Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter
Seite 4 - Nr. 161
Amtliche Bekanntmachungen.
Stellenlose Angestellte.
Angestellte, die am Donnerstag, den 16. Juli ohne jede entgeltliche Beschäftigung sind und ihrem Beruf nach zu den Angestellten in leitender Stellung oder den Betriebsbeamten, Werkmeistern oder Büroangestellten, Handlungsgehilfen, Bühnemitgliedern oder Musikern, oder Angestellten der Erziehung, des Unterrichts, der Fürsorge, der Kranken- und Wohlfahrtspflege gehören, werden in ihrem eigenen Interesse aufgefordert, einen Fragebogen der Reichsarbeitsverwaltung, der beim Bezirkswohlfahrtsamt erhältlich ist, zu beantworten und dort persönlich abzugeben.
Etwaige Ausweise, die für die Beurteilung der Angestellteneigenschaft wichtig sind, wollen beim Wohl fahrtsamt vorgelegt werden.
Die Auswertung der Fragebogen für Zwecke der Steuerbehörden oder der Erwerbslosenfürsorgekontrolle ist ausgeschlossen.
Nagold, den 13. Juli 1925.
171 Oberamt: Baitinger.
Bekanntmachung
des Wiirtt. Landesamts für Arbeitsvermittlung betr. Erhebung über Stellenlosigkeit der Angestellten am 16. Juli 1925 in Württemberg und Hohenzollern.
Veranlaßt durch die ungünstigen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt der Angestellten veranstaltet die Reichsregierung zufolge eines dem Reichstag vorliegenden Ausschußantrags eine Erhebung über die Zahl der stellenlosen Angestellten, ihre persönlichen Ausbil- dungs- und bisherigen Arbeitsverhältnisse.
Von dieser Erhebung sollen erfaßt werden folgende Angestelltenberufe:
1. Angestellte in leitender Stellung,
2. Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in einer ähnlich gehobenen oder höheren Stellung,
3. Büroangestellte einschließlich der Bürolehrlinge und Werkstattschreiber,
4. Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge, andere Angestellte für kaufm. Dienste, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens kein Handelsgewerbe ist, Gehilfen und Lehrlinge in illpotheken,
5. Bühnenmitglieder und Musiker ohne Rücksicht auf den Kunstwert ihrer Leistungen,
6. Angestellte in Berufen der Erziehung, des Unter- ^ richts, der Fürsorge, der Kranken- und Wohlfahrtspflege,
7. die Angestellten der Besatzung deutscher Seefahrzeuge und von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt. Jeder Angestellte — (männlich und weiblich) —
der einer dieser Berufsgruppen angehört und am Donnerstag, den 16. Fuli 1925 ohne jede entgeltliche Beschäftigung ist, wird in seinem eigenen Interesse wie auch in dem -er gesamten Angestelltenschaft ersucht, einen von der Reichsarbeitsverwaltung aufgestellten Fragebogen auszufüllen.
Die Fragebogen sind erhältlich bei sämtlichen öffentl. Arbeitsnachweis!! und bei den örtlichen Verbandsnachweisen und Verbandsstellen.
Den Fragebogen soll jeder Angestellte persönlich nach dem Stand vom Iß. Juli 1925 ausfüllen und persönlich in der Zeit vom 16. Juli bis spätestens 23. 2uli 1925 bei dem öffentl. Arbeitsnachweis oder der Verbandsstelle abliefern und dabei alle Ausweise, die für die Beurteilung der Angestellteneigenschaft in Betracht kommen, (insbesondere Angestelltenversicherungskarte, etwaige Bescheinigung über die Versicherungsfreiheit, Arbeitsbescheinigungen, Zeugnisse usw.), vorlegen.
Jeder stellenlose Angestellte melde sich bei dem öffentl. Arbeitsnachweis oder bei dem Verband, bei dem er als Stellesuchender vorgemerkt ist.
Ist er bei keiner dieser beiden Stellen vorgemerkt, so wende er sich an den für seinen Wohn- oder Aufenthaltsort zuständigen öffentl. Arbeitsnachweis.
Angestellte, die außerhalb des Stadt- oder Amtsoberamtsbezirks Stuttgart ihren Wohn- oder Aufenthaltsort haben, aber bei dem Sondernachweis für kaufm., techn. und Büroangestellte, Stuttgart, oder bei der Beratungsstelle für ausscheidende Wehrmachtsangehörige, Stuttgart, oder bei einer Fachabteilung des Stadt. Arbeitsamts in Stuttgart als Stellesuchende eingetragen sind, wenden sich an den öffentl. Arbeitsnachweis ihres Wohn- oder Aufenthaltsorts.
Die Angestellten können die Fragebogen persönlich, durch Dritte oder schriftlich bei den öffentl. Arbeitsnachweisen oder den Verbandsstellen anfordern. Abliefern sollen sie die Fragebogen persönlich und nur in Ausnahmefällen (besonders weite Entfernung, Krankheit usw.) durch Dritte oder die Post unter Beifügung der oben angeführten Ausweise übersenden.
Die Auswertung der Angaben in den Fragebogen für Zwecke der Steuer, der Erwerbslosenfürsorgekontrolle oder für andere, außerhalb des Erhebungsziels liegende Zwecke, ist ausgeschlossen.
Stuttgart, den 7. Juli 1925.
W. Landesamt für Arbeitsvermittlung: 157 Gehring.
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169 Nagold» den 13. Juli 1925.
DanksKMMg.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme während des Krankenlagers und beim Hinscheiden unseres lieben Vaters, Schwieger- und Großvaters, Schwagers und Onkels
und für die Pflege der Krankenschwester, sowie die trostreichen Worte des Herrn Dekan, dem Militär- Veteranen- und Radfahrerverein, für die Ehre der Schuhmacherinnung, dem Posaunenchor, dem Tambour und für die vielen Kranzspenden und die zahlreiche Leichenbegleitung von hier und auswärts zu seiner letzten Ruhestätte, sagen wir auf diesem Wege unfern innigsten Dank.
Die trauernden Hinterbliebenen.
167 Walddorf, den 13. Juli 1925.
Qsnkssgung.
Allen denen, die uns bei dem Hinscheiden unserer lieben Gattin, Mutter, Schwiegermutter und Großmutter
Barbara walz
geb. Rau
ihre Teilnahme bezeugt haben, danken mr auf diesem Wege herzlichst. Insbesondere danken wir dem Herrn Pfarrer für die irch- reichen Worte am Grabe, dem gemischten W Chor für den erhebenden Gesang, für ck W die vielen Blumen- und Kranzspenden, sowie W für die zahlreiche Leichenbegleitung von hier > und auswärts. 8
Die trauernden Hinterbliebenen. ^
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