den 5. Zull 1831.

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Berlin, 4. Juli.

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a. D.: Kühe 160 Jungvieh 60 bis Farren 180210. Ä150, Kalbeln gvieh 70120 M. rannsfelden- 1215 Mark. - oeine 1415 Mk. 1220 Mark.

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ntwortlich für den lich der Anzeigen: Verlag:Gesell- k: E.W. Zaiser ser) Nagold.

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Zaiser, Nagold.

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Wer ist Wmmllgsberechtigi im Saargebiei?

Abstimmungsberechtigte, meldet euch!

Berlin, 3. Juli.

Von zuständiger amtlicher Stelle wird mitgeteilt: Der Völkerbundsrat hat die Volks­abstimmung im Saargebiet auf Sonntag, den 13. Januar 1935, festgesetzt. Abstim­mungsberechtigt ist ohne Unterschied des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit jede Person, die am 13. Januar 1935 zwan­zig Jahre alt ist und am Tage der Unter- zeichnung des Versailler Vertrages, das ist der 28. Juni 19 l9, im Saargebiet gewohnt hat. Nach dem vom Völkerbundsrat festge­setzten Abstimmungsreglement ist grundsätz­lich jede Person abstimmungsberechtigt, die an diesem Tage im Saargebiet ihren ge­wöhnlichen Wohnort hatte und sich dort mit der Absicht des Verbleibens niedergelassen hatte.

Eine bestimmte Anwesenheitszeit wird so­mit nicht verlangt; auch wer sich erst am Stichtag, den 28. Juni 1919, im Saargebret niedergelassen hat. ist abstimmungsberech- tiat.

Andererseits ist die vorübergehende Abwesenheit vom ständigen Wohnort im Saargebret ohne Einfluß auf die Stimmbe­rechtigung, vorausgesetzt, daß der Wille be­stand, den tatsächlichen Aufenthalt im Saar- gebiet beizubehalten.

Es find sonach beispielsweise auch abstimmungs­berechtigt:

») Personen, die aus einer Gemeinde des Saar­gebiets zur Erfüllung des Militärdienstes ein­gezogen, am 28. Juni 1919 aber noch nicht an ihren ständigen Wohnort im Saargebiet zu­rückgekehrt war---, weil sie noch bei ihreni Truppenteil standen, oder sich in Gefangen­schaft befanden oder infolge Verwundung oder Krankheit noch nicht in das Saargebiet zurück­kehren konnten;

d) aktive deutsche Militärpersonen, die vor der Besetzung des Saargebiets bei einem im Saargebiet garnisonierenden Truppenteil stan­den und bei der Besetzung das Saargebiet verlassen mußten, ihren Wohnsitz daselbst aber bis 28. Juni 1919 noch nicht ausgegeben hat- ten. In Betracht kommen Offiziere, Militär­beamte, Unteroffiziere und Kapitulanten, nicht aber die lediglich zur Erfüllung ihrer Militär- dienstpflicht Eingezogenen;

e) Personen, die sich über den 28. Juni 1919 zu Besuchs-. Studien- oder Ausbildungs­zwecken außerhalb ihres im Saargebiet gelege- nen ständigen Wohnorts aufgehalten haben, selbst wenn sie am 28. Juni 1919 im Saar­gebiet Polizeilich nicht gemeldet waren;

ck) Personen, die über den 28. Juni 1919 vorüber­gehend außerhalb ihres ständigen Wohnorts im Abstimmungsgebiet eine Dienst- oder Arbeitstätigkeit ausgeübt haben.

e) Personen, die am 28. Juni 1919 von ihrem ständigen Wohnsitz im Saargebiet verreist waren und sich polizeilich abgemeldet hatten, um z. B. während der Neise am Aufenthalts­ort Brotkarten zu erhalten;

k) Personen, die am 28. Juni 1919 zwangsweise, z. B. durch Ausweisungsbefehl der damaligen Besatzungsmächte, von ihrem ständigen Wohn­ort im Saargebiet serngehalten worden sind oder die aus dem Saargebiet geflüchtet und bis 28. Juni 1919 nicht zurückgekehrt waren.

Der Aufenthalt von Minderjährigen und Ent­mündigten am 28. Juni 1919 bestimmt sich nach dem Ausenthalt der Personen, die die väterliche Gewalt oder die Vormundschaft über sie ausübten. Der Aufenthalt der Eltern oder des Vormunds hat aber dann keine entscheidende Bedeutung, wen» ein Minderjähriger, der zu dieser Zeit getrennt von seinen Eltern oder seinem Vormund wvhnte, selbst für seinen Unterhalt sorgte. Eine am 28. Juni 1919 im Saargebiet beschäftigte Minderjährige, die dort ihren Unterhalt als Hausgehilfin selbst ver- ,

diente, ist also abstimmungsberechtigt, auch wenn ihre Eltern damals nicht im Saargebiet wohnten. Die verheiratete Frau teilt den Aufenthalt ihres Ehegatten, sofern die Ehe vor dem 28. Juni 1919 geschlossen war.

An alle im Reich außerhalb des Saarge­biets wohnhaften Personen, die auf Grund der vorstehenden Richtlinien die Verleihung der AbstimmungZberechtigung beanspruchen können und sich bisher noch nicht gemeldet haben, ergeht die Aufforderung, sich um­gehend bei der Saarmeldestelle ihres jetzi­gen Wohnhorts (beim Einwohnermeldeamt, in den Städten beim zuständigen Polizei­revier) zu melden. Soweit möglich, sind Nach­weise über den Wohnsitz am 28. Juni 1919 (An- und Abmeldebescheinigungen. Beschäf­tigungszeugnisse, Militärpapiere usw.) mit­zubringen.

S Frage«

. _ Aufruf der Abstimmungskommis» sion an die Saarbevölkerung

Saarbrücken, 3. Juli.

Die Zeitungen des Saargebietes bringen folgenden Aufruf der Saarabstimmungs­kommission an die Bevölkerung:

Die Bevölkerung des Saargebietes ist gemäß 8 34 der Anlage zu Art. 50 des Ver­sailler Vertrages berufen, über die Sou­veränität des Gebietes ihren Willen zu äußern. Der Völkerbundsrat hat als Ter­min für diese Volksabstimmung Sonntag, den 13. Januar 1935, bestimmt. Ueber fol­gende drei Fragen hat die Bevölkerung sich zu entscheiden:

a) Beibehaltung der durch den Vertrag von Versailles geschaffenen Rechts­ordnung;

b) Vereinigung mit Frankreich; e) Vereinigung mit Deutschland.

Der Völkerbundsrat hat durch Beschluß vom 4. Juni 1934 die Unterzeichnete Kom­mission eingesetzt und sie mit der Vorberei­tung, Leitung und Ueberwachung der Ab­stimmung beauftragt.

Mit dem heutigen Tage tritt die Volks­abstimmungskommisston im Saargebiet ihr Amt an. Damit beginnt die Abstimmungs- Periode.

Nach dem Friedensvertrag sind die not­wendigen Maßnahmen zu treffen, damit eine freie, geheime und unbeeinflußte Stimmab­gabe gesichert werde. Hierzu hat sowohl die französische als auch die deutsche Regierung vor dem Völkerbundsrat u. a. folgendes feierlich erklärt:

n) sich jedes unmittelbaren oder mittel­baren Druckes zu enthalten, der die Freiheit und Aufrichtigkeit der Stimm­abgabe beeinträchtigen könnte; b) sich ebenso hinsichtlich der abstim­mungsberechtigten Personen jeder Verfolgung, Vergeltungsmaßnahme oder Schlechterstellung wegen der po­litischen Haltung, die diese Personen während der Verwaltung durch den Völkerbund mit Beziehung auf den Gegenstand der Volksbefragung ein­genommen haben, zu enthalten; e) die geeigneten Maßnahmen zu tref­fen, um jede diesen Verpflichtungen zuwiderlaufende Handlung ihrer Staatsangehörigen zu verhindern oder ihr Einhalt zu gebieten.

Auch die Volksabstimmungskommission wird ihrerseits nichts unterlassen, was erfor­derlich erscheint, die freie, geheime und un­beeinflußte Stimmabaabe sickierurstellen. Sie

rettinet damit aus die willige Unterstützung ! der Bevölkerung des Gebietes, die sich zwei- sellos bewußt ist, daß nur auf diese Weise ihren eigenen Interessen am besten gedient ist.

Ganz besonders erwartet die Volksabstim- mungskommissivn von allen Beamten, daß sie bei Erfüllung ihrer Aufgabe weitest­gehende Unterstützung findet, und daß die Beamten sich selbst jeder unmittelbaren oder mittelbaren Beeinflussung der Stimmabgabe sorgfältigst enthalten.

An die gesamte Bevölkerung ergeht hier­mit die Aufforderung, während der Abstim­mungsperiode Ruhe und Ordnung zu wah­ren und dazu beizutragen, daß die Anord­nungen der Kommissivri nach Wort und Geist durchgeführt werden.

Die Bolksabstimmungskommisfion des Völkerbundes.

gez. Rodhe. gez. de Jongh.

gez. Henry."

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Elrh-Ir

vor dem Sondergericht in Meseritz

Meseritz, 3. Juli.

Vor dem Elbinger Sondergericht begann am Dienstag vormittag im Schwurgerichts­saal in Meseritz der Prozeß gegen den Mör­der Meißner aus Gollmütz (Kreis Schwerin a. 0. Warthe), der am 18. Juni den Amtswalter der NSDAP, und Guts­inspektor Kurt Elsholz aus Gollmütz aus politischen Beweggründen mit einem Flei­schermesser ermordete.

Im Verlaufe der Untersuchung des Mor­des wurden zehn weitere Personen sestgenom- men, von denen mehrere Mitglied derDeut­schen Jugendkraft" sind. Sie stehen im Ver­dacht, den Mörder zu seiner Tat beeinflußt zu haben. Das Verfahren gegen diese Per­sonen ist abgetrennt worden. Auf Grund der Untersuchung in dem Mordfall ist bekannt­lich dieDeutsche Jugendkraft" für das Ge­biet der Grenzmark PosenWestpreußen ver­boten worden.

Die Anklagebehörde beim Sondergericht hat gegen den Mörder Anklage wegen Verbrechens gegen den 8 1 des Gesetzes zur Gewährleistung des Nechtsfrredens vom 30. 10. 1933 und wegen Verbrechens gegen den 8 211 des Strafgesetzbuches erhoben.

Unter großem Andrang des Publikums und der Presse eröffnete der Vorsitzende des Sondergerichtes die Verhandlung. Wie groß das Interesse an dem Prozeß auch bei den zuständigen lltegierungsstellen ist, beweist die Anwesenheit zahlreicher Behördenvertreter im Gerichtssaal. Nach dem Zeugenaufruf und der Verlesung des Eröffnungsbeschlusses und dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Son­dergerichtes. da es ein politischer Prozeß sei, begann der Vorsitzende mit der

Vernehmung des Angeklagten

Der Angeklagte machte seine Aussagen völlig ruhig und ohne Spur von Reue und innerer Bewegung. Er überlegte alle seine Antworten ganz genau. Der Angeklagte ist im Februar 1932 bei der Gründung der Ortsgruppe Gollwitz der Deutschen Jugendkraft" in diese eingetre­ten und hat auch hier die Beiträge bezahlt. Er fühlte sich hier zuletzt als vollgültiges Mitglied derDeutschen Jugendkraft". Aus der weiteren Vernehmung ergibt sich das Bild, daß in Gollmütz von derDeut­schen Jugendkraft" aufs schwerste gegendieOrtsgrupPeder NSDAP, gearbeitet worden ist. Mitglieder der Deutschen Jugendkraft" aus Berlin haben

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Zeitroman von Helmut Messerschmidt

Urheber-Rechtsschutz für die deutsche Ausgabe:

Drei Quellen-Verlag, Königsbrück (SaJ . Fortsetzung.

Zehn Monate! Dann können wir Sie beide nicht so ohne weiteres trennen. Hel­sen Sie erst einmal Bredenkamp, bis der sich etwas eingerichtet hat. Das dauert minde­stens ein halbes Jahr, und so lange sind Sie dann versorgt. Vielleicht findet sich später noch etwas für Sie."

Ich danke Ihnen, Herr Major!"

Und freunden Sie sich mit den anderen ein bißchen an. Morgen früh um 6 Uhr er­warte ich auch Sie bei der Arbeit. Gute Nacht, Kameraden!"

Gute Nacht, Herr Major!"

Haben wir das nicht fein gemacht?" ries Schnell, als Major Niehusen gegangen war, Mensch, Bredenkamp, jetzt wirst du Lehrer und Bauer und alles mögliche andere noch, bloß, weil du uns im Ruhrkampf geholfen hast. So rächt sich eben alles auf dieser schö­nen Erde. Und du, Theo, Paß mal auf, wie rasch du hier unentbehrlich wirst. Um dich Hab' ich gar keine Sorge."

Als Bredenkamp spät am Abend mit Schnell und Strötgen in die Schlafkammer ging, übermannte ihn das Bewußtsein, end­lich am Ziele zu sein. Er vergrub den Kops

in den Strohsack und schluchzte vor Seligkeit. *

Ja, die Arbeit war wirklich hart, : hart. Ohne Rücksicht auf die Witterung ging es jeden Morgen, lange vor Sonnenauf­gang, hinaus. Da wurden Bäume gefällt und bearbeitet, schwere Fuhren mußten durch zerfetzten Boden gewälzt werden, da war ein Hämmern und Sägen und Erdeaus- heben und Rammen den ganzen Tag.

Bredenkamp sah ein Hans wachsen: sein Haus!

Dreißig Männer wirkten. Bredenkamp wunderte sich über diese Zahl.

Mein Lieber," sagte Schnell,wir ma­chen Sonntag mal die Runde durch die Sied­lung Langemarck ll, aber ich kann dir flü­stern, das ist 'ne Tagestour. Mehr als fünf Häuser dürfen nicht beieinanderstehen. Das ist Ortsgesetz."

Der Major führte Bredenkamp fort.Ich »zeig' Ihnen jetzt Ihre Felder. Wir gehen im­mer auf der Grenze. Wir werden demnächst noch genau vermessen."

Sie beschrieben einen riesigen Kreis, der Brachland, Wald und ein Stück Acker um­schloß.

So viel, Herr Major?" staunte Breden­kamp. Das war ja bald so viel, wie zu Hause Hause Schulte-Dieckhoven besaß.

Land haben wir genug hier. Es steht noch mehr zur Verfügung. Ihr Stück ist sogar be­sonders klein, weil die Landwirtschaft doch nur einen Teil Ihrer Beschäftigung aus­macht."

Aber Herr Major, das kann ich ja nie im Leben bezahlen."

Doch, das können Sie, den« es ist billig.

Wir sind hier zehn Stunden von der pol­nischen Grenze entfernt. Deutschland hat alles Interesse daran, den Boden kerndeutsch zu erhalten. Wenn diese Garantie gegeben ist und sie ist bei unseren Leuten unbedingt gegeben, dann ist das Land billig. Dar­über brauchen Sie sich keine Sorgen zu ma­chen. Langemark ll ist eineErwerbslosen­siedlung," das setzt voraus, daß wir ohne Kapital siedeln."

An diesem Abend schrieben Bredenkamp und Strötgen begeisterte Briefe nach Hanse. *

In den nächsten Tagen kernte Bredenkamp den Charakter der Siedlung noch näher ken­nen.

Wir sind eine Notgemeinde," klärte ihn Schnell auf,alle Bedürfnisse, Wohnung, Kleidung, Ernährung und was es alles sonst noch gibt, werden durch Arbeitsleistung der einzelnen Siedler miteinander und füreinan­der beschafft."

Glücklich, wer sich vor der Welt ohne Haß verschließt . . ." zitierte Bredenkamp.

So ähnlich. Was wir hier durchführen, ist eine Notwehr großen Stils gegen die Wirtschaftskrise. Wir wollen beweisen, daß die vorübergehende Rückkehr zu einfacheren Wirtschaftsformen, zu Hauswirtschaft, Gar­ten- und Hackbau, zu Kleintierzucht, zu Werk­stattarbeit und einfachstem Tausch- und Han­delsverkehr, uns herausführt aus der Not."

Und wie sieht das in der Praxis aus?"

So, daß erst einmal jeder arbeitet. Aber eben nur für den anderen, den Mitsiedler, der wiederum nur für ihn tätig ist. Es han­delt sich also nicht darum, daß dem Siedler alles, was er braucht, möglichst als Fabrik-

Donnerstag, den 5. Juli 1934.

z. B. auf dem Sportplatz einmal die HI. Überfällen. Das daraufhin ausgespro­chene Verbot des Sportplatzes für auswär- tige Spieler sollte dem ermordeten Amts­walter Elsholz in die Schuhe geschoben werden. In Kreisen der Mitglieder der Deutschen Jugendkraft" ist gesagt worden:

Diese Bande müsse man totschlagen"

Auf ausdrückliches Befragen gibt der An­geklagte zu, daß er dieser Ueberzeugung zu- gestimmt habe. Er will auch gesagt haben, wenn Elsholz ihm einmal in die Finger komme, werde es ihm schlimm gehen. Wenn der Angeklagte mit seinen Freunden von der Jugendkraft" zusammenkam, sei immer ge­sagt worden, den Hund müsse man am besten totschlagen.

Der Angeklagte gab offen zu, daß kei­nerlei persönliche Reibereien zwischen ihm und dem Ermorde­ten bestanden hätten. Seinen Haß gegen Elsholz konnte er immer nur wieder mit der Behauptung begründen, Elsholz habe angeblich eine Veranstaltung derJugend­kraft" auf dem Sportplatz verhindert. Der Ermordete soll den Ausdruck:Schwarze Hunde" gebraucht haben. Der Angeklagte mußte aber auf Vorhalten des Vorsitzenden zugeben, daß er solchen Ausdruck niemals von Elsholz noch von einem anderen Par­teigenossen gehört habe.

Am Morgen des Mordkages

verließ der Angeklagte nach einer Ausein­andersetzung mit seinem Bruder den elter­lichen Hof, um sich angeblich das Leben zu nehmen. Wie er als überzeugter Katholik da­zu kam, sich das Leben nehmen zu wollen, konnte er nicht erklären. Bevor er das Haus verließ, steckte er sich ein Fleischermesser ein. Auf eine Frage des Vorsitzenden, zu welchem Zweck er es mitgenommen habe, erklärte der Angeklagte, er habe damit verhindern wollen, aus dem Master gerettet zu werden, da er ein guter Schwimmer sei. Als ihm die Mutter das Messer weggenommen habe, habe er sich ein Fleischermester geliehen.

Ueber den Mord sagte der Angeklagte u. a. aus, er sei auf den Gutshof gekommen und habe nach Elsholz gefragt. Als man ihn in dessen Wohnung verwiesen habe, sei er mit den Worten ins Zimmer getreten:Hände hoch oder das Leben!" Mit dem Messer in der Hand will er Elsholz aufgesordert haben, herauszukommen. Auf dem Hof hat Meißner dann die tödlichen Stiche geführt. Unter großer Bewegung im Saal erklärte der An­geklagte auf eine Frage des Oberstaats­anwaltes, daß er den Ermordeten ans den Hof gejagt habe, damit die anderen es sehen sollten, daß Elsholz seinenDenkzettel" von ihm bekomme. Auf verschiedene Vorhalte des Vorsitzenden erwiderte der Angeklagte am Schluß seiner Vernehmung immer wieder, daß er keine persönliche Feindschaft gegen den Ermordeten gehabt habe, er habe ihm nur einen Denkzettel geben wollen, da in Kreisen derDeutsche Jugendkraft" immer gesagt worden sei, daß Elsholz feindlich gegen dieJugendkraft" eingestellt sei.

Bestechung aus ..Stottern"

Ein neuer Biobund-Skandal

Berlin, 3. Juli.

Nachdem in der vergangenen Woche der erste Prozeß gegen drei ehemalige Leiter des Biochemischen Bundes Deutschlands beendet worden ist. begann am Montag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Pots­dam ein zweiter Prozeß, der sich mit dem Korruptionsfall im Biobund aus den Jahren 1927 bis Anfang 1933 zu beschäftigen hat. Angeklagt sind sechs Mit- alieder der früberen Leitung des Biobundes

wäre geliefert wird, sondern darum, daß alles, was durch Handarbeit hergestellt wer­den kann, auch so hergestellt wird, damit alle zu arbeiten haben."

Ja, ich verstehe. Die wirtschaftliche Grund­lage dieses Gedankens ist Selbsthilfe, Nach­barhilfe, Arbeit und Austausch der Arbeits­erzeugnisse innerhalb der Notgemeinde."

Richtig. Ueberproduktion wird zentral ausgeführt. Unsere gesamte Ernte wird von einem einzigen Beauftragten an den Mann gebracht. Nicht gegen Geld. Mit dem schnö­den Mammon wollen wir nichts gemein haben. Nein, gegen notwendige Einrichtungs­gegenstände. So sind wir ein Staat für uns, unser ganzes Gesetz heißt Kameradschaft."

Wenn ich das hier bloß schon früher gekannt hätte! Was wäre mir da alles er­spart geblieben!"

Ich Hab immer schon mal schreiben wol­len, aber sag doch selber, haben wir dazu Zeit? Ich hätte ja sieben Seiten gebraucht, um das alles richtig auseinander zu setzen. Außerdem glaube ich, daß deine Wanderschaft dir nichts geschadet hat. Für das Leben hier bei uns können dir die Erfahrungen von der Landstraße nur nützlich sein."

Du, ich fürchte mich ein bißchen vor dem Lehramt."

Wieso denn fürchten?"

Ich bin seit sechs Jahren ganz aus dem Stoff. Ehe ich mich da wieder hineinfinde..

Nur keine Bange. Gelernt ist gelernt. Das kommt von alleine wieder."

(Schluß folgt)