Nachzahlung ans Umsatzsteuer und Presse. voialWe vom November 1923.
Infolge der im November 1923 noch weiterhin erfolgten Entwertung der Paptermark hat dar ReichS- finanzministertum in 8 2 der Steuer-Notverordnung vom 7. Dezember 1923 angeordnet, daß zu der für November geleisteten (oder noch zu leistenden) Abschlagszahlung auf Umsatzsteuer und Pressenotabgabe eine Nachzahlung zu leisten ist, die im allgemeinen dem aus 30. Novbr. 1923 bereits verfallenen Steuer- betrag entspricht.
Die Nachzahlung ergibt sich dadurch, daß an Stelle der für 30. November 1923 bisher geltenden Gold- umrechnungSsatzeS von 1 Billion Mk. für 1 Goldmarl ein solcher von 500 Milliarden Marl gesetzt wurde.
Diejenigen Steuerpflichtigen, die bisher allmonatlich Abschlagszahlungen zu leisten hatten, werden nnn aufgefordert, für den Monat November eine „ergänzende Voranmeldung" bis spätestens 18. Dezember 1923 abzugeben auS welcher ersichtlich ist:
1. Der in der ursprünglichen Voranmeldung für
November angegebene Umsatz.
2. Zeilpunkt und Betrag der Zahlung der Hierauf
entfallenden Steuer.
3. Zeilpunkt und Betrag der neuerdings geleisteten
Nachzahlung.
Diese ergänzende Voranmeldung hat den Vermerk zu enthalten, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Erfolgt di« Nachzahlung und Abgabe der ergänzenden Voranmeldung nach dem 18. Dezember 1923, so sind für Verspätung erhebliche Zuschläge vorgesehen.
Dieselben Nachzahlungen und ergänzenden Voranmeldungen haben auch bezüglich der Holzverkäufe im November für die Prefsenotabgabe zu erfolgen.
Eine ähnliche Regelung ist für die Umsätze im Dezember wie auch für diejenigen Steuerpflichtigen, die ihre Umsatzsteuer für das 4. Kalendervierteljahr 1923 bis 7. Januar 1924 zu bezahlen haben vorgesehen.
Diejenigen größeren gewerblichen Betriebe, die bereits für den ganzen Monat November ihre Bücher auf rein wertbeständiger Grundlage geführt haben, werden aufgefordert, dies alsbald dem Finanzamt durch besonderes Schreiben mitzuteilen.
Die örtlichen EtnzugSstellen sind angewiesen, die verspätet, also nach dem 18. Dezember, bet ihnen eingehenden ergänzenden Voranmeldungen und Nachzahlungen nicht mehr anzunehmen. Solche sind unmittelbar dem Finanzamt zuzuleiten.
Den örtlichen EtnzugSstellen werden vom Finanzamt Vordrucke für die ergänzenden Voranmeldungen zugehen. Die in Atteusteig wohnhaften Steuerpflichtigen haben diese Vordrucke beim Finanzamt selbst abzuholen
Altensteig, den 13. Dezember 1923.
1205 Finanzamt: Reg.-Rat Huberich.
Effringerr.
Stangen- und
StainuOlz-Berkaus.
Am Dienstag den 18. dr. MtS., vormttt. von 9 Uhr ab aus Gemeindewald Schwarzenbach
S7S St. Bll»-, HU- Mt HWNslWt»
in verschiedenen Losen auf dem Platz, schöne Qual.
An demselben Tage nachmittags 2 Uhr aus dem Rathaus
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in 2 Losen, hauptsächlich Forchen.
Semeinderat.
MinderSbach. ^
Am Montag den 17. d. MtS. nachm. 3 Uhr verlauft die Gemeinde einen jüngeren
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Gemeinderat.
Einen schönen 1206
Znchtfarren
(Rotscheck), zwei Jahre alt, setzt dem Verkauf aus
Heinrich Hiller, Hof Hohen-Reutin
sei Bondorf,
vor kvNodt« ^kroiS-LmIomNor:
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mit didlisoliev 8otr»vi,1mi8«n Kr joden 'tax, LrräklnnKvn n. 6edivkton ist soeben eingetrokken bei
kvokkomlliws Laiaer. äagsU.
An die Gehaltsempfänger!
Die Bank- und Postschecküberwetsungen für die 2. Dezemberhälfte erfolgen möglichst am 17. 12. 23.
Die Barempfänger können ihre Bezüge am 18.12. an der Kasse abholen.
13. Dez. 1923. Staatsrentamt Hirsau:
i,id Widmaier.
. An die Gehaltsempfänger!
Für die 2. Dezemberhälfte erhalten die Beamten eine weitere Zahlung. Nach Weisung des Finanzministeriums muß diese Zahlung, da die Beschaffung der nötigen Mittel größte Schwierigkeiten bereitet, in zwei Teile zerlegt werden, von denen der eine möglichst auf 17. Dezember, der andere möglichst auf 21. Dezember gezahlt werden soll. Bet dieser Sachlage muß im Jnterefse einer raschen Abwicklung des Zahlgeschäfts ein einheitliches Zahlungsverfahren eingehalten werden und zwar werden sämtliche nicht am Sitz der Kaffe wohnend« Gehaltsempfänger erhalten:
s) den Papiermarkbetrag der Zahlung auf 17. Dez. mittels Postanweisung,
den wertbeständigen Teil dieser Zahlung mittels Postschrckzahlnng;
b) die Forderung für 21. Dezember voraussichtlich im vollen Betrag durch Postscheckzahlung. Darabholung an der hiesige« Kaffe wolle bei diesen Zahlungen «nterlaffen werden. Die ent- gegenstehende frühere Bekanntmachung ist hinfällig.
14. Dez. 1923. SlaatSrentamt Hirsau:
irr« Wtedmaier.
Stadtgemeinde Wildberg.
Sämtliches von der Stadtgemeinde auS- gegebene 1201
Notgeld
wird in der Zeit vom
17. bis ZI. Dezember mz mmiitU!
bei der Kaffe der Stadtpflege
einge 1 öst.
Nach dem 31. Dezember besteht ein Anspruch auf Einlösung nicht mehr.
Wildberg, den 12. Dezember 1923.
Stadtschnttheitzenamt:
d'Arg ent.
Preisabbau.
Verkaufe weit unter Einkauf: 1211
^vKtzdoto sind rn riestten an:
MKMiii-o u. 8WM WädergMt.
V«I.
7CI-. 23.
SreieMmer-mib Stei« Hauer Jnnm am Bezirk Moli.
DaS Württ. LandeS- gewerbeamt beabsichtigt,
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! zu veranstalten, zu web ' chem selbständige Maurer ^ und Maurergesellen zu- l gelaffen werden können. ! Ich ersuche die Mitglis- ! der, die Anmeldungen ! bis 20. Dez. dem In- s riungsvorstand etnzusen- s den. Kollegen, welche nicht in der Innung sind, ^ können an diesem)Kurs teilnrhmen.
! Der Vorstand.
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am S. Advent (16. Dez) vorm, r/zlv Uhr Predigt (Schairer), »/.11U. Klnderscmntagsschule, Thristenlehrels Söhn), abends V,8 Uhr im Vereinshaus Erbauungsstunde. Freitag 2> .Dez., Thomasfeiertag: nachm. N/, Uhr Wrihnc-chts- srierder Kleinkinderschuie im Brreinshaus.
Gottesd. in Iselshausen: Sonntag 12 Uhr Predigt
Ev. Gottesdienste der Methodistengemeinde Sonntag d. ».Advent vorm. r/,10 U. Predigt (3. Slsn«), V,11 U. Sonnt.SchuIe, nachmitt. V-3 Uhr Jungfrauen- verein, abd». V,8U. Gottesdienst (I. Elfner). Montag abd». 8V« Uhr Singstunde. Mittwoch abds. 8 Uhr Gebet- stunde, 9 U. Singstunde. Dienstag abds. 6 Uhr Goi-
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Kathoi. Gottesdienst. Sonntag 18. Dez. V-d Uhr Gottesdienst in Royrdorf, V-10 Uhr Gottesdienst in N -golv. r/jS Uhr Sonntags- schule. 2 Uhr Andacht. Freitag 21. Dez. >/,8 U. Gottes- dienst in Rodrdors.