Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter

Seite 4 - Nr. 161

Amtliche Bekanntmachungen.

Stellenlose Angestellte.

Angestellte, die am Donnerstag, den 16. Juli ohne jede entgeltliche Beschäftigung sind und ihrem Beruf nach zu den Angestellten in leitender Stellung oder den Betriebsbeamten, Werkmeistern oder Büro­angestellten, Handlungsgehilfen, Bühnemitgliedern oder Musikern, oder Angestellten der Erziehung, des Unter­richts, der Fürsorge, der Kranken- und Wohlfahrts­pflege gehören, werden in ihrem eigenen Interesse auf­gefordert, einen Fragebogen der Reichsarbeitsverwal­tung, der beim Bezirkswohlfahrtsamt erhältlich ist, zu beantworten und dort persönlich abzugeben.

Etwaige Ausweise, die für die Beurteilung der Angestellteneigenschaft wichtig sind, wollen beim Wohl fahrtsamt vorgelegt werden.

Die Auswertung der Fragebogen für Zwecke der Steuerbehörden oder der Erwerbslosenfürsorgekontrolle ist ausgeschlossen.

Nagold, den 13. Juli 1925.

171 Oberamt: Baitinger.

Bekanntmachung

des Wiirtt. Landesamts für Arbeitsvermittlung betr. Erhebung über Stellenlosigkeit der Angestellten am 16. Juli 1925 in Württemberg und Hohenzollern.

Veranlaßt durch die ungünstigen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt der Angestellten veranstaltet die Reichsregierung zufolge eines dem Reichstag vorliegen­den Ausschußantrags eine Erhebung über die Zahl der stellenlosen Angestellten, ihre persönlichen Ausbil- dungs- und bisherigen Arbeitsverhältnisse.

Von dieser Erhebung sollen erfaßt werden folgende Angestelltenberufe:

1. Angestellte in leitender Stellung,

2. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Ange­stellte in einer ähnlich gehobenen oder höheren Stellung,

3. Büroangestellte einschließlich der Bürolehrlinge und Werkstattschreiber,

4. Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge, an­dere Angestellte für kaufm. Dienste, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens kein Handels­gewerbe ist, Gehilfen und Lehrlinge in illpotheken,

5. Bühnenmitglieder und Musiker ohne Rücksicht auf den Kunstwert ihrer Leistungen,

6. Angestellte in Berufen der Erziehung, des Unter- ^ richts, der Fürsorge, der Kranken- und Wohl­fahrtspflege,

7. die Angestellten der Besatzung deutscher Seefahr­zeuge und von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt. Jeder Angestellte (männlich und weiblich)

der einer dieser Berufsgruppen angehört und am Donnerstag, den 16. Fuli 1925 ohne jede entgelt­liche Beschäftigung ist, wird in seinem eigenen In­teresse wie auch in dem -er gesamten Angestelltenschaft ersucht, einen von der Reichsarbeitsverwaltung aufge­stellten Fragebogen auszufüllen.

Die Fragebogen sind erhältlich bei sämtlichen öffentl. Arbeitsnachweis!! und bei den örtlichen Ver­bandsnachweisen und Verbandsstellen.

Den Fragebogen soll jeder Angestellte persönlich nach dem Stand vom. Juli 1925 ausfüllen und persönlich in der Zeit vom 16. Juli bis spätestens 23. 2uli 1925 bei dem öffentl. Arbeitsnachweis oder der Verbandsstelle abliefern und dabei alle Ausweise, die für die Beurteilung der Angestellteneigenschaft in Betracht kommen, (insbesondere Angestelltenversiche­rungskarte, etwaige Bescheinigung über die Versiche­rungsfreiheit, Arbeitsbescheinigungen, Zeugnisse usw.), vorlegen.

Jeder stellenlose Angestellte melde sich bei dem öffentl. Arbeitsnachweis oder bei dem Verband, bei dem er als Stellesuchender vorgemerkt ist.

Ist er bei keiner dieser beiden Stellen vorgemerkt, so wende er sich an den für seinen Wohn- oder Aufent­haltsort zuständigen öffentl. Arbeitsnachweis.

Angestellte, die außerhalb des Stadt- oder Amts­oberamtsbezirks Stuttgart ihren Wohn- oder Aufent­haltsort haben, aber bei dem Sondernachweis für kaufm., techn. und Büroangestellte, Stuttgart, oder bei der Beratungsstelle für ausscheidende Wehrmachtsangehörige, Stuttgart, oder bei einer Fachabteilung des Stadt. Arbeitsamts in Stutt­gart als Stellesuchende eingetragen sind, wenden sich an den öffentl. Arbeitsnachweis ihres Wohn- oder Aufenthaltsorts.

Die Angestellten können die Fragebogen persön­lich, durch Dritte oder schriftlich bei den öffentl. Ar­beitsnachweisen oder den Verbandsstellen anfordern. Abliefern sollen sie die Fragebogen persönlich und nur in Ausnahmefällen (besonders weite Entfernung, Krankheit usw.) durch Dritte oder die Post unter Bei­fügung der oben angeführten Ausweise übersenden.

Die Auswertung der Angaben in den Fragebo­gen für Zwecke der Steuer, der Erwerbslosenfürsorge­kontrolle oder für andere, außerhalb des Erhebungs­ziels liegende Zwecke, ist ausgeschlossen.

Stuttgart, den 7. Juli 1925.

W. Landesamt für Arbeitsvermittlung: 157 Gehring.

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169 Nagold» den 13. Juli 1925.

DanksKMMg.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme während des Krankenlagers und beim Hin­scheiden unseres lieben Vaters, Schwieger- und Großvaters, Schwagers und Onkels

und für die Pflege der Krankenschwester, sowie die trostreichen Worte des Herrn Dekan, dem Militär- Veteranen- und Radfahrerverein, für die Ehre der Schuhmacherinnung, dem Po­saunenchor, dem Tambour und für die vielen Kranzspenden und die zahlreiche Leichenbeglei­tung von hier und auswärts zu seiner letzten Ruhestätte, sagen wir auf diesem Wege unfern innigsten Dank.

Die trauernden Hinterbliebenen.

167 Walddorf, den 13. Juli 1925.

Qsnkssgung.

Allen denen, die uns bei dem Hinscheiden unserer lieben Gattin, Mutter, Schwieger­mutter und Großmutter

Barbara walz

geb. Rau

ihre Teilnahme bezeugt haben, danken mr auf diesem Wege herzlichst. Insbesondere danken wir dem Herrn Pfarrer für die irch- reichen Worte am Grabe, dem gemischten W Chor für den erhebenden Gesang, für ck W die vielen Blumen- und Kranzspenden, sowie W für die zahlreiche Leichenbegleitung von hier > und auswärts. 8

Die trauernden Hinterbliebenen. ^

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