Rus Stadt und Kreis Calw
SSkN/
Die neue Wochenparole der Jugend
Für die Woche vom 21. bis 29.. April gibt der bevollmächtigte Vertreter des Reichsjugendführers, Stabsführer Hartmann Lauterbacher, folgende Wochenparole der Jugend aus:
»Feigheit ist die erbärmlichste Haltung, die ein Deutscher zur Schau tragen kann. Tapferkeit ist der edelste Ausdruck unserer Rasse. Nur tapfere Menschen behaupten sich im Leben und sind wahrhaft glücklich."
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Feigheit und Tapferkeit, welches jugendliche Herz kennt da nicht den Wertunter- schicd und wertet sich selbst und seine Kameraden danach? In der ganzen Erziehungsarbeit der HI. spielt die Weckung des Mutes und des tapferen Herzens eine große Rolle. Dies kommt nicht allein in den verschiedenen „Mutproben" innerhalb des ganzen Leibes- erziehungs-, Ertüchtigungs- und Lagerwesens zum Ausdruck, sondern vor allem auch bei der Führerauslese, für die gerade die Herausfindung der Tapfersten die wesentlichste Aufgabe ist. Gilt dieser Erziehungsgrundsatz schon im Frieden, so gilt er natürlich noch viel mehr setzt im Kriege, in dem sich nur tapfere Menschen und Völker behaupten und für das Glück des Sieges reifmachen können.
Dis 53. Mpsrmr -
Auf Wunsch'des Reichskommissars für die Altmaterialverwertung hat die Äeichsjugend- sührung die gesamte HI. zu einer neuen kriegseinsatzmäßigen Großaktion für das ganze Reich aufgerufen. Es handelt sich dabei darum, das vielfach in den Haushalten ungenützt vorhandene Altpapier den Zwecken der Wirtschaft zuznleiten. Die Aktion, die später in eine Dauersammlung nach Art der Knochen, oder Metallfolicnsammlung übergehen soll, ist vorderhand für den Zeitraum vom 25. April biF zum 31. Mai angesetzt. In dieser Zeit werden die Ausklärungs- und Sammelpläne für die Ortsbereiche aufgestellt. Darauf wird der BDM. alle einzelnen Haushaltungen aufsuchen, um die Bereitstellung des Altpapiers zu veranlassen. Die Abholung und den Transport besorgt die HI. und das Deutsche Jungvolk.
Bei dieser Sammlung kommt es nicht immer auf die Erfassung des Zeitungspapiers an, sondern es werden auch alte Zeitschriften, Modehefte und Briefumschläge, Bücher, Pappkarton, Einwickelbögen usw. benötigt. Papier, Las irgendwie fettig ist, also früher zum Einwickeln von Butter und dergleichen verwendet worden war, soll auf keinen Fall mit abgegeben werden. Papier, das gesammelt wird, muß sauber sein. In den einzelnen Häusern werden Hausvorsammelstellen eingerichtet, von wo aus nach Beendigung der kommenden Aktion künftig laufend die Abholung durch die HI. erfolgt. . "
EKMrikN 194041 ^
Der Reichserziehungsminister hat für die Ferienordnuna 1910/11 neue verbindliche Richtlinien erlassen. Danach soll die Gesamtdauer der Ferien in diesem Schuljahre 90 Tage betragen. Die Pfingstferien dauern vom 11. bis zum 15. Mai. Die Sommerferien sollen in Gemeinden mit Mittelschulen und höheren Schulen 49 Tage dauern. Diese Ferien seien so zu legen, daß sie für die Erntehilfe voraussichtlich möglichst nutzbar worden. Für die Herbstferien sind 15 Tage vorgesehen. Ihr Termin soll in Zusammenarbeit nnt den zuständigen Landesarbeitsämtern fcstgelegt werden.
Gültlingen, 23. April. Die neugegründete Jugendgruppe des Deutschen Frauenwerks erschien am Sonntag in einem benachbarten Lazarett und überbrachte den dort untergcbrachten Soldaten neben den Grüßen der Gemeinde Gültlingen eine reiche Fülle von gern entgegengenommenen Geschenken. Anschließend warteten sie mit mehreren ernsten und schönen, dem Kricgsgeburtstag des Führers angepaßten Darbietungen ans und brachten dann, von Frau Lotte Braun auf dem Akkordeon begleitet, lustige Lieder, meist in schwäbischem Dialekt, zum wohlgelungenen Vortrag. Sie fanden viel Anerkennung und reichen Beifall.
Neuenbürg, 23. April. Gestern in den Abendstunden entstand ein leichter Unterholzbrand an der Bahnstrecke Neuenbürg—Engelsbrand, der wahrscheinlich durch Funkenflug einer Lokomotive verursacht wurde. Nur durch das schnelle und entschlossene Eingreifen einiger Männer konnte der Brand im Keime erstickt und größerer Schaden verhütet werden.
Weilderstadt, 23. April. In der Nacht zum Montag, kurz vor 11 Uhr, brach in der in der Steinhofgasse stehenden Scheune des früheren Zigarrenfabrikanten Josef Geisel alt ein Brand aus, der rasch auf die an der Pforzheimer Straße liegenden Wohngebäude des Josef Geisel und Wagnermeisters Anton Schröck Übergriff. In wenigen Minuten brannten auch diese Gebäude. Auch die Scheunen des Anton Schröck sowie des Kaufmanns Louis Speidel und der Eisenhandlung Anton Schirott wurden von den Flammen ergriffen; in knapp einer halben Stunde standen sechs Gebäude in Flammen. Das Feuer war gegen 2 Uhr eingedämmt. Die Ursache des Brandes ist noch ungeklärt.
Zwei Jungen löblich verunglückt '
Entringen, Kr. Tübingen. Zwei Knaben im Alter von 9 und 5 Jahren fuhren auf einem Fahrrad auf den Anhänger eines Lastwagens auf und erlagen bald darauf den schweren Verletzungen.
Waldbrand durch Fahrlässigkeit verursachl
Mülheim, Kr. Tuttlingen. Kurz vor 12 Uhr bemerkten Arbeiter der hiesigen Uhrenfabrik im LiPPachtal einen Waldbrand. Der Feuerwehr gelang es bald, den Brand eiuzu- dämmen. Da der Brand sich vom Rand der Straße Mühlheim-Mahlstetten aus erstreckte, muß er durch ein weggeworfenes Zünd- holz, einen Zigarren- oder Zigarettenstummel entstanden sein. — Der Vorfall ist wieder eine ernste Mahnung an alle, diese Unsitte endlich zu unterlassen.
Wegen eines Hundes ins Gefängnis
Tettnang. Dieser Tage stand ein Einwohner von Wannenhäusern (Gde. Ettenkirch) wegen Jagdvergehens vor dem Amtsgericht. Der Hund des Angeklagten, ein kleiner Schnauzer, hatte am 29. Februar auf der Gemarkung Ettenkirch einRehgejagtund soübelzugerichtet, daß es später verendet aufgefunden wurde. Der Angeklagte hatte dem Kampf der beiden Tiere zugesehen, ohne jedoch einzuschreiten und den Hund zurückzuholen. Da in der Nähe der Wohnung des Angeklagten schon wiederholt verendetes Rehwild gefunden, außerdem schon zwei Hunde des Angeklagten beim Wildern erschossen worden waren, verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Jagdvergehens zu vier Monaten Gefängnis. Der wildernde Hund
Lundebesitzern zur Warnung dienen, ihre Dnnde nicht unbeaufsichtigt umherstreunen zü lassen. ^ ^
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Einmal umgekehrt!
Die Front schickt Liebesgaben in die HeimU
NSI. München, 23. April. Eine Familie in Prien am Chiemsee, deren Sohn im Felde steht, erhielt zu ihrer Ueberraschung ein Li e-' besgabenpaket von der Front. Aus emem beigelegten Schreiben des Kompanie?' fuhrers war ersich"^ ^ hörige der Soldai
artiges Päckchen ...
schrieb, daß die Kameraden aus kleinen Betragen eine Art Kantine aufgebaut hätten- IN der die Feldgrauen ihren Bedarf an Ge- brauchsgegenstanden, Rauchwaren und Getränken decken können. Die Ueberschüsse. die sich dabei ergeben, werden wieder den Kameraden, die den „Betrieb" aufgebaut haben, in irgendeiner Form zugeführt. Diesmal war es ein Liebesgabenpaket in vielfacher Ausfertigung an die Angehörigen in der Heimat. Im Begleitschreiben des Kompanieführers hieß es zum Schluß: „Es ist zwar nicht Aufgabe der Kompanie, neben der Betreuung der Kameraden auch für deren Angehörige zu sorgen, aber wir wollen dadurch zeigen, daß wir in Erfüllung der uns gestellten Aufgaben auch die Lieben in der Heimat nicht vergessen. Es soll auch hierdurch der Kameradschaftsgeist deutlich zum Ausdruck gebracht werden, der uns alle beherrscht im Kampf uni Deutschlands Freiheit und Größe, nm die Weltherrschaft der Westmächte zu brechen, damit unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder sowie die Freiheit der Welt garantiert wird."
Sknklgarker Schlachtviehmarkt
vom Dienstag, 28. April
Preise für Vr Kilogramm Lebendgewicht in Rpf.: Ochsen a) 44. b) 41.5; Bullen a) 42 bis 43.5, b) 39 bis 39.5, c) -, d) 20; Kühe a) 42 bis 43.5, L) 35.5 bis 39.5, c) 26 bis 33.5. d) 18 bis 23; Färsen a) 41.5 bis 44.5, b) 39 LiS 40.5, c) 34; Kälber a) 63 bis 65, b) 57 bis 59, c) 44 bis 50, d) 30 bis 40; Lämmer und Hammel bl) 49; Schafe —, Schweine a). bl) unü b2) 55 c) 54, d) 51, e) und f) 49, gl) 55. —> Marktverlauf: Alles zugcteilt.
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Feuerwehrdienst
Nach den §§ 5—7 der Vierten Durchführungsverordnung zum Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 24. Oktober 1939 sind voni 1. April 1940 an alle männlichen Einwohner vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr feuerwehrdienstpflichtig. Eine Möglichkeit zur Befreiung einzelner Jahrgänge von der Feuerwehrdienstpflicht besteht nach den reichsrechtlichen Bestimmungen' nicht. Wer in der Feuerwehr keinen Dienst leistet (sei es, daß er sich hiezu nicht gemeldet hat, sei es, daß er sich zwar angemeldet hat, aber nicht eingestellt werden konnte), hat eine Abgabe zu bezahlen, die auf jährlich 4—30 RM. festgesetzt ist.
Feuerwchrdienstpflichtige Einwohner, welche noch bis zum 4. Mai 1940 in die Feuerwehr ausgenommen werden, bleiben von der Abgabe frei. Die Anmeldungen haben bis dahin aus der Polizeiwache zu erfolgen. Da der Bedarf an Feuerwehrmännern groß ist, werden voraussichtlich auch die Männer im vorgerückten Lebensalter eingestellt werden können. Befreit vom Feuerwehrdienst und von der Abgabe sind:
s) Die Amtsvorstände der Behörden und deren ständige Stellvertreter;
b) die Polizeivollzugsbeamten und die Angehörigen der Technischen Nothilfe und des Roten Kreuzes, soweit sie aktiv tätig sind;
c) Personen, die nach vorzulegendem amtsärztlichem Zeugnis infolge von körperlichen oder geistigen Gebrechen untauglich sind, und Schwerkriegsbeschädigte;
ck) Personen, deren Heranziehung mit ihren Berufspflichten gegenüber der Volksgemeinschaft, insbesondere mit den Pflichten eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses nicht zu vereinbaren ist. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Ortspolizeiver- walter im Einvernehmen mit dem Leiter der Dienststelle.
Calw, den 23. April 1940. Der Bürgermeister:
G ö h n e r.
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mit Kenntnissen IN lVissckinen- unck Kul^scbiikt xesucbt.
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Saknkotrtrsüs 10
Neuhengftett-Calw. 23. April 1940
Todesanzeige
Unerwartet rasch beendete heute abend im Alter von 53 Jahren mein lieber Mnnn, Bruder und Schwager
Karl Mayer
sein Leben.
3m Namen der trauernden Hinterbliebenen: Marie Mayer geb. Retter Erdbestattung am 25. April, 15 Uhr.
Anterreichenbach, 23. April 1940
Danksagung
Für alle Liebe und Aufmerksamkeiten, die wir bei dem Hinscheiden unserer lieben Entschlafenen
Johanna Emendörfer
erfahren durften, danken wir von Herzen.
Familie EmendSrfer
Grunbach
Familie Fischer- EmendSrfer
Unterreichenbach
Simmozheim» 23. April 1940
Todesanzeige
Unerwartet rasch verschied heute meine gute Frau, unsere Mutter, Tochter, Tante und Schwägerin
Frida Dürr
geb. Vetter
aus Gechinge» im Alter von 35 Jahren.
3n tiefer Trauer:
Der Gatte: Gottfried Dürr mit Kindern Otto und Paul und Angehörige
Beerdigung: Donnerstag mittag 2 Uhr.
Mbl. Zimmer
ev. mit 2 Betten, sowie leeres Zimmer zu vermieten.
Wer, sagt die Geschäftsstelle der „Schwarzmald-Wacht".
Schöne sonnige
4 -z-Zi»llwi>-lUi»g
mit Bad ist zu vermieten.
Angebote unter V. R. tzS an die Geschäftsstelle der „Schwarzwald- Wacht".
tut not/
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Ulrich Rägle, Ottenbromr
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„Der schöne Hut zum frohen Gommer"
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Elegante Atelierhüte
RM 1S.50 14.50 18L»
Jetzt beweist sich eben die bekannte Leistungsfähigkeit
vom Hutspezialgeschäst
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WM
I« früh« wir Aa»el,e» erhaUcn, de-» mehr S»rgfait können wir ihnen widmen, de-» geStze, als« de, Ers»l, ft, Siel
Rötenkach. 24. April 1940
Todesanzeige
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen lieben Mann, unfern lieben, guten Vater
Jakob Wohlgemuth
nach langem, mit Geduld ertragenem Leiden im Alter von 63 Jahren in die ewige Heimat abzurufen.
In tiefem Leid:
Die Gattin: Anna Wohlgemuth mit Angehörigen
Beerdigung: Donnerstag nachmittag 2 Uhr.