Wohnhaus-Verkauf. M

Die Erben der Jakob Schao«, Waldschützen Witwe hier bringen nächsten 1726

Samstag, de« 17. ds. Mis.. mittags r W

auf dem hiesigen Rathaus zur öffentl. Versteigerung: Geb. Nr. 432 2 s 10 qm Wohnkaus, Scheuer, Ab'

tritt, Stall und Hofraum am Wolfsberg,

67 qm gemeinsch. Einfahrt,

432 a 15 qm Schuppen Hinter Geb.

Nr. 432,

P. Nr. 3106/3 Is 63 qm Garten und Oede am

Wolfsberg,

wozu Liebhaber eingeladen werden.

Nagold, den 12. Mai 2924.

Ratsschreiber: Maier.

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Antertalheim BSfingen. A

8»)

Statt jeder besonderen Einladung! ^

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Wzeits-Einladung.

^ Zur Feier unserer ehelichen Verbindung ^ (d) gestatten wir uns. Verwandte, Freunde lM (A und Bekannte auf E)

H») Donnerstag, den 18. Mai 1924 E)

8) in da» Gasthaus z.Rappen" in Bösingen (A freundlichst einzuladen. 1679 (A

I Lmiz kSj iMpeZAible I

(A Bierbrauer, Sohn d. Tochter des ^») (A KlemessGötz,Schuh- Johs. Schaible ^ machrrm., U'talheim. x Böstngen. A)

^ Kirchgang I Uhr. ^

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1729

XälxOLV.

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ist sineetrokkea nnü emptsdle solcdeu Aeneix- teo ^dnedmern bei dllli^ster vsrecknuox.

VVeinkanüIunA.

Li'smsfsi'bsn

kür t»»r«Iineir

in käelredsu vis sveb in §l»eoben in sllev Nmwos»,

VremeMrliö - vremeseike. ,«« ^ umieimiiis. NSW II. ailsiislöig.»^

Eine funge

1732

KllhzulnSlhlakhtku,

sowie eine 32 Wochen trächtige

Kalbin

verkauft Ikonrad Raufer Ebhansen.

M die Mauder- «ud Sommerzeit!

Guitarren und""

Gnitarretafchen, schöne Zierbänder

in großer Auswahl bet

G. w. Zaiser, Nagold.

K«lir 86886 !

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werden wieder angenom men.

Frau Adolf Morlsck

Nagold 1724

Gut erh. 1723

Federbett

».Unterteil ».Rost

verkauft eo. gegen Teil­zahlung.

Wer? sagt die Geschäfts­stelle d. Bl.

8«döns unä LUFlsiob xr»k- tisobs Ossedsuks

sinä:

WUelierdsiler

mit Sekten Ooläksägrn sekon von A. 6.- »n

MblekMe

in Oalslitk n. 8ilbsr tsins

8edreibgsrllitllrW

rmaeUÄle u. »rielönner

in Arosssr ^vsvsbl dsi

6.^/. Tsiser.

Lffringen.

Verkaufe zwei neumelktge

eine davon

mitAuugr«.

1728 Bechtold.

Erwiderung.

1733

Es ist gewiß ein gar löblich Ding, vor der eige­nen Tür zu kehren, aber nicht so, daß der Staub dabei dem friedlichen Nachbar ins offene Fenster fliegt und es ist nicht minder löblich gegen einen Gegner in einer rechten Sache sich zu wehren aber wiederum nicht so, daß man dabei Seitenhiebe an einen ganz Unbeteiligten austeilt. Daßjesuitisch denken" nun einmal eine im (protestantischen) Volk übliche Redensart wurde, das ist es ja gerade was die Katholiken verletzen muß, die diesen Orden und seine Mitglieder hochschätzen. Schon deswegen soll­ten unser« prot. Mitchristen auf diese Redensan verzichten dann aber auch deshalb, weil der Satz der Zweck heiligt die Mittel im Wortlaut als mo ralisches Grundgesetz sich in keiner Jesuitenschris: Nachweisen läßt und endlich auch deshalb, weil die ser Satz inhaltlich in keiner Jesuitenschrift eine Stütze findet. Daran ändert auch aller e8prit eines Pas cal nicht«, den dieser in seinen b>ettr68 pwvincisles gegen diese These verschwendet hat und der unter den Protestanten seitdem soviele Nachbeter gesunden hat; darum wor Haucks Realencykiop. für pro!. Theologie wie auch das Protestantische Taschenbuch Übel beraten, als sie diesem alten Ladenhüter trotz -allem Aufnahme gewährten. Znm Gegenbeweis.

1) Zunächst Hot die Entscheidung des Obrr- landesgerich!» Köln im bekannten Prozeß nicht fest- gestellt, daß Hoensbroech jenen Satz als allgemetner- Grundsatz für bestimmte einzelne Fäll« (dunkel ist der Rede Sinn) nachgewiesen habe, sondern der Richtspruch lautet wörtlich: Die angeführten Fälle betreffen nur bestimmte einzelne Handlungen, welche unter bestimmten Voraussetzungen für erlaubt er­klärt werden; auch an keiner dieser Stellen ist der Grundsatz ausgesprochen eie.

S) als Koplan Dasbach die Sach« zuerst einem gemischten Schiedsgerichte unterbreiten wollte, warum wohl haben alle prot. Gelehrten, 22 Universttätspro- fksioren, abgeleflnt, während die vorgeschlagenen kath. Schiedsrichter unbedenklich zusagten?

3) Die Beispiele: wieder und wieder kommt die Stelle bet Busembaum (lib lV, cap Hl), wo der Satz sich findet: wenn der Zweck erlaubt ist, sind eS die Mittel auch aber nota bene ausgeschloffen sind ausdrücklich: Gewalt und Unrecht (ckecipere heißt zu­nächst täuschen, nicht glrich betrügen). Und wäre selbst diese Bedingung nicht ausdrücklich angeführt, so gilt als oberster Grundsatz aller kath. Kasuistik: bonuin ex Integra cau8a, malum ex quovi8 ckekectu gut ist, was in all seinen Teilen gut t>1,,schlecht, was in einem Punkt scklecht ist. Damit scheidet ein sittlich verwerfliches Mittel von vornherein aus.

4) Mindestens unvollständig und deshalb miß. verständlich ist der Satz wiedergegeben: Erlaubt ist nach B der Zweck sein Leben zu erhalten ... nnrum wird die wichtige Einschränkung bei B. weggelaffen: ni8i donum puplicum sluncl p 08 tulet.

5. Wie scharf verurteilen namhafte Protest. Theo­logen wie de Wette, Stäudlin, Martensen, Harnack, die Jesuitrnmoral zumal deren geheimen Vorbehalt aber derselbe de Wette schreibt in seiner Stttenlehre: Es gibt eine Art lästiger Neugierde, vor der man sich «ft nicht anders sichern kann, als daß man sie mit Unwahrheit abspeist" (?) jener Siäudlin schreibt: Luther verließ hier seinen teuren Augustinus und erklärt gewisse Lügen für erlaubt und fromm"; dies wurde tn der ev. Kirche zwar nicht allgemein ange­nommen, doch herrschende Lehre. Ist je ein Jesuit so weit gegangen? Wenn der pr«t. Theologe Rothe . in seiner Ethik alle sog. Vorbehalte zu den allerab­gefeimtesten Lügen rechnet, so sagt ein prot. Theo­loge (Kössing):ES müßte als widersinnig erschei­nen, alle Vorbehalte unbedingt zu verwerfen und zugleich die Lüge zu gestatten". Paulsen spricht ähnlich und Jhering: der ante Zweck ist es, der das Abgehen von der Wahrheit rechtfertigt, ja zur Pflicht macht, die Lüge ist sittlich erlaubt, wie sie sittlich geboten ist, das sagte nicht etwa ein Jesuit, sonderl­ein Protestant.

Damit will ich nicht Anklagen erheben, sondern zeigen, daß es sich hier um Fragen handelt, an deren Lösung große Geister mit mehr oder weniger Glück gerungen haben um den Versuch, Brücken zu bauen von den unverrückbaren moralischen Grundsätzen hinüber zu den ost so komplizierten Einzelfällen des praktischen Lebens. System und Leben liegen nicht zwischen beiden oft ttesste stttl. Konflikte. Alle Kasuistik ist schwer und schließlich undenkbar dazu. Wer will sagen, daß dieser Brückenbau den Jesuiten immer gelang, wer aber will den" Stein gegen sie erheben, daß sie ehrlichen Willens und voll stttl. Ernstes die schter unlösbare Aufgabe wagten und immer wieder wagen. Wie anders als Harnack hat es doch sein einstiger Kollege, der berühmte Rechtslehrer Köhler- Berlin vom rein juristischen Standpunkt aus die Kasuistik der Jisutten beurteilt. Warum müssen diejenigen, die um dis Lösung so bedeutungsvoller sittlicher Fragen sich bemühen, doch immer als feind­liche B üder sich gegenüberstehen, statt sich helfend die Hände zu reichen. Möchte darum jene Redens­art verschwinden, sie ist ein Unrecht.

Damit schließe ich, nicht ohne dem Bedauern Ausdruck zu geben, daß ich genötigt war zur Ab­wehr, da aller konfessioneller Hader mir in tiefster Seele zuwider ist.

Kathol. Stadtpfarramt.

Letztes Wort.

Die Antwort auf den 2ten Angriff auf die Bürger-Partei im Gesellschafter vom 10. Mai ist schon tn unserer Erklä ung vom 8 Mat enthalten. Für un­ser Verhalten jetzt und später verweisen wir insbesondere auf Z ffer 4 dieser Erklärung. Im übrigen haben wir derselben nichts hinzuzufügen und nichts von derselben zurückzunrhmen. 1730

Bürger-Partei Nagold.

Gesucht wird ein selb­ständiges, zuverlässiges

für Küche und Haushalt in kleine Familie, 2 Per­sonen, Frau im Geschält tätig, sofort od. 1. Juni.

Angebote mit Gedans anipiüchen und Zeug­nisse an 1721

Frau Kaufmau« Muttern Horo >. N.

Jüngerer, tüchtiger

Möbel-

fchreiner

zum sofortigen Eintritt

gesucht.""

vsltw, Vielter L 6v.

Ikaxolä.

-eftschaurrb.G.W. Zaiser.

1720 Emmingen, den 12. Mai 1924.

vAislrsaxiiiix.

Für die vielen Beweise herzlicher Teil­nahme, welche ich bet dem durch Unglücks- fall erfolgten Tod meines lieben Gatten, unseres treubesorgten Vaters, Schwieger­vaters, Großvaters, Bruders u. Schwagers

Jakob Martini

Gemeinderat

erfahren durfte, für die zahlreiche Leichen- beglettung von hier und auswärts, der Kctegervectne von hier und Umgebung, sür die trostreichen Woite des Herrn Pfarrer«, für die Kianzspenden und ehrenden Nach­rufen de« Herrn OrtsvorsteherS, des Vor­stands deS Krtegerverein», der Bauinspektion Calw, der Bahnstation Wtldberg, seiner Arbeiterschaft, der Obmannschaft Nagold, de« Landesverbandes Stuttgart und für den er­hebenden Gesang deS Ltederkranzes sage ich den innigsten Dank

im Namen der trauernden Hinterbliebenen Friederike Martini geb. Weber m. Kindern.

1731 Nagold, den 13. Mat 1924.

Statt besonderer Anzeige!

Todes-Anzeige.

Gott dem Allmächtigen hat e« gefallen, unsre liebe treubesorgte Mutter, Schwieger­mutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante

Lhristine Ganger

geb. Rauser

im Alter von 73 Jahren nach langem, schwerem Leiden durch einen sanften Tod zu erlösen.

Um stille Teilnahme bitten °

Die traneruden Hinterbliebenen.

Beerdigung Donnerstag mittag 1 Uhr.

Eine junge

1727

Ziese

samt den Jungen sowie

5 junge SW.

3 Wochen alt, hat zu ver­kaufen 1727

Oesterle, Rohrdorf.

Zugelaufen

ist mir ein schwarzer

(Hündin).

Nbzuholeu gegen Futter­geld und Etnrückungs- gebühr bei 1725

Fritz Zchmchle, Haitertulh

Horberstraße.