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Volkswirtschaftliche Werte ia -er And -es Arbeiters
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Der Kampf gegen die Materialvergeudung, zu welchem der Leiter des Heimstättenamts der DAF., stellvertretender Reichssiedlungs- koinmiffar Dr.-Jng. Ludowici als Leiter der Gesellschaft für Organisation, und der kommissarische Führer der Wirtschaft. Graf von der Goltz, aufgerufen haben, ist nicht nur eine Angelegenheit der Betriebsinhaber, sondern eine ebenso wichtige Aufgabe auch für die Arbeiter in den Betrieben. Es ist keineswegs so, als ob nur der Fabrikant aus Gründen privatwirtschaftlicher Art ein Interesse an sparsamer Materialverwendung im Betrieb oder auf der Werkstelle hätte, weil dadurch der betriebswirtschaftliche Gewinn gesteigert wird.
Erhöhte Wirtschaftlichkeit durch sparsame Materialverwendung bedeutet Vermeidung volkswirtschaftlichen Vertu st s durch Vergeudung, unsachgemäße Behandlung und Verkommen von Material und Rohstoffen. Das tritt besonders in Erscheinung angesichts der gegenwärtigen Notwendigkeit eines haushälterischen Umgehens mit Roh st offen und Material insbesondere ausländischen Ursprungs. Millionenwerte gehen der Wirtschaft verloren durch Materialverschwendung; gehen doppelt verloren, soweit es sich um Rohstoffe und Material handelt, deren Einfuhr mit Reichsmark und Devisen an das Ausland bezahlt werden muß. Daraus ergibt sich eine doppelte nationale Verpflichtung zu sparsamem Umgang und Verbrauch von Rohstoffen und Material im Interesse der gesamten Wirtschaft und des Volkes.
Verschwendung von Material liegt nicht nur dort vor, wo von einer groben Materialvergeudung zu sprechen ist, also absichtlich oder leichtsinnig Material der Vernichtung und dein Verkommen preisgegeben wird, sondern in noch viel stärkerem Maße in einer unbeachteten, oft gewohnten Weise durch unrationelle Materialver- w e n d n n g. Es sei zum Beispiel erinnert an die auch heute noch in der Textilindustrie unzutreffende Gewohnheit, hochwertiges Abfallmaterial zu Putzzwecken usw. zu verwenden. An die in vielen Betrieben unrationelle Verwendung von Packmaterial und nicht zuletzt an den unnützen Materialverbrauch durch fehlerhafte Arbeit, sei es infolge ungenügenden Werkzeugs oder mangelhafter Maschinen, sei es infolge eigener Achtlosigkeit deS Arbeiters. Abhilfe schaffen ist, wie die Erfahrung immer wieder lehrt, dabei oft mit geringsten Mitteln möglich. Manche ohne jede Kosten durchzuführende organisatorische Umstellung und manche einen geringen Aufwand an Geld und Mühe erfordernde technische Verbesserung macht sich auf diese Weise nicht nur selbst schon in kurzer Zeit bezahlt, sondern steigert zugleich durch Ersparnis von Material den Ertrag des Betriebes und die Leistung des Arbeiters. Gerade hierbei vermag der Arbeiter oft wertvolle Vorschläge für entsprechende Verbesserungen und Abhilfemaßnahmen zu machen.
TieMitarbeitder Gefolgschaft im Kamps gegen Materialvergeudung aber setzt zum anderen Verantwortungsbewußt- fein jedes einzelnen Arbeiters voraus. Nur der Arbeiter wird auf eine Unterstützung der Betriebsleitung in diesem Bestreben einer sparsamen Materialverwendung bedacht sein, der sich in seiner Arbeit gegenüber dem Betrieb verpflichtet und mit demselben verbunden fühlt. Dabei spielt die Auffassung von der Arbeit als sittliche und nativ-l nale Pflicht gegenüber der Volksgemeinschaft eine ausschlaggebende Rolle. Die An- ^ sicht, daß der Arbeiter an dem Kampf gegen die Materialvergeudung „kein Interesse' habe, weil das „Sache des Unternehmers' sei. ist deshalb eines verantwortungsbewußt denkenden Arbeiters unwürdig und muß in der Arbeiterschaft selbst darum schärfsten Widerspruch finden.
dafür, daß die Renten bezahlt werden können, und zum anderen tragen sie zur Wirtschaftsbelebung in erheblichem Ausmaße bei. Die Gewährung von Darlehen war in der Vergangenheit außerordentlich erschwert. Durch ein Rundschreiben des Reichs- versicherungSamts wird eine größere Bewegungsfreiheit der Versicherungsträger der Invalidenversicherung und eine verstärkte Anpassung an die örtlichen Notwendigkeiten in der Kreditgewährung erreicht. Im Ver-
! trauen auf die im nationalsozialistischen Staat selbstverständliche verantwortungsbewußte Finanzgebarung der Organe der Versicherungsträger konnte das Reichsversiche- rungsamt für die Zukunft die Gewährung von Darlehen in das eigene Ermessen und die eigene Verantwortung der Landesversicherungsanstalten stellen. Für die Gewährung von Darlehen zur Arbeitsbeschaffung und Wirtschaftsbelebung ist eine Genehmigung durch das Reichsversicherungs- amr nicht mehr erforderlich, soweit die Darlehen nicht aus anderen Gründen genehmigungspflichtig sind ober aber das Darlehen zu einem Zinssatz von weniger als 4 v. H. gegeben werden soll.
Sie Anrufung des Zreuh-a-ers -er Arbeit gegen EnWet-ungen -es Betriebsfübrers
Bocher AMMüfrmg im Betrieb
Die Vorschrift des 8 16 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit, nach welcher gegen Entscheidungen des Führers des Betriebes über die Gestaltung der allgemeinen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebsordnung, die Mehrheit des Vertrauensrates den Treuhänder der Arbeit unverzüglich schriftlich anrufen kann, wenn die Entscheidungen mit den wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen des Betriebes nicht vereinbar erscheinen, führt in der Praxis noch oft zu vielen Mißverständnissen. Die Voraussetzungen, unter denen der Treuhänder der Arbeit in Betriebsangelegenheiten gegen Entscheidungen des Betriebsführers angegangen werden kann, sind genau festgelegt.
Nicht aufgeführt sind Entscheidungen des Betriebsführers im Einzelfalle, z. B. die Kündigung eines einzelnen Gefolgschafts- Mitgliedes, Beförderungen. Einstufungen innerhalb einer Tarifordnung usw. Es muß sich vielmehr um Entscheidungen bezüglich Gestaltung der für die Betriebsangehörigen allgemein gellenden Arbeitsbedingungen handeln. Es unterliegen somit der Beschwerde sämtliche Entscheidungen des Betriebsführers über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, wie solche über die Ordnung im Betriebe, das Verhalten der Betriebsangehörigen, kurz, über alle Gegenstände. die in einer Betriebsordnung geregelt werden können. Lehnt der Betriebs- führer es ab. bestimmte, von den Vertrauensmännern vorgeschlagene und gewünschte Bestimmungen in die Betriebsordnung aiifznnehmen, so trifft er hier eine Entscheidung, die zwar negativ ist. aber nichtsdestoweniger genau so der Anfechtung unterliegt.
Beabsichtigt im konkreten Fall die Mehrheit des Vertrauensrates, den Treuhänder der Arbeit anzurufen, so ist es unbedingte Pflicht, den im Gesetz vorgeschriebenen Weg zu beschreiten, d. h. die Beschwerdepunkte müssen zunächst im Vertrauensrat erörtert und einzeln von den Beschwerdeführern begründet werden. Will der Führer des Betriebes den Wünschen der B e s ch w e r d ef ü h r e r nicht Rechnung tragen, so hat er die Gründe, die ihn für die Ausrechterhaltung der Entscheidung bestimmen, dem Vertrauensrat darzulegen. Er hat sodann festzustellen, ob die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vertrauensrates die Anrufung des Treuhänders der Arbeit wünscht. Ergibt sich eine Mehrheit des VertrauenZ- rates für die Anrufung des Treuhänders der Arbeit, so können die Beschwerdeführer nun
mehr ihre schriftlich zu begründende Beschwerde dem Führer des Betriebes einreichen, der sie binnen drei Tagen deni Treuhänder der Arbeit weiterzugeben hat (8 15 der zweiten Durchführungsverordnung zum A.O.G.). Die Weitergabe der Beschwerde innerhalb der festgesetzten Frist an den Treuhänder der Arbeit ist zwingend geboten. E i n Unterlassen kann geeignet sein, die Einleitung eines ehrengerichtlichen Versahrens wegen Verstoßes gegen die soziale Ehre nach sich zu ziehen.
Beschwerden der oben geschilderten Art an die Dienststellen der NSBO. oder der Deutschen Arbeitsfront zu richten, sind nicht geeignet, eine Tätigkeit des Treuhänders der Arbeit in Gang zu setzen und können auch nicht zu dem gewünschten Ziele führen, da eine rechtswirksame Entscheidung von diesen Stellen nicht ergehen kann. Die Tatsache, daß der Betriebssichrer die Be- schwerdepunkte einzeln im VertrauenZrat zu beraten hat, wird in vielen Fällen dazu führen, daß die beabsichtigten Maßnahmen noch einmal genau überprüft werden und gegebenenfalls eine Abänderung erfahren, so daß sich ein Eingreifen des Treuhänders der Arbeit erübrigt.
Diesen Gedanken der Betriebsgemeinschaft, der das geistige Fundament des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit bildet und dessen Verwirklichung Voraussetzung für eine neue soziale Ethik ist, zu vertiefen und zu festigen, ist eines der großen Aufgabengebiete der in der Deutschen Arbeitsfront zusammengeschlossenen Reichsbetriebsge- meinschaften
Appell Satt Kontrolluhr
Täglich erweist sich aufs neue, daß nativ- nalsozialistischer Geist immer tiefer in das Gemeinschaftsleben eindringt und die An- regungen, die von führenden Männern der Bewegung gegeben werden, freudigen Widerhall finden und zur Tat werden. So hat. einem Wunsche des Führers der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Ley, folgend, wieder ei« Betrieb die ..Stempeluhr', den mechanischen Aufpasser am Werkstor. abgeschafst. Die Waggonfabrik Weimar führt statt dessen allmorgendlich einen Betriebsappell mit Morgenspruch und Ausgabe der Tagesparole durch, die am ersten Tage lautet,- „Aufwärts im Dritten Reich!'
Worte unseres Mres
Der deutsche Ingenieur und Techniker, unsere Physiker und Chemiker, sie gehören zu den Bahnbrechern auf dieser Welt. Der deutsche Arbeiter wird von keinem anderen übertroffen, und uns soll es nicht möglich sein, dem einen Arbeit zu beschaffen, um die Not der anderen zu beheben?
Wir müssen in diesem vor uns liegenden Jahr den Feldzug gegen die Arbeitslosigkeit mit noch größerem Fanatismus und mit noch größerer Entschlossenheit führen als im vergangenen. Mit rücksichtsloser Schärfe müssen wir jeden zurückweisen, der sich an diesem Gedanken und seiner Erfüllung versündigt.
Buchbesprechung
„Von Bebel zu Hitler". Von Enül Nnger- Winkelried: Vom Zukunftsstaat zum Dritten Reich. (Aus dem Leben eines sozialdemokratischen Arbeiters.)
Dieses Buch zählt zweifellos zu den eigenartigsten, die in den letzten Jahren der Oeffent- lichkeit übergeben worden sind. Der Sohn von verarmten Bauern aus dem Elsaß, ausgewachsen in einem kleinen Städtchen, lernt ein Handwerk, geht in die Fremde, durchwandert die Schweiz, Oesterreich und den größten Teil Deutschlands, kommt nach Berlin, wird Sozialdemokrat, Redner, Schriftsteller und Redakteur am sozialdemokratischen „Vorwärts". 1920 verläßt er die Bewegung und wird Wegbereiter der nationalsozialistischen Revolution. Schon in dieser nur andeutungsweise gegebenen Darstellung kommt die Eigenart des Buches zum Ausdruck. Heute, wo das Ringen um die Seele des Arbeiters und Ueberbrückung der Gegensätze zu den wichtigsten Aufgaben des nationalsozialistischen Staates gehören, kommen diese Aufzeichnungen zur rechten Zeit.
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Verwendung von Arbeitern als Boten
Erleichterte Aarlebnsgewübrung der Invalidenversicherung
Die aus den Beiträgen der Arbeiterschaft bei den Trägern der Invalidenversicherung angesammelten Beträge werden der Wirtschaft in Form von Darlehen nutzbringend zugefühlt. Die infolge der nationalsozialistischen Sanierungsmaßnahmen ständig steigenden Einnahmeüberschüsse der Invalidenversicherung ermöglichen eine vermehrte Gewährung von Darlehen. So sorgen die deutsche Arbeiterschaft und die Unternehmer durch Leistung ihrer Beitrüge einmal
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Angestellte werden häufig als Boten zu Besorgungen verwendet, und bei manchen Gruppen von Arbeitern wie Hausburschen, Austrägern usw. bildet dies sogar die Regel. Derartige Besorgungen fallen nun nicht unter den Begriff der „Geschäftsbesorgnng". wie man sie beim höheren Angestellten und anderen Gruppen von Gefolgschaftsmitgliedern kennt, sondern der Angestellte (Bote) gilt hier nur als Ueberbringer eines fremden Willens. Bekanntlich kommen hierbei Jrr- tümer und auch böswillige Entstellungen vor, und es fragt sich, wer dann die Folgen zu tragen hat. Im allgemeinen ist die Rechts-
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läge so. daß der Bote alsdasOrgandes Auftraggebers gilt. Daher hat dieser für den Schaden auch aufzukommen, den daS Organ, dessen er sich bedient, verschuldet. Der Auftraggeber kann aber einen Vertrag, der gegen seinen Willen durch den Boten abgeschlossen ist. anfechten. Dies hat aber unverzüglich zu geschehen, das heißt, sofort, nachdem er Kenntnis von dem Irrtum erlangt hat. Dasselbe gilt, wenn der Bote böswillig gehandelt hat. Jede Schadenhaftung trifft aber nur den Auftraggeber des Boten, der den Fehler begangen hat. Wenn also zum Beispiel der Bote seine Bestellung an den Boten des anderen Teils richtig ausgerichtet hat und dieser dann den Fehler begeht, so hat der Auftraggeber des ersten Boten hierfür nicht einzustehen: es iei denn, daß ausdrücklich gesagt oder stillschweigend voransznsetzen war. daß die Bestellung oder Besorgung an den anderen Teil persönlich zu erfolgen hat. Wie weit sich der geschädigte Auftraggeber an seinem Boten schadlos halten kann, auch bei Verlust oder Beschädigung von anvertrauten Sachen, ergibt sich aus den Bestimmungen über Schadenersatz und Schadenhaftung. — Die Schadenhaftung ergibt sich aus den Bestimmungen des 8 276 des BGB., wonach grundsätzlich für alle Vertragsverhältnisse der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Danach handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt. Im Arbeitsverhältnis kann eine weitergehende oder geringere Haftung vereinbart werden, nur die Haftung für Vorsatz kann nicht ausgeschlossen werden. Selbstverständlich dürfen derartige Abmachungen nicht gegen die guten Sitten verstoßen, insbesondere den Arbeiter nicht mit Haftung vhne Verschulden belasten. ?