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Ragolder TaablattDer Gesellschafter

sowie der Kinder, sich seit Wochen schon, viele fleißige Hände regen.

Wildberg, 8. Mai. Hohe Ehrenbürger. Unser ehr­würdiger Generalfeldmarschall Reichspräsident v. Hinden- ourg und unser Führer und Kanzler Adolf Hitler haben das Ehrenbürgerrecht mit folgendem Schreiben angenom­men.

Reichspräsident von Hindenburg schreibt uns:

Für die Ehrung, die mir die Stadt Wildberg durch Verleihung des Ehrenbmgerrechts erwiesen hat, spreche ich meinen aufrichtigen Dank aus. Ich nehme die Ehrung gern an und sende Ihnen und meinen neuen Mitbürgern meine herzlichsten Grüße und meine besten Wünsche für die Zukunft Ihrer Stadt.

(gez.) von Hindenburg.

Unser Führer nimmt das Ehrenbürgerrecht mit folgendem Schreiben an:

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts von Wildberg erfüllt mich mit aufrichtiger Freude. Ich nehme die Ehrenbürgerfchaft an und bitte, dem Stadtrat meinen ergebensten Dank sowie meine besten Glückwünsche für das Blühen und Gedeihen von Wildberg aussprechen zu dürfen.

Mir deutschem Gruß! (gez.) Adolf Hitler.

Haiterbach, 9. Mai. Unliebsame Gäste. Am Sams­tag abend lag Grund vor, einige fahrende Sieb- und Korb­macher in ihrem festlichen Zechgelage zu stören und in den Orts­arrest zu verbringen. Am Sonntag früh wurden sie ernüchtert wieder entlassen und ihnen die Richtung stadtauswärts gezeigt.

Böstugen, 8- Mai. Sängertreffen. Bei der letzten Sonntag in Liebelsberg abgehaltenen Gauversammlung des Nagoldgausängerbunds wurde bestimmt, das Sängertreffen 1933 am 1l. Juni in Bösingen OA. Nagold abzuhalten. Der Gesangverein Bösingen gedenkt, damit sein 25jähr. Jubiläum verbunden mit Fahnenweihe festlich zu begehen. Die werten Vereine werden gebeten, diesen Tag für Bösingen freizuhalten. Lied Heil!

Wildbad. 8. Mai. Im Dienste der heimischen Wald­wirtschaft. Der nach langjährigem Wirken am 1. Mai in den Ruhestand getretene Bürgermeister Bätzner aus Wild­bad, hat sich neben seiner amtlichen Tätigkeit um die württembergische Gemeindewaldwirtschast besondere Ver­dienste erworben. In schwerer Notzeit des Waldes hat Bürger­meister Bätzner zielbewußt sich für den Zusammenschluß des württ. Gemeindewaldes im Waldbesitzerverband eingesetzt und die ganzen Nachkriegsjahre hindurch die Bestrebungen der forst­lichen Landesorganisation im Dienste der heimischen Eemeinde- und Privatwaldwirtschaft stets tatkräftig unterstützt. Die Leitung des Waldbesitzerverbandes hat dem Scheidenden für diese seine verdienstvolle Tätigkeit den gebührenden Dank bekundet.

Mildbad, 8. Mai. Unregelmäßigkeiten. Da beider Bergbahn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, beantragt die Fraktion der NSDAP, die Beurlaubung des Verwalters Eutbub und Einsetzung einer Kontrollkomission.

Gerichtsfaal

Strafkammer Berufungsinstanz. Am Samstag kam wieder einmal ein solcher Fall zur Verhandlung, bei dem man

Im Konkurse über das Vermögen des Georg Theurer, Inhabers einer Möbelschreinerei in Eders- Hardt, soll eine 1171

Abschlagsverteilung

erfolgen. Dazu sind rund 4000. 3 L// verfügbar. Zu berücksichtigen sind 22 276.06 Kk nicht bevorrech­tigte Forderungen. (Die bevorrechtigten Forderungen sind schon voll befriedigt.) Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen kann auf der Geschaits- ftelle des Amtsgerichts Nagold eingesehen werden. Nagold, den 6. Mai 1933. Der Verwalter:

Rechtsanwalt Zeller.

Lbhausen, 8. Mai 1933

Danksagung

Für die vielen Beweise herzlicher Teil­nahme beim Hinscheiden unseres lieben Entschlafenen

MW Keßler

sagen herzlichen Dank

die trauernden Hinterbliebenen

Wm°s, Willi!

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des Tübinger Studentenwerks und der Stutt­garter Studentenhilfe. Gewinne von 50 xZ bis 500.. Sofortiger Gewinnentfcheid je­der Losbries enthält 3 künstl. Postkarten und kostet nur 50 L.

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Höchstgewinn 5000 Ziehung 19. Juni 1933. Doppellos 1

wünscht, es möchte wieder die Prügelstrafe zur Geltung kommen. Unter Anklage gestellt war der 35 Jahre alte sog. »Heilkundige' Otto Ra ad in Heidelberg, welcher vom Amtsgericht Nagold wegen Betrug zu > Monat Gefängnis verurteilt worden war, der aber gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hatte.

Der Tatbestand war folgender: in Nagold wohnt der bei nahe 60 Jahre alte Metzger G. Sch., welcher schon seit etwa 10 Jahren völlig erblindet ist. Sch. hat, wie es erklärlich ist, schon alles versucht, um sein Augenlicht wieder zu erhalten, doch alles war veigebens. Sch. hat in Heidelberg einen Bruder, der ihm riet, sich an Raad zu wenden, dieser könne ihm vielleicht Helsen. Die Familie Sch. war selbstverständlich voll Erwarmng, und hatte den vermeintlichen Helfer freudig begrüßt. Raad untersuchte die Augen des Patienten der zudem halb gelähmt ist mit einer Lupe und stellte ihm in Aussicht, er werde etwa in einem Jahr wieder geheilt sein. Als Vergütung ver­langte Raad 10 ^ für die Untersuchung und bemerkte dabei, es sei ihm daran gelegen, daß er empfohlen werde, aus die­sem Grunde verlange er nicht mehr. Dabei bemerkte er aber, die Behandlung werde insgesamt auf 350 zu stehen kom­men, lediglich für Medikamente, die er in der Kronenapotheke in Berlin bestelle. Um sofort oie Behandlung beginnen zu können müsse er aber zuerst 150 ^ haben, um die Medikamente be­stellen zu können. Sch. gab ihm auch 50 sofort und die restlichen 100 schickte er ihm anderntags; dies waren seine letzten Ersparnisse. Raad hatte vor seinem Wegfahren noch bemerkt, er tunke keine Feder ein, bevor er nicht das Geld habe. Die Medikamente kamen von Berlin, aber unter Nachnahme so daß Sch. gezwungen war, sie zu bezahlen. Insgesamt hat er nach und nach 138 für Medikamente bezahlt. Nach­dem Raad das Geld hatte, kümmerte er sich nicht mehr um Sch., er wollte nur alle Monate von ihm einen Bericht über den Krankheitsstand haben. Die Strafkammer fällte folgendes Urteil: Die Berufung des Angeklagten wird kostenpflichtig ver­worfen. In der Urteilsbegründung wurde gesagt, daß ein solch gewissenloser Charlatan mir der vollen Strenge des Gesetzes angefaßt werden müsse und es sei nur zu bedauern, daß die Staatsanwaltschaft nicht auch Berufung eingelegt habe, dann wäre die Strafe wesentlich hinaufgesetzt worden. Ein solch empörender Schwindel an einem armen Blinden, der seine letzten Spargroschen dafür hergegeben, um Heilung zu finden, und dessen letzte Hoffnung nur noch Gott sei, könne nicht scharf genug gedrandmarkt werden.

Letzte Nachrichten

Verhaftung eines Börsendirektors Berlin, 8. Mai. Wegen Verdachts der Untreue ist der Börsendirektor Erich Meyer von der Dresdener Bank am 6. Mai festgenommen worden. Die zur Aufklärung erforderlichen Er­mittlungen laufen. Näheres kann zurzeit im Interesse der Un­tersuchung noch nicht bekannt gegeben werden.

Drei Bergleute eingeschlossen Gelsenkirches, 8. Mai. Auf der Zeche »Wilhelmine Vik­toria" in Gelsenkircheu entstand heute nachmittag unter Tage ein Bruch, wodurch drei Bergleute abgeschnitten wurden. Die Verunglückten geben Klopfzeichen. Die Rettungsarbeiten wur-

Dienstag, den 9. Mai 1933.

dsn sofort in Angriff genommen und dauern zur Stunde noch an. Man hofft, die Verschütteten noch lebend bergen zu können.

Verbot derTäglichen Rundschau" aufgehoben

Berlin, 9 Mai. Das Geheime Staatspolizeiamt hat, der Vossischen Zeitung" zufolge, das Verbot derLägt. Rundschau" aufgrund der von der Redaktion abgegebenen Erklärung mir sofortiger Wirkung wieder aufgehoben. Das Verbot war vier Tage in Kraft. Die Chefredaktion des Blattes hat anstelle von F. W. v. Oertzen Ferdinand Fried übernommen.

Gaudhi wieder im Hungerstreik

Puna» 8. Mai. Gandhi hat seinen angekündigten Hunger- - streik zugunsten der Unberührbaren begonnen. Der Mahattna will sich während dreier Wochen jeder Nahrungsaufnahme ent­halten. Weder sein Sohn noch sein Arzt und seine Freunde haben ihn von seiner Absicht zurückzuhalten vermocht. Gandhi ist heute aus dem Gefängnis entlassen worden.

Der ständige Sekretär des Allindischen Kongresses, Jai Madras Daulatram, ist verhaftet worden, weil er die Provinz organisationen des Kongresses durch Zirkularbrief aufgesorderr hatte, den Kampf gegen die Regierung während der Nahrungs­verweigerung Gandhis mit verdoppelter Schärfe zu führen.

Word und Selbstmord wegen eines verlorenen Prozesses.

In Alzenau (Schlesien) erschoß ein Fahrradhändler den anderen Fahrralchändler Hering und richtete darauf die Waffe gegen sich selbst. Der Mörder hatte einen langwierigen und kostspieligen Prozeß gegen seinen Konkurrenten verloren.

GeschitfMches

Hinweise dürfen sich nur auf Inserate beziehen und wer­den mit KU Pfg. die Zeile berechnet.

Nrbeitssiirsorge sür Blinde. Die sehr häufig vorherrschende Meinung, es sei für die Blinden staatlicherseits ausreichend ge­sorgt, trifft zumindest auf die sogen. Friedensblinden leider nicht zu. Während die schulmäßige Ausbildung der jugendlichen Blinden im allgemeinen sichergestellt ist, haben die erwachsenen, im Erwerbsleben stehenden Blinden meist mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen. Diesen vom Schicksal besonders hart betroffenen Volksgenossen gilt die Fürsorge der Württ. B l i n d e n g e n o s s e n s ch a f t, deren Hauptbestreüen es ist, möglichst vielen arbeitsfähigen Blinden unseres Landes die sür ihr Schicksal doppelt notwendige Arbeit zu verschaffen. Darum verdienen auch die iürsorgerischen und gemeinnützigen Bestrebun­gen der Württ. Blindengenossenschaft wärmste Unterstützung durch wohlwollende Förderung ihres organisierten Warenbe­triebs. Bei Besuchen von Vertretern wird aber dringend empfoh­len, sich zu vergewissern, ob diese tatsächlich von der Württem- bergischen DUndengenossenschaft beauftragt sind, damit die zu­gedachten Bestellungen auch wirtlich den württ. Blinden zugute kommen.

Gestorbene: Dorothea Walz, 60 I., Ottenbronn Pauk Egeler, Rappeuwirt, Nebringen / Wilhelm Wacker, Ket­tenmacher 36 I., Conweiler / Michael Schüler, Eurs- inspektor a. D., 76 I., Alten steig / Marie Schaible geb. Schüler 61h: I., Hochdorf.

Die heutige Nummer umfaßt 6 Seiten einschließlich de« Beilage:Die Mode vom Tage".

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