3««i 1925
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SS. Jahrgang
Tagesspiegel
D»r Reichskanzler wird sich am Mmstag mit den Parteiführern über die Enkwaffnungsnoke besprechen. Ende nächster Woche soll, wie verlauset, eine vorläufige Antwort der Reichsregierung gegeben werden. Zunächst werden Vertreter der besetzten Gebiete und die Wehrkreiskommandanken gehört.
Das Pariser „Journal" behauptet. Slresemann wolle die LntwaffnungsangAegenhest in die Länge ziehen, um die Verbündeten zu ermüden. — Die sonderbaren Deutschen glaubten bisher, daß die Franzosen die Sache in die Länge gezogen haben. So kann man sich täuschen!
Ehamberlain ist am Samstag nach Genf abgereist.
Der österreichische Gesandte in Paris (Eickhoff) ist von seiner Regierung abberufen worden. Damit verschwindet einer der größten Feinde Deutschlands und der ergebensten Diener Frankreichs von der Pariser Vildflöche. Eickhoff hat immer gegen den Anschluß Oesterreichs gehetzt.
Die spanisch-französische Konferenz über Marokko soll in Madrid flakksinden.
Die Entwaffnungsnote
Die Note der Verbündeten erinnert am Eingang daran daß die verbündeten Regierungen am 5. Januar d. I. di« deutsche Regierung darauf aufmerksam gemacht haben, daß sie Deutschland „den Vorteil der vorzeitigen teilweisen Rau- mung", die in Artikel 429 des Versailler Vertrags vorgesehen sei, nicht „zugute" kommen lassen können, davon der Ueberwachungskommission „zahlreiche Verstöße" gegen dev Vertrag festgestellt worden seien. Nach der nunmehr beendeten Prüfung des Berichts können die verbündeten Regierungen ihre angekündigte Mitteilung machen, indem sie die allgemeine Bemerkung in den Vorderugrund stellen, daß die Gesamtheit der Verstöße Deutschlands, wenn nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, der deutschen Regierung späterhin die Mederauffielluna eines einheitlichen, den Gedanken eines Volkes in Waffen verwirklichenden Heers ermöglichen würde, im förmlichen Widerspruch mit dem Friedensvertrag, nach dem das deutsche Heer ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Reichsgebiets und zum Schuh der Grenzen bestimmt sein soll. Diese Tatsachen seien es, die die Bedeutung jedes der festgestellten Verstöße in das rechte Licht setzen und dadurch ihrer Gesamtheit einen für den allgemeinen Frieden so „gefährlichen Charakter" geben.
Um den Vertrag von Versailles in seinen grundlegenden Bestimmungen anzuwenden, heißt es weiter, ist deshalb die Beseitigung der wichtigsten Verstöße notwendig, deren Fortbestehen es verhindert, die militärischen Verpflichtungen Deutschlands als erfüllt anzusehen. Man muß sich vor lugen halten, daß die in Rede stehenden Verstöße den ernstesten, aber nicht den einzigen Beweis für die Nichterfüllung dieses wesentlichen Teils des Friedensvertrags durch Deutschland darsiellen.
Die verbündeten Regierungen sind überzeugt, daß es von dem guten Willen der deutschen Regierung und der deutschen Behörden abhängt, die Verstöße in verhältnismäßig kurzer Zeit abzustellen.
Letzten Endes ist es nunmehr Sache der deutschen Regierung selbst, die Voraussetzungen zu erfüllen, die eine schnelle Räumung ermöglichen würden.
Die verbündeten Regierungen stellen fest, daß die Wiederherstellungskommission erklärt hat, daß Deutschland seine Entschädigungsverpflichtungen, so wie sie gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt hat. Sie sind deshalb bereit, den Befehl zur Räumung der ersten Desehungszone zu geben, sobald die militärischen Verstöße behoben sein werden.
Sie ,zwejfeln nicht, daß während des zur Durchführung der in Rede stehenden Maßnahmen erforderlichen Zeitraums kein neuer ernster Verstoß Deutschlands gegen irgend eine vertragliche Verpflichtung der Auswirkung des Artikels 429 ein Hindernis entgegenstellen wird. Alsdann wird nichts mehr entgegenstehen, daß die Beberwach-ungs- kommission abberufsn wird, deren Aufgabe als beendet wird angesehen iverden können. Diese Abberufung wird dem Völkerbundsrak mitaeteilt werden, damit von ihm die zur Durchführung, des Artikels 215 des Friedensvertrags beschlossenen Maßnahmen zur Anwendung gebracht werden können.
Schließlich haben die verbündeten Regierungen festae- stellt, daß die deutsche Regierung in ihren Noten vom 6. und 27, Januar die für die Haltung der verbündeten Regierungen maßgebenden Gründe anscheinend unzutreffend beurteilt hat. Um jede Möglichkeit eines Mißverständnisses für die Zukunft zu vermeiden, legen die verbündeten R-wierungen Wert daraus, von neuem, wie schon in ihrer Rote vom 26. Januar, zu versichern, daß sie sich aufs genaueste cn die Bestimmungen des Artikels 429 des Versailler Vertrages zu holten gedenken.
Auch an der Behauptung, in der deutschen Note vom C Januar, daß die Verbündeten mit der Mchkräumuny der Kölner Zone am 10, Januar 1925 eine Vergelkungsmaß- ^s^hme'ergriffen hätten, können die verbündeten Regierungen mcht Vorbeigehen, Eine solche Behauptung, die schon in der Verbichtzeten-Note vom 26. Januar widerlegt ist, stellt ein völlig^ Mißverständnis der Tragweite der Artikel 428 und 429 Vertrags dar. Es war Sache der deutschen Regie- sich den Vorteil der Räumung der ersten Besetzungs- Mne Unter den Voraussetzungen des Artikel? 429 durch ge- rreuliHhx Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu sichern, Ebenlo- weniH können die verbündeten Reaiernnaen anerkennen.
dasi ihr Beschluß eine .Handlung därstelles dessen Schärfe außer jedem Verhältnis zu der Bedeutung der noch nicht erfüllten militärischen Verpflichtungen stehe. Unter diesen von der deutschen Regierung in ihrer Note als untergeordnet bingestellten Verpflichtungen befinden sich im Gegenteil Be- siimmungen, auf deren wesentliche Bedeutung die deutsche Regierung von den Verbündeten seit langem, insbesondere in ihrer gemeinsamen Note vom 20. September 1922 vergeblich aufmerksam gemacht worden >st. Zudem hat die deutsche Regierung noch nach dieser Note wiederholt, und zwar noch ganz kürzlich neue schwere Vertragsverletzungen veaangen, insbesondere durch die Einstellung von Zeitfreiwilligen in die Reichswehr, durch die an zablreiche (nach den Vertragsbestimmunoen verbotene) Verbände erteilte Genehmigung zur militärischen Ausbildung und durch Be- aünstigung des Ausbaues gewisser Maschinenanlagen in den Fabriken.
Immerhin wollen die verbündeten Regierungen in dem Wunsch, iede Auseinandersetzung zu vermeiden, na-4'dem sie so diese Irrtümer gekennzeichnet haben, aus der deutschen Note vom 6, Januar lediglich die Versicherung heraus- greisen, daß die deutsche Regierung bereit ist, alles zn tun, was von ihr abhängt, um schnell M dem nötigen "tischen Ergebnis zu kommen.
Deshalb rufen sie erneut und nachdrücklich die deutsche Regierung an, daß sie mit dem nötigen guten Willen an die 7''gelang der noch s-bwebenden Frao-m b°rvnaebi, die die Regelung und der Ernst der Lage erheischt. Das ist für sie das einzige Mittel, um nach ihren eigenen Worten durch Befreiung eines Tc'Rs des besetzten Gebiets ErleiHt«. ,rg
verschaffen.
Die Anlagen der Note
In den verschiedenen Anlagen wird angeführt, was nach der Behauptung der Ueberwachungskommission erfüllt und was nicht erfüllt sei.
Die Stärke der Polizei belache sich gegenwärtig auf 180 000 Mann, während durch das Abkommen von Bou- logne nur 150 000 gestattet seien. Außerdem seien polizeiliche Hilfskräfte gebildet worden.
Auf dem Gebiet der Industrie wird die Vernichtung einer ungeheuren Zahl von Maschinen, Umstel- lung von Einrichtungen usw. verlangt. So sollen z. B. allein in den deutschen Waffen- und Munitionsfabriken in Karlsruhe noch 526 Maschinen der Patronenfabrik und 278 der Patronenhülsenfabrik, in der Fabrik Mauser in Oberndorf 385 Maschinen, in der U.W.M.F. in Mitten a ii bei Berlin 1373 Maschinen zerstört werden. Bc! K r ii p p in Essen und Meppen wird die Zerstörung der großen Maschinen und einer ganzen Werkstätte'Anlage, von
11 großen Pressen usw. vorgeschrieben. Die Aufzählung aller der Zerstörungen, des Abbruchs von Bauten, der Erstellung von Neubauten usw. ist unmöglich.
Weiter wird die Ablieferung großer Mengen militärischer Geräte, Waffen, Patronen, 80 000 Stahlhelmen der Schutzpolizei verlangt.
Zn der Reichswehr wurden die Befugnisse des Chefs der Heeresleitung beanstandet, der tatsächlich Oberbefehlshaber geworden sei. Hier sollen mit Zustimmung der Ueberwachungskommission Maßnahmen zur Wiederherstellung des Zustands vom 25. September 1920 getroffen und der „Generalffab" aufgelöst werden. Die Ausrüstung der Reichswehr mit Gasmasken wird verboten; Gasmasken sollen nur in dem Maß ausgegeben werden, das die Ueberwachungskommission gestalte. Die Ausbildung für Generalsiabsoffiziere soll beschränkt werden Genaue Einzelheiten über die militärische Ordnung des Cisenbahn- nehes sind einzureichen und die Zahl der für militärische Zwecke hergestellten Eisenbahnwagen soll vermindert werden. Die Ausbildung der Infanterie mit dem Infanteriegeschütz und der Kavallerie mit dem leichten Maschinengewehr und das Zusammenwirken von Zrvillufkfahr,zeugen mit dem Militär wird verboten.
Gesetzgeberische Maßnahmen werden gefordert gegen die Ei hing iunger Leute zu einer Probezeit ln der Rcichs- we6 wd dagegen, daß gewisse Verbände sich mit milikä- rischi! Dingen befassen oder irgendwelche Verbindungen mU dem Militär unterhalten.
Streng verboten werden die Ein- und Ausfuhr odet der Hordel, der Besitz oder die unerlaubte Herstellung von Kr- material.
- den Zonen mit „militärischen Auflagen' sollen alle mi^'Aschen Anlagen aufgehoben werden. >
('s wird beanstandet, daß in der Festung Königsberg von 38 beschützen 28 beweglich seien und daß darunter sich
12 Flugzeugabwehrgeschütze befinden.
Endlich wird verlangt, daß die Zeichnungen der Befestigungswerke vollständig und genau ausgelieferk werden.
Der Standpunkt der Reichsregierung
Durch W.T.B. wird mitgeteilt: Aus den Anlagen der Note geht unmittelbar hervor, welche gewaltigen Leistungen Deutschland auf dem Gebiet der Abrüstung vollzogen hat und wie geringfügig, von internationalen Gesichtspunkten aus gesehen, im Verhältnis zu diesen Leistungen die einzelnen Punkte sind, deren Erledigung die Verbündeten noch fordern zu können glauben. Dem gegenüber muß es um so mebr befremden, daß in der Note wiederum die völlig ver- febll- Auffassung der verbündeten Reaierungen über den deutschen Rüstungsstanh zum Ausdruck kommt, und daß dob?! von „schweren deutschen Verstößen" und von der „Nichterfüllung wesentlicher Bestimmungen des Versailler Vertrags" gesvrochen wird. Die Ausführungen der Note werden beherrscht von dem Leitgedanken, daß Deutschland sich die Möglichkeit zu verschaffen gewußt habe, zu gegebener Zeit eine seiner Größe und seiner Bevölkerungszahl entbrechendes kriegsbereites Heer aufzustellen. Dieser Gedenke, der den wahren Sachverhalt geradezu aus den Kopf stellt,
muß mit der größten Entschiedenheit »urü^emielen werven- Jeder. der aus dem umfanareick-en Schriftstück den eigentlichen sachlichen Kern berai'etchält, siebt sich vor die Frage gest-10, ob das denn olles ist. womit die Leoende von dem wollenstarrenden und dem angriffsluskigen Deutschland er- klär" werden soll.
^ >s der andern Seite brinot die Note wenigstens den F-- Htt, daß sie bis jekt zum erstenmal mit einiger Sicher- b-? "versehen läßt, welche areifbaren Einzelforderungen die R--H'lndeten in der Entwoifnungsfraae noch an Dentichlandj stellen wollen, und daß ße ausdrücklich die Vernsli-s-knaO ernoegangen sind, noch Befriedigung dieser Forderungen endnch hie nördlich- ^beinkondwne zu räumen. Wenn deut- sxkr-k--iZg Ech nach Kenntnisnahme der neuen Rote nicht «me-tannt werden kann dnß etwasa» Rückstände auf dem G"^'°t der Abrüstung die Nichtinnebaltung des nertrags- n-ös-mon Räumungstermins rechtfertigen könnten, so bat die S--'-'-we doch eine m-sentlikbe Kläruno dndurrs» eriabren, Verbündeten sich nunmehr aus diese VeryflichluaM sp" haben. Dabei kann aber niemals vergessen werden, -r' nir Erzieluna dieses Eraebniües eines Zeitraums v-- ns Monaten bedurft bat, und daß die Befreiung eines- m "-n Teil« des Rheinsandes von der Last der fremde« B no. willkürlich um diesen Zeitraum verzöoert rvm> de- ' Wäre man der Anregung der deutschen Regierung un— ^'ugust und September vorigen Jodes über die Durch- ff"''.na der „Generalinspektion" im Weg der Verhand
lung gefolgt, io würde diese Verzögerung vermieden wor» d-" lein. Die zuständioen Stellen werden sofort an die sorgfältig,' Prüsuna der Note berantreten. Soweit sich dabei erlebt, daß Rückstände gegenüber den Vorvilichtungen der deutsch "n Regierung bestehen, wird ibre Besefflonnq alsbald ge» schien. Daß sich Deutschland zn keinerlei Maßnohmen yer- vllschten kann, die bei ehrlicher Auslegung noch über die B>e- stiwnnmgen des Versailler Vertrags hinan--neben oder später beiderseits gebilligt» Regelungen preiso»l>-n. lerßeht sich von selbst. Die Verbündeten haben die peinO Jnncbaliuns
s Versailler Vertrags zugesagt. Die deutsche Regierung »rerseits hat niemals einen Zweifel daruoer gelassen. d«G e gewillt ist. ihren vertragsichen Verpflichtungen getreulich achzukommeu. Auf ihr Recht, dabei den eigenen Rech^- andpunkt in der Auslegung des Vertrags zur Geltung M ringen und damit den Anspruch Deutschlands aus sÄbst- rhaltuna zu wahren, kann sie aber nicht verzichten. Rachem durch die verspätete Bekanntgabe der Forderungen me töumung der nördlichen Rheinlomdzone. aus die Deutschland inen Rechtsanspruch hat, so lange verzögert worden stk ürfen durch die Forderungen, deren Vertragsw'drigkeit sich twa bei näherer Prüfung ergeben sollte, nicht weiter*
Die Schuldigen als Ankläger
Es war wieder einmal ein großer Tag für die mühsam zusammengeleimte Entente! In feierlichem Ernst, mit zusammengezogenen Brauen, haben die Berliner Entente-Botschafter dem deutschen Kanzler ein Dokument überreicht, das seinem Inhalt und den damit verbundenen wahren Zwecken nach, verdient hätte, den Ueberbringern vor die Füße geworfen zu werden. Nur damit wäre die schamlose Heuche lei, die gestern wieder Triumphe feierte, gebührend gekenn zeichnet gewesen.
In dieser neuen Zeit der „Völkeroersöhnung" uni „Völkervereinigung", in der Zeit des Völkerbunds, dei Garantieverträge und des Weltfchiedsgerichtshofes, ist ir Wahrheit das Völkerrecht zum Spott geworden. Der Mäch tige nennt das, was seinen Interessen entspricht, „Recht" setzt sich kühl lächelnd selbst über die ewigen Grundrechü schwächerer Nationen hinweg und fügt zu Rechtsverletzung noch den Hohn.
Und damit dieser Zustand verewigt wird, damit di» Willkür für alle Zeiten 'herrschender Grundsatz bleibt, sol Deutschland zum höheren Ruhm Frankreichs noch wehr loser, noch elender gemacht werden ...
Die Vertreter der beiden Eittenteländer, deren Trap pen heute noch wider Recht und Vertrag im Ruhrgebie stehen, wagen cs, Deutschland Vertragsverletzung vor^uwer fen und berufen sich höhnend darauf, daß es nach leinen räuberischen Einfall, zur Verzweiflung getrieben, schwach« Avwehrmaßnahmen ins Auge gefaßt hat.
Man schlägt also auf ein wehrlos gemachtes Opfer blind lings ein und wenn es auch nur abwehrend den Arm erheb:, so ,>tert man los: „Seht ihr, er ist noch immer nich moralisch entwaffnet!" Die Vertreter dieser Moral abc: glauben sich als Richter über Deutschland aufspielen zi- können!
Die Vertreter der Mächte, die den feierlich geschlossener V o r friedensvertrag (Lansingvertrag) gebrochen und di« als Friedensgrundlage vereinbarten 14 Punkte Wilsons vom ersten bis zum letzten als Luft behandelt haben, jene, Mächte, die es trog ihrer feierlichen Vertragsunterschriü geduldet haben, daß Frankreich und Belgien jahrelanc den Vertrag am Rhein als Fetzen Papier behandelten unk noch bebandetn. mahnten Deutschland an die Vertragserfüllung und beteiligten sich an „Sanktionen" gegen das Opfer. -Cs Hai den schweren Verdacht auf sich geladen, trot seiner —he etwaige neue Raubeinfälle und Strangu lationsverii: )e nicht mehr völlig widerstandslos zu dulden Welche Bedrohung der „Sicherheit" der edlen Verbündeten
Die Mächte, die selbst bis an die Zähne bewaffnet ge blieben sind, die in Gas- und Lustkampfmitteln ein neues Wettrüsten betreiben, die ihre eigene Abrüstungsverpflich- tung aus dem Friedensvertrag (der Deutschlands Abrüstung nur als Vorleistung bezeichnet) einfach mißachten, haben die Stirn, dem einzigen Land, das wirklich abgerüstet hat, Vertragsverletzung vorzuwerfen und dafür Sanktionen zu ver hängen.
Fünf Monate nacki Vollzug der „Strafe" Hot man dis
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