108. Jahrgang
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Nr. 3
Donnerstag, 4. Januar 1934
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Ischlilim«
>er Arbeitsämter, hren immer wie- >as Berufswissen issen, die längere -heblich nachlätzt Arbeit stark erbeiter der Faust Maße. Um die lfen der sich dehnst schnellstens können, hat der >V. deshalb anbei der DHV.- z bis zum 26. zjchrist und rnen müssen. Anordnung hat Z THV. Anfang llenlosenschnlung ng des Pg. Rahn
imsgehilfen Werbung. kaufmänni- lännischem Rech- ren unterrichtet, rüge über natio- tsdenken. Licht- ; usw. und end- eller Werke.
Zehrgang werden infmannsgehilsen urse belegt. Die nid Fortgeschrit- ler hat wöchent- Pelstunden. Di« l9 bis 30 Jahr« mer Vorbildung mgslvse Diplom- ^eute und Fach- )as Nnterrrchts- >r. Bücher usw >ig gestellt. Seyü- leler vom Schul- llten eine Fahr-
^senschulung Ge- ch in ihrer Freinahe beieinander Uebung in Kurz- indsprachen usw itsgeineinschafter )alb der eigentliegen und rund ehilfen betreuen 'ten die Schüler m einen Einbliä )neten Geschästs-
gute Leistiingel s durch Prüfnn eine sogenannti uingsklasse dien tlung des DHV :enographen unl
osenschutung det erfreulich. Vor gehilfen konnte» ug gebracht wer davon hat gut, Dieser Erfolg is eit und Notwen ung. Der DHV 1934 in neue» :eiter Grundlag«
und Mieter auf die er- uchszuschüsse e für I» rnd Ergän n Gebäuden gen, für die Wohnungen e Um- und Len werden, gegen die gleit im Winter er« e und mn- utzung der rffenen Ar- n. Deshalb -genösse, der geschilderten , bar. ausgs- ttnnt sein ü. bei d:c <i:- ?u Lleire u Geurei-r-^ ei a. e...
er Gesellscli alter
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RkMnllllll der EiliklNMasteltkl'
Gerechtere Erfassung der Einkommen — Vereinfachungen
Berlin, 3. Jan. Das Neichsgesetzblatt vom 2. Januar veröffentlicht das neue Gesetz über die E i n k o m m e n b e st e u e r n n g für 1933.
Im Abschnitt 1 des Gesetzes wird über die Einkoinmenbesteuerung für 1933 im wesentlichen bestimmt, daß die Krisensteuer der Veranlagten und der Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8000 NM. auch für Steuerabschnitte erhoben werden, die im Kalenderjahr 1933 enden. Der Zuschlag zur veranlagten Einkommensteuer der Ledigen wird in Ausführung des Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen für Steuerab- schmtte, die im Kalenderjahr 1933 enden, in Höhe der Hälfte des Jahresbetrages erhoben.
Für die im Kalenderjahr 1933 endenden Stenerabschuittc werden die veranlagte Einkommensteuer, die Krisensteuer der Veranlagten, der Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8 000 RM. und der Zuschlag zur veranlagten Einko m- menstener der Ledigen zu einer Einheit z n s a m m e n g e f a ß t. Bei Steuerpflichtigen, in deren veranlagten Einkommen Einkünfte ans nicht selbständiger Arbeit enthalten sind, mindert sich der Steuerbetrag für die im Kalenderjahr 1933 endenden Steuerabschnitte um 14/s Prozent, der bei der Veranlagung festgestellten Neineinkünfte ans nicht selbständiger Arbeit, wenn diese den Betrag von 16 000 RM. nicht übersteigen.
Die Steuerermäßigung wird Hausgehilfinnen bei der Veranlagung für die im Kalenderjahr 1933 endenden Stcucrabschnitte in der Weise gewährt, daß der Arbeitgeber für jede Hausgehilfin, die zu seiner Haushaltung zählt, für jeden vollen nach dem 30. Juni 1933 beginnenden Kalendermonat, in dem die Hausgehilfin bei ihm angestellt war, ein Betrag von 50 RM. von seinem Einkommen abziehen darf.
Uebersteigt der Arbeitslohn im Steuerabschnitt nicht den Betrag von 1500 RM. oder wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte nur aus steuerabzugspflichtigen Kapitalerträgen bestanden, sv hat eine Veranlagung nicht zu erfolgen, sondern das sonstige Einkommen ist als alleiniges Einkommen zu veranlagen.
Ter Abschnitt 2 über die Ehestandshilfe der Veranlagten für 1933 bestimmt: Bei Festsetzung der Ehestandshilse der Veranlagten findet Paragraph 5 des Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen mit der Maßgabe Anwendung, daß nicht als ledig gelten
1. Personen, die zu Beginn des Steuerabschnitts verheiratet waren,
2. Personen, die im Laufe des Steuerab- lchnitts geheiratet haben, wenn die Ehe Mi Stcnerabschnitt mindestens vier Monate bestanden hat,
3. verwitwete oder geschiedene Personen, ans deren Ehe ein Kind hervorgegangen ist.
Von der Ehestandshilfe der Veranlagten sind befreit:
1. Unverheiratete Frauen, denen Kinderermäßigungen zustehen, wenn die Voraussetzungen hierfür bestanden haben entweder zu Beginn des Steuerabschnitts oder mindestens vier Monate in dem Fall, daß sie erst im Laufe des Stenerabschnitts eingenclev sind.
2. Personen, die mindestens ein Drittel ihres Einkommens znm Unterhalt ihrer geschiedenen Ehefrau oder eines bedürftigen Elternteils im Steuerabschnitt ausgewendet haben und denen aus diesem Grunde die Einkommensteuer für den Steuerabschnitt nach Paragraph 56 des Einkommensteuergesetzes ermäßigt wird,
3. Personen, die das 75. Lebensjahr zu Beginn des Steuerabschnitts oder mindestens vier Monate vor Beendigung des Steuerab- ichnitts vollendet haben.
Dem Gesetz ist eine Tabelle über die Berechnung der Einkommen- st euer beigefügt, bei der Zuschläge für
Einkommensteuer für die Eiiitommen üter > 8 000 RM., die Zuschläge für Ledigen- und die Krisensteiler der Veranlagten nicht ein- berechnet sind.
Nach dieser Tabelle beträgt beispielsweise bei einem von 1200 RM. (nach Abzug der § Werbuiigskosten, der Sonderleistungon und ' des steuerfreien Einkommensteils) die Einkommensteuer für den znschlagspslichtigeii Ledigen 134 NM. Für den Ledigen der dem Zuschlag nicht unterliegt, ohne daß ihm Fa- milienermäßigiingen zustehen 119 NM. Verheirateten ohne Kind 96 RM., mit einem Kind 89 NM., mit 2 Kindern 75 RM., mil
3 Kindern 48 RM.
Bei einem Einkommen von 5 000 NM. mach Abzug des steuerfreien Anteils) betragen die einzelnen Sätze für den zujchlagS- pslichtigen Ledigen 582 NM., den nichtzu- schlagspslichtigen ohne Familieiiermäßigima 539 NM., für den Verheirateten ohne Kind 48t NM., mit einem Kind 441 NM., mit 2 Kindern 401 RM., mit 3 Kindern 361 NM., mit 4 Kindern 32t NM.
Die Steuersätze steigern sich dann bei Ueberschreitnng der 8 000 RM.-Grenze entsprechend dem im Einkommensteuergesetz vorgesehenen Bestimmungen, so daß bei einem Einkommen von 8 000 NM. mach Abzug steuerfreien Anteils) der Steuerabzug beträgt für den zujchlagspflichtigen Ledigen 1086 RM.. den Ledigen ohne Familienermäßigniig 1025 RM., den Verheirateten ohne Kind 930 NM., mit einem Kind 867 RM.. mit 2 Kindern 804 RM., mit 3 Kindern 741 RM., mit
4 Kindern 678 RM. — Von dem Einkommensbetrage von 8500 NM. ab ist in der Steuerabrechiiiliigstabellk eine Zweiteilung gemacht und zwar außer der eben genannten Berechnung, die für einen Veranlagungspflichtigen gilt, mit einem Einkommen von weniger als 50 Prozent aus Arbeitslohn, eine solche für den, dessen Einkommen zu 50 Prozent und mehr aus Arbeitslohn besteht. Für diesen betragen bei der Einkommensstufe 8 500 RM. die entsprechenden Sätze, die bei den beiden Ledigen- klassen gleich sind, beim Verheirateten ohne Kind 909 NM., mit einem Kind 825 NM., mit 2 Kindern 741 RM., mit 3 Kindern 657 RM., mit 4 Kindern 573 RM.
eü. Wien, 3. Jan. Die Nachricht von der Haftentlassung des Gauleiters Frauenfeld hatte sich in Wien mit Windeseile verbreitet. Am Dienstag abend sammelten sich im 4. Bezirke vor der Wohnung des Gauleiters in der Nähe der Karlskirche einige tausend Nationalsozialisten, um ihrer Freude über die Haftentlassung des Gauleiters Ausdruck zu geben.
Die Polizei ging gegen die Demonstranten, insbesondere gegen jene, die Hcilruse aus Franenseld allsbrachten, mit brutale r Rücksichtslosigkeit vor. Trotzdem kam es immer wieder zu Ansammlungen von Meiischenmassen. Die K u n d g e b unge n dauerten bis in die späte Nacht, ohne daß es der Polizei, die u. a. einen Mann mit dem Gummiknüppel a m K o p s e s o s ch w e r v e r l e tz t h n t t e. d a ß e r n n n m ehrt m Krankenh a n s in Lebensgefahr schwebt, gelungen märe, die Kundgebungen zu unterdrücken. 15 Personen wurden verhaftet.
Auch inTirol und Vorarlberg kam es in der Silvesternacht zu gewaltigen Kundgebungen gegen das Regieriingsshstem. Es gab kaum einen Schornstein, kaum einen hohen Baum, kaum eine Starkstromleitung, von denen nicht Hakenkreuzfahnen die Meinung der Bevölkerung verkündet hätten. Besondere Ehrungen waren den bekanntesten Personen des Regierungslagers zugedacht. Gegen Mitternacht explodierten zahl-
Ges der Heeresleitung ernannt
Generalleutnant Werner Freiherr von Fritsch
Berlin, 3. Jan. Ter Herr Reichspräsident hat auf Borschlag des Reichswehrministers den Befehlshaber im Wehrkreis III, Generalleutnant Freiherr von Fritsch, aus den 1. Februar 1934 zum Chef der Heeresleitung ernannt.
Der neue Ches der Heeresleitung. Generalleutnant Werner Freiherr von Fritsch wurde am 4. August 1880 in Benrath (Rheinland) geboren. Äm 21. September 1898 trat er als Fahnenjunker in das Feldartillerie- ! reHiment Nr. 25 in Darmstadt ein und wurde am 27. Januar 1900 znm Leutnant befördert. Nach Besuch der Kriegsakademie wurde er am 22. März 1913 als Hauptmann in den Großen Generalstab versetzt. Auch während des Weltkrieges war er im Generalstab tätig und wurde im Jahre 1917 zum Major befördert. Nach dem Weltkriege wurde er in das Reichsheer übernommen und im Jahre 1922 als Abteilungskommandeur im 5. A r t i l l e r i e r e g i m e n t in Ulm zum Oberstleutnant befördert. Späterhin wurde Freiherr von Fritsch Abteilungsleiter im Reichswehrmiiiisterium. Am 1. März 1927 wurde er znm Oberst befördert. Er wurde dann Kommandeur des 2. Artillerieregi- ments in Schwerin und danach Artillerie- i sichrer II in Stettin. Im Jahre 1930 znm > Generalmojvr befördert, wurde er am ^ 1. Oktober 1931 zum Kommandeur der I. Kavalleriedivision in Frankfurt a. O. ernannt. Als Generalleutnant übernahm er schließlich am 1. Oktober 1932 das Koni- mando der 3. Division als Befehlshaber im Wehrkreis III Berlin.
RMSWrertagung der NSSW- verschoben
Berlin, 3. Jan. Die für den 5.—7. Januar auf dem Obersalzberg einberufene Reichsführertagung der NSDAP, ist aus Ende Januar verschoben worden und wird dann in Berlin stattsinden.
Die für den 4. Januar angesetzte Tagung der Reichsleiter und ! Amtsleiterin M ü n ch e n findet jedoch ^ statt.
des^Gauleiters Frauenfeld
reiche Papier böller, denen Hunderte von Fensterscheiben zum Opfer fielen, so n. a. in der Wohnung des christlich-sozialen Bürgermeisters Fischer von Innsbruck, im Hof der christlich-sozialen Parteidruckerei „T Y - rolia", im Gebäude des christlich-sozialen Parteiblattes „Vorarlberger Volksblatt" in Bregenz, in der Wohnung des christlich-sozialen Verfassungsministers und Landeshauptmannes Dr. End er in Bregenz und in zahlreichen anderen privaten und öffentlichen Gebäuden.
Die sofort ausgenommenen Fahndungen der Polizei blieben überall erfolglos. Die Behörden haben deshalb abermals Geiselverhaftungen vorgenommen.
Auch in Ried im Jnnkreis (Ober- österreich) ist auf das Haus des Ingenieurs Otto Paul ein Papierbölleranschlag oerübt worden. Die Explosion war sehr stark. 21 Fensterscheiben wurden zertrümmert. Zahlreiche Personen wurden in dem Verdacht der Täterschaft verhaftet.
In der Umgebung von Linz a. D. wurden auf den Höhen zahlreiche Haken- kreuzfeuer abgebrannt. Im Zusammenhang mit diesen Demonstrationen und mit einigen kleineren Vorfällen sind insgesamt 200 Personen von der Polizei verhaftet worden.
In Leoben wurde das frühere Mitglied des steirischen Heimatschutzes, Oberst K u r z, wegen angeblich nationalsozialistischer Be- tätiauna verkästet.
Das Neueste tu Kürze
Zum Chef der Heeresleitung wurde auf Vorschlag des Reichswchrministers Freiherr von Fritsch ernannt.
In Dux in Böhmen ereignete sich eine folgenschwere Bergwerksexplosion. Ueber 100 Bergleute schweben in Lebensgefahr.
General der Kavallerie a. D. Eugen von Falkenhayn ist im Alter von 80 Jahren gestorben.
In Rumänien wurde an Stelle des seitherigen Ministerpräsidenten Angelescu der bisherige Handelsminister Tatarescu zum Ministerpräsidenten ernannt.
Die , Grüne Woche" wird am 27. Januar eröffnet werden
Amerikanische Vorstellungen in Berlin
in der Transferfrage.
Washington, 3. Jan. Der amerikanische Botschafter in Berlin ist von seiner Regierung angewiesen worden, wegen der deutschen Maßnahmen in der Transferfrage vorstellig zu werden,
Ketzer im Westerkleid verurteilt
Gerechte Strafe für den Direktor des Knabenseminars in Freising
82 . München, 3. J,m. Der Direktor des katholischen Knabenjeminars in Freising, Josef Roßberger, der am 30. Oktober und an einigen anderen Tagen im Kreise der Lehrerschaft seiner Anstalt die Braunbuchlüge über den Reichstagsbrand als Tatsache hingestellt und znm Fernbleiben vvm Winterhilfswerk der Reichsregierung — „damit die neue Regierung zusammenbreche" — ansgefordert hatte, wurde vom Münchner Sondergericht trotz hartnäckigen Leugnen!- dieser Hetze überführt und zuachtMo n ä - ten Gefängnis und Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt.
JeulWr Sieg bei polnischer „Krobewnhl
Deutscher Spitzenkandidat grundlos verhaftet
Kattowitz, 3. Jan. Trotz der vor einiger Zeit erfolgten Verschiebung deS Termins der Gemeindewahlen in Ost-Oberschlesien wurde am vergangenen Sonntag in dem kleinen Ort Golkowitz im Kreise Rybnik von Polnischer Seite eine „Probewahl" veranstaltet, der eine starke polnische Propaganda vorausging. Kurz vor Beginn der Wahl wurde der deutsche Spitzenkandidat Jordan im Wahllokal verhaftet.
Das Ergebnis der Wahl führte die Polen zu einer großen Enttäuschung, da in Golkowitz zwei deutsche Eemeindevertreter in den Gemeinderat gewählt wurden, der bisher kommissarisch nur von Polen verwaltet wurde.
Jordan wurde am Dienstag wieder auk der Haft entlassen. Die Gründe für seine Verhaftung sind unbekannt.
MvrdanWag aus schm- »Wen Nationalsozialisten
Weil er eine Hakenkrcuzfahne gehißt hatte
2 A. Stockholm, 3. Jan. Als der bekannte schwedische Flieger Wiklund. ein Nationalsozialist, am Dienstag abend heimkehren wollte, gaben unbekannte Männer, die im Kraftwagen an ihm Vvrbeirasten, zwei Revolverschüsse auf ihn ab und verschwanden. Wiklund wurde am Arm leicht verletzt.
Es handelt sich, wie einwandfrei feststeht, um den Mordversuch zweier Kommunist«», die seit langem den Flieger mit ihrem Hatz verfolgten. Wiklund hatte nämlich vor kurzer Zeit auf dem Volkshause in Stockholm eine Hakenkreuzfahne gehißt — eine „Provokation", die vom roten Untermenschentum nur mit Mord beantwortet werden kan«.
Große Kundgebungen in Wien
anläßlich der Enthaftung