Seite 2 — Nr- 231
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter"
Montag, den 3. Oktober 1832.
Württemberg
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I. Die Fleischsteuer wird als Schlachtsteuer bei der Schlachtung steuerpflichtiger Tiere und als Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr von Fleisch, Fleischwaren und Wurstwaren nach Württemberg erhoben. Der Schlacht st euer unterliegt nur die Schlachtung von Rindvieh, Schweinen und Schafen, nicht auch die von Pferden, Ziegen, Geflügel und Wild. Steuerpflichtig sind auch die Haus- und N o t s chl achtun g en; steuerfrei sind nur Schlachtungen auf polizeiliche Anordnung. Persönlich steuerpflichtig ist, wer schlachtet oder schlachten läßt. Die Steuersätze sind nach Tiergattung und Gewicht abgestuft, um unbillige Härten !?ei der Schlachtung geringwertiger Tiere möglichst zu mildern. Kälber, Schweine und Schlafe mit einem Lebendgewicht von weniger als 35, 30 und 20 Kg. sind steuerfrei. Für Hausschlachtungen von Schweinen ermäßigt sich die Steuer auf den Einheitssatz von 2 RM.; diese Ermäßigung entfällt aber, wenn das Fleisch der geschlachteten Tiere ganz oder teilweise gegen Entgelt veräußert oder gewerbsmäßig verwendet wird. Im Interesse der württ. Milch- und Viehwirt- fchaft ist auch ein ermäßigter Satz für Magerkübe vorgesehen, die vorwiegend in geschlachtetem Zustand aus Würtremberg ausgeführt werden. Die durchschnittliche Belastung für das Pfund Fleisch, berechnet nach dem durchschnittlichen Schlachtgewicht de: Schlachttiere, beträgt 3,25 Pf. bei Kühen, 5 Pf. bei Kälbern und 1,5 Pf. bei Schweinen, dagegen bei Haus- fchlachtungen nur rd. 2,2 Pf. Das Steueraufkommen ist auf rd. 8,4 Mill. RM. für das Jahr zu veranschlagen: auf den Kopf der Wohnbevölkerung umgerechnet bedeutet das eine steuerliche Belastung von rd. 1 Pf. für den Tag.
II. Für sämtliche Schlachtungen mit Ausnahme der steuerfreien Schlachtungen auf polizeiliche Anordnuna besteht ein Anmeldezw a ng. Die Steuer ist vor der Tötung der Schlachttiere bei der Anmeldung des Schlachtfalls zu entrichten. Lediglich bei Notschlachtungen ist die Zahlung der Steuer binnen acht Tagen nach der Schlachtung nachgelassen; für fingierte Notlchlachtungsn entfällt diese Erleichterung. Bei der Anmeldung ist das Lebendgewicht des Schlachttiers durch eine amtliche Gewichtsbeschemigung (ausgenommen find Magerkühe und Hausschlachtungen von Schweinen! nachzuweisen, widrigenfalls der für die einzelne Tiergattung bestimmte höchste Steuersatz anzusetzen und einzufordern ist. Entsprechendes gilt, wenn eine Steuerermäßigung nach dem Tarif (Magerkuh) oder wegen Mängel des Fleisches geltend gemacht, aber bei der Anmeldung nicht nachgelassen wird; in diesen Fällen kann aber der Steuerpflichtige spätestens binnen drei Tagen nach der Schlachtung die erforderlichen Gewichtsbescheinigungen oder Bescheinigungen des Beschauers noch nachbringen und die Erstattung des überzahlten Betrags verlangen. Bei Notschlachtungen sind das Gewicht des Tieres sowie etwa geltend zu machende Steuerermäßigungen spätestens binnen drei Tagen nach der Schlachtung nachzuweisen, widrigenfalls die Steuer mit dem für die einzelne Tiergattung bestimmten höchsten Steuersatz airzusetzen ist: eine Erstattung oder Ermäßigung der Steuer aus diesem Grund ist dann ausgeschlossen.
III. Dis Verwaltung der Schlachtstsuer obliegt der Gemeinde. Sie setzt die Steuer fest und zieht sie ein. In Gemeinden mit eigenen Schlachthöfen kann die Steuer von der Schlachthofverwaltung mitverwaltet werden.
Vor der Entrichtung der Steuer ist die Tötung unzulässig und bei Notschlachtungen nur die vor der Fleischbeschau zulässige Zerlegung gestattet. Die Beachtung dieser Vorschriften ist auch den Lohnschlächtern zur Pflicht gemacht. Durch verschärfte Strafbestimmungen wird die sorgfältige Einhaltung der steuerlichen Bestimmungen gesichert; die Gemeinden erhalten eine Entschädigung von 5 Prozent des Aufkommens, hasten jedoch für etwaige Ausfälle.
IV. Die Ausgleichsabgabe ist lediglich eine Ergänzungs- steuer; sie wird verwaltet von den Zollstellen, soweit es sich um die Einfuhr von Fleisch aus dem Zollausland handelt, im übrigen von den Gemeinden. Steuerpflichtig ist, wer Fleisch, Fleischwaren und Wurstwaren nach Württemberg einführt oder einführen läßt. Die Steuersätze betragen 10 für frisches Fleisch, 12 ^ für zubereitetes Fleisch und 15 für Fleisch- und Wurstwaren für das Kg. Das Finanzministerium wird in Bälde von seiner Ermächtigung Gebrauch machen, von der Ausgleichsabgabe die Einfuhr aus solchen Ländern zu befreien, die dis Schlachtsteuer erheben.
Um die Ueberwälzung der.Steuer auf die. Landwirtschaft und dis Belastung des Fleischergewerbes zu verhindern, verbietet das Gesetz dem Veräußerer von lebendem Schlachtvieh, die Schlachtsteuer in irgend einer Weise auf den Kaufpreis oder sonstwie in Rechnung zu stellen; auch darf bei der Veräußerung von Fleisch im Kleinhandel die Fleischsteuer dem Erwerber neben dem Entgelt nicht besonders in Rechnung gestellt werden, endlich sind die Inhaber von Läden und sonstigen Verkaufsstellen, in denen Fleisch oder Fleisch- und Wurstwaren gewerbsmäßig verkauft werden, verpflichtet, bis spätestens 5. Oktober 1932 den aus dem Fleischsteuergesetz sich ergebenden Tarif an einer leicht sichtbaren Stelle und in einer für jeden Käufer lesbaren Schrift im Laden oder in der Verkaufsstelle anzuschlagen. Hervorzuheben ist noch, daß das Finanzministerium ermächtigt ist, Fleisch in frischem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand, das sich am 1. Oktober 1932 im Besitz von Personen befindet, die gewerbsmäßig Fleisch, veräußern, einer Nachversteuerung zu unterwerfen.
Einwohnersteuer 1932, Bürgersteuer 1933
Von zuständiger Seite wird mitgeteilt:-: Durch die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 4. Sept. d. I. sind die Vorschriften über die Bürgersteuer in einer Weise abgeändert worden, die den Verhältnissen der württ. Gemeinden nicht Rechnung trägt. Die Staatsregierung war genötigt, vor dem 30. September im Weg einer Siebten Notverordnung Vorkehrungen zu treffen, um den Haushaltsausgleich der Gemeinden im Rechnungsjahr 1932 soweit möglich zu gewährleisten und die Erhebung der Bürgersteuer 1933 durch die Gemeinden zu sichern. Daneben waren auch die Vorschriften des Gemeindesteuergesetzes über die Einwohnersteuer an das neue Reichsrecht anzupassen. Im einzelnen ist hervorzuheben:
1. Der Erhebungszeitraum für die Einwohnersteuer wird im Anschluß an die neue Regelung bei der Bürgersteuer irrst Wirkung vom Rechnungsjahr 1932 ab auf das Kalenderjahr umgestellt.
2. Die Steuersätze bei der Einwohnersteuer werden in
den großen und mittleren Städten von 4 auf 8 -N, in den übrigen Gemeinden von 3 auf 6 -A erhöht.
3. Alle Gemeinden, die nicht bis zum 30. September 1932 die Einführung der Bürgersteuer 1932 beschließen, haben die Einwohnersteuer 1932 mit dem vollen Iahres- steuersatz zu erheben.
4. Die zur Deckung des Haushaltsabmangels im Rech- nungsjahr 1932 ergangenen Bürgersteuerbeschlüsse der Gemeinden sowie die entsprechenden Verfügungen der Bürgermeisterämter und Gemeindeaufsichtsbehörden sind an sich durch die Verordnung des Reichspräsidenten zunächst gegenstandslos geworden. Sie werden durch Art. 3 der Verordnung wieder für rechtswirksam erklärt, und zwar als Unterlage der Bürgersteuer 1933.
5. Alle Gemeinden über 5000 Einwohner haben bei der Erhebung der Bürgersteuer 1933 das Lohnabzugsverfahren anzuwenden, soweit es reichsrechtlich zugelassen ist. Die Bestimmung bedeutet eine Erleichterung im Steuereinzug für die Gemeinden.
60. Geburtstag. Der Präsident der Zentralstelle für die Landwirtschaft, Dr. Eduard Springer, vollendet am 3. Oktober das 60. Lebensjahr. Er stammt aus Biberach, war 10 Jahre lang planmäßiger Assessor bei der Landwirtschaftlichen Hochschule in Hohenheim, wurde 1911 Oberamtmann in Heidenheim, machte sich um die Kriegswirtschaft sehr verdient, wurde im Juli 191? Leiter der Landesgetreidestelle, .1919 Vorstand der Fleischver- sorgungsstelle und trat 1920 in das Wirtschaftsministerium als Hauptberichterstatter für Landwirtschastsfragen ein. 1927 wurde er Ehrensenator der Landw. Hochschule Hohenheim und 1930 Präsident der Zentralstelle für Landwirtschaft, um die er sich große Verdienste erworben hat und deren Vertrauen er in höchstem Maß besitzt.
Reutlingen, 2. Okt. Neuer Vorstand des Technikums für Textilindustrie. Der Staatspräsident hat den Dr.-Jng. Krauter beim Deutschen Forschungsinstitut für Textilindustrie in Dresden zum Direktor des Technikums für Textilindustrie in Reutlingen ernannt.
Geislingen a. Sk., 2. Okt. Die 400-Jahr-Feier der Volksschule. Anläßlich des 400jährigen Bestehens der evang. Volksschule in Geislingen und Altenstadt fand am Donnerstag in der Jahnhalle eine Jubelfeier statt. Der Schulvorstand, Rektor Ederle, begrüßte die Gäste. Die Festrede hielt Oberschulrat Samuleit, der auch zugleich als Vertreter des Kultministeriums unk- der Oberschulbehörde Glückwünsche übermittelte. Bürgermeister Schlunck übermittelte die Glückwünsche der Stadtverwaltung und machte die Mitteilung, daß der Gemeinderat beschlossen habe, den beiden Schulen Geislingen und Altenstadt eine Spende von zusammen 1200 Mk. als Jubiläumsgabe zukommsn zu lassen. Weiter sprachen Stadtpfarrer Josenhans namens der evang. Kirchengemeinde. Studiendirektor Werner für die anderen hiesigen Lehranstalten und Obsrschulat Scheffbuch als Vertreter des benachbarten Schulbezirks Ulm.
Vlaubeuren. 2. Okt. Bürgermeister Dorn schwer verunglückt. Unser Stadtvorstand Bürgermeister Dorn bat am Dienstag abend einen schweren Unfall erlitten. Er kam nicht g-cheilt aus Wörishofen heim und tat sofort wieder Dienst. Nach ärztlichem Gutachten erlitt er am fraglichen Abend einen Nervenzusammenbruch und ist in bewußtlosem Zustand von zu Hause fortgelaufen und spät in der Nacht zusammeugebrochen aufgefunden worden. Sein Befinden ist sehr ernst. Der Eemsinderat drückte über diesen Vorfall sein tiefstes Bedauern aus.
Feier des Deutschen Auslands-Instituts
Stuttgart, 2. Okt. Im Festsaal des Hauses des Deutschtums veranstaltete gestern das Deutsche Auslandsinstttut eine Feier aus Anlaß des 70. Geburtstags des Verrvaltungsvorsitzenden,Botschafter Dr. Sols. Generalkonsul Dr. Wann er übermittelte herzlichen Glückwunsch an Dr. Sols. In schlichten Worten dankte Dr. Sols und betonte, daß er auch weiterhin für die Sache des Auslandsdeutschtums alle Kräfte einsetzen werde.
Reichsaußenminister Frhr. v. Neurath, der an der Feier selbst teilnehmen wollte, aber am Erscheinen verhindert war batte den Text seiner geplanten Ansprache zur Verlesung gesandt. In
ihr war u. a. ausgeführt: Ein wichtiger Weg zu den anderen Völkern, mit denen wir im Frieden und gegenseitigem geistigem und wirtschaftlichem Austausch zu leben wünschen, führt über die Millionen der im Ausland lebenden Deutschen. Je fester jeder Ausländsdeutsche im deutschen Wesen verwurzelt ist, umso erfolgreicher wird seine Aufgabe sein, fern der Heimat das Ansehen des deutschen Volks zur Geltung zu bringen. Diese Leistungen verpflichten auch die Heimat zur Pflege der wechselseitigen Verbindungen mit den im Ausland lebenden Landsleuten. Zahlreiche Verbände und Institute und darunter in erster Linie das Deutsche Auslandsinstitut in Stuttgart haben diese Aufgabe in Angriff genommen. Die Reichsregierung erkennt dies mit Dankbarkeit an und ist bereit, solche Bestrebungen auch in Zukunft zu fördern. Die Veranstaltung des heutigen Tags gilt der Ehre des Mannes, der die Bedeutung der deutschen Kulturpolitik für das Auslands- dsutschtum und die deutsche Weltgeltung bereits zu einer Zeit erkannte, als man im Reich noch wenig hiervon wußte. Ich bin beauftragt, dem Jubilar den Dank des Reichs und der Reichsregierung auszusprechen.
Im Namen der württ. Regierung sprach Staatspräsident Dr. Bolz. Eine große Anzahl von Telegrammen war eingelaufen und zeugte von der Verehrring, die Dr. Sols in weitesten Kreisen genießt.
Aus Stadt und Land
Nagold, den 3. Oktober 1932.
Stets gebe man so, daß man ein Stücklein Ich mit opfert. ^ Dryander.
Jagd und Fischerei im Oktober
Die Brunft des Hochwilds erreicht auch in hohen Lagen ihren Höhepunkt. Dis Rehe haben sich wieder ziemlich erholt. Rehböcke dürfen außer in Bayern in den übrigen deutschen Staaten geschossen werden. Gleichzeitig wird aber auch die Erlegung weiblicher Stücke und Kitze in Baden vom 1. ab, in Württemberg vom 16. ab freigegeben. Die Verfärbung des Rehs ist großenteils vollendet. Der Oktober setzt auch der noch fast überall in deutschen Landen herrschenden Schonzeit des Hafen ein Ziel. Sie endet in Bayern und Württemberg mit dem 16. Oktober. Nunmehr beginnen auch die Waldtreibjagden. die dadurch an Reiz gewinnen, daß auch dis Fasanen schußreif sind und der Durchzug der Waldschnepfen in vollen Gang kommt. Rebhühner sind vollwertig und halten bei einiger Deckung an schönen warmen Herbsttagen, namentlich nach einem Morgenreif, zuweilen noch ziemlich gut. Der Zug der Enten und Gänse setzt lebhafter ein. Das Haarraubwild vollendet seinen herbstlichen Haarwechsel. Der Herbstzug der Raubvögel und Winterkrähen gewinnt an Ausdehnung. Futter- und allenfalls auch Fangplätze sind anzulegen und auszubauen, erstere auch regelmäßig zu beschicken.
Aesche, Barbe, Barsch, Hecht, Regenbogenforelle, Sstied und Zander beißen noch gut. Vachsaibling, Forelle und Seeforelle laichen, Huchen nehmen in kleinen Gewässern zuweilen die Angel. Rutten können in Reußen gefastgen werden. Die Krebse paaren sich.
Wochenrückschau
Mit dem gestrigen Sonntag sind wir in den zweiten Herbstmonat eingetreten, eine Tatsache, die auch witterungsmäßig zu fühlen ist. Fahnen grüßten von staatlichen und städtischen Gebäuden zu Ehren des 85. Geburtstages unseres Reichspräsidenten. — Die freiw. Feuerwehr mit Weckerlinie und Sanitätskolonne hielt ihre Herbstschlutzübung ab. — Die Stadtkapellen Nagold, Wildberg und Emmingen veranstalteten ein gemeinsames Platzkonzert mit anschließender Gründungsversammlung des Nagoldtalverbandes, dem am Abend ein Freunds chastskonzert im Saalbau zum „Löwen" folgte. — Im Seminarfestsaal glänzte der Klaviervirtuose Walter Rehberg. — Der Sportverein hatte Calwer Freunde zu Gaste, während der
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Herbstversammlung des Landw. Haupkverbcmds Württemberg und Hohenzollern
T.G. Stuttgart. 1. Oktober.
Der Landwirtschaftl. Hauptverband hatte seinen Landes- in den großen Festsaal des „Hindenburgbau" einberufen. Die Vertreter der Landw. Vezirksvere'me waren aus dem ganzen Lande zahlreich vertreten. Präsident Dteilen gab einen Ueberblick über die Ernte in allen Erzeugungszweigen und gedachte dabei im besonderen der durch Unwetter schwer geschädigten Weingärtner im unteren Remstal und in der Gegend von Lausten a. N. Mit dem Ernteergebnis könnte der Bauer im allgemeinen zufrieden sein, wenn nicht die Preisnok neuerdings eine Verschärfung erfahren hätte. In Süddeutschland lebt der Bauer in der Hauptsache aus dem Ertrag seines Viehstalls. Aber gerade hier sinken die Preise immer mehr in den Abgrund. Nun soll für Württemberg auch noch die Schlachksteuer hinzukommen, die unter den obwaltenden Verhältnissen hauptsächlich auf die Landwirtschaft abgewälzt werden wird. Die neuen Maßnahmen der Reichsregierung seien ein Lichtblick für die Landwirtschaft.
Als erster Punkt der Tagesordnung wurde der. Hcm-r- halkplan 1933 beraten. Eine Senkung des Beitrags wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Etat selbst sano einstimmige Annahme. Generalsekretär Hummel berichtete über die Tätigkeit des Verbands für die Förderung des Dauernschulungswesens. Der Verband besitzt Bauernschulen in Lorch, Bad Voll und Marientann.
Syndikus Dr. Zeltner berichtete über die Möglichkeiten, den Freiw. Arbeitsdienst für die Landwirtschaft nutzbar zu machen.
Generalsekretär Hummel sprach über die jüngsten Maßnahmen der Reichsregierung, die einen neuen agrar- politischen Kurs bedeuten.
Direktor Dr. Strobel anerkannte die Einführung eines neuen handelspolitischen Systems durch die jetzige Reichsregierung. Es komme aber vor allem auf die Handhabung der Kontingentierung an. Die Schlachksteuer werde bei den jetzigen Verhältnissen allein die Landwirtschaft belasten. Sie müsse schon deshalb Ablehnung finden, weil sie auch die Haus- und Notschlachtungen einbeziehe. Die meisten Redner nahmen gegen die Schlachtsteuer Stellung.
Eine einstimmig angenommene Entschließung lautet: „Der Landesausschuß des Landw. Hauptverbands ist angesichts der trostlosen Laae der Landwirtschaft und insbeson
dere der Viehpreise über die Einführung'der Schlächisteue'r empört und verlangt deren sofortige Aufhebung."
Die wirtfchsfkspolitifche Lage der Landwirtschaft
In einer weiteren Entschließung wird erklärt: Der Landw. Hauptverband anerkennt die Jnitative der Reichsregierung auf dem Gebiet der landw. Veredelungswirtschaft. Das jetzt bekanntgegebene Agrarprogramm läßt jedoch noch keine vollen Schlußfolgerungen zu, da die Angaben teilweise noch zu allgemein gehalten sind. Das trifft namentlich bei der für den Schutz der heimischen Erzeugung so außerordentlich wichtigen Frage der Kontingentierung der Einfuhr Zu. Kontingentshöhe und in diesem Zusammenhang neu festzusetzendc Zollsätze müssen so gestaltet sein, daß sie sofort und ausreichend wirksam werden. Die Verhandlungen mit den Dut- keremfuhriändern müssen unverzüglich einen für die deutsche Milchwirtschaft positiven Abschluß erfahren. Der trostlosen Absatz- und Preiskrise auf den Viehmärklen tut dringend Abhilfe not. Die württembergischen Märkte müssen bei der Diehaussuhr nach dem Ausland berücksichtigt werden. Gefordert wird ein verstärkter Deimischungszwang einheimischer tierischer Fette bei der Margarinehersteöung. Der Best mischungszwang von Dutter zu Margarine wird abgelehnk. Die einheimische Erzeugung von Kasein muß durch höheren Zoll oder durch Einfuhrkontingerstierung geschützt werden. Die konsumbeskeuerung ist auf die Absatzförderung einheimischer Erzeugnisse umzustellen (Einführung der Margarinesteuer!. Aufhebung der Schlachtsteuer, Ermäßigung der Zuckersteuer usw.).
Die jetzige Regelung der Ms- und Kreditfrage ist unzureichend. Sie brinat bei den langfristigen Hypothekenzinsen nur eine Zinssiundung. Der Landw. Hauptverband fordert nach wie vor eine generelle Lenkung sämtlicher Zins- kakegorien. Die Neuordnung des genossenschaftlichen Kreditwesens muß durch einen wesentlichen Abbau der Zinslast für den Bauer fühlbar werden.
Die Skeuergulscheine aus Grund-, Gebäude- und Umsatzsteuer sind so zu gestalten, daß die Kleinbeträge den Steuerpflichtigen voll zugut kommen, daß die Ausstellung ohne besonderen Antrag erfolgt und daß damit auch Landes- und Gemeindesteuern sowie Lozialversicherungsbeilräge bezahlt werden können. Die Steuergutscheine für die Neueinstellung von Arbeitskräften müssen von der Bezahlung des Tarifoder Ortslohns unabhängig sein.
Der weitere Ausbau des Freiwilligen Arbeitsdienstes wird als geeignetes Mittel zur Milderung der Arbeitslosigkeit angesehen.