Sette 8 - Nr. 175

Der Gesellschafter

mit der Eisenbahn oder zu Wasser versandt wird, einschließlich der Kosten des Verladens daselbst.

Preisabschläge sind nur zulässig

a) soweit bei einer Versendung mit der Bahn dem Käufer dadurch offenbar Mehrkosten entstehen, daß die Bahn die Ware zu höheren Frachtsätzen als die Reichsbahn befördert, oder daß die Ware nur mit besonderen Kosten auf die Reichsbahn übergeführt werden kann,

b) wenn eine andere Art der Lieferung ver­einbart wird und dem Käufer hierdurch offenbar Mehrkosten, insbesondere durch vorübergehende Einlagerung, Anfuhr zur Verladestelle, Verladen der Ware in Waggon, Schiff oder in ein anderes Fahrzeug entstehen. Abschläge sind fer­nerhin zulässig, insoweit die Ware eine geringere als die durchschnittliche Beschaf- ferchest der Ernte 1934 hat.

Zuschläge sind nur zulässig, wenn eine andere Ärt der Lieferung vereinbart wird und dem Erzeuger hiedurch Mehr­kosten entstehen, ferner wenn die Ware eine bessere als die durchschnittliche Be­schaffenheit der Ernte 1934 hat.

Die Preise gelten für gesunde, trockene Ware oon durchschnittlicher Beschaf. fenheit der Ernte 1934. Was unter durch­schnittlicher Beschaffenheit zu verstehen ist, rich­tet sich nach den F e st s etz u n g e n d e r amt» lichen Großmärk^e und Märkte.

Die Ausstellung eines SKiedsmannes

Wird vor oder nach dem Kaufabschluß ein Minder- oder Mehrwert der Ware geltend ge­macht, so hat der Erzeuger, wenn über die Höhe des Minder- oder Mehrwertes eine Ver­ständigung erzielt wird, die vorgeschriebene Be- scheinigung auszufüllen. Der Käufer hat die Bescheinigung mitzuunterzeichnen und aufzu­bewahren.

Sind sich die Parteien über den Abschluß des Kaufes einig und kann nur über die Höhe des Minder« oder Mehrwertes eine Verständigung nicht erzielt werden, so haben sie eine schrift- licheEnts cheidung eines von mir zu be- stimmenden Schiedsmannes herbeizuführen.

Der für inländische Weizen festgesetzte Preis erhöht sich bei inländischem gegerbtem Dinkel umlOvomHun^ert und ermäßigt sich bei inländischem ungegerbtem Dinkel um 25 vom Hundert.

Als Weizen im Sinne der Verordnung gilt auch Spelz (Dinkel. Fesen), Emer und Lin körn. Gemenge von Roggen und an­derem Getreide gilt nur dann als Roggen, wenn es mehr als 50 vom Hundert Roggen enthält. Gemenge von Weizen mit anderem Getreide gilt nur dann als Weizen, wenn es mehr als 50 v. H. Weizen enthält. Gemenge oon Futtergerste mit anderem Getreide gilt nur dann als Futtergerste, wenn es mehr als 50 vom Hundert Futtergerste enthält. Gemenge von Hafer mit anderem Getreide gilt nur dann als Hafer, wenn es mehr als 50 vom Hundert Hafer enthält. Der Preis für Gemenge richtet sich nach dem Mischungs­verhältnis.

Die für inländischen Hafer festgesetzten Preise erhöhen sich für Weiß Hafer um 7 RM. für die Tonne. Gerste, die vom Er­zeuger nach dem 15. Juli 1934 geliefert wird (Futtergerste) darf nur für Zwecke der Ver- fütteruna weiter verkauft oder weiter ver­

äußert, sowie nur für diese Zwecke verarbeitet oder sonst verwendet werden.

Gerste, die vom Erzeuger nach dem 15. Juli 1934 nicht für Zwecke der Verfütterung ge- liefert wird, darf nicht zu Futterzwecken weiter verkauft oder weiter veräußert, sowie nicht für diese Zwecke verarbeitet oder sonst verwendet werden.

Den Bezirksbauernführern geht demnächst Mitteilung über die in den einzelnen Be­zirken aufzubringenden Mengen von Roggen und Weizen zu. Sie nehmen zusammen mit dem zuständigen Oberamt und im Einver­nehmen mit mir die Unterverteilung der an- geforderten Brotgetreidemenge im Bezirk vor; dabei können Gemeinden mit gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen zusammenge­faßt werden. Die Festsetzung der Umlage der Gemeinden wird vom Ortsbauernsührer meinsam mit dem Bürgermeisteramt und un Benehmen mit dem Bezirksbauernführer vor­genommen.

Stuttgart, den 26. Juli 1934.

Der Beauftragte für das Gebiet des GetreidewirtschaftsverbandeZ Württemberg (gez.) Jaeckle.

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Transfer- und Devisenfragen gleich- zeutg geregelt

Berlin, 29. Juli.

In den deutsch-französischen Wirtschaft?- Verhandlungen ist eine Einigung erzrelt wor­den. Die 'Verträge find Samstag unterzeich­net worden. Der Vertragslose Zustand, der andernfalls am 1. August eingetreten wäre, und der für beide Länder einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsbeziehungen be­deutet hätte, konnte also glücklicherweise ver­mieden werden.

Das umfangreiche Vertragswerk zerfällt in eine Reihe von Einzelverträ­gen. DaS deutsch-französische Handelsab­kommen vom Jahre 1927 wird jetzt in zwei Teile zerlegt, nämlich in einemHandels-, Niederlassungs- und Schisfahrtsvertrag" und in eineVereinbarung über den Zeutsch-französischen Warenvev- k.e h r".

Im ganzen genommen sind die alten Vertragsbestimmungen aufrechterhalten worden. Sie sind nur in Einzelheiten an die gegenüber dem Jahre 1927 veränderten Lage angepaßt wor­den. Die seit dem Jahre 1927 eingetretenen Veränderungen in den Zoll- und Kontin­gentsvereinbarungen sind in die neuen Texte hineingearbeitet worden. Diese zwei Ver­träge werden alsbald veröffentlicht werden.

Neu und von grundlegender Wichtigkeit für die w-okftstke Abwftksuna des Waren­verkehrs ist das zweiseitige allge- -meine Verrechnungsabkommen, das an Stelle des gegenwärtigen Zahlungs­abkommens tritt. Die Bezahlung der ganzen Warenausfuhr von Deutschland nach Frank­reich und von Frankreich nach Deutschland wird über zwei Verrechnungskonten geleitet. Außerhalb dieser Verrechnungskonten dürfen Zahlungen für den Bezug von Waren nicht mehr aeleistet werden. Die Einzelheiten über

die technische Abwicklung dieses Warenver­kehrs werden den Devisenbewirtschaftungs­stellen und der Oeffentlichkeit alsbald mit­geteilt werden. Von grundsätzlicher Bedeu­tung bei diesem zweiseitigen allgemeinen Ver- rechnungsabkommen ist, daß Deutsch­land dabei ein freier U eberschuß an Devisen gewährleistet wird, und zwar nach Abzweigung der Beträge, die für die Einlösung der Dawes- und Joung- Anleihekupons notwendig sind.

Schweizer Bundesrak stimmt dem Transferabschluh zu

Der schweizerische Bundesrat hat am Frei­tag einen Bericht von Minister Stucki über die Transferverhandlungen mit Deutschland und das Ergebnis derselben entgegengenom- men. Er hat beschlossen, den in den Berliner Verhandlungen vereinbarten Vertragsent­wurf zu genehmigen. Dieser tritt am 1. Auaust in Kraft.

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Einweihung der Bezirksschule des

Deutschen Arbeitsdienstes in Calw.

Die Bezirksführerschule des Deutschen Ar­beitsdienstes für die Gaue Württem­berg, Baden und Pfalz wurde zu Beginn dieses Monats von Schloß Solitüde bei Stuttgart nach Calw verlegt und hat hier in dem ehemaligen Neuen Handels­schulgebäude Unterkunft gefunden. Die unter Leitung von Arbeitsführer Cuny stehende Schule vermittelt den jungen Führern das erforderliche Wissen aus politischem, wirt­schaftlichem und sportlichem Gebiet. Der Hauptwert wird hierbei nicht auf die Be­handlung des Bildungsstoffes, sondern vor allem aus die Schulung des Cha­rakters sowie auf die Befähigung, andere schulen zu können, gelegt. Die Schule besteht aus einer Lehrabteilung mit halbjähriger Kurszeit, der täglichen Arbeitsführerschule mit vierwöchiger Dauer und Sportsonder- kursen zur Heranbildung von Sportleitern.

Vergangenen Samstag nun hat die Be­zirksschule Südwest ihre neue Unterkunft durch eine schlichte Feier eingeweiht. Aus diesem Anlaß hatte sich u. a. der Inspekteur des Erziehungs- und Bildungswesens des Arbeitsdienstes, Dr. D e ck e r - Berlin, Gau­arbeitsführer Müller, Gauarbeitsführer Helfs - Karlsruhe, sowie Vertreter der PO. und NSDAP., als Vertreter vom Kreis und Stadt Calw, Landrat Nagel, Kreisleiter Wurster und Bürgermeister Göhner eingefunden. Die Einweihung begann am Samstag nachmittag. Die Schule war mit Fahnen und Girlanden festlich geschmückt. In Begleitung des Schulleiters, Arbeitsfüh­rer Cuny, schritt Dr. Decker unter den Klängen des Präsentiermarsches die Front der vor der Schule angetretenen Lehrabtei­lung ab und unterzog anschließend die ge­radezu ideale Unterkunft, vom Keller bis zum Dachgeschoß, einer eingehenden Besich­tigung,

Abends fand nach Einnahme des einfachen Essens in den Räumen der Schule eine von echtem nationalsozialistischen Geist getragene Begrüßungsfeier statt. In ihrem Verlauf begrüßte Arbeitsführer Cuny die Gäste, dankte der Stadtverwaltung und dem Stadtbauamt für die bei der Einrichtung ge­

Dienstag, den S1. Juli 1934.

zeigte Unterstützung und stellte mit Freude fest, daß es in Deutschland wohl kaum ein« zweite so herrliche Unterkunft gebe. Er schloß mit einem Treuebekenntnis zum Führer.

Die Uebergabe des Schulgebäudes an die Reichsleitung des Deutschen Arbeitsdienstes vollzog Bürgermeister Göhner-Calw mst dem Wunsche, daß die Schule stets ein Hort treuer Kameradschaft, wahrer Volksgemein­schaft und glühender Vaterlandsliebe sein möge und dem Versprechen der Stadtverwal­tung, mitzuhelfen an der Schaffung der Vor- aussetzungen für ein gedeihliches Wirken der Schule.

Inspekteur Dr. Decker

übernahm im Auftrag der Reichsleitung mit Worten des Dankes an die Stadtgemeinde das Schulgebäude und sprach über Sinn und Aufgabe nationalsozialistischer Arbeitsdienst chulung.^ Die Schulen des Arbeitsdienstes ollen Stätten sein, an denen junge Menschen, gleich welcher Herkunft, ihren Nationalsozia- lismus unter Beweis stellen können und sol- len, um der neuen Generation den Geist weiter zu geben, unter dem einst die alten Kämpfer der NSDAP, zusammengewachsen seien. Die Arbeiter der Stirn und der Faust sollen einander lieben lernen!

Inspekteur Decker forderte als eine der obersten Tugenden Bescheidenheit. Sie sei die Voraussetzung zu allem Großen. Deutschland werde nicht gesunden durch In­tellekt. sondern allein durch Kampf und Arbeit. Der Arbeitsdienst bearbeite nicht allein den Boden, er bilde auch den Men- schen, der sich dem Boden verpflichtet fühle. Kein Unkraut der Reaktion dürfe mehr im deutschen Menschen wurzeln. Wir könnten deshalb nicht sorgsam genug darüber wachen, daß der ewiglebendige schöpferische Aufstieg der Führenden aus der breiten Front komme, in der alle stehen. Führer könne nur sein, wer aus dem Geist des Kampfes, der Front des Gemeinschaftserlebens komme. Er müsse seine Pflicht tun und schweigen können, was größer und stolzer sei, als in negativer Kritik die eigene Tatenlosigkeit zu erschöpfen. Die Gesetze der Disziplin und Leistung seien die Voraussetzungen, um aus der Masse Gemein­schaft zu formen.

Die Führer im Arbeitsdienst müßten Universalsührer sein, treue Sach­walter des ihnen anvertrauten Menschen- gutes, die an sich selbst arbeiten, deren Au­torität innerhalb der Gefolgschaft allein auf Disziplin und Leistung gegründet sei. Das universelle Rüstzeug, dessen Hauptgewicht in der weltanschaulichen Charakterschulung liege, hätten die Schulen zu vermitteln.

Dr. Decker sprach zum Schluß seiner Aus­führungen über dre große Verant­wortung vor der Zukunft, das kameradschaftliche Verhältnis zwischen Ar­beitsdienst und den übrigen Gliederungen der NSDAP, und den Glauben an den Sieg der Treue.

Die Rede Dr. Deckers, die mit einem drei­fachen Sieg-Heil auf den Führer schloß, wurde immer wieder von begeistertem Bei­fall unterbrochen.

Die Feier schloß mit dem Großen Zapfen­streich, der unter freiem Himmel ausgeführt wurde und einem flammenden Bekenntnis von Dr. Decker, der den Wunsch aussprach, daß der Wille des jungen Deutschland so stark sein möge, wie die Tradition, die aus den Klängen des Großen Zapfenstreiches spräche.

L» IktsLetieüberiekt über äs« braoävüdurslselie LollreLtiatioüsIa§vr Von L^.-Lturluduvskülirer Lettüler

14. Fortsetzung.

Neber die Organisation der Häftlings­abteilung hatten wir lange und eingehend nachgedächt und glaubten uns aui dem rich­tigen Wege, als wir jede Häftlingskompanic in zwei Züge einteilten und Häftlinge, die ehemals gediente Soldaten waren, als Zug­führer einsetzten.

Ein großer Teil der Verantwortung inner­halb des Lagers ging so aus die Zugführer über, und die Häftlinge erfahren aus dieser Maßnahme, daß man sie nicht als zweit- klassige Volksgenossen behandelte, sondern ihnen eine gewisse Selbstverantwortung mit übertrug.

Der Zugführer hatte als Häftling Be­fehlsgewalt über die Angehörigen seines Zuges. Er war verpflichtet, von sich aus den Neinigungsdienst innerhalb seines Zuges zu bestimmen. Er führte den Rapportzettel, den er morgens beim Antreten als genauen Stürkenachweis dem Leiter der Gefangeneu- abteilung zu überreichen hatte. Er hatte als erster aufzustehen und als letzter schlafen zu gehen. Jeder Vorfall innerhalb seines Zuges war durch ihn zu melden, und heute kann ich zurückbliüend seststellen, daß selten so einwandfrei und ungezwungen Menschen, die man ihrer politischen Vergehen wegen süre einige Zeit aus dem öffentlichen Leben ausgeschaltet hatte, in Disziplin und Ord­nung hineingewachsen sind als hier im Kon­zentrationslager Oranienburg.

Alle Handwerker arbeiteten auf ihrem Fach

Zur damaligen Zeit gingen wir daran, eine eigene Schneiderei und Schusterwerk­statt einzurichten. Diese beides neues Ab­

lesungen verdanken ihre Entstehung der Arbeitsbeschafsungsabteilung.

Es gab mittlerweile keinen Beruf, der nicht seinen Mann stellen mußte. Unter anderen Bedingungen saßen sie jetzt in einem hohen Fabrikraum an ihren Arbeitsplätzen, Schuster und Schneider durch besondere Ver­schlüge von einander getrennt, hämmerten und nähten alles wieder ganz, was auf den Arbeitskommandos draußen zu Bruch ge­kommen war.

Inzwischen beaannen wir wieder zu bauen.

Für kurze Zeit mußten Tischler, Schnei­der, Schuster und Schlosser, die in der hohen Fabrikhalle Unterkunft gefunden hatten, in den Hinteren Teil des für 500 Mann fertig, gestellten großen Eßsaales übersiedeln. In die hohe Fabrikhalle zogen wir ein ganzes Stockwerk ein.

Wieder kreischten die Sägen vom frühen Morgen bis zum späten Abend. Steine wur- den getragen, Mörtel herangeschleppt. Die Maurerkellen klatschten und verstrichen. Alle Hände regten und bewegten sich. Hochbetrieb!

»

Bekamen wir Besuch, wurde wieder mit dem Kopf geschüttelt.

Man wollte das einfach nicht glauben, was wir bis dahin schon alles aus der alten Fabrik gemacht hatten.

Innerhalb von 14 Tagen war das Stock- werk fertig. Aus dem unteren Raum, in den die Handwerker wieder einzogen, führte eine breite Holztreppe zu einem lustigen, Hellen, großen Arbeitsraum, der nun von den Tischlern bezogen wurde, Oftmals, wenn ich durch die sauberen Arbeitsräume der ehemals verkommenen Fabrikhalle ging, mußte ich wenige Augenblicke verhalten. Das Hämmern und Klopsen, das Surren der Nähmaschinen, das Ratschen der Sägen, der Lärm eines Handwerks, das ich ^,ge- rnütlich" nennen möchte, weil es noch nicht unterdrückt war vom jähen Aufschrei einer Sägemaschine oder dergleichen mehr, das war wohlverdienter Lohn für viele schlaf, und ruhelose Nächte, die es um Räume und Menschen hier gegeben hatte.

Für viele, die bisher geglaubt haben, man müsse aus dem Vollen schöpfen, wenn man etwas aufbauen wolle, oder man müsse alle Dinge, die man im Leben beginnt, erst bei sich, dem eigenen Geldbeutel ausprobieren, wäre genau wie für die politisch Daneben­geratenen das Konzentrationslager Oranienburg eine Korrekturanstalt von viel- leicht nicht unbedeutendem Nutzen.

Am späten Nachmittag trug die sommer- lftbe Luit die al'"»rstftnen Melodien alter Märsche und Volkslieder zum Lager herüber. Das waren die Arbeitskommandos, die durch die Stadt marschierten. Singend rück­ten die Häftlinge des soberüchtigten" Kon­zentrationslagers ein, und denjenigen, die es angeht, sei an dieser Stelle gesagt, daß die Häftlinge selbst den Wunsch geäußert haben, abends, wenn sie heimkehren, singen zu dürfen. Dieser Wunsch wurde ihnen auch erfüllt.

(Fortsetzung folgt).

Die Schuhmacherei deS Lager«