Amtliche öekanntmachungen

Stadt Calw.

Srnndstencr und Geimbestem 1838

Die Grundsteuer für bebartte und unbebaute Grundstücke und für lmrd- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Gewerbe­steuer werden nach der reichsrechtlichen Neuordnung der Real» steuern aus Steuermeßbeträgen, welche vom Finanzamt fest­gesetzt sind, erhoben. Die Grundsteuer- und Gewerbesteuermeß­bescheide 1938 gehen den Steuerpflichtigen mit einem Gcwerbe- steuerbescheid und der Steuerabrechnung für das Rechnungsjahr 1938 in den nächsten Tagen zu. Die Steuerberechnung erfolgte auf Grund des sogen. Hebesatzes aus den Steuermeßbeträgen. Die vom Württ. Innenminister am 6. Oktober 1939 und von der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwal­tung am 12. Oktober 1939 genehmigten Hebesätze für das Rech­nungsjahr 1938 betragen für:

Gewerbe. 300 v. H.

Land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 170 v H.

andere Grundstücke (vor allem Gebd.) 103 v. H.

Soweit in einigen Fällen die Anwendung des neuen Grund­steuerrechts bei bebauten und unbebauten Grundstücken zu Be- kastungserhöhungen gegenüber 1937 von mehr als 40 v. H. führen, sind mildernde Uebergangsmaßnahmen vorgesehen (vgl. hierzu die weiteren Ausführungen in diesem Blatte.)

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Restschuldigkeit innerhalb eines Monats an die Stadtkaffe zu begleichen. Eine etwaige Zuvielzahlung wird mit der Steuerschuldigkeit für das Rechnungsjahr 1939 verrechnet. Die Vorauszahlungen für das Rechn.-Jahr 1939 sind nunmehr unter Zugrundelegung der für das Rrchn.-Jahr 1938 festgesetzten Jahressteuerschuld zu ent richten

Wegen der Einspruchsfrist wird auf die Belehrung über die Rechtsmittel in den Grundsteuermeßbescheidcn und Gewerbe­steuermeßbescheiden hingewiesen.

Jede weitere Auskunft erteilt das städt. Steueramt.

die Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, die inländischen offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und die ähnlichen Gesellschaften,

deren Gesamtvermögen 10 000 übersteigt,

6. alle beschränkt Vermögensteuerpflichtigen, die Vermögen im Inland haben,

über ihr Jnlandsvermögen,

7. jeder, der vom Finanzamt dazu besonders aufgefordert wird.

Die nach Ziff. 1 bis 3 und 7 in Betracht kommenden Steuer­pflichtigen haben das Vermögen der Personen, die mit ihnen zusammen zu veranlagen sind,

a) der nicht dauernd getrennt lebenden Ehefrau,

b) solcher minderjähriger Kinder und anderer minderjähriger Angehöriger (§ 10 Ziff. 3 bis 6 des Steueranpaffungs- gesetzes) die zu ihrem Haushalt gehören,

mitzuberücksichtigen.

Unrichtige oder unvollständige Erklärungen sind unverzüglich nach der Entdeckung zu berichtigen.

Hirsau, im Januar 1940.

Das Finanzamt.

->

I^ÄNgot k-ialc!

Ku6i Weinberg

Die 6>e§clM§§ieHe

unseres Verlages delincket sich sd 2Z. öanusr Leiierrtrar;e2Z (früheres llsgblslt-baus)

Zchwarrwalä-Äachl 6nM

WA

WWMWNL

-WP,

Kd

grüLsn als Vsrlobls

Calw, den 26. Januar 1940.

Der Bürgermeister: G ö h n e r.

Oeffentliche Aufforderung

zur Abgabe von Steuererklärungen.

<Die Erklärungen für die Einkommensteuer, Wehrsteuer, Ge­winnfeststellung, Körperschaststeuer und Umsatzsteuer 1939, so­wie für die Gewerbesteuer und die Vermögensteuer 1940 sind m der Zeit

vom 1. bis 29. Februar 1940

unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke beim zustän­digen Finanzamt abzugeben.

Einkommenftruererkliirungen haben abzugeben:

1. Unbeschränkt Steuerpflichtige,

») wenn das Einkommen den Betrag von 8 000 über­stiegen hat, oder

d) wenn das Einkommen weniger als 8 000öT^, aber mehr als 1000^-,^ betragen hat und darin Einkünfte von mehr als 300 enthalten sind, die weder der Lohnsteuer noch der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, oder

c) wenn in dem Einkommen kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als lOOOdA--^ enthalten waren und der Steuerpflichtige für den Veranlagungszeitraum in die Steuergruppe I oder II fällt, oder

ä) ohne Rücksicht auf die Höbe des Einkommens, wenn es ganz oder teilweise auW Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständi­ger Arbeit bestanden hat und der Gewinn aus Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln ist, oder ermittelt wird, oder

e) wenn sic vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuer­erklärung anfgefordert werden.

2. Beschränkt Steuerpflichtige über die inländischen Einkünfte im abgelaufenen Kalenderjahr,

») wenn die gesamten inländischen Einkünfte nach Abzug der Einkünfte, die der Lohnsteuer oder der Kapital­ertragsteuer unterlegen haben, lOOO^A^t überstiegen haben, oder

d) ohne Rücksicht auf die Höhe der inländischen Einkünfte, wenn diese ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bestanden haben und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusscs ermittelt wird, oder

c) wenn sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuer­erklärung aufgefordert werden.

Vrrmögenserklärungen haben nach H 12 der Durchführungs­verordnung zum Vermögcnsteuergesetz in der geänderten Fassung vom 22. November 1939 (RGBl. I S. 2271 und RStrBl. S. 1135) einzureichen:

1. Verheiratete oder Verwitwete, wenn ihr Gesamtvcrmögen 20 000RM übersteigt (Ausnahmen s. Ziffer 3),

2. Ledige (Ausnahmen s. Ziff. 3), wenn ihr Gesamtvermögen 10000Ä<-4l übersteigt,

3. Juden und mit Jüdinnen Verheiratete, wenn ihr Gesamt­vermögen 5000Z^e übersteigt,

4. alle Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaf­ten, bergrechtlichen Gewerkschaften,

5. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die Versiche- runasvereine auf Gegenseitigkeit, die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, die nicht rechtsfähigen Ber­lin«, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen,

Osiw

l_Uk66k

r. Lr. im

3anusr1S40

^__

/-->

Ick übe meine?raxis in

Ltammkeiin u. OeekerMronn

vnecker aus.

8» 816MM16I', staatl. §epr. Dentist

^^_-

Altburg, 26. Januar 1940

Danksagung

Für die zahlreichen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme bei dem Hinscheiden unseres lieben Vaters, Großvaters und Urgroßvarers

3akob Friedrich Mohr

sprechen wir unfern herzlichsten Dank aus. Insbesondere danken wir für die trojlrei'chen Worte des Herrn Pfarrer Dierlamm am Grabe, dem Leichenchor unter Leitung von Herrn Oberlehrer Schnaitmann, Schwester Lina für die aufopfernde Pflege fowle fiir die zahlreiche Be­gleitung zu feiner letzten Ruhestätte.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Ättrcä Ante

loerben »cdaF« /lurglelod im l/m«atz u/ick ru/fieckene diuncken.

»»LMM

Warnung!

Sollte ich noch das Geringste über meineTochterPaulahören, werde ich gerichtlich Vorgehen.

August Geiger

Bezirks-Kaminfegermeister, Calw

Ein schönes 13 Monate altes

Zuchlrind

verkauft

Christian Keppler, Emberg

Heute Samstag verkauft «in Paar stärkere u. zwei Paar leichtere

ckes Kcic/ir/u/trc/mtrbllncker7

LWkWeiile

Johanne« Schwämmt«

KeMse SsGiaS

Herr Otto Weber, Dreher» Brrlin-Schünebg., Krauz-Kopp-Straße 73, schreibt am 12.11.89; 13 Wochen lag ich fest an Ischias und sollte ins Krankenhaus. Da nahm ich Trineral- Ovaltabletten. Ich bin von dem Tage an arbeiten gegangen. Nahm immer bei heftigen Schmerzen Trineral-Ovaltabletten. Nun ist das Leiden ver­schwunden, und ich kann jedem tn solchen Fällen nur Trineral- Ovaltabletten empfehlen."

Bei allen Erkältungskrankheit«». Grippe. Rheuma. Ischias, Nerven» und Kopfschmerzen haben sich die hochwirksamen Trineral-Ovaltabletten besten» bewährt. Keine unangenehmen Nebenwirkungen auch bet Magen-. Her,- oder Darmemvkinültchkeit. Machen auch Sie einen Ver­sucht Packung Ai Tabletten « « r 79 Pfg. In einschlägigen Apotheken erhältlich oder durch Trtneral GmbH.. München 27.

Lehrling gesucht

Flotter Junge kann sofort oder später elntreten bei

A. Müller, Brot- u. Feinbäckcrei Lalw, am Marktplatz

Schlachlpserde

Kaust zu Höchstpreisen Pferde.

großschlächterei Eugen Stöhr Kirchheim L. Tel. 662 u. Köln/Rh.

,ss Nsu» <ür cksn gutsn Linksut

gsmzll- u. fliesten-

»islSaag

in ptorrksim

Leks kistzS«- a-Slarnsnstr.

ü

ß

AoKect AscA"

Lines cker repräsentativsten und srkolLreickstea kilmkunstrverke unserer 2eit, ein eleutscker kilrn von WeltseltunA und köcksten UnsrelcdnunAen in» In- unck Äuslavck. Das Dsbensbilck eines Krollen Hrrtes, eines Keniaten korscksrs, eines ussterd» licken IVvdltäters ckor dlenscdkeit.

Huck kür Dick k

Mle IVeit sprickt Ssvon!

lecker innS ikn ^essken Kaden!

LilllAster klslLkür cknAenckllcdv 40 kkA.

Darin ckie allerneneste IVockeosckan l

Vorstellungen: Samstag skenck 8 I7dr, Lonntax nackmittaLs 2 Ddr» 5 Ddr nnck sdencks 8vdr

Voikriiiesrer.e«!«

Wir suche» einen

Hilssarbkiler

für unser Zentrailager zu baldigem Eintritt.

Einem begabten

jungen Mn«

ist Gelegenheit geboten, sich als Lagerhalter auszubil- den.

BMMe»

SenossknWi

1

SosIamN kv«Ikn>o«, Via WM ro

Serrnssssn

vekleil «eroen tc«nn. ^Iler uav Oeacslectir gneeden. Vor»»i»t 6«e ki»«»»«>> -

sir o,°>iM»wn.ic

1 MbnnN. -1- z MNMIIUtllM,

sclimieckeis.

illc V/irtscbskten geeignet, billig ru vei ksuken.

Usus VValitesruko, ttirssu Dblsrickstrsüs 133.

Ordentliches

Mädchen

nicht unter 20 Jahren, gesucht. Maria Hahn, Lederstr. 26

>

Uleäer 5o!äat im?eläe

liest gern reine llelmstreitung. llsssen §Ie ihm täg­lich äie .5 ch w s r r w s I ä-w acht' äurch Ni« frlck- past rurenäen. vss kostet nur lllll. i.50 im lllonrt. weitere Korten entstehen nicht.