Amtliche öekanntmachungen
Stadt Calw.
Srnndstencr und Geimbestem 1838
Die Grundsteuer für bebartte und unbebaute Grundstücke und für lmrd- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Gewerbesteuer werden nach der reichsrechtlichen Neuordnung der Real» steuern aus Steuermeßbeträgen, welche vom Finanzamt festgesetzt sind, erhoben. Die Grundsteuer- und Gewerbesteuermeßbescheide 1938 gehen den Steuerpflichtigen mit einem Gcwerbe- steuerbescheid und der Steuerabrechnung für das Rechnungsjahr 1938 in den nächsten Tagen zu. Die Steuerberechnung erfolgte auf Grund des sogen. Hebesatzes aus den Steuermeßbeträgen. Die vom Württ. Innenminister am 6. Oktober 1939 und von der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung am 12. Oktober 1939 genehmigten Hebesätze für das Rechnungsjahr 1938 betragen für:
Gewerbe. 300 v. H.
Land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 170 v H.
andere Grundstücke (vor allem Gebd.) 103 v. H.
Soweit in einigen Fällen die Anwendung des neuen Grundsteuerrechts bei bebauten und unbebauten Grundstücken zu Be- kastungserhöhungen gegenüber 1937 von mehr als 40 v. H. führen, sind mildernde Uebergangsmaßnahmen vorgesehen (vgl. hierzu die weiteren Ausführungen in diesem Blatte.)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die Restschuldigkeit innerhalb eines Monats an die Stadtkaffe zu begleichen. Eine etwaige Zuvielzahlung wird mit der Steuerschuldigkeit für das Rechnungsjahr 1939 verrechnet. Die Vorauszahlungen für das Rechn.-Jahr 1939 sind nunmehr unter Zugrundelegung der für das Rrchn.-Jahr 1938 festgesetzten Jahressteuerschuld zu ent richten
Wegen der Einspruchsfrist wird auf die Belehrung über die Rechtsmittel in den Grundsteuermeßbescheidcn und Gewerbesteuermeßbescheiden hingewiesen.
Jede weitere Auskunft erteilt das städt. Steueramt.
die Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, die inländischen offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und die ähnlichen Gesellschaften,
deren Gesamtvermögen 10 000 übersteigt,
6. alle beschränkt Vermögensteuerpflichtigen, die Vermögen im Inland haben,
über ihr Jnlandsvermögen,
7. jeder, der vom Finanzamt dazu besonders aufgefordert wird.
Die nach Ziff. 1 bis 3 und 7 in Betracht kommenden Steuerpflichtigen haben das Vermögen der Personen, die mit ihnen zusammen zu veranlagen sind,
a) der nicht dauernd getrennt lebenden Ehefrau,
b) solcher minderjähriger Kinder und anderer minderjähriger Angehöriger (§ 10 Ziff. 3 bis 6 des Steueranpaffungs- gesetzes) die zu ihrem Haushalt gehören,
mitzuberücksichtigen.
Unrichtige oder unvollständige Erklärungen sind unverzüglich nach der Entdeckung zu berichtigen.
Hirsau, im Januar 1940.
Das Finanzamt.
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Calw, den 26. Januar 1940.
Der Bürgermeister: G ö h n e r.
Oeffentliche Aufforderung
zur Abgabe von Steuererklärungen.
<Die Erklärungen für die Einkommensteuer, Wehrsteuer, Gewinnfeststellung, Körperschaststeuer und Umsatzsteuer 1939, sowie für die Gewerbesteuer und die Vermögensteuer 1940 sind m der Zeit
vom 1. bis 29. Februar 1940
unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Einkommenftruererkliirungen haben abzugeben:
1. Unbeschränkt Steuerpflichtige,
») wenn das Einkommen den Betrag von 8 000 überstiegen hat, oder
d) wenn das Einkommen weniger als 8 000öT^, aber mehr als 1000^-,^ betragen hat und darin Einkünfte von mehr als 300 enthalten sind, die weder der Lohnsteuer noch der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, oder
c) wenn in dem Einkommen kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als lOOOdA--^ enthalten waren und der Steuerpflichtige für den Veranlagungszeitraum in die Steuergruppe I oder II fällt, oder
ä) ohne Rücksicht auf die Höbe des Einkommens, wenn es ganz oder teilweise auW Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bestanden hat und der Gewinn aus Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln ist, oder ermittelt wird, oder
e) wenn sic vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung anfgefordert werden.
2. Beschränkt Steuerpflichtige über die inländischen Einkünfte im abgelaufenen Kalenderjahr,
») wenn die gesamten inländischen Einkünfte nach Abzug der Einkünfte, die der Lohnsteuer oder der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, lOOO^A^t überstiegen haben, oder
d) ohne Rücksicht auf die Höhe der inländischen Einkünfte, wenn diese ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bestanden haben und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusscs ermittelt wird, oder
c) wenn sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden.
Vrrmögenserklärungen haben nach H 12 der Durchführungsverordnung zum Vermögcnsteuergesetz in der geänderten Fassung vom 22. November 1939 (RGBl. I S. 2271 und RStrBl. S. 1135) einzureichen:
1. Verheiratete oder Verwitwete, wenn ihr Gesamtvcrmögen 20 000RM übersteigt (Ausnahmen s. Ziffer 3),
2. Ledige (Ausnahmen s. Ziff. 3), wenn ihr Gesamtvermögen 10000Ä<-4l übersteigt,
3. Juden und mit Jüdinnen Verheiratete, wenn ihr Gesamtvermögen 5000Z^e übersteigt,
4. alle Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften, bergrechtlichen Gewerkschaften,
5. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die Versiche- runasvereine auf Gegenseitigkeit, die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, die nicht rechtsfähigen Berlin«, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen,
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Altburg, 26. Januar 1940
Danksagung
Für die zahlreichen Beweise herzlicher Liebe und Teilnahme bei dem Hinscheiden unseres lieben Vaters, Großvaters und Urgroßvarers
3akob Friedrich Mohr
sprechen wir unfern herzlichsten Dank aus. Insbesondere danken wir für die trojlrei'chen Worte des Herrn Pfarrer Dierlamm am Grabe, dem Leichenchor unter Leitung von Herrn Oberlehrer Schnaitmann, Schwester Lina für die aufopfernde Pflege fowle fiir die zahlreiche Begleitung zu feiner letzten Ruhestätte.
Die trauernden Hinterbliebenen.
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Warnung!
Sollte ich noch das Geringste über meineTochterPaulahören, werde ich gerichtlich Vorgehen.
August Geiger
Bezirks-Kaminfegermeister, Calw
Ein schönes 13 Monate altes
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Christian Keppler, Emberg
Heute Samstag verkauft «in Paar stärkere u. zwei Paar leichtere
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Johanne« Schwämmt«
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