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Seite 5 Nr. 146

Der Gesellschafter

Mittwoch, de« 27. Juni 1834.

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53. Berbandstag des Landesverbands land wirtschaftlicher Genossenschaften e. B.

Stuttgart, 25. Juni. Im vollbesetzten Fest­saal der Liederhalle fand am Montag vor­mittag die 53. Jahresversammlung des Würt t emb er gisch en Landes­verbands landwirtschaftlicher Genossenschaften, zugleich die erste Versammlung der Hauptabteilung III der Landesbauernschast Württemberg statt. Nach einem Orgelvorspiel begrüßte der Hauptab­teilungsleiter III, Erbhofbauer und Bürger­meister Waldmann, unter den zahlrei­chen Ehrengästen besonders die Vertreter der Ministerien, der übrigen Behörden und der Landesbauernschaft. Einleitend wies er dar­auf hin, daß das landwirtschaftliche Genos­senschaftswesen unserem geliebten Führer und Volkskanzler Adolf Hitler es besonders zu danken habe, wenn es heute mit Genug­tuung aus das im vergangenen Jahr Er­reichte in festem Glauben an eine bessere Zu­kunft zurückblicken kann.

Stürmisch begrüßt nahm daraufhin der Landesbauernführer Arnold das Wort. Er führte u. a. etwa folgendes aus: Im ver­gangenen Jahr ist es dank dem Weitblick unseres Reichsbauernsührers gelungen, Ge­nossenschaften und Landhandel in den Reichsnährstand einzugliedern und durch klare Abgrenzung ihrer Arbeitsgebiete einen neuen Abschnitt in der Geschichte des land­wirtschaftlichen Genossenschaftswesens einzu- leiten. Die Zielrichtung ist klar:Nicht Selbstzweck, sondern Genossenschasts. arbeit als Dienst am Volksgan- zen" und damit Erfüllung des national­sozialistischen GrundsatzesGemeiner Nutz geht vor sonderlichem Nutz!" Er ging dann auf die Geschichte der genossenschaftlichen Be­wegung ein, die ihren Anfang vor einem Jahrhundert von Männern nahm, welche das Herz auf dem rechten Fleck hatten und sich gegen Zinsknechtschaft und Wucher durch entschlossenes Handeln zur Wehr setzten. Lei­der drang im Laufe der Zeit da und dort der Liberalismus auch in die Reihen der Ge­nossenschaften ein und brachte manche von ihrem ursprünglichen Ziele ab, dem wirt­schaftlich Schwachen, aber doch Gesunden, zu helfen und dadurch der Allgemeinheit zu die­nen. Durch den Sieg des Nationalsozialis­mus wurden und werden sie daneben noch ihrer weiteren zusätzlichen Bestimmung, der Mithilfe an der Sicherstellung der deutschen Volksernährung, zugeführt. Im Mittelpunkt der Richtlinien für die künftige Arbeit steht der Satz:Dienst am Bauern und damit am Volke!" Im Zuge der Durchführung der Marktregelung für die verschiedenen land­wirtschaftlichen Erzeugnisse wurde der genos­senschaftliche Warenverkehr vor neue große Aufgaben gestellt, hier wird er stets dessen eingedenk bleiben müssen, daß er nicht Selbst­zweck ist und seine Aufgaben nur durch eiserne Sparsamkeit erreichen kann. Durch das Reichserbhosgesetz sind die Darlehens­kassen zu den wichtigsten Zellen des Genos­senschaftswesens geworden, dazu müssen alle Genossenschaften, auch die. welche seither ge- stnnungsmäßig noch abseits standen, vom nationalsozialistischen Geiste durchdrungen werden. Nach einigen wichtigen programma­tischen Erklärungen, bezeichnet? Landes­bauernführer Arnold zum Schluß die Genoß senschaftsfraqe im Kern als eine Führer­frage. Auf ^den Schultern des Genossen- schastsleiters ruhe die Verantwortung. Die Führer der Genossenschaften haben durch Einsatz ihrer ganzen Kraft dem ganzen Bei­spiel und Vorbild zu geben.

Nach Worten des Dankes an den Landes- bauernsührer für die von der Versammlung mit großem Beifall aufgenommenen Aus­führungen erstattete sodann der Landes­hauptabteilungsleiter III Waldmann den Geschäftsbericht über das Jahr 1933. Die größten Umwälzungen haben auf dem Gebiet der Milchwirtschaft stattgesun­den. Sowohl die genossenschaftlichen wie die privaten milchwirtschaftlichen Betriebe sind dem Milchwirtschaftsverband unterstellt. Als zweite einschneidende Umwälzung ist die Reuregelung der Eiererfassung und -Bewirtschaftung zu nennen. Sie wird durchgeführt vom Eierverwertungsver­band Württemberg; die Organisation der Erfassung liegt bei der Hauptabteilung III, die Durchführung der genossenschaftlichen Erfassung und des Absatzes bei der aus der Württ. Eierabsatzzentrale hervorgegangenen Eierverwertungszentrale Schwaben, deren rrste Anlaufschwierigkeiten insbesondere be­züglich der Auszahlung als behoben anzu­sehen sind. Dem Landesverband sind zurzeit S663 Genossenschaften angefchlossen, mit ünem weiteren Zuwachs von etwa 400 Ge­nossenschaften ist zu rechnen. Besonders er­freulich ist, daß die Gesamteinlagen bei der Zentralkasse gegenüber dem Vorjahr um 88 Prozent zugenommen haben, während die Schuldigkeiten der Genossenschaften gegen­über der Zentralkasse um rund 5 Millionen zurückgegangen sind, wodurch eine weitere Zinssenkung möglich wurde. Der Ge­schäftsverkehr bei der Warenzentrale hat ebenfalls erheblich zugenommen. Sie hat sich in besonderem Umfang der Abfatzfrage angenommen. Der Ausbau der Kreditgenos­senschaften zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben ist in vollem Gang. Es ist fest- zustellen, daß das Vertrauen der Bauern zu diesen Einrichtungen immer mehr zunimmt und daß sich der Zahlungswille der Schuld­ner erheblich gebessert hat.

Hauptversammlung der Landtv. GenossensKastszelltralkasse

Im Anschluß an die Landesverbandsver- fammlung fand die 42. ordentliche General­versammlung der Landw. Genossenschasts- Zentralkasse eGmbH. statt. Den Geschäfts­bericht für das Jahr 1933 erstattete Direk­tor Gr ein er. Dem Bericht ist u. a. zu entnehmen, daß der Zentralkasse aus 31. De­zember 1933 1720 Mitgliedergenossenschasleu angefchlossen waren, darunter 1523 Tar- lehenskassenvereine und Genossenschaftsban­ken. Die gelösten Geschäftsanteile be­laufen sich aus RM. 6 874 500 und die Ge -

1 amly astsumme aus RM. 45830000. Der Gesamtumsatz berechnete sich auf beiden Seiten des Hauptbuches auf rund Reichs­mark 1336 000 000. An Krediten wurden an die angeschlossenen Genossenschaften rund NM. 29 000 000 ausgegeben, wozu noch Win­zerkredite in Höhe von rund NM. 5 760 000 kommen.

Die Bilanz 1933 weist nach vorgenomme­nen Abschreibungen einen Reingewinn von RM. 395 231,04 auf, der auf entspre­chenden Antrag des Vorstands und Aufsichts- rats wie folgt verteilt wurde: gesetzlicher Reservefonds RM. 57 000, Betriebsfonds RM. 57 000, 4 Prozent Dividende auf die einbezahlten Geschäftsguthaben RM. 274 980, Vortrag aus neue Rechnung NM. 6 251,04. Die Rechnung und Bilanz wurde von der Generalversammlung genehmigt und dem Vorstand und Aufsichtsrat Ent- lastungerteilt.

Zur Regelung der Milchwirtschaft

Darf ein Milcherzeuger unmittelbar an den Verbraucher Milch abgeben?

Die Tatsache, daß Molkereien, Rahm­stationen und Milchsammelstellen das allei­nige Recht zur Belieferung der ortsansässi­gen Verbraucherschaft mit Trinkmilch für sich in Anspruch nehmen und den orts­ansässigen Milcherzeugern den unmittelbaren Verkauf von Trinkmilch unter Umgehung der örtlichen Organisation an den Verbrau­cher verbieten, hat hie und da gewisse Be­unruhigungen sowohl im Kreise der Er­zeuger, als auch bei den Verbrauchern her­vorgerufen. Mitunter wird auch in Zweifel gezogen, ob diese Betriebe aus Grund der gesetzlichen Bestimmungen hierzu überhaupt berechtigt sind. Um ein für allemal in diese für viele landwirtschaftliche Betriebe und Haushaltungen oft einschneidende Maß­nahme Klarheit zu bringen, sei darauf hin­gewiesen, daß die Milch be- und verarbeiten­den Betriebe tatsächlich auf Grund des Ge­setzes über den Zusammenschluß der deut­schen Milchwirtschaft und der hierzu getrof­fenen Anordnungen des Milchwirtschaftsver­bands Württemberg hierzu die Berechtigung haben. Wo also im Ort eine Molkerei, eine Rahmstation oder eine Milchsammelstelle be­steht, haben die Milcherzeuger des betreffen­den Einzugsgebietes für diejenige Milch, die nicht im eigenen Haushalt benötigt wird, keine andere Absatzmöglichkeit, als über die­sen Betrieb. Wenn ein solcher Betrieb in Form einer Genossenschaft geführt wird, spielt es auch keine Rolle, ob die zur Milch- ablieserung verpflichteten Milcherzeuger Mit­glied dieser Genossenschaft sind oder nicht.

Zum besseren Verständnis für diese Maß­nahmen sei daraus hingewiesen, daß die Frischmilchpreise, welche bekanntlich auch in den kleinsten ländlichen Gemeinden min­destens 18 Pfennig ab Sammelstelle betragen müssen, durch die Maßnahmen der Milch­versorgungsverbände auf dieser für die Er­zeuger notwendigen Höhe gehalten werden. Diese Maßnahmen sind aber nicht dazu da, daß sie nur einigen Milcherzeugern zugute kommen, welche zufällig, sei es durch ver­wandtschaftliche, freundnachbarliche oder an­dere Beziehungen einen Frischmilchabsatz haben, sondern sämtlichen Milcherzeugern der betreffenden Gemeinde. Es geht nicht an, daß einige einen Teil oder sämtliche Milch zu 18 bis 25 Pfg. als Frischmilch ver­kaufen und damit Vorteile der auf erträg­licher Höhe gehaltenen Frischmilchpreise für sich allein in Anspruch nehmen, während andere Milcherzeuger sämtliche oder den größten Teil der anfallenden Milch über die örtliche Molkerei zu einem wesentlich schlech­teren Preis der Verarbeitung zusühren müssen. Dadurch, daß die örtlichen Molke­reien oder Sammelstellen allein das Recht zum Frischmilchverkauf haben, kommt allen Milcherzeugern anteilmäßig der bessere Frischmilchpreis zugute. Es müssen aber auch alle Milcherzeuger an dem weniger guten Milchpreis tragen für diejenige Milch, welche verarbeitet wird. Es ist also diese oft von Kritikern und Nörglern bemängelte Maßnahme eine wirklich nationalsozialistische Tat, bei der der Eigennutz einzelner hinter dem Gemeinnutz zurückzutreten hat. Dort, wo entsprechend den Richtlinien des Milch­wirtschaftsverbandes Württemberg die Frisch­milchversorgung der Verbraucher durch die örtliche Sammelstelle durchgesührt wurde, hat sich in den meisten Fällen herausgestellt, daß nach kurzer Zeit nicht nur die Erzeuger, sondern auch die Verbraucher befriedigt find, letztere hauptsächlich deswegen, weil die Oua- lität der Milch schärfer überwacht werden kann und auch die Gesundheit der Kühe einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen wird.

Wo es sich als notwendig erwiesen hat, wer­den Vorkehrungen getroffen, daß die Trink­milch für die Verbraucher nur aus solchen Ställen stammt, die in jeder Beziehung hygie­nisch einwandfrei sind. Es sind weiterhin Maß­nahmen vorgesehen, daß überall, wo dies ge­wünscht wird, Markenmilch bezogen werden kann.

Es kommt mitunter vor, daß durch die Ein­stellung des Frischmilchverkaufs vom Stall an den Verbraucher und durch die Zwischenschal­tung der Sammelstelle oder Molkerei für einige Erzeuger und auch für einige Verbraucher Här­ten entstehen würoen, wenn die Anordnung des Milchwirtschaftsverbands Württemberg ganz nach dem Buchstaben des Gesetzes durchgeführt wird. Ln solchen. FällLN hleiot eL_den rvilchk

and verarbeitenden Betrieben überlasten, in geeigneter Form Ausnahmen zuzulassen, die aber stets so getroffen werden müssen, daß der Zweck der ganzen Maßnahme gewahrt bleibt. Das heißt, die Verrechnung des Milchgeldes erfolgt auch dann nicht unmittelbar zwischen Erzeuger und Verbraucher, sondern wird durch die betreffende Molkerei, Sammelstelle oder Rahmstation vorgenommen.

Welche AnzeigenmMler sind zugeWen?

Im

Neichsanzeiger vom 23. Juni 1934 Nr. 144 hat der Präsident des Werberats der deutschen Wirtschaft die Liste der von ihm zugelassenen Anzeigenmitt­ler veröffentlicht.

Vom 30. Juni 1934 ab dürfen nur noch zugelassene A n z e i g e n m i t t l e r Anzeigenaufträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vermitteln. Vom glei­chen Zeitpunkt ab erlischt die bisher durch

Ziffer 18 der zweiten Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft vor­läufig erteilte Zulassung für Anzeigenmitt­ler. Änzeigenmittler, die vom Werberat nicht zugelasten sind, dürfen aber die bis zum 30. Juni 1934 einschließlich angenommenen Aufträge noch abwickeln.

Durch die Veröffentlichung der Zulassung ist nunmehr die durch die dritte Bekannt­machung vom 21. November 1933 eingeleitete Bereinigung des Anzeigenwesens zu einem weiteren Abschluß gekommen. Der Werbung­treibende wird in Zukunft damit rechnen können, daß die Aufträge, die er einem zuge- lastenen Anzeigenmittler erteilt, sachgemäß erledigt und seine Interessen von dem An­zeigenmittler in jeder Hinsicht verfolgt wer­den. Die ausgesprochenen Zulassungen be­rechtigen zur Annahme und Weiterleitung von Anzeigenaufträgen für alle Druckschrif­ten. in denen Wirtschaftswerbung durch An­zeigen ausgeführt wird.

8umTag -es deutschen Volkstums"

Nach einem Erlaß des Württembergischen Kultministeriums vom 7. Juni 1934 (Nr. 8612) ist derTag des deutschen Volkstums" in diesem Jahr auf den 21. Juli sestgelegt worden. In sämtlichen Schulen des Landes ist an diesem Tage des Auslandsdeutschtums und seiner Bedeutung zu gedenken, ist die blutmäßige Verbundenheit aller Deutschen auf der Welt in völkischem Sinne feierlich zum Ausdruck zu bringen.

Der Kultminister hat selbst die Schirm­herrschaft über den Tag übernommen. An den größeren Orten des Landes werden außer den Feiern in den Schulen größere Kund­gebungen stattfinden, die der volkA)eutschen Verbundenheit über alle Grenzen hinweg Ausdruck verleihen werden. Die Veran- staltung dieses Tages liegt in den Händen des Volksbundes für das Deutschtum im Ausland, der vom Führer zum Treuhänder des Außendeutschtums erhoben wurde.

Selbstverständlich werden sich alle natio­nalen Verbände weitgehend an der eindrucks­vollen Gestaltung dieses Tages großvölkischen Denkens beteiligen und alle wirklich völki­schen Menschen werden an diesem Tage stärk­sten Anteil nehmen. Es wird das Auslands­deutschtum in seiner deutschen Gesinnung stärken, ießt in dieser Zeit, in der es inmitten

Briga-e ZI marschiert

Am kommenden Sonntag großer EA-Aufmarsch auf dem Laimstatter Wasen

Zum ersten Male nach der Eroberung des Staates tritt die SA.-Bri­gade 55 zum großen Appell an. Tausende und aber Tau­sende werden dem Rufe fol- g n und in ein­drucksvoller Kundgebung aufmarschieren für das neue

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Deutschland, dem unsere gemeinsame uu) Arbeit gehört."

So beginnt der Aufruf unseres Reichs- si.üthalters Wilhelm Murr, den er anläß­lich des großen SA.-Aufmarsches der Bri­gade 55, der am kommenden Samstag und Sonntag auf dem Cannstatter Wasen statt- sindet, erlassen hat. Dieser Aufruf ist in der eben erschienenen Festschrift enthalten, in der außer Führerworten eine Reihe interessanter Artikel über die Verdienste der SA. um die Eroberung des neuen Deutschland und um den Ausbau des neuen Reiches enthalten sind.

Ter Aufmarsch wird ein Fest der Kame­radschaft. eine Kundgebung für den Natio­nalsozialismus von ganz gewaltigem Aus­maß werden.

Von dem umfangreichen Programm der beiden Tage sei folgendes mitgeteilt: am I nerstraße. Dann erfolgt der Abtransport.

Samstag, 30. Juni, treffen nachmittags die Standarten auf dem Cannstatter Wasen ein und beginnen mit dem Aufbau des Biwaks. Gegen Abend reiten die teilnehmen­den SA.-Führer die vor ihren Zelten ange­tretenen Standarten ab. Darnach erhalten die braunen Soldaten ein Abendessen, das vollständig von den Groß-Küchenwagen des Hilfszugs Bayern hergestellt wird, den es für diesen Tag zu verpflichten gelun­gen ist. Wir werden in den nächsten Tagen des näheren über ihn berichten.

Don 8.309.30 Uhr findet in der Adol f- Hitler-Kampfbahn ein Groß­konzert statt, ausgeführt von den Musik- zügen der Standarten 119, 123, 248, 413, 478 und der Motorstandarte 55, unter Lei­tung des Reichsmusikinspizienten der SA-, Oberführer Krümmel. Um 9.30 Uhr mar­schieren die dazugehörigen Spielmannszüge in die Kampfbahn ein zum Großen Zapfen­streich. Diesem schließt sich das Gebet, das Deutschland- und Horst-Westel-Lied an. An­schließend finden innerhalb des Biwaks Standkonzerte der einzelnen Kapellen statt. Nach dem Kleinen Zapfenstreich verlassen sodann die Zuschauer das Biwak und um 12 Uhr tritt Lagerruhe ein.

Am Sonntagmorgen wird um 5 Uhr ge­weckt. Nach dem Frühstück treten die Ein­heiten auf der großen Festwiese zum Appell und zur Weihe der Fahnen an. Nach dem zwischen 11 und 1 Uhr eingenommenen Mit­tagesten werden die Zelte abgebrochen und die Standarten rüsten sich für den Vor­beimarsch an den Führern in der Wer-

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