sätzlich den vorstehenden Bestimmungen und den etwaigen weiteren von der Zentralstelle f. d. L., den Bezirkskommis- fionen, der Ankaufskommission, dem Landeskommissar (8 10) und den Oberämtern auf Grund dieser Verfügung getroffe­nen Anordnungen zuwiderhandelt, insbesondere das Verbot der Kastration beschlagnahmter Hengste und der Ausfuhr beschlagnahmter Pferde aus Württemberg Übertritt oder die von ibm geforderten Auskünfte nicht oder nichi innerhalb der bestimmten Frist oder unrichtig oder unvollständig gibt, oder die Einsicht in seine Geschäftsbriefe, Geschäftsbücher oder sonstige Urkunden oder die Besichtigung oder die Untersuchung seiner Räume verweigert.

(2) Fahrlässige Zuwiderhandlungen der in Abs. 1 be- zeichneten Art werden nach 8 11 des einen oder nach 8 13 des andern der genannten Gesetze mit Geldstrafe bis zu 10000 bestraft.

II. Rindvieh, Schafe, Ziegen und Geflügel.

§ 9. Die Aufbringung des von Württemberg als Lei­stungsverband angeforderten Nutzviehs (Rindvieh, Schafe, Ziegen) und Geflügels und die damit zusammenhängenden Aufgaben liegen der Verwaltungsabteilung der Fleischversor- gungsstelle für Württemberg und Hohenzollern als Landes­zentralbehörden im Sinne der KZ 4 bis 8, 11, 14 und 15 der Bekanntmachung des Reichswirtschastsministers ob. Diese wird ermächtigt, die für die Ablieferung der genannten Tiere ^erforderlichen Ausführnngsbestimmungen selbst zu erlassen.

HI. Schlußbestimmungen.

§ 10. Kosten der Zwangsmaßnahmen. Die durch das Notwendigwerden der Enteignung von abzuliefernden Tieren entstehenden Mehrkosten der Aufbringung, deren Betrag auf Antrag der Aufkäufer oder der Ankaüfskommission vom Oberamt endgültig festgestellt wird, sind von der betreffenden Gemeinde zu bezahlen. Die Gemeinde kann sie auf die be­teiligten Tierbesitzer umlegen und verlangen, daß deren An­teil an solchen Kosten von der den Tierbesitzern verwilligten Entschädigung abgezogen und ihr überwiesen wird.

8 II. Landeskommissare. Die Zentralstelle für die Landwirtschaft hat als Kommissar für die ordnungsmäßige Aufbringung von Pferden und Ablieferung derselben auf den Sammelstellen ihren Berichterstatter

Professor a. D. Dr. Gmelin in Stuttgart

die Fleischversorgungsstelle als Kommissar für die Auf­bringung und Ablieferung von Nutzvieh und Geflügel ihren Berichterstatter

Oekonomierat Ströbele in Stuttgart aufgestellt. Seitens des Ernährungsministeriums wird Pro­fessor a. D. Dr. Gmelin als Landeskommissar für die Aus­bringung und Ablieferung von Pferden, Oekonomierat Ströbele als Landeskommissar für die Aufbringung u. Ab­lieferung von Nutzvieh und Geflügel mit der Wahrnehmung der württ.Jnteressen bei der Ablieferung der Tiere beauftragt.

8 12. Inkrafttreten. (1) Gegenwärtige Verfügung tritt mit dem Tag ihrer Verkündigung in Kraft.

Stuttgart, den 16. Januar 1920. Graf.

Die Herren Ortsvorsteher

wollen vorstehende Verfügung in ortsüblicher Weise bekannt machen lassen und 8 2 Abs. i den Hengstbesitzern gegen Be­scheinigung im Amtsprotokoll besonders eröffnen.

Die Pferdevormusterungen werden vom Freitag den 30. d. MtS. ab in den einzelnen Genieinden vorgenommen wer­den. Der genaue Zeitpunkt der Vormusterung wird vom Vorsitzenden der Kommission Oberamtstierarzt Dr. Metzger noch bekannt gegeben. Zur Musterung sind sämtliche Pferde und Fohlen vorzuführen. Eine Liste über die Namen der Pferdebesitzer und die Zahl ihrer Pferde und Fohlen wolle angefertigt und dem Vorsitzenden der Kommission vor Beginn der Musterung übergeben werden. Die Anwesenheit des Ortsvorstehers oder dessen Stellvertreters ist erforderlich. Ein Tisch, Schreibzeug und evtl, eine Schreibhilfe sind auf dem Musterungsplatz bereit zu stellen.

Nagold, 26. Januar 1920. Oberamt: Münz.

Bekanntmachung des Staatsministeriums.

In neuerer Zeit mehren sich'die Fälle, in denen die Bevölkerung unter Verletzung des Verbots von Versamm­lungen und Umzügen auf öflentlichen Straßen und Plätzen durch unverantwortliche Persönlichkeiten zu Gewalttätigkeiten gegen Staats- und Gemeindebehörden anfgereizt wird.

Die Regierung ist fest entschlossen, derartigen Ausschrei­tungen gegenüber die volle Strenge des Gesetzes zur An­wendung zu bringen, und weiß sich hierin eins mit der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung.

Beschlüsse" der Bezirks- u. Gemeinderäte sowie sonstige behördliche" Anordnungen, die unter Anwendung von Zwang oder durch Nötigung zu stände kommen, haben keine recht­liche Gültigkeit.

Alle Teile der Bevölkerung in Stadt und Land sollten sich dessen bewußt sein, daß durch Teilnahme an solchen Ge­walttätigkeiten die Gegensätze zwischen den einzelnen Berufs­ständen nur verschärft, die Arbeits- und Berufsfreudigkeit der staatlichen und Gemeindebeamten gelähmt u. die Sicher­stellung der Versorgung auf dem Gebiete des Ernährungs- wesens aufs schwerste gefährdet werden.

Die Erfahrung hat gezeigt, daß die bedauerlichen Aus­schreitungen der letzten Wochen in den beteiligten Gemeinden vielfach durch nicht dort ansässige Personen künstlich heroor- gerufen worden sind. Die Regierung spricht die Erwartung aus, daß die Bevölkerung in Zukunft vor allem diesem Ge­sichtspunkt gebührend Rechnung trägt, derartige Persönlich­keiten, die es meisterhaft verstehen, sich bei den von ihnen oeranlaßten Kundgebungen im Hintergrund zu halten, von sich abschüttelt und den Regierungsorganen bej ihren Be­mühungen auf Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung tatkräftigen Beistand leistet.

Die Regierung wird Beschwerden, die in geordneter Weise zu ihrer Kenntnis gebracht werden, jederzeit gewissen­haft prüfen und, soweit es in ihrer Macht steht, Abhilfe schaffen.

Die Stadtdirektion Stuttgart und die Oberämter werden beauftragt, diese Bekanntmachung in den Bezirksamtsblättern zu veröffentlichen.

Stuttgart, den 24. Januar 1920.

Das Staatsministerium:

BloS. Bolz. Graf. Heymann. Hieber. Leipart. Liesching.

Erhaltenem Auftrag zufolge gebe ich von vorstehender Bekanntmachung Kenntnis. 400

Nagold, den 25. Jan. 1920. Obrramt: Münz.

Erhöhung der Getreideausmahlungssätze.

Laut Telegramm der LandeSgetreidestelle Stuttgart v«m 24. d. MtS. wird die Ausmahlung für Roggen, Weizen und Dinkel auf 90"/o, für Gerste auf 85"/o erhöht. 412

Diese Bestimmung gilt für Kommunalverbände sowie für Selbstversorger und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Nagold, 26. Januar 1920. 'Oberamt: Münz.

Stadt Atteufteig.

Verkauf um Melstaunuholz

im schriftlichen Aufstreich

aus Distr. VI, Priemen und VIII, Enzwyld (813 km von Bahnhof Altensteig): 1321 Fichten und Tannen, 291 Forchen mit Fm.: 16 I.. 132 II., 295 III., 157 IV. 199 V., 36 VI. Kl. Langh, und 4 I., 15 II-, 7 III. Kl. Sägh.

Angebote auf die neuen Forstpreise, verschlossen mit der Aufschrift:Gebot auf Nadelstammholz" bis

Ssmsrag. bell 7. ZeSr.. nachmittags 2 W

an die unterzeichn. Stelle, welche auch Losverzeichnisse liefert und Auskunft erteilt. 394

Städt. Forstverwaltung.

Ebhausen.

Lang- and Bauholzverkauf.

Am Donnerstag, den 29. ds. Mts. nachm. 2 Uhr

kommt auf dem Rathaus im Submissionsweg zum Verkauf:

u. Lang- und Sägholz aus dem Gemeindexiald Hardt Klasse I II III

Stück Fstm. Stück Fstm. Stück Fstm.

Los I Nr. 214/230

1

2.50

9 11.49

7

6,05

II .. 231/248

3

6.

12 18,53

3

2.66

III ., 249/270

5

11.35

13 20.23

3

2.60

Sägholz

1

0.50

IV 271/292

6

16.67

9 18L9

2

2.41

298 307 3081. Kl. 3 St. 1.64 Fstm. V. Kl. 3 St. 1.30 Fm.

, Sägholz II. 1 1.53 III. 1 0.80

b. Bauholz. Gemeindewald Graßhardt Los I Nr. 160 2 St. IV. Kl. 58 St. V. Kl.

II ., 61120 I . 57 .

III 121-180 3 .. 57 .

VI .. I8I-2I3 I . 31 . 1 St. VI. Kl.

zusammen 51.76 Festmeter.

Abfuhr günstig. ' 395

Den 24. Januar 1920. Schultheißenamt.

Rotfelden

G G G A

(?) Wir beehren uns hiemit, Verwandte, Freunde A und Bekannte zu unserer am

(A Donnerstag, den 29. Januar 1920

A im Gasthaus z.Waldhorn" in Rotfelden stattfin- denden Hochzeitsfeier freundlichst einzuladen.

Kiedrich WIer

Wagner

Sohn des Michael Kübler Schmiedmstr., Rotfelden.

Marie Walz

Tochter des

-s Friedrich Walz, Bauer (A Rotfelden. (^)

391' Kirchgang */,12 Uhr.

Wir bitten, dies statt jeder besonderen Einladung d

entgegenzunehmen.

prima ^rN8- >8t sili-

lauäs^vartz

gstr-ottsn.

Drogerie

6edr. iSeur 408

leltzlon 122,

Nagold.

Unterzeichneter setzt eine mit dem 6. Kalb 17 Wochen trächtige gute

Nutzkuh

mittlerer Schlag, dem Verkauf aus. 407

Heinrich Harr, Weißgerber.

Verkaufe eine gute

Nutz- u. Wfskllh

wegen Futtermangel. Wer? sagt die Geschäftsstelle d. Bl.

39«

Schwabenspende für Auslanddeulsche.

Seit Kriegsende kehrten Tausende heimatlos gewordener Volksgenossen in die Heimat zurück, beraubt ihrer Existenz und ihres Eigentums. Von allen Mitteln entblößt, brauchen sie in bitterster Not unsre Hilfe. Reichshilfe kann angesichts der traurigen Finanzlage unseres Vaterlandes nur unzu­reichend sein. Rasche freiwillige Liebestätigkeit'muß eingreifen, um diese Pioniere des Deutschtums durch die Heimat wieder aufzurichten und zu stärken, damit sie mit neuem Tatendrang und mit neuer Schaffensfreude deutsches Ansehen und deutschen Einfluß im Auslande wieder zur Geltung bringen.

Der Oberamtsbezirk Nagold wird sich von diesem Hilfs­werk nicht ausschließen und auch hier seinen so oft bewährten Opfersinn betätigen. 24«

Der Bezirksausschuß:

Seminaroberlehrer Bachteler, Stadtschultheitz Maier, Oberamtmann Münz, Landtagsabgeordneter Schaible, Stadtpfarrer Dr. Schairer, Schulrat Schott.

Gesammelte Gaben wollen auf das KontoSchwaben­spende" bei der Oberamtssparkasse Nagold überwiesen werden.

veradle Kr 1 Mermsrll 8.5V M. 1 2V M.-8tilvk in voll 275 »

IIV « «1Z7.5V»

M Misiillmtle KM- ». Mer- müiirsn obiz. wert MtMkckeilA.

Größerer Betrag wird ans Wunsch abgeholt.

AkartLi» LürlrL«-

392 XȤxoLL, ^mmirigsksti-aks.

Nagold.

KlitM

ist eingetroffen bei 399

Ehr. Raaf

Klumpps Nackf.

Bestellungen

auf 404

Weilfmiliere

sofort lieferbar, nimmt ent­gegen

Eugen Nuding,

Nagold.

40 Wochen'trächtig, samt 15 Monate altem

Aeltere Nutz:

EinsNrind

setzt dem Verkauf aus. 397 Wer? sagt die Geschäftsst.d.Bl.

Erbitte Eilangeboie für mehrere Waggon

Preis ab Station.

Kleinbach

Bietigheim. 409

Fahrrad

gut erhalten, zu kaufen gesucht 410

Hauri Wrldberg.

Igiir-lliitemM

Anmeldungen werden im Schwaldbräühaus entgegen­genommen. 403

Bernhardy,

Jnstitutstanzlehrer.

Ein fleißiges, ehrliches Mädchen im Älter von 17 bis 20 Jahren in eine Metz­gerei und Weinwirtschatt nach auswärts gesucht. 393 Nähere Auskunft erteilt Frau Spöhr Nagold, Insel.

Gelber

WshM

mit weißer Brust und Halsband hat sich seit Samstag beim Bad Rötenbach

orrlausrn.

ES wird gebeten, denselben bei Begegnen einzufangen und an Göttlieb Lutz, Fischer, Nagold gegen Belohnung ub- zugeben. Vor Ankauf wird gewarnt. 40«

Verlaufen

hat sich mein

Jobcr- mu«

Rüde» (Lux). Bitte densel­ben gegen Belohnung abzu­geben bei 402

O. Scharr . -. Pfrondorf.

Bor Ankauf wird gewarnt.

Unterzeichneter setzt einen 1 l/2 Jahre alten schönen,

dem Verkauf aus. 411 Friedrich Rapp, z. Löwen Un'terschwandorf.

Frachtbriefe

dsi S. V. Lsker. ISsgvIä.