Oberamtsftadt Nagold. s

Es wird darauf hingewiesen, daß auch heucr wie in ; de« Vorjahren jeden Samstag vormittag, erstmals Samstag i den ll. ds. MtS.

Obst- u. Wochenmarkt

stattfindet. ^

Bei der guten Obsternte ist reiche Zufuhr von Tafel- und Mostobst zu erwarten.

Berkaufsplatz für Obst ist die Borstadt, wo eine Brückenwage ausgestellt ist. Wiegegebühr 10 cf pro Sack oder Korb.

Den 8. Sepl. 1920. 948

Stadtschulth.-Amt: Maier

Nm Sonntag, den 12. September 1S2V ,««

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Mus m dar deutsche Bald!

Die Nationalversammlung hat am 28. April 1920 das Reichsversorgungsgesetz verabschiedet, das die Versorgungsan­sprüche der deutschen Kriegsbeschädigten und Kriegshinterblie­benen regelt. Obwohl das Gesetz in verschiedenen Punkten gegenüber dem bisherigen Zustand Verbesserungen bringt, muß es in mehreren Teilen den schärfsten Widerspruch der Opfer des Krieges Hervorrufen. Da bis jetzt alle Einsprüche der Versorgungsberechligten beim Reichstag und bei der Re­gierung einen Willen zur Aenderung des Gesetzes nicht Her­vorrufen konnten, wenden sich die Kriegsbeschädigten und Kriegerhinterbliebenen an das deutsche Volk. Die Pflichten, die das Volk gegenüber den Opfern des Krieges zu erfüllen hat. werden durch das Reichsoersorgungsgesetz nicht erfüllt. Ein erheblicher Teil der Kriegsbeschädigten wird nach dem neuen Gesetz schlechter gestellt als bisher. Außerdem schafft das Gesetz durch die Gewährung einer sogenannten Aus­gleichszulage, die ungelernten Arbeitern und deren Hinter­bliebenen nicht zugute kommt, neue Unzufriedenheit. Eine Kürzung der Rente der Beschädigten und Hinterbliebenen ist in der Weise vorgesehen, daß ein Zehntel der Versorgungs- gebührniffe dann ruht, wenn die Versorgungsberechtigten ein steuerbares Arbeitseinkommen von mehr als 5000 Mk. haben. Ist ein steuerbares Jahreseinkommen von mehr als 14000 Mk. vorhanden, so erhalten Beschädigte und Hinterbliebene über­haupt keine Rente mehr. Diese Einkommensgrenzen müssen angesichts der gegenwärtig herrschenden Teuerung als viel zu niedrig bezeichnet werden, um so niehr, als den vollständig erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten und den Hinterbliebenen ungefähr nur die Hälfte des Existenzminimums gewährt wird. Die Renlenbezüge eines verheirateten Kriegsbeschä­digten, der zwei Kinder hat und vollständig erwerbs­unfähig ist (100 Proz.), stehen hinter den Jahresbezügen der ledigen Reichswehrsoldaten um mehr als 2000 Mk. zurück. Die Zahlen, die bis jetzt auf Veranlassung der amtlichen Stellen über die Höhe der Renten nach dem neuen Gesetz veröffentlicht worden sind, treffen deshalb nicht zu, weil dabei stets verschwiegen wurde, daß schon von einem steuerbaren Einkommen von 5000 Mk. ab die Renten teilweise und bei einem Einkommen von 14 OVO Mk. vollständig ruhen. Die von den amtlichen Stellen errechneten Ausgaben in Höhe von fünf­einhalb Milliarden Mark jährlich werden bei Aufrechterhaltung der Kürzungsbestimmungen nicht notwendig sein.

Die Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen wissen sehr wohl, daß sich das Reich, in einer schwierigen finanziellen Lage befindet. Sie sind an dieser und an der langen Dauer des Krieges jedoch unschuldig. Das deutsche Volk muß durch seinen Reichstag düür sorgen, daß die vorhandenen zwei­einhalb Millionen Ksteqerhinterbliebenen und eineinhalb Mil­lionen Kriegsbeschädigten nicht zu verbitterten Menschen werden, sondern bereit sind, an dem Wiederaufbau Deutsch­lands mit vollen Kräften teilzunehmen. Das kann aber nur dann geschehen, wenn ihre eigene Existenz sichergestellt ist. Dies wird aber mit dem neuen Gesetz nicht erreicht. Es sei nur noch darauf hingewiesen, daß die Kriegseltern einen An­spruch auf Elternrente nach dem neuen Gesetz nur dann haben, wenn sie mit einem Einkommen von weniger als 1500 jährlich zur Einkommensteuer veranlagt sind. Daß unter diesen Verhältnissen der größte Teil der bedürftigen Kriegs- eltern sich um Unterstützung aus "ffentlichen Mitteln bemühen muß, ist ohne weiteres klar. Diele Schande muß jedoch das deutsche Volk von sich abwenden. Daher muß verlangt werden, daß die nachteiligen Bestimmungen des Versorgungsgesetzes beseitigt werden. In der Woche vom 5. bis 12. September 1920 finden im ganzen Reich Massenkundgebungen für die Kriegsopfer statt.

Für den Bezirk Nagold veranstalten wir am

Slmrtlir d« il. Se-ldr. irr». Midi r Wr

im Traubensaal eine

öffentliche BersanmiW.

in welcher Herr Gausekretär Scheibuer aus Stuttgart ein klares Bild über die Vor und Nachteile des neuen Versor­gungsgesetzes geben wird. Wir bitten die gesamte Bevölke­rung in Stadt und Land, namentlich alle Kriegsteilnehmer, sich zahlreich an der Versammlung zu beteiligen. Kein Kriegs­beschädigter und keine Hinterbliebene darf fehlen.

Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Hinterbliebene«,

947 Ortsgruppe Nagold.

Heiratsgesuch.

Witwer, Kfm., eogl., 44 I., über ISO 000 Beim., Agent, und Trikoto.-Gesch. auf d. Lande, 4 K. 5I I I., wünscht mit eogl. christl. gesinnten, charakterv, braven Frl. mit entspr. Btldg. u. Verm. oder kinderl. Wiiwe im Alter v 3944J. zwecks bald. Heirat in Verb, zu treten. Nur ernstg. Ang. mit Bild unter 957 an die Geschäftsstelle ds. Bl.

Allgemeine Beleih» und Privat-Darlehenanstalt Kommanditgesellschaft Lahr in Baden.

Fernruf 497. Bahnhofstraße 5. Gekürzte Briefaufschrift: ^60^, Lahr i. Bcü>en. Geschäfts tätigkeit:

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Ausflug --

am Sonntag, den 12. September:

Abfahrt Vm. 10.36 mit Bahn nach Stat. Teinach. Von dort Wanderung nach Bad Teinach, oberes Teinachtal, Breitenberg. Neu­weiler, Gaugenwald, Berneck. Rückf. ab Berneck Der Vorstand: Schleicher.

MMHolMkeiterverkM.

Sonntag, 12. September, nachmittags 2 Ahr findet eine

.Holzarbeiter-Versammlung

für den ganzen Bezirk Nagold-Altensteig im Gasthaus zur

Sonne in Ebhausen statt.

Bei der Wichtigkeit der Tagesordnung ist es dringend notwendig, daß jeder Kollege erscheint. 954

Die Verwaltungen.

Stammheim-Gültlinge»

kovdMk-LililsllW.

Wir beehren uns hiemit, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer am

Samstag den 11. September 19W

stattftndenden Hochzeitsfeier in das Gasthaus zum Waldhorn" in Stammheim bei Calw sreundlichst einzuladen.

K AM Ulldmlltt 8 Mme Ltz

Maurer « Tochter des

S. d. Gottl. Furthmüller g Jakob Lutz, Bauer Holzhauer i. Stammheim. 0 in Gültlingen.

932 Kirchgang 12 Uhr.

Wir bitten, dies statt jeder besonderen Einla- entgegenznnehmen.

956

Nagold, den 10 Septbr 1920

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, die uns bei dem so raschen Hinscheiden meiner lieben Gaitm, unserer treubesorglen Mutter

Maria Stottele

geb. Brenner

für den erhebenden Gesang des verehrt. Lieder- und Sängerkrauzes, für die liebevolle Pflege der Kranken schwestern und für die zahlreiche Be'leitrmg zu ihrer letztenjRuhestätte, sowie für die so trostreichen Worte des Herrn Geistlichen am Grabe sagen wir herz­lichen Dank,

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Der Gatte: Christian Stottele.

96 l

Wildberg, den 8. Sept. 1920.

Danksagung.

Für die zahlreichen Beweise herzlicher Tei? nähme von allen Seilen, sowie die trostreichen Worte des Herrn Geistlichen, beim Hinscheiden unseres ünoergeßlichen Vaters, Großvaters und Bruders

Karl Kalmbach

Küfermeister

sagen wir auf diesem Wege unser» herzlichsten Dank.

Ilcrrnitie Kalmbach.

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