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Der Gesellschafter
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Nr. 3
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KmnkenveMerung der Lehrlinge im Winter
Bei einer Reihe von Berufen, insbesondere bei allen Außenberufen, bedingen die Witte- cungsverhältnifse im Winter, daß mit der Arbeit ausgesetzt werden muß. Soweit die Arbeiter nicht im Jnnenbetrieb weiter-beschäftigt werden können, erhalten sie ihre Entlassung. Mt diesem Augenblick hört auch die Pflichtversicherung gegen Krankheit auf; die Arbeiter werden von der Krankenkasse abgemeldet. Regelmäßig entsteht nun die Frage, wie es in solchen Fällen mit den Lehrlingen zu halten ist. Zwar können auch sie nicht mehr weiterbeschäftigt werden, doch besteht das Lehrverhältnis fort und die Beschäftigung des Lehrlings beginnt ohne weiteres wieder, wenn die Witterung es gestattet, ohne daß ein neuer Vertrag geschloffen werden muß.
Nach der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts sind in solchen Fällen weniger die Rechtssorm des Vertrages als vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend. Ist es dem Lehrling freigestellt, sich während der Aussetzzeit eine andere Beschäftigung zu suchen, und steht er während der Wintermonate nicht in einem persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Lehrherren, so besteht auch keine Versicherungspflicht und der Lehrling ist von der Krankenkasse abzumelden. Behält aber der Lehrherr auch während der Arbeitsunterbrechung die Verfügungsmacht über den Lehrling, dann ist das Beschäftigungsverhältnis nicht gelöst und dann besteht auch die Krankenversicherung und ebenso, wenn sie überhaupt schon eingetreten ist, die Arbeitslosenversicherung weiter. Das gilt auch dann, wenn der Lehrling während der Wintermonate keine Vergütung erhält. Tenn sür die Versicherung von Lehrlingen ist nicht Voraussetzung, daß Lohn gezahlt wird, während andere Arbeiter bekanntlich nur versichert zu werden brauchen, wenn sie sür ihre Arbeit Entgelt erhalten.
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Schwäbische Präzisionsarbeit
Augenkontrolle der Ringe bei den Vereinigten Kugellagerfabriken Stuttgart-Cannstatt
Die Lage her „angelernten Arbeiter"
NernMeratmig, Eignungsprüfung ».LeWngMutzbrstMumumn müssen Zusammenwirken
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
durch Stellenlosenschulung
Die Stellenvermittlung der Arbeitsämter, der Berufsverbände nsw. führen immer wieder Klage darüber, daß das Berufswiffen und -können der Volksgenossen, die längere Zeit ohne Arbeit sind, erheblich nachläßt und ihre Vermittlung in Arbeit stark erschwert. Das gilt für Arbeiter der Faust und der Stirn in gleichem Maße. Um die stellenlosen Kaufmannsgehilfen der sich belebenden deutschen Wirtschaft schnellstens zur Verfügung stellen zu können, hat der Verbandsvorsteher des DHV. deshalb an- geordnet, daß die Bewerber bei der DHV. - Stellenvermittlung bis zum 26. Lebensjahr sofort Kurzschrift und Schreibmaschine lernen müssen. Zur Durchführung dieser Anordnung hat die Ortsgruppe Berlin des DHV. Anfang Oktober eine besondere Stellenlosenschulung eingerichtet, die unter Leitung des Pg. Rahn mit gutem Erfolg arbeitet.
Die stellenlosen Kaufmannsgehilfen werden in Kurzschrift. Buchführung, kaufmännischem Schriftverkehr, kaufmännischem Rechnen und Maschinenschreiben unterrichtet. Dazu treten Schulungsvorträge über nationalsozialistisches Wirtschaftsdenken, Licht- bildvortrüge über Luftschutz usw. und endlich Besichtigungen industrieller Werke.
Zn dem gegenwärtigen Lehrgang werden etwa 1400 stellenlose Kaufmannsgehilfen geschult. Jeder hat zwei Kurse belegt. Die Kurse sind für Anfänger und Fortgeschrittene getrennt. Jeder Schüler hat wöchentlich dreimal je zwei Doppelstunden. Di« Schüler sind überwiegend 19 bis 30 Jahre alt und von ganz verschiedener Vorbildung Als Lehrkörper stehen stellungslose Diplomhandelslehrer, Diplomkaufleute und Fach- lehrer zur Verfügung. Das Unterrichtsmaterial wie Schreibpapier. Bücher usw wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Schüler, die weiter als 5 Kilometer vom Schulhaus entfernt wohnen, erhalten eine Fahr- geldvergütuug.
Unter den Volksgenossen, die heute vorerst noch ohne Erwerb sind, gehört eine nicht unbeträchtliche Zahl zu der Kategorie von Arbeitern, die man als „ungelernte Arbeiter" zu bezeichnen Pflegt. Die Praxis der Arbeitsämter macht hier eine Unterscheidung zwischen denjenigen, die in irgendeiner Berufsgruppe, z. B. der Landwirtschast, der chemischen Industrie oder dem Baugewerbe usw. mindestens 26 Wochen im Verlauf der letzten 52 Wochen ihrer tatsächlichen Beschäftigung tätig waren, und allen übrigen ungelernten Arbeitern.
Grundsätzlich wird der ungelernte Arbeiter im Rahmen der konjunkturgebenden Verhältnisse die Möglichkeit haben, in jeden! Zweig der Landwirtschast, des Bergbaues, der Industrie und des Gewerbes ein Unterkommen zu finden für die Arbeitsverrichtun- aen. die einfacher Natur sind und keine besonderen Berufskenntnisse voraussetzen. Im allgemeinen jedoch ist festzustellen, daß ein großer Teil der ungelernten Arbeiter sich vorwiegend dem Baugewerbe, und hier wieder dem Tiefbau zuwendet. Dieses Gewerbe erweist sich, vielleicht noch daneben die Metallindustrie und das Transportgewerbe, am aufnahmefähigsten für die Massen der ungelernten Arbeiter.
Durch die Arbeitsbeschasfungsmaßnah- men der Regierung Hitler werden also in beträchtlichem Ausmaß auch diese Arbeiterschichten beim Straßenbau, bei Flußregulierungen, bei Kanalbauten und sonstigen Erdbewegungen für viele Monate und Jahre Verwendung finden.
Wenn auch alle diese Maßnahmen auf »veite Sicht gedacht sind und langfristige Beschäftigung ermöglichen, so ändert dieser Umstand doch nichts an der Tatsache, daß das Schicksal des ungelernten Fabrikarbeiters immer ein schwankendes bleiben wird. Das Hauptmerkmal des ungelernten Arbeiters ist sein häufiger Stellungswechsel. Die sich immer, oft in ganz kurzen Abständen wiederholenden Veränderungen der Arbeits- stelle, die größeren Möglichkeiten öfterer Ver- dienstlosigkeit erschweren es diesen Arbeitern, seßhaft zu werden und an die G r ü n d u n g einer Familie zu denken. Auch den Be- griff der BerufSehre und des Adels der Ar- beit werden sie kaum kennenlernen.
Im Interesse der Bevölkerungspolitik und einer stetigen Entwicklung des Arbeitsmark.
tes sowie im eigenen Interesse der Betroffenen erhebt sich also die Frage, wie hier grundlegender Wandel geschaffen werden kann. Geht man dem Lebensschicksal eines ungelernten Arbeiters nach, so wird man meistens feststellen müssen, daß der Vater infolge der eigenen schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage war, dem jungen Menschen nach seiner Schulentlassung eine geregelte Berufsausbildung angedeihen zu lassen. Ohne besondere Kenntnisse, nur über seine mehr oder minder große Körperkraft verfügend wurde er auf den Arbeitsmarkt geworfen, um möglichst rasch irgendwo als Gelegenheitsarbeiter sein Brot zu verdienen. Die schweren sittlichen Gefahren, denen der junge ungelernte Arbeiter in Zeiten langer Arbeitslosigkeit ganz besonders ausgesetzt ist, sind ans den vergangenen Jahren hinlänglich bekannt. Schließlich ist es eines Volkes, in dem jeder Lesen und Schreiben gelernt hat, unwürdig, daß es Menschen gibt, die keinen Beruf erlernt haben.
Aufgabe der berufenen Organe des neuen Staates wird es daher sein, auch aus diesem Gebiete für wirksame Abhilfe zu sorgen.
Ziel des nationalsozialistischen Deutschland ist es, jedein arbeitenden Menschen sür sich und seine Familie ein ausreichendes Einkommen zu gewährleisten.
Man muß es sich zur Pflicht machen, die Berufsberatungsstellen und Lehrstellenvermittlungen so anszubauen, daß sie von jedem Schulentlassenen als eine wirk- licheFührung benützt werden.
In diesem Zusammenhänge kommt der Eignungsprüfung erhöhte Bedeutung zu, damit jede Fehlvermittlung und jeder unnütze Aufwand an Zeit und Geld vermieden wird. Nur durch sorgfältige Prüfung aller vorhandenen geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Veranlagungen des jungen Arbeitskameraden kann dieser gleich zu Beginn seines Schaffens in der Volksgemeinschaft in die richtigen Bahnen gelenkt werden.
Um auch den unbemittelten Volksgenossen die Möglichkeit einer ordentlichen Berufsausbildung zu geben, können aus öffentlichen Mitteln Erziehungs- und Lehrzuschüsse gewährt werden, damit das in der Vergangenheit so oft angeführte und ebensoost mißbrauchte Wort „Freie Bahn dem Tüchtigen" endlich verwirklicht wird. Die
Errichtung von Lehrwerkstätten, wie sie von großen Firmen, z. B. den Siemenswerken in Berlin, bereits unterhalten werden, ist auf jede Weise zu fördern. Es ist dabei jedoch durchaus nicht notwendig, daß der Staat selbst derartige Lehrwerkstätten betreibt und mit der Privaten Initiative in unerwünschten Wettbewerb tritt.
Um der Heranbildung eines tüchtigen Nachwuchses von gelernten Arbeitern auch in anderer Hinsicht Forderung angedeihen zu lassen, müssen die vorhandenen Lehrling s s ch u tz b e st i m m u n g e n entsprechend erweitert werden.
Die Arbeitskraft des Jungarbeiters muß als kostbares Gut aufs nachhaltigste geschützt werden.
Jeder Ausbeutung durch unsoziale Lehrherren sind die schwersten gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Die Urlaubs- und Freizeitregelung muß nach modernsten Gesichtspunkten ausgebaut werden, damit die körperliche Entwicklung nicht vorzeitig durch Ueberan- st -nmina ungünstig beeinflußt wird.
Durch Zusammenwirken aller dieser Um- stnnoe nnro erreicht werden, daß der Begriff des ungelernten Arbeiters als eines Analphabeten der Arbeit aus unserem Wortschatz in nicht allzu ferner Zeit durch eifrige Zusammenarbeit der genannten Faktoren verschwinden wird! —
Um das in der Stellenlosenschulung Gelernte zu vertiefen, finden sich in ihrer Freizeit je 3 bis 4 Schüler, die nahe beieinandei wohnen, zur gemeinsamen Uebnng in Kurzschrift nsw. zusammen. Fremdsprachen usw werden in besonderen Arbeitsgemeinschaften dnrchgearbeitet, die außerhalb der eigentlichen Stellenlosenschulung liegen und runl 400 stellenlose KaufmannsgehUsen betreuen In Uebungssirmen verwerten die Schiele» das Gelernte und bekommen einen Einblib in das Arbeiten eines geordneten Geschäftsbetriebes.
Schüler, die besonders gute Leistungei aufzuweisen haben und dies durch Prüfun gen Nachweisen, kommen in eine sogenannt» Leistungsklasse. Diese Leistungsklasse dien der Berliner Stellenvermittlung des DHV als Reservoir sür gute Stenographen unl Korrespondenten.
Der Erfolg der Stellenlosenschulung de» DHV. ist außerordentlich erfreulich. Vor 1400 erfaßten Kausmannsgehilfen konnte» schon 375 wieder in Stellung gebracht wer den. Eine große Anzahl davon hat gut» Dauerstellungen gefunden. Dieser Erfolg is ein Beweis für die Richtigkeit und Notwen digkeit der Stellenlosenschulung. Der DHV wird sie Anfang Januar 1934 in neue» großen Lehrgängen auf breiter Grundlag» sortsetzen.
Hausbesitzer und Mieter werden hiermit auf die erheblichen Reichszuschüsse hingewiesen, die für I» standsetzungs- und Ergan zungsarbeiten an Gebäuden und in Wohnungen, für die Teilung von Wohnungen und für sonstige Um- und Ausbauten gegeben werden.
Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit im bevorstehenden Winter erfordert sofortige und umfassende Ausnutzung der hierdurch geschaffenen Ar- beitsmöglichkeiten. Deshalb wird jeder Volksgenosse, der Arbeiten der geschilderten ngeben bar, anfge-- ung.'süumt sei».!-, bei d -r .» :»
Hausbesitzer un-Mieter! Achtung?
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Berlin, 3. Ja»
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Für die in» K Slerierabschmtle komrrrensteiier, i sagten, der Zus sür die Einkomm und der Zuschlag mensteuer d Einheit zu Steuerpflichtigen kommen Einkün Arbeit enthalten Steuerbetrug für endenden Steuer der bei der Verc einküufte aus wenn diese den 2 übersteigen.
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Ucbersteigt der schnitt nicht den »verrn die stcric nur ans steuer trägen bestanden nicht zu erfolgen kommen ist als veranlagen.
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2. Personen, l schnitts geheirat Steuerabschnitt standen hat,
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Von der Ehes sind befreit:
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2. Personen, » ihres Einkomme schiedenen Ehefr Elternteils im » haben und dene» Einkommensteue nach Paragraph gesetzes ernräßigi
3. Personen, Beginn des Ster vier Monate vo: ichuitts vollende
Dein Gesetz ist B e r echnung steuer beigefü