tz Aus Stadl und Kreis caiw
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MenSmittelverjsrguW der Urlauber
^ In der Bevölkerung Auffassungen über die
sind immer noch irrige Lebensmittelversorgung «ir Soldaten während ihresUrlaubs Äu finden. Es wird deshalb darauf hingewiesen. Miß die Versorgung der aus Urlaub befindlichen Soldaten in folgender Weise geregelt ist:
^ Jeder Urlauber besitzt einen Urlaubsschein, auf dem vermerkt ist, wie lange er Ur- wub hat, und wie lange er von der Truppe versiegt worden ist. Auf Grund dieses Urlaubsheines geben die E r n ä h r u n g s ä m t e r für te auf dem Urlaubsschein vermerkte Urlaubs- Ait Lebensmittelkarten an die Urlauber aus. Für die Dauer der Reise werden die Urlauber entweder noch von ihrem Truppenteil Alit Lebensmitteln versorgt, oder sie erhalten ibon der Kommandantur oder vom Standort- ältesten) Neisemarken ausgehändigt. Kurzurlauber. die nur über Samstag-Sonntag Urlaub haben, werden entweder mit Lebensmitteln von Truppe v-rsorgt oder sie erhalten Neisemar- kn. Die Lebensmittelversorgung der Urlauber demnach in jeder Beziehung sichergestellt. Es besteht daher auch kein Anlas;, den Soldaten kar- stcnpflichtige Lebensmittel ohne Karten abzu- sgeben. Die Gaststätten und die Lebens- Kiittelverteiler sind auf Grund der besetzenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Me Abgabe von Karten zu verlangen. Ein kartenfreier Verkauf von Lebensmitteln führt zu einem unnötigen zusätzlichen Verbrauch von Lebensrnitteln und schädigt die deutsche Kriegsernäh- -rungswirtschaft im Kampfe gegen die englische Mushungerungsblockade. ß
Nächste Woche Wehrversammlungen
^ Am kommenden Montag beginnen bckannt- Zljch in unserem Kreis die diesjährigen Wehr- Aersammlnngcn. Wie wir dazu noch erfahren, Werden, mit Rücksicht ans die z. Zt. im Nord- Kesten des Wehrmeldebezirks herrschende Maul- Knd Klauenseuche vorläufig in den Gemeinden .des Kreises Calw, welche nördlich beziehungsweise nordwestlich der Linie Loffenau, Calm- Lach, Schömberg, Kapfenhardt, Nnterreichen- Mich liegen einschliesslich der genannten Drte Mine Wehrvcrsainmlnngen stattfindcn.
Beim Spiel fast ertrunken
- In Bad Tcinach siel ein kjähriger Knabe, beim Versuch mit einem gleichaltrigen Kameraden den stark angcschwollencn Rötenvach ans einem Brett zn überqueren, in das Askaltc Wasser. Ter Kleine wurde etwa 100 Meter vom Wasser forigerissen. Auf die Hilferufe seines Kameraden hin sprang der in der Mähe arbeitende Obcrbrandmeistcr Pg. Ban- scr herbei. Selbst tief im Wasser stehend, gelang es ihm, den Knaben, der bereits bewußtlos war, ans Land zn ziehen. Ter Kleine ist glücklicherweise ohne Schaden davongekommem
Vorgeschichtliche Funde in Nagold
- Nachdem vorher bei Grabungen ans H o h e n- ,nagold Spuren einer keltischen Besiedlung im Nagolder Talkessel in Form von irdenen Gefäßresten von Professor S ch n st e r, Architekt Münz und Tbcrrcallehrer Bahamer fest- gestellt worden waren, ist neuerdings ein vorgeschichtlicher I-nnd am Lemberg — einige Bronzcgegcnstände und ein durchlöcherter stei- ncncr Anhänger — von Professor Tr. Göß- ler als ältestes Zeugnis einer solchen Besiedlung im Nagolder Talkessel dokumentiert worden. Tic genannten Fundstücke dienten vor 2300 Jahren einer keltischen Iran als Schmuckstück.
1VÜ0 Meilen im Renntierschiitten
Der Welt bester Lapplandkenner Erich W n st m a n n spricht im Rahmen der Vortragsreihen des Deutschen Volksbildnngswerkes in der NTG. „Kraft durch Freude" am Sonntag abend im Hotel Adler in Bad Liebenzcll.
wie die Live» am rieich, Kroiillnn macht leicht und reich
tung haben. Ein Schmalfilm, hervorragende farbige Lichtbilder und eigene Aufnahmen lappländischer Lieder geben dem Vortrag die bildmäßige Umrahmung.
Gerade in dem Augenblick, wo die Welt mit gespannter Aufmerksamkeit die Entwicklung der Dinge in Finnland verfolgt, ist cs wertvoll, von^ einem weltbekannten Sachkenner dieses Gebietes Aufschluß zu erhalten.
Der neue Film
„Zwei Welten"
Dieser neue Terra-Filin ist aus unserer Zeit geboren. Alles darin ist leicht, froh und jung. Sein Schöpfer Gustaf Gründgens gab ihm folgenden Wunsch mit auf den Weg: Was ich möchte ist, daß die jungen Menschen, die diesen Film sehen, die jungen Menschen des Films als ihresgleichen betrachten und sagen: so sind wir! Der Film beschäftigt sich, um das kurz zn sagen, mit zwei großstädtischen
Jungen, die zur Erntehilfe ans ein Gut kommen und hier plötzlich, einer gesellschaftlich und geistig anderen Welt gcgenüberstchen. Die jungen merken, daß die „Alten" noch nicht so verkalkt sind wie man annahm, und die Landlcute sehen Plötzlich in den jungen Helfern mehr als nur angeberische Miniaturerwachsene, nämlich ein Paar zuverlässige Kerle.
Es ist also das Generationsproblem, das dieser Film m einer problematisch unbeschwerten Form anschneidet. Während Jda Wüst und Hadrian Netto in der arglosen Auseinandersetzung die ältere Generation verkörpern, sind für die Darsteller der Jugend bewußt vier Nachwuchsschauspieler, neue, junge, frische Gesichter gewählt worden. Man darf sich auf diesen neuartigen, interessanten Film freuen.
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Essringen, 28. Febr. Im Hirsch-Saal sprachen vor über 300 Volksgenossen aus Wringen und Schönbronn Kreislciter Wurster und Kreisbanernführcr Kalmbach über politische und landwirtschaftliche Tagcsfragen.
Was bringen die nenen Lebensmitteikarte«?
Onveräncierte Kationen — KunstkoniZ, Konserven, ^roekenpüaumen, Nilek
Die dem Verbraucher für die Zeit vom 11. März bis 7. April auf Karten zustehenden Lebensmittclmengen bleiben nach einem im „Deutscher. Reichsanzeiger" veröffentlichten Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft gegenüber den Nationen der Zu- teilunasperiode vom 12. Februar bis 10. März grundsätzlich unverändert. Gewisse Veränderungen ergeben sich jedoch 1. für die Butter- und Margarinerationen bei gleichbleibender Gesamt- settzüteilnng; 2. durch eine Sonderzuteilung von 125 Gramm Kunsthonig an alle Versorgüngs- berechtigten; 3 durch die Möglichkeit, an Stelle von 250 Gramm Nährmitteln Konserven, Trok- kenpflaumcn oder Kondensmilch zu beziehen.
Der Fettbezug
Die Versoraungsbercchtigten erhalten die Möglichkeit, an Stelle eines Teiles ibrer
Der Vortragende berichtet von einer drcijähri- ,gen Expedition, von abenteuerlichen und cr- Hbnisreichcn Strcifzügen durch den hohen Norden, von 1000 Meilen langen Fahrten im Renntierschlitten und von völkerkundlichen Arbeiten, die als Trennung germanischen Volkstums vom asiatischen zeitgeschichtliche Bedeu
^cargarineration die gleiche Menge Butter und an Stelle eines Teiles ihrer B u tter - ration die gleiche Menge Margarine nach ihrer Wahl zu beziehen. Die Gesamtfettrationen bleiben jedoch unverändert, lieber die näheren Einzelheiten werden die Verbraucher durch ein Merkblatt unterrichtet, das jedem Haushalt zusammen mit den Lebensmittelkarten ausgehändigt wird.
Verteilung von Kunsthonig
Vom 11. März bis 7. April erfolgt eine Sonderzuteilung von 125 Gramm Kunsthonig ,an" alle Versorgungsberechtigten. Der Kunsthonig wird auf die Abschnitte Fl. I der Reichs- flei sch karte für Normalverbraucher und der Reichsflcischkarte für Kinder bis zu sechs Jahren abgegeben. Zur Erleichterung des Warenbezuges tragen diese Abschnitte den Ausdruck: „125 Gramm Kunsthonig, Sonderzuteilung". Durch diese Sonderzuteilung wird die über die Reichs- settkarte für Kinder vorzunehmende lausende Verteilung von ebenfalls >25 Gramm Kunsthonig je Kind nicht berührt. Jedes Kind bis zu 14 Jahren erhält also in der Zeit vom 11. März bis 7. April 250 Gramm Kunsthonig, und zwar je zur Hälfte auf seine Fleisch- und Fettkarte.
Konserven, Trockenpflaumcn. Kondensmilch
Den Versorgnngsbercchtigtcn wird die Möglichkeit gegeben, an Stelle von 250 Gramm Nährmittel nach ihrer Wahl entweder eine '/,-Doss Obst- oder Gemüsekonserven oder 250 Gramm Trocken- Pflaumen <Backpflaumen) oder eine große Dose bzw. zwei kleine Dosen Kondensmilch zu beziehen. Die Ausgabe dieser Waren kann nur im Nahmen der vorhandenen Vorräte erfolgen. Es besteht also weder ein Anspruch auf Lieferung einer bestimmten Ware (Konserven, Trockenpflaumen oder Kondensmilch) noch überhaupt auf den Bezug einer dieser Waren an Stelle von Nährmitteln. Nährmittel können jedoch in jedem Falle bezogen werden. Werden Konserven, Trockenpflaumen oder Kondensmilch abgegeben, so haben die Verteiler die Abschnitte N II und N III zusammenhängend abzutrennen. Werden jedoch Nährmittel abgegeben, so haben die Verteiler die Abschnitte N I und N II zusammenhängend abzutrennen. Einzelne Abschnitte
stets nur der Abschnitt N II in Verbindung entweder mit dem Abschnitt N I oder mit dem Abschnitt N III.
Eierkarte und Karte für Marmelade / Zucker
Die NcichSkarte für Marmelade, Zucker und Eier ist aus Zweckmäßigkeitsgründen in zwei Karten aufgeteilt worden nämlich in eine Neichseier, karte und in eine Reich skarte für Mar- melade ündZ » cker. Selbstversorger in Eiern erhalten die Neichseierkarte nicht. Durch ein besonderes Merkblatt werden die Selbstversorger über die sie berührenden Fragen aufgeklärt. Als Selbstversorger gelten Personen, die Hühner oder Enten zum Zwecke der Eigenversorgung mit Eiern oder gewerbsmäßig halten, wobei die Zahl der gehaltenen Hühner oder Enten gleich, gültig ist. Die Neichseierkarte wird auch nicht für die Zeit äusgehändigt, in der die gehaltenen Hüh. ner oder Enten nicht legen. Die Gültigkeit der Neichseierkarte erstreckt sich auf sechs Zuteilungsperioden. Werden Versorgungsberechtigte während der Laufzeit der Neichseierkarte Selbstversorger in Eiern, so haben sie die Karte ihren Ernährungs- ämtern zurückzugeben. Es wird ausdrücklich darauf hjngewiesen, daß die Abgabe kartenpflichtiger Waren ohne Karten verboten und strafbar ist. Ebenso ist es nicht zulässig, unauSgenühte Karten, abschnitte dem Einzelhändler zu überlassen, ohne darauf Ware zu beziehen.
Die Bestellscheine sind in der Woche vom 4. bis 9. März bei den Verteilern abzugeben. Bei der Neichseierkarte, die sechs Bestellscheine enthält, von denen je einer für eine Zuteilungsperiode bestimmt ist, ist nur der Bestellschein 1 abzugeben. Es liegt un eigenen Interesse der Verbraucher, wenn sie die Bestellscheine möglichst frühzeitig von ihren Verteilern abtrennen lasten, da diese hierauf ihre Waren beziehen.
MsensmmZ M MiLsrkMte
Ein Umtausch von Waren, die auf die Kleiderkarte bezogen NMden, ist ge st all et, jedoch nur gegen Waren der gleichen Art und für denselben Karteninhaber. Der Käufer kann sich von einem Geschäft Waren nur dann zurücklegen lassen, wenn die entsprechende Anzahl fälliger Karteuabschnitte dafür abgetrennt bzw. der Bezugschein abgegeben wird. Die Waren dürfen
nur vier Wochen lang zurllckgeiegr werden; nach Ablauf dieser Frist verliert der Käufer den Anspruch auf die Ware und aus dies dafür abgegebenen Kartenabschnitte oder sonstigen Bezugsausweise.
Bei der Man ner-Klcidcrk arte wird kein Stoff zur Selbstanfertigung abgegeben. Lediglich für Nusbesterungszwecke können 4X25 Zentimeter Stoff bezogen werden. Auf der
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kllLSigs i-taut ist köüücb onck scbmerrboü. Hbsncü nocb c1sn> gut mit t>1iveo emc5smsn - sc^msst v/ifck cii« l-lovt v,iLcts5 g>ott unck geschmeidig.
Oo»»n luden: 22-90
Kleiderkarte sind dafür die Abschnitte mit den römischen Ziffern X bis XIII auf der linken Kartenseite vorgesehen.
Zur Trauerkleidung gehört für Männer eine schwarze Krawatte, ein Paar schwarze Stoffhandschuhe und ein Trauerflor, für Frauen entweder ein schwarzes Kleid oder ein schwarzes Kostüm, ein schwarzer Schal, ein Paar schwarze Stoffhandschuhe und ein Trauerflor. Schwarze Strümpfe können eventuell auf einen noch nicht fälligen Kontrollabschnitt und noch nicht füllige Punkte der Kleiderkarte bezogen werden. Verbraucher, die mehr als ein Stück bzw. ein Paar der zugelastencn Traucrkleidung unzulässigerweise erwerben, sehen sich der Gefahr der Entziehung ihrer Kleiderkarte aus. Es darf jetzt auch die Abgabe von Meterware zur Anfertigung von Traueroberkleidung erfolgen, jedoch nicht an die Käuferin selbst, sondern nur au die vom Käufer zu benennende Schneiderin.
Abiturienten im Arbeitsdienst
Nach einer Vereinbarung des Ncichsarbeits- führcrs mit dem Neichserziehungsminister haben ab 1. April sämtliche Abiturienten und Abiturientinnen mit Studiums-Absichten vor Beginn ihres Studiums den Neichs- arbeitsdienst abzuleisten. Für die arbeitsdienstvolluntauglichen Abiturienten und Nbitu- rientinnen wird ein Ausgleichsdrenst durchgesührt, der Pflicht ist. Alle Abiturienten mit Studiums- absichten müssen sich bis 15. März bei der Reichs- studentenführung. Sozialpolitisches Amt, ^Abteilung Arbcits», Wehr- und Ausglcichsdieult, Ber- lin-W 35, Friedrich-Wilhelm-Straße 22, melden. Meldungen zum Ausgleichs!) ienst der Studentinnen sind sofort an die Reichsstudenten, führung. Sozialpolitisches Amt. Abteilung Be- treuung und Förderung für Studentinnen, Bcr- lin-Charlottenburg 2. Hardenbergstraße 34, zu richten.
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Nach den Bestimmungen für Dienstverpflichtete und Gleichgestellte wird beim Vorhandensein einer eigenen Wohnung und mindestens eines zu unterhaltenden Angehörigen eine Sonderunterstützung als Mietbeihilfe gewährt. Der Reichsarbeitsminister hat jetzt angeordnet, daß auch alleinstehenden Dienstverpflichteten eine Sonderunterstützung in Höhe der halben Miete gewährt wird, soweit ihr Arbeitseinkommen infolge der Dienstleistung geringer ist als bisher und soweit ihnen die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zugemutet werden > kann.
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Zur Sicherstellung des Ofenbedarss von Siedlungen und privaten Neubauken ist. eine Sonderaktion für Oefen eingeleitet worden. Von den Arbeitsämtern werden Bezugscheine aus- gestellt. llebcrwiegend werden eisensparcnde Taueröfen ausgegeben.
Der Sinn der Sommerzeit
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treten zu lassen, nämlich bereits
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oder Ä III sind unaültia. Es ailt also
Mit Einführung der Sommerzeit ab 1. April haben wir in Deutschland die sogenannte „osteuropäische Zeit" während des Sommers erhalten, die in Aegypten, Bulgarien, Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Rumänien und in der Türkei als Normalzeit zur Anwendung kommt; sie geht unserer Normalzeit, der mittel- europäischen Zeit, eine Stunde vor. (Die Sowjetunion richtet sich nach der „Moskauer Zeit", die der mitteleuropäischen Zeit um zwei Stunden vorgcht.)
Deutschland war überhaupt der erste Staat, der eine Sommerzeit einführte. Das geschah während des Weltkrieges im Jahre 1916. Wenige Wochen darauf folgten zunächst Frankreich, dann England und später eine ganze Reihe wer« lerer Staaten dem Beispiel Deutschlands. Da die in Deutschland mit der Sommerzeit gemachten Erfahrungen günstig waren — eine wesentliche Ersparnis im Kohlenverbrauch bei -Hristellung von Leuchtgas und elektrischem LichMvurde festgestellt —, kam die Sommerzeit bei uns auch 1917 und 1918 zur Einsührung. Während aber nach Kriegsende die Absicht der damaligen deutschen Regierung, auch für 1919 wieder die Sommerzeit einzuführen, an der ablehnenden Haltung der Weimarer „Nationalversammlung" scheiterte, behielten die Wcststaaten die Sommerzeit bei. Nach Krieasbeginil ist in Frankreich eine Verordnung erschienen, wonach die Sommerzeit früher als gesetzlich vorgesehen eingeführt und die Normalzeit später wieder heraestellt werden kann. England hat beschlossen, die SommerMit im Jahre 1940 schon um zwei Monate frulAr als bisher
üblich in Kraft im Februar.
Wenn nunmehr Großdeutschland in dem ihm aufgezwungenen Kampf die Sommerzeit einführt, so geschieht es nicht, wie im Weltkriege, wegen bestehender Kohlenknappheit. Kohle ist bei uns genügend vorhanden, auch wenn gelegentlich einmal der Abtransport von den Halden durch außergewöhnlich katastrophale Wctterverhältnisse während der Kriegszeit aus Schwierigkeiten stieß. Aber cs crjcheint wünschenswert, den Verbrauch von Kohle für Beleucht ungs- zwccke einzuschränken, dafür aber vor allem die Betriebe der Kriegsindustrie noch reichlicher zu beliefern und — insbesondere auch Koh- len für den Export in das neutrale Ausland — bereitzustellcn.
Vor allem aber spielt neben diesen wichtigen materiellen Gründen ein sehr starkes ideelles Motiv eine große Rolle, nämlich die Förde- rung der Volks gesund heit. Für die breite Masse der Arbeiter und Angestellten ist es von größter Bedeutung, wenn sie das Tageslicht nach Beendigung der Berufsarbeit um eine Stunde länger genießen können. Nicht nur die Gesund- heit wird dadurch gefördert, auch die Arbcits- freudigkeit erhält einen Auftrieb. Tie Ver- mehrung der Freizeit um eine Ta-" kl/§chtitunde kommt der körperlichen Ertüchtigung zugute, der Sport kann intensiver gepflegt werden: wer ein Grundstück besitzt, kann sicki seiner Bebauung besser widmen: wer nach der Arbeit ins Freie Witt, kann seine Wanderung Weiler curßdehnen.
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-ei /LuM KratEaAe ltamn cisMn, wie g«t man tat, sich weise einzl,<lchi>änke«/*
* stiiciit so ciomit ^irkrckostsn, olr göbs s; ksuks rvesi-cki-simol soviel.
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