Seite ä Nr. 383
Der kesellschaster
Montag, den 31. Dezember 1934
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Saarbrücken grükii «Ne ^bstlminnngsbereebtigten
Oie erste 6ruppe von Saarabstiininungsberscbtigten aus Ilebsrses ist nunmekr in Saarbrücken eingetrokken. Oie einkeiiniscbe Lsvölkerung bereitete ibnea einen jubelnden Dmpkang
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Oer neue I.eiter «ler Saarpolire!
Oer neuernannte beiter cier Saarpolirei, Siofor II e n n e s s v (linksi im Oespräck mit «lein unrübmüeb bekannten bmigrantenkommissar klacbts.
l>er Ckil lies Stakes. I utre leierte seinen 44. Oeburtstag
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ber doch recht hätte? Ls laß ihn nicht mehr los und bedrängt seine Tage und Nächte. Er will nicht mißtrauen, aber wie von unsichtbaren Banden gezogen umlauert es ihn. Er sucht ans Blicken, Worten und Handlungen etwas zu deuten, was ihm sonst nie in den Sinn gekommen wäre. Wenn das Geschick gnädig mit den Betroffenen verfährt, bekommen sie einen ordentlichen Denkzettel und alles ist wieder sonnenklar und rein zwisechn ihnen. Aber es gibt auch sehr böfe Fälle, in denen der unschuldig verdächtige Partner so tief enttäuscht wurde durch den Mangel an Vertrauen, das; sich der frühere Zustand nicht wieder Herstellen lägt. Wo kein Vertrauen ist. ist auf die Dauer auch keine Liebe . . . Darum sollten alle Menschen sich die Mahnung zu Herzen nehmen, „anonyme Briefe sind unsauber, es gibt keine Entschuldigung dafür, dag man ihren Worten glaubt". Er muß schleunigst in den Papierkorb. Wer seinen Namen nicht unter einen sogenannten guten Rat setzen kann, ist unser Feind, Feind, den wir nicht anhören wollen und dürfen.
SaMeMe bet derMasteim
Neubewertung zum 1. Januar 1935
Mit Wirkung vom I. Januar 1935 gelten für die Bewertung der Sachbezüge bei der Lohnsteuer im Bezirk des Landesfinanzamks Stuttgart folgende Sätze: I. Volle freie Sta. tion leinschl. Wohnung. Heizung und Beleuchtung) u) für weibl. Hausangestellte, Lehrlinge. Lehrmädchen und sonstige gering bezahlte weibliche Ar- beitskräfte (z. B. Mägde) pro Tag I. pro Woche 7. pro Monat 30 RM.: b) für m ä n n- liehe Hausangestellte, Knechte, männl. u. weibl. Gewerbeg eh ilfen und für Personen, die der Angestelltenversicherung unterliegen, sowie für das gesamte aus See- und Binnenschiffen beschäftigte Personal. soweit es nicht unter e) aufgeführt ist. Pro Tag 1.30. pro Woche 9. pro Monat 40 Reichsmarki e) für Angestellte höherer Ordnung. z. B. Aerzte. Apotheker. Hauslehrer. Werkmeister. Gutsinspektoren pro Tag 2. -ko Woche 14. pro Monat 60 RM.
2. Bei teilweiser Gewährung von Kost und Wohnung sind anzurechnen: Wohnung mit zwei Zehnteln, erstes und zweites Frühstück Et se einem Zehntel. Mittagessen mit drei Zehnteln, Nachmittagskaffee mit einem Zehntel und Abendessen mit zwei Zehnteln der zu 1 bezeichneten Sätze.
?' .Wird die freie Station nicht nur dem Arbeitnehmer allein, sondern auch seine» Familienangehörigen gewährt, so erhöhe» sich dw in Ziffern 1 und 2 genannten Be- skasie s) für die Ehefrau um 80 v. H.. b) für Ebes Kind bis rum 6. Lebensiahr um ie 30
v. H., c) für jedes Kind vom 6. bis zum 14. Lebensjahr um je 40 v. H.. ck) für jedes Kind im Alter von mehr als 14 Jahren um je 50 v. H.
4. Freie Wohnung für (verheiratete) Deputatempfänger in der Land- und Forstwirt, schaft jährlich 60 NM.
5. Getreide: Mittelpreis gemäß 88 30 und 31 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 14. Juli 1934 lReichs- gesetzbl. l S. 629) abzüglich 5 v. H. 6. Hül- senfrüchte: Großhandelspreis ab Station abzüglich 15 v. H. 7. Mehl: der unter 5 be- zeichnete Getreidepreis zuzüglich 25 v. H. 8. Brot: der ortsübliche Satz abzüglich 20 v. H. 9. Kartoffeln: für den Zentner 2 RM. 10. Freie Kuhhaltung: jährlich 140 RM. 11. Freie Sommerweide für eine Kuh: 40 RM. 12. Milch: s) Vollmilch für das Liter 14 Pf. b) Magermilch 5 Pf. 13. Butter: für das Pfund 1.40 RM. 14. Freie Ziegen- oder Schafhaltung: jährlich 22 RM. 15. Stroh und Heu: Erzeugerpreis abzüglich 25 v. H. 16. Gepflügtes Kartoffelland a) gedüngt für den Morgen l— 25 Ar) 50 RM.. b) unge- düngt 30 RM. 17. Tabak: a) Freizigarren: das Stück 5 Pf., b) Freizigarillos: 3 Pf., e) Freizigaretten: 2 Pf., ck) Freitabak: für 100 Gramm 40 Pf.
Sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh- mer höhere als die vorstehend bestimmten Sätze vereinbart (z. B. in Tarifverträgen), so sind diese Sätze der Steuerberechnung zugrunde zu legen.
Nähere Auskunft erteilt im Einzelfall das zuständige Finanzamt
Die öeköi'rier'uns 6e>' /^bllimmunzr- beneckiislen ins Lsarzebiel
Für die Volksabstimmung im Saargebiel kommen rund 48 5 00 Abstimmungsberechtigte aus dem Reichsgebiet in Betracht. Die Beförderung dieser Abstimmungsberechtigten zum Saargebiet und zurück erfolgt aus Kosten des Bundes der Saarvereine, der die ganze Organisation der Hin- und Rückbeförderung übernommen hat. Für den einzelnen Abstimmungsberechtigten ist die Beförderung unentgeltlich.
Die Beförderung geschieht aus der Hin- uud Rückreise grundsätzlich uni Svnder- zügen dritter Klasse. Einzelreisen mit planmäßigen Zügen sind nur in ganz besonderen Nusnahmefällen zulässig. Tie Rückreise da
gegen kann beim Vorliegen ausreichender Gründe im größeren Umfange mit planmäßigen Zügen ausgeführt werden. Die Entscheidung über etwaige Sonderwünsche der Reisenden für die Hinfahrt und über die Benutzung der zweiten Wagenklasse liegt grundsätzlich beim Bund der Saarvereine als dem Veranstalter dieser Reisen. Ganz besonders wird darauf hingewiesen, daß die Mitnahme von nichtabstimmungsberechtigten Angehörigen nicht möglich ist. Auch Kinder müsseninderNegelzuHause gelassen werden. Sie werden, soweit andere Familienmitglieder nicht vorhanden sind, von der NS.-Volkswohlfahrt für die Dauer der Abwesenheit der Eltern betreut werden. Nur in ganz besonderen Fällen kann die Mitnahme von Kleinstkindern gestatte! werden. Eine Entscheidung hierüber liegt ausschließlich bei den Organen des Bundes der Saarvereine.
Zur Bewältigung des Abstimmungsver- kehrs aus dem Reich sind 57 Sonderzüge aus allen Gegenden Deutschlands vorgesehen. Die Sonderzüge aus mittleren und weiten Entfernungen sollen am Freitag oder Samstag vor der Abstimmung im Saargebiet eintreffen und am Montag, teilweise auch erst am Dienstag, das Saargebiet wieder verlassen. Die Züge aus der Nahzone werden dagegen erst am Sonntag ins Saar- gebiet fahren und am gleichen Tage abends wieder zurückgeführt werden. Bei der Be- setzung der Züge wird durch eine straffe Organisation dafür Sorge getragen, daß jeder Mitreisende einen bequemen Platz bekommt. Tie Züge werden auch keine übermäßige Länge erhalten, damit die Gewähr für eine genügende Erwärmung auch der letzten Wagen des Zuges gegeben ist. Da die Sonderzüge aus betrieblichen Gründen keine Gepäckwagen mit sich führen können, ist die Mitnah ni e von großem Reise- gepäck nicht möglich. Die Reisenden sind vielmehr auf die Mitnahme von Handgepäck angewiesen. Zur Vermeidung von Unbequemlichkeiten in den Sonderzügen und gegebenenfalls beim Umsteigen wird gleichzeitig dringend empfohlen die Mit- nähme von Handgepäck soweit als möglich z» beschränken. Krankenfahrstühle ustv. weroen gegeoenemaus in isaarorucren zur Verfügung gestellt. Dahingehende Wünsche sind alsbald bei dem zuständigen Ortsgrup- penleiter des Bundes der Saarvereine vor- znbringen
Jeder Sonderzug wird von einem vom Bund der Saarvereine ernannten Transportleiter begleitet: daneben wird für jeden Wagen ein Tbmann bestellt. Weiter werden
seitens ber Reichsbahn den Sonderzügen besondere beamtete Begleiter mitgegeben werden. so daß jede Gewähr für ein? reibungslose und zufriedenstellende Durchführung der Züge gegeben ist.
Zur Durchführung der Reisen werden besondere «Fahrausweise, sogenannte Beförderungsscheine, ausgegeben. Sie gelten für die Gesamtstrecke, die der Reuend« zurückzulegen hat. Es ist also auch eine etwaige Anfahltsstiecke mm Sonderzug und die Abfahrtsstrecke im Saargebiet vom Sonderzug zum Bestimmungsbahnhof >owie Sie gesamte Rückfahrt einschließlich etwaiger Schnellzugszuschlagskosten utzv. eingeschlossen.
Die Saarbahnen haben die Anwendung des vorhin bezeichneten Befördernngsscheines für ihre Bahnen abgelehnt: Schwerkrank? oder Schwerbeschädigte, die mit Rücksicht auf lhren Gesundheitszustand fahrplanmäßige Züge benutzen können, müssen daher für die lim allgemeinen nur sehr kurzen) Eisenbahnstrecken innerhalb des Saargebiets Fahrkarten nachlösen. Das saarländische Zugbegleitpersonal ist verpflichtet, bei der Nachlösung auch deutsches Geld anzunehmen.
Anträge auf Ausstellung der Besörde- cungsscheine sind von den Obmännern und Ortsgruppenleitern des Bundes der Saaroereine im Benehmen mit dem Abstimmungsberechtigten auszufüllen und dem Transportleiter der einzelnen Züge einzureichen. Die ausgestellten Besörderungsscheine werden sodann durch die Obmänner den Abstimmungsberechtigten rechtzeitig zugestellt.
Tie Entscheidung darüber, in welcher Weise die Reise von den einzelnen Abstimmungsberechtigten auszuführen ist, liegt ans- fchließlich bei den Organen des Bundes der Saarvereine. Es hat daher keinen Zweck und bringt nur unnötigen Schriftwechsel und Verzögerungen mit sich, wenn sich di? Abstimmungsberechtigten wegen des Fahrausweises mw. an andere Stellen, z. B. Sie Reichsbahn, wenden. Zur ordnungsmäßigen Abwicklung des ganzen Verkehrs muß vielmehr unbedingt daraus gehalten werden, daß die Abstimmungsberechtigten ihre Wünsche rechtzeitig, d. h.. bei der Ausfüllung der oben erwähnten Antragsformulare durch die Ortsaruppenleiter und Obmänner Vorbringen. Nur wenn von ecu Abstimmiinasberech- tigten in jeder Beziehung strenge Disziplin gehalten wird, ist die glatte und zufriedenstellende Durchführung der Abstiiiim>!ng.«rei- len gesichert.