dieses Kreises würde zu einer volkswirtschaftlich schädlichen Zerreißung zusammengehörender Gebiete führen.
MerikanW-europSWe Winmlgkeiten.
Gin diplomatischer Mitarbeiter des Daily Telegraph meldet, in diplomarischen Kreisen herrsche große Besorgnis bezüglich des JnhaliS der nächsten Note des amerikanischen Staatssekretärs. Sie wurde in der in der vorigen Woche überreichten Note, die sich fast ausschließlich auf das Mandat Japans über die Insel Dap bezog, in Aussicht gestellt. In amtlichen Kreisen in Parts befürchtet man, daß die Ver. Staaten die Grundlage einer der Friedensregelungen anfechten werden. Diese Besorgnis werde aber weder in London noch in Rom geteilt, wo man annehme, daß Washington in Bezug auf diese Regelungen eine allgemeine Haltung wohlwollender Nichteinmischung und moralischer Unterstützung beobachten werde. Ausgenommen würden solche Bestimmungen des Versailler Vertrags, die die amerikanischen wirtschaftlichen Interessen und Amerikas Ansprüche auf gleiche Behandlung m den Fragen des Handels und der Schiffahrt beeinträchtigen könnten.
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Wie aus Washington gemeld-t wird, haben Großbritannien und Frankreich auf die Note Hughes über das Arp- Mandat geantwortet. Die Antwort Englands soll vorläufiger Art sein. Nach einer anderen Meldung aus Washington hat England bei den Vereinigten Staaten vertrauliche Vorstellungen gemacht, um eine Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Regierungen im Zusammenhang mit dem in San Remo getroffenen Petroleum-Abkommen zu erzielen. Das der amerikanischen Regierung unterbreitete Abkommen schlägt vor, daß die Ver. Staaten einen Bevollmächtigten ernennen sollen, der mit dem Petroleumausschuß die Frage erörtern soll, da solche direkte Verhandlungen zu einer rascheren Regelung führen würden, als das auf dem Wege der amtlichen diplomatischen Kanäle der Fall sein würde. ^ _
Danzig und Pole«.
Für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Danzig u. Polen ist nach langwierigen Verhandlungen, die wiederholt unterbrochen werden mußten, endlich eine Regelung gefunden worden, auf der nach Ansicht der Danziger Staatsmänner mit Erfolg weiter gebaut werden kann. Die letzten Verhandlungen, die von Seiten Danzigs durch die Senatoren Jewe- lowski und Dr. Volkmcinn, von Seiten Polens durch den Kciegsminister Plucinski und den Departementsdirekror Ol- schowskt geführt wurden, haben mit einem Kompromiß geendigt, mit dem beide Teile sich vorläufig einverstanden erklären können. Man ist vor allem darüber zu einer Einigung gekommen, daß die polnischen Vorschriften über die Regelung des Warenverkehrs mit dem Auslande von dem Freistaat Danzig übernommen werden sollen. Dann aber verlangt der Danziger Staat, daß die Bestimmungen Polens den Bedürfnissen des Freistaates angepaßt werden, sodaß Danzig unter einem Zollkrieg, den Polen mit einer anderen Macht führt, nicht zu leiden braucht. Die Grundsätze, die in den letzten Verhandlungen festgelegt worden stad, treten erst in Kraft, wenn die Gesamtheit der Arbeiten der Danzigpolnischen Kommission erledigt sein wird. Sie werden zu nächst als Unterlage für die Verhandlungen der zahlreichen Spezialkommissionen dienen.
Der interalliierte Finanzausschuß bat in den Verhandlungen über den Anteil der Republik Polen und deS Freistaates Danzig an Reichs- und Staatsschulden sowie über die Bewertung des in Danzig und Polen gelegenen früheren Reichs und Staatseigentums unter dem Vorsitz des Belgiers FrerichS beraten. Die Erörterung des Schuldenanteils, die einen wesentlichen Raum der Verhandlungen einnahm, ist nicht weitergediehen Es wurde vom Ausschuß das einschlägige Zahlenmaterial eingefordert. Hinsichtlich der Verteilung des früheren Reichs- und Staatsguts in Danzig konnte trotz langer Verhandlungen unter Hinzuziehung mehrerer Sachverständiger eine Einigung der Beteiligten über die Grund- und Einzelfragen nicht erzielt werden. Der Ausschuß schloß sich dem Danziger Vorschlag an, unter Hinzuziehung des vorhandenen Aklenmaterials der deutschen Äeichsregierung an Ort und Stelle eingehende Erhebungen zu veranstalten.
Kleine politische Nachrichten.
Englischer Bergarbetterstreik.
London, 12. Apr. Die meisten Blätter melden, daß die NuSsich en auf eine Beilegung des Kohlenstreiks hoffnungsvoll seien. Sie sehen die Tatsache, daß die Verhandlungen bisher nicht abgebrochen worden sind, als ein gutes Zeichen an.
Keine Entscheidung in England.
Wie Reuter amtlich mitteilt, wurde die Konferenz der Bergarbeiter und Grubenbesitzer vertagt, nachdem die Grubenbesitzer mitgetetlt hatten, daß sie die auf der Konferenz erörterten Punkte in Erwägung ziehen und der Regierung über ihre Entschlüsse Mitteilung machen würden.
Obwohl der Streik anfgeschoben ist, wurde gestern emt- lich bekanntgegeben, daß die Bergleute die Vorschläge der Regierung abgelehnt haben. Die Führer der Bergleute erklärten, man sei von einer Beilegung der Streitigkeiten noch weit entfernt.
Die Dermittlungsvorschlüge der Regierung.
Die Vorschläge der Regierung zur Beilegung der Streitigkeiten mit den Bergleuten sind gestern abend veröffentlicht worden. Nach Aufzählung von Einwendungen gegen eine Nationalisierung des llnternehmsrgewinns und eine nationale Festsetzung der Löhne schlägt die Regierung feste Sätze der Löhne nach Distrikten vor. Die Grundlage, nach der diese Sätze normiert werden sollen, sollen national bestimmt und von der gegenwärtigen Konferenz erörtert werden. Beschwerden aus den einzelnen Distrikten sollen einem National-Ko- - mitee überwiesen werden, in dem Grubenbesitzer. und die Bergleute vertreten sind. Die gegenwärtige Konferenz soll auch bestimmen, welcher Prozentsatz des Unternehmergewinns auf die Löhne entfallen soll. Wenn ein Einvernehmen auf diese Weise zustande kommt und die Löhne auf wirtschaftlicher Basis sestgestellt werden, wird die Regierung eine kurze Zeit eine finanzielle Beihilfe gewähren, um einem zu schnellen
Sinken der Löhne in den am meisten betroffenen Bezirke« Einhalt zu tun.
Vermehrung des Heeres.
London, 12. Apr. DtM Parlament wurde gestern ein Nachtragsetat unterbreitet, der eine Vermehrung der Mannschaften um 300000 Mann für das Heer und 10 000 Mann für die Luftstreilkiäfte vorsteht. Dadurch wird die Heeres- stärke auf die Gesamtzahl von 641000 Mann erhöht.
Elsatz-Lothrlnge«.
Der Katechismusstreik.
Großes Aufsehen erregt ein am letzten Sonntag in allen Pfarrkirchen verlesener Erlaß des Bischofs von Straßburg, der das Verlangen des Straßburger Beigeordneten Offtnger, aus dem Katechismus den kirchengeschichtlichen Teil zu entfernen, weil er in deutschem Geist abgefaßt sei, scharf verurteilt. Der Bischof nimmt für sich das ausschließ iche R cht in Anspruch, den Inhalt des Katechismus festzufttzen und kennzeichnet die Einmischung anderer Instanzen als Mißbrauch der Amtsgewalt und Vorstoß gegen das Konkordat. Andererseits gibt der Bischof bekannt, daß er vor einiger Zeit beschlossen habe, eine Revision des kirchengeschichtlichen Teils durchzuführen. Zum Schluß fordert der Bischof die katholischen Familien zum Zusammenschluß auf. Auf dis gegenwärtig in Elsaß Laichringen bestehenden Gegensätze wirft die Angelegenheit Helles Licht.
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Regiernngskrifis in Sachsen.
Der sächsische Justizminister Dr. Harnisch hat dem Ministerpräsidenten mitgeteilt, daß er die Absicht habe, das Gesamtministerium um seine Entlassung zu bitten. Wie von gut unterrichteter Seite mi'geteilt wird, ist der Rücktritt des Justizministers als endgültig anzusehen, und zwar aus rein politischen Gründen. Ec schon am 7. April bei der politischen Aussprache über die kommunistischen Unruhen den völligen Verzicht auf die Unterstützung der Kommunisten und infolgedessen den Rücktritt des Kabinetts gefordert. Da aber das Kabinett die Konsequenzen nicht zog, hat es nun Dr. Harnisch für seine Person getan, und zwar deswegen, weil er von Demokratie und Parlamentarismus eine andere Auffassung habe. Wie nunmehr ebenfalls endgültig festst ht, wird der sächsische Minister Schwarz aus Gesundheitsrücksichten von seinem Amt zurücktreten.
Aus Stadt und Bezirk.
Nagold, 14. April 1921.
* Ergebnis der ersten Dienstprüfung kathol. Volks« schullehrer. Auf Grund der im Winterhalbjahr 1920/21 an den Lehrerseminaren Gmünd, Rottweil und Saulgau abgehaltenen ersten Dienstprüfungen sind u. a. zur Versehung von unständigen Lehrstellen an katholischen Volksschulen für befähigt erklärt worden: Rebholz, Karl von Nagold; Stier, Paul von Unterschwandorf OA. Nagold.
Wer ist zur Abgabe einer Einkommenstenererklüruug verpflichtet?
Wer mehr als ^ 10000 Einkommen — ganz gleich welcher Art — im Kalenderjahr 1920 bezogen hat, muß seine Steuererklärung auf öffentliche Aufforderung hin fristgemäß abgeben. Eine Pflicht zu einer Steuererklärung besteht ferner für diejenige Person, welche weniger als 10000 —, aber nach Ansicht des Finanzamts mehr als 3000.— Einkommen gehabt haben, sofern Ihnen vom Finanzamt ein Vordruck der Erklärung zugesandt worden ist: Die gleiche Pflicht besteht für einen Vormund oder Pfleger hinsichtlich des Einkommens der Pfleglinge. Zum Zweck der Veranlagung hat das Finanzamt für die Ermittlung sämtlicher Steuerpflichtigen Sorge zu tragen, sowie von Amtswegen die Besitz- Vermögens-Erwerbs- und Einkommenverhältnifse der einzelnen Steuerpflichtiger» zu erforschen. Den Letzteren ist durch die Reichsabgabenordnung eine weitgehende Auskunftspflicht auferlegt.
Das Ermittlungsverfahren für die Einkommensteuer setzte früher in Württemberg alljährlich mit den Erhebungen der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer ein. Seitdem die Einkommensteuer Sache des Reichs geworden ist. .beginnt dieses Ermittlungverfahren — auch alljährlich — mit den Personenstandsverzeichnissen. In diesem sind alle Angaben (Name, Wohnort usw.) über die steuerpflichtigen Personen enthalten, sowie über die Zahl der unterhaltspflichtigen Familienmitglieder, für die nach dem Gesetz Steuerermäßigungen gewährt werden.
Nun läßt das neue Gesetz in einer Reihe von Fällen Steuervergünstigungen bezw. Nachlässe, bezw. Abzüge von dem steuerbaren Einkommen zu, deren Unterlagen der Steuerbehörden nicht in jedem einzelnen Falle bekannt sein können. Darum eben muß der einzelne Ein kommensträger hierüber befragt werden. DaS geschieht in der Regel durch die Einkommensteuer Erklärung. Das Finanzamt kann aber auch beliebige Einzelfragen an den Steuerpflichtigen richten.
Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung geschieht hauptsächlich durch öffentliche Bekanntmachung. In dieser wird insbesondere das Kalenderjahr, für welches das Einkommen angegeben ist und dis Frist, während welcher die Erklärungen abzuaeben sind, bestimmt. Allgemein ist diese Frist auf einen Monat festgesetzt. Nach amtlicher Bekanntmachung läuft die Frist in diesem Jahr am 30. April ab. Wenn das Finanzamt von einem Steuerpfftchtigen eine Einkommens Erklärung besonders fordert, muß die Abgabe mindestens eine Woche betragen.
In der öffentlichen Bekanntmachung ergeht an alle Steuerpflichtigen, welche nicht etwa einen Vordruck von Amts wegen zugestellt erhalten haben, die Aufforderung, sich um eins solche rechtzeitig zu kümmern. Der Steuerpflichtige hat in diesem Fall das Formular iw eigenen Interesse von seinem zuständigen Finanzamt anzufordern. Für Minderjährige oder unter Vormundschaft stehende Einkommensträger ist der gesetzliche Vertreter zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.
Eine Nichtbeachtung der gesetzlichen Abgabepflicht zieht Geldstrafen bis zu ^ 500.— nach sich. Gleichzeitig kann dem Säumigen ein Steueraufschlag bis zu 10 v. H. auf die festgesetzte Einkommenssteuer auferlegt werden.
Jeder Steuerpflichtige, auch mit einem Jahreseinkommen von weniger als 10000.— hat das Recht, eine EtnkomenS- steuererklärung abzugeben. Von diesem Recht wird der Ge
brauch machen, der befürchtet, da« andernfalls seine Steuer- Veranlagung unrichtig, d. h. zu hoch würde. Wer aber nur die gesetzlichen Abzüge (Schuldzinsen, Versicherungsbeiträger Berufsaufwand usw.) geltend machen will, kann sich dazu statt der umständlichen Steuerklärung, des kurz gefaßten Fragebogens bedienen, der dem Vernehmen nach in nächster Zeit bet den Finanzämtern ausgegeben wird der auch bei den Ortssteuei ämtern oder auf dem Rathaus zu bekommen ist.
Die Einkommenssteuerklärung, die Erklärung über die gesetzlichen Abzüge, ebenso wie alle anderen steuerlichen Erklärungen können jederzeit während der ortsüblichen Dien st stunden auf dem Finanzamt mündlich abgegeben werden.
Eine Befreiung von der gesetzlichen Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht auch für solche EinkommenS- träger nicht, die nur Arbeitseinkommen beziehen, weil die Einkommenserklärung mit dem Steuerabzug unmittelbar nicht« zu tun hat. Letztere ist nur a'.S Vorschußzahlung auf die mit H lfe der Einkommenserklärung endgültig festzusetzende Steuer zu betrachten. Doch wird es auf diesem Gebiet durch die geplante Lohnsteuer im Lauf des Jahres Aenderungen geben.
* Neuregelung der Postscheckordnung. Von zuständiger Seite wird mitgeuill: Vom 15. April ds. Js. an tritt, unter Aufhebung der Württ. Postscheckordnung für das deutsche Reich in Kraft. Die neue Postschi ckordnung bringt als wesentlichste Aenderung, daß die Personen, welche vom Postlcheckkunden zur Unterzeichnung von Ueberweisungen und Schecken ermächtigt worden sind, künftig auch die Berechtigung haben, nach dem Tode des Postscheckkunden das Konto weiterzuführen oder die Löschung des Kontos zu beantragen und das Rest- guihaben abzuheben. falls nicht der Postscheckkunde diese Befugnis im Unterschiiftsblatt beschränkt oder ausgeschlossen Hai.
Für die Postanstalten in Württemberg tritt bei der Bestellung der Zahlungsanweisungen im Ortsbestellbezirk gegen bisher keine Aenderung ein; sie werden nach wie vor ohne Rücksicht auf ihre Höhe mit den Geldbeträgen ins Haus zugestellt. Im Landbestellbezirk der Postanstalten in Württemberg werden, von einzelnen Ausnahmen bei besonderen Fällen abgesehen. Zahlungsanweisungen bis 5000 mit den Geldbeträgen ins Hans bestellt. Bis zum gleichen Höchstbetrag können den Landposiboten rmd Posthilfsstellen Zahlkarten übergeben werden.
Württemberg.
r Dt« heurige Saison. Liebenzell, 18. Apr. In einer Versammlung der Kurverwaltung teilte Siadtschulthciß Maule mit, daß für das hiesige Kur- und Badewesen Heuer mehr Reklame gemacht werden soll. Die Kurtaxe muffe um 50 Prozent erhöht werden, dennoch habe Liebenzell die niedersten Sätze unter allen Kurorten. Eine eigene Kurmusikkapelle könne wegen der Kosten Heuer nicht gestellt werden. Mt benachbarten Kapellen seien jedoch 30 Konzerte vereinbart, die einen Aufwand von 14 000 erfordern. An den Ban eines Konversationshauses sei in absehbarer Zeit nicht zu denken, dagegen solle die Wandelhalle erweitert werden.
Zum neuen württ. Fahrplanentwurf 1921/22.
Verhältnismäßig sehr spät, lange nach dem bayrischen und auch nach dem badischen Fahrplanentwurf ist am 11. April, der erste — in Wirklichkeit der zweite — Entwurf des von der Eisenbahn-Generaldtrektion Stuttgart bearbeiteten Fahrplans erschienen, der vom 1. Juni an in Kraft treten soll; seinem Erscheinen dürfte diesmal mit besonderer Svannung entgegengesehen werden, weil man längst wußte, daß wir uns auch in Deutschland entsprechend den Abmachungen auf der internationalen Fahrplankonferenz mit dem Erscheinen eines Jahresfahrplans vertraut machen müssen. Wenn auf diese ganzjährige Dauer auch in dem Entwurf nicht ausdrücklich hingewtesen ist, so deuten doch verschiedene Anzeichen darauf hin, so der Umstand, daß die Einschränkungen und Aenderungen bis 30. Sept. unv ab 1. Okt. überall vorgesehen find, und daß keine Gültigkeitsdauer wie früher festgelegt ist. Der erschienene Entwurf wird soweit die innerwürltembergischen Fahrpläne in Betracht kommen, wohl kaum noch wesentlich geändert werden. Auch nicht, soweit es sich um die großen internationalen Züge handelt. Die Festlegung auf einen Jahresfahrplan mögen einen der Hauptgründe für die Verzögerung in dem Erscheinen des mürtt. zweiten Entwurfes gebildet haben, der als solcher eine Unmenge Aenderungen am ersten Entwurf darstellt. Auch die Erhöhung der Fahrpreise ab 1. Juni wurde in dem Entwurf berücksichtigt. So finden wir als eigentliche Schnellzüge, bei deren Benützung die Zuschlagsgebühren zu bezahlen sind, nur noch die wirklichen Durchaanos und Fernschnellzüge 37 38, 33/32, 23/60, 53/52, v 18/4. v 68/69, 0 147/148, v 117/118, v 277/278, also dis großen v Züge des West Ost- n. des Nord SüdoerkehrS, während die seitherigen Schnellzüge 773/796 der Strecke Stuttgart-Tübingen in zuschlagfreie Erlzüge umgewandelt und die Zahl dieser Eilzüge nicht unwesentlich vermehrt wurde.
Den Wünschen der verschiedenen Landesgegenden wurde tunlichst Rechnung getragen. So hätte das württ. Oberland den längst gewünschten Früh- und Schnellzuqsanschluß von Friedrichshafen bezw. von Aulendorf an bekommen. Auch die Linie Plochingen—Tübingen isi mit oerschievenen neuen Anschlußzügen, wie den beiden Tag Eilzügen 793/778 bedacht worden. Die letzte Tagsve» bindung nach Tübingen wurde wesentlich später gelegt, ebenso die letzte Abendoerbindung nach Göppingen. Die Strecke Stuttgart—Böblingen—Horb wird ein neues Tages-v Zugspaar bekommen; die Strecke Aalen—Stuttgart einen Früh- und Abend- EilzugSanschluß. ein Zugspaar wird bis Nörd- lingen fortgesetzt, so daß auch die Verbindung zwischen den Städten der Remstalbahn und dem bayerischen Ried verbessert werden. Zudem wird ein neuer Anschluß über Nördlingen nach Augsburg geboten sein; bedauert werden muß freilich, daß sich die Führung eines der Stuttgart— Ulm—Münchener Schnellzugspaares über Gmünd—Aalen—Nördlingen—Donauwörth—Augsburg nicht ermöglichen ließ. ^ ^ ^
Auch in dem Wunsch nach Verbesserung der über Hergatz —Kißlegg—Leutkirch nach Memmingen führenden ZugSver- btndungen wurde wenigstens teilweise entsprochen.
Die Linie Pforzheim—Calw—Horb wird Anschluß an das neue Berlin— Stuttgart — Zürich—Mailänder v-ZugSpaar 277/278 b-zw. an Zug 37/38 bekommen.