» Bask- and In-vftrie-Vo«-s
Diejenigen Schuldverjchrerbvngen, die nicht als Ein-eb «schuldverschreibunge« au den Markt kommen, dienen als Unterlage für die Ausgabe von sogenannten „Industrie bonds" durch die Deutsche Industrie-Bank. Die Bank isi «ine Mtiengejekschast, die voMM Industrie unter Beteiligung der Banken mit von 10 Millionen
Gokdmark gegründet wird, worin die deutsche Mehrheit ge sichert ist.
Sicherung
Ansprüche aus den Eiuzetverschreffmngen werden au jSvv Grundbesitz der betroffenen Unternehmer Änxch «Mit' Üsihe Lost dringlich gesichert.
Treuhänder.
Die EntschädrgungskommWon darf einen Treuhänder ernennen, der die Durchführung beaufsichtigt.
Rückkauf.
Schuldverschreibungen können vorzeitg abgelöst werden, und zwar kann die Bank ihre „Jnd-ustriebonds" jederzeit im freien Markt aufkaufen und vernichten, sowie von 1937 überdies die gesamte Anleihe kündigen. Auch Cinzetunternehmer Kinnen die von ihnen ausgestellten Einzelschuldverschreibunger gurückkaufen.
Steuerbefreiung.
Die Schuldtitel sind von der Wertpapier- und Kapitaler- tragssteuer, soweit sie sich nicht in Händen deutscher Reichsangshöriger befinden und bis zum Rückkauf befreit.
Reichsbürgschafi.
Für Ausfälle bei der Aufbringung der Jahresleistungen hat das Reich zunächst mit den Mitteln der verpfändeten Tin- Lahmen einzutreten. Ihm steht der Rückgriff gegenüber der seimigen Unternehmungen zu.
Schiedsgericht.
Streitigkeiten mit dem Treuhändler werden schiedsgerichtlich erledigt.
Neue Nachrichten
Die Lesihsregieruag lehnt die Aufhebung der dritten Steuer Notverordnung ad
Berlin, 20. August. Im Reichstagsausschuß für die Auf Wertung erklärte der Regierungsvertreter, die Regierung könne der Aufhebung der dritten Steuernotverordnung nicht Nu sti mmen, da damit alle Vorteile dieser Verordnung für di« Privat- und Staatswirtfchaft beseitigt und die wirtfchaft- kchen Verhältnisse in die größte Unsicherheit gestürzt würden. (?) Die Aufhebung würde jede Klarlegung der Ver- vrögensoerhältnisse und jede Erlangung von Krediten un° ich machen, sowie den Geldentwertungssteueru jede Er- lchisikeit nehmen und einem Finanzausgleich die Grund- «ÜMehen.
Hi>We. Deutschnationalen haben im Reichstag den Antrag tikvgEeacht: 1. Die 3. Steuernotoerordnung wird »At dem 30. September mit rückwirkender Kraft aufgehoben. 2. Die durch die Verordnung beseitigten oder be-- ttutrikhvgten Rechte sollen wiederhergestellt und in ihrer WuÄanrkeit nur soweit begrenzt werden, als dies mit der ASckpcht auf Treu und Glauben, andererseits aus Billigkeit krsbefqvdere die wirtschaftliche Lage der Gläubiger, verträglich «scheint. Der Zinsendienst soll wieder ausgenommen werden, dessen Umfang für das Reich alljährlich festgeftellt and a» übrigen unterschiedlich bemessen werden kann. Der Ikentercksieast des 8 42 und die Verpflichtung der Gemeinden ih« Barkassen und Anleihen sind grundsätzlich in vollem herzustellen. Die Grundstücksbelastung ist- schleunigst Ln, und es ist Bedacht zu nehmen, daß die lausen- iw» l pflichtungen der Grundstückseigentümer aus den ertrügen erfüllt werden können.
Die Parteibesprechungen
20. August. Vertreter der Deutschvölkischen Frek- Wvüwartki und der Kommunistischen Partei hatten gestern WbavS «Are Unterredung mit dem Reichskanzler über dos Hsndooer Abkommen, lieber den Verlauf ist noch nichts lEonnt. — Die beiden Parteien waren bei der Besprechrmg her P s rtkif ührer mit dem Kabinett nicht vertreten.
Die Konferenz der Ministerpräsidenten ohne Ergebnis Berlin, 20. August. Die gestrige Besprechung der deutschen Ministerpräsidenten war von langer Dauer, endet« aber ergebnislos. Fast allgemein wurde hervorgehoben daß in London überraschend wenig erreicht worden sei Von einer ausdrücklichen Stellungnahme wurde Abstand genommen, weil die Präsidenten mit den Parteien der Län der sich besprechen wollen. Zunächst wird nun der Reichsrat sich entscheiden.
Das alte Offizierkorps gegen General Deimling Berlin, 20. August. Der deutsche Offizierbunü, der Nationalverband deutscher Offiziere und der Reichsoffizierbuni veröffentlicht folgende Erklärung: „General Deimlinx tritt neuerdings in der Oeffenüichkeit für die schwarz-rot- goldene Fahne, für den Pazifismus, die Republik und de» Eintritt in den Völkerbund in aufsehenerregender Weise hervor. Ueber seine politische Ueberzeugung wollen wir nicht mit chm rechten. Daß er aber als früherer Kommandierender General in dieser Weise seine antimonarchistifche Gesinnung öffentlich zur Schau trägt und gegen di« jchwarz-weiß-rote Fahne, unter der eine eine lange, ehrenvolle Dienstlaufbahn zurückgelegt hat, ankämpft, daß er es unternimmt, zum Eintritt in das Reichsbanner Schwarz- rot-gold aufzufordern, welches er als in Wahrheit alle!» national und patriotisch anerkennt, zwingt uns, festzustellcn daß er selbst die Scheidung von seinen Kameraden von der allen Armee vollzogen hat."
Volksentscheid in Braunschweig Braunschweig, 20. August. Der^ Landtag konnte gesterr über den Antrag der Rechten betr. Auflösung des Landtags nicht abstimmen, da die Sozialdemokraten der Sitzung fernblieben und dadurch die erforderliche Zweidrittelmehrheit
nicht erreicht wurde. Es muß nun ein Volksentscheid herbeigeführt werden.
Der Impfzwang in Hessen beseitigt Darmstadl, 20. August. Der hessische LanKcics nahm gegen eine kleine Minderheit einen Antrag an, der den Gewissenszwang in der Jmpffrage beseitigt. Er ersucht dis Regierung, die Kreisgesundheitsämter anzuweisen, daß sie die wiederholte Aufforderung zur Impfung unterlassen, falls der Erziehungsberechtigte, nachdem er einmal wegen Unterlassung der Impfung seiner Pflegebefohlenen gerichtlich rechtskräftig bestraft worden ist, die eidesstattliche Versicherung abgibt, daß er es mit seinem Gewissen nicht verein- > baren kann, seinen Pflegebefohlenen impfen zu lassen. z
Zur Räumung Offenburg—Appenweier s
Karlsruhe, 20. August. Aus Anlaß der Räumung des ! Gebietes von Offenburg—Appenweier hat das Staatsmini- ^ jterium das folgende Telegramm an den Oberbürgermeister j und den Oberamtmann von Ossenburg gerichtet: „Die badi- s jche Regierung gibt ihrer Freude Ausdruck zur Befreiung ! von der Besatzung und übersendet beste Wünsche für rasche ! und sichere Erholung von Stadt und Bezirk mit besonderer i Anerkennung und Dank für die echt vaterländische Haltung s der gesamten Bevölkerung sowie der Gemeinde und Staatsbehörden." Staatspräsident Köhler wird dem geräumten Gebiet einen Besuch abstatten.
Die angeblichen Erzbergermörder Budapest, 20. August. Das Polizeipräsidium gibt bekannt, daß die als Erzbergermörder verdächtigten und verhafteten Deutschen, ehemalige Offiziere seien, die nach dem Kapp-Putsch nach Ungarn kämen.
Die Teuerung in Frankreich Paris, 20. August. Der gestrige Ministerrat befaßte sich mit der Teuerung. Der Handelsminister wurde beauftragt, eine Untersuchung anzustellen, da die Verordnung über die Preisfestsetzung für Mehl vom Handel nicht eingehalten wurde. Der Senat soll ersucht werden, das von der Kammer bereits angenommene Mehlpreisgesetz zu genehmigen. Ferner wurde beschlossen, das Brotgetreide aus 78 Prozent (bisher 75) auszumahlen, um das einheimische Getreide besser auszunutzen. — Die Franzosen verachten das Schwarzbrot und essen nur ganz weißes Weizenbrot. Die Teuerung zwingt sie, wie im Krieg, sich auch mit weniger weißem Brot zu begnügen. ,
Die französischen Kommissare Paris. 20. August. Die französische Regierung wird nach dem „Petit Parisien" folgende Kommissare für die drei Dawes-Ausschüsse ernennen: in,den Generalrat der Reichsbank Len gegenwärtigen Leiter der Pariser llnionbank, Sergeant, in den Ueberweisungsaus- schuß den Leiter des Credit Foncier, in deu Eisenbahn- > rat den Eisenbahnsachverständigen Leoerve.
Ein englisches Blatt will wissen, Herriot werde den früheren Minister Malvey zum Botschafter in Madrid und Leon Blum (Soz.) zum Botschafter in London ernennen.
Enthüllungen Snowdens
London, 20. Aug. In einem Gespräch mit einem Ver- kreter des „Manchester Guardian" sagte Schatzsekretär Phi- kpp Snowden, an dem Londoner Abkommen könne er vor allem zwei Dinge nicht billigen: erstens, daß j Deutschland sich verpflichten mußte, die Sachlieferun- t gen von Kohlen, Koks und Farbstoffen noch 36 Jahre fort- ! zusetzen, während es nach dem Friedensvertrag dazu nur j bis 1930 genötigt gewesen wäre. Sodann seien alle Abord- ! ordnungen, mit Ausnahme der französischen, der Meinung ! gewesen, daß die Entschädigungsgelder nicht zum Ankauf j deutschen Besitzes verwendet werden sollen, und doch
- sei es zugestanden worden. Es sei unerklärlich, warum die : Besetzung des Ruhrgebiets auch nur einen Tag ! nach dem Inkrafttreten des Dawesplans fortgesetzt werde»
! solle. Man habe die „öffentliche Meinung" Frankreichs vor- j geschoben, aber es handle sich um die Meinung Poincarsg s Nü>-ÄMheurs. -..General Rollet habe sich aus die „Sicher-, s heit" berufen, aber das werde nach 12 Monaten genau so j sein wie heute. Die von Loucheur vertretene französische ! Großindustrie wolle sich gewisser Zweige der deutschen In-
- dustrie bemächtigen, und man bemühe sich nicht einmal, diese j Absicht zu verbergen. Es sei eine große Gefahr, zu diesem s Zweck politische Mittel anzuwenden. Der geforderte ' französisch-deutsche Handelsvertrag richte sich gegen ! England, besonders gegen die englische Web- und Metäll- i mdustrie. Man müsse auf der Hut sein, denn dieser Handels-« s vertrag bedeute eine sehr ernste Bedrohung Englands.^
j Grey abgesagt
- London, 20. August. Der Führer der Liberalen im Oberhaus, Lord Grey, hat die Führerschaft der Fraktion niedergelegt. Er behauptet, der Entschluß sei nicht aus politische Gründe zurückzuführen, sondern durch die Rücksicht auf seine Gesundheit und sein Augenleiden veranlaßt. — Grey hat den Weltkrieg diplomatisch eingeleitet.
Belagerungszustand im Sudan London, 20. August. In Port Sudan, wo ebenfalls Unruhen ausgebrochen sind, wurde der Belagerungszustand verhängt, neun ägyptische Beamte und eine Anzahl Zivilpersonen wurden verhaftet. Die von Kairo nach dem Sudan abgesandten vier Flugzeuge sind verunglückt, die Insassen sollen aber unverletzt sein.
Das Londoner Schlußprotokoll
Berlin, 20. August. WTV. veröffentlicht einen Auszug aus dem Londoner Schlußprotokoll mit den vier Anlagen. Was hier mitgeteilt wird, ist im wesentlichen schon bekannt. Die steuerliche und wirtschaftliche Einheit gilt danach als „wiederhergestellt", wenn die seit 11. Januar 1923 von den Franzosen und Belgiern getroffenen Beschränkungen der deutschen fiskalischen und wirtschaftlichen Gesetzgebung be- Litiat sind. Der Dawesplan soll womöglich nicht später als 5. Oktober in Gang gesetzt werden. Am 20. September ! spätestens soll die Pariser Entschädigungskommission in der
Uage sein, sestzustellen, daß die von ihr am 18 . Juli vervro- neten Maßnahmen von Deutschland durchgeführt sind. Am 23. August wird die Zollgrenze zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet aufgehoben. Die Steuern und Abgaben der besetzten Gebiete werden ab 15. August dem Generalagenten für Entschädigungszahlungen überwiesen abzüglich zwei Millionen Goldmark monatlich zur Deckung der Cr- hebungskosten während der Uebergangszeit. Monatlich hat die Reichsregierung ein Zwölftel der vom Dawesplan vorgeschriebenen Iahreszahlung abzuliefern. Die erste Iahres- zahlung beginnt am 15. August 1925. Am 20. September gehen die Reichseisenbahnen in die Hand der internationalen Aktiengesellschaft über, die französisch verwalteten Strecken erst am 20. November. Die Verzinsung der 8Öü Millionen-Anleihe hat das Vorrecht an alle deutschen Zahlungen. Gewisse Staatseinnahmen Deutschlands werden unter Aufsicht gestellt. Die Entschädigungskom- ,-nission ernennt einen Bevollmächtigten für die Steuern und Abgaben auf Branntwein, Tabak, Bier und Zucker, die im ersten und zweiten Jahr in der Hauptsache der Reichsregierung überlassen werden; vom dritten Jahr an wird allmonatlich ein Zehntel der Iahresverpslichtung aus dem Reichshaushalt zurückbehalten und dem Generalagenten übergeben: der Nest wird zurückgelegt bis zu einem Höchstbetrag von 100 Millionen Goldmark, darüber hinausgehende Beträge werden dem Reich überlassen. Der Bevollmächtigte kann weitere indirekte Steuern beschlagnahmen und im Benehmen mit dem Generalagenten neue Steuern und Abgaben einführen, wenn die Zahlungen nicht hinreichen. Außerdem kann die Verwaltung von Steuern dem Staat entzogen werden. Deutschland kann aber darüber einen Schiedsspruch verlangen, wie bei allen Meinungsverschiedenheiten mit dem Bevollmächtigten.
Die Anlage 2 enthält die Bestimmungen über das Schiedsgerichtsverfahren.
Das Gesetz über die Reichsbahngesellschaft
Detriebsgesellschaft, Dauer des Detriebsrechts
Die deutschen Reichseisenbahnen verbleiben im Eigentum des Reichs. Das Reich überträgt lediglich das Recht zur Bewirtschlfftung dieser Bahnen an die neu zu schaffende Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft und zwar bis zum 31. De- Pmber 1964. Die Gesellschaft übernimmt die Verpflichtung, len Betrieb unter Wahrung der Interessen der deutschen Volkswirtschaft nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Oie Gesellschaft unterliegt in ihrer Betriebsführung der Aufsicht des Reichs.
— hoheitsrecht der Reichsregierung 8
Das Ausichtsrecht der Reichsregierung erstreckt sich nicht nur darauf, daß sich Anlagen und Betriebsmittel in einem '»etriebssicheren Zustand befinden. Es ist die Genehmigung 8er Reichsregierung u. a. erforderlich zur Einstellung jes Betriebs einer Reichsbahnstrecke oder eines wichtigen Bahnhofs, zur Einführung grundlegender Neuerungen zum Erwerb anderer Unternehmungen, zur Aufstellung der Fahrpläne des Personenverkehrs, zur Abschaffung be- tehender Perfonenwagenklassen und schließlich zur Äen- oerung bestehender Tarife.
Kommt es bei der Ausübung der vorerwähnten staat- .lchen Hoheitsrechte zu Streitigkeiten, so entscheidet ein beim Reichsgericht zu bildendes besonderes Deutsches Gericht, das .ms einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht.
Die Personalfrage
Das Berufsbeamtentum bei der Reichsbahn bleibt er- »Iren. Auch der landsmannschaftliche Charakter des Be- - omtenkörpers soll möglichst gewahrt bleiben. Das Be- -i-mt«»recht wird im wesentlichen das gleiche sein wie für sie stmstigen Reichsbeamten. Die Beamten können unter, Bewilligung von Wartegeld einstweilen in den Ruhestand .«rieht werden.
Die Organisation der Gesellschaft
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 15 Milliarden Evldmark. Es ist in Aktien zerlegt und zwar in 2 Milliarden Vorzugsaktien und 13 Milliarden Stammaktien. DL Vorzugsaktien sind Inhaberaktien. Sie sind ffÄ übertragbar und für den Markt bestimmt. Der durch den Verkauf dieser Aktien erzielte Erlös wird zu ^ dem Reich und zu der Gesellschaft zufließen. Die Stammaktien sind Namensaktien. Sie werden auf den Namen des Reichs oder eines deutschen Landes gestellt und ihre Uebertragung ist an erschwerende Bedingungen geknüpft. Die Gesellschaft gibt ferner 11 Milliarden Schuldverschreibungen aus, für die das gesamte Eisenbahnvermögen dinglich haftet. Dem Vorstand liegt die unmittelbare Leitung und die Vertretung des Unternehmens ob. Der Verwaltungsrat gibt die allgemeinen Richtlinien für das Geschäftsgebaren und entscheidet über grundlegende Fragen, die in der Satzung zum Teil einzeln aufgeführt werden. Er genehmigt die Bilanz und die Gewinnverteilung. Der Verwaltungsrat besteht aus 18 Mitgliedern, davon werden 9 vom Treuhänder, 9 von der Reichsregierung ernannt. Unter den vom Treuhänder ernannten Mitgliedern müssen 4 Ausländer sein, während die weiteren 5 Vertreter der Schuldverschreibungs- glüubiger Deutsche sein können. Der Präsident des Verwaltungsrats muß Deutscher sein. Da ihm bei Stimmengleichheit eine Zusatzstimme zusteht, ist die deutsche Mehrheit im Verwaltungsrat gesichert.
Der Vorstand besteht aus dem Generaldirektor und einer Anzahl Direktoren. Sie müssen sämtlich Deutsche sein. Der Generaldirektor trägt für die Geschäftsführung die Verantwortung. Er wird vom Verwaltungsrat gewählt und bedarf ebenso wie die Direktoren der Bestätigung durch den Reichspräsidenten.
Der Eisenbahnkommissar
Zur Wahrnehmung der Rechte aus den Entschädigungs- Schuldverschreibungen wird ein Eisenbahnkommissar von den ausländischen Mitgliedern des Verwaltungsrats gewählt. Solange die Gesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommt, hat der Kommissar kein Recht, in die Verwaltung einzugreifen. Hält der Kommissar den Schuldendienst für gefährdet, so kann er die Frage vor den Verrval-
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