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Der Gesellschafter
Samstag, den 3t. Mär? M4
Sas Neueste in Köm
Die Deutsche Reichsbahn läßt verschiedene Wesentliche Fahrpreisermäßigungen in Kraft treten, die insbesondere die kinderreichen Familien berücksichtigen.
In Innsbruck fand am Freitag der Prozeß wegen deS Mordes an dem Reichswehrsoldaten Schuhmacher statt. Der Täter wurde unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes zu zwei Monaten strengen Arrest verurteilt.
37 Emigranten wurde die deutsche Staatsangehörigkeit abgesprochen. Unter ihnen befindet sich auch Professor Einstein.
In der Abrüstungsfrage wird nunmehr ein neuer englischer Schritt angekündigt. Ein Artikel des Pariser „Rotre Temps" spricht von einer Ausgabe der sturen Haltung Frankreichs.
Rach einer vorsichtigen Schätzung soll es möglich sein, daß im Lause des Sommers in der Industrie 42V 000 Neueinstellungen erfolgen.
Re« «»lischt Rete ou Smtreich
Gibt Frankreich nach?
Die französischen Garantieforderungen og. London, 30. März.
Nach der ersten Rückfrage des britischen Außenministers, die beim französischen Botschafter in London erfolgte, wird nun ein neuer britischer Schritt angekündigt. Der Pariser Botschafter Großbritanniens wird die französische Regierung um ergänzende Aufschlüsse über folgende drei Punkte ersuchen: Rüstungseinschrünkung Frankreichs, die Zugeständnisse an Deutschland und die Durchführungsbürgschaften eines Rüstungsabkommens. Die britische Regierung hält die anderen interessierten Regierungen über die Besprechungen ini lausenden; so hat Donnerstag vormittag Fürst Bismarck im englischen Außenamt vorgesprochen.
Die französische Haltung wird nach Londoner Blättermeldungen ungefähr folgendermaßen lauten:
Gegen den Grundsatz gebietsmäßiger Bürgschaften hat Paris nichts einzuwenden. Die Maßnahmen, die bei einer Verletzung der Abrüstungsvereinbarung von allen übrigen Unterzeichnerstaaten anzuwenden wären, seien diplomatische Vorstellungen, dann finanzielle und wirtschaftliche Sanktionen und schließlich die Kriegserklärung. Könnte Frankreich seinen gegenwärtigen Rüstungsstand, also die militärische Ueberlegenheit in Europa, beibehalten, so sollen die französischen Wehrministerien angeblich bereit sein, eine beschränkte deutsche Wiederaufrüstung zuzulassen, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die angedeuteten Sicherheitsbürgschaften geleistet werden.
Einiges Aussehen erregt ein Aufsatz des Pariser „Notre Temps", in dem von einem Äufgeben der starren Haltung Barthous in der Abrüstungsfrage gesprochen wird, und zwar im Sinne der deutschen Aufrüstung.
Gewiß, so meint das Blatt, werde man dies nicht offen zugeben. Alan werde vielleicht Deutschland die Aufrüstung „nicht erlauben" und wahrscheinlich auch nicht die deutschen Rüstungen „legalisieren". Mau werde eher die tatsächliche Aufrüstung Deutschlands „feststellen". Aber trotz aller vertuschenden Formeln stehe eines fest: Nach 15jährigem Protest gegen die Aufrüstung Deutschlands, nach den erst kürzlich feierlichen Erklärungen an die Adresse Londons und nach den schlimmen Ausfällen gegen den belgischen Ministerpräsidenten de Brocque- viüe schicke Frankreich sich jetzt an, die deutsche Aufrüstung hinzunehmen und beide Augen zuzudrücken vor dem. was in der letzten französischen Note an England noch als Umsturz des Versailler Vertrags bezeichnet worden sei.
llnelitigkelt
im sranMMn Kabinett
Kürzung der Veamtengehälter
Paris, 29. März.
Der „Matin" bringt Einzelheiten über den Verlaus und das Ergebnis des gestrigen Kabinettsrates. Man habe, so sagt das Blatt, einen Plan zur Förderung der wirtschaftlichen Aufrüstung des Landes besprochen, der vom Arbeitsminister Marquet ausgearbeitet worden sei und der vom Ministerpräsidenten unterstützt werde. Gegner dieses Planes seien der Finanzminister und der Minister für die öffentlichen Arbeiten. Die Mittel sür die Ausführung des Planes sollen aus der Sozialversicherung genommen werden. Eine lebhafte Auseinandersetzung, so berichtet das Blatt weiter, habe die Belastung der ehemaligen Frontkämpfer zum Zwecke des Ausgleiches des Haushalts hervorgerufen. Marineminister Pietri sei für eine sofortige Regelung der Frage eingetreten. Ministerpräsident Doumergue habe jedoch die Entscheidung für den zweiten Teil der Haushaltsausgleichsbestimmungen zurückstellen lassen, da er einer Abordnung der ehemaligen Frontkämpfer das Versprechen gegeben hatte.
daß die Frontkämpfer die letzten sein würden, von denen man Opfer fordere.
Der Kabinettsrat habe sich dann geeinigt, von dem 4-Milliarden-Fehlbetrag zuerst 2,585 Milliarden Franken abzudecken. Dies soll wie folgt geschehen: Einsparung von 500 Millionen Franken durch Kürzung von Zivil- Pensionen (Herabsetzung der Höchstpensionen von 45 000 aus 35 000 Franken); Einsparung
von 700 Millionen durch Herabsetzung der Zahl der Beamten um 10 Prozent; Einsparung von 520 Millionen durch Kürzung aller Veamtengehälter um 5 bis 10 Prozent; Einsparung von 300 Millionen bei der Landesverteidigung und von 565 Millionen durch Zusammenlegung von Aemtern, Behörden usw.
Die stehe OstttboWst brr NeWahn
Gebesserte Einnahmen ermöglichen wesentliche Fahrpreisermäßigung
Berlin, 30. Mürz.
Am 27. und 28. März 1934 trat der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn zu seiner 60. ordentlichen Tagung zusammen.
Bei der Erörterung der Finanzlage der Reichsbahn konnte die befriedigende Feststellung gemacht werden, daß seit Dezember vorigen Jahres einsetzende Besserung der Einnahmen sich bis heute fortgesetzt hat.
Die Einnahmen steigerten sich in den Monaten Januar und Februar 1934 gegenüber den gleichen Monaten des Jahres 1933 im Personenverkehr um 5,6 v. H. und izn Güterverkehr um 21,4 v. H„ sie liegen aber noch wesentlich niedriger als in den gleichen Monaten selbst des Jahres 1931. Die Märzeinnahmen haben sich bisher in demselben Sinne entwickelt.
Der Verwaltungsrat nahm davon Kenntnis, daß die Reichsbahn aus dem Gebiete des Gütertarifs zur Gewährung von Frachtfreiheit für die Transporte des Winterhilfswerkes und zur Frachterleichterung zugunsten der öffentlichen Arbeitsbeschaffung rund 30 Millionen RM. aufgewendet hat.
Wenn trotz der gegenüber dem Zustand des Vorjahres günstigeren Entwicklung der Reichsbahneinnahmen einer allgemeinen Senkung der Personentarife noch nicht nähergetreten werden konnte, so soll doch aus sozialen Rücksichten eine Reihe von fühlbaren Fahrpreisvergünstigungen schon jetzt durchgeführt werden. Vorgesehen sind in erster Linie Ermäßigungen für kinderreiche Familien und für Reisen nach und von Ostpreußen. Familien mit wenigstens vier Kindern werden zum Teil zum halben Fahrpreis befördert, und im Ostpreußenverkehr werden Rückfahrkarten nach Art der Urlaubskarten, jedoch mit 40 bis 60 Prozent Ermäßigung und ohne siebentägige Sperrfrist für die Rückfahrt, ausgegeben.
Daneben werden vom gleichen Tage ab A n g e st e l l t e n w 0 ch e n k a r t e n für Angestellte und Beamte mit kleinem Einkommen und verbilligte Zehnerkarten für den Nahverkehr von großen Städten eingeführt und außerdem durch Aenddrung der Abrundungsgrundsätze, durch Verbilligung der Bahnsteigkarte, die wieder zehn Neichspfennig kosten wird, und durch Herabsetzung des Gepäcktarifs weitere Eeleichte- rungen geschaffen. Die Winterurlaubskarten werden in „U r l a u b s k a r t e n" geändert und während des ganzen Jahres ausgegeben.
Kinderreiche Familien fahren billiger
Die Ermäßigung für kinderreiche Familien wird Familien mit wenigstens vier unverheirateten Kindern lauch Stiefkindern und unehelichen Kindern, jedoch - nicht Adoptiv- und Pflegekindern) gewährt. Tie Kinder dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und müssen dem elterlichen Haushalt angehören. Leben die Kinder nach dem Tode der Eltern oder auch eines Elternteils im Haushalt der Großeltern oder Pflegeeltern, so treten diese an die Stelle der Eltern.
Die Ermäßigung wird für die erste und dritte Klasse bei gemeinschaftlichen Reisen zwei Angehörigen einer Dabei ist gleichgültig, ob die Kinder allein oder Elternteil) mit Kindern reisen. Die Ermäßigung wird in der Form gewährt, daß nur die erste Person den vollen Fahrpreis, jede weitere Person über 10 Jahren oder zwei Personen von 4 bis 10 Jahren den halben Fahrpreis zu zahlen haben. Ein einzelnes Kind bis zum zehnten Lebensjahre wird frei befördert. Diese Ermäßigung wird auch bei Benutzung von Feriensonderzügen, bei Sonntagsrückfahrkarten und Urlaubskarten sowie bei den Ostpreußen-Rückfahrkarten gewährt.
Solange der allgemeine Reichsausweis sür Kinderreiche noch nicht eingeführt ist, wird diese Vergünstigung gegen Vorlage einer von der Ortspolizeibehörde ausgestellten Bescheinigung über den Familienstand gewährt.
Erleichterungen im Berufs- und Nahverkehr
Für Angestellte und Beamte mit einem jährlichen Noheinkommen von höchstens 2400 RM. werden zur Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnort Angestell- ten-Wochenkarten ausgegeben, die mit der gleichen Ermäßigung wie die Arbeiterrückfahrkarten verbunden sind. Schon bei werktäglich einmaliger Hin- und Rückfahrt ermäßigt sich der Fahrpreis um 62—78 Prozent entsprechend der Entfernung — zuzüglich 11 Prozent Beförderungssteuer, die an das Reich abgeführt werden muß.
Um Reisen zwischen Großstädten von mehr als 100 000 Einwohnern und nahegelegenen anderen Orten zu verbilligen und damit auch die Stadtrandsiedlung zu fördern, werden
von mindestens Familie gewährt, die Eltern allein. Eltern (bzw. ein
Zetznertarten ni i t etwa 20 Prozent Ermäßigung ausgegeben. Diese Karten, Hefte mit zehn Fahrkarten, werden an jedermann ausgegeben und können einzeln oder auch von mehreren Personen gemeinsam benutzt werden. Sie gelten jeweils für einen Monat, vom Tage des Kaufs an gerechnet.
Weitere Verbilligungen des Nahverkehrs werden durch Abänderung der Abrundungsgrundsätze und durch Herabsetzung der Mindestfahrpreise für Einzelfahrkarten geschaffen. Pfennigbeträge werden bis zu einer Mark auf 5 Reichspfennig (bisher ans 10 Neichspfennig) abgerundet, und die Mindestfahrpreise werden sür die dritte Klasse auf 15 (bisher 20) Reichspfennig, für die zweite Klasse auf 20 (bisher 30) Neichspfennig und für die erste Klasse auf 30 (bisher 50) Reichspfennig festgesetzt. Der Preis der Bahnsteigkarte wird von 20 auf 10 Neichspfennig ermäßigt. Die Sätze des normalen und ermäßigten Gepäcktarifs werden um durchschnittlich 30 Prozent, gesenkt werden.
Bestellung eines sreiKskommissars für das Siedlungstvelen
Berlin, 30. Mürz.
Ueber die Bestellung des Reichskommissars für das Siedlungswesen wird folgender Erlaß bekanntgegeben:
Für die Förderung des Siedlungswerkes wird ein Reichskommissar für das Siedlungswesen bestellt, der vom Reichskanzler ernannt wird. Sein Geschäftsbereich umfaßt alle Aufgaben der Siedlung mit Ausnahme der Aufgaben, die dem Neichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hinsichtlich der Neubildung des deutschen Bauerntums zustehen.
Der Reichskommissar für das Siedlungswesen untersteht dem Reichswirtschaftsminister. Er trifft seine Maßnahmen in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit dem Neichsarbeitsminister.
Berlin, den 29. März 1934.
Der Reichspräsident gez.: von Hin- denbur g. Der Reichskanzler gez.: Ad 0 lfHitler. Der Reichswirtschaftsminister gez.: Dr. Schmitt. Der Reichsarbeitsministcr gez.: Franz S e l d t e.
EuM führt nach Lsn-sn
Nom, 30. März.
Ter Unterstaatsfekretär für auswärtige Angelegenheiten. Suvich, wird am 23. April nach London abreisen, um bei der britischen Negierung im Namen der italienischen Regierung die Besuche MacDonalds und Simons in Nom zu erwidern.
Msenimterschlagtmg ins«,!
Bankbeamter veruntreut Wertpapiere
für eine halbe Million Schweizer Franken
Genf, 29. März.
Bei der Genfer Hypvthekarkasse, einem öffentlich-rechtlichen »Institut, ist man Unter- schlagunge» auf die Spur gekommen, die der 50jährige Angestellte Jean T i ck verübt Hai Nach seinem Gestälwnis hat er Wert^ Papiere im Betrage von über
5 0 0 0 0 0 S ch w e i z e r F r a 11 k e n u 11 t erschlagen. von denen sich eine andere Person, in deren Aufträge Dick gehandelt haben will. 400 000 Franken angeeignet habe. Diese Person sei nach Frankreich verschwur den. Wie weit diese Aussagen zutreffen, wird die Untersuchung ergeben. Festgestellt wurde bis jetzt, daß Dick sich auf verfehlte Spekulationen eingelassen hat und daß er einen Mittelsmann hatte, der für ihn bei verschiedenen Genfer Banken die unterschlagenen Papiere hinterlegt hat.
Rrue Mhaftmven im Mmlgrbiet
Königsberg, 29. März.
Die litauische Staatssicherheitspolizei hat am 27. März im Memelgebiet wieder eine Reihe Haussuchungen vorgenommen. Der Rechtsanwalt B 0 rchert, der Direktor der Landschaftsbank, Vertu leit. der Gutsbesitzer Lorenz, der Lehrer Kwauka, Rechtsanwalt Dr. Böttcher, der Redakteur der „Memeler Rundschau", Martin Preiksches. und ein gewisser Metzler wurden verhaftet und nach Baj 0 hrengebracht.
Sollte sich diese Nachricht bestätigen, so würde diese Maßnahme eine neue schwere Härte der memelländischen Bevölkerung darstellen. E s h a n d e l t s i ch d u r ch wegu m unbescholtene Persönlichkeiten, deren Loyalität auch der litauischen Regierung gegenüber außer Frage steht.
Wie ein Kownoer Blatt meldet, hat der Innenminister angeordnet, daß sämtlichen Beamten seines Ressorts in K 0 w n 0 und in der Provinz der Besuch Deutschlands unter- sagt wird.
Ab morgen
lst -er Gemarkt geregelt!
Berlin, 31. Mär;. Mit dem 1. April 1934 tritt bekanntlich die neue Maktregelung über die Erfassung, und Pen Verkehr mit Hühnereiern für das ganze Reichsgebiet in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen tritt also auch dr? Ileberiiahmescheiu für Jnlandseier in Geltung. Keniizeichnungsstelleii und standardisierungsberechtigte Einzelerzeuger haben den Uebernahmeschein ^ bei der Reichsstelle für Eier anzufordern und zwar zunächst für den voraussichtlichen Eierabsatz in einer Monatsfrist. Von nun ab sind zum Eiercmfkanf nur die von den Bezirksbeauftragteii bestätigten Sammler berechtigt. Zur Regelung des Marktes sind sämtliche Eier bei den Sarnmel- stellen, beziehungsweise Keiiii-eicymingsstellen abzuliefern. Befreit sind von dieser Ablieferung die Eier, die vom Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher abgesetzt werden. Ein freies Aufkäufen von Eiern ist nicht mehr statthaft. Aus- zahlungSpreise und Preisspannen überwacht der Bezirksbeciuftragte
MW«" ill d!k NSDAP. eingeMnt
„Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten" jetzt „NS. Deutscher Frontkämpferbund"
kk. Berlin, 29. März.
Aus Grund einer zwischen dem Stabschef der SA., Ernst Röhm und dem Bnndesführer des „Stahlhelm", Franz Seldte. getroffenen Vereinbarung, die vom Reichspräsidenten und vom Führer genehmigt wurde, gründet sich der „Stahlhelm. Bund der Frontsoldaten", dessen Ziele zum größten Teile durch die nationalsozialistische Erhebung verwirklicht wurden, in den „Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpfer- bund (Stahlhelm)" um. Damit ist die r e st - lose Eingliederung des Stahlhelm in die NSDAP, vollzogen, nachdem er sich bereits vor einem Jahre der Führung Adolf Hitlers unterstellt hatte.
In der Vereinbarung wird festgetegt, daß die Zugehörigkeit zum NSDFB. allen alten Mitgliedern des Stahlhelm, sowie jedem deutschen Soldaten außerhalb des aktiven Dienstes in der Wehrmacht osseu steht. Die vor dem 30. Januar 1933 dem Stahlhelm angehörenden Mitglieder können in den neuen Bund ohne weiteres übernommen werden, später dem Stahlhelm beigetretene Mitglieder bedürfen einer besonderen Genehmigung der Obersten SA.-Führnng. Angehörige der SA. können bei Erfüllung vorstehender Voraussetzungen ebenfalls Mitglieder sein, doch geht der SA.-D i e n st stets vor und eine gleichzeitige Bekleidung von Führerstellen in der SN. und im NS.- DFB. ist untersag!.
Die Aufgabe des NSDFB. ist die Pflege soldatischer Ueberlieferung und soldatischer Kameradschaft. Wehrsportliche und wehrpolitische Tätia-
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r e i r g e h ö r t n i ch t z u d c n A u s g a 5 e II d e s N S D F B. -
Den in die ^-A. übergeführten alten Kämpfern des Stahlhelm verleiht die Oberste SA.-Führung das Abzeichender alten Kämpfer (Winkel am rechten Oberarm, jedoch Schwarz statt Gold, bzw. Silber).
Dem NSDFB. wird ein neues Abzeichen verliehen, in dem das Hakenkreuz mit den Symbolen des Stahlhelms vereinigt ist.
Der Reichspräsident und der Führer haben diese Vereinbarungen bestätigt und den bisherigen Stahlhelm - Bundesführer Franz Seldte znm Bnndesführer des NSDFB. ernannt.
In einem Aufruf an die Stahlhelm- Kameraden nennt der Bundesführer die Umgründung den letzten Schritt zur endgültigen Eingliederung des im Bunde znsam- mengefaßten deutschen kämpferischen Frout- soldatentums in die staatstrageude Bewegung des neuen Reiches. Die Bekundung der Verbundenheit mit dem Ideengut de? Nationalsozialismus auch in der Namensgebung bestätige mir einen Tatbestand, der innerlich schon längst bei den alten Frontkämpfern vom Stahlhelm gegeben war.
In einer ersten Bundesversügung bestimmt der Bnndesführer zum Biindeskan;- ler Bock, znm Biindeskämmerer G r u zum Bundespresseches Kleina n. Weiters werden in dieser Verfügung die kvinmiPiri- scheu Landesführer ernannt; sür Württemberg und Baden ist dies vorläufig L e n s ch. , . ,
Der Sitz des Bundesamtes ist bis an! weiteres in Berlin, W. 35, Tiergartenstr- 4
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