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unzutreffend seien. Die NachtMegerei sei eine der hauptsächlichen Aufgaben der englischen Luftstreitkräfte und werde in viel größerem Ausmaße durchgeführt, als man glaube. 70 englische Flugzeüggeschwader seien im Nachtfliegen ausgebildet. Die Behauptung, daß die Erfahrung der zivilen Nachtflugpiloten beträchtlichen Wert im Kriege haben würde, sei vollständig unrichtig, denn die Zahl der betreffenden »Flieger sei verschwindend gering. Entgegen den Erklärungen von Simmonds bestehe in England nicht die geringste Nachfrage nach Nachtpostslügen, und der englische Lustpostverkehr sei ganz unzulänglich, um einen Nachtflugdienst einträglich zu gestalten.
. Nicht nur — so fuhr der Redner fort — sei es unrichtig, zu behaupten, daß Deutsch' land ein Monopol der Nachtflugerfahrung besitze, sondern vielmehr müsse billigerweise gesagt werden, daß die Nachtflugersahrung Deutschlands in keiner Weise mit der Englands verglichen werden könne. Die Angelegenheit wurde dann im Unterhaus nicht weiter erörtert.
Todesurteil gegen deu Mörder vou Kurt Elsholz
Meseritz, 5. Juli.
Am Mittwoch, um 19,30 Uhr, verkündete der Vorsitzende des in Meseritz tagenden Elbinger Sondergerichtes, Landgerichtsdirektor Ga n tz, im Prozeß gegen den Mörder Meißner ans Gollmütz (Kreis Schwerin), der am 18. Juni den Amtswalter Kurt Els- hvlz aus politischen Beweggründen ermordet hatte, gemäß dem Antrag des Oberstaatsanwaltes folgendes Urteil:
Ter Angeklagte ist d e s M o r d e s s ch u l- d i g. Zugleich ist er schuldig, es unternommen zu haben, einen Amtswalter der NSDAP, aus Politischen Beweg- gründenzu töten. Er wird deshalb z u m Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt.
In der Begründung zu dem bereits gemeldeten Urteil im Gollmützer Prozeß führte der Vorsitzende u. a. aus:
Der ermordete Elsholz war das geistige Oberhaupt der Ortsgruppe Gollmütz der NSDAP. Eine persönliche Feind- fchaft bestand zwischen dem Ermordeten und dem Beurteilten nicht. In Gollmütz herrschen besondere Verhältnisse. Für viele war die Mitgliedschaft bei der SA. oder der Partei nur eine äußere Sache. Sie besaßen keine Kenntnisse von der Partei selbst. Die SA.- Männer kannten nicht einmal die Nang- unterschiede. Den Einwohnern war nur äußerlich darum zu tun, der NSDAP, anzu- gehören. Es ist kein Schatten eines Beweises dafür erbracht worden, daß es sich um einen Religionsstreit gehandelt hat. Im Gegenteil, die Religion benutzten diese Leute als Deckmantel zur Bekämpfung der Partei. Ter Angeklagte stand auf der Seite der Gegner der NSDAP, und war Mitglied der Deutschen Jugendkraft. Er hat sich schwer geärgert über die Pflichtgemäße Arbeit der Partei. Aus diesen Verhältnissen ist es in diesen begrenzten Kreisen zu verschiedenen Zusammenstößen gekommen.
Der Angeklagte kämpfte mit Leidenschaft damr, an dem Führer der Partei Rache zu nehmen, besonders an deren geistigem Oberhaupt in Gollmütz, dem Parteigenossen Kurt Elsholz. Besprechungen fanden unter den Gegnern statt. Der Wunsch entstand, durch eine Tat etwas zu unternehmen. So fiel zuerst das Wort vom Totschlägen. Der stellvertretende Leiter der Deutschen Jugendkraft hat sich gerade darüber mit dem Angeklagten nachdrücklichst unterbalten. In diesem Zusammenhang siel auch das entsetzliche Wort von der Grube, in die man die vier NSDAP.- Führer der Ortsgruppe hineinlegen müsse, und die man sogar verunreinigen müsse. Ter Lehrer des Orts, der der geist igeUrheberjenerKrcisegewor- den ist, hat sich gerade mit dem Mörder darüber unterhalten und ihm gesagt: „Du bist doch der richtige Mann dazu!" Diese Aeußerung hat in der Seele des Angeklagten Wurzel geschlagen. Unter diesem Einfluß ist bei Meißner der Plan entstanden, gegen das geistige Oberhaupt der Bewegung vorzugehen.
„Rumänien schärft sein Schwert"
Tituleseu begründet die Wiederaufnahme normaler Beziehungen zu
Sowjetrußland
Bukarest, 5. Juli.
Außenminister Tituleseu begründete am Mittwoch vor dem Auswärtigen Ausschuß des Parlaments die Wiederaufnahme normaler Beziehungen zu Sowjetrußland. Tituleseu führte aus, daß Rumänien bis zum 9. 6. 1934 zu seinem wichtigsten Nachbarn keine Beziehungen unterhalten habe, während dieser Staat seit 1932 immer mehr Fühlung im internationalen Sinne nehme, sich an internationalen Konferenzen beteilige und wahrscheinlich auch demnächst einen Sitz ini Völkerbund einnehmen werde. Schon deshalb sei die Notwendigkeit einer Normalgestaltung des Verhältnisses zu diesem wichtigen Nachbarn Rumäniens dringend gegeben. Diese Notwendigkeit bestehe um so mehr, als inan anscheinend vor dem Abschluß zweier wichriger Pakte stehe, eines Paktes der Mittelmeerstaaten und eines Ostlocaruo. an
Der Gesellschafter _Freitag, den »>. Juli 1S34.
dem Frankreich, die Tschechoslowakei, Polen, j Rumänien und Sowjetrußland interessiert ! seien. Außenminister Tirnlescu gab dann ! einen Ueberblick über de:: Verlaus der Verhand- s lungen zur Wiederaufnahme der Beziehungen s zwischen Rumänien und Sowjetrußland und ! hob den Vorteil hervor, deu man mit dem jetzi- s gen Abkommen erzielt habe, daß nämlich Sow- j jetrußland durch die Anerkennung der Souve- t ränitätsrechte Rumäniens über Bessarabien gleichzeitig Bessarabien als rumänischer Besitz anerkenne, während noch im Jahre 1932 in Riga die russischen Unterhändler erklärt hätten, daß sie niemals einen Vertrag unterzeichnen würden, in dem Bessarabien als rumänischer Besitz bezeichnet wäre. Was die Gefahr kommunistischer Propaganda anbelange, die durch die Wiederaufnahme der Beziehungen zu Sowjetrußland entstehen könnte, so führte Tituleseu Italien, die Türkei und andere Staaten an, die trotz der Wiederherstellung eines normalen Verhältnisses zu der UdSSR, unter der kommunistischen Propaganda nicht gelitten hätten, Gegen die Wiederaufnahme der Beziehungen sprachen sich der Führer der Liga für Christlich- Nationale Verteidigung, Prof. Cu za, der Führer der Dissidenten-Liberalen-Partei, Georg Bratianu, und der Führer der Nationalagrarier Goga, aus. Cuza legte das Hauptgewicht auf die Gefahr kommunistischer Propaganda und den Umstand, daß Rußland nicht ausdrücklich Bessarabien als rumänischen Besitz anerkenne. Cuza meinte, daß Rumänien als christlicher und bürgerlicher Staat nicht dem jüdischen Kommunismus die Grenze öffnen dürfe. Georg Bratianu sprach gleichfalls von der Notwendigkeit einer ausdrücklichen Anerkennung Bessarabiens als rumänischen Besitz und führte an, daß auch Afghanistan und andere Nachbarstaaten Rußlands Gebietsstreitigkeiten mit Rußland gehabt hätten, aber die ausdrückliche Anerkennung ihrer Besitzrechte über die strittigen Gebiete durch die Räteregierung nicht hätten erreichen können. Georg Bratianu meinte, daß Rumänien noch nicht genügend militärisch vorbereitet sei, um die Beziehungen zu Rußland wieder aufnehmen zu können, Goga erklärte sich zwar grundsätzlich mit der Wiederaufnahme normaler Beziehungen zu Sowjetrußland einverstanden, forderte aber, daß vorerst die Frage des bei Ausbruch des Krieges nach Moskau gebrachten rumänischen Goldschatzes geregelt werde.
Abschließend sprach Ministerpräsident Tatar e s c u und legte u. a. Gewicht auf die Feststellung, daß aus militärischen Gründen keine Gefahr für Rumänien bestehen könne, denn Rumänien sei eben im Begriff, sein Schwert zu schärfen, also seinRüstnngsprogrammdurchzu- führen.
Die Erklärungen Titulescus und der Parteiführer wurden unter Ausschluß der Oeffentlich- keit abgegeben.
König und Königin von Siam in Neudeck
Berlin, 5. Juli.
Der König und die Königin von Siam sind am Mittwoch kurz vor Mitternacht mit kleinem Gefolge in zwei Salonwagen, die in den fahrplanmäßigen Zug eingestellt waren, nach Neudeck abgereist, um einen Besuch beim Reichspräsidenten von Hindenburg abzustatten. Von deutscher Seite wird das Königspaar auf seiner Fahrt nach Ostpreußen vom Chef des Protokolls, Graf Bassewitz, begleitet.
Heute gegen Mitternacht trifft das Königspaar wieder in Berlin ein.
Der zerbrochene Schwarzpulverkrug
Das gerichtliche Nachspiel zum „Bombenanschlag" auf Matz Braun
Saarbrücken, 5. Juli.
Das Schwurgericht Saarbrücken verhandelte am Mittwoch gegen den 22jährigen Jakob Schäfer aus Neunkirchen, der am 14. Dezember 1933 von Neunkirchen aus eine Margarine liste mit einer größeren Menge Schwarzpulver und rostigen Nägeln an die Arbeiterwohlfahrt Saarbrücken abgesandt hatte. Durch eine primitive Zündvorrichtung, die innerhalb der Kiste angebracht war, sollte diese sogenannte Höllenmaschine beim Oeffnen der Kiste explodieren. Da aber die als Zündvorrichtung gedachten Streichhölzer bereits unterwegs abbrannten und die Steingutflasche, in der sich die „Sprengladung" befand, zerbrochen war, wurde beim Oeffnen keinerlei Schaden angerichtet.
Schäfer kam nur als Absender in Frage, während der Fabrikant der Höllenmaschine, ein gewisser Kellernzann, sich der Verhaftung durch die Flucht entzogen hatte. Das Schwurgericht kam zu einem Freispruch für Schäfer gemäß dem Antrag des Verteidigers, soweit es sich um ein Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz. den Versuch dazu und den Besitz von Sprengstoffen zu verbrecherischen Zwecken handelt. Da aber Schäfer bei seiner Verhaftung im Besitz einer Pistole war, erhielt er wegen verbotenen Waffenbesitzes eine Gesamtstrafe von 4 Monaten und 3 Tagen Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft verbüßt ist.
Damit hat eine Angelegenheit, die seiner Zeit von der „Volksstimme" und verwandten Organen sensationell auf „Bombenanschlag" gegen Matz Braun aufgemacht worden war. die einzig richtige Erledigung gefunden. Der Staatsanwalt selbst gebrauchte dafür in seinem Plädoyer den Ausdruck „dummer Jungenstreich".
Basel, 5. Juli.
Vor dem Divisionsgericht begann am Mittwoch in Thun der Prozeß gegen den Schweizer Jakob Steiner, der als Angestellter des eidgenössischen Schießkartenbürvs in Thun Festungs- und Schießplüne der Schweiz an Italien und Frankreich verraten hat. Diese Pläne kamen ihm in seiner Eigenschaft als Zeichner in die Hände. Steiner fiel durch feinen luxuriösen Lebenswandel und seine häufigen Auslandsreisen auf. Die Behauptung Steiners, daß die von ihm den fremden Mächten ausgehändigten Pläne größtenteils gefälscht feien, stellte sich als unrichtig heraus.
Die schweizerische Oefsentlichkeit verlangt, daß der Bundesrat sich nicht mit einer Aburteilung Steiners begnüge, sondern ans diplomatischem Wege auch in Rom und Paris vorstellig werden solle.
Der Terror im Memelland
Weitere widerrechtliche Entlassungen von deutschen Beamten
Memel, 5, Juli.
Das neue Memeldirektorium hat alle Beamten entlassen, die in die Mitgliederliste der verbotenen Parteien eingetragen waren.
Das alte LandesLircktor'nm hatte bekanntlich eine solche Forderung des Gouverneurs ans Entlassung dieser Beamten, ohne vorher eine Stellungnahme Disziplinargerichtes abzu- warten, abgelehut.
Inzwischen sind noch der Geschäftsführer des memelländischen Landtages, Böttcher und der Vorsitzende des Landgerichtes in Heydekrug, Schur z e, mit der Begründung entlassen worden, daß sie der litauischen Sprache nicht mächtig seien.
Außerdem wurde eine weitere Anzahl von Amtsvorstehern vom Dienste suspendiert. Die Zahl der bisher entlassenen Beamten und Amtsvorsteher wird noch nicht bekannt gegeben. Btan schätzt zedoch die Zahl der Entlassenen aus über löst.
Württemberg Ir. Lev
kommt «ch Württemberg
Stuttgart, 5. Juli.
Im Rahmen feiner Deutschlandreise wird der Führer der Deutschen Arbeitsfront. Tr. Ley, auch unser Schwaben land besuchen. In Stuttgart, Ravensburg und Rottweil werden große Aufmärsche der Deutschen Arbeitsfront stattfinden, um dem Führer der Deutschen Arbeitsfront zu zeigen, daß unsere Volksgenossen geschlossen zu ihrem Führer stehen.
LMmteil im Bilkm-er P-lizisttmokdMch
Stuttgart, 6. Juli.
Tie furchtbare Bluttat eines gemeinen Rotmörders, dessen Kugeln am 15. Mai d. I. der pflichttreue Polizeiwachtmeister Bucke aus Backnang zum Opfer gefallen ist, ist nunmehr gesühnt. Das Sondergericht für Württemberg verurteilte gestern den wegen Mords aus politischen Beweggründen an- geklagten 27jährigen Erhard Minnich von Steinschönau, Tschechoslowakei (früher österreichisches Staatsgebiet), zum Tode und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
Dem Urteil lag folgender Tatbestand zugrunde. Munich, der, aus geordneten Verhältnissen stammend, in den Jahren 1924/25 zwei Semester Mathematik nnd Naturwissenschaft' studiert hatte, stand ursprünglich den bewegung usiv, sehr nahe. Bei seinen abenteuerlichen Reisen durch ganz Deutschland nationalen Gedankengängen der Roßbachkam er jedoch in Hamburg als angehender Seemann sehr stark in kommunistisches Fahrwasser, so daß er schließlich der KPD. nnd ihren Unterorgauisationen beitrat. Ausschlaggebend sei für ihn immer
„der Kampf für die Wahrheit"
gewesen. Wie er diesen Kampf anssaßte, illustriert am besten seine Tat.
Als er im April 1933 nach Backnang übersiedelte, bzw, in einein bei Backnang gelegenen „Naturfreundehaus" Unterschlupf fand, nahm er auch da sofort Verbindungen mit den kommunistischen Elementen Backnangs aut. Dabei trat er unter einem falschen Namen ans nnd meldete sich polizeilich nicht an, da seine Papiere nicht in Ordnung waren. Machten ihn Freunde daraus anf- merksinn. daß er unter Umständen Schwierigkeiten mit der Polizei bekommen konnte, dann ließ er durchblicken, daß er nicht mit sich spaßen lasse. Diese Andeutungen wurden besonders durch die Tatsache unterstrichen, daß Minnich nie ohne scharf geladene Pistole ausging. Er will zwar nie daran gedacht haben, mit der Pistole jemanden etwas zu Leide zu tu», da er grundsätzlich auf dem Standpunkt stehe, daß kein Leben vernichtet werden dürfe. Aus diesem Grunde sei er auch fanatischer Vegetarier. Kühl und berechnend einen seiner Pflicht nachgehenden Polizeibeamten
uiederzuknalleii, das läßt sich dann anscheinend niit dieser Humanität vereinbaren.
Die Tak
An dem fraglichen Tag kam der Angeklagte mittags gegen 12 Uhr nach Backnang. Er traf dort den Polizeibeamten. der offenbar schon länger ein Auge auf Minnich und dessen kommunistische Freunde gehabt hatte. Wachtmeister Bucke trat auf Minnich zu und forderte ihn auf, mitzukommen. Im selben Augenblick zog dieser die Pistole und gab auS allernächster Nähe auf den Wachtmeister einen Schuß ab, der sofort tödlich wirkte. Auf deu am Boden liegenden Leichnam gab der vertierte Kerl nochmals zwei Schüsse ab, um dann bis zur nächsten Straßenecke langsamen Schrittes zu gehen und dann erst im Lauf die Flucht zu ergreifen.
Zufällig am Ort anwesender Arbeitsdienst, sowie einige Reichswehrsoldaten nahmen in Verbindung mit der Polizei- und Landjägermannschaft die Verfolgung sofort aus. Minnich flüchtete aufs freie Feld, versteckte sich in einem Kleeacker und gab, als er sich verfolgt sah, aufsich selb st zwei Sch ü s s e ab. Ein Schliß ging durch den Kopf hindurch, ohne sedoch tödlich zu wirken.
Nach der Verhaftung gab Minnich mik einer geradezu erschreckenden Gefühlsroheit
mehrmals an, daß er die Tat nicht bereue. Der Wachtmeister Bucke sei einer von denen gewesen, die die arbeitende Klasse wegen ein Paar Pfennigen an den „Feind" verraten habe. Er sei ein Kommunistenhasser gewesen und habe deshalb daran glauben müssen. Reue empfinde er nicht, denn schließlich sei die Tat ja gerade so zu werten, w i e w e n n man eine Fliege an der Fensterscheib e z e r d r ü ck e. Er sei stolz aus seine Tat.
Au diese Gefühlsroheit, die wirklich nur in dem Gehirn eines roten Untermenschen entspringen kann, will der Angeklagte aus begreiflichen Gründen in der Hauptverhand- lung nicht mehr erinnert sein. Er behauptet, er sei von scher der Ansicht gewesen, daß man Politische Ziele nur durch Liebe und Freundschaft verfolge,, soll und nicht durch Gewalt. Seine Aeußerungen bei den Polizeilichen und richterlichen Vernehmungen führe er aus die Folgen des Kopfschusses zurück. Er habe damals einfach nicht gewußt, was er rede.
Das eingehende Gutachten von Obermedizinalrat Tr. Schmidt ließ jedoch darüber keinen Zweifel bestehen, daß der Kopfschuß latsüchlich keine wichtigen Gehirnteile verletzt bat. so daß das Erinnern,,gs- ,n,d Denkvermögen in keiner Weise gestört worden ist. Es sei höchstens der Fall gewesen. daß der Anaeklagte infolge des Kopfschusses Tinge erzählt und Zusammenhänge aufgedeckt habe, die er nicht erzäblt hätte, wenn er keinen Kopfschuß gebabt Hütte, Ilm Phantasieprodukte könne es sich jedoch nicht handeln.
Insbesondere aus Grund dieses einwandfreien Gutachtens fußte dann das eingangs erwähnte Urteil, das der Angeklagte mit Fassung entgegen:,!,/m.
Eine verhängnisvolle DroöefMtt
Hall, 5. Juli. Ein Motorradfahrer, der mit seinem Motorrad eine Probefahr, machte und von Gelbingen her fuhr, stieß beim Diakonissenhalls in einer Kurve mit einem von Hall kommenden Radfahrer zusammen. Ter Radfahrer wurde auf die Straße geschleudert und erlitt einen schweren Schädel- und Kieferbruch. Tie rechte Gesichtshälfte wurde ihm vollständig eingedrückt, während der Motorradfahrer ins Schleudern kam, stürzte und einen doppelten Schädelbruch erlitt. Beide wurden ins Diakonifsenhaus übergeführt, wo der Radfahrer nach zwei Stunden seinen schweren Verletzungen erlag. Der Motorradfahrer schwebt in Lebensgefahr.
Burladingen in Hohen;., 5. Juli. (Tot a u f g e f u n d e n.) Am Waldrande der Biichhalde wurde der verheiratete Zachäus Schülzle von hier erhängt aufgefunden. Schülzle ist öfters in betrunkenem Zustande angetroffen worden, und es ist anzunehmen, daß er die Tat in diesem Zustand ausgeführt hat.
Ditzingen, OA. Leonberg, 5. Juli. (Tödlicher Ausgang eines Unfalls.) Der bei dem Zusammenstoß eines Nadfah- rers mit einem Auto in der Adolf-Hitler- Straße schwerverletzte Steinhauer August Hering von Nen „ ingen ist im Kreiskrankenhaus Leonberg seinen Verletzungen erlegen.
Abtsgmünd, OA. Aalen, 5. Juli. (Von Wespen überfallen.) An einem Abhang in der Nähe des Kochers kam eine Frau beim Beeren an ein Wespennest. In wenigen Augenblicken war sie so zerstochen, daß sie u m s i c l. Erst nach einiger Zeit wurde sie aufgefunden und von einem Mann in b e - w u ß t l o s e m Z „ st a n d e in ihre Wohnung gebracht, wo sie nun krank dar,,lederliegt.
Leonberg, 5. Juli. (E h r e n - P a t e n - fchaft des Führers.) Bei dem zehn- t e n lebenden Kind des Landjäger-Stations- kommandanten a, D. Georg Schwille har der Reichskanzler die Ehrenpatenschaft übernommen.
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