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Donnerstag den 2V November 1824

Fernsprecher Nr. 29.

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^relegramimUdrefs«: »rskllschafte, Nagold.

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98. Jahrgang

Tagesspiegel

Die deutsch-englisch«?» HandelsvertragsverhandlunMn wer­den demnächst in London beginnen. Schmierigkeiten werden um bezüglich der Ausftchrabgabe erweucket.

Der Haupkttus schuß der französischen Krieasbcfchä-kgten hat die von der Regierung vorgeschlagenen Pensianssätze als zu niedrig abgelchnt.

Die Regierungsmehrheit in der türkischen Rationalver­sammlung hat sich gespalten, indem unter der Führung Lir- zima Sarateskir Paschas sich eine fortschrittliche republika­nische Partei bildete.

Die Entwicklung des deutschen Handwerks

Seit dem Jahr 1907 hat im Deutschen Reich keine Be­rufs- und Betriebszählung mehr stattgefunden, so daß ein einwandfreies amtliches Material über die Entwicklung der verschiedenen Betriebsarten und Betriebsgrößen nicht vor­liegt. Deshalb ist es besonders wertvoll, daß die Zentrale des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertags und des Reichsverbands des Deutschen Handwerks in Hannover versucht hat, Erhebungen über die Lage des deutschen Hand­werks und seine Entwicklung in den letzten Jahren anzu- stellen. Wenn auch diese Erhebungen nicht vollständig und in vielen Punkten noch lückenhaft sind, so lassen sie doch in großen Zügen die Entwicklungsünie erkennen. Schon vor dem Krieg hat die tatsächliche Entwicklung die marxistische Behauptung vom Verschwinden des Mittelstands widerlegt, und es hat sich gezeigt, daß die überwiegende Mehrzahl der verschiedenen Zweige des deutschen Handwerks sich behaup­tet, ja sogar günstig entwickelt hat; mir in einzelnen Zwei­gen, wie z. B. im Schuhmacherhandwerk, mußte infolge der indust''!ell-'n Entwicklung eine Umstellung erfolgen. Im übrigen aber hat das Handwerk mit Hilfe neuzeitlicher B e t r i e b s m e t h o d e n und des genossenschaft­liche n Zusammenschlusses vielfach Fortschritte ver­zeichnen könne».

Der Krieg bedeutete für das Handwerk eine Zeit des schwersten Ringens um seine Existenz. Viele Betriebe wur­den ihres Meisters beraubt, die Zwangswirtschaft auf den verschiedenen Gebieten der Rohstoff- und Nahrungsmittel - verteilimg wirk:?», ans das Handwerk überaus schädigend ein, das Darnisderuegen der Bautätigkeit mußte ebenfalls für weite Teile des gewerblichen Mististitands von schwerstem Nackteil sein. Dem gegenüber stand die Beteiligung von Handwerksbetrieben der Holzoerarbeitung. der Sattlerei, des Waaenbans, sowie der Eisen- und Metalloeredelung, des Schneiderhandwecks u. a. an den Heeresaufträgen. Der Zu­sammenschluß von einzelnen Betrieben zu Liefergenos­se n s ch a f t r n, der während des Kriegs in sehr zahlreichen Fällen statstand, kam hierbei dem Handwerk außerordentlich zugute, so Laß wenigstens sin Teil die Kriegswirren gut übersrehen konnte.

Der Wiederaufbau des deutschen Handwerks nach dem Krieg wurde durch die Jnflationsperiode jäh unterbrochen. Das Handwerk, als Zwischenglied zwischen der Rohstoff­und Halbfertigfabrikatindustrie einerseits und den Konsu­menten andererseits, hatte eine ganz besonders schwierige Stellung. Die Rohstofflieferanten als die wirtschaftlich Stär­keren suchten das Risiko der Geldentwertung im wesentlichen auf ihre Abnehmer abzuwälzen, die nicht imstand waren, sich wie diese mit Devisen oder sonstigen wertbeständigen Anlagen zu versehen, und die anderseits von den Konsumen­ten nur das sich ständig entwertende Geld in Empfang neh­men mußten. Es hat sich gezeigt, daß gerade für den ge­werblichen Mittelstand eine feste Währung die unerläß­liche Voraussetzung jeder Geschäftstätigkeit ist, da ihm die Beweglichkeit der Industrie und des Großhandels fehlt, und ihm jede Möglichkeit verschlossen war, sich mit Devisen zu sichern oder Rohstoffvorräte in größerem Umfang anzuschaf­fen. Diese Umstände wußten dazu führen, daß die Lage des Handwerks besonders im Ausgang der Jnflationsperiode überaus traurig war, und daß die Zahl der selbständigen Handwerker am Ende des vorigen Jabrs einen Tief­stand aufrvies. In diese Zeit Hel auch die vielfach wahr- aenommene bedauernswerte Erscheinung, daß selbständige Handwerksmeister gezwungen waren, Arbeitslosenunter­stützung in Empfang zu nehmen oder als Lohnarbeiter in die Industrie überzugehen. Besonders hart wurden alle zum Baugewerbe gehörenden Zweige des Handwerks be­troffen, nicht nur wegen des Daniederliegens der Bautätig­keit, sondern auch wegen der Unmöglichkeit für' de» Hans» besitz und die Mieterschaft, selbst die dringendsten Ausbesse­rungen ousffchren zu lassen.

Di« Festigung der Währung hat in allen diesen Punkten eine neue Lage geschaffen, die dem Handwerk mehr csts irgendeiner andern Betriebsart außerordentlich zugute kam. Man sieht aus den Angaben der verschiedenen Handwerks­und Gewerbekammern, daß gleich nach dem Beginn der Währung schau überall die Zahl der Jnnungsmitakieder und der Äand::."rksbe!riebe eine recht erhebliche Zunahme er-

i fuhr. J fast allen Gewerben konnte sich auch die Zahl der beschäftigten Gehilfen, die im Herbst 1923 auf ein Mindest- ! maß gefunken war, wieder erhöhen. Aber die Frage, die ja die gesainte deutsche Wirtschaft nach der Aufzehrung der Be­triebsmittel durch die Inflation beschäftigte, nämlich die Frage der Kreditbeschaffung, gestaltete sich für das Handwerk besonders schwierig. An den seitens der Renten­bank gewährten Krediten nahm das Handwerk in sehr be- scheidenem Umfang teil. Dies hatte seine Ursache vor allem auch darin, daß die Kredite überwiegend in Form von Wech­selkrediten gegeben wurden, und zwar im wesentlichen als Handelswechsel. Nun liegt es aber in der Eigenart des Handwerks, daß es in erster Linie auf langfristige Kredite entweder in Form von Hypothekar- oder Personal- trediten eingestellt ist. Dann kam hinzu, daß die Höhe der Zinsen für das Kleingewerbe schwer tragbar war. Die Kreditgenossenschaften konnten den an sie gestellten Ansprü­chen naturgemäß nicht genügen, und so ergaben sich für den Wiederaufbau des Handwerks ständig große Schwierigkeiten.

Sehr nachteilig machte sich gerade in der Zeit, wo die Wiederbelebung des gewerblichen Mittelstandes einsetzte, der Umstand bemerkbar, daß die Rohstofflieferanten, die über­wiegend durch Kartelle oder Konventionen gebun­den sind, ihren Abnehmern weder in der Preisstellung noch m den Zahlungs- und Lieferungsbedingungen entgegen­kamen, und das Publikum dann die an diesen Bedingungen völlig unschuldigen Handwerker verantwortlich machte. Auch die in der Festigungszeit einsetzende steuerliche Be­lastung erschwerte das Wiederaufbauwerk und die An­sammlung der notwendigen Betriebsmittel. Die Umsatz- steu-r. die fa nunmehr erleichtert worden ist, wirkte sich auch in ungünstiger Weise aus.

Im Vordergrund des Interesses steht nach wie vor die Kreditsrage; es wird notwendig sein, -daß Maßnahmen getroffen werden, um mit Hilfe der sich wieder belebenden und aufstrebenden Kreditgenossenschaften dem Handwerk di« notwendigen Kredite zu angemessenen Zinssätzen zuzusühren. Ein für -das Handwerk wunder Punkt ist immer noch der Vaumarkt; man glaubte, daß infolge der aus der Haus- zinssteuer zur Verfügung gestellten Mittel eine Belebung der Bautätigkeit einsetzen würde. Ob das aber in genügendem Umfang der Fall sein wird, um den verschiedenen Zweigen des Baugewerbes ausreichende Beschäftigung zu geben, ist noch nicht zu übersehen. Anderseits scheint es, daß -die Aus­besserungsarbeiten in recht wesentlichem Umfang zunehmen und in Stadt und Land zahlreichen Handwerkern Arbeit verschaffen.

Nach der Schätzung des Deutschen Handwerksblatts dürste die zum Handwerk gehörige Bevölkerungsschicht heute un­gefähr 7 bis 7,5 Millionen Köpfe umfassen, somit würden rund 11 bis 12 Proz. der deutschen Gesamtbevölkerung aus das Handwerk entfallen, das bedeutet, daß jeder achte Ein­wohner des Deutschen Reichs im Handwerk seine Nahrung findet. Aber es ist nicht nur die zahlenmäßige Bedeutung, die in der Wirtschaftspolitik weitgehende Rücksicht auf das Handwerk erfordert, sondern vor allem auch die außerordent­liche Wichtigkeit des gewerblichen Mittelstands als ein in cn iellsckaikücher und volkswirtschaftlicher Hinsicht unentbehr­liches Glied unseres Staatslebens.

Das bayerische Konkordat

München, 19. Noo. Das Konkordat mit dem Heiligen Stuhl und die Abkommen, die die bayerische Regierung mit den beiden evangelischen Landeskirchen in Bayern rechts und links des Rheins geschlossen hat, sind dem Landtag zu­gegangen. Nötig geworden ist der Abschluß des Konkordats durch die mit der Revolution eingetretenen tiefgehenden Ver­änderungen, durch die eine Reihe von Bestimmungen des alten Konkordats unausführbar geworden ist. Der Pertrag mit dem Heiligen Stuhl wurde bereits am 24. März unter­zeichnet, bedarf aber, wie die beiden Verträge mit den evan­gelischen Kirchen, noch der Genehmigung des Landtags, sowie der Bestätigung durch die anderen Vertvagsteilnehmer. Die Vorlage an den Landtag geschieht in Form eines Mantei- gesetzes.

Die drei Verträge sind übereinstimmend in vier Gruppen eingeteüt und behandeln die kirchlichen Angelegenheiten >n bezug aus die allgemeine Stellung der Kirche, ihrer Bekenner und ihrer Diener, in bezug auf den Unterricht und das Er- ziehungswesen, dann die vermögensrechtlichen Belange der Kirchen gegenüber dem Staat und die staatlichen Belange gegenüber den Kirchen. Es wird darin u. a. festgelegt:

Der Staat sichert den Kirchen das Recht der f r ei en Re­ligionsübung und staatlichen Schutz für die k i r- chenamtliche Betätigung der Geistlichen, sowie kirchliche FreiheitderOrdenundKongregatio- nen und deren,Befreiung von staatlicher Beschränkung beim Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung ihres Ver­mögens zu. Die Anstellung von Religionslehrern kann erst geschehen, wenn dagegen keine Erinnerung des Diöze- sanbischoss ergeht. Die Religion wird als ordentliches Lehrfach im Unterricht der höheren Lehranstalten ge­währleistet. Kürzung des Religionsunterrichts gegen den

Willen der Kirchen sind ausgeschlossen. Der Religions­unterricht muß auch an bekenntnisfreien welt­lichen Schulen durch den Staat sichergestellt werden.

An Stelle der im alten Konkordat vorgesehenen früheren Realdotationen" an die Geistlichkeit tritt eine Geldersatz­leistung. dasselbe gilt für die Ausstattung von Seminaren und Knabenschulen, womit ein hundert Jahre währender Streit erledigt wird. Kirchenumlage, Anstaltsseelsorge uiw. bleiben gleichfalls wie bisher erhalten.

Die deutsche beziehungsweise eine bundesstaatliche Zuge­hörigkeit war für die Geistlichen und besonders für die Ordensgeistlichen festgelegt. An die Stelle der Rechte, die früher bei derNomination" der höheren Geistlichkeit dem König zustanden, tritt jetzt die Regierung. Die Persönlich­keiten müssen durch bayerische geistliche Körperschaften vor­geschlagen und empfohlen werden, dann wird die Regierung gehört, ob gegen die vom Papst diesen Vorschlägen entnom­mene Persönlichkeit keine Bedenken bestehen. Dasselbe gilt iin bezug auf die Ernennung der evangelischen hohen Geist­lichen.

Die unterschiedliche Regelung der beiden evangelischen Kirchen in Bayern rechts und links des Rheins gebt ,zu> . ck auf die verschiedenartige Organisation und Entwicklung die­ser Kirchen. Der evangelischen Kirche sind die gleichen '.'leckste und Befugnisse eingeräumt wie der katholischen, e; Geilst -jedoch ihr überlassen, inwieweit sie davon Gebrauch macht. Der Kirchenpräsident der evangelischen Kirche reckst-, des Rheins erhält dieselbe Besoldung wie ein Etaatsrat, sein Stellvertreter die eines Ministerialdirektors, dasselbe erhält der Präsident der evangelischen Kirche in der Pfaiz, während dessen Stellvertreter die Besoldung eines Ministerialrats b - kommt, außerdem erhalten die beiden Kirchenprästdenien nunmehr Dienstouswandsentschüdigungen. Neu geregelt sind auch die Staatszuschstiise zu dem Sachbedarf der Präsidenten, die in Form von Pauschalen bis zum Jahr 19M festgelegt sind. Voraussetzung für die evangelischen Geistlichen ist di« deutsche Staatsangehörigkeit, die Durchlaufung eines voll­wertigen deutschen Gymnasiums, ferner acht Semester philo­sophischen und cheolooischel! Studiums an einer Hochschule usw. Die Wahl der Kirchenpräsidenten ist frei und geschieht durch die Landessynad«. vor der Wahlhandlung setzt sich der Präsiden: mit der Regierung ins Einvernehmen bezüglich der einwandfreien vwnsich-n Persönlichkeit des Kandidaten Bei der übrigen GeffN-chk-li besteht, wie bei der katholischen Kirch«, die Anseitzepslichst

Neue Nachrichten

Die Personalordnung der Reichsbahn

Berlin, 19. Nov. Dem Verwaltungsrat der Reichsbahn A.-G. wird morgen der neueste Entwurf für die Personolord- nung und der Vorschlag über die Gehalts- und Lohnerhöhung zur Beschlußfassung vorgelegt. Mit den Verbänden ist eine Absprache dahin getroffen, daß die Aufbesserung sich zwischen 9 und 12 Proz. bewegen soll. Die Vertreter sind zur morgigen Sitzung geladen.

Die Reichsmetzzahl

Berlin. 19. Nov. In der gestrigen Sitzung der Reichs, mehzahlkommission im Stat. Reichsamt wurden von verschie­denen Seiten Bedenken gegen die bisherig« Berechnungsart der amtlichen Lebenshaltungsziffer geltend gemacht. Das Stat. Reichsamt wird infolgedessen bis auf weiteres die aus Grund der Meßzahl vorgenommenen Reallohnberechnungen einstellen. Nach Fühlungnahme mit den stat. -Aemtern d« Länder wird das Reichsamt der Kommission in einer auf den 2. Dezember einberufenen Sitzung neue Vorschläge über die Mehzahlberechnung unterbreiten.

Aus der Wahlbewegung

Düsseldorf, 19. Nov. In einer Wahlversammlung legte Abg. Hergt (DN.) scharfe Verwahrung dagegen ein, daß in diesem Wahlkampf wieder dieStimmung des Auslaichs" hereingezogen werde. Die Reichstagswahlen seien eine rein deutsche Sache. Hergt tadelte, daß der Reichspräsident seinen Parteistandpunkt immer schärfer in seinen Amtshandlungen zur Geltung bringe, und er forderte die Wiederherstellung des Beamtenkörpers und dieEntfernung der ungelernten Leute" aus dem Beamtenstand.

Aus Hagen i. W. wird berichtet, daß die Franzosen im besetzten Gebiet Wahlbeeinflussung betreiben: sie bringen vor, das besetzte Gebiet werde schneller geräumt werden, wenn die Wahlen nach dem Wunsch der Besetzung«- machte ausfallen.

Für die Landtagswahlen in Braunfchweig, die ele-chzeiffg mit den Reichstagswahlen vor sich gehen, haben die Deutsch­nationale Volkspartei, die Deutsche Volksvartei, das Zentr" n und die Braunschweigische Nicdersächstsche Partei Listenver- . bindung beschlossen.

i Die Vergeltung der Franzosen

; Berlin, 19. Nov. In Gelsentirch-m sind, die die . D. ZG." : meldet. vor einiger Zeit zwei Beamte der Schützpo P i. ui« zu einem Besuch von Verwandten ins besetzte Gebiet gekom- i men waren, von den Franzosen verkostet worden. Vor die«