/imtllche öekanntmachungen

Erfaffung der Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1SV4 und 1S08

Durch die Proklamation der Reichsregierung an das Deutsche Volk und das Gesetz fiir den Ausbau der Wehrmacht vom 16. März 1935 wurde die allgemeine Wehrpflicht wieder eingesllhrt.

Aus Grund des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 und der Ver­ordnung über das Ersassungswesen vom 15. Februar 1937 ergeht nachstehende

Aufforderung:

Alle wehrpflichtigen Deutschen der Geburtsjahrgänge 1904 und 1905, dieam 29. Fan. 1940 (Stichtag) ihren dauernden Aufenthalt im Kreis Calw haben, haben sich am Ort ihres dauernden Aufenthalts bet der polizeilichen Meldebehörde (Bürgermeister) persönlich zur An­legung des Wehrstammblattes anzumelden und zwar in der Zeit vom 29. Januar 1940 bis elnMlietzlich IS. März 1940.

Der genaue Zeitpunkt wird von den Bürgermeistern noch jeweils bekanntgegeben. Personen, die aus den Grenzgebieten -»gewandert find, haben sich an ihrem augenblicklichen Auf­enthaltsort zur Erfaffung zu melden.

Jeder Dienstpflichtige hat zwei Patzbilder in der Größe 37 X 52 mm vorzulegen, aus denen er in bürgerlicher Kleidung ohne Kopf­bedeckung abgebildct ist? Das Lichtbild hat den Dienstpflichtigen im Brustbild von vorne gesehen darzustellen. Die Paßbilder find aus der Rückseite von der polizeilichen Meldebehörde mit Vor- und Familiennamen und Geburtsdatum zu versehen.

Fm übrigen verweise ich auf meine Bekanntmachung vom 2. Mai 1939 betr. Erfassung der Geburtsjahrgänge 1919 und 1920 (Schwarz- waldwacht Nr. 103 vom 4. Mai 1939, Gesellschafter Nr. 104 vom 5. Mai 1939, Enztäler Nr. 104 vom 5. Mai 1939, Schwarzwälder TageszeitungÄus den Tannen" Nr. 104 vom 5. Mas 1939). Die darin getroffenen weiteren Anordnungen gelten entsprechend.

Calw, den 2. Februar 1940. Der Landrat.

Ausbruch

der Maul- und Klauenseuche

Fm Gehöft des Gottlob Nittel. Sensenmacher in Niebelsbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Auf Grund des Vlehseuchengesetzes und der 182 192 der Ausführungsverordnung hierzu vom 11. Juli 1912 ergehen folgende Anordnungen:

») Sperrbezirk: Die Gemeinde Niebelsbach d) Beobachtungsgebiet: In das Beobachtungsgebiet wird die Ge­meinde Ottenhausen einbezogen.

c) 15 km- Umkreis: Der 15 km- Umkreis im Kreis Calw bleibt unverändert.

Im übrigen gelten die in meiner Bekanntmachung vom 19. 1. 40 (Obernhausen-Gräscnhausen) erlassenen Anordnungen.

Lalw, 2. Februar 1940.

Der Landrat.

Stadt Calw

Lebensmittelkartenausgabe

für die Zelt vom 12. 2. 1940 bis 10. 3. 1940 ersolgt in der städt. Aus­gabestelle sllr Bezugskarte» Marktplatz 30 in folgender Reihe:

Stadt Talw:

Buchstabe z bis v einschl. am Montag, den 5. 2. 49 vormittags

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Mittwoch»

S. 2. 49 nachmittags

9.2.49 vormittags 9.2. 49 nachmittags

7.2.49 vormittags , 7.2.49 nachmittags

Vormittags von 8.30 bis 12.30 Uhr, nachmittags von 2.30 bis 5.30 Uhr.

Für di« Reihenfolge ist bestimmend der Familienname des tzaus- haltsvorstands.

Für den Borort Alzenberg mit Wimberg erfolgt die Lebensmittel- kartenausgabe am Donnerstag, den 8. 2. 40, nachmittags von 2L0 bis 5.30 Uhr im ehemaligen Rathaus in Alzenberg.

In Verbindung damit werden Zusatzseisenkarten für Quartiergeber sllr den Monat Januar 1940 gegen Vorlage des Quartierscheines aus- gegeben.

An diesen Tagen werden keine Bezugsscheine fiir Spinnstoff und Echuhwaren ausgegeben.

Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß Personen, die zum Reichsarbeitsdienst und Wehrdienst einberusen werden, am Tage vor der Gestellung ihre sämtlichen Lebensmittelkarten und die Seifen­karte bei der Ausgabestelle für Bezugskarten abzugeben haben. Auch ist die Rcichskleiderkarte solcher Einberufenen innerhalb 3 Monate vom Tage der Einberufung an, bei Arbeitsmaiden innerhalb 1 Monats vom Tags der Einberufung an, der Ausgabestelle für Bezugskarten zurück- jUgeben.

Calw, den 2. Februar 1940

Der Bürgermeister: <Nöhner.

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Bekanntmachung

über Benachrichtigung der Ankunft von Wagenladungen

Um die rasche Entladung der Eisenbahnwagen auf Grund der Beiord­nung des Herrn ReichswirtschaftSniinisters über die Entladung von Waren vom 30.11.1939 (RGBl. 1 1939 Nr. 239 v. 1.12.39) zu deichleu- nige», muß die Reichsbahn Gelegenheit haben, Wagenladungen den Empfängern an Werktagen bis 20.09 Uhr und an Sonn- und Feier­tagen bis 14.00 Uhr anmelden zu können. Die Empfänger von Wagen­ladungen werden daher dringend gebeten, ihre Fernsprecher entspre­chend besetzt zu halten.

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Dienstag, 13. Febr.1949

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Am Samstag, den 19. Februar 1949, findet in der Tierzuchthalle in Herrenberg eine

Zuchtviehversteigerung

statt. Austrieb ISO Darre« und «ine An»ahl Kalbinnen.

Beginn der Sonderkörung:

Freitag, den 9. Februar 1949, nachm. 13.99 Uhr.

Beginn der Versteigerung:

Samstag, de« 19. Februar 1949. vorm. 19.99 Me.

Das große Angebot an Farren sichert den Gemeinden und Farrenhaltern besonders günstige Einkaussgeiegenheit..

Personen aus Sperr- und Beobachtungsgebieten ist dtzr Besuch der Veranstaltung verboten. Sämtliche Besucher haben Personalausweise mitzusühren.

Die Lierzuchtämter Herrenberg «nd Ludwigsburg.

Bad Teinach, 2. Februar 1940

Todesanzeige

Verwandten, Freunden und Bekannten geben wir die schmerzliche Nachricht, daß unser lieber Pater, Schwiegervater und Großvater

Michael Ronnenmann

nach langem, schwerem Leiden im Alter von 6? Jahren unerwartet rasch von uns geschieden ist.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Familie Otto Kummer «nd Geschwister Ronnenmann

Beerdigung Sonntag 15 Uhr.

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Agenbach. 3. Februar 1940.

Todesanzeige

Mein lieber Mann, unser guter ireubesorgter Vater, Großvater und Schwiegervater

Johannes Wurster

«emeindepfleger

ist am Freitag, 2. Februar, vormittags, im Kreiskran­kenhaus Lalw im Alter von fast 60 Jahren verschieden. Dies teilen wir Freunden und Bekannten und allen Teilnehmenden hierdurch mit.

In tiesem Leid

Die Gattin: Anna Barbara Wurster, geb. Schleeh Die Kinder: Friedrich Wurster

Marie Wurster mit Saften Marlin Wurster «nd Enkelkind

Beerdigung: Sonntag nachmittag 2 Uhr.