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Welche Befugnisse stehen der württ. Preisüberwachungsstelle zu? Eine notwendige Aufklärung

Der Beauftragte sür Preisüberwachung in Württemberg, Polizeipräsident Klaiber, schreibt uns:

Üeber de» A u f g a b e n k r e r s des Be­auftragten für PreiSüber- w a chu n g kurz Preiskommissar ge- uannt herrscht, wie sich aus zahlreichen Eingaben und Erörterungen ergibt, in der Bevölkerung, auch in den beteiligten Kreisen des Handels und Gewerbes, vielfach keine klare Vorstellung.

Der Reichskommissar für PreiSüber- wachung hatte ursprünglich seine Befugnisse, -je sich auf alle lebenswichtigen Gegenstände Ses täglichen Bedarfs und auf alle lebens­wichtigen Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs erstreckten, in vollem Um» sang auf seinen Beauftragten für Württem­berg libertragen. Ab Februar 1932 gingen dann die Befugnisse des Reichskommissars auf die obersten Landesbehörden, in Würt­temberg das W i r t s ch a f t 8 m i n i st e- rinn» über, jedoch nur, soweit eS sich um Sie Preisgestaltung bei lebenswichtigen Lebens- und Genußmitteln und bei lebend- wichtigen handwerklichen Leistungen handelt. In diesem Umfang hat das Wirtschaftsmini­sterium seinerseits durch Verordnung vom >0. 3. 1932 seine Befugnisse auf den seitheri­gen Reichsbevollmächtigten für Württemberg als Beauftragten für Preisüberwachung in Württemberg mit Zuständigkeit für das ganze Gebiet des Landes Württemberg über- tragen. Eine weitere Ausdehnung hat der Geschäftskreis des Beauftragten für Preisüberwachung in Württemberg dann er­fahren auf Grund der Verordnung vom 3.6. 1933 über das Verbot der Festsetzung von Mindestpreisen, Mindesthandelsspannen und Mindestzuschlägen im Handel mit Lebens­mitteln durch Verbände oder Vereinigungen.

Nach dieser Verordnung dürfen solche Preisverabredungen und Preisfestsetzungen nur noch mit Genehmi g u n g der Preisüberwachungsbehörde, in Württemberg durch den Preiskommissar, er­folgen. Andererseits ist auf einer Reihe von Gebieten nachträglich aber auch wieder eine erhebliche Einschränkung der Zustän­digkeit des Preiskommissars eingetreten da­durch, daß aus Grund des Gesetzes über den vorläufigen Aufbau deS Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt- und Preisüber­wachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 13. 9. 1938 die Preisregelung für diese Gegenstände dem besonders hierfür eingesetzten Beauftragten der Reichs­regierung übertragen worden ist. Damit ist insbesondere die Üeberwachung des Preises für Milch und Milcherzeugnisse aus dem Geschäftskreis des Beauftragten für Preisüberwachung für Württemberg ausgeschieden. Im wesentlichen ist seine Zu­ständigkeit also jetzt beschränktaui lebenswichtige handwerkliche Leistungen und aus solche lebenswich­tigen Lebens- und Genußmittel, bei denen die Preisfestsetzung nicht auf den Reichs­nährstand oder einzelne seiner Gruppen nbergegangen ist oder noch übergehen wird.

In diesem Rahmen hat der Preiskommis. >ar für den gerechten Preis zu sorgen, ins- besondere aber ungerechtfertigten Preis­steigerungen entgegenzutreten unter Berück­

sichtigung der Notwendigkeit, im national­sozialistischen Staat das Vorgehen des Ge­meinnutzes vor deni Eigennutz zu betonen. Dagegen ist es nicht Aufgabe deS Preis­kommissars, im vermeintlichen Interesse des Verbrauchers seine Machtmittel sür eine Ni e d e r h a'l t u ng d e r Preiskin einem die Existenz des Erzeugers, Händlers oder Handwerkers gefährdenden Ausmaß anzu­wenden. Viel Arbeit macht die Angleichung der Preise im Land. Im allgemeinen kann die Stuttgarter Preisgestaltung als Richt­schnur dienen, doch sind bei den verschiedenen . Arten von Waren und Leistungen manche s Unterschiede mit verteuernder oder verbil- ! liaender Auswirknna anzuerkennen. I

Waldgrenze, "lach den neuen nachbarrecht­lichen Vorschriften muß der Abstand einer Waldanlage von der Nachbargrenze acht Meter betragen. Der Anspruch, auf. Beseiti­gung der Anlagen', die dieser Vorschrift zu­wider lausen, verjährt jedoch in fünf Jahren. Sie können aber von Ihrem Nachbar ver­langen, daß er sämtliche überhängende Zweige und Aeste beseitigt bzw. können Sie die Zweige selbst beseitigen, falls der Eigen­tümer der Aufforderung auf Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachgekommen ist.

R. K. Die Lage ist so, daß Sie nur dann keinen Anspruch auf Krankengeld haben, wenn Sie vor Ihrer Erkrankung ganz arbeitsunfähig waren. Wenn Sie teilweise arbeitsfähig sind, erhalten Sie Krankengeld ohne Rücksicht auf die Invalidenrente. Ueber diese Frage entscheidet das Versicherungs­amt. Ist jedoch das Krankengeld höher als die Rente, so fällt die Rente weg.

Bahnstelle. Wenn Sie zur Reichswehr oder Polizei gehen wollen, so müssen Sie sich dort direkt melden, und zwar sür die Reichswehr beim 13. Infanterie-Regiment in Ludwigs­burg, für die Polizei bei der Polizeiein­stellungsabteilung Stuttgart, Adolf-Hitler- Straße 1. Für die anderen von Ihnen an­geführten Berufe ist das Arbeitsamt zustän­dig, das Ihre Bewerbung weiterleitet. Zur­zen sind allerdings Stellen bei der Bahn und bei der Post nicht frei. Trotzdem raten wir Ihnen, unbedingt Ihre Bewerbung beim Arbensamt einzureichen, da Sie als alter SA.-Mann beschleunigte Anstellung zu er­warten haben.

W. F. Wenn Sie bei Ihrem Besuch auf dem Finanzamt tatsächlich bei der zustän­digen Stelle waren und Ihnen nach Prü­fung Ihrer Verhältnisse ein abschlägiger Be­scheid gegeben wurde, so ist anzunehmen, daß Ihr Gesuch um Steuernachlaß nicht be­gründet erscheint. Haben Sie jedoch den Ein­druck. daß die Auskunft, die Ihnen zuteil

Manche» wird die Tatsache überrasche«,

daß der PreiSkommifsar größere Mühe hat, höhere Preise im Land den Stuttgarter Preise» auzugleichen als umgekehrt. Der Opferwille aller Kreise erleichtert auch die Tätigkeit des Preiskommissars, doch bleibt es ihm meist nicht erspart, in den zahlreichen Verhandlungen mit de« Erzeuger-, Hand­werker-, Händler- und Verbrauchergruppen die Dosierung der Opfer letzten Endes nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen selbst vor­nehmen zu müssen immer im Rahmen seiner doch reichlich eingeschränkten Zustän­digkeit.

Humor

Einsamkeit «

Erich mietet ein Familienhaus.

Mitten in der Einsamkeit. Mitten in, Walde. Ist es auch ruhig?" fragte Erich.

Der Vermieter beruhigte:

Keine Sorge. Die letzten beiden Mierer hat man hier am Hellen Tage überfallen und kein

wurde, nicht von nraßgebender Dteuc stammte, so würden wir Ihnen raten, Ihr Gesuch unter genauer Darlegung Ihrer Ver­hältnisse schriftlich dem Finanzamt einzu­reichen. Sie können sicher sein, daß jvdes Gesuch sehr gewissenhaft geprüft und wohl­wollend behandelt wird.

K. M. i. B. Lästige Gesichtshaare werden am ehesten durch das Elektrolyseverfahren beseitigt, das in jeder größeren Stadt von Spezialisten ausgeführt wird.

G. K. Falls der Mietzins monatlich bezahlt wird und falls im Mietvertrag nichts Gegen­teiliges vereinbart ist, kann die Kündigung jeweils auf Schluß eines Kalendermvnats erfolgen. Sie muß spätestens bis zum 15. des betreffenden Monats ausgesprochen sein. Falls im Mietvertrag die übliche Bestimmung enthalten ist. daß der Mieter die Wohnung so zu verlassen hat, wie er sie angetroffen hat. besteht eine Pflicht zum Tapezieren der Wohnung durch den Mieter.

Ch. K. i. M. Wenn der Pachtpreis von l.95 pro Ar auf 1.60 RM. pro Ar zurück­gesetzt worden ist, dann ist der Verpächter unseres Erachtens nach weit genug entgeaen- gekommen. Er kann ans seiner fetzigen For­derung bestehen und muß. um zu seinem Geld zu kommen ebentl. den Klageweg be­schreiten.

Aufwertung. Sie sind verpflichtet, die .1250 Reichsmark Aufwertungsschuld zu bezahlen, auch wenn Ihre Frau seinerzeit nicht aus­drücklich den Schuldschein unterschrieben hat. Eine andere Frage ist. ob Sie die Schuld be­reits innerhalb von drei Monaten begleichen müssen. Falls sür die bestehende Schuld Zinsen bezahlt worden sind, die anläßlich der großen Notverordnung vom Dezember 1931 gesenkt wurden, fällt das Darlehen unter den erst vor kurzem erlaüenen Kündi­gungsschutz. d. h. das Darlehen ist bis zum s. April 1935 nicht kündbar. Sind diese Vor­aussetzungen jedoch nicht gegeben, müssen Sic der Forderung des Gläubigers innerhalb der genannten Frist Genüge leisten.

Lchwarzwald. 1. Da die Hundesteuer eine JahreSsteuer ist, bleibt Ihnen nichtt ande­res übrig, als die Steirer bis zum Ablauf de« Steuerjahres, d. h. bis zum 1. April zu bezahlen. 2. Sie können bei Ihrer Steuer­rechnung jeweilig mündlich eine genaue Auskunft über die einzelnen Posten verlan­gen. Jedoch dürfen Sie eine summarische Aufstellung nicht etwa als ungültig zurück- weisen. da das Finanzamt hierin bestimmte Vorschriften hat, die solche Aufstellungen gestattet. 3. Steuern verjähren im allgemei­nen nach 5 Jahren, wenn inzwischen nicht Mahnungen eingelaufen sind. Verbrauchs­steuern, wie z. B. Zuckersteuer, verjähre» nach 1 Jahr, hinterzogene Stenern nach lO Jahren.

Grundbuch. Rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks ist derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist. Eigentümer ist demnach der ursprüngliche Besitzer, er kann jederzeit seinen Eigentumsanspruch geltend machen. Durch die Nichteintragung ins Grundbuch entsteht dem Staat insofern ein Nachteil, als ihm die fällige Grunderwerbsteuer und unter Umständen auch die Wertzuwachs­steuer entzogen wird. Die Festsetzung der Wertzuwachssteuer ist in den einzelnen Ge­meinden verschieden. Allgemein kann nur gesagt werden, daß die Steuer dann fest­gesetzt wird, wenn der Verkaufspreis höher ist als der seinerzeitige Kaufpreis. Es gibt jedoch verschiedene Sonderbestimmungen, die hier nicht nn einzelnen ansgeführt werden lönnen.

K. G. Die Aufgaben und Ziele des Deut­schen Nadfährerverbandes sind in erster Linie die Pflege und Förderung des Radsahrsports, der kameradschaftliche Zusammenschluß aller sportlich interessierten Radler und der Schutz der einzelnen Mitglieder gegen Unfall und Invalidität. Nachdem der Zusammenschluß aller deutschen Radfahrdereine zu einer ein­heitlichen Organisation erfolgte, ist damit die Gewähr gegeben, daß das Programm des Verbands in großzügiger Weise durchgeführt werden kann. Die Aufnahme erfolgt bei der Hauptgeschäftsstelle des Gaus 15 des Deut­schen Radfahrerverbandes in Stuttgart. Wagenburgstr. 123, gegen eine Gebühr von 50 Pfg. Der Mitgliederbeitrag beträgt jähr­lich 1.50 RM. Für diesen Preis wird für jedes Mitglied eine Unfall- und Haftpflicht­versicherung übernommen, die im Falle eines Unfalls bis zu 1000 RM. geht, im Fall der Haftpflichtversicherung für Sachschaden bis zu 3000 M. und im Todesfall bis zu 30 000 M. Triptiks für Fahrräder werden vom Nadfahrerverband für alle Länder aus­gestellt, und zwar zum Preis von 50 Pfg. Für einige Länder, wie z. B. die Tscheche- slowakei, ist der Betrag etwas höher.

I. W. i. M. Wenn Sie im Mai 1932 aus der evangelischen Landeskirche ausgetreten sind, sind Sie verpflichtet, die Kirchensteuer des laufenden Rechnungsjahres noch zu be­zahlen. Das Rechnungsjahr 1932 endet am 31. März 1933.

L. B. O. Wir raten Ihnen, folgenden Wex einzu schlagen: Veranlassen Sie Ihren Vater daß er den übrigen Erben zusammen durck Vermächtnis so viel im Voraus zuwendet als der Betrag ausmacht, den der eine in Haus des Vaters wohnende Erbe im Lauf» der 15 Jahre hätte an Miete bezahlen müssen. Den betreffenden Mietzinsbetraz einfach am Erbteil des betreffenden abzu ziehen, wird deshalb schwer gehen, weit wohl zwischen Sohn und Vater bezüglick des Mietzinses gar keine Abmachungen ge­troffen worden sind.

Meinch, hat. etwa? gehört."

Ich bitte um Auskunft...

Briefkasten des «Gesellschafters'

Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir die aus unserem Leserkreis an die Redaktion gerichteten Aa^en. Den Fragen ist tewetls die letzte Abonnementsauittung bet,ulegen, ferner Rückoorto. kalls.btiefltche Auskunft gewünscht wird, Die Beantwortung der Anträgen erfolg, jeweils San,St.-»- Kür die erteilten Auskünfte übernimmt die Redaktion nur die vrehaetebliche Verantwortung.

entert

Ei« Tatsachenbericht von ven Kämpfen der NSDAP, um die Reichshauptstadt

621 Boa Wilfrid Bade

e°«ri,u ISN dr Verl»-, I»«rr i- MUK k. m. d. s.

Mögen sie sich in den geheimnisvollen Jnnmern der hohen Regierung und in den dämmrigen Stuben der Klüngel und Cli­quen die Köpfe zerbrechen, bitte sehr. Mag Herr von Schleicher sich mit Gewerkschafts­bonzen einschließen und verhandeln, daß ihm der weiche Mund weh tut, bitte sehr.

Die SA. wartet, und ist bereit, zu mar­schieren.

, - ^cht gegen Herrn von Schleicher wird sie vieuercht marschieren müssen, das wird sich wohl kaum lohnen und wixd kaum notwen- big sem. Da gibt es aber noch einen Feind, ^er vernichtet werden muß. Mit einhundert E?en ist die Kommune noch im letzten '^chmag, der Republik vertreten und das yl der Feind, heute und gestern und die gan- ,en, langen Vierzeh n Iah re. llnd die SA. marschiert.

nmrscksiert wieder einmal vor da» i-iinN! E"echt-Haus, an dem noch die blut- Transparente hängen und über uem noch die roten Fahnen wehen.

"acht ein Feldlager von 10 000 auf deni Bülvw-Platz. Es ist eine ""geheure Drohung vor der daf>!^k?!"Obschlacht. Und die braunen Sol- Sornin- bas Haus, dieses riesige

Moi-v dem seit Jahren Mord um

wird, in dem Attentat um um wird, in dein Aufstand

sstand angezettelt wird, Ueberfall aus

Ueberfall geplant wird und Landesverrat um Landesverrat ausgekocht wird.

Sie sehen sich dieses Haus sehr genau an. Sie riechen die giftigen Dünste, die in dieser jüdischen, kommunistischen Zentrale aus je­dem Fenster steigen und in jedes Fenster geht der Blick, zu den Dachsimsen, die so ver­dammt passend sür Maschmengewehrnester ausgebaut sind, zu den massiven, dunkeldro­henden Türen, die sich auf einen geheimen Druck automatisch verschließen, zu den schma­len Portierfenstern, die für etliche Gewehr- lüufe wie geschaffen sind.

Die SA. sieht sich das alles mit dem er­fahrenen Blick an, den der Straßenkampf geschult hat. Die SA. hat auch heute keine Waffen, aber sie kann eine runde und glatte Garantie geben: fällt heute auch nur ein einziger Schuß, daun bleibt von diesem schö­nen Hause kein Stein aus dem anderen und die Herren mit den pfeifenden Konsonanten und den krummnasigcn Gesichtern werden braten müssen, wie einst die Separatisten in, Rathaus zu Pirmasens. Die SA. ist nicht zum Scherzen aufgelegt.

Aber es rührt sich nichts in dem Haus. Die Fenster sind verwaist, die Tore leer, die Dächer unbesetzt. Sie wagen nur in der Nacht zu morden.

Das Hans schweigt, trotzdem die braunen Soldaten Hitlers bis an die Mauern bran­den. *

Und dann tritt Herr von Schleicher höchst verlegen zurück.

Der Sturm 34 tritt in seiner Unterkunst an. Jeder Urlaub ist gesperrt. Der Sturm sichrer Schulz führt ein hartes Regimen!. Demi jetzt geht es aufs Ganze.

Ich weiß noch ja nischt". sagt Schulz und hat emen ganz schmalen Mund vor Eni schlossenheit,ich weiß nich, was der Führer

befiehlt. Aber es jeht los, verstanden? Und wer nich us seinem Posten ist, der ..." Er spricht den Satz nicht zu Ende.

Die letzte Versammlung der Ortsgruppe ist am 29. Januar. Sie ist zwar seit langen, einberufen, aber niemand ahnte, daß sie von solcher Wichtigkeit werden würde. Der Saal ist drückend voll und alle sitzen fieberhaft erregt zusammen.

Der Führer ist in Berlin, und vor dem Hotel Kaiserhvf stauen sich die Blassen.

Verhandlungen gehen noch hin und her. mehr weiß man nicht.

Es ist wie ein Vulkan, der noch nicht aus­gebrochen ist, aber in jedem Augenblick ans- brechen kann, dieser 29. Januar 1933. ein Sonntag.

Schulz überblickt das rauschende Meer der Versammlung. Der Ortsgruppenleiter spricht ein paar Worte und dann steht aus einmal der Stnrmfnhrer Schulz aus der Bühne.

Zum ersten Mule Horen ihn seine Kame­raden hochdeutsch reden, ein kaltes, messer­scharfes, drohendes Hochdeutsch.

Heute noch sind wir eine Partei!" ruft er und seine Worte fallen langsam wie Hammerschläge,morgen aber werden wir Deutschland sein! Ich habe niemals etwas prophezeit, außer, daß wir unsere Pflicht tun werden, wie und wo es auch sei. Jetzt aber möchte ich doch etwas prophezeien! Heute will ich prophezeien, daß morgen Deutschland frei ist und daß morgen der Reichskanzler des befreiten Deutschland Adolf Hitler heißen wird!"

Es war die erste und letzte Rede, die Schulz jemals in wohlgeivrmtem Hochdeutsch hielt und sie löst eincn unendlichen und be­täubenden Jubel and.

Das Hvrst-Wesicl-Lied wird gesungen und wenn es bisher immer trotzig angestimml

wurde, so wird es jetzt jubelnd gesungen. Nach dieser Versammlung geht niemand nach Hause.

Sie ziehen zun, Kaiserhof. Zu Vieren und zu fünsen marschieren sie, mitten hinein in die Bannmeile und keine Polizei hindert sie mehr daran.

Unterwegs bekommt Schulz in seiner Be­scheidenheit heftige Gewissensbisse. Da hat er ihnen nun etwas wie eine Parole ein gehämmert, nicht wahr? Und wenn nun alles doch wieder anders kommt? Wenn der Feldmarschall sich wieder weigert, wie er sich vor zwei Monaten, vor einem halben Jahr und vor einem ganzen Jahr geweigert hat? Und wenn dann der Führer wieder abreist in die Berge, auf den Obersalzberg, und noch einmal zähe und verbissen den Kampf ausnehmen muß? Was dann?

Dann hat der Stnrmfnhrer Schul; eiueu horrenden Blödsinn angerichtet.

Mit schwer und sorgenvoll gerunzelw' Stirn marschiert er jetzt die Wilhelmstraße hinaus.

Vielleicht wird der Führer doch morgen Reichskanzler. Dann wird, endlich, einmal eine Zeit der Ruhe kommen, denkt er, dann wird ein großer, festlicher Urlaub kommen und dann wird einmal Zeit genug sein, an etwas anderes zu denken, als an Kamp, und Tod und Tod und Kampf. Er über­denkt noch einmal die vergangenen sieben Jahre. Er denkt zufrieden zurück. Er Hai seine Pflicht getan und er war ein braver und getreuer Soldat auch in diesem Kriege.

Vor der» Kaiserhof redet die SA. der Menge gut zu.

Geht nach Hause. Volksgenossen... der Führer muß seine Ruye haben... morgen hat er einen harten Tag... seid vernüns t'g..

Fortsetzung folgt