Nr. 243

Donnerstag, 18. Oktober 1934

108. Jahrgang

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Weittragende Steuersenkungen

Vereidigung der Reichs- und

In der Dienstag-Sitzung des Reichskabinetts ! wurde zunächst ein Gesetz über den Eid der ! Reichsminister und Mitglieder der Landesregie­rungen angenommen. Darnach erhält der K 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Reichskanzlers und der Reichsminister (Reichsministergesetz) vom 24. März 193V in i der Fassung des Gesetzes vom 17. Oktober 1933 i folgende Fassung: Die Reichsminister leisten bei Üebernahme ihres Amts vor dem Führer und i Reichskanzler folgenden Eid: !

Ich schwöre, ich werde dem Führer des Deut- ^ schm Reiches und Volkes, Adolf Hitler, treu ! «nd gehorsam sein, meine Kraft für das Wohl ' »cs deutschen Volkes einsetzen, die Gesetze wah- j rcn, die mir obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und meine Geschäfte unparteiisch und ! gerecht gegen jedermann führen, so wahr mir ! Gott helfe." ^

Die Mitglieder der Landesregierungen, so- j ! weit sie nicht gleichzeitig Reichsminister sind, j

i leisten bei Üebernahme des Amts vor dem f

! Reichsstatthalter in Preußen, vor dem Führer, i ! und Reichskanzler, einen ähnlichen Eid. Die im i Dienst befindlichen Reichsminister, Reichsstatt- . Halter und Mitglieder der Landesregierungen > sind unverzüglich gemäß diesem Gesetz zu ver- ! eidigen. i

Im Anschluß hieran nahm der Führer und I Reichskanzler eine Vereidigung der Reichs- ! minister vor.

Das Reichskabineti verabschiedete sodann eine Reihe neuer Steuergesetze. Bei diesen ist besonders auf eine Verein- f-chungdes Steuerrechts und eine .Entlastung der Verwaltung, sowie auf eine stärkere Berücksichtigung der kinderreichen Fa- ' mitten Wert gelegt worden. Bei diesen Verbes- > serungen der Stenervorschriften auf den ver- ^ schiedenen Gebieten handelt es sich noch nicht ! uni die geplante großzügige Steuerreform, die ! erst im Zusammenhang mit der großen Reichs- i finanzreform durchgeführt werden kann. '

Angenommen wurde ein Gesetzüberdas - Versteigerungsgewerbe, durch das j gewisse Mißstände beseitigt werden und die , Grundlage für die Säuberung dieses Gewerbes i von unzuverlässigen Personen geschaffen wird, j Das Gesetz zur Äenderung des Genossenschafts- ^ gesetzes bringt die feit langem geplante Reform « der genossenschaftlichen Prüfung. Ein Gesetz j zur ' Äenderung von Vorschriften über die ! Zwangsvollstreckung bereinigt einige gesetzgebe- ! ! rische Fragen des Vollstreckungsrechts, die nicht ' bis zur Gesamtreform zurückgestellt werden konnten. Insbesondere enthält das Gesetz auch eine Äenderung der Vorschriften über die Stun­dung von Gehalts-, Lohn- und ähnlichen An­sprüchen. Das Gesetz zur Äenderung des Mili- tärstrafgesetzbuches und der Militärstrafgerichts­ordnung bringt eine Anpassung des Militär­strafrechts an die inzwischen erlassenen Gesetze auf dem Gebiete des allgemeinen Strafrechts. Angenommen wurde ein Gesetz über die Lösung von Verlagsverträgen öffentlich-rechtlicher Kör­perschaften, wonach Verträge des Reiches, der Länder oder anderer Körperschaften des öffent­lichen Rechts aus der Zeit vor dem 30. Januar 1933 über amtliche oder halbamtliche Veröffent­lichungen sowie über die Herausgabe von Zei­tungen zur Aufnahme derartiger Veröffent­lichungen unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Schluß eines Kalendervierteljah- ! res, spätestens jedoch zum 31. 3. 1935 gelöst ! werden können.

Ein Gesetz über dieFörderungder Gtreidebewegung gibt der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirt­schaftliche Erzeugnisse (RfG.) ferner die Mög­lichkeit, die Aufnahme von Getreide durch die RfG. auch bei der verminderten Ernte sicher­zustellen.

Schließlich wurde ein Gesetz über die Errich­tung einer deutschen Verrechnungskasse ange­nommen, das zur Durchführung von Abkom­men mit ausländischen Regierungen, Zentral­notenbanken oder im Ausland amtlicherseits ^gelassenen Verrechnungsstellen, welche den Zahlungsverkehr ganz oder teilweise auf der Grundlage der Verrechnung regeln, notwendig geworden war.

Die neuen Skeuergesehe

Die Ziele der Steueraesebe lind im Adolf-

Länderminister auf den Führer

Hitler-Staat mr wesentlichen aus drei große Gedanken abgestellt:

1. Kampf um die Verminderung der Arbeits­losigkeit, damit um die Gesundung der sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen Dinge unseres Volkes. Im Zusammenhang damit Lösung dringender Wirtschaftsfragen.

2. Förderung der Familie. Im Zusammen­hang damit Verwirklichung des volkspolitischen Gedankens.

3. Betonung des Wertes der Persönlichkeit und der persönlichen Verantwortung in der Wirtschaft.

Neben diesen Zielen bringen die Steuergesetze eine wesentliche Vereinfachung der Verwaltung. Das neue Einkommensteuergesetz erweitert das Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffun­gen in verschiedene Hinsicht. Es gestattet den buchführenden Gewerbetreibenden und Land­wirten, kurzlebige Gegenstände, das sind Ge­genstände, deren betriebsgewöhnliche Nützungs­dauer fünf Jahre nicht übersteigt, schon im Jahre der Anschaffung voll abzuschreiben. Diese Abschreibungsmöglichkeit wird schon für das gegenwärtig laufende Jahr gelten.

Die Förderung der Familie ist das Kernstück der Steuergesetze. Dem neuen Einkommensteuergesetz gemäß werden im Durchschnitt die Verheirateten etwa ein Drittel weniger Steuern zu zahlen haben als die Ledigen. Die Kinderermäßigung bei der Einkommen­steuer und bei der Bürgersteuer wird sehr viel - größer sein als bisher. !

Bei der Vermögenssteuer tritt an ! die Stelle der bisherigen Freigrenze von I 20 000 RM. ein Freibetraa von ie 10 000 ^

gl. Paris, 17. Oktober. l

Erst allmählich lassen sich die schwerwiegen- ! den Auswirkungen des Doppelmordes in Mar- j seille erkennen. Noch hat sich das Grab des ' Königs von Südslawien nicht geschlossen, noch weilt der französische Staatspräsideni Lebrun in Belgrad. Deutlich aber zeichnen sich die Erschütterungen, die Frankreichs Außen- und Innenpolitik zu erwarten hat, ab.

Die politischen Seismographen sind noch nicht zur Ruhe gekommen, so daß sich das Aus­maß der Erschütterungen noch nicht feststellen läßt. Aber die Zweifler, die an eine Festigung des Kabinetts Doumergue trotz der Ernennung Lavals zum Nachfolger Barthous, trotz der Auswechselung der Minister Sarraut und Cheron nicht glauben wollen, werden immer zahlreicher. Die bei den Generalratswahlen nicht allzu glimpflich davongekommenen Radi­kalsozialisten neigen bedenklich einer Links­schwenkung zu und bedrohen damit das bürgerliche Rechtskabinett in seinen Grund­festen. Die Wahl, die Doumergue bei der Neu­besetzung der drei Ministerien des Aeußern, Innern und der Justiz getroffen hat, begegnet gleichfalls geringer Begeisterung. Tardieu und Herriot sind mit Laval durchaus nicht zufrie­den und es mag die Einstellung der beiden Staatsminister ohne Portefeuille Wohl am besten kennzeichnen, wenn Tardieu nach einer einstündigen Besprechung mit dem Minister­präsidenten sein Blatt schreiben läßt:

Die Abreise des Präsidenten der Republik nach Belgrad verhindert natürlich jede Mög­lichkeit einer sofortigen Krise. Es ist aber zu befürchten, daß der Ministerpräsident, wenn er nicht auf besseren Willen stößt, nach soviel Zwistigkeiten die Ruhe seines Feriensitzes Tournefeuille wiederzufinden suchen wird."

Daß der Mordanschlag gerade in dem Augenblick erfolgen mußte, in dem die Brücke über die Adria geschlagen werden sollte, empfindet man in Paris doppelt peinlich. Die italienfeindlichen Kundgebungen in Südsla­wien lassen keinen Zweifel darüber, daß dieser Brückenschlag jetzt doppelt schwer sein wird.

Reichsmark für den Steuerpflichtigen, seine Ehefrau und jedes seiner Kinder, sür das ihm bei der Einkommensteuer Kinderermäßigung gewährt wird. Ein Lediger, welcher 50 000 Reichsmark Vermögen hat, wird daher künf­tighin 40 000 MN. versteuern müssen. Ein Verheirateter mit zwei Kindern braucht bei dem gleichen Vermögen nur 10 000 RM. ver­steuern. Auch bei der Erbschaftssteuer wer­den Freibeträge eingeführt. Sie betragen für Kinder 30 000 RM. und für Enkel 10 000 Reichsmark.

Daneben bleiben die Steuerermäßigungen für Hausgehilsen in Kraft.

Auch die Ehestandsdarlehen werden in der bisherigen Weise weitergewährt werden.

Me Äenderung der Vorschriften über die Zwangsvollstreckung

Nach bisher geltendem Recht sind unpfänd­bare Kleidungsstücke usw., soweit sie für den Bedarf des Schuldners und zur Haltung eines angemessenen Haushalts unbedingt notwendig sind. Die gerichtliche Praxis hat noch vielfach daran festgehalten, das Schwer­gewicht auf das Wortunentbehrlich" im Gegensatz zuangemessen" zu legen. Und da­mit der Vorschrift einen so engen Inhalt gegeben, daß sie den Bedürfnissen des Prak­tischen Lebens nicht voll gerecht werden kann. Nach dem neuen Gesetz soll vor dem Pfän­dungszugriff der Gläubiger alles gesichert ein, dessen der Schuldner zu einer angemes- enen. bescheidenen Lebens- und Sausbakt- ührung bedarf. Weiterhin dehnt das neue Gesetz den Schutz auf Dienstkleidungsstücke der bisher nur Offizieren und Soldaten zu- stand. auf alle zum Tragen von Dienst­kleidung berechtigten Personen aus. Damir ist auch die Frage der Pfändbarkeit oon SA.-U Urformen in verneinen­dem Sinne klargelegt. Eine wichtige A"ndernna der Zwanasvollstreckunasverord-

Man hat sich beeilt, mit dem geistigen Füh­rer der Kleinen Entente, Benesch, rasch ins Reine zu kommen. Wie weit diese Vereinba­rungen, die man jetzt in Paris geschlossen hat, sich tatsächlich auswirken können, bleibt abzu­warten. Denn noch ist die Rolle der tschecho­slowakischen Gesandtschaft in der geheimnis­vollen Paßgeschichte über die wir an anderer Stelle berichten nicht geklärt, noch weiß man nicht, ob das Band, das Südslawien an die Kleine Entente kettete und das in der letz­ten Zeit sehr locker war, nicht noch lockerer werden wird.

Darum versucht man auch, von dieser Un­sicherheit abzulenken. Die Stellungnahme der Pariser Presse zu den Besprechungen zwischen Laval und Benesch ist ein Musterbeispiel dafür. Matin" z. B. meint, daß beide Außenminister beschlossen hätten, die Angelegenheit der Bürg­schaft für die österreichische Unabhängigkeit weiterzutreiben, den Vorschlag Litwinows, die Abrüstungskonferenz in einen ständigen Aus­schuß zur Aufrechterhaltung des Friedens um­zuwandeln, aufzunehmen und dürfte das in einem Manöver der französische« Politik feh­len? dafür zu sorgen, daß auch das Deutsche Reich baschöftigt werde.

Deshalb stellt das Blatt in einer etwas un­durchsichtig gehaltenen Erklärung fest, daß man" in der letzten Zeit schon von einer angeblichen Vertagung der Saar­abstimmung habe reden hören. Das Gerede diesesMan" habe auch die beiden Außenminister beschäftigt und man könne es als feststehend betrachten, daß der Volks­abstimmungsausschuß die Wahllisten einer genauen Prüfung unterziehen müsse, welche Arbeit einegewisse Zeit" in Anspruch neh­menkönnte".

Es wird gut sein, wenn Außenminister Laval durch deutliches und eindeutiges Abrücken von solchen tend"nziösen Kombinationen die Pressebehauptungen unter Be­weis stellt, wonach er nicht der älteren Generat' ou derPoincare laguerre"ang-hört.

! nung besteht darin, daß zukünftig'es nicht ! mehr jeder Gläubiger in der Hand hat, einen zahlungsunfähigen Schuldner zum Offen­barungseid zu zwingen. Nach dem neuen Ge­setz wird die Pfändungsgrenze von bisher 165 RM. im Monat aus monatlich 150 RM. gesenkt. 150 RM. würden unter Berücksich­tigung des Jndexverhältnifses dem Bor- kriegssatz von 125 RM. entsprechen.

Bei 8 Kindern Einkommeastenersteiheit

Berlin, 17. Oktober.

Staatssekretär Reinhardt äußerte sich am Mittwoch vor Vertretern der Presse über die am Dienstag vom Reichskabinett beschlos­senen Steuergesetze. Er ging dabei zunächst auf die Einkommensteuer ein, bei der die Kinderermäßigungen wesentlich erhöht worden sind. Sie betragen 15 v. H. für ein Kind, 35 v. H. für zwei Kinder, 55 v. H. für 3 Kinder, 75 v. H. für 4 Kinder. 95 v. H. für 5 Kinder und 100 v. H. sür 6 Kinder. Diese Kinder­ermäßigungen werden im Gegensatz zur bishe­rigen Regelung auf Antrag auch für Kinder bis zum vollendeten 25. Jahr gewährt, so- lange die Kinder für einen Beruf ausgebildet werden, und zwar auch dann, wenn sie nicht zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören. Auch der steuerfreie Einkommensteil und die Steuersätze sind im Zusammenhang mit der größeren Berücksichtigung des Familienstandes neu gestaltet worden. Bei der Bürger­st euer sind ebenfalls Kinderermäßigungen eingeführt worden. Ferner ist bei dieser Steuer die Freigrenze von 120 auf 130 v. H. des all­gemeinen Wohlfahrtsunterstützungssatzes er­höht worden. Diese Maßnahmen bedeute« einen ersten Schritt zum Abbau dieser Steuer, über deren endgültiges Schicksal bei der Neu­gestaltung des Finanzausgleichs im Rahmen der Reichsreform entschieden werden soll.

Bei der Vermögenssteuer sind für natürliche Personen in Zukunft Freibeträge vorgesehen, und zwar bleiben für den Steuer­pflichtigen selbst, für seine Ehefrau und für jedes minderjährige Kind je 10 000 RM. steuerfrei.

Auch bei der Erbschaftssteuer ist ein Freibetrag eingeführt worden, der für Kinder 30 000 RM. und für Enkel 10 000 RM. be­trägt. Diese Beträge bleiben auf jeden Fall erb­schaftssteuerfrei, auch wenn der gesamte Erb­schaftsbetrag die Freigrenze übersteigt.

Dem Kampfe uir die Verminderung der Arbeitslosigkeit dienen zwei weitere neue Steuermaßnahmen, die Abschreibung für kurzlebige Gegenstände des ge­werblichen oder landwirtschaftlichen Anlage­kapitals sowie die einheitliche Festsetzung der Umsatzsteuer im Binnengroßhandel auf 4ch v. H. Bei der ersten Maßnahme handelt es sich um eine Ergänzung des Gesetzes über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen vom

1. Juni 1933. Darnach dürfen buchführende Gewerbetreibende und Landwirte auf Grund des neuen Gesetzes Aufwendungen für Gegen­stände des gewerblichen oder landwirtschaft­lichen Anlagekapitals, deren betriebsaewöhn- liche Nutzungsdauer in der Regel 5 Jahre nicht übersteigt, bereits im Jahre der Anschaffung oder Herstellung voll vom Gewinn absetzen. Die Aufwendungen für derartige Gegenstände können bereis vom Gewinn des Jahres 1934 voll abgesetzt werden, wenn die Anschaffung oder Herstellung bis zum Schluß des Wirt­schaftsjahres 1934 erfolgt. Die Neuregelung der Umsatzsteuer beseitigt die bisherige Benachteili­gung der lagerhaltenden Großhändler, so daß l - Zukunft eine angemessene Lagerhaltung er­möglicht wird, die nicht nur dem Großhäiwler, sondern vor allem auch der Industrie von Nutzen ist. Ferner bedeutet die Neuregelung der Umsatzbesteuerung des Großhandels eine sehr wesentliche Vereinfachung der Verwaltung, da in Zukunft zwischen Lieferungen ab Lager und Lieferungen ohne Lager "ich- mehr unteq, schieden zu werden braucht.

Das Skeueranpaflungsgeseh,

das bereits am Mittwoch im Reichsgesetzbkatt erscheint, enthält 5 Gruppen von Vorschriften:

1. allgemeines Steuerrecht,

2. verfahrensrechtliche Vorschriften,

3. Aeuderungen des Volksverratsgesetzes und damit zusammenhängender Rechtsgebiete,

4. Vorschriften auf dem Gebiet des Finanz­ausgleiches und

5. Vorschriften über die Vermögenssteuer für das Neckinunasiabr 1935.

Krisenluft zwischen Quai d'Orfai «nd Plaee du Palais Bourbon

Außen- und innenpolitische Folgendes Doppelmordes in Marseille Gerüchte um Doumergue Was macht Laval?