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Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter"
Mittwoch, den 8. März 1S3Z
Aufforstung von Gemeindewaldungen. Nach einer Bekanntmachung der Körperschastsforstdirektion werden Gemeinden, die Wald oder aufforstungswürdiges Oedland besitzen, darauf aufmerksam gemacht, daß sie Waldarbeiten, insbesondere Kulturen und erstmalige Aufforstungen, im Frühjahr 1933 auf besonders billige Weise ausführen können, da die Preise für Forstpflanzen auch dieses Jahr nur einen Bruchteil der früheren Preise betragen. Soweit voll entlöhnte Arbeitskräfte aus Mangel an Mitteln nicht eingesetzt werden können, können zu den einschlägigen Arbeiten Arbeitslosen- oder Krisenunterstützungsempfänger als Pflichtarbeiter oder, bei größerem Arbeitsumfang, im Weg des Freiwilligen Arbeitsdienstes oder Wohlfahrtserwerbs- lofe herangezogen werden. Gemeinden, die beabsichtigen, Oedland aufzuforsten, wollen sich an das zuständige Forstamt wenden.
Die Reichswehr fördert die Verwendung deutschen Holzes.
Bei der Vergebung von größeren Lieferungen, bei denen es sich um die Verwendung und Verarbeitung von Holz handelt, hat das Wehrkreisverwaltungsamt im Benehmen mit dem Waldbesitzerverband und Forstwirtschaftsrat die ausschließliche Verwendung deutschen Holzes den Lieferfirmen nunmehr zur bindenden Verpflichtung gemacht.
Vom Tage. In der Hahnstraße kam am 6. März abends eme 20 I. a. Radfahrerin zu Fall. Sie brach beide Unter- «rme und mußte in das Marienhospital übergeführt werden.
Aus dem Lande
Ehlingen, 7. Marz. Durchsuchung auf Waffen. — Verbotener Kulturabend. Die Polizeidirektian bat am Samstag das Anwesen des Waldheimvereins Eßlingen einschließlich der auf Markung Berkheim gelegenen Schießanlage einer erneuten eingehenden Durchsuchung aus Waffen unterzogen. Dabei wurden auf dem Gelände des Waldheimvcreins einige kleine Handfeuerwaffen vorgesunden. Die Sportwaffen der Schützenabteilung des Arbeiter- Turnvereins dagegen waren schon vor einiger Zeit aus dem Schükenbeim erlernt worden. Zwei der verantwortlichen dLereinsfunktionäre wurden in Schutzhaft genommen. Am Sonntag vormittag waren die in Wohnungen und auf Grundstücken einzelner Mitglieder versteckt gehaltenen Sportwaffen restlos beigebracht. Das Schützenheim ist poli- .zeilich geschlossen worden. — Der vom hiesigen' Sport- und Äfakartell für Samstag, 11. März 1933, in Kugels Saal vorgesehene Kulturabend ist von der Polizeidirektion untersagt worden.
Heilbronn, 7. März. Die nat.-soz. Rathausfraktion beantragt Ausschluß der Kommunisten. In der gestrigen Sitzung der Verwaltungsabteilung des Gemeinderats brachte Stadtrat Gültig namens der Rathausfraktion der NSDAP, folgenden Dringlichkeitsantrag ein: „1. Die kommunistische Rathausgruppe wird mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres von sämtlichen Beratungen des Gemeinderats, der Abteilungen und Kommissionen ausgeschlossen. 2. Wohlsahrtsunterstlltzungsempfänger, die Mitglied der Komm. Partei oder einer ihrer Unterorganisa- tionen sind, erhalten mit sofortiger Wirkung keine Unter» stützung mehr." Der Vorsitzende erklärte, daß er diesen Dringlichkeitsantrag für ungesetzlich halte und deshalb nicht zur Abstimmung zulasse. Die Mehrheit trat dieser Auffassung bei und beschloß den Uebergang zur Tagesordnung. Die gesetzliche Zulässigkeit dieses Antrags soll geprüft werden.
Lausten a. N.. 7. März. Handgranatenfun d. Sonntag vormittag wurde auf dem Bahnhofvorplatz eine Eierhandgranate gefunden. Die hiesige Polizei hat nähere Nachforschungen über die Herkunft angestellt.
Gaildorf. 7. März. Hochwasser. Infolge des Regen- wetters führt die Lein starkes Hochwasser, das sich über die anliegenden Wiesen wälzt.
Neuenhaus OA. Nürtingen, 7. März. Zumzweiten Male nicht bestätigt. Wie mitgeteilt wird, ist der frühere Ortsvorsteher Väurle zum zweiten Male nicht bestätigt worden.
Tustlingen. 7. März. Aufhebung des Verruss- fungsamts. Trotz aller entgegenstehenden Anträge der beteiligten Beamten beharrt der Bezirksrat auf feinem in Vollmacht der Amtsversammlung gefaßten Beschluß, das Messungsamt der Amtskörperschaft auf den 31. März 1933 oufzuheben.
Göppingen, 7. März. Ein ganz Gescheiter. Der -52 Jahre alte Glaser Albert Stauch von hier, der früher einmal ein eigenes Geschäft hatte, mußte, durch wirtschaftliche Notlage gezwungen, Fürsorge-Unterstützung in Anspruch nehmen. Diese war eines Tags abgelaufen, weshalb ihm das Fürsorgeamt nahelegte, wiederum einen neuen Antrag auf Verlängerung einzureichen. Auf die Frage nach seinem Einkommen und Vermögen gab er eins verneinende Antwort, setzte aber hinzu, „es sei denn, daß mir meine Frau ein etwaiges Vermögen verheimlicht." Bei Nachprüfung der Verhältnisse des Antragstellers ergab sich die überraschende Tatsache, daß Stauch von seiner schwerkranken Frau im Bezirkskrankenhaus Göppingen neben 335 Mark in bar noch eine Anweisung über 1000 Mk. ausgehändigt erhielt, die seinerzeit aus einem Hausverkauf gerettet worden waren. Das Verschweigen dieser Beträge brachte dem Glaser eine Anklage wegen versuchten Be- lrugs ein. Er machte geltend, daß er das Vorhandensein der Gelder wissentlich nicht verschwiegen habe. Ausdrücklich sei von ihm dazu gesetzt worden, daß es möglich sei, daß ihm seine Frau gegebenenfalls etwas verheimliche. Und das sei tatsächlich der Fall gewesen. Das Gericht konnte dieses Vorbringen nicht widerlegen und sprach ihn unter Uebernahme der Kosten auf den Staat frei, nicht ohne ihn verwarnt zu haben, künftig solche Versuche zu unterlassen.
Birenbach OA. Gövpingen, 7. März. Einbruch im Rathaus. In der Nacht zum Samstag ist in das Rathaus in Birenbach eingebrochen worden. Dem Täter fiel ein Betrag von 12 Mark in die Hände. Eine Anzahl Krankenschein-Gebührenmarken hat der Einbrecher noch mitgenommen.
Oberkirchberg OA. Laupheim, 7. März. Brand. Kaum sind 4 Wochen verflossen, daß dem Landwirt Martin Wege- rer die Scheune durch Feuer vernichtet wurde, als am Montag abend auch das Wohngebäude mit Stallung den verheerenden Flammen zum Opfer siel. Von Einrichtungs- Gegenständen konnte fast nichts gerettet werden. Es soll sich, wie beim Scheunenbrand, wieder um Brandstiftung handeln.
Dlaubeuren, 7. März. Brand. Am Sonntag nach- mittgg gegen 3 Uhr brannte das den Pfadfindern gehörende
Häuschen beim Metzgerselsen ab. Der Brand ist durch Ueber- heizuug des Ofens entstanden.
Schelklingen OA. Blaubeuren, 7, März. Jäher Tod. Oberaufseher Grämlich erlaa am Sonntag, nachdem er von der Erfüllung seiner Wahlpflicht nach Haus gekommen war, plötzlich einem Schlagansall.
Friedrichshofen, 7, März. Einweihung des neuen Hafenbahnhofs. Heute vormittag 10.30 Uhr traf im reich geschmückten Stadtbahnhof ein Sonderzug aus Stuttgart ein, dem die Gäste der Reichsbahndirektwn entstiegen darunter Finanzminister Dr. Dehlinger, Landtagspräsident Mergenthals r, sonstige Vertreter der württem- bergischen Staatsregierung, Oberbürgermeister Lautenschlager-Stuttgart sowie Reichsbahnprüstdent Dr. Sigel. Anschließend wurde der neue Hafenbahnhos festlich eingeweiht.
Für die Eröffnung des Hafenbahnhofs wurden gestern die letzten Vorbereitungen zur Ausschmückung der großen Halle sowie zur Beslaggung des Vorplatzes in den Landesfarben der Bodenseeuferstaaten uxd in den städtischen Farben getroffen. Im Lauf des Nachmittags wurde vvn uniformierten Mitgliedern der NSDAP, die Hakenkreuzfahne auf dem Bahnhofslurm gehißt. Nach Verwahrung durch die zuständigen Stellen und nach Rücksprache mit dem Leiter der hiesigen Ortsgruppe der NSDAP, ist die Fahne alsbald wieder eingeholt worden-
Pforzheim, 7. März. Wegen Beschimpfung des Reichskanzlers verhaftet. Die Pforzheimer Polizei hat lt. Pforzheimer Anzeiger den Wirt vom „Hermannsteg", August Rathfelder, festgenommen. Der Wirt des Lokals, in dem viele Kommunisten ein- und ausgehen, soll über den Reichskanzler Adolf Hitler verächtliche und beleidigende Musterungen getan haben. Zn der Wirtschaft „Zum Hermannsteg" wurde vor der Wahl non der Polizei auch eine Geheimdruckerei ausgehoben und in dieser zahlreiche kommunistische Werbeschriften beschlagnahmt.
Aus Baden. 7. März. Berufung an das Heidelberger Institut für Zeitungswesen. Der badische Minister des Kultus und Unterrichts hat den Redakteur Dr. Adler vgn der „Schlesischen Zeitung" in Breslau als fachwissenschaftlichen Leiter an das Institut für Zeitung,swesen in Heidelberg berufen. Dr. Adler wird seine Tätigkeit, mit der ein Lehrauftrag für praktische Zeitungskunde verbunden ist, bereits im Sommersemester 1933 ausüben.
Aus Stadt und Land
Nagold, den 8. März 1933.
Aus dem Feuerquell des Weines.
Aus dem Zaubergrund des Bechers Sprudelt Gift und süße Labungi Sprudelt Schönes und Gemeines Nach dem eigenen Wert des Zechers,
Nach des Trinkenden Begabung.
Fr. v. Bodenstedt.
Amtliche Sieirslnachrichien
Ernannt: Das Vorstandsmitglied der Landesoersicherunqsanstalt Württemberg, Reg.-Rat Jori, zum O'Reg.-Rat d. Gr. 3 beim Vorstand der Landesversicherungsanstalt, Landrat Mosthaf, Oberamtsvorstand in Kirchheim, zum Oberregisrungsrat im Wirtschaftsministerium: Postdirektor Mehl in Tübingen zum Oberpostdirektor in Stuttgart Bahnpostamt, Postmeister Bodczek in Bad Liebenzell zum Oberpostmeister in Künzelsau und Poll- mspektor Scholl in Heilbronn (Neckar) zum Postmeister in Neresheim.
Aebertragen: Das Forstamt Wildbad dem Oberförster Dr. Wulz in Schrozberg.
Befördert: Forstmeister Knapp in Ochsenhausen zum Forstmeister der Gr. 3. . " o
Familienforschung
Von Eugen Kurz, Familiengeschichtsforscher, Ulm.
Mehr denn je sind Familie und Ehe die Grundpfeiler und Keimformen der Nation in Gefahr, zerstört zu werden. Die Totengräber sind die sittliche Verwahrlosung und geistige Verflachung unserer Zeit, die Bestrebungen nach Zeitehe und Erleichterung der Ehescheidung.
So begrüßenswert die Sportbewegung der Gegenwart ist, so scheint doch vielfach die Pflege des Körpers weit mehr begünstigt zu werden als die des Geistes. Historisches Denken tut aber Not! Allen denen, welche glauben, Tradition sei nicht mehr nötig, wollen wir die Worte Max Eyths in seinem „Schneider von Ulm" zurufen: „Ihr Plebejer werdet es kaum begreifen, wie die Geschichte der Väter in unser Leben eingreift zu Heil
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und Unheil, und wie stolz, wie sehnsüchtig, wie ängstlich sie uns macht, wenn wir aus Chroniken, aus Mähren und Sagen erfahren, was unsere Voreltern vor Jahrhunderten getan und gelitten haben." — Die Pflege der Familienüberlieferung ist alt. Schon die Römer und Griechen kannten Stammtafeln und Stammliften. — Für die neue Richtung in der Familiensor- sung ist die Erforschung der Daten nicht der Hauptzweck. Der historische Teil bildet nur die Grundlage für die biologische (Erbgut-)Forschung und für soziologische und Bevölkerungspolitische Betrachtungen. Die biologische Familienkunde legr nicht zu hohen Wert aus lange Ahnenreihen als auf genaue Erforschung der Vorfahren bis zu den 16 Urgroßeltern. Sie geht von dem Gedanken aus, daß wir von diesen wenigstens noch einen guten Teil unseres Wesens in uns tragen, während wir von weiteren Generationen vielleicht nur ein Hundertstel oder Tausendstel des Erbgutes überkommen haben. — Wer eine Lebensversicherung eingehen will, wird die Frage vorgelegt erhalten: Wie alt wurden Ihre Eltern und Großeltern, was sind die Todesursachen; sind Geisteskrankheiten, Selbstmorde »sw. in der Familie vorgekommen, welche Krankheiten haben Sie durchgemacht? Sollten nicht solche und ähnliche Fragen auch Brautleuten vorgelegt werden? — Eine kleine Ahnentafel (16- stellig) ist dabei kein dummer Ahnenstolz, sondern eine Kulturforderung. Da die zu erforschenden vier Generationen erst in den letzten 100 bis 120 Jahren gelebt und gewirkt haben, ist die Forschung nicht zu schwierig und mit nicht zu großen Kosten verbunden. Zu kostenloser Beratung in Familrenfor- schungsfragen werden sich Mitglieder von historischen Vereinen, welche die Pflege des Familiensinns in ihren Ausgabenkreis ein- schlietzen, gerne bereit erklären.
Dom Rathaus
Heute Mittwoch, den 8. März 1933, nachmittags 5 Uhr öffentliche Gemeinderatssitzung.
Die Hakenkreuzfahne und fchwarz-weitz-rot auf dem Nagolder Rathaus und Seminar
Seit gestern weht die Hakenkreuzfahne und schwarz-weiß-rot auf dem hiesigen Rathaus und kündet damit das Bekenntnis der absoluten Mehrheit der städtischen Bevölkerung und der des Bezirks zu Adolf Hitler! Was vor Tagen noch von der Gegenseite als Utopie bezeichnet wurde, ist nun Wirklichkeit geworden. — Auch auf dem Seminargebäude wurde die Hitlerfahne gehißt.
Vererbung und Erziehung
Der deutsche Lehrerverein für Naturkunde veranstaltet im Seminarfestsaal am 11.. 18. und 25. März 1933 je nachmittags 4 Uhr eine Vortragsreihe, bei welcher Präsident Dr. Reinöhl über „Vererbung und Erziehung" sprechen wird. Für Mitglieder des Vereins und für solche, die vor dem ersten Vortrag eintreten, ist der Eintritt frei. Nichtmitglieder zahlen 2 Ft für die ganze Vortrags-Reihe.Vorverkauf bei Hauptlehrer Vah- linger-Nagold; Mittwoch, den 8. und Samstag den 11. März, je von 2 bis 4 Uhr im Lehrerzimmer des Roten Schulhauses im
1. Stock. (Siehe heutige Anzeige).
Die Krankenscheingebühr
Auf Grund der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 1. März beträgt die krankenscheingebühr allgemein mit Wirkung vom 2. März 1933 an 25 Pfg. Für denselben Versicherungsfall wird die Gebühr nur einmal erhoben. Für die Höhe der Gebühr wird im Zweifelsfall der Tag der Lösung des Krankenscheins maßgebend sein.
Von der Verpflichtung, die Gebühr zu entrichten, sind in Zukunft (ab 2. Mürz 1933) befreit:
1. Arbeitslose Versicherte, die Haupt- oder Krisenunterstützung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, sowie im Gebiet der Familienhilfe auch deren unterhaltsberechtigte Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Sinder dieser Versicherten.
2. Arbeitslose Versicherte, die als Ausgesteuerte (aus der Arbeitslosenversicherung) Leistungen der öffentlichen Fürsorge erhalten, sowie deren Ehegatten und die Sinder wie in Ziffer 1.
3. Versicherte, die Invalidenrente. Ruhegeld aus der Anqestell- tenversicherung, als Schwerverletzte (50 Proz. und mehr)'Rennaus der Anfallversicherung (Unfallrente) oder nach der Reich-- Versorgung (Kriegsdienstbeschädigte usw.) beziehen, sowie deren Ehegatten und Sinder (wie in Ziffer 1).
4. Tuberkulöse und geschlechtskranke Versicherte, die von ihrer Fürsorge oder Beratungsstelle eine Bescheinigung über ihre Bedürftigkeit beibringen, sowie deren Ehegatten und deren Kinder (wie in Ziffer 1).
Sofern der Ehegatte eines Versicherten selbst Kassenmitglied ist, tritt die Befreiung von der Gebührenpflicht dann ein, wenn eine der in Ziffer 1—4 genannten Voraussetzungen in seiner Person erfüllt ist. Die Ermäßigung der Krankenscheingebühr kommt auch den „zugeteilten" Versorgungsrentnern (das sind Kriegsdienst- usw. Beschädigte, die nicht Mitglied einer reichsgesetzlichen Krankenkasse sind) zustatten. Die Zugeteilten sind von der Krankenscheingebühr nur dann befreit, wenn sie als Schwerbeschädigte Zusatzrente beziehen (wir bisher).
»Aus dem Schwarzwald-
Aus dem reich bebilderten Inhalt der Februar-Nummer: Baiersbronn und die Landesgrenzbegehung. — Grenzgänge in alter Zeit. — Vom Monbachtal. — Fahrt in den Südschwarzwald. — Ueber alte Kirchen des Schwarzwalds. — Zur Deutschen Skimeisterschaft usw. — „Meine Sonntagswanderung —