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BezuGspreiS im Februar I SO einschl. Träoerlohn, Ein,.-Nr. 10 Soldpfge., Grundpreis f. Anzeigen: Die einspaMge Zeile au» gewShnlicherSchrift oder deren Raum 18 Eold- pfenniae, Reklamen Sb Goldpsennige, Familien» anz.10 Voldpfennige. »ei gerichtl. Beitreibung und Konkursen ist der Rabatt hinfällig.

Nud Auzelgeblatt skr deu Lbemmtsbezirk

Gegründet, 1HSU

Nagolder Tagblal!

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Inuftccche: 7!o. 29.

Verbreitetste Zeitung t« Oberamtsbezirk. An­zeigen find daher von bestem Erfolg.

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Gesellschafter Nagold.

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Tagesspreoel

Generü!s!aai4kommissar v. Lahr und General v. Lossow find zurückgeireleu.

Aevcr die Streitfrage der Reichswehrverterdlgung usw. ist Wischen der bayerischen und der Reichsregierung eine Ver­ständigung erzielt worden.

Die Landwirtschaftliche Woche in Berlin ist mit einer Versammlung des Brandenburgischen Landbunds eröffnet worden. Die Blätter heben hervor, daß für die Stimmung der Woche der mit brausendem Beifall aufgenommene Ruf eines Redners sei: Dieser unfähige Reichstag nzuß sobald Äs möglich verschwinden.

Die Sonderbündler haben eine große Anzahl von Orten in der Pfalz geräumt. In Ludwigshafen gab dabei das französische Militär Ehrenbezeugungen ab.

Das belgische Kabinett Theunis-Jaspar wird für den von ihm abgeschlossenen Handelsvertrag mit Frankreich, der für die belgische Industrie sehr nachteilig scm soll, keine oder nur eine geringe Mehrheit im Abgeordnetenhaus finden. Der Rücktritt wird für wcchrscheinlich gehalten.

In Smyrna finden zurzeit wichtige Besprechungen türki­scher Heerführer mit Jsmed Pascha statt.

Eine Kundgebung von über 10 000 Personen in Tokio forderte den Rücktritt des Kabinetts. ^

Die .Dritte'

Knapp vor Toresschluß am 18. Februar war bekamrk- kch Los ErmächttgungsgHetz ab gelaufen hat die Reichs- regrevung noch die oieüresprochene dritte Steuernotoerord- wung heraus gebracht. Es liegt sin gewisser Reiz darin, daß die dritte Steuernotverordnung auf dem Weg des Ermäch­tigungsgesetzes, das eine Schnellgesetzgsbung aus drängender Rot ermöglichen sollte, bedeutend mehr Zeit zur Reife ge­braucht hat als im parlamentarischen Schoß der Volksver­tretung mit allen Beratungen und Beschlüssen. Der Ent­wurf war im Umriß schon seit Weihnachten bekannt. Er muAe jedoch einigen Nachprüfungen mrterzogen werden, und bisse Prüfungen haben Veränderungen gezeitigt, die die fer­tige Verordnung vom ursprünglichen Plan in vielen Dingen wesentlich abweichen lassen. Im Grundgedanken ist keine Aenderung erfolgt. Der Grundgedanke besteht darin, daß wir unsere öffentliche und private Wirtschaft nur dann wie­der auf gesunder, international kreditwürdiger Grundlage o-ufbauen können, wenn die wirtschaftlichen Folgen des ver­lorenen Kriegs voll anerkannt werden. Die deutsche Volks­wirtschaft ist heute dermaßen verarmt, daß beispielsweise der Außenhandel sich kaum noch auf die Hälfte der Vorkriegs» ftffern stellt. Die Ersparnisse sin- größtenteils ausgezehrt, die Betriebskapitalien drückend knapp, die ordentlichen ßiredittvege kaum wieder eröffnet. Wollte man heute be­stimmen, daß alle alten Gokdmarkschulden volle Geltung haben u. involler Höhe eingstrieben werden sollten, dann müßten unser Grundbesitz, unsere Industrie, Banken, Spar­kassen, vor allem aber Reich, Staat und Gemeinde rettungs­los zusaminenbrechen.

So wurde eine allgemeine Regelung getroffen, die aller­dings reich an Härten im Einzelfäll sein wird. Das Reichs- kabinett hat schließlich in dem einen Hauptpunkt der Ver- »rtmung, in der Aufwertung der dinglichen Schulden also im wesentlichen Hypotheken, Jndustrie-Schuldver- jchreibungen usw., eine Erhöhung des Auswertungssatzes »vn ursprünglich 10 auf 18 Prozent als Höchstbetrag be­willigt. Zugunsten besonders schwacher Schuldner ist ein« Nildcrungsvorschrfft da. Die rechtliche Feststellung der Aus° uertimgsänfprüche rm Falle von Streitigkeiten ist dem ver- mHcuhten Verfahren einer Aufwert ungs stelle über­ragen, die hoffentlich rasch und gut alle Streitpunkte besei­tigen wird.

Die Regelung der Ansprüche aus Pfandbriefen, Spar­guthaben und Versicherungen nimmt darauf Bedacht, daß kie betreffenden Kreditinstitute ihr Geld wiederum fast durch­weg in Hypotheken, Anleihen und anderen Rentenwerten angelegt haben, die sie zunächst selbst erst im Weg -es jetzt angeordneten Auswertungsverfahrens umwandet» müssen. Ost dann ihr Dermögensbestand nach heutigem Recht fest­estem, dann können erst ihre eigenen Bertvagsoerpflichtun- Sen geregelt werden. Das Institut des Treuhänders kommt ^igchend zur Einführung. Jede Anstellt wird für sich be- dann allerdings allgemein für ihren gesamten Gläu- chger-, bzw. Verstchertenbestand. Dagegen ist an sich nichts tUHMvenden, da hier für den Gläubiger erreicht wird, was unter den gegebenen Umständen möglich ist. Durch Zulas- von Ansprüchen, die über die den Gesellschaften selbst kugesränderte Auswertung ihres Wertbesitzes hinausgingen, V^poH^enbanken, Sparkaffen, Versicherungsgesell- m Rn Konkurs gejagt werden.

Vre langfristige Regelung von Zinse» und Abtragung der M'fgerverteten Ansprüche kann Bedenken nicht begegnen. Wir sieben behutsam Vorgehen. Unsere Landwirtschaft ist heute m der schwierigsten Lage, und auch der Hausbesitz kann erst gakH allmählich wieder zu einer, Ertragsfähigkeit gelang.n.

Dienstag den IS. Februar 1924

> Nm übrigen bietet die jetzige GolSmark-Feskflellung der For- ! deru-ngen einem geldbedürstigen Kapitalgläubiger Gelegen-

> heit, durch Verkauf oder durch Beleihung seines Anspruchs i sich Geld zu verschaffen, abgesehen davon, daß so mancher

Schuldner, wenn er es nur irgend kann, nicht von der Rück- zahlungssperre bis 1. Januar 1932 Gebrauch machen wird. Insbesondere dürsten bei Schuldverschreibungen und Pfand­briefen zweckmäßige Umwandlungen vorgenoinmen werden, um die alten aufgewerteten Stücke durch neue vollwertige und daher börsengängige umzusetzen.

Soweit die Auswertring und Abschlußregelung der vri- vaten Verpflichtungen! Leider ist hier eine bedenkliche Lücke geblieben, die nachdem das Ermächtigungsgesetz abgelaufen ist durch den Reichstag baldigst ausgefüllt werden muß; die Frage der Vorzugsaktien der A k- I ti e n g e s e lls ch a f t e n, die mit begrenzter Dividende und l festem Tilgungskurs ausgestattet sind, insoweit sie sich im Verkehr befinden und nicht nur als Mehrstimmaktien zwecks Mehrheitsschutzes im Kasten der Verwaltungsgruppen ruhen. Diese Vorzugsaktien haben als Mittelding zwischen Schuld­verschreibung und Stammaktie eine große Bedeutung für die solide, nicht spekulative Kapitalsanlage erlangt. Wenn sie nun heute gekündigt und ein paar Gesellschaften haben sich das Unglaubliche tatsächlich geleistet in Papiermark ohne einen Pfennig Auswertung zu dem in Friedens,zetten festgesetzte« Tilgungskurs zurückgezahlt werden, so ist die Einmischung das Gesetzgebers eine Forderung der öfsent- Lchen Moral.

Der zweite Teil der dritten Steuernotverordnung be­handelt die Frage der öffentlichen Anleihen :m Sinn des Entwurfs. Keine Aufwertung, keine Streifung, aber unbedingter Zins- und Tilgungsaufschub bis nach Erledigung der Kriegsentschädigungen. Notwen­dige Ausnahmen sind für die kurzfristigen Kredite und für die Anleihen des letzten Jahrs also die neuen wertbeständigen Anleihen vorgesehen, sow s für gewisse städtische Anleihen. Der nun endgültig festge­fetzte Zahlungsaufschub trifft viele Miibürgor unendlich hart. Allerdings solle beim Eintritt besserer Verhältnisse auch der Staat feine Zahlungen irgendwie wieder aufnehmen.

Wie scho« kurz erwähnt, besteht eine gewisse Ausnahme str Gemeittdeanleihen, wo wahrscheinlich eine reichsgesetz- Lche Sonderregelung noch erfolgen wird. Gemeint find dir werbend««" Anleihen der Städte und Gemeindeverbände, Re m Gas--« Waffer- und Elektrizitätswerken und süchtigen erwerbswirtschastlichen Betrieben verbaut worden sind. De« Wesen nach rangieren sie also vielfach durchaus neben den Jndchtrie-Schuldverschreibungen, könnten also mit Fug und Recht die gleiche Aufwertung vertragen. Dafür fft ausdrücklich Re Möglichkeit gewahrt. Dagegen macht das Reich an denAufwertungsgewinnen" der Privaten einen kräftigen Steuerabzug; mit den Jnslationsgewinnen wird es s«h noch .eingehend beschäftigen". Die Frage der Mietertragssteuer ist zunächst ausgeschieden, um sie dem Reichstag zu überlassen, und sie hat ja auch noch Zeit, da hier nur schrittweise vorgegangen werden kann.

Neue Nachrichten

Kahr und Lossow zurückgstreten

München, 18. Febr. Amtlich wird bekannt gegeben, daß Generalstaatskommissar v. Kahr sein außerordentliches Amt niedergelegt und der Kommandant des 7. baye­rischen) Wehrkreises, General v. Lossow sem Rück­trittsgesuch eingereicht habe.

Wie verlautet, hat Herr v. Kahr seinen Rücktritt damit be­gründet, Laß die bayerische Regierung ln den letzten Tagen Mit dem Landtag eine Vereinbarung getroffen habe, nach der die vollziehende Gewalt, die bis jetzt der Generalstaat»- komm-ffar kraft außerordentlichere Vefuqniscrteilung voll in Händen hatte, nunmehr mit der Regierung zu teilen sei. Diese Teilung glaubte Kahr nicht verantworten zu können, da die Ruhe im Lande noch nicht soweit gesichert sei, um eine Lockerung der Vollzugsgewalt ertragen zu rönnen.

Da: Abkommen der Regierung mit dem L mittag ist aber wohl kaum mehr als -er äußere Anlaß gewesen. Kahr hatte seit seiner zweifelhaften Haltung im Hitlerputsch und nach demselben seine Rolle ausgespielt.

Der alte Haß der Linken hatte sich um den nicht ge­strigeren der äußersten Rechten vermehrt und dis bayerisch« Regierung stützte ihn tatsächlich nicht mehr, wenn sie ihn aus staatspolttischen Gründen auch nicht ohne weiteres fallen lassen konnte. Aber das Techtelmechtel mit dem Landtag, da? die Befugnisse des Generalstaatskommissars wesentlich e-nschränkte, war ein Wink, den Kahr nicht mißverstehen könnte. DieAbsägung" wurde wahrscheinlich schon bei der Zusammenkunft des Reichskanzlers Dr. Marx mit dem Ministerpräsidenten Knilling in Homburg v. d. H. be­schlossen. Berlin hat demnach ein zweitesmal Herrn von Kahr besiegt, und Reichswehr-minister Geßlcr und General v. Seeckt sind in dem Ringen gegen General v Lossow schließlich doch als die Stärkeren hervorgegangen.

Oberst v. Seisser, der mit Kahr und Lossow an den Ereignissen des 8. und 9. November beteiligt

98. Jahrgang

war, wird vmkiküffgftekn Amt als Kommandeur der Lnndcs- polizei beibehalten, was damit begründet wird, daß in jenen kritischen Tagen politisch nicht selbständig her oorgetreten fei, sondern nur als Untergebener des Herrn o. Kahr betätigt habe. Der.Rücktritt Kahrs ist nicht erst am 18. Februar Tatsache geworden. Es wird bestätigt, daß der Generalftaats- kommissar seine Amtsräume im Regierungsgebäude in der Maximiliansstraße schon vor einigen Tagen verlaßen habe. Seine Hoffnung, derStatthalter der Monarchie" sein zu können, hat sich nicht erfüllt. Die Befugnisse des Generak- ftaatskommissars sollen wie verlautet, auf die Kreispräsiden­ten übertragen werden, soweit sie nicht von der Negierung selbst ausgeübt werden.

Aufhebung der Einfuhrverbote. Landwirtschaft!. Schutzzölle

Berlin, 18. Febr. Im Sjeichswictschastsrat brachte das Mitglied Baltrusch einen Antrag ein, daß die Reichs- regierung gehalten sein solle, die von ihr geplanten Verord­nungen über eine Aushebung der Einfuhrver­bote vor der Inkraftsetzung dem Neichswirtschaftsrat zur Begutachtung vorzulegen. Neichswirtschaftsminister Dr. Hamm führte aus, über eine solch einschneidende Maß­nahme solle keinesrvegs ohne Anhörung der berufenen In­teressenten Beschluß gefaßst werden. Durch die Aufhebung sollen der Inlandwirtschaft wieder frische Antriebe gegeben werden. Dabei sei es allerdings nicht zu vermeiden, daß manche Betriebe aus dem Platze Reiben werden: Die Auf­hebung der Einfuhrverbote se auch nötig, um Deutschland wieder den Anschluß cm den Welthandel gewinnen zu lasse». Allgemein bestehe unter den Staaten der Drang, sich natto- nalwirkschafttich abzuschließen, worin eine große Gefahr fm Deutschlands Außenhandel liege, auf den es angewiesen sei. In der Aussprache wurde von mehreren Mitgliedern heroor- gehoben» daß Deutschland die Einfuhr mit Arbeitsleistung und nicht mit Noten bezahlen und daher feine Ausfuhr wesentlich steigern müsse, was wiederum die Wiederauf­nahme der Hcmdelsvertragspolitik bedinge. Nach der Auf­hebung der Einfuhrverbote sei auch nötig, um Deutschland ung von Schutzzöllen nicht verbeikommen. Die wich­tigsten Aufgaben feien einerseits die Verbreiterung der deut- fcheu Verbrauchsgrundlage und die Besserung der Lage der Landwirtschaft, Re nicht ohne Schutz bleiben kan«. Schutzzölle werden wohl nur in beschränktem Maß ange rr endet werden können, jedenfalls werden daneben eine an­gemessene Preisbildung der Jndustriekartelle (für Kunst­dünger, Kohlen, Maschinen usw.), die Verbesserung -er Kre­ditgewährung an Re Landwirtschaft und erträgliche Tisen- dahntarif« in» Auge zu fassen sein. Der Antrag Baltrujch rsurü« einjtwnmg angenomevm.

Lcmdesoerratsprozetz

Berlin, 78. Febr. Auf Veranlassung des Reichswehr- und des Reichsjustizmirttpe« ist gegen den verantworllichen Schriftleiter desLkirwärts", Ernst Reuter, ein Verfahre« weg«» Landesverrats ein geleitet worden, infolge eines Re Tatsachen rutst «rd »n Hetzmttikeis über den Äusnahmezu-

Londtagsmechke» R Mecklenburg 18. FM». 8« de» gestrige» LandbaAMikchl«« habe» «»ch oe» bisher bekannte» Ergebnissen (viele Lanb- jörte stehe» noch aus) Re Sozialdemokraten eine schwer« Niederlage erlitten, die Kommunisten haben rur ewe mäßige Zunahme zu vsrzeilyneu. gram««

k-ewirm haben Re D e u t s ch v ö l k i s ch e n und die Oeutschnationalen, während die Deutsche Bolkspar- lei eine starke Einbuße hat. Auch Re Demokraten haben a> eder abgenommen und dürsten nur noch einen Abgeord­neten durchbringen.

Vorläufig erhalten: Völkische Freiheitspartei 18 Sitze, Deutschnationale Vokkspartei und Deutschvölkischs Arbeits­gemeinschaft 20. Deutsche Volkspartei 5. Wirtschastsbunl (Landliste) 0, Demokraten 0 oder 1, Republikaner (Links- demokr.) 0, Sozialdemokraten 10, Unabhängige 1, Komm» niste« 9.

Derrvattungsabbcm tu Bayer«

München, 18. Febr. Di« Bayer. Volkspartei hat tm Landtag den Antrag eingebracht, Re Ministerien des Jnnerr und für Landwirtschaft zusammenzulegen, sowie die nach de: "Revolution neu geschaffenen Handels- und Sozialministeriei mit der Bau- und Waflerabteilung des Ministeriums de« Innern zu einem besonderen Wirtschastsministerium zu> stunmenzufaffen.

Das Volksbegehren in Bayern

München, 18. Febr. Das von der Bayer. Dolksparte betriebene Volksbegehren auf Auflösung des Landtags uni Abänderung der bayerischen Verfassung hat mit Unter Stützung der Rechtsparteien eine weit über die erforderlich, Stiaunenzahl hinausgehende Bejahung gefunden.

Ende der Lon-erbündler-Herrlichkftk Speyer, 18. Febr. Oberregierungsrat Stähl er ha