Seite S Nr. 25t

listen verwundet wurden, verkündete das Schwurgericht am Freitag das Urteil. Die Angeklagten H a b e r in a n n und Kerber erhielten je 12 Jahre Zuchthaus und lg Jahre Ehrverlust, der Angeklagte Harn 9 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrverlust: gegen den Angeklagten Taubner wurde auf 8V- Jahre Gefängnis erkannt, gegen fünf Angeklagte auf je 2 Jahre Gefängnis. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Ein An­geklagter wurde amnestiert.

EHMN

begehen den rmlwrmlen EmetW

Berlin, 26. Oktober. Am 30. Oktober wird Meder ein nationaler ^partag die volkswirt­schaftliche Bedeutung des Sparens deutlich machen. Der Reichserziebm gsminister hat die Mterrichtsverwaltungen der Länder ersucht, m den Schulen den Tag und seinen Sinn in geeigneter Weise zu würdigen. Eine Werbung für "bestimmte Unternehmen darf dabei nicht Dattfindeu.

Am Dienstag

MMenklmdgebunsen der DAF.

Ist. Berlin, 26. Oktober.

In großen Massenkundgebungen, die im ganzen Reich am Dienstag von allen Orts­gruppen der Deutschen Arbeitsfront abgehal- ren werden, wird allen deutschen Volksgenos­sen die ungeheure Bedeutung der Verordnung des Führers über die Deutsche Arbeitsfront dargesteÄt werden. Jeder schaffende Volks­genosse soll sich die Zeit für diese Kund­gebung sreihalten,

KMx MWgj zum Me MMM

Las Ende des Halberstädter Doppelmord­prozesses

Halberstadt, 26. Oktober.

Zu Beginn der Freitagverhandlung im Hakbersradter Mordprozeß gab Kreismedizi, nalrat Dr. Opitz sein Sachverständigengut­achten ab. Er kam zu dem Ergebnis, daß Büker bei Begehung der Taten voll ver- a n t w o r t u n g s f ä h i g gewesen ist. Das Handeln des Angeklagten und seine ganze Persönlichkeit seien so wenig affektbetont und die Taten seien derart zielstrebig und über­legt begangen, daß die Möglichkeit eines erinnerungslosen Zustandes im Augenblick der Tat vollkommen ausscheide, Staatsanwaltschaftsrat Dr. Genest er­klärte in seiner Anklagerede, der Angeklagte lei für seine Tat voll verantwortlich zu machen: er habe zwei Mordtaten begangen, und zwar Mordtaten mit voller Ueber- legung, er habe sie begangen, um sich in den Besitz von Geldmitteln zu setzen. Das sei Raub. Der Angeklagte müsse deshalb in zwei Fällen wegen Mordes in Tateinheit mit Raub bestraft werden, und da gebe es nur eine Strafe: die Todesstrafe.

Das Halberstädter Schwurgericht verkün­dete nach sünfviertelstündiger Beratung fol­gendes Urteil:

Der Angeklagte ist des Mordes in zwei Fällen, in beiden Fällen in Tateinheit mit schwerem Raub, schuldig und wird daher zweimal zum Tolie und den Kosten des Verfahrens verurteilt; auch wird aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Le­benszeit erkannt. Die zur Tat benutzte Pi­stole und Munition werden eingezogen.

Der Angeklagte nahm das Urteil ruhig und gefaßt auf und behielt sich die Ab­gabe einer Erklärung vor.

kür SMrMMNMWsbereOtjgte!

Ter Bund der Saarvereine teilt uns mit: Jede im Laargebiet wohnende Person kann Einspruch gegen die Eintragung einer bereits in die vorläufige Abstimmungsliste auf­genommene Person erheben.

Die Abstimmungskommission hat nun ver­fügt, daß derjenige, der einen solchen Ein­spruch einlegt, eine Abschrift desselben durch eingeschriebenen Brief dem Betroffenen mit­zuteilen hat, und zwar an dessen Anschrift im Saargebiet. Der Betroffene muß inner­halb von vier Tagen seit Aufgabe dieses Ein­schreibbriefes zur Post (also nicht seit dem Tage, an dem er ihn erhält), seine Einwen­dungen gegen diesen Einspruch dem zustän­digen Kreisbüro schriftlich mitteilen. Er muß ferner das ihm abschriftlich zugestellte Ein­spruchschreiben des Einsprucherhebenden sei­ner Erwiderung an das Kreisbüro beifügen.

Also: Wer einen solchen Brief über seine Anschrift im Saargebiet erhält, muß sofort feine Einwendungen schriftlich Unterschrift nicht vergessen unter Beifügung der Schrift des Gegners an das zuständige Kreisbüro der Abstimmungskommission senden. In Zwciselsfällen wende man sich sofort an die Ortsgruppen des Bundes der Saarvereine.

In den letzten Tagen sind von separatisti­scher Seite zahlreiche Einsprüche gegen in Deutschland lebende Personen eingelegt wor­den. meistens mit folgender Bemerkung:

Die betreffende Person hat am 28. Juni k919 nicht die Saareinwohnereigenschaft im Sinn der Wahlordnung besessen. Beweis: Die erforderlichen Urkunden wurden von amtlichen Behörden verweigert."

Wem ein solcher, offenbar unbegründeter Anspruch eines Dritten zugeht, braucht dar­auf nicht zu antworten. Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn er folgende Gegenäuherung an das Kreisbüro sendet:

Auf den mir zugestellten Einspruch beziehe >4 mich Um, Nachweis meiner Abstimmungs-

Der Gesellschafter

berechtigung aus das von mir früher vor- gelegte Beweismaterial und beantrage die Verwerfung des Einspruchs."

Die große Anzahl derartiger Einsprüche ohne jede Begründung beweist klar, daß es sich um eine Politische Mache von separatisti­scher Seite handelt, und daß diese Einsprüche nicht eingelegt werden, weil man der lieber- zeugung ist, der Betreffende sei nicht abstim- mungsberechtigt, sondern weil man die Ab- stimmungsbehörden mit Arbeit überlasten will, um an technischen Schwierigkeiten die rechtzeitige Abhaltung der Abstimmung schei- lern zu lassen.

Württemberg Miesmacher sind anzuzeisen!

Stuttgart, 26. Oktober.

Die Landesstelle Württemberg des Reichs­ministeriums für Volksausklärung und Pro­paganda teilt mit:

In einem energischen Aufruf, der an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt, wandte sich dieser Tage der Neichsminister für Volksausklärung und Propaganda gegen jene Geschäftsleute, die es Verstehen, aus der von ihnen künstlich erzeugten Furcht vor der Knappheit Kapital zu schlagen. Trotzdem müssen immer noch da und dort Fälle fest- gestellt werden, die den Beweis dafür lie­fern, daß dieses volksverräterische Treiben von einzelnen fortgesetzt wird. Mit dem Hinweis:Diesen Artikel bekomme ich infolge der Rohstosfknapphert nicht mehr in der jetzigen Qualität" werden absichtlich Un­ruhen in die KLuferschichten getragen, um einen Ansturm auf die verschiedensten Waren hervorzurufen.

Nicht minder scharf muß aber auch das Gebaren jener Käuferschicht verurteilt wer­den, die solchen Parolen ihr Ohr leiht. Denn wenn in einzelnen Artikeln ein Mangel ein- treten sollte, so ist es selbstverständliche Pflicht, daß daran das ganze Volk ge­meinsam trägt.

Auf keinen Fall aber darf es dahin kom­men, daß diejenigen, die durch ihre Unmoral erst eine Knappheit hervorgerufen haben, nun auch die Früchte ihres Volksverrats ernten. Beide, Verkäufer und Käufer, schließen sich mit einem solchen Tun bewußt aus der Volksgemeinschaft aus sowohl der eine, der durch seine Geschäftstüchtigkeit Un­ruheherde erzeugt, als auch der andere, der seine augenblickliche wirtschaftliche Ueber- legenheit dahin ausnutzt, um sich auf Kosten -er weniger Bemittelten mit allen möglichen Bedarfsgütern einzudecken. Jeder Volksgenosse hat die Pflicht, in einem solchen Falle Käufer und Verkäufer auf die Schädlie- keitihres Handelns aufmerksam zu machen und in krassen Fällen Anzeige zu erstatten.

Verbilligung -er ZleWpretle zu erwarten?

Allenthalben im Land aus und ab haben die bei verschiedenen Bedarfsartikeln eingetre­tenen Preiserhöhungen der Bevölkerung Ver­anlassung gegeben, nach Gründen dieser im Augenblick sicherlich nicht willkommenen Ten­denz zu fragen. Insbesondere stellt das Fleischergewerbe im gegenwärtigen Augen­blick einen Angriffspunkt der öffentlichen Meinung dar, da gerade in diesem Geschäfts­zweig die Steigerung des Preises für Fleisch und Wursterzeugnisse besonders sinnfällig ist. Es ist nicht verwunderlich, wenn da und dort eine gewisse Erregung Platz gegriffen hat. doch ist es keinesfalls ratsam, diese Tenden­zen heute schon als bindend anznerkennen. ^Wir haben inzwischen mit den zuständigen Stellen Rücksprache genommen, als deren Ergebnis zusammenfassend festgestellt werden kann, daß auch hier wieder einmal nicht so heiß gegessen wird, wie gekocht wird. Die nationalsozialistische Regierung sowohl als auch die Länderregierungen sind nach wie vor willens, Preiserhöhungen zu unterbin­den, sofern dies auch nur irgendwie angängig ist, obschon nicht vergessen werden kann, daß die Preise einer großen Anzahl von Bedarfs­artikeln, gerade auch von Fleisch und Wurst, noch nicht vieles weder den Stand von 1913 noch den von 1928 erreicht haben und daß die Schlachtviehpreise noch nicht einmal 75 v. H. des Preises von 1913 erreicht haben.

Wer entschlossen ist, die gegenwärtige Ent- Wicklung vorurteilslos zu betrachten, wird bestätigen müssen, daß noch niemals in den letzten Jahrzehnten die Fleischpreise einen so niedrigen Stand eingenommen haben, wie im Jahre 1933. Andererseits jedoch for­dert die Tatsache, daß der Fleischerstand die Krise verhältnismäßig gut überstanden hat, ein Nachgcben seitens des letzteren gegenüber dem Verbraucher, wenn der Erfolg der natio­nalsozialistischen Arbeitsschlacht, die Kauf­kraft der breiten Masse wesentlich gestärkt zu haben, nicht wieder illusorisch werden soll.

Wir legen unseren Lesern nahe, im gegen­wärtigen Augenblick bei ihren Fleischeinkäu- sen die billigen Sorten, insbesondere Rindfleisch, vorzuziehen, zumal der Schweineauftrieb infolge des Futtermangels im Frühjahr dieses Jahres und infolge der Drosselung der Einfuhr von Auslandsscymalz vorübergehend etwas zurückgegangen ist.

ynizusugen mocyien wir noch, Satz nach unse­ren Informationen im württembergischen Fleischergewerbe, dessen Preise übrigens schon seit langem sich unterhalb derer Badens, Bayerns und Norddeutschlands befanden, in den nächsten Tagen eine endgültige Fleisch- preissestsetzung Platz greifen wird, die sich in einer nicht unwesentlichen Verbilligung der Fleisch Preise und auch des Schmalzpreises aus­wirken dürfte.

Mm-gebum

-es -rutschen KausbeMeS

Stuttgart, 26. Oktober.

Der Präsident des Zentralverbandes deut­scher Haus- und Grundbesitzer-Vereine e. D Tribius, und der Leiter des Verbandes Preußischer Haus- und Grundbesitzer-Vereine, von Leiten, statteten heute dem Reichs­statthalter und Oberbürgermeister Str ti­li n aus Anlaß der am Sonntag vor­mittag 10 Uhr i n der Stadthalle in S r u t t g a r t stattfindenden großen Kundgebung des deutschen Haus- besitz es Besuche ab. Auf dieser Kund­gebung werden sprechen: Der Führer der Wirtschaft, Staatsrat Graf vonderGoltz und der Oberbürgermeister von München, Fiehler, Leiter der Kommunalpolitischen Abteilung der NSDAP.

Eüchkkchtk

von zwei Frauen feftgenommn

Kirchhsim a. N., 26. Oktober. Einen frechen Eiuvrnch versuchte in Kirchheim a. N. der 38 Jahre alte ledige Eugen Weiden- bach von Stuttgart; allerdings hat er sich den Ausgang seiner Tat wohl etwas anders vvrgestellt. Während die Bewohner aus dem Felde beschäftigt waren, schlich er sich in das Haus der Witwe Johanna Mayer. Dort durchwühlte er sämtliche Räume nach Geld. Es sielen ihm eine Herrentaschen­uhr, Geld, ein Ehering und Tamenstrümpfe in die Hände. Als er gerade beim Ein­packen war, kam die Witwe Mayer mit ihrer verheirateten Tochter nach Hause. Sofort wollte der Dieb auf einem gestohlenen Rad das Weite suchen, wurde aber durch energisches Zugreifen der beiden Frauen an der Flucht verhindert. Nasch -herbeigeeilte Männer brachten den Einbrecher auf das Rathaus, von wo aus er dann ins Amts­gericht B e s i g h e i m eingeliefert wurde.

NserpeO

Biberach, 26. Oktober. Am Mittwoch nach­mittag stieß einem hiesigen Jäger an der Straße nach Reute in der Nähe des Wet­terkreuzes ein M i ß g es ch i ck zu. Der Jäger schoß aus einen Hasen; dabei prallte der Schuß von der Straße ab und in vielen Splittern ging der Schrot seitwärts. Un­glücklicherweise trafen einige Splitter ein in der Nähe aus einem Kartoffelacker arbeiten­des, etwa 13 Jahre altes Mädchen, das vom Schützen vorher nicht bemerkt worden war. Das Mädchen erhielt an der Hand und am Oberkörper Verletzungen, die sich aber laut ärztlicher Untersuchung alsunbedeu- tend herausstellten, so daß es anderen Tages wieder in die Schule gehen konnte. Der Jäger, der seinen Weidmannsberuf schon seit 50 Jahren ausübt, ohne daß ihm ein Unfall zugestoßen wäre, nahm sich sofort um vie Verletzte an.

Mit AM M Fußtritten

Schwere Mißhandlung

Bad Wimpfen, 26. Oktober. In der Nacht zum Montag (Kirchweihmontagnacht) be­arbeitete nach vorausgegangenem Streit ein Mann namens Wagner den Küfer Frieß von Obergimpern derart mit einem Dolch und Fußtritten, daß dieser bewußtlos weggetragen und schwer verletzt nach Rappenau übergeführt werden mußte.

Aalen, 26. Oktober. (Den Abhang h i n u n t e r g e st ü r z t.) Am Donnerstag abend fuhr das Lastauto der hiesigen Nieder­lage derGoldochfen-BrauereiUlm, von Theußenberg kommend, auf der Straße, die vonTisch und Bank" nach der Stadt hinunterführt. Etwa 40 Meter unterhalb des Steinbruchs und der Langertsteige geriet das Lastauto links vomWegab und stürzte, sich einigemal überschlagend, den Abhang hinunter. Von den drei In­sassen wurden Georg Gerstenmeier sen. schwer verletzt, der Fahrer Knecht und ein Mitfahrer namens Stoll aus Stutgart kamen glücklicherweise ohneVer° letzungen davon. Ueber das Befinden des Schwerverletzten verlautet, daß er zwei Rip­pen und einen Arm gebrochen, sowie Ver­letzungen am Kopf erlitten hat. Man be­fürchtet, daß durch die Nippenbrüche auch die Lunge verletzt wurde.

Oberndorf a. N., 26. Okt. (Der Schöp­fer des Mauser denk m als gestor­ben.) Bei der Einweihungsseier des Wil- helm-Mauser-DenkmalS in Oberndorf drückte Direktor K. M. Mauser in seiner An­sprache das Bedauern aus, daß der Schöp­fer des Denkmals. Bildhauer I. B. S ch r e i- ner, wegen schwerer Erkrankung dem Feste nicht beiwohnen könne. Inzwischen ist dieser vor ein paar Tagen in Köln gestorben. I. B. Schreiner, der auch das Wilhelm- Mauser-Denkmal auf dem Friedhof zu Oberndorf erstellt hat. erreichte ein Alter von 68 Jahren.

Samstag, den 27. Oktober 1934

Schwarzes Met!

Amt sür Beamte Kreis Nagold

Nach eine Mitteilung der Württ. Verwal­tungs-Akademie Stuttgart e. V. soll in diesem Winter erstmals eine Vorlesungsreihe der Württ. Verwaltungs-Akademie in Horb a. N. stattfin­den. Die Vorlesungsreihe zugleich Schulungs­vorträge des Amts für Beamte der NSDAP. Kreis Horb a. N. und des Vereins Württ. Verwaltungsbeamten, Bezirk Horb a. N. wird voraussichtlich 16 Stunden umfassen und an zwei Samstag-Nachmittagen und Sonntag-Vor­mittagen stattfinden. Nähere Mitteilung über die Vorträge. Zeit und Ort der Vorlesungen erfolgt später.

Die Hörer sind ordentliche. rer oder Gast­hörer. Sie werden bei Zahlung der Pauschge- bühr als Nollhörer. sonst als Einzelhörer ein­geschrieben.

Als ordentliche Hörer sind zugelassen. Be­amte und Beamtenanwärter des gehobenen mittleren und höheren Dienstes, als Gasthörer sonstige Beamte und Angestellte im öffent­lichen Dienst, sowie Angehörige freier Berufs.

Die Gebühren betragen voraussichtlich für Vollhörer 3 Mark, für Einzelhörer, die für die einzelnen Vorlesungen festgesetzten Beträge. Hiezu tritt für die ordentlichen Hörer eine Einschreibgebühr von 0.50 Mark, für die Gast­hörer eine solche von 1. Mark. Die Hörgebühr ist mit der Anmeldung ganz zur Zah­lung verfallen und vor Beginn der Vor­lesungen zu entrichten. Nähere Mitteilung über die endgültige Höhe der Gebühren usw. erfolgt später.

Die Geschäftsstelle der Württembergischen Verwaltungsakademie wünscht nun umgehend eine Ilebersicht über die zu erwartenden Gast- und Vollhörer.

Ich bitte daher, umgehend bis längstens Mon­tag Abend 6 Uhr an Obersekretär Reute. Rat­haus Telefon 314 zu der Vorlesungsreihe sich anmelden zu wollen.

Heil Hitler! Der Kreisamtsleiter.

HZ.-Gefolgschaft I/UI/12K

Die ganze Gefolgschaft tritt heute abend 7.30 Uhr am Stadtacker zum Besuch des Vortrags im Löwen an. Der Eef.-Führer.

BdM. Standort Nagold

Wir gehen heute abend gemeinsam zu vem Vortrag in den Löwen.

der alten RSM.-Kämpser

Berlin, 26. Oktober.

Der Stabsleiter der PO. hat folgende An­ordnung erlassen:

Bereits vor der Machtübernahme kämpf­ten hunderttausende Arbeiter in den Dctrie- ben als NSBO.-Männer für Adolf Hitler und seine Idee. Sie haben ebenso treu ihre Pflicht erfüllt wie jeder Parteigenosse. Des- halb wurden bereits in einer Anordnung von 22. Oktober 1932 der NSBO. mit Ge­nehmigung des Führers Fahnen verliehen und auch diesen Sympathisierenden das Tragen einer Uniform genehmigt. Da diese NSBO.-Kameraden durch die Mitglieder­sperre der Partei noch nicht in die Partei ausgenommen werden konnten, erinnere ich heute an diese Anordnung und erweitere sie wie folgt:

1. Die NSBO.-Mitglieder, die Parteigenos. sen sind und ein Amt in der DAF. und der NS.-GemeinschaftKraft durch Freude" ver­walten, sind Politische Leiter der NSDAP, und tragen deren Rangabzeichen, sie sind i» den L-tab der NSBO. einzubauen. Die Er­nennung von Politischen Leitern und die Be­stätigung Rangabzeichen der PO. anlege« zu dürfen, wird nach den Bestimmungen oes Personalamtes der PO. durch die zustän- digen Hoheitsträger vorgenommen.

2. NSBO.-Kameraden, die vor der Macht­übernahme bereits Mitglied der NSBO. waren, aber keine Parteigenossen find, tra­gen Dienstanzug wie folgt: Blaue Mütze mit NSBO.-Abzeichen und schwarzem Leder- riemen, braunes Hemd mit Hakenkreuz­armband und schwarzem Binder, schwarzes Koppel, Verschluß mit NSBO.-Abzeichen, schwarze Stiefelhose und schwarze Stiefel.

3. Da die Organisation der Deutschen Arbeitsfront und NS.-GemeinschaftKraft durch Freude" viele Amtswalter und Amts- warte verlangt, die weder Parteigenossen noch NSBO.-Kameraden im obigen Sinne sind, die aber wegen ihres Amtes heraus- gehoben werden müssen, wird angeordnet, daß diese nach einem Jahr Bewährung als Amtswalter der Deutschen Arbeitsfront bzw. Amtswarte der NS.-GemeinschaftKraft durch Freude" den gleichen Dienstaazug trage«, wie mtter Nr. K aufqesühtt.

Tailfingen, OA. Balingen, 26. Okt. (Ter vermißte Sohn heimgekehrt.) Der seit Sonntag abend als vermißt gemeldete Erich Amann von hier ist im Laufe des Dienstag wohlbehalten bei seinen Eltern wieder eingetroffen. Er hat den Weg von Tübingen nach Tailfingen zu Fug zurückgelegt, zweimal hat er im Freien ge­nächtigt, ohne daß er an seiner Gesundheit Schaden nahm. Infolge eines Irrtums hat Amann am Sonntag abend seine Kameraden verloren und als er den Tailsinger Omnibus nicht mehr fand, den Weg auf Schusters Rappen zurückgelegt.