Leite 3

Nr. 282

Der Gesellschafter

Dienstag, den 4. Dezember 1834

Aus Stadt und Land

Nagold, den 4. Dezember 1934.

Hitterworte:

Es gibt keine Freiheit, auf Kosten der Nachwelt und damit der Rasse zu sündigen.

Dienstnachrichten '

Im Bereich der LFA. Stuttgart wurden er­nannt: zum Zollinspektor der Zollsekretär Wag­ner bei dem BZK. (St.s Neuenbürg.

Diensterledigungen

Die Bewerber um die erledigte Ortsvorsteher- nelle in Eültlingen, Kreis Nagold, haben sich binnen einer Woche beim Oberamt Nagold ;u melden.

Konzert- und Theaterabend

der Stadt- und Feuerwehrkapelle Nagold SA.-Standartenkapelle Ko

Der ursprünglich auf kommenden Sonntag an­beraumte Konzert- und Theaterabend muhte wegen des am 9. Dezember abends 8 Uhr im Löwensaal stattfindenden Vortrags des stell­vertretenden Gauleiters Pg. Schmid, auf Sonntag, den 16. Dezember abends 7.30 Uhr verschoben werden und findet im Traubensaal statt

Hotelier Ernst Luz - Freudenstadt 8V Jahre alt

Am Montag feierte der Nestor der Freuden­städter Hoteliers. Ernst Luz, HotelW a l d - tust" seinen 80. Geburtstag. Der Jubilar ist der zurzeit Weiteste der Hoteliersdynastie Luz. Begründet wurde diese vom Kgl Postverwalter Ernst Luz zurPost-Goldener Löwe" (geb. 1830, qest 1902) in Freudenstadt. Er verheiratete sich im Januar 1884 mit Pauline geb. Eschwindt sqeb 1835, gest. 1928), Tochter des Kgl. Post­oerwalters Carl Robert Gschwindt zurPost" in Nagold. Der Ehe sind zwölf Kinder, sechs Töchter und sechs Söhne entsprossen. Vier der letzteren haben sich dem Hotelfach gewidmet. Der älteste Sohn. Ernst lgeb. 1884). seit 1891 mit Emilie geb. DiIg. Tochter des Bierbrauerei- besitzers August Dilg in Böblingen, verheiratet, übernahm das vom Vater aus Anlass der Bahn­eröffnung Stuttgart Freudenstadt (1879) für ihn errichtete ..Schwarzwaldhotel", am Haupt­bahnhof in Freudenstadt. Die Lage des Baues, Sen man getrost als den Anfang der Kurstadt Freudenstadt nennen kann, war wegen der wei­len Entfernung vom Walde nicht gerade sehr glücklich gewählt. Der Zweitälteste Sohn, Carl (geb. 1858 . gest. 1920). der zuerst die Güterbeför­derung betrieben hatte, kaufte im Jahr 1898 das Hotel .,Waldeck" von Wilhelm Braun, gegenüber den Hindenburganlagen, das er 1903 mit derChristossaue" dorten, vereinigte. Der iünfte Sohn Paul (geb. 18K8, gest. 1928), er­warb das Geburtshaus der Mutter, das Hotel zurPost" in Nagold, das heute noch von dessen Frau gesührt wird, während der sechste, der jüng­ste Sohn. Wilhelm (geb. 1877). das väter­liche Anwesen, das Hotel zurPost" in Freuden­stadt, führt. Alle vier Söhne haben es als tüch­tige umsichtige Geschäftsleute verstanden, ihre Hotelbetriebe zu solchen ersten Ranges auszuge­stalten. die. man kann ruhig sagen, in der gan­zen Kulturwelt bekannt sind. Ernst Luz, der sich noch voller geistiger Frische erfreut und nur kör­perlich. wie man zu sagen pflegt,nicht mehr so ganz auf dem Damm ist", ist einer der verdien­ten Männer, die Freudenstadt im Verein mit Sem 1930 verstorbenen Stadtschultheißen Hart- ranst groß gemacht und seinen heutigen Ruf in weiter Welt als erstklassiger Schwarzwald-- henkurort begründet haben. (Wie wir hören, verbringt der Jubilar den heutigen Tag in Nagold im Posthotel, aus dem er einst seine Frau geholt hat und dem heute noch seine ganz besondere Anhänglichkeit gilt. Wir wünschen dem alten Herrn für die Zukunft alles Gute und einen frohen Lebensabend. Die Schriftleitung).

WlmdrM des Vermieters

Der Vermieter hat nur auf die Sachen seines Mieters ein Pfandrecht, die pfändbar sind. Nach 8 811 der Zivil-Prozeß-Ordnung sind bestimmte Dinge unpfändbar und zwar diejenigen, die zur Ausübung der Erwerbs- tütigkeit unbedingt notwendig sind.

So sind die Lehrbücher eines Studenten nicht pfändbar; bei Künstlern und Hand­werkern sind die Gegenstände, mit der sie ihre Persönlichen Leistungen vollbringen, unpfändbar.

Ein prinzipieller Beschluß des Kammer- gerichts bestimmt, daß Vermieter keinPjand-

recht an den Möbeln und Einrichtungs­gegenständen der Mieter haben, deren Ge­werbe es ist, Zimmer zu vermieten. Wenn der Vermieter Nachweisen kann, daß der betreffende Mieter in absehbarer Zeit seine Erwerbstätigkeit aufgeben wird, also keine Ziinmer mehr vermieten will, dann kann er auch Einrichtungsgegenstände des Schuld­ners pfänden lassen. Diese Rechtslage kann aber nur von Fall zu Fall beurteilt werden.

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Mangelhafte Trichinenschau

Falsche Beurkundung ist strafbar

In einem Erlaß des Innenministeriums wird gerügt, daß sich bei der Durchführung der Trichinenschau erhebliche Mängel herausgestellt haben. Wiederholt sind Fälle bekannt gewor­den, in denen Schweine mit dem Trichinen­schaustempel gekennzeichnet worden sind, bevor die mikroskopische Untersuchung der Fleisch­proben vorgenommen worden war. Ueber das Untersuchungsergebnis hat der Besitzer des Tieres erst später, mitunter überhaupt keine Mitteilung erhalten. Diejenigen Trichinen­schauer, die dieses unzulässige, der Bequemlich­keit entspringende Verfahren angewandt haben, waren sich der großen Verantwortung ihres Amtes nicht bewußt. Der Verdacht liegt nahe, daß hierbei die Untersuchung auf Trichinen ebenfalls unpünktlich vorgenommen wurde. Die Kennzeichnung des Fleisches ist eine Be­urkundung und besagt, daß das Fleisch vor­schriftsmäßig untersucht und frei von Trichinen befunden worden ist. Die Anbringung des Trichinenschaustempels vor der Untersuchung ist daher eine falsche Beurkundung, die zu strafrechtlicher Verfolgung führen muß und, da sie die Unzuverlässigkeit des Beschauers er­weist, die dauernde Entziehung der Tätigkeit in Fleischbeschau und Trichinenschau zur Folge hat. Ein Fall ist bekannt, in dem durch die vor­zeitige Kennzeichnung des Fleisches schwere Trichinoseerkrankungen bei Menschen verschul­det worden sind und der Beschauer wegen fahr­lässiger Tötung und Körperverletzung und fal­scher Beurkundung rechtskräftig verurteilt wor­den ist. Die Fleischbeschaustempel dürfen erst nach der Abstempelung mit dem Trichinenschau­stempel, also nach vollendeter Trichinenschau, angebracht werden. Zuwiderhandlungen sind durch strengste Bestrafung zu ahnden.

Ein Fleischbeschauer hat die Trichinenschau längere Zeit mit einem Mikroskop ausgeführt, dessen Objektivlinse zertrümmert war, wodurch eine einwandfreie Untersuchung natürlich un­möglich geworden war. Trotzdem hat er von sich aus nichts zur Abstellung des Schadens unter­nommen. Die Mikroskope anderer Trichinen­schauer sind in sehr verwahrlostem Zustand an­getroffen worden. Um solchen Vorkommnissen vorzubeugen, ist angeordnet worden, daß alle Trichinenschauer bis längstens 31. Dezember 1934, fernerhin mindestens einmal jährlich ihre

Schwarzes Brett

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Luftschutzkurs in Nagold

3. bis 8. Dezember 1934

In der letzten Woche ist an die Bevölkerung von Stadt und Kreis Nagold die Aufforderung ergangen, sich an einem in Nagold stattfinden­den Luftschutzkurs zu beteiligen. Es ist kein Ge­ringes, 8 Tage alle eigenen Interessen zurückzu­stellen und sich ausschließlich der Arbeit für das Gemeinwohl zu widmen. Ein umso erfreuliche­res Zeichen vom Eemeingeist ist es, wenn sich über 160 Mäner und Frauen, Jungen und Mä­del aus Stadt und Land zusammengefunden ha­ben, um zu lernen für den Dienst an Volk und Heimat.

Der Festsaal des Seminars war bis auf den letzten Platz besetzt, als Bürgermeister Maier die Erschienenen begrüßte und auf die Wich­tigkeit des Luftschutzgedankens und seine be­schleunigte Umsetzung in die Tat hinwies.

Nach ihm begrüßte der Ortsgruppenleiter der NSDAP.. Studienrat Kubach die Erschiene­nen im Namen der Partei und wünschte dem Kurs einen vollen Erfolg, damit die Luftschutz­arbeit sich im Sinne unsres Führers zum Wohl des ganzen Volkes auswirke.

Die Durchführung des Kurses liegt in den Händen des Lehrtrupps der Landesgruppe 9,

Württemberg und Hohenzollern, im Deutschen Luftschutz-Bund. Truppführer Nieß machte in seinem einleitenden Vortrag die Kursteilnehmer mit den der Luftschutzarbeit zu Grunde liegen­den Erwägungen vertraut.

Der Unfriedensvertrag von Versailles verbot uns nicht nur jegliche Luftwaffe, sowie jeg­liche aktive Luftabwehr. Er ging in seinem Sa­dismus so weit, daß er uns verbot, für unsere Frauen, Kinder und Greise einen Unterschlupf zu schaffen, der ihnen im Falle eines Luftan­griffs einige Sicherheit geboten hätte. Im Jahre 1926 fiel diese schmähliche Bestimmung. Wenn trotzdem in den vergangenen Jahren nicht viel für den Schutz unseres Volkes getan werden konnte, so lag das in unserer politischen Zer­rissenheit begründet. Denn Luftschutzarbeit ist ausgesprochene Gemeinschaftsarbeit, so daß erst die von unserem Führer geschmiedete Volksge­meinschaft fähig ist. Erkenntnisse in Taten um-

Parole: 3 Amdeu Wen und Freude!

Der große lustige bayerische Abend im Löwensaal am Don­nerstag mit Nazi Eisele und dem berühmten Rundfunkhumo­risten Oskar Huber-Pau­li g. bringt, wie aus dem Pro­gramm zu ersehen ist, eine Fülle von abwechslungsreicher Volks­kunst. Dominierend dabei dürfte die trockene Komik Nazis, die An Gemisch darstellt von Karl Valentin und dem leider zu früh verstorbenen Max Adalbert, sein.

Die prächtigen Chorgesänge u.

Tänze haben dieser Truppe in Deutschland und im Ausland einen guten Namen gemacht.

Das Programm wird konferiert von dem berühmten Oskar Hu- ver-Paulig. der im Münchner stlntzl seit Jahren den bekannten Humoristen Weiß Ferdl vertritt. Der beliebte Humorist, der ausnahmsweise für dieses Gastspiel gewonnen werden konnte, ist sonst für Jahre hinaus vur an den größten Varietes und Kleinkunstbühnen fest verpflichtet.

zusetzen.

Wenn wir erfahren, daß alle unsere Nach­barn trotz ihrer ungeheuren Luftstreitkräfte seit Jahren mit allen Mitteln am Ausbau ihres zivilen Luftschutzes arbeiten, so mag uns das die Augen für die Notwendigkeit solchen Tuns bei uns öffnen und uns beweisen, daß wir in möglichst kurzer Zeit sehr viel nachzuholen haben.

Der Kursleiter kam dann auf die noch immer große Anzahl von Volksgenossen zu sprechen, die die Arbeit für den Luftschutz ablehnen. Die Gründe für ihre Haltung sind verschieden, über die Wirkung ihrer Haltung aber müssen sie sich im Klaren sein. Sie stellen sich auf einem le­benswichtigen Gebiet außerhalb der Schicksals­gemeinschaft. die das Deutsche Volk heute zwangsläufig bildet. Es darf auf keinen Fall so sein, daß die Einen etwas arbeiten und die Andern sehen zu undwissen besser". Wir mah­nen von vornherein zur Selbstbesinnung.

Der Luftschutz muß ja heute von dem ursprüng­lichen Trieb zur Selbsterhaltung eines Volkes herauswachsen und also etwas Selbstverständ­liches sein. Er ist in erster Linie nicht eine Fra­ge des Geldes, sondern der freiwilligen Arbeits­leistung. Luftschutz ist keine auf den Krieg zie­lende, sondern der Erhaltung des Friedens die­nende Arbeit, denn:

Je besser ein Volk sich gegen die Wirkung feindlicher Lustangrisfe schützt, umso weni­ger Aussicht auf Ersolg und deshalb auch umso weniger Reiz können solche Angriffe für einen angrisfslüsternen Nachbarn haben.

Nach diesen allgemeinen Ausführungen wur­de vom Kursleiter die Organisation des Luft­schutzes erläutert. Der Reichs-Luftschutz-Bund ist von unserem Reichsluftfahrtminister Hermann Eöring ins Leben gerufen und untersteht sei­nem Ministerium direkt als der Teil des zivi­len Luftschutzes, der den Selbstschutz zu organi­sieren hat. Nach der Erklärung der Unterglie­derungen war es noch interessant, zu hören, daß bei Vollausbau der Organisation 8 Millionen Deutsche sich aktiv für den Luftschutz werden einsetzen müssen.

Nachdem Pg. Nieß noch zur Einordnung und Mitarbeit gemahnt hatte, nahm er die Eintei­lung der Teilnehmer in vier Gruppen vor, wel­che für die Kurswoche nun Arbeitsgemeinschaf­ten bilden werden. Dann rückten die Gruppen in ihre Vortragssäle ab um getrennt weiter zu arbeiten.

Sie lernten nun Luftrüstungen und Luftwaf­fen unserer Nachbarn kennen und daraus das Maß unserer Luftbedrohung ermessen. Nur der Gefahr, die man genau kennt, kann man mit den wichtigen Mitteln begegnen; ihr ins Auge zu sehen ist besser, als den Kopf in den Sand zu stecken. Das Aufschauen könnte eines Tages fürchterlich sein.

Aber jede Angriffswaffe erzeugt naturnot­wendig auch die entsprechenden Verteidigungs­mittel und deshalb besteht bei richtiger Einsatz­bereitschaft und geschlossenem Abwehrwillen Aller keinerlei Grund zu übertriebener Sorge.

Die erste Besichtigung eines im Bau befind­lichen Luftschutzkellers und praktisches Arbeiten der Kursteilnehmer für den Ausbau eines Luft­schutzraumes vervollständigten die Arbeit des ersten Tages. -- Dieser erste Tag hat das In­teresse. das Gefühl für die auf uns lastende Ver­antwortung und damit den Willen zur Mit­arbeit bei den Teilnehmern geweckt. Sein Ziel ist also erreicht.

Deutsche Arbeitsfront, Rechtsberatungsstelle

Morgen nachmittag findet von 56 Uhr eine Sprechstunde für die Eefolgschaftsmitglieder in der Deutschen Arbeitsfront auf dem Geschäfts­zimmer der Verwaltungsstelle der DAF.. Na­gold. Freudenstädterstraße 19. statt.

NS.-Frauenschafts-Blockmütter Die WHW.-Bedarfslisten sind bis heute Diens­tag abend 6 Uhr bei Frau Eötz. Hohestraße 6

abzuliefern. Frauenschastsleiterin.

*

Achtung NS.-Frauenschast

Wir besuchen heute abend 8 Uhr dieWebe­ausstellung" im Kleinen Löwensaal. Eintritt 10 Pfg.. Frauenschastsleiterin.

BdM. Standort Nagold Der Heimabend in dieser Woche fällt aus.

VdM.-Standortsühreriu.

Mikroskope dem zuständigen Oberamtstierarzt zur Ueberprüfung vorzuzeigen haben. Die Oberamtstierärzte haben hierüber ein Verzeich­nis zu führen.

Es hat sich ferner gezeigt, daß infolge der Seltenheit der Trichinenfunde bei einem Teil der Trichinenschauer die Fähigkeit der sicheren Feststellung von Trichinen nach läßt und von Zeit zu Zeit eine Auf­frischung der Kenntnisse der Trichinenschauer notwendig ist. Die Oberamtstierärzte wurden daher angewiesen, bis auf weiteres alljährlich anläßlich einer Versammlung, an der sämtliche Trichinenschauer des Bezirks teilnehmen, die Vorschriften über die Durchführung der Tri­chinenschau durchzusprechen und hierbei Prä­parate mit Trichinen untersuchen zu lassen. Ferner hat sich yerausgestellt, daß bei der Entnahme von Fleischproben von Schweinen zum Zweck der mikroskopischen Untersuchung auf Trichinen und bei der Verwendung der Probenreste nicht überall einwandfrei Verfah­ren .wird: 1. werden vielfach die Proben aus den beiden Zwerchfellpfeilern in einer Größe

mtnommen, die das notwendige Maß erheblich übersteigt, wobei sich der Trichinenschauer nicht selten von dem Wunsche leiten läßt, möglichst große Ueberreste für persönliche Zwecke ver­wenden zu können; 2. ist es in zahlreichen Gegenden üblich, die Probenreste den Tri­chinenschauern zur beliebigen Verwendung zu überlassen, vielleicht sogar unter Anrechnung Ser Probenreste als Teil der Entlohnung. Die Proben sollen die Mindestgröße einer Haselnuß haben. Diese Größe reicht im allgemeinen für die Untersuchung auch gut aus. Es ist deshalb nicht angängig, daß die Proben erheblich größer entnommen werden, um dann noch zu anderen Zwecken als zur Untersuchung auf Trichinen verwertet zu werden.

Ebensowenig kann gebilligt werden, dem Trichinenschauer die ihm überlassenen Proben­reste in irgendwelcher Form als Entlohnung anzurechnen. Die Probenreste stellen bei vor­schriftsmäßiger Entnahme keinen besonderen Wert dar. Sie sind auch, soweit sie bei der Untersuchung nicht genußuntauglich geworden sind und noch als Nahrungsmittel für Men­schen Verwendung finden sollen, alsminder­wertig" zu behandeln. Vor allem aber ist zu beachten, daß der bei einer etwaigen Verwer­tung erzielte Erlös für die Probenreste dem Besitzer der untersuchten Schweine zusteht. Die Oberamtstierärzte haben im Aufsichtsweg die Durchführung der Vorschriften sicherzustellen, insbesondere sind die Nachprüfungen regel­mäßig vorzunehmen. Beschauer, deren Kennt­nisse und Fähigkeiten sich als ungenügend er­weisen, sind rücksichtslos ihrer Posten zu ent­heben.

Letzte MMien

Der Rundfunkprozetz

48 Mark sür Kaviarübliche Spesen"!

Berlin. 3. Dezember.

Im großen Nundfunkprozeß ging der Vor­sitzende am Montag auf die sogenannter» Vertrauensspesen ein, die Dr. Flesch neben seiner ihm zu seinem Gehalt gewährten Aufwandsentschädigung bezogen hatte.

Der Angeklagte Dr. Flesch erklärte, er habe nach der Kürzung durch die Notveroro» nungen vom 1. Januar 1932 ab etwa 29 000 Mark Gehalt bezogen. Dazu seien 4800 Mark jährliche Aufwandsentschädigung gekommen, so daß die ihm ursprünglich zuge­sicherte Aufwandsentschädigung von 1000 Mk. auf 400 Mark monatlich gesenkt worden sei. In einem Schreiben an Dr. Bredow habe er ausführlich dargelegt, daß diese Auf­wandsentschädigung für ihn zu gering sei und er angesichts seiner großen Nepräsen- tationsausgabcn durch diele Kürzung erheb­lich geschädigt werde. Er habe dann mit Bre- dow vereinbart, daß er bis zum Betrage von 500 Mark monatlich Ver­trauensspesen liquidieren dürfe für sogenannte kleinere Repräsentations-Aus­gaben. An Hand der Akten stellte der Vor­sitzende fest, daß Tr. Flesch bis Mitte deS Jahres 1932 etwa 2300 Mark der- artige Vertrauensspesen liqui­diert habe. Dann sei auf Eingreifen der Postbehörde die Weiterzahlung untersag^