Wohnhaus-Verkauf. M
Die Erben der Jakob Schao«, Waldschützen Witwe hier bringen nächsten 1726
Samstag, de« 17. ds. Mis.. mittags r W
auf dem hiesigen Rathaus zur öffentl. Versteigerung: Geb. Nr. 432 2 s 10 qm Wohnkaus, Scheuer, Ab'
tritt, Stall und Hofraum am Wolfsberg,
67 qm gemeinsch. Einfahrt,
„ „ 432 a 15 qm Schuppen Hinter Geb.
Nr. 432,
P. Nr. 3106/3 Is 63 qm Garten und Oede am
Wolfsberg,
wozu Liebhaber eingeladen werden.
Nagold, den 12. Mai 2924.
Ratsschreiber: Maier.
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Antertalheim BSfingen. A
8»)
Statt jeder besonderen Einladung! ^
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Wzeits-Einladung.
^ Zur Feier unserer ehelichen Verbindung ^ (d) gestatten wir uns. Verwandte, Freunde lM (A und Bekannte auf E)
H») Donnerstag, den 18. Mai 1924 E)
8) in da» Gasthaus z. „Rappen" in Bösingen (A freundlichst einzuladen. 1679 (A
I Lmiz kSj iMpeZAible I
(A Bierbrauer, Sohn d. Tochter des ^») (A KlemessGötz,Schuh- Johs. Schaible ^ machrrm., U'talheim. x Böstngen. A)
^ Kirchgang I Uhr. ^
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1729
XälxOLV.
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ist sineetrokkea nnü emptsdle solcdeu Aeneix- teo ^dnedmern bei dllli^ster vsrecknuox.
VVeinkanüIunA.
Li'smsfsi'bsn
kür t»»r«Iineir
in käelredsu vis sveb in §l»eoben in sllev Nmwos»,
VremeMrliö - vremeseike. ,«« ^ umieimiiis. NSW II. ailsiislöig.»^
Eine funge
1732
KllhzulnSlhlakhtku,
sowie eine 32 Wochen trächtige
Kalbin
verkauft Ikonrad Raufer Ebhansen.
M die Mauder- «ud Sommerzeit!
Guitarren und""
Gnitarretafchen, schöne Zierbänder
in großer Auswahl bet
G. w. Zaiser, Nagold.
K«lir 86886 !
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werden wieder angenom men.
Frau Adolf Morlsck
Nagold 1724
Gut erh. 1723
Federbett
».Unterteil ».Rost
verkauft eo. gegen Teilzahlung.
Wer? sagt die Geschäftsstelle d. Bl.
8«döns unä LUFlsiob xr»k- tisobs Ossedsuks
sinä:
WUelierdsiler
mit Sekten Ooläksägrn sekon von A. 6.- »n
MblekMe
in Oalslitk n. 8ilbsr tsins
8edreibgsrllitllrW
rmaeUÄle u. »rielönner
in Arosssr ^vsvsbl dsi
6.^/. Tsiser.
Lffringen.
Verkaufe zwei neumelktge
eine davon
mitAuugr«.
1728 Bechtold.
Erwiderung.
1733
Es ist gewiß ein gar löblich Ding, vor der eigenen Tür zu kehren, aber nicht so, daß der Staub dabei dem friedlichen Nachbar ins offene Fenster fliegt und es ist nicht minder löblich gegen einen Gegner in einer rechten Sache sich zu wehren aber wiederum nicht so, daß man dabei Seitenhiebe an einen ganz Unbeteiligten austeilt. Daß „jesuitisch denken" nun einmal eine im (protestantischen) Volk übliche Redensart wurde, das ist es ja gerade was die Katholiken verletzen muß, die diesen Orden und seine Mitglieder hochschätzen. Schon deswegen sollten unser« prot. Mitchristen auf diese Redensan verzichten dann aber auch deshalb, weil der Satz der Zweck heiligt die Mittel im Wortlaut als mo ralisches Grundgesetz sich in keiner Jesuitenschris: Nachweisen läßt und endlich auch deshalb, weil die ser Satz inhaltlich in keiner Jesuitenschrift eine Stütze findet. Daran ändert auch aller e8prit eines Pas cal nicht«, den dieser in seinen b>ettr68 pwvincisles gegen diese These verschwendet hat und der unter den Protestanten seitdem soviele Nachbeter gesunden hat; darum wor Haucks Realencykiop. für pro!. Theologie wie auch das Protestantische Taschenbuch Übel beraten, als sie diesem alten Ladenhüter trotz -allem Aufnahme gewährten. Znm Gegenbeweis.
1) Zunächst Hot die Entscheidung des Obrr- landesgerich!» Köln im bekannten Prozeß nicht fest- gestellt, daß Hoensbroech jenen Satz als allgemetner- Grundsatz für bestimmte einzelne Fäll« (dunkel ist der Rede Sinn) nachgewiesen habe, sondern der Richtspruch lautet wörtlich: Die angeführten Fälle betreffen nur bestimmte einzelne Handlungen, welche unter bestimmten Voraussetzungen für erlaubt erklärt werden; auch an keiner dieser Stellen ist der Grundsatz ausgesprochen eie.
S) als Koplan Dasbach die Sach« zuerst einem gemischten Schiedsgerichte unterbreiten wollte, warum wohl haben alle prot. Gelehrten, 22 Universttätspro- fksioren, abgeleflnt, während die vorgeschlagenen kath. Schiedsrichter unbedenklich zusagten?
3) Die Beispiele: wieder und wieder kommt die Stelle bet Busembaum (lib lV, cap Hl), wo der Satz sich findet: wenn der Zweck erlaubt ist, sind eS die Mittel auch — aber nota bene ausgeschloffen sind ausdrücklich: Gewalt und Unrecht (ckecipere heißt zunächst täuschen, nicht glrich betrügen). Und wäre selbst diese Bedingung nicht ausdrücklich angeführt, so gilt als oberster Grundsatz aller kath. Kasuistik: bonuin ex Integra cau8a, malum ex quovi8 ckekectu gut ist, was in all seinen Teilen gut t>1,,schlecht, was in einem Punkt scklecht ist. Damit scheidet ein sittlich verwerfliches Mittel von vornherein aus.
4) Mindestens unvollständig und deshalb miß. verständlich ist der Satz wiedergegeben: Erlaubt ist nach B der Zweck sein Leben zu erhalten ... nnrum wird die wichtige Einschränkung bei B. weggelaffen: ni8i donum puplicum sluncl p 08 tulet.
5. Wie scharf verurteilen namhafte Protest. Theologen wie de Wette, Stäudlin, Martensen, Harnack, die Jesuitrnmoral zumal deren geheimen Vorbehalt aber derselbe de Wette schreibt in seiner Stttenlehre: „Es gibt eine Art lästiger Neugierde, vor der man sich «ft nicht anders sichern kann, als daß man sie mit Unwahrheit abspeist" (?) jener Siäudlin schreibt: „Luther verließ hier seinen teuren Augustinus und erklärt gewisse Lügen für erlaubt und fromm"; dies wurde tn der ev. Kirche zwar nicht allgemein angenommen, doch herrschende Lehre. Ist je ein Jesuit so weit gegangen? Wenn der pr«t. Theologe Rothe . in seiner Ethik alle sog. Vorbehalte zu den allerabgefeimtesten Lügen rechnet, so sagt ein prot. Theologe (Kössing): „ES müßte als widersinnig erscheinen, alle Vorbehalte unbedingt zu verwerfen und zugleich die Lüge zu gestatten". Paulsen spricht ähnlich und Jhering: der ante Zweck ist es, der das Abgehen von der Wahrheit rechtfertigt, ja zur Pflicht macht, die Lüge ist sittlich erlaubt, wie sie sittlich geboten ist, das sagte nicht etwa ein Jesuit, sonderlein Protestant.
Damit will ich nicht Anklagen erheben, sondern zeigen, daß es sich hier um Fragen handelt, an deren Lösung große Geister mit mehr oder weniger Glück gerungen haben um den Versuch, Brücken zu bauen von den unverrückbaren moralischen Grundsätzen hinüber zu den ost so komplizierten Einzelfällen des praktischen Lebens. System und Leben — liegen nicht zwischen beiden oft ttesste stttl. Konflikte. Alle Kasuistik ist schwer und schließlich undenkbar dazu. Wer will sagen, daß dieser Brückenbau den Jesuiten immer gelang, wer aber will den" Stein gegen sie erheben, daß sie ehrlichen Willens und voll stttl. Ernstes die schter unlösbare Aufgabe wagten und immer wieder wagen. Wie anders als Harnack hat es doch sein einstiger Kollege, der berühmte Rechtslehrer Köhler- Berlin vom rein juristischen Standpunkt aus die Kasuistik der Jisutten beurteilt. Warum müssen diejenigen, die um dis Lösung so bedeutungsvoller sittlicher Fragen sich bemühen, doch immer als feindliche B üder sich gegenüberstehen, statt sich helfend die Hände zu reichen. Möchte darum jene Redensart verschwinden, sie ist ein Unrecht.
Damit schließe ich, nicht ohne dem Bedauern Ausdruck zu geben, daß ich genötigt war zur Abwehr, da aller konfessioneller Hader mir in tiefster Seele zuwider ist.
Kathol. Stadtpfarramt.
Letztes Wort.
Die Antwort auf den 2ten Angriff auf die Bürger-Partei im Gesellschafter vom 10. Mai ist schon tn unserer Erklä ung vom 8 Mat enthalten. Für unser Verhalten jetzt und später verweisen wir insbesondere auf Z ffer 4 dieser Erklärung. Im übrigen haben wir derselben nichts hinzuzufügen und nichts von derselben zurückzunrhmen. 1730
Bürger-Partei Nagold.
Gesucht wird ein selbständiges, zuverlässiges
für Küche und Haushalt in kleine Familie, 2 Personen, Frau im Geschält tätig, sofort od. 1. Juni.
Angebote mit Gedans anipiüchen und Zeugnisse an 1721
Frau Kaufmau« Muttern Horo >. N.
Jüngerer, tüchtiger
Möbel-
fchreiner
zum sofortigen Eintritt
gesucht.""
vsltw, Vielter L 6v.
Ikaxolä.
-eftschaurrb.G.W. Zaiser.
1720 Emmingen, den 12. Mai 1924.
vAislrsaxiiiix.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, welche ich bet dem durch Unglücks- fall erfolgten Tod meines lieben Gatten, unseres treubesorgten Vaters, Schwiegervaters, Großvaters, Bruders u. Schwagers
Jakob Martini
Gemeinderat
erfahren durfte, für die zahlreiche Leichen- beglettung von hier und auswärts, der Kctegervectne von hier und Umgebung, sür die trostreichen Woite des Herrn Pfarrer«, für die Kianzspenden und ehrenden Nachrufen de« Herrn OrtsvorsteherS, des Vorstands deS Krtegerverein», der Bauinspektion Calw, der Bahnstation Wtldberg, seiner Arbeiterschaft, der Obmannschaft Nagold, de« Landesverbandes Stuttgart und für den erhebenden Gesang deS Ltederkranzes sage ich den innigsten Dank
im Namen der trauernden Hinterbliebenen Friederike Martini geb. Weber m. Kindern.
1731 Nagold, den 13. Mat 1924.
Statt besonderer Anzeige!
Todes-Anzeige.
Gott dem Allmächtigen hat e« gefallen, unsre liebe treubesorgte Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante
Lhristine Ganger
geb. Rauser
im Alter von 73 Jahren nach langem, schwerem Leiden durch einen sanften Tod zu erlösen.
Um stille Teilnahme bitten °
Die traneruden Hinterbliebenen.
Beerdigung Donnerstag mittag 1 Uhr.
Eine junge
1727
Ziese
samt den Jungen sowie
5 junge SW.
3 Wochen alt, hat zu verkaufen 1727
Oesterle, Rohrdorf.
Zugelaufen
ist mir ein schwarzer
(Hündin).
Nbzuholeu gegen Futtergeld und Etnrückungs- gebühr bei 1725
Fritz Zchmchle, Haitertulh
Horberstraße.