sätzlich den vorstehenden Bestimmungen und den etwaigen weiteren von der Zentralstelle f. d. L., den Bezirkskommis- fionen, der Ankaufskommission, dem Landeskommissar (8 10) und den Oberämtern auf Grund dieser Verfügung getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt, insbesondere das Verbot der Kastration beschlagnahmter Hengste und der Ausfuhr beschlagnahmter Pferde aus Württemberg Übertritt oder die von ibm geforderten Auskünfte nicht oder nichi innerhalb der bestimmten Frist oder unrichtig oder unvollständig gibt, oder die Einsicht in seine Geschäftsbriefe, Geschäftsbücher oder sonstige Urkunden oder die Besichtigung oder die Untersuchung seiner Räume verweigert.
(2) Fahrlässige Zuwiderhandlungen der in Abs. 1 be- zeichneten Art werden nach 8 11 des einen oder nach 8 13 des andern der genannten Gesetze mit Geldstrafe bis zu 10000 bestraft.
II. Rindvieh, Schafe, Ziegen und Geflügel.
§ 9. Die Aufbringung des von Württemberg als Leistungsverband angeforderten Nutzviehs (Rindvieh, Schafe, Ziegen) und Geflügels und die damit zusammenhängenden Aufgaben liegen der Verwaltungsabteilung der Fleischversor- gungsstelle für Württemberg und Hohenzollern als Landeszentralbehörden im Sinne der KZ 4 bis 8, 11, 14 und 15 der Bekanntmachung des Reichswirtschastsministers ob. Diese wird ermächtigt, die für die Ablieferung der genannten Tiere ^erforderlichen Ausführnngsbestimmungen selbst zu erlassen.
HI. Schlußbestimmungen.
§ 10. Kosten der Zwangsmaßnahmen. Die durch das Notwendigwerden der Enteignung von abzuliefernden Tieren entstehenden Mehrkosten der Aufbringung, deren Betrag auf Antrag der Aufkäufer oder der Ankaüfskommission vom Oberamt endgültig festgestellt wird, sind von der betreffenden Gemeinde zu bezahlen. Die Gemeinde kann sie auf die beteiligten Tierbesitzer umlegen und verlangen, daß deren Anteil an solchen Kosten von der den Tierbesitzern verwilligten Entschädigung abgezogen und ihr überwiesen wird.
8 II. Landeskommissare. Die Zentralstelle für die Landwirtschaft hat als Kommissar für die ordnungsmäßige Aufbringung von Pferden und Ablieferung derselben auf den Sammelstellen ihren Berichterstatter
Professor a. D. Dr. Gmelin in Stuttgart
die Fleischversorgungsstelle als Kommissar für die Aufbringung und Ablieferung von Nutzvieh und Geflügel ihren Berichterstatter
Oekonomierat Ströbele in Stuttgart aufgestellt. Seitens des Ernährungsministeriums wird Professor a. D. Dr. Gmelin als Landeskommissar für die Ausbringung und Ablieferung von Pferden, Oekonomierat Ströbele als Landeskommissar für die Aufbringung u. Ablieferung von Nutzvieh und Geflügel mit der Wahrnehmung der württ.Jnteressen bei der Ablieferung der Tiere beauftragt.
8 12. Inkrafttreten. (1) Gegenwärtige Verfügung tritt mit dem Tag ihrer Verkündigung in Kraft.
Stuttgart, den 16. Januar 1920. Graf.
Die Herren Ortsvorsteher
wollen vorstehende Verfügung in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen und 8 2 Abs. i den Hengstbesitzern gegen Bescheinigung im Amtsprotokoll besonders eröffnen.
Die Pferdevormusterungen werden vom Freitag den 30. d. MtS. ab in den einzelnen Genieinden vorgenommen werden. Der genaue Zeitpunkt der Vormusterung wird vom Vorsitzenden der Kommission — Oberamtstierarzt Dr. Metzger — noch bekannt gegeben. Zur Musterung sind sämtliche Pferde und Fohlen vorzuführen. Eine Liste über die Namen der Pferdebesitzer und die Zahl ihrer Pferde und Fohlen wolle angefertigt und dem Vorsitzenden der Kommission vor Beginn der Musterung übergeben werden. Die Anwesenheit des Ortsvorstehers oder dessen Stellvertreters ist erforderlich. Ein Tisch, Schreibzeug und evtl, eine Schreibhilfe sind auf dem Musterungsplatz bereit zu stellen.
Nagold, 26. Januar 1920. Oberamt: Münz.
Bekanntmachung des Staatsministeriums.
In neuerer Zeit mehren sich'die Fälle, in denen die Bevölkerung unter Verletzung des Verbots von Versammlungen und Umzügen auf öflentlichen Straßen und Plätzen durch unverantwortliche Persönlichkeiten zu Gewalttätigkeiten gegen Staats- und Gemeindebehörden anfgereizt wird.
Die Regierung ist fest entschlossen, derartigen Ausschreitungen gegenüber die volle Strenge des Gesetzes zur Anwendung zu bringen, und weiß sich hierin eins mit der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung.
„Beschlüsse" der Bezirks- u. Gemeinderäte sowie sonstige „behördliche" Anordnungen, die unter Anwendung von Zwang oder durch Nötigung zu stände kommen, haben keine rechtliche Gültigkeit.
Alle Teile der Bevölkerung in Stadt und Land sollten sich dessen bewußt sein, daß durch Teilnahme an solchen Gewalttätigkeiten die Gegensätze zwischen den einzelnen Berufsständen nur verschärft, die Arbeits- und Berufsfreudigkeit der staatlichen und Gemeindebeamten gelähmt u. die Sicherstellung der Versorgung auf dem Gebiete des Ernährungs- wesens aufs schwerste gefährdet werden.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß die bedauerlichen Ausschreitungen der letzten Wochen in den beteiligten Gemeinden vielfach durch nicht dort ansässige Personen künstlich heroor- gerufen worden sind. Die Regierung spricht die Erwartung aus, daß die Bevölkerung in Zukunft vor allem diesem Gesichtspunkt gebührend Rechnung trägt, derartige Persönlichkeiten, die es meisterhaft verstehen, sich bei den von ihnen oeranlaßten Kundgebungen im Hintergrund zu halten, von sich abschüttelt und den Regierungsorganen bej ihren Bemühungen auf Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung tatkräftigen Beistand leistet.
Die Regierung wird Beschwerden, die in geordneter Weise zu ihrer Kenntnis gebracht werden, jederzeit gewissenhaft prüfen und, soweit es in ihrer Macht steht, Abhilfe schaffen.
Die Stadtdirektion Stuttgart und die Oberämter werden beauftragt, diese Bekanntmachung in den Bezirksamtsblättern zu veröffentlichen.
Stuttgart, den 24. Januar 1920.
Das Staatsministerium:
BloS. Bolz. Graf. Heymann. Hieber. Leipart. Liesching.
Erhaltenem Auftrag zufolge gebe ich von vorstehender Bekanntmachung Kenntnis. 400
Nagold, den 25. Jan. 1920. Obrramt: Münz.
Erhöhung der Getreideausmahlungssätze.
Laut Telegramm der LandeSgetreidestelle Stuttgart v«m 24. d. MtS. wird die Ausmahlung für Roggen, Weizen und Dinkel auf 90"/o, für Gerste auf 85"/o erhöht. 412
Diese Bestimmung gilt für Kommunalverbände sowie für Selbstversorger und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Nagold, 26. Januar 1920. 'Oberamt: Münz.
Stadt Atteufteig.
Verkauf um Melstaunuholz
im schriftlichen Aufstreich
aus Distr. VI, Priemen und VIII, Enzwyld (8—13 km von Bahnhof Altensteig): 1321 Fichten und Tannen, 291 Forchen mit Fm.: 16 I.. 132 II., 295 III., 157 IV. 199 V., 36 VI. Kl. Langh, und 4 I., 15 II-, 7 III. Kl. Sägh.
Angebote auf die neuen Forstpreise, verschlossen mit der Aufschrift: „Gebot auf Nadelstammholz" bis
Ssmsrag. bell 7. ZeSr.. nachmittags 2 W
an die unterzeichn. Stelle, welche auch Losverzeichnisse liefert und Auskunft erteilt. 394
Städt. Forstverwaltung.
Ebhausen.
Lang- and Bauholzverkauf.
Am Donnerstag, den 29. ds. Mts. nachm. 2 Uhr
kommt auf dem Rathaus im Submissionsweg zum Verkauf:
u. Lang- und Sägholz aus dem Gemeindexiald Hardt Klasse I II III
Stück Fstm. Stück Fstm. Stück Fstm.
Los I Nr. 214/230
1
2.50
9 11.49
7
6,05
„ II .. 231/248
3
6.—
12 18,53
3
2.66
„ III ., 249/270
5
11.35
13 20.23
3
2.60
Sägholz
1
0.50
„ IV „ 271/292
6
16.67
9 18L9
2
2.41
298 307 3081. Kl. 3 St. 1.64 Fstm. V. Kl. 3 St. 1.30 Fm.
, Sägholz II. „ 1 „ 1.53 „ III. „ 1 „ 0.80
b. Bauholz. Gemeindewald Graßhardt Los I Nr. 1—60 2 St. IV. Kl. 58 St. V. Kl.
„ II ., 61—120 I . 57 .
„III „ 121-180 3 „ .. „ 57 .
„VI .. I8I-2I3 I . 31 . 1 St. VI. Kl.
zusammen 51.76 Festmeter.
Abfuhr günstig. ' 395
Den 24. Januar 1920. Schultheißenamt.
Rotfelden
G G G A
(?) Wir beehren uns hiemit, Verwandte, Freunde A und Bekannte zu unserer am
(A Donnerstag, den 29. Januar 1920
A im Gasthaus z. „Waldhorn" in Rotfelden stattfin- denden Hochzeitsfeier freundlichst einzuladen.
Kiedrich WIer
Wagner
Sohn des Michael Kübler Schmiedmstr., Rotfelden.
Marie Walz
Tochter des
-s Friedrich Walz, Bauer (A Rotfelden. (^)
391' Kirchgang */,12 Uhr.
Wir bitten, dies statt jeder besonderen Einladung d
entgegenzunehmen.
prima ^rN8- >8t sili-
lauäs^vartz
gstr-ottsn.
Drogerie
6edr. iSeur 408
leltzlon 122,
Nagold.
Unterzeichneter setzt eine mit dem 6. Kalb 17 Wochen trächtige gute
Nutzkuh
mittlerer Schlag, dem Verkauf aus. 407
Heinrich Harr, Weißgerber.
Verkaufe eine gute
Nutz- u. Wfskllh
wegen Futtermangel. Wer? sagt die Geschäftsstelle d. Bl.
39«
Schwabenspende für Auslanddeulsche.
Seit Kriegsende kehrten Tausende heimatlos gewordener Volksgenossen in die Heimat zurück, beraubt ihrer Existenz und ihres Eigentums. Von allen Mitteln entblößt, brauchen sie in bitterster Not unsre Hilfe. Reichshilfe kann angesichts der traurigen Finanzlage unseres Vaterlandes nur unzureichend sein. Rasche freiwillige Liebestätigkeit'muß eingreifen, um diese Pioniere des Deutschtums durch die Heimat wieder aufzurichten und zu stärken, damit sie mit neuem Tatendrang und mit neuer Schaffensfreude deutsches Ansehen und deutschen Einfluß im Auslande wieder zur Geltung bringen.
Der Oberamtsbezirk Nagold wird sich von diesem Hilfswerk nicht ausschließen und auch hier seinen so oft bewährten Opfersinn betätigen. 24«
Der Bezirksausschuß:
Seminaroberlehrer Bachteler, Stadtschultheitz Maier, Oberamtmann Münz, Landtagsabgeordneter Schaible, Stadtpfarrer Dr. Schairer, Schulrat Schott.
Gesammelte Gaben wollen auf das Konto „Schwabenspende" bei der Oberamtssparkasse Nagold überwiesen werden.
veradle Kr 1 Mermsrll 8.5V M. 1 2V M.-8tilvk in voll 275 »
IIV „ « „ «1Z7.5V»
M Misiillmtle KM- ». Mer- müiirsn obiz. wert MtMkckeilA.
Größerer Betrag wird ans Wunsch abgeholt.
AkartLi» LürlrL«-
392 XȤxoLL, ^mmirigsksti-aks.
Nagold.
KlitM
ist eingetroffen bei 399
Ehr. Raaf
Klumpps Nackf.
Bestellungen
auf 404
Weilfmiliere
sofort lieferbar, nimmt entgegen
Eugen Nuding,
Nagold.
40 Wochen'trächtig, samt 15 Monate altem
Aeltere Nutz:
EinsNrind
setzt dem Verkauf aus. 397 Wer? sagt die Geschäftsst.d.Bl.
Erbitte Eilangeboie für mehrere Waggon
Preis ab Station.
Kleinbach
Bietigheim. 409
Fahrrad
gut erhalten, zu kaufen gesucht 410
Hauri Wrldberg.
Igiir-lliitemM
Anmeldungen werden im Schwaldbräühaus entgegengenommen. 403
Bernhardy,
Jnstitutstanzlehrer.
Ein fleißiges, ehrliches Mädchen im Älter von 17 bis 20 Jahren in eine Metzgerei und Weinwirtschatt nach auswärts gesucht. 393 Nähere Auskunft erteilt Frau Spöhr Nagold, Insel.
Gelber
WshM
mit weißer Brust und Halsband hat sich seit Samstag beim Bad Rötenbach
orrlausrn.
ES wird gebeten, denselben bei Begegnen einzufangen und an Göttlieb Lutz, Fischer, Nagold gegen Belohnung ub- zugeben. Vor Ankauf wird gewarnt. 40«
Verlaufen
hat sich mein
Jobcr- mu«
Rüde» (Lux). Bitte denselben gegen Belohnung abzugeben bei 402
O. Scharr . -. Pfrondorf.
Bor Ankauf wird gewarnt.
Unterzeichneter setzt einen 1 l/2 Jahre alten schönen,
dem Verkauf aus. 411 Friedrich Rapp, z. Löwen Un'terschwandorf.
Frachtbriefe
dsi S. V. Lsker. ISsgvIä.