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Der Gesellschafter

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Nr. 3

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KmnkenveMerung der Lehrlinge im Winter

Bei einer Reihe von Berufen, insbesondere bei allen Außenberufen, bedingen die Witte- cungsverhältnifse im Winter, daß mit der Arbeit ausgesetzt werden muß. Soweit die Arbeiter nicht im Jnnenbetrieb weiter-beschäf­tigt werden können, erhalten sie ihre Entlas­sung. Mt diesem Augenblick hört auch die Pflichtversicherung gegen Krankheit auf; die Arbeiter werden von der Krankenkasse abge­meldet. Regelmäßig entsteht nun die Frage, wie es in solchen Fällen mit den Lehr­lingen zu halten ist. Zwar können auch sie nicht mehr weiterbeschäftigt werden, doch besteht das Lehrverhältnis fort und die Be­schäftigung des Lehrlings beginnt ohne wei­teres wieder, wenn die Witterung es gestat­tet, ohne daß ein neuer Vertrag geschloffen werden muß.

Nach der Rechtsprechung des Reichsversiche­rungsamts sind in solchen Fällen weniger die Rechtssorm des Vertrages als vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend. Ist es dem Lehrling freigestellt, sich während der Aussetzzeit eine andere Beschäftigung zu su­chen, und steht er während der Wintermo­nate nicht in einem persönlichen und wirt­schaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu sei­nem Lehrherren, so besteht auch keine Ver­sicherungspflicht und der Lehrling ist von der Krankenkasse abzumelden. Behält aber der Lehrherr auch während der Arbeitsunter­brechung die Verfügungsmacht über den Lehrling, dann ist das Beschäftigungsver­hältnis nicht gelöst und dann besteht auch die Krankenversicherung und ebenso, wenn sie überhaupt schon eingetreten ist, die Ar­beitslosenversicherung weiter. Das gilt auch dann, wenn der Lehrling während der Win­termonate keine Vergütung erhält. Tenn sür die Versicherung von Lehrlingen ist nicht Voraussetzung, daß Lohn gezahlt wird, wäh­rend andere Arbeiter bekanntlich nur ver­sichert zu werden brauchen, wenn sie sür ihre Arbeit Entgelt erhalten.

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Schwäbische Präzisionsarbeit

Augenkontrolle der Ringe bei den Vereinigten Kugellagerfabriken Stuttgart-Cannstatt

Die Lage herangelernten Arbeiter"

NernMeratmig, Eignungsprüfung ».LeWngMutzbrstMumumn müssen Zusammenwirken

Bekämpfung der Arbeits­losigkeit

durch Stellenlosenschulung

Die Stellenvermittlung der Arbeitsämter, der Berufsverbände nsw. führen immer wie­der Klage darüber, daß das Berufswiffen und -können der Volksgenossen, die längere Zeit ohne Arbeit sind, erheblich nachläßt und ihre Vermittlung in Arbeit stark er­schwert. Das gilt für Arbeiter der Faust und der Stirn in gleichem Maße. Um die stellenlosen Kaufmannsgehilfen der sich be­lebenden deutschen Wirtschaft schnellstens zur Verfügung stellen zu können, hat der Verbandsvorsteher des DHV. deshalb an- geordnet, daß die Bewerber bei der DHV. - Stellenvermittlung bis zum 26. Lebensjahr sofort Kurzschrift und Schreibmaschine lernen müssen. Zur Durchführung dieser Anordnung hat die Ortsgruppe Berlin des DHV. Anfang Oktober eine besondere Stellenlosenschulung eingerichtet, die unter Leitung des Pg. Rahn mit gutem Erfolg arbeitet.

Die stellenlosen Kaufmannsgehilfen wer­den in Kurzschrift. Buchführung, kaufmänni­schem Schriftverkehr, kaufmännischem Rech­nen und Maschinenschreiben unterrichtet. Dazu treten Schulungsvorträge über natio­nalsozialistisches Wirtschaftsdenken, Licht- bildvortrüge über Luftschutz usw. und end­lich Besichtigungen industrieller Werke.

Zn dem gegenwärtigen Lehrgang werden etwa 1400 stellenlose Kaufmannsgehilfen geschult. Jeder hat zwei Kurse belegt. Die Kurse sind für Anfänger und Fortgeschrit­tene getrennt. Jeder Schüler hat wöchent­lich dreimal je zwei Doppelstunden. Di« Schüler sind überwiegend 19 bis 30 Jahre alt und von ganz verschiedener Vorbildung Als Lehrkörper stehen stellungslose Diplom­handelslehrer, Diplomkaufleute und Fach- lehrer zur Verfügung. Das Unterrichts­material wie Schreibpapier. Bücher usw wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Schü­ler, die weiter als 5 Kilometer vom Schul­haus entfernt wohnen, erhalten eine Fahr- geldvergütuug.

Unter den Volksgenossen, die heute vor­erst noch ohne Erwerb sind, gehört eine nicht unbeträchtliche Zahl zu der Kategorie von Arbeitern, die man alsungelernte Arbeiter" zu bezeichnen Pflegt. Die Pra­xis der Arbeitsämter macht hier eine Unter­scheidung zwischen denjenigen, die in irgend­einer Berufsgruppe, z. B. der Landwirtschast, der chemischen Industrie oder dem Bau­gewerbe usw. mindestens 26 Wochen im Ver­lauf der letzten 52 Wochen ihrer tatsächlichen Beschäftigung tätig waren, und allen übri­gen ungelernten Arbeitern.

Grundsätzlich wird der ungelernte Arbei­ter im Rahmen der konjunkturgebenden Ver­hältnisse die Möglichkeit haben, in jeden! Zweig der Landwirtschast, des Bergbaues, der Industrie und des Gewerbes ein Unter­kommen zu finden für die Arbeitsverrichtun- aen. die einfacher Natur sind und keine be­sonderen Berufskenntnisse voraussetzen. Im allgemeinen jedoch ist festzustellen, daß ein großer Teil der ungelernten Arbeiter sich vorwiegend dem Baugewerbe, und hier wieder dem Tiefbau zuwendet. Dieses Gewerbe erweist sich, vielleicht noch daneben die Metallindustrie und das Transportge­werbe, am aufnahmefähigsten für die Mas­sen der ungelernten Arbeiter.

Durch die Arbeitsbeschasfungsmaßnah- men der Regierung Hitler werden also in beträchtlichem Ausmaß auch diese Ar­beiterschichten beim Straßenbau, bei Flußregulierungen, bei Kanalbauten und sonstigen Erdbewegungen für viele Monate und Jahre Verwendung finden.

Wenn auch alle diese Maßnahmen auf »veite Sicht gedacht sind und langfristige Be­schäftigung ermöglichen, so ändert dieser Um­stand doch nichts an der Tatsache, daß das Schicksal des ungelernten Fabrikarbeiters immer ein schwankendes bleiben wird. Das Hauptmerkmal des ungelernten Arbei­ters ist sein häufiger Stellungswechsel. Die sich immer, oft in ganz kurzen Abständen wiederholenden Veränderungen der Arbeits- stelle, die größeren Möglichkeiten öfterer Ver- dienstlosigkeit erschweren es diesen Arbeitern, seßhaft zu werden und an die G r ü n d u n g einer Familie zu denken. Auch den Be- griff der BerufSehre und des Adels der Ar- beit werden sie kaum kennenlernen.

Im Interesse der Bevölkerungspolitik und einer stetigen Entwicklung des Arbeitsmark.

tes sowie im eigenen Interesse der Betroffe­nen erhebt sich also die Frage, wie hier grundlegender Wandel geschaffen werden kann. Geht man dem Lebensschicksal eines ungelernten Arbeiters nach, so wird man meistens feststellen müssen, daß der Vater infolge der eigenen schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage war, dem jun­gen Menschen nach seiner Schulentlassung eine geregelte Berufsausbildung angedeihen zu lassen. Ohne besondere Kenntnisse, nur über seine mehr oder minder große Körper­kraft verfügend wurde er auf den Arbeits­markt geworfen, um möglichst rasch irgend­wo als Gelegenheitsarbeiter sein Brot zu verdienen. Die schweren sittlichen Gefahren, denen der junge ungelernte Arbeiter in Zei­ten langer Arbeitslosigkeit ganz besonders ausgesetzt ist, sind ans den vergangenen Jah­ren hinlänglich bekannt. Schließlich ist es eines Volkes, in dem jeder Lesen und Schrei­ben gelernt hat, unwürdig, daß es Menschen gibt, die keinen Beruf erlernt haben.

Aufgabe der berufenen Organe des neuen Staates wird es daher sein, auch aus die­sem Gebiete für wirksame Abhilfe zu sorgen.

Ziel des nationalsozialistischen Deutsch­land ist es, jedein arbeitenden Menschen sür sich und seine Familie ein ausreichen­des Einkommen zu gewährleisten.

Man muß es sich zur Pflicht machen, die Berufsberatungsstellen und Lehrstellenver­mittlungen so anszubauen, daß sie von je­dem Schulentlassenen als eine wirk- licheFührung benützt werden.

In diesem Zusammenhänge kommt der Eignungsprüfung erhöhte Bedeutung zu, damit jede Fehlvermittlung und jeder unnütze Aufwand an Zeit und Geld vermie­den wird. Nur durch sorgfältige Prüfung aller vorhandenen geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Veranlagungen des jungen Arbeitskameraden kann dieser gleich zu Be­ginn seines Schaffens in der Volksgemein­schaft in die richtigen Bahnen gelenkt wer­den.

Um auch den unbemittelten Volksgenossen die Möglichkeit einer ordentlichen Berufsaus­bildung zu geben, können aus öffentlichen Mitteln Erziehungs- und Lehrzu­schüsse gewährt werden, damit das in der Vergangenheit so oft angeführte und eben­soost mißbrauchte WortFreie Bahn dem Tüchtigen" endlich verwirklicht wird. Die

Errichtung von Lehrwerkstätten, wie sie von großen Firmen, z. B. den Siemens­werken in Berlin, bereits unterhalten wer­den, ist auf jede Weise zu fördern. Es ist dabei jedoch durchaus nicht notwendig, daß der Staat selbst derartige Lehrwerkstätten betreibt und mit der Privaten Initiative in unerwünschten Wettbewerb tritt.

Um der Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses von gelernten Arbeitern auch in anderer Hinsicht Forderung angedeihen zu lassen, müssen die vorhandenen Lehr­ling s s ch u tz b e st i m m u n g e n entspre­chend erweitert werden.

Die Arbeitskraft des Jungarbeiters muß als kostbares Gut aufs nachhaltigste geschützt werden.

Jeder Ausbeutung durch unsoziale Lehr­herren sind die schwersten gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Die Urlaubs- und Freizeit­regelung muß nach modernsten Gesichtspunk­ten ausgebaut werden, damit die körperliche Entwicklung nicht vorzeitig durch Ueberan- st -nmina ungünstig beeinflußt wird.

Durch Zusammenwirken aller dieser Um- stnnoe nnro erreicht werden, daß der Begriff des ungelernten Arbeiters als eines Anal­phabeten der Arbeit aus unserem Wortschatz in nicht allzu ferner Zeit durch eifrige Zu­sammenarbeit der genannten Faktoren ver­schwinden wird!

Um das in der Stellenlosenschulung Ge­lernte zu vertiefen, finden sich in ihrer Frei­zeit je 3 bis 4 Schüler, die nahe beieinandei wohnen, zur gemeinsamen Uebnng in Kurz­schrift nsw. zusammen. Fremdsprachen usw werden in besonderen Arbeitsgemeinschaften dnrchgearbeitet, die außerhalb der eigent­lichen Stellenlosenschulung liegen und runl 400 stellenlose KaufmannsgehUsen betreuen In Uebungssirmen verwerten die Schiele» das Gelernte und bekommen einen Einblib in das Arbeiten eines geordneten Geschäfts­betriebes.

Schüler, die besonders gute Leistungei aufzuweisen haben und dies durch Prüfun gen Nachweisen, kommen in eine sogenannt» Leistungsklasse. Diese Leistungsklasse dien der Berliner Stellenvermittlung des DHV als Reservoir sür gute Stenographen unl Korrespondenten.

Der Erfolg der Stellenlosenschulung de» DHV. ist außerordentlich erfreulich. Vor 1400 erfaßten Kausmannsgehilfen konnte» schon 375 wieder in Stellung gebracht wer den. Eine große Anzahl davon hat gut» Dauerstellungen gefunden. Dieser Erfolg is ein Beweis für die Richtigkeit und Notwen digkeit der Stellenlosenschulung. Der DHV wird sie Anfang Januar 1934 in neue» großen Lehrgängen auf breiter Grundlag» sortsetzen.

Hausbesitzer und Mieter werden hiermit auf die er­heblichen Reichszuschüsse hingewiesen, die für I» standsetzungs- und Ergan zungsarbeiten an Gebäuden und in Wohnungen, für die Teilung von Wohnungen und für sonstige Um- und Ausbauten gegeben werden.

Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit im bevorstehenden Winter er­fordert sofortige und um­fassende Ausnutzung der hierdurch geschaffenen Ar- beitsmöglichkeiten. Deshalb wird jeder Volksgenosse, der Arbeiten der geschilderten ngeben bar, anfge-- ung.'süumt sei».!-, bei d -r .» :»

Hausbesitzer un-Mieter! Achtung?

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2. Personen, l schnitts geheirat Steuerabschnitt standen hat,

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Von der Ehes sind befreit:

1. Unverheira ermäßigungen z setzungen hierfü» zu Beginn des Z stens vier Mono im Laufe des ( sind.

2. Personen, » ihres Einkomme schiedenen Ehefr Elternteils im » haben und dene» Einkommensteue nach Paragraph gesetzes ernräßigi

3. Personen, Beginn des Ster vier Monate vo: ichuitts vollende

Dein Gesetz ist B e r echnung steuer beigefü