den 5. Zull 1831.
He Königspaar
Berlin, 4. Juli.
md am Mittwöchig des Kvuigspaa- Gefolges durch den tadt Berlin, Dr.
die umliegenden c den Fahr- und Sa eine unüberseh- gefundeu hatte, um Mi Königspaares Pünktlich um 12 r, das von Ober« n der großen Frei-
> Rathauses hielt uc kurze Ansprache
ane leitete über zu - für den überaus n. Sein besonderer md dem deutschen reiter den Wunsch iehungeu zwischen lesen mögen. Der h auf das deutsche
> Deutschland- und
; sich das Königs- Goldene Buch der
verreichte dem Kö- ' kostbar ausgefer- n Berliner Häuser
Verkehr
etzung
Vürtlemberg teilt le iür den Eier- Zürtlemberg. uns id Württemberg tsetzung der Eier- April 1931 außer Neufestsetzung bis kommt. Binduneise bestehen zur nur bezüglich der iterzeugerpreis sit .10 je Kilogramm
a. D.: Kühe 160 Jungvieh 60 bis Farren 180—210. Ä—150, Kalbeln gvieh 70—120 M. rannsfelden- 12—15 Mark. - oeine 14—15 Mk. 12—20 Mark. —
ng: Die Wetter- ich geändert. Bei.
ist für Freitag decktes, aber vorig warmes Wetter
ntwortlich für den lich der Anzeigen: Verlag: „Gesell- k: E.W. Zaiser ser) Nagold.
2510
msaßt ö Seiten
>er Einheits-
svrrtras
n erschienen L vorrätig in der
Zaiser, Nagold.
1568
ist-Ansatz
cr Pieisen. ing, Küferei Marktstr.
..>
Ämlijcil:
echte
Original-
Pergament
unoLBg.-Packung
-Flachpackung ur Hand"
-Cellophan
Han
Etiketten ergament, endlos nnge
8 dem Fachgeschäft
».W. Zaiser
chreibwaren
Sette 8 — Rr. 188 ,Der «esellschafter
Wer ist Wmmllgsberechtigi im Saargebiei?
Abstimmungsberechtigte, meldet euch!
Berlin, 3. Juli.
Von zuständiger amtlicher Stelle wird mitgeteilt: Der Völkerbundsrat hat die Volksabstimmung im Saargebiet auf Sonntag, den 13. Januar 1935, festgesetzt. Abstimmungsberechtigt ist ohne Unterschied des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit jede Person, die am 13. Januar 1935 zwanzig Jahre alt ist und am Tage der Unter- zeichnung des Versailler Vertrages, das ist der 28. Juni 19 l9, im Saargebiet gewohnt hat. Nach dem vom Völkerbundsrat festgesetzten Abstimmungsreglement ist grundsätzlich jede Person abstimmungsberechtigt, die an diesem Tage im Saargebiet ihren gewöhnlichen Wohnort hatte und sich dort mit der Absicht des Verbleibens niedergelassen hatte.
Eine bestimmte Anwesenheitszeit wird somit nicht verlangt; auch wer sich erst am Stichtag, den 28. Juni 1919, im Saargebret niedergelassen hat. ist abstimmungsberech- tiat.
Andererseits ist die vorübergehende Abwesenheit vom ständigen Wohnort im Saargebret ohne Einfluß auf die Stimmberechtigung, vorausgesetzt, daß der Wille bestand, den tatsächlichen Aufenthalt im Saar- gebiet beizubehalten.
Es find sonach beispielsweise auch abstimmungsberechtigt:
») Personen, die aus einer Gemeinde des Saargebiets zur Erfüllung des Militärdienstes eingezogen, am 28. Juni 1919 aber noch nicht an ihren ständigen Wohnort im Saargebiet zurückgekehrt war---, weil sie noch bei ihreni Truppenteil standen, oder sich in Gefangenschaft befanden oder infolge Verwundung oder Krankheit noch nicht in das Saargebiet zurückkehren konnten;
d) aktive deutsche Militärpersonen, die vor der Besetzung des Saargebiets bei einem im Saargebiet garnisonierenden Truppenteil standen und bei der Besetzung das Saargebiet verlassen mußten, ihren Wohnsitz daselbst aber bis 28. Juni 1919 noch nicht ausgegeben hat- ten. In Betracht kommen Offiziere, Militärbeamte, Unteroffiziere und Kapitulanten, nicht aber die lediglich zur Erfüllung ihrer Militär- dienstpflicht Eingezogenen;
e) Personen, die sich über den 28. Juni 1919 zu Besuchs-. Studien- oder Ausbildungszwecken außerhalb ihres im Saargebiet gelege- nen ständigen Wohnorts aufgehalten haben, selbst wenn sie am 28. Juni 1919 im Saargebiet Polizeilich nicht gemeldet waren;
ck) Personen, die über den 28. Juni 1919 vorübergehend außerhalb ihres ständigen Wohnorts im Abstimmungsgebiet eine Dienst- oder Arbeitstätigkeit ausgeübt haben.
e) Personen, die am 28. Juni 1919 von ihrem ständigen Wohnsitz im Saargebiet verreist waren und sich polizeilich abgemeldet hatten, um z. B. während der Neise am Aufenthaltsort Brotkarten zu erhalten;
k) Personen, die am 28. Juni 1919 zwangsweise, z. B. durch Ausweisungsbefehl der damaligen Besatzungsmächte, von ihrem ständigen Wohnort im Saargebiet serngehalten worden sind oder die aus dem Saargebiet geflüchtet und bis 28. Juni 1919 nicht zurückgekehrt waren.
Der Aufenthalt von Minderjährigen und Entmündigten am 28. Juni 1919 bestimmt sich nach dem Ausenthalt der Personen, die die väterliche Gewalt oder die Vormundschaft über sie ausübten. Der Aufenthalt der Eltern oder des Vormunds hat aber dann keine entscheidende Bedeutung, wen» ein Minderjähriger, der zu dieser Zeit getrennt von seinen Eltern oder seinem Vormund wvhnte, selbst für seinen Unterhalt sorgte. Eine am 28. Juni 1919 im Saargebiet beschäftigte Minderjährige, die dort ihren Unterhalt als Hausgehilfin selbst ver- ,
diente, ist also abstimmungsberechtigt, auch wenn ihre Eltern damals nicht im Saargebiet wohnten. — Die verheiratete Frau teilt den Aufenthalt ihres Ehegatten, sofern die Ehe vor dem 28. Juni 1919 geschlossen war.
An alle im Reich außerhalb des Saargebiets wohnhaften Personen, die auf Grund der vorstehenden Richtlinien die Verleihung der AbstimmungZberechtigung beanspruchen können und sich bisher noch nicht gemeldet haben, ergeht die Aufforderung, sich umgehend bei der Saarmeldestelle ihres jetzigen Wohnhorts (beim Einwohnermeldeamt, in den Städten beim zuständigen Polizeirevier) zu melden. Soweit möglich, sind Nachweise über den Wohnsitz am 28. Juni 1919 (An- und Abmeldebescheinigungen. Beschäftigungszeugnisse, Militärpapiere usw.) mitzubringen.
S Frage«
. _ Aufruf der Abstimmungskommis» sion an die Saarbevölkerung
Saarbrücken, 3. Juli.
Die Zeitungen des Saargebietes bringen folgenden Aufruf der Saarabstimmungskommission an die Bevölkerung:
„Die Bevölkerung des Saargebietes ist gemäß 8 34 der Anlage zu Art. 50 des Versailler Vertrages berufen, über die Souveränität des Gebietes ihren Willen zu äußern. Der Völkerbundsrat hat als Termin für diese Volksabstimmung Sonntag, den 13. Januar 1935, bestimmt. Ueber folgende drei Fragen hat die Bevölkerung sich zu entscheiden:
a) Beibehaltung der durch den Vertrag von Versailles geschaffenen Rechtsordnung;
b) Vereinigung mit Frankreich; e) Vereinigung mit Deutschland.
Der Völkerbundsrat hat durch Beschluß vom 4. Juni 1934 die Unterzeichnete Kommission eingesetzt und sie mit der Vorbereitung, Leitung und Ueberwachung der Abstimmung beauftragt.
Mit dem heutigen Tage tritt die Volksabstimmungskommisston im Saargebiet ihr Amt an. Damit beginnt die Abstimmungs- Periode.
Nach dem Friedensvertrag sind die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit eine freie, geheime und unbeeinflußte Stimmabgabe gesichert werde. Hierzu hat sowohl die französische als auch die deutsche Regierung vor dem Völkerbundsrat u. a. folgendes feierlich erklärt:
n) sich jedes unmittelbaren oder mittelbaren Druckes zu enthalten, der die Freiheit und Aufrichtigkeit der Stimmabgabe beeinträchtigen könnte; b) sich ebenso hinsichtlich der abstimmungsberechtigten Personen jeder Verfolgung, Vergeltungsmaßnahme oder Schlechterstellung wegen der politischen Haltung, die diese Personen während der Verwaltung durch den Völkerbund mit Beziehung auf den Gegenstand der Volksbefragung eingenommen haben, zu enthalten; e) die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um jede diesen Verpflichtungen zuwiderlaufende Handlung ihrer Staatsangehörigen zu verhindern oder ihr Einhalt zu gebieten.
Auch die Volksabstimmungskommission wird ihrerseits nichts unterlassen, was erforderlich erscheint, die freie, geheime und unbeeinflußte Stimmabaabe sickierurstellen. Sie
rettinet damit aus die willige Unterstützung ! der Bevölkerung des Gebietes, die sich zwei- sellos bewußt ist, daß nur auf diese Weise ihren eigenen Interessen am besten gedient ist.
Ganz besonders erwartet die Volksabstim- mungskommissivn von allen Beamten, daß sie bei Erfüllung ihrer Aufgabe weitestgehende Unterstützung findet, und daß die Beamten sich selbst jeder unmittelbaren oder mittelbaren Beeinflussung der Stimmabgabe sorgfältigst enthalten.
An die gesamte Bevölkerung ergeht hiermit die Aufforderung, während der Abstimmungsperiode Ruhe und Ordnung zu wahren und dazu beizutragen, daß die Anordnungen der Kommissivri nach Wort und Geist durchgeführt werden.
Die Bolksabstimmungskommisfion des Völkerbundes.
gez. Rodhe. gez. de Jongh.
gez. Henry."
ItkMkdMdkMAMMltll
Elrh-Ir
vor dem Sondergericht in Meseritz
Meseritz, 3. Juli.
Vor dem Elbinger Sondergericht begann am Dienstag vormittag im Schwurgerichtssaal in Meseritz der Prozeß gegen den Mörder Meißner aus Gollmütz (Kreis Schwerin a. 0. Warthe), der am 18. Juni den Amtswalter der NSDAP, und Gutsinspektor Kurt Elsholz aus Gollmütz aus politischen Beweggründen mit einem Fleischermesser ermordete.
Im Verlaufe der Untersuchung des Mordes wurden zehn weitere Personen sestgenom- men, von denen mehrere Mitglied der „Deutschen Jugendkraft" sind. Sie stehen im Verdacht, den Mörder zu seiner Tat beeinflußt zu haben. Das Verfahren gegen diese Personen ist abgetrennt worden. Auf Grund der Untersuchung in dem Mordfall ist bekanntlich die „Deutsche Jugendkraft" für das Gebiet der Grenzmark Posen—Westpreußen verboten worden.
Die Anklagebehörde beim Sondergericht hat gegen den Mörder Anklage wegen Verbrechens gegen den 8 1 des Gesetzes zur Gewährleistung des Nechtsfrredens vom 30. 10. 1933 und wegen Verbrechens gegen den 8 211 des Strafgesetzbuches erhoben.
Unter großem Andrang des Publikums und der Presse eröffnete der Vorsitzende des Sondergerichtes die Verhandlung. Wie groß das Interesse an dem Prozeß auch bei den zuständigen lltegierungsstellen ist, beweist die Anwesenheit zahlreicher Behördenvertreter im Gerichtssaal. Nach dem Zeugenaufruf und der Verlesung des Eröffnungsbeschlusses und dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Sondergerichtes. da es ein politischer Prozeß sei, begann der Vorsitzende mit der
Vernehmung des Angeklagten
Der Angeklagte machte seine Aussagen völlig ruhig und ohne Spur von Reue und innerer Bewegung. Er überlegte alle seine Antworten ganz genau. Der Angeklagte ist im Februar 1932 bei der Gründung der Ortsgruppe Gollwitz der „Deutschen Jugendkraft" in diese eingetreten und hat auch hier die Beiträge bezahlt. Er fühlte sich hier zuletzt als vollgültiges Mitglied der „Deutschen Jugendkraft". Aus der weiteren Vernehmung ergibt sich das Bild, daß in Gollmütz von der „Deutschen Jugendkraft" aufs schwerste gegendieOrtsgrupPeder NSDAP, gearbeitet worden ist. Mitglieder der „Deutschen Jugendkraft" aus Berlin haben
uns«»!» Ft«rri»UiSr
Zeitroman von Helmut Messerschmidt
Urheber-Rechtsschutz für die deutsche Ausgabe:
Drei Quellen-Verlag, Königsbrück (SaJ . Fortsetzung.
„Zehn Monate! Dann können wir Sie beide nicht so ohne weiteres trennen. Helsen Sie erst einmal Bredenkamp, bis der sich etwas eingerichtet hat. Das dauert mindestens ein halbes Jahr, und so lange sind Sie dann versorgt. Vielleicht findet sich später noch etwas für Sie."
„Ich danke Ihnen, Herr Major!"
„Und freunden Sie sich mit den anderen ein bißchen an. Morgen früh um 6 Uhr erwarte ich auch Sie bei der Arbeit. Gute Nacht, Kameraden!"
„Gute Nacht, Herr Major!" —
„Haben wir das nicht fein gemacht?" ries Schnell, als Major Niehusen gegangen war, „Mensch, Bredenkamp, jetzt wirst du Lehrer und Bauer und alles mögliche andere noch, bloß, weil du uns im Ruhrkampf geholfen hast. So rächt sich eben alles auf dieser schönen Erde. Und du, Theo, Paß mal auf, wie rasch du hier unentbehrlich wirst. Um dich Hab' ich gar keine Sorge."
Als Bredenkamp spät am Abend mit Schnell und Strötgen in die Schlafkammer ging, übermannte ihn das Bewußtsein, endlich am Ziele zu sein. Er vergrub den Kops
in den Strohsack und schluchzte vor Seligkeit. *
Ja, die Arbeit war wirklich hart, : hart. Ohne Rücksicht auf die Witterung ging es jeden Morgen, lange vor Sonnenaufgang, hinaus. Da wurden Bäume gefällt und bearbeitet, schwere Fuhren mußten durch zerfetzten Boden gewälzt werden, da war ein Hämmern und Sägen und Erdeaus- heben und Rammen den ganzen Tag.
Bredenkamp sah ein Hans wachsen: sein Haus!
Dreißig Männer wirkten. Bredenkamp wunderte sich über diese Zahl.
„Mein Lieber," sagte Schnell, „wir machen Sonntag mal die Runde durch die Siedlung Langemarck ll, aber ich kann dir flüstern, das ist 'ne Tagestour. Mehr als fünf Häuser dürfen nicht beieinanderstehen. Das ist Ortsgesetz."
Der Major führte Bredenkamp fort. „Ich »zeig' Ihnen jetzt Ihre Felder. Wir gehen immer auf der Grenze. Wir werden demnächst noch genau vermessen."
Sie beschrieben einen riesigen Kreis, der Brachland, Wald und ein Stück Acker umschloß.
„So viel, Herr Major?" staunte Bredenkamp. Das war ja bald so viel, wie zu Hause Hause Schulte-Dieckhoven besaß.
„Land haben wir genug hier. Es steht noch mehr zur Verfügung. Ihr Stück ist sogar besonders klein, weil die Landwirtschaft doch nur einen Teil Ihrer Beschäftigung ausmacht."
„Aber Herr Major, das kann ich ja nie im Leben bezahlen."
„Doch, das können Sie, den« es ist billig.
Wir sind hier zehn Stunden von der polnischen Grenze entfernt. Deutschland hat alles Interesse daran, den Boden kerndeutsch zu erhalten. Wenn diese Garantie gegeben ist — und sie ist bei unseren Leuten unbedingt gegeben —, dann ist das Land billig. Darüber brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Langemark ll ist eine „Erwerbslosensiedlung," das setzt voraus, daß wir ohne Kapital siedeln." —
An diesem Abend schrieben Bredenkamp und Strötgen begeisterte Briefe nach Hanse. *
In den nächsten Tagen kernte Bredenkamp den Charakter der Siedlung noch näher kennen.
„Wir sind eine Notgemeinde," klärte ihn Schnell auf, „alle Bedürfnisse, Wohnung, Kleidung, Ernährung und was es alles sonst noch gibt, werden durch Arbeitsleistung der einzelnen Siedler miteinander und füreinander beschafft."
„Glücklich, wer sich vor der Welt ohne Haß verschließt . . ." zitierte Bredenkamp.
„So ähnlich. Was wir hier durchführen, ist eine Notwehr großen Stils gegen die Wirtschaftskrise. Wir wollen beweisen, daß die vorübergehende Rückkehr zu einfacheren Wirtschaftsformen, zu Hauswirtschaft, Garten- und Hackbau, zu Kleintierzucht, zu Werkstattarbeit und einfachstem Tausch- und Handelsverkehr, uns herausführt aus der Not."
„Und wie sieht das in der Praxis aus?"
„So, daß erst einmal jeder arbeitet. Aber eben nur für den anderen, den Mitsiedler, der wiederum nur für ihn tätig ist. Es handelt sich also nicht darum, daß dem Siedler alles, was er braucht, möglichst als Fabrik-
Donnerstag, den 5. Juli 1934.
z. B. auf dem Sportplatz einmal die HI. Überfällen. Das daraufhin ausgesprochene Verbot des Sportplatzes für auswär- tige Spieler sollte dem ermordeten Amtswalter Elsholz in die Schuhe geschoben werden. In Kreisen der Mitglieder der „Deutschen Jugendkraft" ist gesagt worden:
„Diese Bande müsse man totschlagen"
Auf ausdrückliches Befragen gibt der Angeklagte zu, daß er dieser Ueberzeugung zu- gestimmt habe. Er will auch gesagt haben, wenn Elsholz ihm einmal in die Finger komme, werde es ihm schlimm gehen. Wenn der Angeklagte mit seinen Freunden von der „Jugendkraft" zusammenkam, sei immer gesagt worden, den Hund müsse man am besten totschlagen.
Der Angeklagte gab offen zu, daß keinerlei persönliche Reibereien zwischen ihm und dem Ermordeten bestanden hätten. Seinen Haß gegen Elsholz konnte er immer nur wieder mit der Behauptung begründen, Elsholz habe angeblich eine Veranstaltung der „Jugendkraft" auf dem Sportplatz verhindert. Der Ermordete soll den Ausdruck: „Schwarze Hunde" gebraucht haben. Der Angeklagte mußte aber auf Vorhalten des Vorsitzenden zugeben, daß er solchen Ausdruck niemals von Elsholz noch von einem anderen Parteigenossen gehört habe.
Am Morgen des Mordkages
verließ der Angeklagte nach einer Auseinandersetzung mit seinem Bruder den elterlichen Hof, um sich angeblich das Leben zu nehmen. Wie er als überzeugter Katholik dazu kam, sich das Leben nehmen zu wollen, konnte er nicht erklären. Bevor er das Haus verließ, steckte er sich ein Fleischermesser ein. Auf eine Frage des Vorsitzenden, zu welchem Zweck er es mitgenommen habe, erklärte der Angeklagte, er habe damit verhindern wollen, aus dem Master gerettet zu werden, da er ein guter Schwimmer sei. Als ihm die Mutter das Messer weggenommen habe, habe er sich ein Fleischermester geliehen.
Ueber den Mord sagte der Angeklagte u. a. aus, er sei auf den Gutshof gekommen und habe nach Elsholz gefragt. Als man ihn in dessen Wohnung verwiesen habe, sei er mit den Worten ins Zimmer getreten: „Hände hoch oder das Leben!" Mit dem Messer in der Hand will er Elsholz aufgesordert haben, herauszukommen. Auf dem Hof hat Meißner dann die tödlichen Stiche geführt. Unter großer Bewegung im Saal erklärte der Angeklagte auf eine Frage des Oberstaatsanwaltes, daß er den Ermordeten ans den Hof gejagt habe, damit die anderen es sehen sollten, daß Elsholz seinen „Denkzettel" von ihm bekomme. Auf verschiedene Vorhalte des Vorsitzenden erwiderte der Angeklagte am Schluß seiner Vernehmung immer wieder, daß er keine persönliche Feindschaft gegen den Ermordeten gehabt habe, er habe ihm nur einen Denkzettel geben wollen, da in Kreisen der „Deutsche Jugendkraft" immer gesagt worden sei, daß Elsholz feindlich gegen die „Jugendkraft" eingestellt sei.
Bestechung aus ..Stottern"
Ein neuer Biobund-Skandal
Berlin, 3. Juli.
Nachdem in der vergangenen Woche der erste Prozeß gegen drei ehemalige Leiter des Biochemischen Bundes Deutschlands beendet worden ist. begann am Montag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam ein zweiter Prozeß, der sich mit dem Korruptionsfall im Biobund aus den Jahren 1927 bis Anfang 1933 zu beschäftigen hat. Angeklagt sind sechs Mit- alieder der früberen Leitung des Biobundes
wäre geliefert wird, sondern darum, daß alles, was durch Handarbeit hergestellt werden kann, auch so hergestellt wird, damit alle zu arbeiten haben."
„Ja, ich verstehe. Die wirtschaftliche Grundlage dieses Gedankens ist Selbsthilfe, Nachbarhilfe, Arbeit und Austausch der Arbeitserzeugnisse innerhalb der Notgemeinde."
„Richtig. Ueberproduktion wird zentral ausgeführt. Unsere gesamte Ernte wird von einem einzigen Beauftragten an den Mann gebracht. Nicht gegen Geld. Mit dem schnöden Mammon wollen wir nichts gemein haben. Nein, gegen notwendige Einrichtungsgegenstände. So sind wir ein Staat für uns, unser ganzes Gesetz heißt Kameradschaft."
„Wenn ich das hier bloß schon früher gekannt hätte! Was wäre mir da alles erspart geblieben!"
„Ich Hab immer schon mal schreiben wollen, aber sag doch selber, haben wir dazu Zeit? Ich hätte ja sieben Seiten gebraucht, um das alles richtig auseinander zu setzen. Außerdem glaube ich, daß deine Wanderschaft dir nichts geschadet hat. Für das Leben hier bei uns können dir die Erfahrungen von der Landstraße nur nützlich sein."
„Du, ich fürchte mich ein bißchen vor dem Lehramt."
„Wieso denn fürchten?"
„Ich bin seit sechs Jahren ganz aus dem Stoff. Ehe ich mich da wieder hineinfinde..
„Nur keine Bange. Gelernt ist gelernt. Das kommt von alleine wieder."
(Schluß folgt)