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Nagolder TagblattDer Gesellschafter"

Montag, den 3. Oktober 1832.

Württemberg

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I. Die Fleischsteuer wird als Schlachtsteuer bei der Schlach­tung steuerpflichtiger Tiere und als Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr von Fleisch, Fleischwaren und Wurstwaren nach Württemberg erhoben. Der Schlacht st euer unterliegt nur die Schlachtung von Rindvieh, Schweinen und Schafen, nicht auch die von Pferden, Ziegen, Geflügel und Wild. Steuerpflichtig sind auch die Haus- und N o t s chl achtun g en; steuerfrei sind nur Schlachtungen auf polizeiliche Anordnung. Persönlich steuerpflichtig ist, wer schlachtet oder schlachten läßt. Die Steuersätze sind nach Tiergattung und Gewicht abgestuft, um unbillige Härten !?ei der Schlachtung geringwertiger Tiere möglichst zu mildern. Kälber, Schweine und Schlafe mit einem Lebendgewicht von weniger als 35, 30 und 20 Kg. sind steuerfrei. Für Haus­schlachtungen von Schweinen ermäßigt sich die Steuer auf den Einheitssatz von 2 RM.; diese Ermäßigung entfällt aber, wenn das Fleisch der geschlachteten Tiere ganz oder teilweise gegen Entgelt veräußert oder gewerbsmäßig ver­wendet wird. Im Interesse der württ. Milch- und Viehwirt- fchaft ist auch ein ermäßigter Satz für Magerkübe vorgesehen, die vorwiegend in geschlachtetem Zustand aus Würtremberg ausgeführt werden. Die durchschnittliche Belastung für das Pfund Fleisch, berechnet nach dem durchschnittlichen Schlacht­gewicht de: Schlachttiere, beträgt 3,25 Pf. bei Kühen, 5 Pf. bei Kälbern und 1,5 Pf. bei Schweinen, dagegen bei Haus- fchlachtungen nur rd. 2,2 Pf. Das Steueraufkommen ist auf rd. 8,4 Mill. RM. für das Jahr zu veranschlagen: auf den Kopf der Wohnbevölkerung umgerechnet bedeutet das eine steuerliche Belastung von rd. 1 Pf. für den Tag.

II. Für sämtliche Schlachtungen mit Ausnahme der steuer­freien Schlachtungen auf polizeiliche Anordnuna besteht ein Anmeldezw a ng. Die Steuer ist vor der Tötung der Schlachttiere bei der Anmeldung des Schlachtfalls zu ent­richten. Lediglich bei Notschlachtungen ist die Zahlung der Steuer binnen acht Tagen nach der Schlachtung nachgelassen; für fingierte Notlchlachtungsn entfällt diese Erleichterung. Bei der Anmeldung ist das Lebendgewicht des Schlachttiers durch eine amtliche Gewichtsbeschemigung (ausgenommen find Magerkühe und Hausschlachtungen von Schweinen! nachzuweisen, widrigenfalls der für die einzelne Tiergattung bestimmte höchste Steuersatz anzusetzen und einzufordern ist. Entsprechendes gilt, wenn eine Steuerermäßigung nach dem Tarif (Magerkuh) oder wegen Mängel des Fleisches geltend gemacht, aber bei der Anmeldung nicht nachgelassen wird; in diesen Fällen kann aber der Steuerpflichtige spätestens binnen drei Tagen nach der Schlachtung die erforderlichen Gewichtsbescheinigungen oder Bescheinigungen des Be­schauers noch nachbringen und die Erstattung des überzahl­ten Betrags verlangen. Bei Notschlachtungen sind das Ge­wicht des Tieres sowie etwa geltend zu machende Steuer­ermäßigungen spätestens binnen drei Tagen nach der Schlachtung nachzuweisen, widrigenfalls die Steuer mit dem für die einzelne Tiergattung bestimmten höchsten Steuersatz airzusetzen ist: eine Erstattung oder Ermäßigung der Steuer aus diesem Grund ist dann ausgeschlossen.

III. Dis Verwaltung der Schlachtstsuer obliegt der Ge­meinde. Sie setzt die Steuer fest und zieht sie ein. In Gemeinden mit eigenen Schlachthöfen kann die Steuer von der Schlachthofverwaltung mitverwaltet werden.

Vor der Entrichtung der Steuer ist die Tötung unzu­lässig und bei Notschlachtungen nur die vor der Fleisch­beschau zulässige Zerlegung gestattet. Die Beachtung dieser Vorschriften ist auch den Lohnschlächtern zur Pflicht gemacht. Durch verschärfte Strafbestimmungen wird die sorgfältige Einhaltung der steuerlichen Bestimmungen gesichert; die Ge­meinden erhalten eine Entschädigung von 5 Prozent des Aufkommens, hasten jedoch für etwaige Ausfälle.

IV. Die Ausgleichsabgabe ist lediglich eine Ergänzungs- steuer; sie wird verwaltet von den Zollstellen, soweit es sich um die Einfuhr von Fleisch aus dem Zollausland han­delt, im übrigen von den Gemeinden. Steuerpflichtig ist, wer Fleisch, Fleischwaren und Wurstwaren nach Württem­berg einführt oder einführen läßt. Die Steuersätze betragen 10 für frisches Fleisch, 12 ^ für zubereitetes Fleisch und 15 für Fleisch- und Wurstwaren für das Kg. Das Finanzministerium wird in Bälde von seiner Ermächtigung Gebrauch machen, von der Ausgleichsabgabe die Einfuhr aus solchen Ländern zu befreien, die dis Schlachtsteuer er­heben.

Um die Ueberwälzung der.Steuer auf die. Landwirtschaft und dis Belastung des Flei­schergewerbes zu verhindern, verbietet das Gesetz dem Veräußerer von lebendem Schlachtvieh, die Schlachtsteuer in irgend einer Weise auf den Kaufpreis oder sonstwie in Rech­nung zu stellen; auch darf bei der Veräußerung von Fleisch im Kleinhandel die Fleischsteuer dem Erwerber neben dem Entgelt nicht besonders in Rechnung gestellt werden, endlich sind die Inhaber von Läden und sonstigen Verkaufsstellen, in denen Fleisch oder Fleisch- und Wurstwaren gewerbs­mäßig verkauft werden, verpflichtet, bis spätestens 5. Oktober 1932 den aus dem Fleischsteuergesetz sich ergebenden Tarif an einer leicht sichtbaren Stelle und in einer für jeden Käu­fer lesbaren Schrift im Laden oder in der Verkaufsstelle anzuschlagen. Hervorzuheben ist noch, daß das Finanzmini­sterium ermächtigt ist, Fleisch in frischem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand, das sich am 1. Oktober 1932 im Be­sitz von Personen befindet, die gewerbsmäßig Fleisch, ver­äußern, einer Nachversteuerung zu unterwerfen.

Einwohnersteuer 1932, Bürgersteuer 1933

Von zuständiger Seite wird mitgeteilt:-: Durch die Not­verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Sept. d. I. sind die Vorschriften über die Bürgersteuer in einer Weise ab­geändert worden, die den Verhältnissen der württ. Gemein­den nicht Rechnung trägt. Die Staatsregierung war ge­nötigt, vor dem 30. September im Weg einer Siebten Notverordnung Vorkehrungen zu treffen, um den Haushaltsausgleich der Gemeinden im Rechnungsjahr 1932 soweit möglich zu gewährleisten und die Erhebung der Bür­gersteuer 1933 durch die Gemeinden zu sichern. Daneben waren auch die Vorschriften des Gemeindesteuergesetzes über die Einwohnersteuer an das neue Reichsrecht anzupassen. Im einzelnen ist hervorzuheben:

1. Der Erhebungszeitraum für die Einwohnersteuer wird im Anschluß an die neue Regelung bei der Bürgersteuer irrst Wirkung vom Rechnungsjahr 1932 ab auf das Kalenderjahr umgestellt.

2. Die Steuersätze bei der Einwohnersteuer werden in

den großen und mittleren Städten von 4 auf 8 -N, in den übrigen Gemeinden von 3 auf 6 -A erhöht.

3. Alle Gemeinden, die nicht bis zum 30. September 1932 die Einführung der Bürgersteuer 1932 beschließen, haben die Einwohnersteuer 1932 mit dem vollen Iahres- steuersatz zu erheben.

4. Die zur Deckung des Haushaltsabmangels im Rech- nungsjahr 1932 ergangenen Bürgersteuerbeschlüsse der Ge­meinden sowie die entsprechenden Verfügungen der Bürger­meisterämter und Gemeindeaufsichtsbehörden sind an sich durch die Verordnung des Reichspräsidenten zunächst gegen­standslos geworden. Sie werden durch Art. 3 der Verord­nung wieder für rechtswirksam erklärt, und zwar als Un­terlage der Bürgersteuer 1933.

5. Alle Gemeinden über 5000 Einwohner haben bei der Erhebung der Bürgersteuer 1933 das Lohnabzugsverfahren anzuwenden, soweit es reichsrechtlich zugelassen ist. Die Bestimmung bedeutet eine Erleichterung im Steuereinzug für die Gemeinden.

60. Geburtstag. Der Präsident der Zentralstelle für die Land­wirtschaft, Dr. Eduard Springer, vollendet am 3. Oktober das 60. Lebensjahr. Er stammt aus Biberach, war 10 Jahre lang planmäßiger Assessor bei der Landwirtschaftlichen Hochschule in Hohenheim, wurde 1911 Oberamtmann in Heidenheim, machte sich um die Kriegswirtschaft sehr verdient, wurde im Juli 191? Leiter der Landesgetreidestelle, .1919 Vorstand der Fleischver- sorgungsstelle und trat 1920 in das Wirtschaftsministerium als Hauptberichterstatter für Landwirtschastsfragen ein. 1927 wurde er Ehrensenator der Landw. Hochschule Hohenheim und 1930 Präsident der Zentralstelle für Landwirtschaft, um die er sich große Verdienste erworben hat und deren Vertrauen er in höch­stem Maß besitzt.

Reutlingen, 2. Okt. Neuer Vorstand des Techni­kums für Textilindustrie. Der Staatspräsident hat den Dr.-Jng. Krauter beim Deutschen Forschungsinstitut für Textil­industrie in Dresden zum Direktor des Technikums für Textil­industrie in Reutlingen ernannt.

Geislingen a. Sk., 2. Okt. Die 400-Jahr-Feier der Volksschule. Anläßlich des 400jährigen Bestehens der evang. Volksschule in Geislingen und Altenstadt fand am Donnerstag in der Jahnhalle eine Jubelfeier statt. Der Schulvorstand, Rektor Ederle, begrüßte die Gäste. Die Festrede hielt Oberschulrat Samuleit, der auch zugleich als Vertreter des Kultministeriums unk- der Oberschulbehörde Glückwünsche übermittelte. Bürgermeister Schlunck übermittelte die Glückwünsche der Stadtverwaltung und machte die Mitteilung, daß der Gemeinderat beschlossen habe, den beiden Schulen Geislingen und Altenstadt eine Spende von zusammen 1200 Mk. als Jubiläumsgabe zukommsn zu lassen. Wei­ter sprachen Stadtpfarrer Josenhans namens der evang. Kirchengemeinde. Studiendirektor Werner für die anderen hiesigen Lehranstalten und Obsrschulat Scheffbuch als Ver­treter des benachbarten Schulbezirks Ulm.

Vlaubeuren. 2. Okt. Bürgermeister Dorn schwer verunglückt. Unser Stadtvorstand Bürgermeister Dorn bat am Dienstag abend einen schweren Unfall erlitten. Er kam nicht g-cheilt aus Wörishofen heim und tat sofort wieder Dienst. Nach ärztlichem Gutachten erlitt er am fraglichen Abend einen Nerven­zusammenbruch und ist in bewußtlosem Zustand von zu Hause fortgelaufen und spät in der Nacht zusammeugebrochen aufgefun­den worden. Sein Befinden ist sehr ernst. Der Eemsinderat drückte über diesen Vorfall sein tiefstes Bedauern aus.

Feier des Deutschen Auslands-Instituts

Stuttgart, 2. Okt. Im Festsaal des Hauses des Deutschtums veranstaltete gestern das Deutsche Auslandsinstttut eine Feier aus Anlaß des 70. Geburtstags des Verrvaltungsvorsitzenden,Botschaf­ter Dr. Sols. Generalkonsul Dr. Wann er übermittelte herz­lichen Glückwunsch an Dr. Sols. In schlichten Worten dankte Dr. Sols und betonte, daß er auch weiterhin für die Sache des Auslandsdeutschtums alle Kräfte einsetzen werde.

Reichsaußenminister Frhr. v. Neurath, der an der Feier selbst teilnehmen wollte, aber am Erscheinen verhindert war batte den Text seiner geplanten Ansprache zur Verlesung gesandt. In

ihr war u. a. ausgeführt: Ein wichtiger Weg zu den anderen Völkern, mit denen wir im Frieden und gegenseitigem geistigem und wirtschaftlichem Austausch zu leben wünschen, führt über die Millionen der im Ausland lebenden Deutschen. Je fester jeder Ausländsdeutsche im deutschen Wesen verwurzelt ist, umso erfolg­reicher wird seine Aufgabe sein, fern der Heimat das Ansehen des deutschen Volks zur Geltung zu bringen. Diese Leistungen verpflichten auch die Heimat zur Pflege der wechselseitigen Ver­bindungen mit den im Ausland lebenden Landsleuten. Zahlreiche Verbände und Institute und darunter in erster Linie das Deutsche Auslandsinstitut in Stuttgart haben diese Aufgabe in Angriff genommen. Die Reichsregierung erkennt dies mit Dankbarkeit an und ist bereit, solche Bestrebungen auch in Zukunft zu fördern. Die Veranstaltung des heutigen Tags gilt der Ehre des Mannes, der die Bedeutung der deutschen Kulturpolitik für das Auslands- dsutschtum und die deutsche Weltgeltung bereits zu einer Zeit er­kannte, als man im Reich noch wenig hiervon wußte. Ich bin beauftragt, dem Jubilar den Dank des Reichs und der Reichs­regierung auszusprechen.

Im Namen der württ. Regierung sprach Staatspräsident Dr. Bolz. Eine große Anzahl von Telegrammen war eingelaufen und zeugte von der Verehrring, die Dr. Sols in weitesten Krei­sen genießt.

Aus Stadt und Land

Nagold, den 3. Oktober 1932.

Stets gebe man so, daß man ein Stücklein Ich mit opfert. ^ Dryander.

Jagd und Fischerei im Oktober

Die Brunft des Hochwilds erreicht auch in hohen Lagen ihren Höhepunkt. Dis Rehe haben sich wieder ziemlich erholt. Rehböcke dürfen außer in Bayern in den übrigen deutschen Staaten geschossen werden. Gleichzeitig wird aber auch die Erlegung weiblicher Stücke und Kitze in Baden vom 1. ab, in Württemberg vom 16. ab freigegeben. Die Verfärbung des Rehs ist großenteils vollendet. Der Oktober setzt auch der noch fast überall in deutschen Landen herrschenden Schonzeit des Hafen ein Ziel. Sie endet in Bayern und Württemberg mit dem 16. Oktober. Nunmehr beginnen auch die Wald­treibjagden. die dadurch an Reiz gewinnen, daß auch dis Fasanen schußreif sind und der Durchzug der Waldschnepfen in vollen Gang kommt. Rebhühner sind vollwertig und halten bei einiger Deckung an schönen warmen Herbsttagen, nament­lich nach einem Morgenreif, zuweilen noch ziemlich gut. Der Zug der Enten und Gänse setzt lebhafter ein. Das Haar­raubwild vollendet seinen herbstlichen Haarwechsel. Der Herbstzug der Raubvögel und Winterkrähen gewinnt an Ausdehnung. Futter- und allenfalls auch Fangplätze sind an­zulegen und auszubauen, erstere auch regelmäßig zu be­schicken.

Aesche, Barbe, Barsch, Hecht, Regenbogenforelle, Sstied und Zander beißen noch gut. Vachsaibling, Forelle und See­forelle laichen, Huchen nehmen in kleinen Gewässern zu­weilen die Angel. Rutten können in Reußen gefastgen wer­den. Die Krebse paaren sich.

Wochenrückschau

Mit dem gestrigen Sonntag sind wir in den zweiten Herbst­monat eingetreten, eine Tatsache, die auch witterungsmäßig zu fühlen ist. Fahnen grüßten von staatlichen und städtischen Ge­bäuden zu Ehren des 85. Geburtstages unseres Reichspräsiden­ten. Die freiw. Feuerwehr mit Weckerlinie und Sa­nitätskolonne hielt ihre Herbstschlutzübung ab. Die Stadtkapellen Nagold, Wildberg und Emmingen ver­anstalteten ein gemeinsames Platzkonzert mit anschließen­der Gründungsversammlung des Nagoldtalverbandes, dem am Abend ein Freunds chastskonzert im Saal­bau zumLöwen" folgte. Im Seminarfestsaal glänzte der Klaviervirtuose Walter Rehberg. Der Sportverein hatte Calwer Freunde zu Gaste, während der

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Herbstversammlung des Landw. Haupkverbcmds Württem­berg und Hohenzollern

T.G. Stuttgart. 1. Oktober.

Der Landwirtschaftl. Hauptverband hatte seinen Landes- in den großen Festsaal desHindenburgbau" einberufen. Die Vertreter der Landw. Vezirksvere'me waren aus dem ganzen Lande zahlreich vertreten. Präsident Dteilen gab einen Ueberblick über die Ernte in allen Erzeugungs­zweigen und gedachte dabei im besonderen der durch Unwet­ter schwer geschädigten Weingärtner im unteren Remstal und in der Gegend von Lausten a. N. Mit dem Ernte­ergebnis könnte der Bauer im allgemeinen zufrieden sein, wenn nicht die Preisnok neuerdings eine Verschärfung er­fahren hätte. In Süddeutschland lebt der Bauer in der Hauptsache aus dem Ertrag seines Viehstalls. Aber gerade hier sinken die Preise immer mehr in den Abgrund. Nun soll für Württemberg auch noch die Schlachksteuer hinzukom­men, die unter den obwaltenden Verhältnissen hauptsächlich auf die Landwirtschaft abgewälzt werden wird. Die neuen Maßnahmen der Reichsregierung seien ein Lichtblick für die Landwirtschaft.

Als erster Punkt der Tagesordnung wurde der. Hcm-r- halkplan 1933 beraten. Eine Senkung des Beitrags wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Etat selbst sano ein­stimmige Annahme. Generalsekretär Hummel berichtete über die Tätigkeit des Verbands für die Förderung des Dauernschulungswesens. Der Verband besitzt Bauernschulen in Lorch, Bad Voll und Marientann.

Syndikus Dr. Zeltner berichtete über die Möglich­keiten, den Freiw. Arbeitsdienst für die Landwirtschaft nutz­bar zu machen.

Generalsekretär Hummel sprach über die jüngsten Maßnahmen der Reichsregierung, die einen neuen agrar- politischen Kurs bedeuten.

Direktor Dr. Strobel anerkannte die Einführung eines neuen handelspolitischen Systems durch die jetzige Reichsregierung. Es komme aber vor allem auf die Hand­habung der Kontingentierung an. Die Schlachksteuer werde bei den jetzigen Verhältnissen allein die Landwirtschaft be­lasten. Sie müsse schon deshalb Ablehnung finden, weil sie auch die Haus- und Notschlachtungen einbeziehe. Die meisten Redner nahmen gegen die Schlachtsteuer Stellung.

Eine einstimmig angenommene Entschließung lautet: Der Landesausschuß des Landw. Hauptverbands ist ange­sichts der trostlosen Laae der Landwirtschaft und insbeson­

dere der Viehpreise über die Einführung'der Schlächisteue'r empört und verlangt deren sofortige Aufhebung."

Die wirtfchsfkspolitifche Lage der Landwirtschaft

In einer weiteren Entschließung wird erklärt: Der Landw. Hauptverband anerkennt die Jnitative der Reichsregierung auf dem Gebiet der landw. Veredelungswirtschaft. Das jetzt bekanntgegebene Agrarprogramm läßt jedoch noch keine vol­len Schlußfolgerungen zu, da die Angaben teilweise noch zu allgemein gehalten sind. Das trifft namentlich bei der für den Schutz der heimischen Erzeugung so außerordentlich wichtigen Frage der Kontingentierung der Einfuhr Zu. Kon­tingentshöhe und in diesem Zusammenhang neu festzusetzendc Zollsätze müssen so gestaltet sein, daß sie sofort und aus­reichend wirksam werden. Die Verhandlungen mit den Dut- keremfuhriändern müssen unverzüglich einen für die deutsche Milchwirtschaft positiven Abschluß erfahren. Der trostlosen Absatz- und Preiskrise auf den Viehmärklen tut dringend Abhilfe not. Die württembergischen Märkte müssen bei der Diehaussuhr nach dem Ausland berücksichtigt werden. Ge­fordert wird ein verstärkter Deimischungszwang einheimi­scher tierischer Fette bei der Margarinehersteöung. Der Best mischungszwang von Dutter zu Margarine wird abgelehnk. Die einheimische Erzeugung von Kasein muß durch höheren Zoll oder durch Einfuhrkontingerstierung geschützt werden. Die konsumbeskeuerung ist auf die Absatzförderung einhei­mischer Erzeugnisse umzustellen (Einführung der Margarine­steuer!. Aufhebung der Schlachtsteuer, Ermäßigung der Zuckersteuer usw.).

Die jetzige Regelung der Ms- und Kreditfrage ist un­zureichend. Sie brinat bei den langfristigen Hypotheken­zinsen nur eine Zinssiundung. Der Landw. Hauptverband fordert nach wie vor eine generelle Lenkung sämtlicher Zins- kakegorien. Die Neuordnung des genossenschaftlichen Kredit­wesens muß durch einen wesentlichen Abbau der Zinslast für den Bauer fühlbar werden.

Die Skeuergulscheine aus Grund-, Gebäude- und Umsatz­steuer sind so zu gestalten, daß die Kleinbeträge den Steuer­pflichtigen voll zugut kommen, daß die Ausstellung ohne be­sonderen Antrag erfolgt und daß damit auch Landes- und Gemeindesteuern sowie Lozialversicherungsbeilräge bezahlt werden können. Die Steuergutscheine für die Neueinstellung von Arbeitskräften müssen von der Bezahlung des Tarif­oder Ortslohns unabhängig sein.

Der weitere Ausbau des Freiwilligen Arbeitsdienstes wird als geeignetes Mittel zur Milderung der Arbeitslosig­keit angesehen.