Der Hauptfesttag des Tiroler Landesschietzens.

Innsbruck, 22. Non. Am gestrigen Hauptfesttag des LandesschießenS der Tiroler Hetmmwehren zogen die Schützen- gtiden unter klingendem Spiel zur Wiltener Pfarrkirche, wo «er Abt die feierliche Einsegnung der Standarten der Tiroler Heimatwehreu vornahm. Zur Fiter waren aus allen Teilen des Landes Vertreter erschienen.

Günstiges Abstimmungsergebnis in Tirol.

Innsbruck, 22. Noo. Die Verhandlungen der Tiroler Landesversammlung mit dem Abstimmungskomitee der so­zialistischen Arbeiterschaft und den Gewerkschaftsorganisationen haben zu einem günstigen Ergebnis geführt, sodaß im Laufe des morgigen Tages der Zugverkehr wieder ausgenommen «erden dürste.

Das englisch-russische Handelsabkommen.

London. 22. Nov Das Kabinett hat das Handelsab­kommen mit Rußland angenommen.

12 Offiziere gelötet.

Paris, 22. Nov. Nach einer Häoas-Meldung aus Lon­don sind vorgestern in Dublin 12 Offiziere, die außerhalb der Kaserne wohnten, gelötet worden.

Der Bölkerbundsrat.

Genf, 22. Nov. Der Völkerbundsrat, der gestern Sonn­tag nachmittag 6 Uhr unter dem Vorsitz von Hyman und in Anwesenheit von Balfour und Leon Bourgeois tagte, be­schäftigte sich mit der Organisation der Volksabstimmung in dem zwischen Polen uno Litauen strittigen Gebiet. Die Ehr­lichkeit dieser Abstimmung soll gesichert werden durch ein internationales militärisches Truppenkontingent, wofür bereits Belgien, Spanien, Frankreich und Großbrnanien ihre Mit-

Amtliche Bekanntmachungen.

Schonzeit für Fluß- und Bachforellen re.

Es wird hiermit bekanntgegeben, daß die Schonzeit für Fluß« und Bachforellen, sowie iür Bach- und Kreuzungs­saiblinge am 10. Oktober d. 2s. begonnen hat und für die Nagold und ihre sämtlichen Seitenbäche lt. bczirkspolizeilicher Vorschrift vom 19. Febiuar 1897 (Gesellschafter Nr. 4!) bis 1. Februar 1921 dauert.

Die Schonzeit hat die Wirkung, daß während derselben ausschließlich der ersten drei Tage die geschützten Fische weder gefangen noch seitgeboten noch verkauft oder in Wirt­schaften verabreicht werden dürfen.

Sollten solche Fische zufällig gefangen werden, so sind sie sofort wieder in dasselbe Wasser frei einzusetzen.

Während der Schonzeit und während weilerec sechs Wochen nach beendeter Laichzeit, somit bis zum !5. März 1921, dürserr ferner keine Enten in solche Fischwass r zugelossen werden, in welchem die betreffenden Fische sich vorherrschend oufhalten, sofern diese Fischwaffer nicht Gemeinden zur Be­nützung stehen und von der Gemeindebehörde hiezu Erlaub niS erteilt worden ist.

Zuwiderhandlungen gegen diele Bestimmungen werden nach Art. 39 Z. 2 Pol.Sir.G. mit Geldstrafe bis zu 45 Mark bestraft.

Die Ortspolizeibehörden wollen vorstehende Bekannt­machung noch in ortsüblicher Weise znr Kenntnis der Fischer und der Gntenbefitzer bringen. 1947

Nagold, den >9. Nov. 1920. Oberamt: Münz.

Abtransport rnsflscher Kriegsgefangener.

Die (Ztadt)-Schultheißenämter werden darauf aufmerk­sam gemacht, daß die in den Gemeinden etwa noch befind­lichen Kriegsgefangenen umgehend in dos Lager Münsingen zu senden find, da in diesen Tagen der letzte Transport aus Württemberg nach Rußland abgeht. Das Gefangenenlager Münsingen wird in Bälde aufgelöst. 1946

Nagold, den 19. Non. 1920 Oberarm : Miin z.

Nachetchung eichpflichtiger Meßgeräte.

Die regelmäßige Nacheichung der eichpflichtigen, zuletzt im Jahre 1918 oder früher neu- oder nachgeeichten Meßgeräte, wozu auch diejenigen der Landwirte, welche nach Maß und Gewicht verkaufen, gehören (ausschließlich der Fässer und der Herbstgesäffe), wird voraussichtlich in den Monaten November und Dezember l920 irr den unten aufgeführten Gemeinden von einem Beamten des Eichamts Calw vorgenommen werden.

Den genauen Zeitpunkt des Beginns der Nacheichung wird das Eichamt den Schultheißen ämtern unmittelbar Mit­teilen.

Die Besitzer nacheichpflichtiger Meßgeräte werden nufge- fordert, ihre Meßgeräte in gut gereinigtem Zustande recht­zeitig zur Nachsichnng vmzulegen. Hiebei wird darauf auf­merksam gemacht, daß im Anschluß an das Nachcichungsge- schäft eine polizeiliche Prüfung der Meßgeräte oorgenommen iverden wird.

Die Nacheichung wird in folgenden Gemeinden statlfin- den: Nagold. Rohrdorf. Ekhaulen, Altensteig-Sladt und Ältensteig-Dorr. l954

Nagold, den IS Nov. 1920. Oberamt: M ü n z.

Getreideablieferung.

Die Landwirte werden hiemit wiederholt darauf hinge- wiesen, daß die lieferungspflichtigen Getreidrmengen sofort nach dem Ausdreschen, spätestens jedoch zu dem im Liefer- pflichlschein angegebenen Termin an das Lager des Kommu­nalverbands abzn liefern find. Gegen diejenigen Landwirte, die ihrer Liefrrungspflicht bis zu genanntem Zeitpunkt schuldhafterweis« nicht vollauf Nachkommen, muß auf An­ordnung der Reichsgetreidestelle mit Enteignung der sämt­lichen in ihrem Besitz befindlichen Getreidevorrüte sorge» gangen und Strafanzeige an di« Staatsanwaltschaft erstat­tet werden. 1953

Diejenigen Landwirte, welche aus irgend einem Grunde zur Erfüllung der ihnen auferlegten Lieferungspflicht an Brotgetreide, Gerste und Hafer nicht in der Lage sind, kön­nen ein Gesuch um Herabsetzung ihris Lieferungssolls an das Schultheißenamt einreichen. Die Gesuche sind von einer örtlichen Kommission genau zu prüfen ünd sodann mit ent­sprechender Aeußerung an die BezirksoeriorgungSftelle ein­zusenden.

Mündliche Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nagold, den 20 Nov. 1920. Oberam«: Münz.

Wirkung zugesagt haben. Der Rat beschloß, unverzüglich di? in Genf anwesenden Mitglieder der permanenten Schiffahrts- und Lnftschifsahrtskommstsivn des Völkerbunds mit der Prüfung der technischen Durchführbarkeit der Verpflegung dieser Truppenkontingente zu beauftragen.

Der Zusammenbruch der Offensive.

Kowno, 22. Nov Bei dem Zusammenbruch der Offen sive des Generals Seligoioski entging dieser, laut Meldung derLit. Tel.-Ag." mit Mühe der Gefangennahme. Der Be­fehlshaber von Grodno wurde tödlich verwundet. Ein Panzerzug, der in der Gegend von Ktepaczs zum Gegen­angriff ansetzte, entkam mit schweren Beschädigungen.

Der Totensonntag in Paris.

Paris, 22. Nov. Am gestrigen Totensonntag legte der deutsche «Botschafter Dr. Mayer an dem Denkmal für die auf dem Friedhof Bagneux in der Vorstadt Montruge beerdig ten deutschen Soldaten einen Kranz nieder. Er hielt dabei an die versammelten Mitglieder der deutschen Botschaft, der deutschen Friedensdelegatiön und der übrigen deutschen Mis­sionen eine Ansprache, in der er sagte: Zur Ehrung des Andenkens an alle die Treuen, welche an der Front, in den Hospitälern und in der Gefangenschaft ihr Leben für ihr Vaterland dahingegeben haben und nun in französischer Erde ihr Heldengrab gefunden haben, lege ich namens der Reichs- regierung und der deutschen Heimat diesen Kranz nieder. Das deutsche Volk wird auch im Unglück und Not seine Hel­den und ihre Taten nie vergessen. Es neigt sich in unaus­sprechlicher Dankbarkeit und Bewunderung vor ihrem Anden­ken. Für dis deutschen Mütter und Frauen legte Frau Botschafter Dr. Mayer einen Kranz nicdrr, für die deutsche Friedensdelegalivn der Gesandte v. Mutius.

Kein Rücktritt des franz. Kriegsmintsters.

Haag, 22. Noo. Nach einer letzten Pariser Meldung ist es Millerand gelungen, den Kriegsmnnster von seine» Rück­trittsabsichten abzubringen und seine Zustimmung für die Einführung der anderthalbjährigen Dienstzeit zu gewinnen.

Die Königsunruhen in Griechenland.

Paris, 22. Nov. . DemTempS" wird aus Athen ge­meldet, die neue griechische Regierung habe die Gerichte des Königreichs beauftragt, im Namen des Königs Konstantin Recht zu sprechen. Die Menge habe am Hanse von Venizelos ein Bild der Königin Sophie angebracht. Mehrere Franzo­sen, die in den Straßen von Athen sich geweigert hätten, das Bild König Konstantins zu grüßen, seien belästigt wor­den. Die neue Regierung sei der Ansicht, daß alle Entschei­dungen der letzten Kammer ungültig seien. Deshalb solle die neugewählte Kammer nochmals schleunigst den Friedens- Vertrag von Sdores ratifizieren, bevor die Alliierten inter­venieren könnten.

Der abgereisteStab" Venizelos.

Athen, 22. Noo. (Haoas.) Mit Venizelos sind auch alle früheren Minister abgereist, ebenso eine Anzahl Notabel» der liberalen Partei, darunter mehrere Zeilungsdtrekloren. Als der Erzbischof von Athen, Maletios, der Eidesleistung von Rhallis vor dem Regenten wie üblich beiwohnen wollte, wei­gerte sich Rhallis ihn onzuerkennen, weil er in unkonstitutio­neller Weile ernannt worden sei. Er wurde, wie bereits ge­meldet, durch Theollitos. bisher Priester in einer benachbar­ten Gemeinde ersetzt. Die Gefängnisse wurden alsbald nach Abreise von Venizelos geöffnet, um die politischen Gefange­nen in Freiheit zu setzen.

Lautenliederabend

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abends Punkt 8 Uhr.

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