Seite 2 Nr. 289

Nagolder TagblattDer Gesellschafter-

Wohrilmgslvirtschaft

Die Hauszins st euer, die für das Wohnungswesen von so großer Bedeutung ist, soll noch eine Reihe von' Jahren bezahlt, jedoch staffelmäßig abgebaut werden, um- mit Schluß des Rechnungsjahrs 1SZS ganz aufzuhören. In! den Rechnungsjahren 1932 34 soll sie noch in voller Höhe' erhoben werden, vom 1. April 1935 ab wird ein Abschlag von 25 Prozent gewährt, vom 1. April 1937 ab wird für 3 Jahre noch je die Hälfte der Steuer erhoben, die mit dem 1. April 194Y völlig in Fortfall kommt. Die Möglichkeit einer Ablösung durch Zahlung des 3 X fachen Jahressoll­betrags in der Zeit vom 1. April 1932 bis 31. März 1934 ist gegeben. Wer bis zum 31. März 1932 ablöst, braucht nur das Dreifache bezahlen. Die aus der Ablösung aufkom­menden Beträge dienen zur Ablösung der Schulden der Länder und Gemeinden.

Dies soll eine Senkung der Mieten bei Altwoh­nungen um 10 Prozent mit sofortiger Wirkung ermög­lichen. Bei den Neubauten soll eine Senkung der Mieten um den Betrag eintreten, der durch die Senkung der Zin­sen für Hypotheken eingespart wird. Dort wird eine höhere Senkung bis zu 15 Prozent eintreten können. Eine All- gemein-Regelung ist jedoch nicht möglich mit Rücksicht aus die verschiedenartige Belastung der Grundstücke und den verschiedenartigen Zeitpunkt der Erbauung. Für teuere Wohnungen kann bei ungünstigen Mietverträgen zum 1. April 1932 gekündigt werden.

Der Vermieter hat den Mietern unverzüglich die neue Mieksberechnung mitzuteilen. Wo im Lauf des letzten Jahrs der Mielszins bereits herabgesetzt worden ist. soll diese Herabsetzung bei der angeordneten Mietssenkung angerechuet werden. Daneben gibt die Ver­ordnung dem Mieter ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Allbau oder Neubau handelt, um Wohnungen oder Geschäftsräume, das einmalige außerordentliche Recht, einem vor dem 15. Juli 1931 geschlossenen, über den 31. März 1932 hinauslaufenden Mietsvertrag vorzeitig zu dem letzgenannten Termin aufzulösen. Ausgenommen sind die Fälle, wo sich der Hauseigentümer mit dem Mieter im Lauf des Jahrs 1931 auf eine Senkung des Mietzinses um mindestens 20 Prozent geeinigt oder wo der Vermieter auf Wunsch des Mieters kostspielige Ambauten der Räume gegen einen längeren Vertrag vorgenommen hat. Dem Ver­mieter wird zugesichert, daß er bis zum 15. Juli 1932 von den an einen Zahlungsverzug geknüpften besonderen Nach­teilen verschont bleiben soll. Das Verbot der Zusammen- lrzung und der Umwandlung von Wohnungen in Geschäfts­räume wird aufgehoben. Die Notwendigkeit, leerstehenden oder freiwerdenden Wohnraum zu beschlagnahmen, kann nur noch für die kleineren Wohnungen anerkannt werden. Die völlige Aufhebung der Wohnungsgesehe wird für den 1. April 1933 in Aussicht genommen unter der Bedingung, daß bis dahin die Mietsvorschristen des Bür- g-rlichen Gesetzbuches nach sozialen Gesichtspunkten aus- gestaltet worden sind.

Zwangsvollstreckung

Bei Zwangsversteigerungen von Grundstücken darf dek Zuschlag regelmäßig nicht unter fünf Zehntel des Grund- siückswerts erteilt werden; der Schuldner, der seine Ver­pflichtungen infolge der Wirtschaftskrise nicht hat erfüllen kennen, kann die einstweilige Einstellung der Erundstücksverfteigerung höchstens auf 6 Monate erwirken. Um Härten zu vermeiden, die sich im Einzelfalle für die Gläubiger ergeben können, sieht die Verordnung vcr, daß das Gericht bei seiner Entschließung die Internen drs Schuldners und des Gläubigers gegeneinander abzu­wägen hat.

Für landwirtschaftliche Grundstücke ist be­sondere Vorsorge getroffen. In Uebereinstimmung mit dem Wirtschastsbeirat der Regierung muß die Fortführung der landwirtschaftlichen Betriebe mit allen verfügbaren Mitteln sichergestellt werden. Deswegen ist vorgesehen, daß bei landwirtschaftlichen Grundstücken auf Antrag des Schuld- ncrs gegenüber dem vertreibenden Gläubiger die vor­läufige Einstellung der Zwangsverstei­gerung bis nach der Ernte dann zulässig sein soll, wenn die ordnungsmäßige Fortführung des Betriebs und die Einbringung der Ernte bei einer Betriebsführung durch den Schuldner gewährleistet, aber bei Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens gefährdet sein würde.

Das Zwangsverwaltungsversahren soll einfacher und billiger ausgestaltet werden als bisher. Es ist Vorsorge getroffen, daß Zwangsr-ollstreckungsmahnahmen von be­weglichen Gegenständen des landwirtschaftlichen Be­triebs durch die Gerichte aufgehoben werden können. Bei der Ausgestaltung der Schutzmaßnahmen ist darauf Bedacht genommen, daß in die bisherige Regelung des Zwangsversteigerungsverfahrens nicht weiter eingegriffen werden soll, als es die Sicherung der kommenden Ernte erfordert.

Sonstige wirtschaftliche Maßnahmen

Die Aufteilung und Auflösung von Kapitalgesellschaften vird steuerlich erleichtert.

Die Mineralwassersteuer Wird vorübergehend rußer Kraft oese<-b

Die Wirtschaft soll für einen gewissen Zeitraum vom Zwang einer Bilanzierung nach den gegenwärtig geltenden Bewertungsvorschriften befreit werden.

Die Fünfpfennigstücke sollen allmählich in Bierpfennia- Mcke umgeprägk werden.

Soziale Versicherung und Fürsorge

Die Renten bleiben in ihrer Höhe, ebenso dis kindllr- Zuschüsse. Letztere und die Waisenrenten werden jedoch nicht wehr über das 15. Lebensjahr hinaus gezahlt. Der doppelte und dreifache Bezug von Renten fällt weg oder wird wenig­stens eingeschränkt. Die Hinterbliebenenrenten dürfen in ihrem Gesamtbetrag nicht die Hauptrente übersteigen. Die Versorgung von Witwen von Männern, die am 1. Januar 1912 schon invalide oder tot waren, geht von der Versiche­rung wieder aus die Fürsorge über. In -er Unfall­versicherung fallen die kleinen Verletzkenrenten weg. In der Fürsorge bleibt die sogenannte gehobene Fürsorge für Sozial- und Kleinrentner grundsätzlich aufrechterhalken, beim Ausmaß der Unterstützung soll jedoch die Eigenart des Falls berücksichtigt werden.

Arbeitsrechtliche Vorschriften

An den rechtlichen Grundlagen des kollektiven Nr. beitsreckts wird nichts geändert. Dagegen soll das

Tarif Vertragssystem allmählich in Aebereinstim- mung mit den unterschiedlichen Verhältnissen der einzelnen Gebiete und Wirtschaftszweige umgebauk werden. Mit Wir­kung vom 1. Januar 1932 ab wird unmittelbar eine Sen­kung der Löhne und Gehälter, und zwar grund­sätzlich auf den Stand vom 10. Januar 1927 herbeigeführk, indem die damaligen Lohn- und Gehaltssätze an Stelle der heutigen im Tarifvertrag als vereinbart angesehen wer­den. Die Senkung soll im Höchstfall 10 Prozent betragen. In jenen Fällen, in denen seit dem 1. Juli 1931 keine Kür­zung eingekrelen ist, darf die Senkung 15 Prozent betragen. Ueber Skreikvunkte. die sich ergeben, kann der Schlichter an- aerufen werden.

Sicherung der Havshotte

Zur Sicherung der Haushalte wird ab 1. Januar 1932 die Umsatzsteuer von 8,85 auf 2 v. H. erhöht. Wenn dadurch so heißt es der Preissenkungskenden;gewisse Hemmungen" entstehen, so erwartet die Reichsregierung, daß diese bei dem sich aus der Gesamtlage ergebenden Druck, soweit irgend angängig, überwunden werden. Ausgenommen sind: Brot, Getreide, Mehl, Schrot oder Kleie aus Getreide, sowie den anderen daraus hergcsiellten Backwaren. Bei diesen bleibt der Steuersatz unverändert. Neu eingesührt wird die Besteuerung des Einbringens von Gegenständen in das Inland. Diese Steuer dient nur dem Ausgleich der Be­lastung der deutschen Waren, die eine Umsatzsteuer tragen, mit den eingefiihrken Gegenständen (Ausgleichssteuer). Ausgenommen von der Ausalcichssteuer sollen nur be­stimmte Roh- und hilssslosse werden, die für die deutsche Produktion erforderlich sind und im Inland nicht oder in nicht ausreichender Menge erzeugt werden. Eine Phasen­pauschalierung wird zunächst auf dem Gebiete der Textilwirtschaft eingesührt. verbunden mit einer Ab­änderung der Ausfuhrvergütung, indem bei Waren, bei denen die Phasenpauschalierung eingesührt ist, nicht mehr die letzte Amsatzsieuerquote für die Ausfuhr vergütet wird, sondern auch die weitere innere Vorbelastung und Umsatz­steuer.

Bei den in Betracht kommenden Unternehmungen wird die erhöhte Umsatzsteuer vom 1. Januar 1932 ab 2.5 Prozent betragen, jedoch für Lieferung von Getreide. Mehl und Back­waren wie bisher 1,35 Prozent. Don dem Mehrrmfkommen. das auf dag Jahr mit 980 Millionen RM. veranschlagt wird, erholten die Länder und Gemeinden 32 Prozent.

Die Zahlung der Einkommen- und körperschafts- steuer wird um einen Monat vorverlegt.

Neu eingesührt wird dieReichsfluchtsteuer". Von dieser sollen Personen getroffen werden, die am 31. Mürz 1931 Reichsangehörige gewesen find und in der Zeit darnach und vor dem 1. Januar 1933 ihren Wohnsitz ins Ausland ver­legt haben oder verlegen werden, sofern sie am 1. Januar 1928 oder am 1. Januar 1931 ein steuerpflichtiges Gesamt- vermögen von mehr als 288 888 RM. oder im laufenden oder in den beiden vorangegangenen Steuerabschnikten ein Einkommen von mehr als 28VV8 RM. gehabt haben. Die einmalige außerordentliche Steuer, die diesen Personen auf- erlept werden soll, ist auf ein Viertel des gesamten steuer­pflichtigen Vermögens bemessen. Wird diese Steuer nicht bezahlt, so erläßt das Finanzamt hinter dem Betreffenden einen Steckbrief. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland würde er verhaftet und mit Gefängnis bestraft. Um die Beitreibung der Reichsfluchtsteuer zu sichern, sind in der Verordnung Steuer st eckbrief, den das Finanzamt gegen dm Steuerflüchkigen erlassen soll, und Strafbestim­mungen. wie Freiheits- und Geldstrafen, sorge- sehen.

Ferner ist die Einführung einer Börfenumsahsteuer bei

Donnerstag, den 10. Dezember Igzz

Kompensationsgeschäften vorgesthen. Zweck dieser Maßnahme ist. Geschäfte der Banken in sich zu erschweren und sie zur Rückkehr an die Börse zu veranlassen.

Die Realsteuern bei kleinen Gemeinden sollen zum Ausgleich der Haushalte erhöht werden dürfen Die B e- amtengehälter werden um 9 v. h.. die Löhne der Arbeiter in Reich. Ländern und Gemeinden, sowie dm Gehälter der Angestellten um 18 v ft gekürzt. '

Der R e i ch sha u sha l k für 1932 würde sich, wenn die Reparakionslast dre gleiche bleibt, auf der Einnahme- eite auf 7838. auf der Ausgabejeite auf 8798 Millionen be- laufen. Dabei nimmt die Reichsregierung an, daß das Steueraufkommen gegenüber dem Istergebnis von 19»1 um rund 708 Millionen, gegenüber dem Istergebnis son 1938 um rund 1X Milliarde Zurückbleiben wird

Der Fehlbetrag von 96» Millionen soll durch die Er lparnifse infolge der Gehalts- und Lohnkürzungen in cZnk,? von rund 288 Millionen und durch die rund 78» Milliomn aus der Erhöhung der Umsatzsteuer gedeckt werden Der verbleibende Fehlbetrag von 60 Millionen soll durch'wei. ^^Ersparnisse bei den sächlichen Ausgaben gedeckt E d-e Michsregicrung hofft, infolge der Zlnssenkung erzielen lassen. Der Haus- »2m, W-n-Ede damit auf Einnahme und Ausgabe mit 8538 Millionen abfchließen, was gegenüber 1938 eine Sen- düng um rund 3X Milliarden bedeuten würde.

Schutz des inneren Friedens

Zu den Vorschriften über den Waffen mißbrauch wird ergänzend fesigelegt. daß in gefährdeten Bezirken die Anmeldüng von Waffen aller Art und wenn nötig auch die Ablieferung der Waffen vsrlanqt wer- den kann. Der Erwerb von Schußwaffen wird erschwert, die Herstellung von Hieb- und Stoßwafftn. sowie der Han' del damit «st genehmigungspflichtig. Gegen den verbotenen Waffenhandel sind die Strafvorschriften erheblich verscharrt worden. Das Tragen von Uniformen und Ab- Zeichen politischer Verbände wird mir sofortiger Wirkung ohne jede Ausnahme für das ganze Reichsgebiet verboten.

Bei leichtfertiger Behauptung nicht erweis­barer Tatsachen, die geeignet sind, Personen des notweu- digen öffentlichen Vertrauens unwürdig erscheinen zu laii-m wird die Mindest st rase aus 3 Monate und bei verleumderischer Beleidigung auf 6 Monate festgesetzt. Außerdem soll ans eine Buße an die Slaalskafje bis zu 180VV9 Mark erkannt wer­den können.

Zur Wahrung des Weihnachksfriedens werden bis zum 3. Januar 1932 alle öffentlichen politischen Ver­sammlungen und Auszüge, sowie die Verbreitung von Plakaten und Flugblättern politischen Inhalts verboten.

Aufnahme der Tätigkeit Dr. Gördelers

Berlin, 9. Dez. Oberbürgermeister Gördeler- Leipzig wird seine Tätigkeit als Preiskommissar in den nächsten Tagen beginnen. Er wird sie zunächst von Berlin aus aus­üben. Es ist aber möglich, daß er sie später, wenn die erste und schwierigste Hauptarbeit getan ist, auch in Leipzig forr- führen kann. Deshalb behält Dr. Gördeler auch seinen Posten als Leipziger Oberbürgermeister bei.

Dr. Gördeler, der bisher Mitglied der Deutschnanonalen Volkspartei war, ist im Einverständnis mit Dr. Hugenberg, unbeschadet seiner bisherigen politischen Einstellung, aus der Partei ausgetreten, um in seiner Stellung als Reichskom­missar auch der Partei gegenüber den Regierungsstandpunkt unabhängig vertreten zu können.

(Weiteres sieheLetzte Nachrichten").

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Neueste Nachrichten

Scharfe Entschließung der Polizeioffiziervereinigung zum Fall Lewit.

Berlin, 9. Dez. Die Polizeioffiziervereinigung, in der 90 Prozent aller preußischen Polizeioffiziere zusammen­geschlossen sind, hat in einer Entschließung, die heute dem preußischen Innenminister Severing zugesiellt wurde, zum Fall Lewit Stellung genommen. In dieser Resolution wendet sich die Polizeioffiziervereinigung gegen die bisheri­gen Maßnahmen gegen Lewit und spricht ihr Bedauern darüber aus, daß durch eine solche Behandlung derartiger Fälle Unsicherheit bei der Ausübung des Polizeidienstes, Platz greifen müsse. Das Vertrauen in die rein rechtliche' Handlungsweise des preußischen Innenministers sei bereits durch die scharfen Maßnahmen gegen Polizeioffiziere wegen ihrer Beteiligung am Volksentscheid erschüttert und laufe Gefahr, durch die Behandlung des Falls Lewit gänzlich ver­loren zu gehen. Die Polizeioffiziere werden sich durch kei­nerlei persönliche Nachteile von der unparteiischen Ausführung der Gesetze abbringen lassen

Der Berliner Polizeimajor Lewit war bekanntlich kürz­lich strafweise nach Gleiwitz versetzt worden, weil er bet einer Reichsbannerkundgebüng gegen die Nationalsozialisten und gegen die Polizei verschiedene Kundgeber, darunter einen Ministerialrat des Reichsfinanzministerums, hatte ststieren lassen.

Zwangsgestellung von Nationaffozialifter

Wuppertal, 9. Dez. Gestern abend wurde ein Trupp Mm twa 100 Nationalsozialisten auf die Polizeiwache gebracht weil sie Uniformen trugen.

Hitlers Auslandreise

Stockholm, 9. Dez. Die ZeitungFolkets Tagblad Poli- tiken" will wissen, daß Hitler auf seiner Auslandsreise zu Anfang des kommenden Jahrs auch Skandinavien be­suchen und mit den beiden konservativen Parteien des Nor­dens, wenn möglich auch mit dem einen oder andern Re­gierungsmitglied, verhandeln wolle. Die Reise werde über Rom nach Oesterreich und Ungarn und dann nach England gehen und von dort nach Dänemark, Nor­wegen, Schweden und Finnland.

Württemberg

Stuttgart, 9. Dez. Die Beamrengehaltskür- zungen in Württemberg. Voll st reck ungs- schutzfürdieLand Wirtschaft. Die neue Notverord­nung des Reichs bringt nun doch eine abermalige Senkung der Beamtengehälter in Reich, Ländern und Gemeinden um 9 v. H. ab 1. Januar 1932. Die Voraussagen des Fi­nanzministers Dr. Dehlinger haben sich also trotz aller Ber­liner Dementis als richtig erwiesen. Den württ. Landes- und Gemeindebeamten wird jedoch die aus 1. Oktober eingeführte württ. Sonderkürzung von 5 bzw. 7 Prozent auf die neue vom Reich ungeordnete Kürzung angerechnet. Die Entrüstung über das württ. Sondervorgeben war also überflüssig.

Dis Forderung der württ. Regierung aus Vollstreckungs­schutz für die Landwirtschaft ist in der Notverordnung wenig­stens so weit berücksichtigt, als bestimmt ist, daß bei land­wirtschaftlichen Grundstücken auf Antrag des Schuldners gegenüber dem beitreibenden Gläubiger die vorläufige Ein­stellung der Zwangsversteigerung bis nach der Ernte dann zulässig sein soll, wenn die ordnungsmäßige Fortführung des Betriebs und die Einbringung der Ernte bei einer Be­triebsführung durch den Schuldner gewährleistet, aber bet Fortführung des Zwangsversteigerungsversahrens gefährdet sein würde.

78. Geburtslage Generalmajor a. D. Wilh. v. Marval- Seybold vollendet am 10. Dezember das 70. Lebensjahr. General v. Marval war zu Anfang des Krieges Komman­deur des Ulanen-Regiments 20 und später Flügel-Adjutant des letzten Königs.

Spende des Brauereroerbands. Die Brauereien von Stuttgart und Vaihingen a. d. F., und zwar die Brauereien Leicht, Englischer Garten, Dinkelacker und W-ulle, haben dem Stadt. Fürsoigeamt zur Linderung von Notständen und zur j Durchführung von Winterhilssmaßnahmen für die Winter­monate monatlich 4000 RM. zur Verfügung gestellt. Wester hat der Brauereioerband dos gesamte Mobiliar im Bier- ksller der Gewerbehalle zur Einrichtung einer- städtischen Speijeanstalt unentgeltlich überlassen.

Eine schwäbische Schillersreundin in Weimar. Man schreibt uns aus Weimar: Eine lobende Anerkennung hat eine Gaisburger junge Dame in der Thüringer Presse ge­funden. Als Angehörige des WeimarerEharlottenheims hat sie an Schillers Geburtstag am Grab Schillers in Wei-