Amtliche Bekanntmachungen.

Betreff: Zusammensetzung der Bezirksfarreuschaubehörde.

Durch di« Wahl der AmtSversammlung bezw. de» Au» schuffeS des landwirtschaftl. Vereins wurden zu Mitgliedern der BqtrkSfarrenschaubehörde für die Zeitdauer vom I. Mai 1922 bis 30. April 1925 bestellt: 73

als Vorsitzender:

OberamtStierarzt Dr. Metzger in Nagold, als erster Stellvertreter:

Stadttierarzt Schneider in Altensteig, al» weiterer Stellvertreter:

Tierarzt Bühler in Altenstetg-Stadt, als Mitglied:

Karl Bühler, Landwirt in Gültlingen, als Stellvertreter:

1. Hirichwirt Kleiner in Ebhausen,

2. Landwirt Link, TrölleShof Gde. Effciugen.

Nagold, den 6. Juli 1922. Oberamt: Münz.

Bett, die Feldbereinigung Gültlingen II.

Nachdem die Maße und Werte der zu bereinigenden Fläche festgestellt sind, werden den betreffenden Grundeigentümern die BesttzstandSauszüge zugestellt werden.

Die Besitzstands- und GinschStzungsiagfahrt findet am Montag, den 24. Juli ds. Fs. vormittags 8 Ahr in dem Ralhause zu Gültlingen statt; in derselben können Ein­wendungen gegen die Besitzstandsaufnahme und gegen die Schätzung nicht nur von den beteiligten Grundeigentümern, sondern auch von den sonstigen Interessenten im weitesten Sinne des Worts, also außer den Hypotbekengläubigern und den dinglich berechtigten auch von den Pächtern und insbe­sondere den am Unternehmen selbst nicht beteiligten Anliegern vorgebracht werden.

Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß etwaige Einwendungen bei Ausschlußoermeidung bis zur Tagfahrt oder in letzterer Zeit selbst bet der Vollzugskommission vor­zubringen find und daß gegen die Versäumnis rechtzeitigen Vorbringens solcher Einwendungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht stattfindet. In der Zwischenzeit sind zwei Wochen lang vor dem Termin die Akten, (Situa- tionSplan, Bonttierüngsoerzeichnis u. Protokolle, Besttzstand»- register usw.) im Rathause zu Gültlingen zur allgemeinen Ein­sicht aufgelegt. 74

Nagold, den 6 Juni 1922. Oberamt: Münz.

Aufforderung

zur MgM der SlkNttttWrW skr die Mperschasirfte«« u. KWitalemaOmr im.

^ I. Zur Abgabe einer KörperschastSsteuererklärung werden aufgefordert:

s) Juristische Peisonen der öffentlichen und bürgerlichen Recht» sowte alle Berggewerkschaflen;

b) nicht rechtsfähige Personenoereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckoermögen mit Ausnahme offener Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und sonstiger Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter al» Unlernehmer dek Betriebs anzusehen sind.

Die Steuererklärung hat zu umfassen:

1. das Einkommen des Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahres), dessen Ende in die Zeit vom 1. April 1921 bis 3l. Dezember 1921 fällt;

2. in Ermangelung eines besonderen Geschäftsjahr» (Wirt­schaftsjahres) das Einkommen de» Kalende, jahre« 1921.

Zuständig für die Veranlagung ist da» Finanzamt, in dessen Bezirk der Ort der Leitung liegt.

Die Steuererklärung ist in der Zeit vom 1. Falt bis 31. August 1922 bei dem Finanzamt einzureichen. Vor­drucke können beim Finanzamt empfangen werden. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zugesandt worden ist. Den Steuererklärungen sind beizufügen: Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnnngen, Geschäftsberichte, Mit gltederversammlungsprotokolle.

Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ver­säumt, kann mit Ordnungsstrafen zur Abgabe ange­halten, auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10. v H. der endgültig festgesetzten Steuer aufgelegt werden. (8§ 170, 202 der ReichSabgabenordruag.)

Wer die Körperschaftssteuer hinterzieht oder zu hin­terziehen versucht, oder wer eine derartige Handlung seine» Vorteil» wegen begünstigt oder hierbei hilft, wird mit einer Gelvstrafe bi» zum zwmztgfachen Be­trage der hinterzogen S-euer bestraft. N -ben der Geld­strafe kann auf Gefängnis erkannt werden. (88 30 ff. deS KörperschaflssteuergksetzeS, 359 ff. der Rcichsab gabenordnung.)

II. ErwerbSgesellschaften haben innerhalb eine» Monats nach Feststellung der Bilanz ohne besondere Aufforde­rung eine vorläufige Zahlung auf die Körperschafts steuer zu entrichten. Diese Zahlung, die bish- r 10 0. H. des Reingewinns betrug, ist für die nach dem 31. De­zember 1921 abgelaufenen Geschäftsjahre auf 15 v H. erhöht worden. Gesellschaften, die die vorläufige Zah lung bereits in der bisher vorgeschriebenen Höhe ent richtet haben, haben den Mehrbetrag alsbald oder, falls der Abschluß noch nicht festgestellt ist, den erhöhten Gesamtbetrag binnen einem Monat nach Feststellung des Abschlüsse» zu zahlen.

8. Die unter Nr. ^ In, d genannten körprrschaftssteuerpflich- tigen Psrsonrnveretnigungen und Zweckoermögen wer­den aufgefordert, gleichzeitig mit der Körperschaft' steuererklärung eine

KapitalertragssteuererklSrung

abzugeben.

Die Kapitalertrag»steuererklärung hat zu umfassen:

1. Di-kontbeträge von Wechseln und Anweisungen ein­

schließlich der Schatzwechsel, soweit es sich um Kapital anlagen handelt,"

2. alle Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen, die im Kalenderjahr 1921 bi» zum Ablauf des Geschäftsjahr» (Wirtschaftsjahrs) bezogen worden "find, dessen Ende in die Zeit vom 1. Januar 1921 bis zum 31. Dezember 1921 fällt. In Ermangelung§s><.--7rr^77j:.oberen Ge schäftsjahr» (Wirtschaftsjahrs) sind die im Kalenderjahr 1921 bezogenen Kapitalerträge anzugeben.

Der Anschaffung und der Darleihung von Geld dienende Unternehmungen, die auf Grund deS 8 76 des Reichkstempel« gesctze» angemeldet oder einer angemeldelen Unternehmung gleichgestellt sind, haben nur die Erträge aus ausländische! Wertpapieren (insbesondere Dividenden, Anleihezinsen und dergl) "anzugeben.

Aliensteig, den 5. Juli 1922.

72 Finanzamt: Reg.Rat Hillen A.V.

Be-imwach««! tetr. Bewert««! nel-werier Vorteile (freie Verpfleg««!, Wo-«««! «sw.) -ei» Ste«era»z«! oom Meitsloh«.

(8 2 S.StA.D.B.)

Mit Wirkung vom 1. Fall 1922 ab werden gemäß Be kanntmachung des Landesfinanzamts Abteilung für Besitz und Verkehrssteuern vom 20. Juni 1922 im ganzen Bezirk der Landesfinanzamts (Württemberg und Hohenzollern) für den Steuerabzug vom Arbeitslohn etnhetilich veranschlagt:

auf täglich auf monatlich

1) die freie Unterkunft u. Verpflegung (sog. freie Station einschließlich

Wohnung, Heizung, Beleuchtung) 15 450

2) die freie Verpflegung (Beköstigung

ohne Wohnung).13 390

3) die freie Wohnung («inschl Hei­zung und Beleuchtung) ... 2 60

Der Wert einzelner Teile der Verpflegung und sonstiger Sachbezüge wird durch das Finanzamt veranschlagt. 78 Ältenstei-, den 6. Juli 1922.

Finanzamt. Reg. Rat Hillen A.B.

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Einweihung des Kriegerdenkmals

am Sonntag, den Y. Juli ds. )s.

1 Uhr: Trauergottesdienst.

Hierauf Aufstellung des Trauerzugs bei der Rirche und Zug dess. zum Friedhof zur Ent­hüllung des Denkmals.

Hiezu wird im Namen der bürgerlickien und kirchlichen Gemeinde und der Vereine eingeladen.

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