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Klndergruppen bei den Verwundeten

Ueberall in die Lazarette kommen natürlich

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deren Festtag, zu dem es viel eifrige Vorbe­reitungen gibt, wenn es zum Besuch zu unse­ren Verwundeten geht. In Weingarten zum Beispiel hat man in oer letzten Zeit drei Lazarettbesuche gezählt. Mit Blumen, mit kleinen Gaben, mit Kränzchen im Haar sind sie abmarschiert. Lieder und Gedichte wurden den Soldaten vorgctragen, die im Halbkreis um die kleinen Spieler saßen. Auch ein Mär­chensviel wurde anfgeführt und brachte viel

Beifall. Zum Schluß aber fand man sich beim Reigen, und alle Soldaten, denen es ihre Ver­wundung erlaubte, spielten mit. Die andern aber, die nur zuschauen konnten, klatschten den Takt dazu. Auch in Schwäbisch Hall, in Biberach, in Ravensburg, in Hohen­heim kamen die Kinder der Kindergruppe, spielten, sangen, tanzten, und die Soldaten hatten ihre Freude daran. In Freuden­stadt veranstaltete die Kindergruppe einen Elternnachmittag und der Erlös von 100 Mk. wurde dem DRK. übergeben.

Ausländsdeutsche Gäste in Stuttgart

Stuttgart. Mehr als 100 auslandsdeutsche Jungen und Mädel aus allen Teilen der Erde, vorwiegend aus Ungarn und Rumä­nien. die zur Zeit in den auslandsdeutschen Heimen der Stadt Stuttgart ihre Ausbildung

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eiließen, hatte Oberbürgermeister Dr. S t r ö- in dieser Tage in den großen Sitzungssaal des Rathauses eingeladen, um sie über die durch den zweiten Wiener Schiedsspruch im Südosten geschaffene volkspolitische Lage un­terrichten zu lassen. Nachdem der Oberbür­germeister einleitend die Bedeutung dieses Schiedsspruchs für die gesamte volkspolitische Lage des Deutschtums erläutert hatte, gab Dr. Spaeth vom Deutschen Auslands-In­stitut einen eingehenden Bericht über die da­mit zusammenhängenden Fragen.

MickEZKe« irr

Mit Rücksicht auf die Kriegsverhältnisse hat der Reichsluftfahrtminister und Oberbefehls­haber der Luftwaffe die Möglichkeit geschaf­fen, das Lustschutzehrenzeichen in be-

mnoeren Muen augeryaro oer svNfl vorge­sehenen Fristen zu verleihen. <

Nach einer Verordnung des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht erhalten deutsche Neichsangehörige, die während des gegenwärtigen Krieges als Soldaten in die italienische Wehrmacht eintreten, für Körperschäden Beschädigten - Fürsorge und -Versorgung nach dem Einsatzfürsorge und -Versorgungsgesetz wie Soldaten der deut» schen Wehrmacht. Auch für ihre Hinter­bliebenen gelten beim Tode infolge Wehr­dienstbeschädigung die deutschen Versorgungs­vorschriften. i

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I 2. 2t. krelsUsts L gültig. §

Amtliche Sekanntmachungen

Aufruf zur Stellung von ArbsitsbuchantrSge«!

Auf Grund der>Vcrordnuiig über das Arbeitsbuch vom 22. April 1939 (RGBl. I S. 824) werben hiermit alle

Heimarbeiter. Hausgewerbebetreibenden und Zwi­schenmeister, sowie deren mithelfendcn Familienangehörigen ferner alle

selbständigen Berufstätigen im Handel, Verkehr, 3n- , dustrie und sonstigen Wirschastszwcigen einschließlich deren mithelfendcn Familienangehörigen sowie alle

Arbeitskräfte mit einem Entgelt» von mehr als RM. 190V monatlich

aufgefordrrt, sofort einen Antrag auf Ausstellung eines Arbeits­buches zu stellen.

Die Antragsoordrucke werden für die Heimarbeiter durch den die Heimarbeit vergebenden Betrieb ausgcgebm.

Für den übrigen Personenkreis erfolgt die Ausgabe der Vordrucke in den Stadtgemeinden Nagold, Calw, Freudenstadt, Horb und Wild­bad durch das Arbeitsamt bczw. dessen Nebenstellen sofort, (s. des. Auf­forderung), in allen übrigen Gemeinden des Arbeitsamtsbezirks Nagold durch die Bürgermeisterämter am 1. Oktober 1948. Die ausgefüllten Anträge sind dis spätestens IS. Oktober 1S4Ü dem Bürgermeisteramt zurllckzugeben.

Diejenigen selbständigen Handwerker, Bauern und Landwirte, so­wie deren miihelsendcn Familienangehörigen, die bis jetzt noch keinen Antrag gestellt haben, werden in diesem Zusammenhang letztmals zur Antragstellung in der^iorerwähntcn Zeit ausgefordert.

Nagold, den 3l. September 1940

Der Leiter des Arbeitsamts Nagold (gez.) Dr. Bihr m. d. W. d. G. b.

Aufforderung!

Unter Bezugnahme auf den Aufruf zur Stellung von Arbeits­buchanträgen werden sämtl. seibstst. Berufstätigen im Handel, Verkehr, Industrie und sonstigen Wirtschaftszweigen einschließlich der mit­helfendcn Familienangehörigen, ferner alle Arbeitskräfte mit über RM. 1000. Monatsgehalt

der Stadtgemeinde Calw

hiermit aufgefordcrt, beim Arbeitsamt, Nebenstelle Calw

die ArLeitsbuchantrSge

in der Zeit vom 23. bis 25. September 1940 vormittags von 9.00 bis 12.00 und nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr abzuholen.

Gleichzeitig werden diejenigen Handwerker, Bauern und Landwirte sowie deren mithelfendcn Familienangehörigen, die bis jetzt noch keinen Antrag gestellt haben, letztmals zur Antrag­stellung während der vorstehend angegebenen Zeit ausgesordert.

Nagold, den 21. September 1940.

Der Leiter des Arbeitsamts Nagold

(gez.) Dr. Bihr m. d. W. d. G. b.

Stadt Ealw

Kleiderkartenausgabe

Die Ausgabe der zweiten Reichskleiderkarte erfolgt in der Städt. Ausgabestelle für Bezugskarien Marktplatz 30 in folgender Reihe: Stadt Ealw mit Wimberg:

Buchstabe L bis O elnschl. am Montag den 23. 9. 40. vorm.

, tt l. 23.9.40. nachm.

,, öl 8 , Dienstag 24. 9. 40. vorm.

» 8rd 2 84. 9. 40. nachm,

vorm, von 8,00 bis 12,30 Uhr. nachm, von 2.30 bis 18.00 Uhr.

Die Ausgabezeiten sind genau einzuhalten.

Der Bürgermeister der Stadt Ealw

Ausgabestelle für Bezugskarten 2. A.: Lutz

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Illonlag, 23. September, nacbm. 4 Obr unü aboncks 8 Okr 1 onkilmvorkvbrung

ködert Lock­vienstag, Donnerstag und Ismstag nacdm. 46 lldr Lurkonaerte.

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