Teile 1 Rr. 275
Der Sejellschafter
Montag, den 28. November 1834
schlecht gespielt Härte, kann nicht behauptet werden. Schuld an dem Halbzeitergebnis war in der Hauptsache das unglaubliche Schußpech. das seinen Höhepunkt darin fand, das; selbst neben das leere Tor geschossen wurde. Die zweite Halbzeit zeigt Nagold etwas besser; wie vom Schlaf erwacht, fangen sie plötzlich zu spielen an, und trog des erstklassigen Torwarts von Altensteig bleibt der Erfolg nicht aus. Altensteig zeigt eine kleine Schwächeperiode und Nagold näht dies aus und kann einige Tore aufholen, jedoch der Torvorsprung von Altensteig war zu gross, um an dein Endresultat etwas verbessern zu können. Der Schiedsrichter von Niesern leitete gut, sein rasches An- und Abpfeifen hatte zu Beginn des Spieles Altensteig schneller ersaht als Nagold.
Nagold 2. Sulz 1. 7:1
Die erstmals in der Handballrunde beteiligten Sulzer muhten sich von der technisch beper spielenden Nagolder Mannschaft geschlagen bekennen. Wenn die Mannschaft von Sulz so beieinander bleibt, wird auch ihnen bei etwas mehr Entschlossenheit vor dem Tor der Erfolg nicht ausbleiben. Auch hier amtierte der Schiedsrichter zur besten Zufriedenheit. S.
Letzte Nachrichten
Verurteilung
Meier polnischer Geistlicher
wegen regierungsfeindlicher Aeußerungcn Warschau, 25. November.
Das hiesige Oberste Gericht hat die Berufungsklage zweier katholischer Geistlicher. Lie wegen regierungsfeindlicher Aeußerungcn von der Kanzel verurteilt worden waren, verworfen. In dem einen Fall handelt es sich um einen Priester aus Pommerellen, der die katholischen Kinder als Kundgebung gegen einen, seiner Ansicht nach unerwünschten Lehrer zum Schulstreik aufgefordert hatte und von der Vorinstanz zu zwei Mo- naten Gefängnis verurteilt worden war. Der zweite Hall betraf einen katholischen Seelsorger in Galizien, der in einer Predigt beleidigende Aeußerungen gegen die Regie- amng gemacht hatte. Auch hier wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt, das auf fünf Monate Gefängnis mit Bewährungsfrist gelautet hatte.
Ergebnis marxiftWer Wirtschaft
6.5 Millionen Franken Defizit im Kanton Gens Genf, 25. November.
Der große Kantonrat prüfte in seiner Sitzung vom Samstag die Finanzlage des Kantons. Staatsratspräsident Nicole legte dabei dar, 6,5 Millionen feien nötig, um das Haushaltsgleichgewicht herzustellen. Er kündigte Gehalts - undLohnkürzungen sowie d'e Erhöhungen verschiedener Steuern an. lim die verlangte Finanzhilfe zu erlangen, müsse der Haushalt ausgeglichen sein. Die Redner der bürgerlichen Parteien erklärten, die sozialistischen Mitglieder der Regierung hätten nach der Abstimmung vom letzten Sonntag zurücktreten sollen. Nicole erwiderte. daß die sozialistische Mehrheit feig wäre, wenn sie jetzt ginge. Er versicyerte, „zum Wohlc Genfs" wirken zu wollen.
Leiche der Tochter Wer zwei Fahre in der Wohnung
Gelsenkirchen, 25. November.
Ein schauerlicher Fund wurde am Samstag in der Wohnung des Bergmannes Sta- inslaus No zoll in der Kaiserstraße in Buer gemacht. Man entdeckte die Leiche der 22jährigen Tochter, die bereits am 18. Mai 1932 gestorben ist. Nozoll hatte jedoch den Sterbefall nicht angezeigt, sondern die Leiche luftdicht abgeschlossen, in einem Bett, die ganze Zeit über aufbewahrt. Da von der Verstorbenen nur noch das Knochengerippe vorhanden ist. ließ sich auch noch nicht feststellen, ob das Mädchen eines natürlichen Todes gestorben ist. Nozoll wurde festgenommen. Er ist ein sehr überspannter Mann, der sich viel mit okkulten Dingen beschäftigt hat. So erklärte er seinen Angehö- rigen.'das Mädchen dürfe nicht beerdigt werden, da es wieder auf- erstehen würde.
„Frie-ensWem" ohne SeutWand unmöglich!
Rede des britischen stellt). Ministerpräsidenten Baldwin
oZ. Londoi, 25. November.
In Glasgow erklärte der britische stellt). Ministerpräsident Baldwin, der in der letzten Zeit häufig als Nachfolger Sir John Simons
genannt wird, daß es ohne das Deutsche Reich, die Ver. Staaten und Japan niemals ein „Kollektiv-Friedenssystem" geben könne. Solange er in der Regierung sei, werde er es niemals Anlassen, daß Großbritannien irgendein Land mit seiner Flotte blockiere, ohne zu wissen, was die Ver. Staaten tun würden. England müsse die Ver. Staaten, das Deutsche Reich und Japan wieder in den Völkerbund hineinbringen.
Kurzberichte der RS.-Breste
Der 3 7. und 38. Spendenausweis der Reichsführung des Winterhilfswerkes vom 22. und 23. November weist eine Gesamtsumme von 498 483.75 Reichsmark aus.
Die tschechoslowakische Regierung hat die Verlängerung der Militärdien st zeit von 18 Monaten auf zwei Jahre ohne Einschränkung, also auch für die geistigen Berufe, beschlossen.
Nebel alle oentschen Sender übertragen wird am 27. November ab 19 39 Uhr die Jahresfeier d e r N S G. „Kraft durch Freude" in der Maschinenhalle der AEG-Werke in Berlin mit grüßen künstlerischen Veranstaltungen.
Der Zusammentritt des evangelischen K > rchensenats und die Tagung der L a n d e s k i r ch e n f ü h r e r, die am Samstag hätten stattfinden sollen, sind v e r- sckoben worden.
Die Oberste SA.-Führung teilt in einer Verlautbarung mit, daß zum SA.-Dienst- anzug nur für persönliche Leistungen verliehene Orden und Ehrenzeichen getragen werden dürfen und Gesuche um die Erlaubnis zum Tragen anderer Abzeichen zwecklos sind.
Ein Zug mit ungefähr 200 Polen einschließlich Frauen und Kindern ist aus dem Grubengebiet Maries-les Mines zur Grenze abgegangen. Unterwegs, besonders in Lens stießen weitere polnische Rückwanderer hinzu. Bekanntlich hat die Ausweisung polnischer Arbeitskräfte aus Frankreich in Polen gerade in letzter Zeit wieder erhebliche Mißstimmung hervorgerufen.
Handel und Verkehr
arzheimer Edelmetallpreise dom 24 Nov.: Gold 2840, Silber 50.10—51.90 NM je Kilo, Reinplatin 3.75. Platin 96 vH. mst 4 vH. Pall. 3.70, Platin 96 vH. mit 4 vH Ku. 3.60 RM. je Gramm.
Schweinemiirkte. Balingen: Milch- schwsine 14—24 RM. — Besigheim: Milchschweine 13—18 RM. — Bopfin- gen: Milchschweine 14—16. Läufer 32 bis 35 RM. — Crailsheim: Milchschweine 13 — 20, Läufer 30 — 45 RM. — Giengen a. Br.: Saugschweine 14—20, Läufer 24 bis 41 RM. — Güglingen: Mrlch- schweine 12—18. Läufer 21—42 RM. — Hall: Milchschweine 14—20. Läufer 22—25 RM. — Marbach: Milchschweine 15 bis 22 RM. — Oehringen: Milchschweine 15—22 RM. — Rottweil: Milchsckweine 12—18 RM.
Fruchtpreise. Balingen: Weizen 10.20 RM. - Giengen a. Br.: Gerste 9—9.20 Hafer 8.20 Reichsmark. — Tübingen: Dinkel 7.65 Reichsmark. Hafer 8—8.50 RM. Weizen 10.20—10.50 NM., Braugerste 8—8.50 RM. — Urach: Weizen 10—10.50. Gerste 8—8.60, Hafer 8.20—8.50, Roggen 8.80. Dinkel 7.65—7.80 RM.
*
Fruchtschranne Nagold vom 24 Nov. 1934. Verkauft: Weizen 12.35 Ztr., Preis p. Zentner
>0.20 bis 10.50, Gerste 1.78 Ztr , Preis
9.—, Roggen 2.60 Ztr. Preis 9.50, Haber 2 88 Ztr. Preis 8.20.
Zufuhr schwach, Handel gedrückt, alles verkauft. Nächster Fruchtmarkt am I. Dez. 1934.
Gestorden: Albert Deihle, Bankbeamter a. D. 76 I., Herrenberg — Marie Genthne: geb. Laupp, 76 I., Feldrennack.
Voraussichtliche Witterung: Für Dienstag und Mittwoch ist zeitweilig bedecktes, aber trockenes und frostiges Wetter zu erwart:::.
Verlag: Der Gesellschafter E. m. b. §>.. Nagold. Druck: Buchdruckerei G. W. Zaiser (Inhaber Karl Zaiser). Nagold. Hauptschriftleiter und verantwortlich für den gesamten Inhalt einschl. der Anzeigen: Hermann Gök-; Nagold D. A. X. 34: 2480.
Die heutige Nummer umfasst K Seite»
Amtliche Bekanntmachung
Beschilderung und Auszeichnung von Preisen
Für die Beschilderung und Auszeichnung von Preisen gelten folgende Vorschriften:
1. Verordnung über Preisschilder und Preisverzeichnisse vom 17. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 788): betrifft Brot und Kleingebäck, Frischfleisch und das Frifeurgerverbe.
2. Verordnung über Preisschilder und Preisverzeichnisse vom 8. Januar 1932 (Reichsgesetzbl. I Setzte 18); betrifft Mehl. Butter. Obst, Gemüse usw.
Diese Verordnung bezieht sich auf den Großhandel nur insoweit, als er in eigenen Verkaufsstellen und Verkaufsständen Waren an den letzten Verbraucher abgibt; Anordnung vom 12. Februar 1932).
3. Verordnung über den Aushang von Preisverzeichnissen im Kleinhandel mit künstlichen Düngemitteln vom 2V. Januar 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 33).
4. Verordnung über die Preisbildung im Kleinhandel mit frischen, geräucherten und marinierten Seefischen vom 22. Februar 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 91).
5. Zweite Verordnung über Preisverzeichnis für Schuhausbesserungen und Ausschnittleder vom 25. Februar 1933 (Reichsgesetzbl. I Seite 99).
6. Verordnung über die Preisauszeichnung im Kleinver- kaus von Kaffee in vorbereiteten Packungen von; 3. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I Seite 259).
7. Verordnung über den Kleinverkaus von Bienenhonig vom 8. Juni 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 363).
8. Verordnung über Meldepflicht, Mengen- und Gewichtsangabe bei Markenwaren ' vom 29. Februar/ 1. Mai/28. September 1932 (Reichsgesetzbl. l Seite 120. 347, 492).
9. g) Anordnung vom 29. Januar 1932 betr. Senkung
der Bierpreise. (Ziffer 4 dieser Anordnung ist dergestalt anzuwenden, daß aus den Preistafeln in den Ausschank-, East- usw. Räumen von einer Angabe der am 8. Dezember 1931 gültig gewesenen Preise abgesehen und nur der geltende Preis angegeben wird);
b) Verordnung über die Preisbildung für den Mine- ralwaperverkauf im Kleinhandel vom 9. Februar 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 65);
c) Anordnung vom 26. Mai 1932/12. April 1933 betr. Preisangabe für Spirituosenausschank, (den beteiligten Kreisen durch die Verbände zur Kenntnis gebracht).
Die pünktliche Einhaltung dieser Vorschriften wird den in Frage kommenden Geschäftsinhabern zur Pflicht gemacht. Gegen Verstöße wird in aller Strenge eingeschritten; bei groben Verstößen muß die Geschäftsschließung beantragt werden.
Nähere Auskunft über die einzelnen Vorschriften erteilen die Bürgermeisterämter. Diese werden gleichzeitig angewiesen. die Anbringung der Beschilderung und Preisauszeichnung in den Geschäften bis zum 30. November 1934 nachzuprüfen und auch künftig für die Einhaltung der Vorschriften Sorge zu tragen. 2683
Nagold, den 23. November 1934.
Oberamt: Dr. L a u f f e r A. V.
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Emmingen, den 21. Nov.
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme beim Hinscheiden meiner lieben Gattin, unserer lieben Mutier, Tochter, Schwester, Schwiegermutter, Großmutter, Schwägerin und Tante
EhlWe Rkllj geb. Renz
für die zahlreiche Leichenbegleitung von nah und fern, fü die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer, den erhebenden Gesang des Lnderkranzes, sowie für die vielen Kranzspenden, sei herzlicher Dank gesagt
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: der Gatte: Friedrich Renz, Gemeindepfleger
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Von I)r. ). llsrtmsnn. hkit 1 Abb. (dlr. 984/5) 70 llfx.
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über die Vererbungslehre, kür Süchter und dl-turkreundc dargestellt. Von br. Lo ch. Vlit 11 ^bh. (dcr. 591)15 llfg.
Su berieben durch
o. w. ^ 318 er, vuclilianckliMA, dlgAvlck.
^bitte probieren Sie einmal:
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3 Pfund Kartoffeln, 2 Eßlöffel Fell). >/8 Pfund durchwachsenen Speck, 2 Eßlöffel Mehl. 2 Zwiebeln, >/2 Titer Milch- Salz nach Geschmack, 4 Teelöffel Maggi's Würze.
Die Kartoffeln in der Schale kochen.
Aus Jett, Mehl, Speck- und Zwiebel- würfeln eine Helle Einbrenne bereiten, mit Milch auffüllen, gut de-chtochen und mit Salz und Maggi's Würze abschmecken. Die geschälten und in Scheiben geschnittenen Kartoffeln dazuschütten, gut durchrühren und eine Weile an heißer Stelle ziehen lassen.
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