reu bei Aufrechter- ;en Beistand leistet, htsveranstaltunge«.

an etwa 400 Orten zählt, erläßt durch nng: Wir begrüßen Innern betr. Fast- iskenumzügen und fühlen uns aber in furchtbar ernsten fast trostlose mirt- edies schon eine er- landab breit macht, zur Unterlassung schlossenen Kreisen

Winter mit «enig gerarur zu mild ist. egel sogar schädlich die Saaten und Im Januar viel älern und Bäumen n. Wächst daS cs ganze Jahr. Bauer nach dem hen im Lenz rauhe eer das Faß. Das re Gottesäcker, land. BeiderEiil- aus dem Auslände terungen geschaffen m Private zum per- sseis, Gerste, Speck, ee, Seife, Wäsche, ibefrei. An Tabak Voraussetzung ist, den werden, uigsministerium hat »ertreteru der Land- . rbraucher, des Han- nalverbänden, sowie !, auch im laufenden stung der Eier im Für diesen Ent­sbeirat des Ernäh )en erklärt hat, war Bei der derzeitigen auch, angesichts der Mark im Ausland ausgeglichen werden isellos sofort einen und auswärtigen und damit auch alS- Iierpreises zur siche- Verordnung gegen g von Höchst- oder eten, da erfahrungS- qleichzeitige öffent- Lebensmitteln nicht »erden können. Es en den Ländern, die e der Bevölkerung, oenigstens noch eine ngbaren Preisen er- ciern zugunsten der and damit auch die leeinträchtigt. Hiezu inseres Landes mit bei den günstigeren lands höhere Preise Insbesondere aber eigabe sich über das sich nicht mit dem z auf diesem Wege ebenswichtiger ratio- Mehl und dergl. ver- iche Versorgung noch üe Aufrechterhaltung n Höchstpreisen im- derselben geforderten ntlichen Beivirtschaf- ise, die seit 27. Febr. chen, erhöht werden, teneier beträgt künf- hung der Preise für ksicht auf die Steige- ind im Hinblick auf scheu Ländern nicht

ttemberg.

etzten Beiratssitzung n wurde mitgeteilt, r noch zwei Klassen, vird. DerPersonen- ichseisenbahnnetz ein- e Abmangel beträgt laufenden Etatsjahr , eine Folge haupt- m. Die Uebernahme t nach dem Anlage­soll nicht weiter zen- dig ist. Jedes Land ahnprovinzialbehörde treter des ReichSver- srung, der wie der gehöriger und gleich- örde de? betreffenden godensee kommt nach wiederholt geforderte tet wird. Allerdings u. Bayern für Liu- irfte die Verkürzung i 100 Kilometer den Erhöhung der Güter- ab genehmigt. Eine

starke Erhöhung der Personeutarife ist gleichfalls in Aussicht genommen. Die von den Ländern begonnenen Bauten muffen, soweit ein Bedürfnis vorliegt, zu Ende geführt werden. Ist darüber keine Einigung zu erzielen, dann entscheidet der Staatsgcrichtshof. Bleibt das preußische Effenbahngesetz auch im Reich in Geltung, wonach die am Bau einer Bahn inte­ressierten Gemeinden und Bezirke die Hälfte des Baukapitals zu tragen haben, dann ist künftig, da der Kilometer Voll­bahnbäu sich heute schon auf eine halbe Million stellt und bald auf annähernd drei Viertel Millionen erhöhen wird, der Bau von Kleinbahnen unmöglich. Der Beirat hat be­schlossen der Regierung vorzuschlagen, sie möge die gleichen Rechte fordern die Bayern bei dem Uebergang der Bahnen an das Reich für sich i» Anspruch nimnu. Aehnlich wie die Eisenbahnen soll auch das württembergische Post- und Tele- arapheuwesen vom Reich übernommen werden.

r Stuttgart, 25. Jan. Die Verhandlungen zwischen den Vertretern der württembergischen Holzindustrie und den Ar­beitern haben noch zu keinem endgültigen Ergebnis geführt. Die Arbeiter bestehen auf einer Teuerungszulage von 1 auf den Stundenlohn für jeden Arbeiter über 20 Jahre mit Rückwirkung bis 2. Januar. Während der Unterbrechung der Verhandlungen werden die Arbeitgeber mit Rückwirkung vorn 15. Januar ab Teuerungszulagen reichen an männliche Arbeiter mit 25 Jahren und darüber mit 60 Pfg,. an Ar­beiter von 2024 Jahren und an Arbeiterinnen über 20 Jahre mit 45 Pfg., an männiche und weibliche Arbeiter von 1819 Jahre» mit 25 Pfg. von 1617 Jahren mit 15 Pfg., unter 16 Jahren mit 10 Pfg. für die Stunde. Für die Landbszirke tritt ein kleiner Abschlag ein.

Vom Lande, 27. Jan. Die schon längst erwünschte Freigabe von Flachs und Hanf ist endlich einmal vom Vorsitzenden des Bezirksbauernrats Horb, Clemens Weiß-Vollmaringen, in Horb zur Sprache gekommen. Es ist der dringendste Wunsch der flachs- und hanfbauenden Bevölkerung, daß endlich einmal die Freigabe erfolgen würde, da schon über fünf Jahre Beschlag hierauf gelegt ist. Die Not in diesen Artikeln ist besonders in kinderreichen Familien sehr groß. Zs möchte daher weiteres in dieser Angelegenheit geschehen und nicht nachgelassen werden, bis endlich einmal die Freigabe erfolgt. Es sollten auch in an­dern Bezirken die Bezirksbauernräte diese Sache unterstützen.

r Oberndorf» 24. Jan. Den städtischen Angestellten, denen bereits 50°/° der staatlichen Teuerungszulagen ausbe- zahlr waren, wurden nun auch noch die restlichen 50°/» im Betrag von 13 670 ^ bewilligt. Auf das städtische Lang­holz ist ein Angebot von 900°/» der staatlichen Forsttaxe ein­gegangen. Die Stadt hat Heuer eine Einnahme von 350 000 aus Holzgeldern zu erwarten. Kürzlich war die hierher ge­lieferte Milch aus ekelhafte Weise verunreinigt worden. Für Ermittlung des schandbaren Täters wurde eine Belohnung von 300 ausgesetzt.

r Bartenstei«, 25. Jan. Den Bemühungen des Orts­vorstehers bei den Milcherzeugern ist es gelungen, den Höchst­preis für 1 Liter Milch von 75 auf 60 ^ herabzusetzen.

r Aalen, 25. Jan. Vor einigen Wochen wurde, wie erst jetzt bekannt wird, einer Gastwirisfrau eine'Samttasche ent­wendet, die den Betrag von mehr als 13 400 enthielt. Bis jetzt war noch keine Spur des Täters zu finden. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen setzt nunmehr eine Belohnung von 1000 auf seine Ermittlung aus.

r Neuenbürg, 25. Jan. In den nächsten Tagen soll auch die Gemeinde Feldrenn ach mit P f i n z w e i- l e r wegen nicht genügender Milchablieferung militärisch belegt werden.

r Tübingen, 25. Jan. Im Oberamt Nürtingen hat der wegen Betrugs und Urkundenfälschung wiederholt vor­bestrafte Kaufmann Ernst Keck aus Stuttgart in Gemeinschaft mit einem Friedrich Preßel aus Degerloch und einem Paul Stiefel aus Rohr darf OA. Nagold dadurch große Schwindeleien verübt, daß das Kleeblatt angeblich im Auf­trag eine Stuttgarter Likörfabrik verschiedenen Bauern für einige Tausend Mark Schnaps abkaufte und gefälschte Schecks in Zahlung gab. Alle drei wurden verhaftet. Stiefel und Presset brachen aus und entkamen. Keck wurde von der Strafkammer zu 2 Jahren Gefängnis und 3 Jahren Ehr- verlust verurteilt.

Handels- und Marktberichte.

u Niemals wieder Friedenspreise. Die Teuerungs- Zuschläge der Industrie sind stellenweise bis nahe an 1000 Prozent herangekommen. Man kann nicht hoffen, daß die Preise jemals wieder auf die Vorkriegspreise heruntersinken. Die Industrie rechnet vielmehr damit, daß die Grundpreise immer em Mehrfaches der Vorkriegspreise bleiben werden selbst wenn später die Teuerungszftschläge zum Teil wieder abgebaut werden konnten. Die Firmen, die in der Preisstelle des Zentralverbandes der deutschen elektrotechnischen Industrie zusammengeschloffen sind, haben sich deshalb entschlossen di-> Grundpreise zu erhöhen und die Teuerungszuschläge dement­sprechend zu ermäßigen. Als neue Grundpreise gelten die dreifachen Vorkriegspreise vom 1. Januar 1920 an Die alten Preislisten sollen so schnell wie möglich durch neue mit den erhöhten Grundpreisen erhöht werden.

-j- Spaichingen, 25. Jan. Der Gemeinderat hat dem Verkauf des städtischen Langholzes zugestimmt. Los I (300 Festmeter Fichten) erhielt zu 1005'/-°/° u. Los II (500 Fest­meter meist Tannen) zu 957°/° des staatlichen Forstpreises von 1919 je die Vereinigung hiesiger Sägewerke u. Möbel­fabriken. Weitere ca. 100 Festmeter wurden zu 957°/° an die hiesigen Mitglieder der Schreinerinnuug abgegeben.

P Preistreiberei im Heu. Es wird'mit Recht geklagt, daß jetzt Aufkäufer von Dorf zu Dorf und von einem Einzel­hof zum andern wandern und den Zentner Heu um 70 und 80, ja sogar 100 ^ aufkaufen. Diese hohen Preise veran- Uen die Landwirte zu weitgehender Verminderung ihres ^Ehstandes im Wege der Schwarzschlächterei, wodurch die Mersch- und Milchversorgung der Städte aufs schwerste ge­fährdet wird. Man fragt sich, ob die Regierung nichts da- oder ob sie nicht gesonnen ist, gegen diesen wilden Auskauf mit den Preistreibereien einzuschreiten. Darauf ist öu >agen daß ein Einschreiten seitens der Behörden nicht gut wguch ist, wftl die Zwangsbewirtschaftung von Heu und «iroy von Reichs ivegen aufgehoben und damit der Handel lanwü^^ Es zeigen sich also hier die gleich unlieb- ?Häute ?nd Felle^ ^ Aufhebung der Zwangswirtschaft

Letzte Nachrichten.

Revolver«ttentat «uf Erzberger.

Berlin, 26. Jan. Als Reichsminifter Erzberger heute nachmittag gegen, halb 3 Uhr das Gerichtsgebäude in Moabit verließ und sich in seinen Kraftwagen begeben wollte, feuerte ein junger Mann 2 Revolverschüsse auf ihn ab. Der Minister wurde durch einen Schulter­schuß leicht verletzt. Die zweite Kugel, die ihn in der Bauchgegend traf, prallte an einem metallenen Gegen­stand in der Tasche des Ministers ab. Der Täter wurde verhaftet.

* Mexikanische Sitten und Gebräuche sind bei uns im neuen Deutschland an der Tagesordnung. Irgend ein Fa­natiker greift zum Schießeisen, um ganz wie in Mexiko einem mißliebigen Politiker daS Lebenslicht auszublasen. Man mag zu Erzberger stehen wie man will, es ist abscheu­lich und auf das Schärfste zu verurteilen, wenn man ihn durch Pulver und Blei unschädlich zu machen sucht. Ueber die Person des Täters ist noch nichts Näheres bekannt. Je­denfalls wird es sich, wie im Fall Haase, um einen fanati­schen Menschen mit einem moralischen Defekt handeln, der von sich aus, ohne Beeinflussung durch xine politische Par­tei, glaubte, mit dem Attentat auf Erzberger eine Heldentat verrichten zu können. Wir bedauern das Vorkommnis tief und wünschen nur, daß endlich einmal die Gesittung bei uns wieder Einkehr hält, auch in politischen Dingen, damit nicht immer wieder einmal ein Schießeisen losgeht. Die Politik mit anderen Mitteln muß beseitigt werden.

Weitere Schließung von Eisenbahnwerkstätten.

Berlin, 27. Jan. Die Regierung hat sich nunmehr ge­zwungen gesehen, in vollem Bewußtsein ihrer Verantwor­tung vgr dem Volke, auch die besonders unwirtschaftlich ar­beitenden Werkstätten Berlin 1 und 2, BreSlau 2 und 4, Stargard, Sebaldsbrück (Bezirk Hannover), Darmstadt 1 u. 2, Salbke (Bezirk Magdeburg), Frankfurt a. M., Jena und Königsberg i. Pr. vom 26. Januar an zu schließen und sämtlichen Arbeitern unter gleichzeitigem Verzicht auf weitere Dienste zu kündigen. Bis gestern abend waren aus allen Orten, in denen die Schließung der Eisenbahnwerkstätten erfolgte, Nachrichten eingeuoffen, nach denen es zwar in Versammlungen lebhaft zugegangen, aber nirgends zu Un­ruhen gekommen sei. Aus Jena wird dem Lok.-Anz. mit- getcilt: Gegen die Schließung der Eisenbahnwerkstätte Jena erhob eine stark besuchte Betriebsversammlung Protest. In einer Entschließung wird die sofortige Wiedereinstellung aller Arbeiter verlangt.

Der Kampf um die Sechsstundenschicht.j

Essen, 26. Jan. Gestern sind die Verhandlungen der außerordentlichen Hauptversammlung des alten Bergarbeiter­verbands fortgesetzt worden. Zu einem Beschluß über eine von der Verbandsleitung vorgelegte Entschließung- kam es aber noch nicht. Die Führer der Opposition wiederholten, sie würden sich durch nichts abhalten lassen, die sofortige Einführung der Sechs stundenschicht zu er­zwingen.

Keine Verkürzung der Brotration sondern geringere Aus­mahlung. _ ^

Stuttgart, 26. Jan. Die Reichsregierung hat beschlossen, die Brotration nicht herabzusetzen, sondern Roggen u. Wei­zen wieder ivie früher auf 90 Prozent auszumahlen. ^ t

^ Besitzergreifung durch die Polen. ^ i

Warschau, 26. Jan. Das polnische Armeeoberkommando gibt bekannt: Die Stadt Thorn ist von den polnischen Trup­pen besetzt worden. Am 25. Januar wird General Haller in Thorn einrücken, mit ihm polnische Reichstagsabgeordnete. Am 25. Januar werden die Polen die Weichsel überschreiten. Am 1. Februar wird der Westteil von Danzig von den Polen besetzt werden, und am 4. Februar neymen sie von dem ihnen im Friedensvertrag zugesprochenen Teil der Meeresküste Besitz.

Erzbergers Vertretung.

Berlin, 27. Jan. Laut Lok.-Anz. hat der Reichsfinanz­minister noch gestern Abend den Unterstaatssekretär Mösle mit seiner Vertretung beauftragt.

Aus der elsässischen Sozialdemokratie.

Berlin, 27. Jan. Dem Berl. Tagbl. wird aus Straß­burg mitgeteilt, daß die oberelsässische Sozialdemokratie in Mülhausen mit überwiegender Mehrheit für den Anschluß an die sozialistische, leninsche 3. Internationale gestimmt habe. Die Sozialdemokratie des Unterelsaß habe sich dagegen aus­gesprochen.

Entsetzliches Los der österreichischen Kriegsgefangenen in Rußland.

Berlin, 27. Jan. Wie der Lok. Anz. berichtet, erhielt die Hauptstelle des internationalen Roten Kreuzes die Nach­richt aus Wladiwostok, daß von den mehr als V« Million österreichisch-ungarischen Kriegsgefangenen in Rußland nur noch der vierte Teil am Leben ist. Die übrigen sind sämt­lich Opfer der Entbehrungen und ansteckenden Krankheiten geworden.

Vorbeugungsmaßnahmen in Berlin.

Berlin, 27. Jan. Um allen etwa bestehenden demon­strativen Absichten rechtzeitig entg'egenreten zu können, sind umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden.

Der sächsische Wirtschastsminister schwer verunglückt.

Berlin, 27. Jan. Nach einer Dresdener Meldung des Berl. Tgbl. zog sich der sächsische/ Wirtschaftsminister gestern bei einem Sturze von einer Leiter einen schweren Schädel­bruch, eine Gehirnerschütterung, eine Verstauchung der Wir­belsäule und einen Bruch des linken Armes zu.

Mutmaßliches Wetter am Mittwoch und Donnerstag.

Vielfach bedeckt, aber noch meist trocken. Steigende Temperatur.

Mr dt« Schrtsttettun- vnantwortltL WUHrlm Wolter, Naftold.

Druck «. ««riss »rr ». W. gatsrr'lch«» «uchdruckrr-t Marl L-llcr) Naxoid.

Amtliche Bekanntmachungen.

Verfügung des Ernährungsministeriums über die An­forderung von Tieren zur Erfüllung des Friedensvertrags.

Zur Aufbringung der vom Reichswirtschaftsminister zur Erfüllung des Friedensvertrags von Württemberg als Lei­stungsverband angeforderten Tiere wird auf Grund der Be­kanntmachung des Reichswirtschaftsministers vom 2. Dez. 1919 (R.G.Bl. S. 1938) verfügt:

!. Pferde.

8 1 . Unterverteilung. Die Aufbringung der von Würt­temberg als Leistungsoerband angeforderten Pferde und die damit zusammenhängenden Aufgaben liegen der Zentralstelle für die Landwirtschaft als Landeszentralbehörde im Sinn der 88 48, 11, 14 und 15 der Bekanntmachung des Reichs­wirtschaftsministers ob. Diese verteilt die Ablieferung der angeforderten Pferde unmittelbar auf die Betriebsinhaber oder deren Vertreter.

8 2. Beschlagnahme. (I) Hengste im Alter von 2 Jahre» und älter werden hiermit beschlagnahmt. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an ihnen, insbesondere die Kastration, verboten ist und daß rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie ohne Zustimmung des Oberaints (in Stuttgart des Stadtschultheißenamts) ver-, boten und nichtig sind. Ausnahmen von dem Verbot der Kastration werden von der Zentralstelle f. d. L. auf Antrag des OberamtS usw. dann bewilligt, wenn die Hengste für die Ablieferung ohnehin nicht in Frage kommen. Die Beschlag­nahme endet mit dem freihändigen Erwerb durch das Reich, mit der Enteignung oder nnt der Freigabe.

(2) Im übrigen wird die Befugnis zur Beschlagnahme der für die Ablieferung in Betracht kommenden Pferde den Oberämtern, in Stuttgart dem Stadtschultheißenamt, über­tragen. Orts- und Besitzwechsel innerhalb des Oberamts­bezirks kann vom Oberamt ohne weiteres genehmigt werden. Der Wechsel ist der Zentralstelle f. d. L. anzuzeigen. Für Orts- und Besitzwechsel von einem Oberamtsbezirk in den andern ist durch das Oberamt die Genehmigung der Zentral­stelle f. d. L. einzuholen. Für die Beendigung der Beschlag­nahme gilt Abs. 1 letzter Satz.

(3) Eine Ausfuhr der beschlagnahmten Pferde aus Würt­temberg ist verboten. Die Zentralstelle f d. L. kann aus besonderen Gründen Ausnahmen von diesem Verbot zulaffen.

8 3. Vorführungspflicht. (1). Die Pserdebesitzer oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Pferde

1. zur Vormusterung der hiemit betrauten ve- zirkskommission an dem von dieser bestimmten Platz,

2. zum Ankauf der Ankaufskommission an dem hie- für vorgesehenen Platz, dessen Bekanntmachung später erfolgt,

unentgeltlich vorzuführen.

(2) Die Oberämter, in Stuttgart das Stadtschultheißen­amt, haben die für die ordnungsmäßige Durchführung der Musterungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Sie können die zur Vorführung der Pferde verpflichteten Personen durch Ordnungsstrafe bis zu 5000 ^ in jedem Einzelfall zur Vorführung anhalten, auch nach einmaliger fruchtloser Auf­forderung die Vorführung durch Dritte auf Kosten des Ver­pflichteten vornehmen lassen und den vorläufig zu bestimmen­den Kostenbetrag im Zwangsweg von dem Verpflichteten einziehen.

(3) Gegen die Ordnungsstrafen ist Beschwerde innerhalb 14 Tagen nach Eröffnung des Straferkenntniffes an die Zen­tralstelle f. d. L. zulässig, die endgültig entscheidet.

8 4. Enteignung. (I) Soweit die Pferde auf Verlan­gen der Ankaufskommission nicht freiwillig hergegeben werden, ist 'deren Enteignung beim Oberamt, in Stuttgart beim Stadtschultheißeuamt zu beantragen. Dieses setzt nach An­hörung der Ankaufskommission und des Ablieferungspflichti­gen die Entschädigung für daS enteignete Pferd im Nahmen der vomReichswutschaftsministerium bestimmtenRichtpreise fest.

(2) Wenn der Besitzer mit dem als Entschädigung be­willigten Betrag nicht einverstanden ist, steht ihm das Recht der Anruf der Zentralstelle f. d. L. zu. Wird auch hier keine Einigung erzielt, so kann er nach 8 8 Abs. 3 deS Aus­führungsgesetzes zum Friedensvertrag vom 31. August 1919 (R.-Gbl. S. 1530) binnen sechs Monaten von der Zustellung des Festsetzungsbescheids an die Entscheidung des Reichs- wirtschaftsgerichtS nachsuchen, das endgültig über die Ent­schädigung befindet.

(3) Ist der Besitzer beim freihändigen Verkauf eines Pferdes mit der verwilligten Vergütung nicht einverstanden, so findet Abs. 2 entsprechende Anwendung.

8 5. Bargeldlose Zahlung des Üebernahmepreises. Die Bezahlung der Vergütung oder Entschädigung für av- gelieferte Pferde erfolgt bei der Uebernahme durch Ueber- weisung auf da§ Darlehenskaffen-, Sparkassen-, Girokaffen- oder Bankguthaben der Verkäufer.

8 6. Beiführung der abgenommenen Pferde. ( 1 ) Die Besitzer der zur Ablieferung kommenden Pferde sind ver­pflichtet, die Pferde unentgeltlich an den von der Ankaufs­kommission bestimmten Verladeplätzen oder Sammelstellen zu dem aufgegebenen Zeitpunkt abzulrefern.

(2) Verweigert der Besitzer die Beiführnng des Pferdes so ist es aus seine Kosten durch eineu Beauftragten der Kommission abznholen. Der vorläufig zu bestimmende Kosten­betrag ist im Zwangsweg von ihm einzuziehen (vgl. ß Z Abs. 2 und 3). Die Ortspolizeibehörde ist verpflichtet, den Abholenden zu unterstützen.

8 7. Verpflichtung zur Rücknahme. Nach 8 14 der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1919 ist der Be­sitzer eines abgetieferten Pferdes, das den gestellten Anforde rungen nicht entspricht oder durch die ausländische Ab­nahmekommission auf der Sammelstelle aus irgend einem Grund zurückgewiesen wird, verpflichtet, das Pferd unter Rückerstattung der Vergütung oder Entschädigung an dem Platz zurückzunehmen, an dem die Uebergabe erfolgt ist, falls das Pferd keine erhebliche Wertminderung erfahren hat.

8 8. Strafoorschriften. (1) Nach 810 des Gesetzes über. Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß der FriedenS- vertragS vom 31. August 1919 (Reichsgesetzbl. S. 1527) oder nach 8 >2 des Ausführungsgesetzes zum Friedensvertrag von gleichem Tag (Reichsgesetzbl. S. 1530) wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 100 000 oder mit einer dieser Strafen, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft, wer vor-