»«Schwad«» in Südslawir»; Tagebuch: Tagare — Llteraturschulze» — .Llarte" — Erwin von Steinbach: H. Miffenharter, Ueber Bücher und Dichter; Lyrische Beitrüge find von E. Lieb, O. Ltnck und G. Schmückte erschienen. Wir empfehlen das gehaltvolle Heft, mit dem diese treffliche Zeitschrift ihren 8. Jahrgang beschließt, angelegentlichst «usereu Lesern. Neubestellungen auf den End« September beginnenden neuen Jahrgang nimmt schon jetzt die Buchhandlung G. W. Zaiser Nagold, entgegen.
Pflanzenschutzfibel. Kurze Anleitung zur. Kenntnis und Be- »ümpfung der wtchrtgsten Schädlinge unserer Hauptkulturpflanzen von Hans Dörfler. Landwtrtschastltcher Verlag für Bayern, Dillingen a. D. Preis S.—. In unseren Zeiten der dauernden Ernäbrungs- schwierigkeiten gilt es kein Mittel unurrsucht zu lassen, den Pflanzenschutz zu fördern und damit die heimischen Ernten zu steigern. Als solches Mittel eignet sich vorzüglich dieses handliche Büchlein, das im Rezept- und Schlagwortstil den Landwirt mit den vielerlei Schädlinge», ihren Ursachen. Merkmalen, Erregern, Arten der Uebertragung und, was die Hauptsache ist, mit ihrer Bekämpfung vertraut macht.
Bon großen und kleinen Dingen im Ackerbau von Hans Dörfler. Landwtrischastlichrr Verlag für Bayern, Dillingen a. D.
6 . 80 . Das Büchlein verfolgt die Hebung der Ackererträge. Es behandelt in leicht verständlicher und unterhaltender Sprache alles Wesentliche aus dem Gebiet des Ackerbaues: Bodenbearbeitung, Düngung, Saat, Pflege der Saat, die Ernte und deren Aufbewahrung. Dabet find die neuesten praktischen nnd wissenschaftlichen Erfahrungen und die heutigen schwierigen Betriebsverhältnlsse voll berücksichtigt. Für die Landwirtschaft ist deshalb die weiteste Verbreitung des Buche» rin Segen.
Mutmaßliches Wetter am Freitag und Samstag.
Trocken und warm.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bett. MilchlieferuugsverttSge.
Es besteht Veranlassung, darauf htnzuweisen, daß die abgeschlossenen Milchlieferungsverträge auch nach dem 1. September in Kraft bleiben, sofern dieselben nicht ausdrücklich von einem der vertragschließenden Teile unter Einhaltung einer zweimonatlichen Frist gekündigt wurden. Ist letzteres der Fall und kommt ein neuer Vertrag nicht zustande, so kann die Ltefergemeinde im Einverständnis mit der Landes- versorgungSstelle mit einer anderen BedarsSgemeinde einen neuen Vertrag abschlteßen. Unrichtig aber ist die allgemein verbreitete Auffassung, daß eine Ueberschußgemeinde von jetzt an nicht mehr verpflichtet sei, Milch abzuliefern. Diese Verpflichtung besteht vielmehr nach der Verordnung des ReichS- ernährungSministeriums vom 30. April (Staatsanreiger Nr 110 und 1 l 8 vom 14 und 25 Mai 192l) bi» IS. Mai 1922 unverändert weiter und zwar gleichviel, ob ein Vertrag zustande kam oder nicht. Weigert sich eine Liefergemeinde, nach Weisung der LandeSversorgungSstelle einen Milchliefer- ungSoertrag mit der ihr zugewiesenen BedarsSgemeinde abzuschließen. so bleibt die Ueberschußgemeinde unter der seitherigen Zwangsaufsicht und kann die Milchlieferung nötigenfalls unter Anwendung von Stallkontrollen und Strafen erzwungen werden. Diese Zwangsmaßnahmen weiden auch gegen solche Kuhhalter angewendet, welche sich in Vertrags- gemeinden geweigert haben, dem Untervertrag beizutrelen.
Der Milcheingang ist fortgesetzt ein derart geringer, daß kaum die Kinder und Kranken versorgt werden können. Die VedarfSgemeinden sind daher gezwungen, die Anwendung der Vertragsstrafen bis zur Höhe de« Erzeugerpreise« für jede- Nicht abgelieferte Liter Milch in Erwägung zu ziehen, sofern die Mtlchanlieferung nicht sofort besser wird.
Die (Stadt) Schultheißen ämter werden ersucht, die Kuh Halter und die vertragschließenden Teile aus Vorstehendes htnzuweisen.
Laut Erlaß der LandeSversorgungSstelle vom 29. August d«. IS. sind die örtlichen Milchsammelstellen namentlich in den Bedarfsgemeinden aufrechtzuei halten, da sonst eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Milchmengen nicht möglich ist. Die Herren OttSvorsteher werden angewiesen, für eine geregelte Milchversorgung die nötigen Anordnungen zu treffen? ' 901
Nagold, den 7 . Sept. 1921. Oberamt: Zorer A. B.
Beize» von Saalfrucht.
Dem Betzen von Saatfrucht wird vielfach immer noch nicht die nötige Beachtung geschenkt. Auch im Jahre 1921 find durch Brand des Weizens wesentliche ErtragSauSfälle entstanden. Da» ErnährungSmtnisterium steht sich deshalb veranlaßt, auf die Notwendigkeit deS Beizens von Saatfrucht und insbesondere auf die Vorschrift des Z 2 der Verfügung de« Ministeriums deS Innern vom 6 . 9. 17 (StaatSanzriger Nr. 2l0) erneut hinzuweisen. Dieser ß 2 lautet:
„Die Gemeinden sind verpflichtet, Einrichtungen für da« Beizen des Saatgut« von Wetzen und Dinkel durch die in der Gemeinde ansässigen Landwirte zu treffen. Sie sind berechtigt, die Benützung dieser gemeinsamen Einrichtung durch die Landwirte vorzuschreiben. Sieht die Gemeinde von einer solchen Vorschrift ab, so haben die Landwirte, welche die Einrichtung der Gemeinde nicht benützen, dem Ortsvorsteher den Nachweis zu erbringen, daß der in ihrem Betrieb zur Verwendung kommende Saatwetzen und Saatdinkel ausreichend gebeizt worden ist."
Gemäß Erlaß der Ernährung-Ministeriums vom 2. d. MtS. (StaatSanzeiger Nr. 205) werden die Gemeindebehörden diemit beauftragt, ungesäumt die beteiligten Kreise auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit des Beizen» von Saat- weizen und Saatdinkel hinzuweisen und, soweit die» «och nicht geschehen, Einrichtungen für das Beizen des Saatguts von Weizen und Dinkel zu treffen. 902
Nagold, den 7 . Sept. 1921. Oberamt: Z 0 rer A. V.
^ Heu- und Strohoerkehr.
Laut Runderlaß deS württ. GrnährungmintstertumS vom V 2. dr. Mt«. Nr. 84269 ist die Bestimmung, wonach zur Ver- ^ sendung von Heu und Oehmd aller Art sowie von Stroh au« Württemberg die Beibringung eine» abgestempelten Frachtbriefs, soweit er sich um Bahnbeförderung handelt, und hinsichtlich jeder anderen Art der Beförderung ein Be- förderungsscheiu erforderlich ist (oergl. die oberamtliche Bekanntmachung vom 18. Aug. 1921 Gesellsch. Nr. 192) wieder aufgehoben worden. Dagegen bleibt die verschärfte Kontrolle der Heu- und StrohauSfuhr und die Ueberwachung der Tätigkeit der Heu- und Strohhändler überhaupt auch weiterhin in Kraft. 9VS
Nagold, den 7. Sept. 1921. Oberamt: Zorer, A.B.
Beleuchtung der Fuhrwerke bet Nacht.
ES besteht Veranlassung, auf nachstehende Bestimmungen zur Beachtung hinzuweisen:
1. Zur Nachtzeit d. h. vom Eintritt der Dunkelheit de« Abends bis zum Beginn der Morgendämmerung muß, wenn die Nacht nicht vollständig mondhell ist, jedes auf öffentlicher Straße sich befindende Fuhrwerk mit Ausnahme bloßer Handschlitten u. Handfuhrwerke vorschriftsmäßig beleuchtet werden.
2. Die Beleuchtung hat zu geschehen:
s. bei Fuhrwerken, welche vorzugsweise zur Personenbeförderung bestimmt sind, durch eine oben am Verdeck in zweckentsprechender Weise angebrachte Laterne oder durch zwei Laternen, welche an den Seiten so weit wie möglich nach vorn anzubringen sind, b. bei anderen Fuhrwerken durch eine in der Mitte der Vorderseite des Fuhrwerks, wo dies aber vermöge der Beschaffenheit oder der Ladung des Fuhrwerks nicht ausführbar ist, durch eine an den Zugtieren, der Deichsel oder einer sonst geeigneten Stelle usw. in der Weise anzubringende Laterne, daß das Licht derselben möglichst ungehindert nach vorn fällt.
Die Laternen müssen in gutem Zustand und mit hell leuchtendem Licht versehen sein.
3. Jede« Fahrrad muß während der Fahrt zur Nachtzeit mit einer hell leuchtenden Laterne versehen sein.
4. Für Kraftfahrzeuge gelten besondere Vorschriften, die den
Führern solcher Fahrzeuge bekannt sind. 907
Nagold, den 7. Sept. 1921. Oberamt: Zorer A. V.
Stadtgemeinde Nagold.
Reisig-Berkauf.
Am Samstag, 19. September 1921 aus Distrikt Galgenberg, Abteilung Hinterer Galgenberg u. mittlerer Kohlplattenberg ; Distrikt Bühl, Abteilung Stadtacker; Distrikt Killberg, Abteilung hinteres Stubenkämmerle:
Nadelholzreifig gebunden Wellen: 439 „ „ in Flächeulosen Wellen: 199.
Zusammenkunft zum Vorzeigen für Distrikt Galgenberg und Bühl r/rio Uhr vormittags bei der Waldlust, für Distrikt Killberg V»tO Uhr vormtitagS bei der Pflanzschule in Abteilung vorderes Stubenkämmerle.
Verkauf 11 Uhr auf der Kanzlei der Stadtpflege.
908 Städt. Forstoerwaltung.
'Äeine
füfll^anke! I
in */2 u?/t fläscken
i 1
I-övsoüroxeris
Einen 894
üoikreltt-
lüiüg
(Rock) für mittlere Figur hat im Auftrag zu verkaufen. Preis 500
Jak. Seeger, Unterjeltingen.
KardvlMM
I».
smpftsUt billigt
ii. Mem. ItMlü
rnr 1-tziek. dir. 4.
Me Male Me leite
Me fWre
ich einen Verein, eine Ortsgruppe, eine Versammlung?
Die« sagt Ihnen
Mädchen
gesucht
im Alter von 16—18 Jahren in kleinen Haushalt bei guter Behandlung bis 15. Sept. oder 1. Oktober
Frau Tust. Decker 909 Bad Liebenzell.
sofort gesucht. 899
Anständiges, fleißiges
Ran Apotheker Lautier Heidelberg
Rohrbacherftr. 3S.
I? 08 l- Ksrtsn
mit neuen ^uknukmen I von XsKolck sinck eingetrokken der
SnittksoMnoA.
rkirbea
. sllelwecke
p AUt v dilligdei
k?
lt,8vei» Vrexerl« H 8Z3 »»«»IN. l
„uv, imviuvivvull»
Handbuch für das gesamte Bereinswesen.
Zu 4.20 vorrätig bet
vuMMlMg Lsinvr SlsgM.
Bei Rheumatismus t
Gicht. Neiße» ist vr. Buflrb's aost- ralischrs Eucalyptusöl unentbehrlich. Zu haben bet: Gebr. Benz, Löwen-Drog. 45
TküMWlker
zur Mostbereitung mit Fallobst und Breisgauer Most, ausatz empfiehlt 863
S. Eberhardt, Wildberg.
Reell! Wer sich früher od. später alückl. verheiraten will, schreibe Franz Hirschbühl deutsch- schwel- zer. Ehevermlttiungs-Inl»., Saulgau. Verschwiegenheit zugeficher». Auskunft l.-. LOS
/C/6/«/o/'/^oAV
Eine ZN 0 n a t; 5 c krikr
au; öderd e 1 ? t;cd tnnd
Herausgeber: Han« Heinrich Ehrte«, Hermann Missenharter, l)r. Georg Schmückte
In den ersten Kesten erscheinen Beiträge u. a. von:
Lmit Ekmatinger, WUHetin fli chcr (Graz), » I. C. Heer, Herm. Hesse, Atfr. Huggenberger, Isolde Kurz, Aeinr. Liltenfrtn, l)r. Owlglatz, Jakob Schaffner, Anna Schl.cber, Benno Riittenauer, Wilh. Schüssen. Emil Strauß, Auguste Supper.Withelm Weigand
Fern« bringt die Zeitschrift Beiträge über: Zeitstage»,BtographischeS,Kulturgeschichte,Litera1ur. geschtcht«. Bildend« Kunst, Musik, Naturwissenschaft«^ Volkswirtschaft, Volkskunde
MouakLch Lest vonetwa ««Seiten Gr.- Okta».
G. N). Zaiser, Buchhandlung Nagold.
Braves, fleißiges 904
Mädchen
welche» kocheu bau», zu baldigem Eintritt in ei« gute» Haus bei hohem Lohn nach Barmen (unbesetzte» Gebiet) gesucht. Noch 2 Hausmädchen vorhanden. Sofortige persönliche Vorstellung erwünscht, am besten zwischen 12 u. 2 Uhr.
Frau Richard Feldheim,
z. Zt. Oberes Bad-Hotel Liebeuzell.
Nagold.
Viehverkauf.
Morgen Freitag von morgens 7 Uhr ab haben wir wieder einen großen frischen Transport schöne
hochträchtige
Nlje md Aldiuuen
im „Schwarzen Ader" in Nagold zum Verkauf stehen, wozu wir Kauf- und Tauschliebhaber freundlich einladeu.
»97 Kahn und Lass«.
Der schwäbische
Heimatkalender 1 Y 22
ist zu rn. A — vorrätig bei
G.w. Zaiser, Buchhandlung, Nagold.