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Eine Stellungnahme des Zentralparteiverlags

Berlin, S. März. In eigener Sache ver- ossentlicht der Verlag FranzEher Nachs. folgende Erklärung:

Ein Pariser Verlag hat vor ein Paar Tagen in französischer Sprache unter dem TitelAdolf Hitler - Mein Kampf" (Mon combat) ein Buch herausgebracht, von dem der Verlag behauptet, es sei eine wortgetreue und ungekürzte (intögrale) Übersetzung des Werkes des Führers. Im Vorwort und in Zeitungsnotizen brüsten sich Verlag und Uebersetzer in geradezu Mischer Art mit der Tatsache, daß die Ver- bsfentlichung ohne Genehmigung des Autors »nd unseres Verlages erfolgt ist. Als Grund und Zweck der Veröffentlichung wird an­gegeben, die ganze Welt, besonders aber Frankreich, müsse von dem unveränderten ürtext des Buches Kenntnis haben. Der Au» tor habe aber eine autorisierte französische Luchausgabe grundsätzlich abgelehnt.

Das Ergebnis unterer sofortigen Nachprü­fung des Sachverhalts ist:

1. Der Pariser Verlag, der Diebstahl geisti­gen Eigentums begeht und sich dessen noch vrüftet, ist auch in Frankreich völlig unbe­kannt. Ernste und führende französische Kreise mißbilligen diese widerrechtlichen Methoden nachdrücklich.

2. Die Behauptung, die Uebersetzung sei wortgetreu, ist unwahr. Schon im ersten Absatz des ersten Kapitels (Im Elternhaus) ,eigt sie so klare und entscheidende Abweichun­gen vom Urtext, daß die bewußte Verfälschung auf der Hand liegt. DerUebersetzungsfehler" betrifft eine heute besonders interessierende vo- Utische Frage. Die tendenziöse Absicht der Uebersetzung geht auch daraus hervor, daß der Verlag m der Einleitung einzelne aus dem Zu­sammenhang gerissene Worte und Satzteile des Buches zu ernem angeblichen Satz inZitat- form vereinigt und dadurch den Eindruck er­weckt, als ob eine Lösungdurchgewalt- samen Konflikt als das Ziel der Außen­politik des Führers gegenüber Frankreich dar- gestellt werde und im Gegensatz zu den Aus­führungen des Führers als Kanzler als das einzige Mittel, das deutsch-französische Verhält­nis zu klären.

In Wahrheit handelt eS sich bei den Stellen des Buches, denen die Worte und Satzteile ent­nommen sind, um eine Auseinander­setzung mitinnerpolitischen Geg­nern, die dem Führer mangelndes Interesse an der Wiedergewinnung verlorener Gebiete verwarfen. Der Autor weist demgegenüber darauf hin, daß die Frage zu ernst sei, um durch leichtfertige Agitation gelöst zu werden und lehnt Gewaltanwendung für dieses Ziel ab. Die theoretische Möglichkeit eines gewaltsamen Konflikt- wird im Buche nur im Zusammen­hang mit der damals akuten Frage der Rhein­landbesetzung erörtert.

Insbesondere angesichts der Tatsache, daß die widerrechtliche Veröffentlichung un- genau und tendenziös ist, haben wir sofort mit Erfolg alle Schritte einge­leitet, uns auf zivil-prozeßualem Wege un­tere Rechte zu wahren. Die französischen Be­hörden haben, indem sie unsere zivilrecht­liche» Ansprüche als berechtigt anerkannten, »n» dir Unterstützung gewährt, die dem Rechtsempfinden und den Gesetzen entspricht. Mt einem Verlag, der so gegen jedes Recht und gegen jeden Anstand handelt, können Vereinbarungen nicht getroffen werden. Nachdem diesem Verlag alle Voraussetzun­gen für die Herausgabe deS Buches deS Füh­rers mangeln, bedeutet diese Maßnahme keine grundsätzliche Entscheidung über eine

autorisierte französische Ausgabe deS Hitler- buches.

Verlag Franz Eher Nachfolger G. m. b. H. gez. Amann.

München, den 7. März 1984.

Bett«! der ZMsMtisse»

Von der Handwerkska in in e r Stuttgart wird mitgeteilt:

Die Zwecksparkassen (ausgenommen Bau­sparkassen) sind bekanntlich durch Gesetz vom 17. Mai 1933 einer besonderen Aussicht, näm­lich der des Reichsbeaustragten für Zweck- sparunternehmuugen in Berlin unterstellt worden. Der Reichsbeaustragte ist u. a. auch berechtigt. Geschäftsführung und Vermögens­lage der Zwecksparunternehmungeil einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und nötigenfalls zum besten der Sparer im Ein­zelfall die notwendigen Anordnungen zu treffen. Nachdem die privaten Bausparkassen schon mit Wirkung vom 1. 10. 1931 ab dem Neichsaufsichtsamt für Privatversicherung unterstellt wurden und für sie eine Geneb- mkgungspflicht eingeführt wurde, hat sich daS Gründungssieber im Gebiete des Zwecksparwesens aus die Form von Unter­nehmungen erstreckt, die wir heute als Zweck­sparkassen bezeichnen und die keine Bauspar­geschäfte betreiben. Wie unsererseits schon oft betont wurde, haben sich auch bei den Zweck­sparunternehmungen beinahe noch mehr als bei den Bausparkassen unzuverlässige und unlautere Eelemente betätigt, die die Kreditnot der kleinen Leute, haupt­sächlich des Handwerks und Kleingewerbes dazu benützten, um durch Gründung von Zwecksparunternehmungen sich in jeder Hin­sicht eine möglichst gute und kräftige Ein­nahmequelle zu verschaffen. Wenn nun der Reichsbeauftragte mit unlauteren und schäd­lichen Unternehmungen aufräumt, so muß dies vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus, wie auch von dem der Gesamtheit der Sparer, dankbar begrüßt werden. Die Rei­nigung deS Zwecksparwesens ist auch um deswillen notwendig, um den guten Kern, der in dieser Sache steckt und der in dem Willen zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung zu sehen ist, vor Mißbrauch zu schützen.

In letzter Zeit sind auch in Stuttgart einige Zwecksparunternehmungen vorn Reichs­beaustragten geschlossen worden, bei denen entweder die Geschäftsführung Miß­stände aufwies oder sogar die Spargelder vom Unternehmen angegriffen waren. Einige Unternehmungen sind auch der Anforderung des Gesetzes vom 17. 5. 1933, ihr Eigen­kapital bis zum 1. Januar 1934 auf min­destens 25 000 RM. zu erhöhen und es voll einzubehalten, nicht nachgekommen und muß­ten deshalb geschlossen werden.

Das Verbot einer Zwecksparkasse bedeutet durchaus noch keinen Verlust für den Sparer, zu dessen Schutze diese Maßnahme überhaupt ergriffen wird. Tie vom Reichsbeauftragten eingesetzten Liqui­datoren solcher Unternehmungen werden in allen Fällen versuchen, die Sparer mit ihrem Gesamtguthaben in eine gute Zweck^varkasse zu überführen. Neue Sparverträge können in Liquidation befindliche Kassen nicht mehr ab­schließen, so daß ans alle Fälle jeglicher Ge­

fahr der Schädigung eines Sparers für die Zukunft vorgebeugt ist.

Es ist anzunehmen, daß der Reinigungs- Prozeß bei den Zwecksparunternehmungen vollends rasch durchgeführt wird, so daß dann der Sparer den weiter bestehenden Unternehmungen sein Geld mit Ruhe anver­trauen kann. Er muß sich nur immer dar­über im klaren sein, daß Zwecksparkasten keine Banken sind, von denen er bei Bereitstellung der nötigen Sicherheiten als­bald ein Darlehen erhält, sondern daß ec­hter nur auf Grund eigener Sparleistungen in einer nicht vorauszubestimmenden Zeit die Antwartschaft auf ein Darlehen sich erwerben kann.

Humor

Wie heißt denn der allerliebste kleine Hund?" fragte die Tante.

Früher hieß er Peter", erwiderte Fritzchen. aber jetzt heißt er Zerline".

Warum habt ihr ihn denn umgetauft?" walle die Tante wissen.

Weil er bald Junge kriegen soll--, gab Fris­chen Anstunst.

Ermahnung

Vater zu seiner Tochter:Wenn du dich nach einem Manu umschaust, so achte vor allem da­rauf, mein Kind, daß er intelligent und ener­gisch ist, und mach es nicht wie deine Mutter, die nur auf Geld gesehen hat.'-

Ich bitte um Auskunft...

Briefkasten desGesellschafters'

Unter Steter Rubrik veröttenNtlben wir Sie aus unserem Velorkreis an bte vtedaktwn ««richteten Anträgen. Den Kragen tft tewetlS Sie teste Sbounementsaulttuna betznlegcn. ferner Rürkvono. mus drietttche Auskunft gewüntchl wird. Die Beanlwortung der Ainragen ertolq' tewetlS Oa«Sta->s Für die eriettlen Auskünfte übernimmt Sie Redaktion nur die vretzgelebltch« Verantwort»»,«.

K. W. Als deutscher Handwerker haben Sie die Pflicht, der Deutschen Arbeitsfront anzugehören. Die Behörden haben das Recht, nach Ihrer Zugehörigkeit zur DAF. zu fragen und die von Ihnen eingereichten Angebote abzulehnen, wenn Sie der DAF. nicht angehören. Ihre Zugehörigkeit zur SAR. hat damit nichts zu tun und ist kein Ersatz für die DAF.

W. Sch. Wenn Sie arbeitslos sind und keinerlei Einkommen haben, außer Ihrer Arbeitslosenunterstützung, so haben Sie keine Einwohner- oder Bürgersteuer zu bezahlen. Leben Sie jedoch selbständig und aus eigene Rechnung, oder beziehen Sie irgendwelche Einkünfte, etwa aus Vermögenswerten oder Haus- und Grundbesitz, so müssen Sie die verlangte Bürgersteuer bezahlen.

A. R. Wenn Sie bzw. Ihre Frau, von Ihren Schwiegereltern einen Garten als Heiratsgut erhalten, so ist diese Uebereignung erbschafts- und grunderwerbssteuerfrer, so­fern sein Wert die Höhe von 5000 NM. nicht übersteigt, und sofern Sie seit Ihrer Verheiratung nicht von Ihren Schwieger­eltern Zuwendungen erhalten haben, die diese Summe erreichten. Sie haben weiter nichts zu tun, als die Buchung notariell ausfertigen zu lasten. Der Notar ist verpflichtet, eine Abschrift davon dem Finanzamt zur Kennt­nis zuzuleiten. Jedoch wird Ihnen der Be­sitz des Gartens bei eventuellen späteren Zu­wendungen seitens Ihres Schwiegervaters in seinem vollen Wert angerechnet, wenn der Wert des Gartens und der neuen Zuwen­dung zusammen mehr als 5000 RM. aus- macht.

Was Ihre zweite Frage anbelangt, so ist sie ohne genaue Kenntnis der Satzungen Ihrer Pensionszuschußkasse nicht zu beant­worten. Sie müßten uns außerdem den Namen dieser Kasse und ihren Sitz bekannt­geben. Im allgemeinen ist es so, daß Kün­digungen einer derartigen Versicherung nicht zulässig sind, da sich der ganze Plan solcher Versicherungen auf Unkündbarkeit aufbaut. Wenden Sie sich doch an die Rechtsstelle der Deutschen Arbeitsfront in Ihrer Stadt, oder eventuell auch an die NSBO.

Sch. St. Da die Aufsicht über die Bau­sparkassen in Württemberg aufgehoben wurde, vermögen wir Ihnen keine andere Auskunft in Ihrer Anfrage zu geben, als Sie an das Reichsaufsichtsamt der Privat­versicherungen, Berlin W l5, Ludwigskirch- platz 3/4, zu verweisen. Sie haben dort

Ihren Fall unter genauer Angabe Ihrer Bausparkaste vorzutragen. Ein Gesetz, wie Sie es erwähnten, ist uns nicht bekannt.

F. G. Ein gutes Mittel gegen großporige Haut ist der Saft von zerdrückten Tomaten oder Gurken, der abends vor dem Schlafen­gehen über das Gesicht gestrichen wird.

R. F. Wenn Sie dem Gesamtverband deut­scher Arbeitsopfer (GDA.) beigetreteu sind, so sind Sie damit schon in der deutschen Arbeitsfront, Sie brauchten sich also bei der Arbeitsfront nicht mehr zu melden. Es gibt für kaufmännische Angestellte zwei Verbände, denen Sie beitreten können, den Deutschen Handlungsgehilfen-Verband (DHV.) und den Deutschen Büro- und Behörden-Verband (DBB.). Beide sind in die deutsche Arbeits­front eingegliedert.

G. K. in B. Selbstverständlich hält sich die Wohlfahrtspflege gegebenenfalls lediglich an den Erbteil Ihrer Tochter, und zwar unter Berücksichtigung der Grenzen, die wir Ihnen bereits mitgeteilt haben.

Sch. i. B. In der Zeit vom 1. bis 10. Juni 1921 waren 100 Papiermark -» 6L8 Goldmark; in der Zeit vom 10. bis 20. Juni 1921 waren 100 Papiermark 6,61 Goldmark und vom 21. bis 81. Juni deS- selben Jahres 5,88 Goldmark.

Geld. Es handelt sich um die Zeitschrift Der Geldmarkt", die in Berlin erscheint Diese Anschrift dürfte genügen.

A. D. Das Armenrecht können Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie auf Grund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, einen eigenen Anwalt zu bezahlen, und wenn der Prozeß nicht von vornherein als aussichtslos erscheint. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie beim zu­ständigen Amtsgericht stellen. Was Ihre letzte Anfrage anbetrifst, so liegt der Fall derart, daß ein Zimmer, für das die Miete monatlich bezahlt wird, jeweils nur auf Schluß des Kalendermonats gekündigt wer­den kann. Die Kündigung muß bis spätestens 15. dieses Monats ausgesprochen sein.

K. L. Unserer Ansicht nach ist in Ihrer Rentensache nichts mehr zu unternehmen. Sie sind im Jahre 1927 abgefunden worden und wie aus dem ärztlichen Zeugnis hervor­geht, sind Sie auch heute nur 20 Prozent erwerbsbeschrünkt. genau zurzeit der Abfindung. Unter diesen Umständen ist ein Wiederaufnahmeverfahren wohl kaum von Erfolg begleitet.

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Ein Volksroman auS Schwaben Bon Zdenko von Kraft lös

Bärbel verstand . . . Betroffen senkte sie den Kopf, um den die zwei braunen Zöpfe in einem großen, üppigen Ringe lagen, und fühlte die Schläge ihres Herzens in der Halsschlagader. Krampfhaft überlegte sie, was sie antworten sollte.

Aber gottlob sie brauchte gar nichts zu antworten. In demselben Augenblick, als sie die Lippen auseinanderbrachte, hatte der Schwanenwirt schon wieder eine andere Sorge: Julle, die Großmagd, trat mit Bün­del und Pack ans dem Hause heraus, Herrn Kühnle geradeswegs in die Arme laufend.

Heilandssackerment! Wohin?"

Julle schnappte vor Ueberraschung Luft. Sie hatte gehofft, durch das Hinterhaus heimlich zu entkommen, nachdem sie zuvor festgestellt hatte, daß der Wirt ausgegangen war, und sah sich nun in ihren schwarzen Plänen gestört.Schwanenwirt ich bleib' nit! Ich bleib' nit! Ich Habs g'sagt. daß ich nit bleib'! In einem Haus, wo die abg'schie- denen Seelen nur so umeinanderwimmeln. bleib' ich nit! Und wenn Ihr mir einen Sechsbätzner für die Stund' a»ss Brett leget!"

Du saudummes Weibstück, du saudum­mes! Einen Sechsbätzner kannst haben aber mit diesen meinen Händen hintenanf!" Christian Küynle wurde richtig grob.Wenn du nit auf der Stell' umkehrst mit deinen» Grnscht und dein G'schäft aufnimmst, so verdresch' ich dich, so wahr ich Kühnle heiß'! setzet marsch in die Stuv'I Deim Geist wird

sein Handwerk g'legt dafür steh ich dir gut! Und damit Punktum!"

Er fuhr mit dem Handrücken über die Stirn, die trotz der scharfen Winterluft un­ter dem Mützenrand feucht geworden war. Und während er am Schuhkratzer die Schnee­klumpen von den Stieseln stampfte, grollte er das eine übers andre Mal in sich hinein: 's ist halt ein Kreuz mit den Weibern! 's ist halt ein Kreuz und ein Elend!"

Am Nenjahrsmvrgen des Jahres 1806 donnerte es über dem Talkessel, in dem sich die Hauptstadt des neuen Württembergi- schen Staates duckte, wie in den schlimm­sten Kriegsjahren. Von den vielen Tausen­den aber, die die Straßen und Plätze füll­ten, zeigte niemand die geringste Besorgnis. Die sauberen, braven KanoneN auf der Gänsheide droben hatten keine bösen Ab­sichten. Sie begrüßten, von Soldaten in blin- kernden Paradeuniformen bedient, nur et­was laut und aufdringlich, aber überaus wohlwollend den anbrechenden Tag, den der Kurfürst zur öffentlichen Proklamation sei­ner Kvnigswürde bestimmt hatte, während die Glocken aller Kirchen ihr feierliches Ge­läute in die Straßen hinabwarfen, in de­nen das Volk dichter durcheinanderhum- melte, als sich die ältesten Leute entsinnen konnten, jemals gesehen zu haben.

Zwei Tage zuvor hatten zwar noch die Landstände in düsterem, feierlichem Zuge, trauernden Leichenbegleitern vergleichbar, ihrem Fürsten die altwürttembergischc Ver­fassung zu Füßen gelegt: ein gut Stück deut­scher Selbständigkeit und Gerechtsamkeit war zu Grabe gebracht worden. Nun aber schien das, trotz der knappen Frist, die darüber hin­weggeglitten war, schon wieder vergessen: Das Volk, das ans dem ganzen Lande her­beigeströmt war, wollte lieber feiern als

trauern. Unter dem Gesang der Glocken und dem Gedonner der Kanonen sah sich doch alles wieder ganz anders an. Nun war man ja Untertan eines richtigen Königs. Statt des kurfürstlichen Hutes würde fortan die goldene Krone auf dem Mittelgiebel des Residenzschlosses Prangen, Wo gab es noch ein Land, das einen mächtigeren Herrscher besaß als den neuen König von Württem­berg?

Ich »nein'", sagte der Perückenmacher, der sich am Eingang zum Schlvßhos wie ein Keil in die Mauer der Neugierigen schob, daß wir jetzet nach dem Napoleon der stürkste Staat in Europa sind! Hundert Mann Gardedukorps, siebenhundert Mann Garde zu Fuß, fünfhundert Mann Artillerie, sechs Musketierbataillone zu je siebenhun­dert; dazu zwei Fußjäger- und zwei leichte Bataillone von ebensoviel; ein Jägerregi­ment zu Pferd; dreizehn Stabsdragoner . . . Landsleut', so was gibt's nit zum zweiten­mal! Wenn wir jetzt wollten wir könnte» die Welt in die Tasch' stecken!"

Ein alter, abgetaner Kameralrat, der ne­ben ihm stand, drehte den welken Kopf auf dem Halse.Jeder schwätzt so dumm heraus, wie er's versteht! Was wir eing'steckt haben, ist der Verlust der freien Ständ'. Das gute alte Recht ist mit Füßen getreten. Wenn wir so weiter einstecken, Nachbar, so werden Sie von jeder Perücke, die Sie machen, einen Vierteltaler abgeben dürfen, um die neue Krön' nur ja recht dauerhaft vergolden zu helfen!"

Ringsherum wurden Stimmen laut:

Pssst! Weim's jemand vom Hof hört! Und denken S' doch auch an den Länderzu­wachs, Herr Kameralrat! Die Landständ' find immer gegen die Negierung g'wesen ... Was gut ist, ist teuer; das ist schon nit an­ders! "

Heiligs Blechte!" schrie ein altes Mütter­lein Plötzlich dazwischen.Sie kommen! Und wie schön, daß sie blasen!" Sie schaute ver­klärt.

Mau hörte das Helle Schmettern der Trompeten und das dumpfe Rvllen der Pau­ken. Von» Schloßhof her kam ein Trupp Prächtiger Reiter. An ihrer Spitze der könig­liche Wappenherold ans einem milchweiße» Pferde arabischer Abstammung.

Heide-Stuagart ist dös ein Gäule!" rief ein Lichterzieher, indem er sich auf die Fußspitzen stellte.Das muß g'wiß in seinem Leben kein Mistkärrele gezogen haben!"

Und der Rock! Leut' schaut doch nur den Rock an! Das brennt schier ein Loch in die Angen: rot mit goldenen Tressen, so breit wie meine Fußlappen!"

Und das saubere Mäntele dazu! Schauet doch nur das Mäntele! Gelber Sammer mit dem königlichen Wappen vorn dran! Muß das ein Saugeld gekostet haben!"

Und der span'sche Hut!"

Und die Federn dran!"

Und das Gold am G schirr und am Sat­tel!" Diesmal war's wieder der Perücken- macher.Und ich lass' inir's nit nehmen: Wir sind der mächtigste Staat in Europa! Was hat da der Napoleon für ein trauriges Fräck- le ang'habt! Ihr habt ihn ja selber g'sehn Nachbar, selbigsmal in Ludwigsbnrg? Der reine Dreck dagegen!"

Inzwischen war der Wappenherold heran­gekommen. Er verhielt das tänzelnde Roß. Die Trompeten schmetterten einen Tusch, Ei aber las mit Heller Stimme, die bis zum Redoutensaal hinüberdrang wo das EH-- voulegerregiment in langer Zeile stand:

Fortsetzung folgt.