Amtliche Sekanntmachungei»

Stadt Calw

Die ortspolizeiliche Vorlchrift vom 3. Dezember 1940 wird zur Beachtung beim Eintritt von Schneefall nachfolgend wieder­holt bekanntgegeben:

1. Dir Anlieger an Straßen und öffentlichen Plätzen find ver­pflichtet, die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um die Sicherheit des Fußgängerverkehrs vor ihren Anwesen zu ge­währleisten. Witterungseinflüssen, die den gefahrlosen Ver­kehr beeinträchtigen, haben sie tagsüber sofort mit geeigneten Mitteln zu begegnen. Während der Dunkelheit ruht diese Verpflichtung; sie ist aber spätestens bei Tagesanbruch zu erfüllen.

>. Bei Glatteis und Schneeglätte hat der Anlieger die Fuß­gängerwege und Straßenübergänge alsbald mit Sand, Asche oder anderem geeigneten Material (Sägemehl und Spreu find nicht geeignet!) nachhaltig zu bestreuen. Im Bedarfsfall ist wiederholt zu streuen. Bei Wegen ohne besonders ange­legten Gehweg ist die für den Fußgängerverkehr erforderliche Wcgfläche zu streuen.

8. Bei größerem Schneefall sind die Gehwege insoweit vom Schnee frei zu machen, daß sie wieder leicht gangbar find. Bei Straßen ohne besonders angelegten Gehweg ist die für den Fußgängerverkehr erforderliche Wegfläche zusammenhän­gend zu bahnen. Bei Ctraßenübergängen ist bis zur Straßcn- mitte eine Bahn herzustellen. Die Srraßenkandeln find für den Wasserabfluß offen zu halten.

4. Schleifen aus den Gehwegen oder in den Straßenkandeln sowie Eiskrusten auf den Gehwegen sind tagsüber^fofort zu beseitigen.

i. Sobald das Wasser gefriert, dürfen Wasserausgüsse, die auf einen öffentlichen Weg münden, nicht mehr benützt werden; auch ist es verboten, Abwasser in die Straßenkandeln zu gießen und Wasser in der Umgebung von Brunnen aus­zuschütten. Während des Frostes sind Abwasser in die nächste Schachtöffnung einzugießen.

8 . Bei Eintritt von Tauwetter sind die Gehwege sofort zu reini­gen; für geordneten Abzug des Schnee- und Eiswassers ist Sorg, zu tragen.

7. Tie vorstehenden Verpflichtungen treffen in erster Linie die Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken Ihnen ist die Möglichkeit gegeben, sie auf die Besitzer (vor allem die Mieter und Pächter) zu übertragen.

8 . Den an Srt und Stelle ergehenden Anweisungen der Polizei- beamten ist unverzüglich Folge z» leisten.

Zuwiderhandlungen werden nach § 360 Zlff. 10 des N.St.G.D.

bestraft.

Schlacken und Asche sind ein besonders geeignetes Streu­mittel, das zudem keinerlei Kosten verursacht. Die Einwohner­schaft wird veranlaßt, es gegebenenfalls ausgiebig zu verwenden. Sind die Gehwege holperig geworden, sind sie ebengängig zu machen, um besonders auch bei Nacht ein gefahrloses Begehen ficherzustcllen.

Calw, den 9. Januar 1941.

Der Bürgermeister: Göhner.

Stadt Calw

Innerhalb der Ettergrenzen ist das

Well! M Stlüßkl! M WW

Verboten (Z44 Str.BO.X

Die Verkehrspolizeibehörde hat nach Eintritt von Schnee­fall folgende Ausnahmen zugelafsen:

Bis zum Einbruch der Dunkelheit darf gerodelt werden 1. auf der Langen Steigr abwärts bis zumSchiff",

>. auf der Ed. Conz-S trotze von der Hindenburgstratze bis Welzbergweg,

8 . in der Salzga ss e bis zum Rathaus,

4. im Zwinger vom .^Langen" bis Georgenäum.

Das Zusammenkoppeln von Schlitten ist verboten.

Ealw, den 9. Januar 1941.

Der Bürgermeister: Göhner.

Stadt Calw

Vorsorge für die Fenerlöscheinrichtungen

Nach einem Erlaß deS Württ. Innenministers sind die Haus­besitzer bis auf weiteres verpflichtet worden, jeweils bei Schnee- faü, di» Schachtdeckel der Unterflurhydranten vom Schnee frei zu halten.

Hausbesitzer, an deren Gebäuden oder Gartenumzäunungen dt« zu den Hydramen gehörigen Hinweisschilder angebracht

find, haben dafür zu sorgen, daß über den Schachtdeckekn und in deren unmittelbarer Nähe größere Schneeauhäufuugeu vermieden werden.

Calw, den 9. Januar 1941.

Der Bürgermeisten Göhner.

0->, t,-" t°r doa l

guron klnksul i

w tlLffl2lvu.^8ävt>ell !

Kleidung l

in k>torrboiw i

< ...>

Wir suchen

tüchtigen, zuverlässigen

ffMW

MilchverleNer

Lcks stetzliM' »- ktamsastr. !

Molkerei Ealw Badstraße 37 ^--/

ü^ercke ff/iig/isck

ckes Keic/ir/u/kcstukrbunckeL/

Die krönt siegt!

Vie Heimat opfert!

Zn seinem Deujahrssulrul sagt der Führer: »Die c-pkerkeit der deutschen Mannes war wie ru allen Leiten über jeder Lob erhaben. Mein, such die Heimst hat einen großen Mleil an dem gewaltigen krlolg. Vas siriegrwinter- hillswerk >930/40 ist ein Dokument einer sozialen llollrsgemeinrchsft, wie es etwas Heimliches aus der krde nicht gibt. Dar striegswinlerhilsswerk >940/4! wird diesen kindruck nur verstärken."

vle Heimat wird die krwanungen der füdrers nickt enttäuschen. 5s wie der Soldat kämpft, rs opfert die Heimat.

Ze rtelgerungrfähiger wir uns im Vpkern erweisen, desto größer wird der Sieg rein.

So eröffnet nun die Heimat am II. und >2. Zanusr gemäß dem Delehl der Führers dar Oplerwerk im neuen Zadre.

Air opfern, weil wir wollen, so. wie wir den Sieg wollen.

Ist Dein Opker würdig, neben die kinrslrbereilschslt unserer Soldaten gestellt ru werden? was bedeutet er dann schon, wenn Du einen Tagesverdienst gibst, wenn es um die Lukunlt und das Wohlergehen der ganren Volkes geht.

Htt Uiirerrm vpferwlilen möge die Weit unseren Slegeswilien

erkennen.

veffttcherr c« v« üerstalb vrine Pflicht!

kr Irve aer Mren Wurster

streisleiler

l K^«!sLl!lsS>WM-MW>!MM>M^sN,s»>W,ss>Zs!s,s-MlZssssUssssMssMsWil,M!>i-»,sWsiW,,ssM,sDIss>W,ssZ»!W

Ein guierhaltencr

Grudeherd

(Immerdrand. mittlere Stöße) wird billig abgegeben

Ealw, Ahlandsiraste 25 p

in ssuberen LIeck

unkl Qlssüosen

<_ j - ... ' --

inWen läna

Der Dichter Gerhard Menzel schrieb das Drehbuch, Meister Gustav Ucicky führte Regie. Und dazu tritt Paula Wessely mit der schönsten Leistung, die man bisher von ihr sah. Eie verkörpert jene Liebe, die auch im Unglück nicht stirbt und über jeden Zweifel und jede Ver­zweiflung siegt.

Noch nach vielen Jahren wird dieser Film den Beweis erbringen können, daß die deutsche Filmkunst eine künst­lerische Macht darstellt.

Interessantes Vorprogramm u. Wochenschau

Spielzeiten: Freitag, Samstag, Sonntag je 19.30 Uhr, Sonntag 14 Uhr und 17 Uhr.

Iuqendl. nur z. Vorprogramm Sonntag 14 Uhr zugklaffen.

Spetzhardt, 9. Januar löst

Danksagung

Fllr alle ausrichtige Liebe und Teilnahme bei dem Heimgang unseres lieben Enischtasencn

Ulrich Schrvömmle

Oberschütze in einem LandesfchUtzcnregiment

sagen wir auf diesem Wege unseren herzlichen Dank. Insbesondere danken wir Herrn Psarrer Diertamm, Allburg, siir die trostreiche» Worte am Grabe, den Parteigenoffen der N8DÄB. Allburg, der N8KOB. und dem Miiitärverein sowie für die Begieiiunq seiner treuen Kameraden von der Wehrmacht, ihre ehrenden Nachruje und Kranzniederlegungen am Grade. Auch danken wir allen denen, die den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte begleiteten.

Die trauernden Hinterbliebene«

Oberreichenbach, 9. Januar 1941

Danksagung

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Hinscheiben unsere» lieben Vaters, Bruder», Großvaters und 8chwiegervalers

Michael Rentschter

(aaen wir auf diesem Wege herzlichen Dank. Beson­der, danken wir für die trostreichen Worte des Herrn Psarrer DIeriomm. den Ehrenträgern und Gängern, sowie sllr die zahlreiche Begleitung zu seiner letzten Ruhestatt«.

Die tranernben Hinterbliebenen.