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Der Gesellschafter

Samstag, den 3t. Mär? M4

Sas Neueste in Köm

Die Deutsche Reichsbahn läßt verschiedene Wesentliche Fahrpreisermäßigungen in Kraft treten, die insbesondere die kinderreichen Familien berücksichtigen.

In Innsbruck fand am Freitag der Prozeß wegen deS Mordes an dem Reichswehr­soldaten Schuhmacher statt. Der Täter wurde unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes zu zwei Monaten strengen Arrest verurteilt.

37 Emigranten wurde die deutsche Staats­angehörigkeit abgesprochen. Unter ihnen be­findet sich auch Professor Einstein.

In der Abrüstungsfrage wird nunmehr ein neuer englischer Schritt angekündigt. Ein Artikel des PariserRotre Temps" spricht von einer Ausgabe der sturen Haltung Frank­reichs.

Rach einer vorsichtigen Schätzung soll es möglich sein, daß im Lause des Sommers in der Industrie 42V 000 Neueinstellungen er­folgen.

Re« «»lischt Rete ou Smtreich

Gibt Frankreich nach?

Die französischen Garantieforderungen og. London, 30. März.

Nach der ersten Rückfrage des britischen Außenministers, die beim französischen Bot­schafter in London erfolgte, wird nun ein neuer britischer Schritt angekündigt. Der Pariser Botschafter Großbritanniens wird die französische Regierung um ergänzende Auf­schlüsse über folgende drei Punkte ersuchen: Rüstungseinschrünkung Frankreichs, die Zu­geständnisse an Deutschland und die Durch­führungsbürgschaften eines Rüstungsabkom­mens. Die britische Regierung hält die an­deren interessierten Regierungen über die Besprechungen ini lausenden; so hat Don­nerstag vormittag Fürst Bismarck im englischen Außenamt vorgesprochen.

Die französische Haltung wird nach Lon­doner Blättermeldungen ungefähr folgender­maßen lauten:

Gegen den Grundsatz gebietsmäßiger Bürg­schaften hat Paris nichts einzuwenden. Die Maßnahmen, die bei einer Verletzung der Abrüstungsvereinbarung von allen übrigen Unterzeichnerstaaten anzuwenden wären, seien diplomatische Vorstellungen, dann finanzielle und wirtschaftliche Sanktionen und schließlich die Kriegserklärung. Könnte Frankreich seinen gegenwärtigen Rüstungs­stand, also die militärische Ueberlegenheit in Europa, beibehalten, so sollen die französi­schen Wehrministerien angeblich bereit sein, eine beschränkte deutsche Wieder­aufrüstung zuzulassen, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die ange­deuteten Sicherheitsbürgschaften geleistet werden.

Einiges Aussehen erregt ein Aufsatz des PariserNotre Temps", in dem von einem Äufgeben der starren Haltung Barthous in der Abrüstungsfrage gesprochen wird, und zwar im Sinne der deutschen Aufrüstung.

Gewiß, so meint das Blatt, werde man dies nicht offen zugeben. Alan werde viel­leicht Deutschland die Aufrüstungnicht er­lauben" und wahrscheinlich auch nicht die deutschen Rüstungenlegalisieren". Mau werde eher die tatsächliche Aufrüstung Deutschlandsfeststellen". Aber trotz aller vertuschenden Formeln stehe eines fest: Nach 15jährigem Protest gegen die Aufrüstung Deutschlands, nach den erst kürzlich feier­lichen Erklärungen an die Adresse Londons und nach den schlimmen Ausfällen gegen den belgischen Ministerpräsidenten de Brocque- viüe schicke Frankreich sich jetzt an, die deutsche Aufrüstung hinzunehmen und beide Augen zuzudrücken vor dem. was in der letzten französischen Note an England noch als Umsturz des Versailler Vertrags bezeich­net worden sei.

llnelitigkelt

im sranMMn Kabinett

Kürzung der Veamtengehälter

Paris, 29. März.

DerMatin" bringt Einzelheiten über den Verlaus und das Ergebnis des gestrigen Kabinettsrates. Man habe, so sagt das Blatt, einen Plan zur Förderung der wirtschaft­lichen Aufrüstung des Landes besprochen, der vom Arbeitsminister Marquet ausgearbeitet worden sei und der vom Ministerpräsidenten unterstützt werde. Gegner dieses Planes seien der Finanzminister und der Minister für die öffentlichen Arbeiten. Die Mittel sür die Aus­führung des Planes sollen aus der Sozial­versicherung genommen werden. Eine leb­hafte Auseinandersetzung, so berichtet das Blatt weiter, habe die Belastung der ehe­maligen Frontkämpfer zum Zwecke des Aus­gleiches des Haushalts hervorgerufen. Marineminister Pietri sei für eine sofortige Regelung der Frage eingetreten. Minister­präsident Doumergue habe jedoch die Ent­scheidung für den zweiten Teil der Haus­haltsausgleichsbestimmungen zurückstellen las­sen, da er einer Abordnung der ehemaligen Frontkämpfer das Versprechen gegeben hatte.

daß die Frontkämpfer die letzten sein wür­den, von denen man Opfer fordere.

Der Kabinettsrat habe sich dann geeinigt, von dem 4-Milliarden-Fehlbetrag zuerst 2,585 Milliarden Franken abzudecken. Dies soll wie folgt geschehen: Einsparung von 500 Mil­lionen Franken durch Kürzung von Zivil- Pensionen (Herabsetzung der Höchstpensionen von 45 000 aus 35 000 Franken); Einsparung

von 700 Millionen durch Herabsetzung der Zahl der Beamten um 10 Prozent; Einspa­rung von 520 Millionen durch Kürzung aller Veamtengehälter um 5 bis 10 Prozent; Ein­sparung von 300 Millionen bei der Landes­verteidigung und von 565 Millionen durch Zusammenlegung von Aemtern, Behörden usw.

Die stehe OstttboWst brr NeWahn

Gebesserte Einnahmen ermöglichen wesentliche Fahrpreisermäßigung

Berlin, 30. Mürz.

Am 27. und 28. März 1934 trat der Ver­waltungsrat der Deutschen Reichsbahn zu seiner 60. ordentlichen Tagung zusammen.

Bei der Erörterung der Finanzlage der Reichsbahn konnte die befriedigende Fest­stellung gemacht werden, daß seit Dezember vorigen Jahres einsetzende Besserung der Einnahmen sich bis heute fort­gesetzt hat.

Die Einnahmen steigerten sich in den Monaten Januar und Februar 1934 gegen­über den gleichen Monaten des Jahres 1933 im Personenverkehr um 5,6 v. H. und izn Güterverkehr um 21,4 v. H sie liegen aber noch wesentlich niedriger als in den gleichen Monaten selbst des Jahres 1931. Die März­einnahmen haben sich bisher in demselben Sinne entwickelt.

Der Verwaltungsrat nahm davon Kennt­nis, daß die Reichsbahn aus dem Gebiete des Gütertarifs zur Gewährung von Fracht­freiheit für die Transporte des Winter­hilfswerkes und zur Frachterleichterung zu­gunsten der öffentlichen Arbeitsbeschaffung rund 30 Millionen RM. aufgewendet hat.

Wenn trotz der gegenüber dem Zustand des Vorjahres günstigeren Entwicklung der Reichsbahneinnahmen einer allgemeinen Senkung der Personentarife noch nicht nähergetreten werden konnte, so soll doch aus sozialen Rücksichten eine Reihe von fühlbaren Fahrpreisvergünsti­gungen schon jetzt durchgeführt werden. Vorgesehen sind in erster Linie Ermäßigun­gen für kinderreiche Familien und für Reisen nach und von Ostpreußen. Familien mit wenigstens vier Kindern wer­den zum Teil zum halben Fahrpreis beför­dert, und im Ostpreußenverkehr werden Rückfahrkarten nach Art der Urlaubskarten, jedoch mit 40 bis 60 Prozent Ermäßigung und ohne siebentägige Sperrfrist für die Rückfahrt, ausgegeben.

Daneben werden vom gleichen Tage ab A n g e st e l l t e n w 0 ch e n k a r t e n für Angestellte und Beamte mit kleinem Ein­kommen und verbilligte Zehnerkarten für den Nahverkehr von großen Städten eingeführt und außerdem durch Aenddrung der Abrundungsgrundsätze, durch Verbilli­gung der Bahnsteigkarte, die wieder zehn Neichspfennig kosten wird, und durch Herab­setzung des Gepäcktarifs weitere Eeleichte- rungen geschaffen. Die Winterurlaubskarten werden inU r l a u b s k a r t e n" geändert und während des ganzen Jahres ausgegeben.

Kinderreiche Familien fahren billiger

Die Ermäßigung für kinderreiche Familien wird Familien mit wenigstens vier unverheirateten Kindern lauch Stiefkindern und unehelichen Kindern, jedoch - nicht Adoptiv- und Pflegekindern) gewährt. Tie Kinder dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und müssen dem elterlichen Haushalt angehören. Leben die Kinder nach dem Tode der Eltern oder auch eines Elternteils im Haushalt der Groß­eltern oder Pflegeeltern, so treten diese an die Stelle der Eltern.

Die Ermäßigung wird für die erste und dritte Klasse bei gemeinschaftlichen Reisen zwei Angehörigen einer Dabei ist gleichgültig, ob die Kinder allein oder Elternteil) mit Kindern reisen. Die Ermäßigung wird in der Form gewährt, daß nur die erste Person den vol­len Fahrpreis, jede weitere Person über 10 Jahren oder zwei Personen von 4 bis 10 Jahren den halben Fahrpreis zu zah­len haben. Ein einzelnes Kind bis zum zehn­ten Lebensjahre wird frei befördert. Diese Ermäßigung wird auch bei Benutzung von Feriensonderzügen, bei Sonntagsrückfahr­karten und Urlaubskarten sowie bei den Ostpreußen-Rückfahrkarten gewährt.

Solange der allgemeine Reichsausweis sür Kinderreiche noch nicht eingeführt ist, wird diese Vergünstigung gegen Vorlage einer von der Ortspolizeibehörde ausgestell­ten Bescheinigung über den Familienstand gewährt.

Erleichterungen im Berufs- und Nahverkehr

Für Angestellte und Beamte mit einem jährlichen Noheinkommen von höch­stens 2400 RM. werden zur Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnort Angestell- ten-Wochenkarten ausgegeben, die mit der gleichen Ermäßigung wie die Arbei­terrückfahrkarten verbunden sind. Schon bei werktäglich einmaliger Hin- und Rückfahrt ermäßigt sich der Fahrpreis um 6278 Pro­zent entsprechend der Entfernung zuzüg­lich 11 Prozent Beförderungssteuer, die an das Reich abgeführt werden muß.

Um Reisen zwischen Großstädten von mehr als 100 000 Einwohnern und nahegelegenen anderen Orten zu verbilligen und damit auch die Stadtrandsiedlung zu fördern, werden

von mindestens Familie gewährt, die Eltern allein. Eltern (bzw. ein

Zetznertarten ni i t etwa 20 Pro­zent Ermäßigung ausgegeben. Diese Karten, Hefte mit zehn Fahrkarten, werden an jedermann ausgegeben und können ein­zeln oder auch von mehreren Personen ge­meinsam benutzt werden. Sie gelten jeweils für einen Monat, vom Tage des Kaufs an gerechnet.

Weitere Verbilligungen des Nahverkehrs werden durch Abänderung der Abrundungs­grundsätze und durch Herabsetzung der Min­destfahrpreise für Einzelfahrkarten geschaf­fen. Pfennigbeträge werden bis zu einer Mark auf 5 Reichspfennig (bisher ans 10 Neichspfennig) abgerundet, und die Min­destfahrpreise werden sür die dritte Klasse auf 15 (bisher 20) Reichspfennig, für die zweite Klasse auf 20 (bisher 30) Neichspfen­nig und für die erste Klasse auf 30 (bisher 50) Reichspfennig festgesetzt. Der Preis der Bahnsteigkarte wird von 20 auf 10 Neichspfennig ermäßigt. Die Sätze des nor­malen und ermäßigten Gepäcktarifs werden um durchschnittlich 30 Prozent, ge­senkt werden.

Bestellung eines sreiKskommissars für das Siedlungstvelen

Berlin, 30. Mürz.

Ueber die Bestellung des Reichskommissars für das Siedlungswesen wird folgender Er­laß bekanntgegeben:

Für die Förderung des Siedlungswerkes wird ein Reichskommissar für das Siedlungswesen bestellt, der vom Reichskanzler ernannt wird. Sein Geschäfts­bereich umfaßt alle Aufgaben der Siedlung mit Ausnahme der Aufgaben, die dem Neichsminister für Ernährung und Land­wirtschaft hinsichtlich der Neubildung des deutschen Bauerntums zustehen.

Der Reichskommissar für das Siedlungs­wesen untersteht dem Reichswirtschaftsmini­ster. Er trifft seine Maßnahmen in Zusam­menarbeit und im Einvernehmen mit dem Neichsarbeitsminister.

Berlin, den 29. März 1934.

Der Reichspräsident gez.: von Hin- denbur g. Der Reichskanzler gez.: Ad 0 lfHitler. Der Reichswirtschafts­minister gez.: Dr. Schmitt. Der Reichsarbeitsministcr gez.: Franz S e l d t e.

EuM führt nach Lsn-sn

Nom, 30. März.

Ter Unterstaatsfekretär für auswärtige Angelegenheiten. Suvich, wird am 23. April nach London abreisen, um bei der britischen Negierung im Namen der italienischen Regie­rung die Besuche MacDonalds und Simons in Nom zu erwidern.

Msenimterschlagtmg ins«,!

Bankbeamter veruntreut Wertpapiere

für eine halbe Million Schweizer Franken

Genf, 29. März.

Bei der Genfer Hypvthekarkasse, einem öffentlich-rechtlichen »Institut, ist man Unter- schlagunge» auf die Spur gekommen, die der 50jährige Angestellte Jean T i ck verübt Hai Nach seinem Gestälwnis hat er Wert^ Papiere im Betrage von über

5 0 0 0 0 0 S ch w e i z e r F r a 11 k e n u 11 t er­schlagen. von denen sich eine andere Person, in deren Aufträge Dick gehandelt haben will. 400 000 Franken angeeignet habe. Diese Person sei nach Frankreich verschwur den. Wie weit diese Aussagen zutreffen, wird die Untersuchung ergeben. Festgestellt wurde bis jetzt, daß Dick sich auf verfehlte Speku­lationen eingelassen hat und daß er einen Mittelsmann hatte, der für ihn bei ver­schiedenen Genfer Banken die unterschlage­nen Papiere hinterlegt hat.

Rrue Mhaftmven im Mmlgrbiet

Königsberg, 29. März.

Die litauische Staatssicherheitspolizei hat am 27. März im Memelgebiet wieder eine Reihe Haussuchungen vorgenommen. Der Rechtsanwalt B 0 rchert, der Direktor der Landschaftsbank, Vertu leit. der Guts­besitzer Lorenz, der Lehrer Kwauka, Rechtsanwalt Dr. Böttcher, der Redak­teur derMemeler Rundschau", Martin Preiksches. und ein gewisser Metzler wurden verhaftet und nach Baj 0 hrenge­bracht.

Sollte sich diese Nachricht bestätigen, so würde diese Maßnahme eine neue schwere Härte der memelländischen Bevölkerung dar­stellen. E s h a n d e l t s i ch d u r ch wegu m unbescholtene Persönlichkeiten, deren Loyalität auch der litauischen Regie­rung gegenüber außer Frage steht.

Wie ein Kownoer Blatt meldet, hat der Innenminister angeordnet, daß sämtlichen Beamten seines Ressorts in K 0 w n 0 und in der Provinz der Besuch Deutschlands unter- sagt wird.

Ab morgen

lst -er Gemarkt geregelt!

Berlin, 31. Mär;. Mit dem 1. April 1934 tritt bekanntlich die neue Maktregelung über die Erfassung, und Pen Verkehr mit Hühner­eiern für das ganze Reichsgebiet in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen tritt also auch dr? Ileberiiahmescheiu für Jnlandseier in Gel­tung. Keniizeichnungsstelleii und standardisie­rungsberechtigte Einzelerzeuger haben den Uebernahmeschein ^ bei der Reichsstelle für Eier anzufordern und zwar zunächst für den voraussichtlichen Eierabsatz in einer Monats­frist. Von nun ab sind zum Eiercmfkanf nur die von den Bezirksbeauftragteii bestätigten Sammler berechtigt. Zur Regelung des Marktes sind sämtliche Eier bei den Sarnmel- stellen, beziehungsweise Keiiii-eicymingsstellen abzuliefern. Befreit sind von dieser Ablieferung die Eier, die vom Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher abgesetzt werden. Ein freies Auf­käufen von Eiern ist nicht mehr statthaft. Aus- zahlungSpreise und Preisspannen überwacht der Bezirksbeciuftragte

MW«" ill d!k NSDAP. eingeMnt

Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten" jetztNS. Deutscher Frontkämpferbund"

kk. Berlin, 29. März.

Aus Grund einer zwischen dem Stabschef der SA., Ernst Röhm und dem Bnndes­führer desStahlhelm", Franz Seldte. getroffenen Vereinbarung, die vom Reichs­präsidenten und vom Führer genehmigt wurde, gründet sich derStahlhelm. Bund der Frontsoldaten", dessen Ziele zum größ­ten Teile durch die nationalsozialistische Er­hebung verwirklicht wurden, in denNatio­nalsozialistischen Deutschen Frontkämpfer- bund (Stahlhelm)" um. Damit ist die r e st - lose Eingliederung des Stahl­helm in die NSDAP, vollzogen, nachdem er sich bereits vor einem Jahre der Führung Adolf Hitlers unterstellt hatte.

In der Vereinbarung wird festgetegt, daß die Zugehörigkeit zum NSDFB. allen alten Mitgliedern des Stahlhelm, sowie jedem deutschen Soldaten außerhalb des aktiven Dienstes in der Wehrmacht osseu steht. Die vor dem 30. Januar 1933 dem Stahlhelm angehörenden Mitglieder können in den neuen Bund ohne weiteres übernommen werden, später dem Stahlhelm beigetretene Mitglieder bedürfen einer besonderen Ge­nehmigung der Obersten SA.-Führnng. An­gehörige der SA. können bei Erfüllung vor­stehender Voraussetzungen ebenfalls Mit­glieder sein, doch geht der SA.-D i e n st stets vor und eine gleichzeitige Bekleidung von Führerstellen in der SN. und im NS.- DFB. ist untersag!.

Die Aufgabe des NSDFB. ist die Pflege soldatischer Ueberlieferung und sol­datischer Kameradschaft. Wehrsport­liche und wehrpolitische Tätia-

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r e i r g e h ö r t n i ch t z u d c n A u s g a 5 e II d e s N S D F B. -

Den in die ^-A. übergeführten alten Kämpfern des Stahlhelm verleiht die Oberste SA.-Führung das Abzeichender alten Kämpfer (Winkel am rechten Oberarm, jedoch Schwarz statt Gold, bzw. Silber).

Dem NSDFB. wird ein neues Abzeichen verliehen, in dem das Hakenkreuz mit den Symbolen des Stahlhelms vereinigt ist.

Der Reichspräsident und der Führer haben diese Vereinbarungen bestätigt und den bis­herigen Stahlhelm - Bundesführer Franz Seldte znm Bnndesführer des NSDFB. ernannt.

In einem Aufruf an die Stahlhelm- Kameraden nennt der Bundesführer die Umgründung den letzten Schritt zur endgül­tigen Eingliederung des im Bunde znsam- mengefaßten deutschen kämpferischen Frout- soldatentums in die staatstrageude Be­wegung des neuen Reiches. Die Bekundung der Verbundenheit mit dem Ideengut de? Nationalsozialismus auch in der Namens­gebung bestätige mir einen Tatbestand, der innerlich schon längst bei den alten Front­kämpfern vom Stahlhelm gegeben war.

In einer ersten Bundesversügung be­stimmt der Bnndesführer zum Biindeskan;- ler Bock, znm Biindeskämmerer G r u zum Bundespresseches Kleina n. Weiters werden in dieser Verfügung die kvinmiPiri- scheu Landesführer ernannt; sür Würt­temberg und Baden ist dies vorläu­fig L e n s ch. , . ,

Der Sitz des Bundesamtes ist bis an! weiteres in Berlin, W. 35, Tiergartenstr- 4

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