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Seite 5 Nr. 142

Der Gesellschafter

Freitag, den 22. Juni 1»24.

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Ausruf

zum deutschen Zugendfrst

Berlin, Juni.

Die Fahnen der Jugend werden am 23. Juni über Deutschland wehen. Der Neichsjugendführer und der Reichssport- sührer haben zumDeutschen Jugend­fest" aufgerufen und in gemeinsamer Arbeit die Vorbereitungen getroffen. In allen Tei­len des Reiches werden an diesem Tage sportliche Wettkämpfe durchgeführt, an denen Hunderttausende deutscher Jungen und Mädel sich beteiligen werden. Die Durchführung liegt in den Händen der Untergliederung der deutschen Turn- und Sportbewegung und der Hitlerjugend sowie der Schulen und kommunalen Behörden. Diese bis in jedes Dorf hinabgehende Orga­nisation wird die deutsche Jugend erfassen und den Siegern der sportlichen Kämpfe Urkunden des Reichspräsidenten von H i n- denburg oder des Reichsjugendführers und Neichssportführers zustellen lassen. Die sportliche Betätigung wird zweifellos eine große sein. Diese und die Sonnwendfeiern am Abend des 23. Juni werden auf jeden deutschen Jungen und jedes deutsche Mädel -inen gewaltigen Eindruck machen. Die Liebe zu Volk und Vaterland soll in allen erneut geweckt werden;, die Verbundenheit zum Heimatboden wird am lodernden Feuer ihren Ausdruck finden.

Der 23. Juni gehört der Jugend. Gewaltige Aufgaben wird sie dereinst zu be­wältigen haben. Sportliche Wettkämpfe die­nen der körperlichen Ertüchtigung und er­hebende Sonnwendfeiern der Erbauung. So möge die Jugend gerüstet werden zum Lebenskampf. Alle aber, die mit der Jugend fühlen und denken, die mit an die Zukunft unseres Volkes glauben, müssen zu dem Er­folg desDeutschen Jugendfestes" ihr Teil beitragen. Wer wollte abseits stehen! Wer wollte am 23. Juni nicht zu der deutschen Jugend stehen!

Darum kauft das Abzeichen desDeut­schen Jugendfestes", das schon heute auf allen Straßen und Plätzen zu haben ist, und tragt so zum äußeren Gelinge» dieses Tages bei!

Der veclöusige Aufbau des deutschen Handwerks

Berlin, 20. Juni. Im Reichsgesetzblatt wird jetzt die erste Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deut­schen Handwerks vom 15. Juni dieses Jahres verkündet, die vom Reichswirtschafts­und vom Reichsarbeitsminister unterzeichnet ist. Die Verordnung gliedert sich in fünf Teile: Allgemeine Bestpnmungen, Hand­werkerinnungen, Kreishandwerkerschaften, Ehrengerichtsbarkeit, Schluß- und lieber- gangsbestimmungen.

Im ersten Teil wird gesagt, daß der Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ein Verzeichnis aller Ge­werbe aufstellt, die handwerkmäßig betrieben werden können.

Nach den Bestimmungen des zweiten Tei­les der Verordnung ist die Handwerker­innung der örtliche Zusammenschluß aller in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbe­treibenden des gleichen Handwerkszweiges oder verwandter Handwerkszweige. Für jeden Handwerkszweig darf in demselben Bezirk, der sich in der Regel mit dem Stadt­oder Landkreis decken soll, nur eine Innung errichtet werden. Alle in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbetreibenden, die ein Handwerk ausüben, für die die Innung er­richtet ist, gehören der Innung pflicht­mäßig an. Die Innung wird von dem Obermeister nach dem Führerprinzip geführt. Dem Obermeister und einem Gesellenwart, der die Belange der Gesellen wahrzunehmen hat, stehen Beiräte zur Seite. Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts,

Die Handwerkerinnungen, die innerhalb eines durch die Handwerkskammer bestimm­ten Bezirks ihren Sitz haben, werden, so be­stimmt der dritte Teil, durch die Handwerks­kammer zu einer Kreishandwerker, schast zusammengeschlossen, deren Mitglie­derversammlung aus den Obermeistern der angeschlossenen Innungen besteht und deren Vorsitzender ebenso wie die Obermeister von der Handwerkskammer bestellt wird. Die Kreishandwerkerschaft hat die Aufgabe, die gemeinschaftlichen Belange der ihr an­geschlossenen Innungen wahrzunehmen.

Auf Grund der Bestimmungen über die Ehrengerichtsbarkeit ist bei jeder Handwerks­kammer ein Ehrengericht zu bilden. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen Richter sein. Vor die Ehrengerichte kommen Verletzungen der Standesehre, Verstöße gegen den Gemeingeist, sowie unlauteres Verhalten, unlauterer Wettbewerb und Uebervorteilung der Kunden. Als Strafen kommen Verwarnung, Verweis, Ordnungs­strafen bis 1000 RM. und, in besonders schweren Fällen, u. a. Aberkennung des Meistertitels in Frage.

In den Schluß- und Uebergangsbestim- mungen wird u. a. verfügt, daß das Ver­mögen der bisherigen Innungen auf die neuen Handwerkerinnungen und Kreishand- werlerjchajten überaelft.

Helft der Adolf

Gewaltiges Werk des deutschen Sozialismus

N8L. Unter den großartigen Werken der ! Volksgemeinschaft, wie sie seit der national- - sozialistischen Revolution durchgeführt wer­den, unter den Werken, die aus der Liebe und dem Opfersinn der einzelnen Volks­genossen sich zusammenschlietzen zu dem lebendigei. Bild des nationalen Sozialis­mus, steht dieAdolf-Hitler- Spende" mit an vorderster Stelle.

Vor Jahresfrist anläßlich des ersten Ge­burtstages des Führers nach der Macht­übernahme wurde die Adols-Hitler-Spende gegründet. Ihre Aufgabe ist es, er­holungsbedürftigen SA. - Männern auf Freiplätzen wohlverdiente Urlaubstage zu verschaffen.

Diese Spende ist getragen von de,,. Opfer­geist weitester Bevölkerungskreise, ins­besondere waren und sind es die Bauern, die ihre Verbundenheit mit der national­sozialistischen Bewegung und der SA. in eindrucksvoller Weise dadurch zum Ausdruck bringen, daß sie SA.-Kameraden aus der Stadt mehrereWochen hindurch bei sich aufnehmen und ihnen l' Wögl'-^keit geben, draußen auf dem Lande neue Kraft zu sammeln.

Ueber 100 000 solcher Freiplätze wur­den im vorigen Jahr vermittelt, über 130 000 Freivlätze stehen bereits jetzt für diesen Sommer bereit.

Aber es sollen noch mehr werden! Es muß so weit kommen, daß jeder erholungs­bedürftige SA.-Mann einen Urlaubsplatz bekommt, daü die Männer, die Tag für Tag in der Fabrik und am Schraubstock stehen, und dazu noch zahllose Abende und Sonn­tage für den SA.-Dienst opfern, sowohl Dank wie Kraft dadurch bekommen, daß sie im Hause deutscher Volksgenossen Tage der Erholung finden.

Die Ansprüche sind bescheiden, ein ein­faches Bett, schlichte Familienkost und Gast­freundschaft nach alter deutscher Sitte das ist es, was die bunderttausend SA.- Männer von der Adols-Hitler-Spende und ihren Spendern erhalten.

Nicht nur auf dem Land, auch in den Städten werden Freiplätze der Adols- Hitler-Spende geworben und verteilt. Denn auch die Sammlung großer Eindrücke in be­deutenden Städten bedeutet eine Erholung und eine Auffrischung des Körpers und des Geistes.

Nicht nur der städtische SA.-Mann soll aufs Land, sondern auch der SA.- Mann aus dem Lande soll das Leben und die Menschen in der Stadt kennen lernen. Die Männer der SA. werden so die Träger einer seeli­schen Reichsreform, die tiefste Bindungen zwischen allen Teilen un­seres Volkes schließt.

Die Auswahl der Männer, die mit der Adols-Hitler-Spende verschickt werden, wird durch die Führer der einzelnen Einheiten getroffen, jeder Mann wird dabei vor dem Antritt der Reise daraufhin untersucht, daß er frei von ansteckenden Krankheiten ist. Für die Männer, die nicht erholungsbedürftig, sondern krank sind, wird ebenso wie für .deren Frauen und Kinder, in besonderem

Hitler-Spende!

Bis jetzt 138 880 Freiplätze für SA.-Urlauber

Rahmen ebenfalls durch die Adols-Hitler- Spende gesorgt. Hier werden längere Kuren in Bädern, Sanatorien und sonstigen Heil­stätten vermittelt.

Die Durchführung dieser großzügigen Aktion, die aufgebaut ist stuf der Liebe des deutschen Volkes zu seinen SA.-Männern, liegt in der Hand der Abteilung Fürsorge des Verwal- tnngsamtes der Obersten SA.-FÜH- rung, München, Barer st raße 7.

Hier können Volksgenossen, die für den bevorstehenden Urlaubsmonat der SA. wie für die spätere» Sommer­monate, einen SA.-Ma«n auf eine oder mehrere Woche« zu sich nehmen wollen, sich melden. Erforderlich ist die genaue Anschrift des Stifters, die Angabe des Tages, an dem der Ur­lauber kommen soll und Mitteilung, wie lange er bleiben kann.

Die Adols-Hitler-Spende, die mit so großem Erfolg ihr Werk begonnen hat und durchführt, ist eine Brücke, die Herz mit

Es geht um die Lutunst

Spender für das Vüfswcr?

Mutter und Kind

Herz verbindet, die wahren National­sozialismus zur Tat und zum Erleb- nis werden läßt.

Die SA. ruft alle Volksgenossen in Stadt und Land: Zeigt eure Verehrung für den Führer, eure Nchtnna vo r

ver nationalsoziati st ischen Be­wegung, indem ihr den Männern, die im Dienste der Bewegung sich Tag für Tag einsetze n, Gast­freundschaft 'in eurem Hause gebt! Ihr gebt Gastfreundschaft damit nicht nur Prächtigen Kameraden, sondern ihr gebt Gastfreundschaft der Zukunft eures Volkes!

Erholungsbedürftige Mütter meidet euch!

Das Amt für Volkswohlfahrt der NS.- DAP., Gau Württemberg - Hohenzollern. fordert alle erholungsbedürftigen Mütter auf, sich bei der Ortsgruppe der NSV. ihres Wohnsitzes zu melden. Das Amt für Volkswohlfahrt will im Rahmen des HilfswerkesMutter und Kind" der bedürftigen und kinderreichen Mutter die Möglichkeit einer gründlichen Ausspan­nung und Erholung bieten. Nur wirklich bedürftige Mütter können berücksichtigt wer­den. Antragsberechtigt sind: Tie Mutter, deren Angehörige, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Fürsorgerinnen des Wohlfahrtsamtes.

Bedürftige und kinderreiche Mütter, mel det euch sofort bei der NSV. als erholungs­bedürftig an!

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Mit großer Genugtuung blicken wir auf ein arbeitsreiches und dementsprechend er­folgreiches Jahr zurück. Viele unserer Volks­genossen fanden schon ihr langersehntes Ar­beitsglück. Mancher aber hegt noch den großen Wunsch, der der Erfüllung harrt.

Viele Arten der Arbeitsbeschaffung sind ins Leben gerufen worden und Gewaltiges wurde geleistet, um in kurzer Zeitspanne das Heer der Arbeitslosen wieder der Arbeit zu­zuführen. Der Staat, die Gemeinden, die Private Initiative der Industrie und jeder einzelne Volksgenosse hat alles darangesetz!, um diesem gigantischen Plan zum Erfolg z» verhelfen.

Jeder einzelne Volksgenosse?

Wie soll dies jedem einzelnen möglich sein? Ja, jedem ist es möglich, möglich durch die III. Arbeitsbeschaffungs-Lotterie der NSDAP. Schon im vergangenen Jahre gab zweimal diese Lotterie Millionen für Arbeits­beschaffung. Und jetzt bei der dritten Auf­lage ist es die vordringlichste Pflicht eines jeden Deutschen, sich an dieser Wiederaufbau- Lotterie zu beteiligen. Das braune Los zeigi schon durch sein Titelbild an, was es will- Frohmachende Werktätigkeit!

Die diesjährige Gewinnanzahl wurde um fast 50 Prozenl erhöht. IV- Millionen Mark werden ausgelost. Am 21. und 22. Juli ist schon Ziehung.

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Ich schenke Ihnen dieses Kleid von mir, Anna."

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