Leite 2 Nr. 28t

Der Sejellichaftrr

Donnerstag. Sen 8. Dezember 1834

In Berliner Politischen Kreisen bezeichnet man diese Bedingungen alstypische Ver­suchsballons", die zeigen sollen, wie weit man bei einem etwaigen Kuhhandel mit uns würde gehen dürfen. Eine Debatte darüber erübrigt sich angesichts der obigen Ausfüh­rungen vollkommen.

Sroßr Kundgebung der -leichskulturkammer

Berlin, 5. Dezember.

Die große Kundgebung der Reichskultur- kammer im Berliner Sportpalast am Don­nerstag. den 6. Dezember, 2021.30 Uhr, wird von allen deutschen Sendern übertra- >gen. Es spricht Reichsminister Dr. Goeb- o e l s.

SSS.-Mt

»es »azifikkliegers Mm

Honolulu, 5. Dezember.

Der Flieger Ulm. der am Montag in Oakland in Kalifornien zu einem Pazisik- slug nach Australien aufgestiegen war. hat um 8.55 Uhr nach zweistündigen vergeb­lichen Bemühungen, den hiesigen Flugplatz zu erreichen. SOS.-Rufe gesandt. Darauf­hin sind mehrere Marineflugzeuge aus­gestiegen. um Ulm zu suchen.

Gegen Mittag hatte Ulm bereits gefunkt, daß er vom Kurs abgeraten sei und mir noch wenig Brennstoff besitze. Er bai drin­gend um Richtungssignale. Daraufhin ver­ließen ein Küstenwachtschisf und ein Fracht- dampfer unter Volldampf den Hafen von Honolulu, um nach dem Flugzeug Ausschau zu halten. Ein Flugzeuggeschwader wurde ebenfalls für die Suche nach Ulm bereit- gehalten.

Bald darauf funkte Ulm, daß er B r e n n- ftofffürnurnoch45Flugminuten habe und genötigt sein werde, auf dem Meere niederzugehen. Zehn Minuten später ersuchte Ulm die Armee- und Marinebehörden um Hilfeleistung, woraus ein Geschwader Marinefluazeuge sofort auistieg. um Ulm zu suchen und nach Honolulu zu geleiten.

Sas neueMemel -Sirektorjuin

Memel, 4. Dezember.

Der neuernannte Präsident des Direk­toriums, Jürgis Bruvelaitis, hat am Diens­tagnachmittag sein Direktorium gebildet. Er hat zu Landesdirektoren die beiden Mitglie­der der memelländischen Landwirtschafts­partei: Besitzer Ludwig Buttgereit aus Ruß, Mitglied des Landtages, und Besitzer Martin Grigat aus Jonaten sowie den Gouvernementsrat Dr. Martin Anisas berufen. Wie aus zuverlässiger Quelle ver­lautet, wird der Landtag schon für die näch­sten Tage einberufen werden.

Strafe für

imtertariMe Bezahlung

Berlin, 5. Dezember.

Der Sondertreuhänder für Heimarbeit in Lederwaren-, Reise-, Sportartikel- und Aus­rüstungsindustrie veröffentlicht eine Bekannt- - machung, in der es u. a. heißt:

Es ist wiederholt von maßgeblichen Stellen darauf hingewiesen worden, daß Tariford­nungen unbedingt eingehalten werden müssen. Trotzdem habe ich feststellen müssen, daß es immer noch einige Betriebsführer in der Lederwarenindustrie des Offenbacher Gebietes gibt, die glau­ben. sich über die tariflichen Bestimmungen hinwegsetzen zu können. Zur Beseitigung der durch die untertarifliche Entgeltzahlung in einer außerordentlichen Ausnutzung der Ar­beitskraft in Erscheinung tretenden Miß­stande in der Lederwaren-Heimarbeit sehe ich mich nunmehr genötigt, von allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln Gebrauch zu machen.

Ich habe daher gegen drei Leder- warenftrmenim Kreise Ofsenbach, die an sie ergangenen Aufforderungen zur Nachzahlung zu wenig gezahlter Heimarbei­ter-Entgelte nicht oder noch nicht in genügen­dem Maße nachgekommen sind, Verzugs­bußen in Höhe von 1000 Reichs­mark und geaen eine Firma in der Stadt . Offenbach ans dem gleichen Grunde eine ! VerzuasbußevonlOOOOReichs- i mark festaeiekt.

Aktienwesen wird reformiert

Beschränkung der Dividenden

Berlin, 5. Dezember.

Das Reichskabinett verabschiedete in sei­ner Sitzung am Dienstag eine Reihe von Gesetzen wirtschaftlicher und finanzieller Art.

Das umfangreiche Gesetzeswerk ist das vom Reichswirtschastsmmister vorgelegte Reichs- gefetz über das Kreditwesen. Durch dieses Gesetz wird das Kreditgewerbe aus der Sphäre rein privatwirtschaftlicher Jnteressenbetätigung herausgehoben. Das Gesetz schasst eine scharfe Trennung in der Behandlung des Geldmarktes und des Kapi­talmarktes. Es sieht die Errichtung eines Reichsauf iichtsamtes vor.

Genehmigt wurde ferner ein Gesetz über die Gewinnverteilung bei Kapitalgesellschaften lAnleihestock- gesetz), das eine Ergänzung des am 29. März dieses Jahres erlassenen Kapitalanlage- gesetzes darstellt. Auf Grund des neuen Ge­setzes wird der Kreis der Gesellschaften, die einen Anleihestock zu bilden haben, erheblich weiter gezogen, indem auch solche Gesell­schaften erfaßt werden, die in früheren Jah­ren hohe Dividenden gezahlt haben. Es darf in Zukunft in bar nur noch der Gewinn bis zu einem Höchstsatz von 6 Prozent und, wenn die Gesellschaft bereits im Vorjahre einen höheren Gewinn erzielt hatte, einen Gewinn von höchstens 8 Prozent ausgeschüttet wer- den. Der Mehrbetrag des den Gesellschaf­tern zur Verfügung gestellten Gewinnes muß als Anleihestock zur Verfügung gestellt wer­den. Den für den Anleihestock bereit zu stellenden Betrag darf die Gesellschaft nicht mehr selbst anlegen, sie hat ihn der Deutschen Golddiskontban! zu überweisen, die ihn für die Gesellschaft nach Maßgabe der gesetz­lichen Bestimmungen anzulegen hat. Der Anleihe stock gehört nicht mehr zum Vermögen der Gesellschaft.

Ein Gesetz zurAenderung des Ge­setzes über den Wertpapierhan­del schafft die Voraussetzung für die not- wendig gewordene Vereinfachung des Bör- senwesens.

Das Gesetz über die Durchfor­schung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten (Lagerstät­tengesetz) ermächtigt den Reichswirtschafts- Mnister zur Durchforschung des Reichs- Gebietes nach nutzbaren Lagerstätten, mit .deren Untersuchung sowie der Sammlung zind Bearbeitung ihrer Ergebnisse die Preu­ßische Geologische Landesanstalt und die mit chr zu vereinigenden geologischen Anstalten der übrigen Länder beauftragt werden.

Das Reichskabinett verabschiedete weiter­hin ein Gesetz über dieUnterkunft beiBauten, durch das Vorsorge für eine angemessene Unterkunft der Arbeiter bei Außenarbeiten und zur Beseitigung gesund- -heitsschndlicher Einflüsse getroffen wird.

Das Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Reichskom- -Niissars für Preisüberwachung Dehnt dessen Befugnisse über den Kreis der - täglichen Bedarfsdeckung hinaus aus gewerb­liche Leistungen und Lieferungen überhaupt aiM,

Das Gesetz zur Verlängerung d e r S ch u tz f r i st e n i m U r h e b e r r e ch t bringt eine Ausdehnung des Schutzes von der gegenwärtigen 30jährigen Dauer auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Angenommen wurde ein Gesetz zur Verhütung m ißbr ä n ch I i ch e r A u s- n utzung von Voll sl r e ck u n g s m ö g- l i ch ke i t e n . ferner ein Gesetz zur A e n- ü e r n n g des T a b a k st e u e r g e s e tz e s, das die Steuerkredite beseitigt, sowie ein Gesetz über dieBesördernng von Personen zu Lande, durch das der Straßenbahnverkehr und der Kraftfahrzeug- Verkehr sowie der Fuhrwerksverkehr geregelt werden.

Schließlich wurde ein Gesetz betref- send die Eheschließung und Be­urkundung des Personenstandes von Reichsdeutschen im Ausland genehmigt, durch das nicht mehr zeitgemäße Vorschriften auf diesem Gebiet durch neue Bestimmungen ersetzt werden.

In der der Kabinettssitzung vorangegan­genen Ministerbesprechung berichtete der Reichsaußenminister und der Reichsbank- präsident als Reichswirtschaftsmmister über die in Nom zum Abschluß gebrachten Ver­handlungen wegen Rückgliederung des Saar­gebiete?-.

Zwölf Wertpapierbörsen verschwinden

Berlin, 5. Dezember.

Der Reichswirtschaftsminister hat nach llebernahme der Börsenaufsicht auf das Reich eine Neuordnung des deutschen Börsenwesens oorgenommen, die am 1. Januar 1935 in Kraft treten wird. Die gesetzlichen Vorschriften, die das Kabinett soeben verabschiedet hat, erleich­tern die Zulassung von Wertpapieren an den Provinzbörsen und enthalten Uebergangs- bestimmungen, die infolge der Aufhebung von Börsen notwendig geworden sind. Es ist Vor­sorge getroffen, daß keines der amtlich zuge- lasseneu Wertpapiere seine Notiz verliert.

Aufgehoben werden die Wertpapierbörsen zu Königsberg, Magdeburg, Stettin und Zwickau.

Zusammengelegt werden die Wertpapier­börsen in

a) Augsburg und München zu der Bayri­schen Börse mit dem Sitz in M ü n ch e n,

b) Bremen, Hamburg und Lübeck zu der Hanseatischen Börse mit dem Sitz in Hamburg,

c) Chemnitz, Dresden und Leipzig zu der Sächsischen Börse mit dem Sitz in Leipzig,

d) Düsseldorf, Essen und Köln zu der Rhei­nisch-Westfälischen Börse mit dem Sitz in Düsseldorf,

, e) Frankfurt a. M. und Mannheim zu der Rhein-Mainischen Börse mit dem Sitz in Frankfurt«. M.

Die an den einzelnen Plätzen bestehenden Warenbörsen und Getreidegroßmärkte werden von der Neuordnung nicht betroffen. Unver­ändert bestehen bleiben die Wertpapierbörsen in Berlin, Breslau, Hannove' und Stuttgart.

Württemberg

, RMSstattWtrr Mm sammelt;

Zum Tag der Rationalen Solidarität

Die Gauleitung Württemberg der NSDAP., Amt für Propaganda, teilt mit: Am Samstag, den 8. Dezember d. I., findet eine Sammlung für das WHW. statt, die die Aufmerksamkeit der gesamten Oeffcnt- lichkeit auf sich lenken soll. Für diese Samm­lung sollen insbesondere bekannte Persönlich­keiten des öffentlichen Lebens als Sammler auftreten. Es soll an diesem Tage gezeigt werden, daß die Mitarbeit für das WHW., insbesondere die Sammeltätigkeit, eine StaatsbürgerPflicht ist, für die auch die höchsten Amtsinhaber des deut­schen Volkes nicht zu schade sind. An der i Spitze der Sammler stehen der Reichs- > statth alter und Gauleiter, die Minister, der gesamte Stab der Gau­leitung, hohe und höchste SA.- und SS-- FUHrer und HJ.-Führer. In den Kreisen werden ebenfalls die Kreisleiter, Orts­gruppenleiter, d. h. sämtliche politischen Leiter, Landräte, Bürgermeister usw. als Sammler eingesetzt. Gesammelt wird von 16 bis 19.30 Uhr auf den Straßen und von 22 bis 23 Uhr in den Gaststätten» Kinos und Theatern. Jeder Sammler erhält von der NSV. eine Sammelbüchse, die mit der Auf­schriftTag der Nationalen Solidarität" überklebt ist.

HS.-BannWrer erstatten Bericht

In Stuttgart fand im Landtagsgebüude eine Tagung sämtlicher Bannführer und der A b t e i l u n g s l e i t e r in der Ge­bietsführung der Hitlerjugend statt. Die Tagung, die Gebietsführer Sundermann leitete, brachte die Festlegung einiger wich­tiger Arbeiten, die in der nächsten Zeit eine große Rolle spielen werden. Ferner gab der Gebietsführer, nachdem die Bannführer über die Arbeit im Lande und die Abteilungs­leiter über die Arbeit der Dienststelle Bericht erstattet hatten, einen Ueberblick über die geleistete Jahresarbeit und wies auf die kommenden Aufgaben hin.

Betriebsunfall bei Naimler-Bsm

Stuttgart, 5. Dezember.

In der Gießerei der Firma Daimler-Benz, Werk Untertürkheim, ist ein Gastrocken - ofen explodiert, wodurch ein 25 Jahre alter Arbeiter ziemlich schwer verletzt wurde. Er erlitt einen Oberschenkelbruch und schwere Quetschungen am Oberkörper. Der Verunglückte wurde mit dem Sanitätswagen der Firma ins Krankenhaus übergeführt.

Der Täter zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt

Stuttgart- 5. Dezember.

Der Totschlag, den der 20jährige Alfred Müller von Stuttgart-Wangen am 26. Aug. ds. Js. an seiner Geliebten, der gleichalterigen Ella M. von Wangen, ver­übt hat, ist nun gesühnt. Das Schwurgericht Stuttgart hat den Täter wegen Totschlags zu acht Jahren Zuchthaus ver­urteilt.

Es handelte sich hier um einen schweren Fall voll tiefer Tragik, der zwei unschuldige Familien in schwerstes Leid gebracht hat, nicht nur die des Opfers, sondern auch die des Täters. Niemand ahnte, daß der An­geklagte, ein fleißiger, anständiger und un­bescholtener Bursche, zu einer solchen Tat fähig wäre. Er hing mit großer Liebe an seiner einstigen Schulkameradin, die ihm freilich in mancher Hinsicht stark überlegen war, und litt schwer darunter, daß sie ihn nicht immer ganz fürvoll" nahm und mit der Zeit immer energischere Versuche machte, das an sich unschuldige Verhältnis abzu­brechen. An der Kirchweih, dem Tag der Tat, lehnte sie seine aufdringliche Begleitung so gründlich ab, daß sich jeder andere ver­zogen hätte. Plötzlich aber, es war abends etwa um 9 Uhr, erklärte sie sich zu seinem freudigen Staunen bereit, noch einen Spa­ziergang gegen Obertürkheim zu mit ihm zu machen. Hier kam es bald zur Katastrophe. Der junge Mann, vielleicht noch gekränkt durch die ihm zuvor widerfahrene Demüti­gung, war sehr empfindlich. Sie aber hatte es, wie das Gericht annehmen mußte, wahr­scheinlich darauf abgesehen, ihm durch die ausgebauschte Schilderung angeblicher, viel­leicht überhaupt nur erfundenerAbenteuer" auf einer Ostseereise seine Liebe derart zu verleiden, daß er sie endlich in Ruin- ließe. Aber er reagierte in anderer Weise, als sie vermutet hatte. Er geriet in einen blinden, eifersüchtigen Zorn und würgte sie am Halse, würgte sie trotz ihrer überaus heftigen Gegen­wehr erbarmungslos weiter und schleppte sie, als er Schritte hörte, hinter einen Geschirr­schuppen, wo sie tot liegen blieb. In der j Nacht kehrte er nocheinmal zum Tatort zu­rück und stellte sich dann der Polizei. Wegen der furchtbaren Grausamkeit, mit der die Lat verübt worden war, lehnten Staats­anwalt und Gericht trotz allem, was für den Angeklagten sprach, mildernde Umstände ab. Das Schwurgericht hielt den Tötungsvorsatz für erwiesen, die Ueberlegnng bei der Tat jedoch für ausgeschlossen. Das Urteil ent­sprach dem vom Staatsanwalt gestellten Antrag.

Der Zivilprozeß Distel gegen die Stadt Schwenningen

Schwenningen, 5. Dezember.

Vor dem Oberlandesgericht fand die erste Berufungsverhandlung in dem Zivilprozeß des früheren Schwenninger Elektrizitätswerk- Direktors D i st e l gegen die S t a d t. gemeinde Schwenningen statt. Das Landgericht Rottweil hatte im April die Stadt Schwenningen zur Weiterzahlung von annähernd 400 NM. monatlich an Distel bis zu dessen 65. Lebensjahr verurteilt. Dagegen hatte Schwenningen Berufung eingelegt. Die Verhandlung hat sich, wie der Vorsitzende erklärte, deshalb so lange verzögert, weil bei den vielen Akten vor den Gerichtsferien keine Zeit mehr blieb und nachher ein neuer Be­richterstatter sich erst in den umfangreichen Stoff einarbeiten mußte, da der bisherige Berichterstatter als Landgerichtspräsident nach Ravensburg versetzt worden war. In der Verhandlung beantragte der Vertreter der Beklagten Abweisung der Klage, der Ver­treter des Klägers Zurückweisung der Be­rufung. Letzterer bat das Gericht dringend, von einer Beweisaufnahme Abstand zu nehmen, da der Prozeßstoss genügend ge­klärt sei und da andererseits der Klager finanziell schlecht stehe. Der Vertreter der Beklagten wandte sich gegen den eventuellen Vorwurf, daß etwa die Beklagte den Prozeß verschleppen wolle, bis der Kläger nicht mehr weitermachen könne. Daran sei kein wahres Wort.

Zum Schluß ergriff der Persönlich an­wesende Kläger Distel das Wort und äußerte sich zu verschiedenen Fragen de? Vorsitzenden. Unter anderem erklärte er. sofort auf dem vorgeschriebenen Dienstweg den Oberbürgermeister davon in Kenntnis gesetzt zu haben, daß ihm beim Verkauf des Schwenninger Elektrizitätswerkes von der Käuferin, der Württ. Landeselektrizitäts- AG., eine Entschädigung von 70 000 NM. zu­gesprochen worden sei. Wenn der Oberbür­germeister das dem Gemeinderat nicht mit­geteilt habe, so sei das nicht die Schuld des Klägers. Die Entschädigung sei auch nicht zu hoch gewesen, da er der Stadt 15 Jahre lang Dienste geleistet und das Werk aus den fünffachen Umsatz gebracht habe. Im übri­gen habe er sich durch diese, vom unpartei­lichen Sachverständigen festgesetzte Entschä- digung auch nicht etwa beeinflussen lassen, zumal er von keiner Seite um seine Mei­nung befragt worden sei. Den Verkauf des Werkes halte er auch heute noch für sehr günstig. Der Vertreter des Klägers bean­tragte noch die eidliche Vernehmung Distels. Der Anwalt der Beklagten trat dem ent- gegen. Der Gerichtsbeschluß, der unter Um­ständen eine Beweisaufnahme anordne» wird, soll in 14 Tagen verkü"det werden.

Die Besucher aus Aegypten danken der Hitlerjugend

Friedrichshafen, 5. Dez. Bekanntlich weilte der Neffe des Königs Fuad von Aegypten in diesem Sommer einen Tag lang bei der Friedrichshafener Hitler-Jugend, die ihm in allerlei Vorführungen die Arbeit der Hitler- Jugend zeigte. Einer der Reisebegleiter deS Königsnesfen schrieb nun an die Gebiets­führung: ..Es ist mir ein Bedürfnis Ihnen noch einmal den Dank aller Herren die an der Reise im August teilgenommen haben, auszusprechen für die herzliche und überraschend eindrucksvolle Aufnahme, die wir seitens der Hitler-Jugend gefun­den haben. Ich weiß, daß sowohl in Zei­tungsartikeln als auch m einem Vortrag den einer der ägyptischen Herren in Kairo gehalten hat, die Hitler-Jugendbewegung vollste Würdigung und Verständnis gefunden hat, was nicht zum mindesten dem Herz­erfrischenden Auftreten der Jugendformatio­nen gelegentlich unseres Aufenthaltes in- Hochlandlager Murnau als auch besonder? in Friedrichshafen zu verdanken ist."

Aimkehr der Ulmer ZHMrl

Ulm, 5. Dez. Die Ulmer SchachtelHei- matgruß" hat jetzt die Donaustrecke von Lauingen nach Talfingei. auch gemeistert und hat bei Talfingen angelegt. Sie hofft in den nächsten Tagen, wenn der Wasserstand noch etwas besser wird, die Fahrt bis Ulm vollends machen zu können. Das Schiff hat die Fahrt von Kehlheim bis Talfingen mit einer Stun­dengeschwindigkeit von 5 Kilometern zurückge­legt. Es wurde auf der ganzen Strecke die Fahrrinnentiefe vermessen, die durchschnittlich 1,10 Meter beträgt. Das Schiff selbst hat einen Tiefgang von 70 Zentimetern, ist mit einem 30 PS.-Kälble-Dieselmotor ausgestattet, ist M Meter lang und 3,60 Meter breit. Das Schiff war nun 14 Monate unterwegs.

Langenburg, OA. Gerabronn, 5. Dezember. Württ. Fürstenhaus in London.)! rbprinz Gottfried zu Hohenlohe-Langenburg at mit Gemahlin als Verwandter und Gast an -n Hochzeitsfeierlichkeiten in London teilge- ommen. Der Vater der Erbprinzessin, Pe"6 mdreas von Griechenland, und der Vater de Prinzessin Marina, der jetzigen Gemahlin de

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i durch seine Mutter mit dem englischen Ko- igshaus verwandt. Letztere ist eine Enkelin rr verstorbenen Königin Viktoria von ind.