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eitag. 6. Mürz 1S2L

März. Zwei Lehrling« ig wird der 15)4 Jahre alt« r und der 14)4 Jahre alt« Mer, beide hier bei ihre«

überfall. Zwei arbeits- Winterschen Lohmühle am m 16jährigen Laufbursche«, beim Kreditverein 7006 ^tk e bewußtlos geschlagen »mV i Räuber flüchteten, da fitz e der Strafe nicht entgehe«, enannten Räuberhöhle, smlv

der D e u s ch l a n df a h r t lfsberger Steige überscht«U mtschlandfahrt beim Uebeo eine schwere Fußverletzung!, namens Strothmann erWt

ören Bären auf die ßenvorftellung einer Bäre«- )omänsvächters Stieren von de zertrümmert. Ein weri- ) wurde von dem andere« t geschleift. Das wertvoik den. Der Knecht konnte av- chrccken davon. Es ist das durch Bären solches U icheD

junge Elster. Die 13 er Else Egel er begüH Zahnhof und auf den Märk- schendiebstähle. Ihr Schwa­ger Otto Reuter, wurde me» i Hehlerei zu 1 Jahr 3 Ma­nna Egeler wegen Hehlerei Atz Egeler zu 14 Tagen Ge­ll eberfall. Der tautz- ters Fr. Nunner in Lrnde«- Anfall geistiger Umnachtung r los, um ihn zu erschlage«, n Schreiner dem Wütende«

. Beil entreißen. Der Sohu Irrenanstalt verbracht, fug. Ein unbeschreiblicher >of zu melden, wo zurzeit »abri mußte man die Wahr- beme der Toten von halb- igen gemacht werden-

und Land.

agvld, den 6. März 1928.

der Blüt' und Purpurstaub ge Kraft allein t das LebcN vom Leide Pch.

Hölderlin.

Zechselgeschäfte! Meldungen » Lt h aut kurzfristige Wechsel >et> ff nden Käufer sich über ^chlung klar sind. Es kann ven, Wkchselgescbäfte zu täli- ! noch um nur kurz b« fristete ftliche Lage der Landwirtschaft kschSfie ratsam erscheinen, viel in ganz kurzer Zstt vor den dem Mangel an Eiru ahmen Itch vor den größten Schwie- c aus eigener K-aft in den rge sein. Was es aber heißt, inderwetttye H lfe des freien

zu nehmen" sagte Fron jtttumeud nickte «auch

i mit meinem Mann wegen " bemerkte Rita zu dem

. Geschäft.

Westermann?" fragte Frau ie Person zur Rede stellen! Baronin! Aber wenn es Freundschaft peinlich sein

h Ihnen zur Verfügung- ind doch längst erloschen! sas Vergnügen haben, den ;u sehen" fügte sie klug >ürde ihr ein diebisches Ver­irr Verlegenheit und Be­rte sich förmlich darauf. Blumengeschäfts angelangt,

chideen!" rief sie. und dann er ist wirklich drinnen! Zalmen arrangiert hat, datz >en Laden haben kann i"

>.s ein Grund mehr, ist, das en drückte sie den Gr:?.' per lcsicht des Huuptman'.'.s las jes Zusammentreften über»

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Nr. SS

mit äer Unterhaltungs-Beilage

Unsere Heimat"

Gegründet 1826.

Die Aufwertung von Darlehen.

Bekanntlich ist die Aufwertungsfrage in der Dritter Steuernotverordnung geregelt. Danach sind unter be­stimmten Voraussetzungen nurVermögensanlagen" auf wertbär. Der BegriffVermögensanlage" ist in der Ver crdnung nicht definiert; er ist daher auszulegen. Unter Vermögensanlage ist jede auf gewisse Dauer berechnet« Verordnung von Vermögensstücken zum Zwecke der Kapital- nutzung oder Kapitalaufbewahrung zu verstehen.

Das Darlehen ist unter den Vermögensanlagen des 8 1 der Dritten Steuernotverordnung nicht namentlich aufgeführt. Jedoch ist in den Durchführungsbestimmungen vom 1. Mai d. I. bestimmt, daß die persönliche Forderung einer Restkaufpreishypothek, auch wenn sie als Darlehen im Grundbuch eingetragen ist, mif mehr als 15 v. H. ihres Eoldmarkbetrages aus Antrag des Gläubigers bei der Auf- wertllngsstelle (Amtsgericht) aufgewertet werden kann.

Ob und wie hoch ein Darlehen aufzuwerten ist, ist ab­hängig von der Beantwortung der Frage, ob das Darlehn als eineVermögensanlage anderer Art" im Sinne des § 12 der Dritten Steuernotvcrordnung anzusehen ist. Wird die Frage bejaht, so ist die Aufwertung begrenzt. In diesem Falle werden sie auf 15 v. H. des Eoldmarkbetrages aus­gewertet. Eine Aenderung dieses Satzes durch die bevor­stehende Neuregelung ist wahrscheinlich. Ist jedoch ein Dar­lehn nicht als Vermögensanlage anzusprechen, so richtet sich die Aufwertung nach allgemeinen rechtlichen Grundsätzen. Ein solches Darlehen ist unter Umständen auf 100 o. H. aus­zuwerten. Im,allgemeinen wird man das Darlehen als eine Vermögensanlage ansehen müssen. Der Gläubiger wird zu­meist das Darlehn zum Zwecke der Nutzung oder -Auf­bewahrung hingeben. Ausschlaggebend ist also meistens das Interesse des Gläubigers. Wo dieses gänzlich in den Hinter­grund tritt und das Interesse des Darlehnsempfängers überwiegend oder ausschließlich für die Hingabe des Dar- lehns maßgebend ist, kann von einer Vermögensanlage keine Rede sein. Keine Vermögensanlagen sind somit -Darlehn, die aus Freundschaft oder Hilfsbereitschaft geneben worden sind. Für sie findet demnach die Beschränkung der Auf­wertung durch § 12 keine Anwendung. Vielmehr kann unter Umständen im ordentlichen Prozeß die volle Aufwertung verlangt werden. Der Umstand, datz Zinsen vereinbart worden sind, ist zwar für die Entscheidung der Frage, ob das Darlehn eine Vermögensanlage darstellt, nicht ohne weiteres maßgebend. Jedoch wird die Zinsvereinbarung i« den meisten Fällen dem Darlehen den Charakter der Ver­mögensanlage geben.

Einer Zeitungsnachricht zufolge soll das Reichsgericht ausgesprochen haben, daß ein Darlehn nicht als Vermögens- anläge im Sinne des 8 12 angesprochen und daher in der Aufwertung der Beschränkung von 15 v. H. des Eoldmark­betrages nicht unterworfen sei. Diese Nachricht ist nicht zu­treffend. Das Reichsgericht hat lediglich in einem Einzel- full in dieser Weise entschieden. Es handelt sich um ein Darlehn, das ein Juwelier im Jahre 1017 an einen Kunden gegen Verpfändung von Juwelen gegeben hatte. In diesem Falle ist die Hingabe des Darlehns im Jntereße des Darlehnsemxsängers erfolgt. Ein solches Eefälligkeits- darlehn ist aber, wie wir oben gesehen haben, keine Ver­mögensanlage im Sinne des 8 12- Die Aufwertung erfolgt außerhalb der Dritten Steuernotverordnung nach all­gemeinen rechtlichen Regeln.

Dr. Carl Dorst, Berlin.

Das Skeuerbukett.

Von unserem volkswirtschaftlichen Mitarbeiter.

Die Reichsregierung hat kürzlich die Steuergesetzent» würfe veröffentlicht, durch die das bestehende Abgabenwesen ne« geordnet werden soll. Der Zweck der Reform ist ein mehrfacher: Zunächst sollen die Erhebungsposten gegenüber den Reinerträgen gesteigert werden. Dies wird durch Ver­einfachung der Veranlagungs- und Erhebungsmethoden und durch Verzicht auf überflüssigen Kleinkram erreicht werden. Der zweite wichtige Zweck der Reform ist der, die gegen­wärtige schwere Last zu mildern, damit die deutschen Waren auf dem Weltmarkt wieder konkurrenzfähig werden. Es wird von niemandem mehr ernstlich bestritten, daß ein großer Teil der im Jahre 1924 erhobenen Steuern nicht aus den Einkünften, sondern aus dem Vermögen, d. h. aus dem Wirtschaftskapital gezahlt worden ist. Endlich sollen die neuen Steuersätze eine Vorarbeit für den Ausbau unserer Reichseinkiinfte sein. Bereits vom 3. Reparationsjahr an (1. September 1926 bis 30. August 1927) muß der öffentliche Haushalt sich an der Speisung des Reparationsfonds be­teiligen. Bis dahin müssen wir zweierlei erreicht haben: eine Steigerung der deutschen Steuerkraft und ein einfaches aber wirksames System von Steuern, die entsprechend dem steigenden Bedarf durch einfache Erhöhung der Sätze auch steigende Erträge liefern können.

Die Steuergesetze sind der einen von den beiden gesetz­gebenden Körperschaften in Deutschland. dem Reichsrat

Nagoläer Dagblatt

Lchriftleitung, Druck unä Verlag von S. sv. Saiser (Xarl Saiser) Nagol<1

Samstag den 7. März 1925

mit illustrierter Sonntags-Beilage

Feierstunden"

Fernsprecher Nr. 29.

Bnzeigen-Preise

Die einspaltige Zeile aus gewöhn!. Schrift od. deren Raum 12 ^ Familien- Änzg. vo Z Reklam e-Zeile 35L ^Kolle'krivaiizeigen 50 Aufschlag. Für das Erscheinen von Anzeigen in be­stimmten Ausgaben und an besonderen Plätzen, wie für tele­phonische Aufträge u. Chiffreanzeigen kann keine Gewähr über­nommen werden.

99. Jahrgang

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Die Einkreisung Deutschlands.

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Gestern erschien in London der erste Band der Lebens- beschreibung des englischen Königs Eduard VII. von Sii Sidney Lee. Er enthält die Lebensgeschichte der Kron­prinzenzeit bis zur Thronbesteigung in eingehender,Dar­stellung auf 810 Seiten. Ganz auf den englischen Leser zu­geschnitten, ist das Werl ein Versuch der Rechtfertigung bei deutschfeindlichen englischen Politik seit 1870 bis zum Welt­krieg und enthüllt besonders die Rolle Eduards VII. bei der sogenanntenEinkreisung" Deutschlands. Nachstehend seien einige wesentliche Stellen aus dem Buch wiedergegeben:

Am 21. März 1889 waren der Prinz von Wales (nach­malig Eduard VII.) und sein Sohn in Berlin zu einem Staatsbesuch als Gäste des Kaisers eingetroffen. Sie wurden mit großem Gepränge empfangen. Nach Beendigung des Besuchs blieb der Prinz noch weitere drei Tage in Berlin, die er zu Besuchen bei feiner Schwester, der Kaiserin Fried­rich, die sich an den offiziellen Feierlichkeiten nicht beteiligt hatte, und Privatbesuchen in politischen und gesellschaftlichen Kreisen benutzte, außerhalb des unmittelbaren Gesichtskreises des Kaisers. Er begrüßte die englischen Vertreter zu dem internationalen Arbeiterkongreß usm. Aber es gab aus- regendA Dinge auf dem politischen Boden der preußischen Hauptstadt, die die Aufmerksamkeit des Prinzen nach Be­endigung des Staatsbesuchs in Anspruch nahmen. Die poli­tische Absicht des Kaisers bei der festlichen Bewirtung seines Onkels war gekennzeichnet durch die Gegenwart des Gene­rals von Schweinitz, des deutschen Botschafters in Petersburg. Der General sollt-- den Zaren sofort nach sei­ner Rückkehr nach Rußland auf den Triumph,zug des Emp­fangs des Prinzen Hinweisen und dem russischen Kanzler Giers den Eindruck vermitteln, daß Deutschland und Eng­land ein Herz und eine Seele seien. Nach der offiziellen Be­grüßung stattete der Prinz dem russischen Botschafter Grafen Paul Schouwalofs in Berlin, dem Bruder des früheren Bot­schafters in London, einen rang -n Besuch ab, der ihm einen brauchbaren Einblick in die Pöllkik seifte/Reffe«, des Kai­sers, ermöglichte."

Aber eine aufsehenerregende Krisis in der deutschen Innenpolitik versab den Prinzen im Augenblick mit einer noch pikanteren Kost. Am 19. März hatte Fürst Bismarck die Kündigung des Kaisers erhalten. Der Kaiser hatte als Grund für den Rücktritt die schwankende Gesundheit Bis­marcks angegeben. Acht Tage darauf erklärte er die Ent­lassung mit den Worten:Ich bin politisch von Bismarck er­zogen worden und nun muß ich zeigen, was ich selber kann." Der Prinz von Wales stand vor einem Rätsel. Am 26. März stattete er Bismarck einen Besuch ab. Er fand den ge­stürzten Kanzler überschäumend vor Wut. Er hörte sich die erhitzten Proteste des alten Mannes gegen seine Erniedri­gung und die rückhaltlose Kritik des Charakters und der Fähigkeiten des Kaisers an."

(Vertretung der deutschen Länder) zur Beratung uberwiesen worden. Nach Annahme der Gesetze durch den Reichsrat muß der Reichstag darüber beraten. Bis zum endgültigen Erlaß der neuen Gesetze bleiben die alten in Kraft. Wenn daher möglichst schnell die erwünschte und beim heutigen Stand der Reichsfinanzen auch mögliche Ermäßigung der Steuerlast erreicht werden soll, werden Reichsrat und Reichstag schnelle Arbeit leisten müssen. Die wichtigsten unter den Steuergcsetzen behandeln die Einkommen-, die Körperschafts- und die Vermögenssteuer. Das Kabinett Luther hat es für richtig gehalten, bei dem höheren Ein­kommen keine allzu große Steigerung der Steuersätze vorzu» nehmen (bis höchstens 35 Prozent) um eine inländische Ka­pitalbildung zu erleichtern. Als Nebenzweck wird allerdings auch anzusehen sein, datz für die erwähnten späteren erhöh­ten Ausgaben des Reiches eine Art Steuerrescrve geschaffen werden soll. Steuern sind bei denen, welche sie bezahlen muffen, nie beliebt. Bei der jetzt in Deutschland zu lösenden Steuerreform muß der selbstverständliche Gedanke der sozia­len Gerechtigkeit durch Ideen Wirtschafts- und finanzpoli­tischer Art korrigiert werden, wenn keine Schäden für das ganze Volk eintreten sollen.

Der Diskont.

Von unserem volkswirtschaftlichen Mitarbeiter.

Das deutsche Publikum weiß öftere über die einfackfften geschäftlichen und finanzpolitischen Dinge nicht Besckeid. Darum ist auch die Urteilsfähigkeit der Maffen in politi'chcn und wirtschaftlichen Fragen so gering. Der Diskont ist ein Zinsabzug, der von den Banken vorgenommen wird, wenn ein erst später fälliger Wechsel zur Auszahlung vorgelegt wird. Tie wichtigste Stelle für den Diskont von Wechseln ist in Deutschland die Rcichsbank. Der Diskontsatz steht meist etwas höher als der sonst für sicheres Leihgeld übliche Z,',--.- satz, da selbst bei d--n besten Wechseln ei» gewisses : besteht, ob der zur Z.'W-ng Verpflichtete den Wechsel au-b termingemäß einigst, t " bst die Reichs na nt am 26. Fc-

Der alte Fürst," so schrieb der Prinz von Wales an seine Mutter, die Königin Viktoria,war auf das Tiefste verletzt wegen der erzwungenen Demission". Er schien jedoch in ausgezeichneter Gesundheit zu sein. Fürst Bismarck war für den Augenblick des Mitgefühls dankbar, den er der Art sei­nes Besuchs -zuschrieb, und Graf Herbert Bismarck, Außen­minister unter seinem Vater, lud den Prinzen zum Diner ein. Er nahm di« Einladung trotz einiger kurz vorherge­gangener Verstimmungen an.

An seine Mutter berichtete der Prinz später sehr zufrie- den über seinen Berliner Aufenthalt und betonte, daß er ein großer Erfolg gewesen sei. Es folgte eine Periode der Entspannung, deren Ergebnis der von Lord Salis­bury vorgeschlagene Austausch Helgolands gegen Sansibar war. Hierzu heißt es in dem Buch: «Die Königin bezweifelte die Klugheit dieser Handlungen, und der Prinz vertrat trotz der Billigung des Geistes der Salisburyschen Anregung den Standpunkt seiner Mutter. Nun folgt in den Jahren 1891 bis 1895 die alljährliche-Reise des Kaisers nach England, und es beginnen die Versuche des Kaisers und der deutschen Politik, ein englisch-deutsches Bündnis herbei­zuführen. «Der Bündnisplan des Kaisers in England er­fuhr keine Ermutigung, aber er war noch voller Hoffnung. Ein unangenehmer Zwischenfall im Monat August 1891 steigerte -den Appetit des Kaisers auf deutsch-englische Zu­sammenarbeit. Im August waren Prinz und Prin­zess i nH e i n ri ch mit ihrem Sohn die Gäste der Königin in Osbörne. Aber die schöne Aussicht dieses Besuchs war bald durch die Ankündigung verdunkelt, daß die franzö­sische Flotte unter Admiral Gervais in Portsmouth auf Einladung der englischen Regierung e ngetroffen war, während der Bruder des Kaisers nebst Familie Gäste der Königin waren. Die Königin bedauerte unter diesen Umständen die ihr von ihrer Regierung auf­erlegte Verpflichtung, die französischen Seeoffiziere in Os- borne zu b?m'"st?n uird- s>ne Parade über die französisch» Flotte bei Spiteheäd abzunehmen. Der Prinz von Wales überbrückte die Schwierigkeiten, indem er den Prinzen Hein­rich und seine Familie zu einer Vergnügungsfabrt an Bord feiner Jacht im Kanal einlud.Aber." so heißt es weiter, deutsche Beobachter konnten den Schritt Lord Salisburys nicht mit gleichgültigen Augen betrachten. Die französisch« Flotte war aus Rußland gekommen, wo sie der Zak in Kronstadt empfangen batte. Das erschreckte Europa sah bierin die Bestätigung des Gerüchts eines russisch­französischen Bündnisses. Lord Salisbury hatte nicht die Absicht, sich den neuen Verbündeten jetzt schon annlschließ-n. Aber sein Empfang der französischen aus den russischen Gewässern zurückaekehrten Flotte deutete aui alle Fälle an, daß er auswärtige Verbindungen mit un­parteiischer Kühle betrachtete."

vruar den Diskontsatz von 10 auf 9 Prozent ermäßigt. Durch den Reichsbankausweis vom 21. Februar, der bald darauf veröffentlicht wurde, erfuhr man, daß die umlaufenden deutschen Banknoten weit höher durch Gold gedeckt sind, als dies durch das neue Vankgesetz vom 30. August 1924 vorge- schrieben ist. Nach diesem Gesetz sollen die Re.^sbantnöten zu 40 Prozent durch Gold und Devisen gedeckt sein. Hiervon muffen drei Viertel in Gold bestehen. Nach dem Reichsbank- ausweis vom 21. Februar beträgt dieGolddeckung" (so nennt man die Deckung durch Edelmetall und Devisen) 52 Prozent. Die Reichsbant brauchte also nicht zu be­fürchten, daß durch eine Ermäßigung des recht hohen Diskontsatzes die Deckung der Bankoten unter die vom Gesetz geforderte Grenze hinuntergedrückt würde. 9 Prozent Zinsen im Jahr sind aber immer noch sehr viel für einen Fabrikanten und Geschäftsmann, der Geld braucht, das Ende der Laufzeit eines Wechsels nicht abwarten kann und sich durch Diskontierung des Wechsels Geld verschaffen muß. Vor dem Kriege war ein Diskontsatz von 45 Prozent in Desttschland das Normale. Die Rückkehr zu einem solchen Zinssatz ist erst möglich, wenn sich die Rentabilität der deutschen Wirtschaft gebessert hat. wenn wieder ein» größere inländische Kapitalbildung stattfindet, und wenn der stän­dige politische und wirtschaftliche Druck aufhört, den da» Ausland auf uns ausübt.

Neben dem amtlichen Diskontsatz, der auch viel bei Zins­verrechnungen zwischen Privaten eine Rolle spielt, gibt e» einen (niedrigeren) Privatdiskont, der berechnet wird, wenn der zu diskontierende Wechsel die Unterschrift besonder» großer und sicherer Unternehmer trägt. Der Privatdiskont ist meist um Vr bis 1 Prozent niedriger als der amtliche Diskont. Schließlich gibt es noch einen weiteren amtlichen Zinssatz: den Lombardzinsfuß. Ein Lombarddarlehen ist ein solches, das gegen Pfandstellung (nicht leicht verderb­liche Maren oder Wertpapiere) gegeben wird. Die Be­leihung erfolgt in der Regel in Höhe von 50. 66 Z4 oder 75 Prozent des Wertes. Der Lombardzinsfuß hat vor dem Kriege regelmäßig 1 Prozent m.br betragen als der Rei-^s- bankdjskontsatz. Zur Zeit beträgt er 2 Prozent mehr, also tl Prozent.