Seite 6 Schwarzwald-Wacht
Montag, den 15. Januar 1940
Unglück am unbeschrankten Bahnübergang
Renningen, Kr. Leonberg. Am Samstag srüh um 4.4» Uhr wurde zwischen dem Bahnhof Renningen und dem Haltepunkt Renningen-Süd auf dem unbeschrankten schienengleichen Ueber- gang der Straße Renningen—Malmsheim über die Bahn Renningen—Böblingen ein Personenkraftwagen von der Lokomotive eines Güterzugs erfaßt und zertrümmert. Dabei wurden die beiden Ansasien des Kraftwagens, Bauleiter Freh aus Sindelfingen und Bauleiter Schmid aus Malmsheim getötet. Der Lokomotivführer hatte die v rgeschriebenen Läute- und Pfeifsignale gegeben. Di« Untersuchung über dir Ursache des'Nn- glücks ist im Gange.
88jähriger als Heiratsschwindler
Ravensburg. Der 68 Jahre alte Hermnan H. stand vor dem Amtsgericht wegen Betrügereien und Heiratsschwindels. Er hatte im Frühjahr IS36 in einer Zeitung «in Heiratsgesuch aufgegeben, auf das sich drei Mädeln gemeldet hatten. Aus einem älteren Fräulein in Winterthur (Schweiz), dem er das Heiraten versprach, lockte er tausend Franken heraus. Für die beiden anderen in Zürich wohnhaften Mädchen, die jünger waren, kam er als Heiratskandidat nicht mehr in Frage; bei ihnen verstand er es de irch, daß er von einer ameri- kanisckien Erbschaft in Höhe von einer halben Million Mk. faselte, sie um 600 bzw. 700 Franken zu erleichtern. Wegen ähnlicher Machenschaften hatte H. schon vor Jahren hinter Schloß und Riegel gesessen; jetzt schickte ihn das Amtsgericht erneut vier Monate ins Gefängnis.
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Silberplakette für Commodore Ahrens
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Kl. Berlin, 14. Jan. Die. Bereinigung Carl Schurz hat dem tapferen Kapitän des Lloyd- Dampfers „Bremen", Commodore Ahrsens, die silberne Carl-Schurz-Plakette ver- liehen. In einem feierlichen Empfang in Berlin wurde sie ihm gemeinsam mit einer Urkunde, durch
di« Commodore Ahrens zum lebenslänglichen Mit- glied der Vereinigung ernannt wurde, überreicht.
Zwei Fabriken ausgebrannt
L > , o o d « rt« k t so» dlS-kr-,,, äm. Magdeburg, 14. Jan. Hier brach ein Groß- seuer aus. das innerhalb kurzer Zeit die Dach- Pappenfabrik Mittag und Meier und die Fnß- bodenfabrik Grabedünkel u. Co. in Schutt und Asche legte. Der Brand ist dadurch entstanden, daß beim Austauen von Leitungen aus einem Teerkessel Plötzlich «ine Stichflamme hoch schoß und die ganze Umgebung in Brand fetzte. Auch die Teermasse sing sofort Feuer und verbreitete die Flammen rasch durch alle Räume.
Für 45 VOV Mk. Stoffe ohne Bezugsschein
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rg. Kottbus, 14. Januar. Zwei Tuchfabrikanten aus Niederlausih hatten sich vor einem Sondergericht, das in Kottbus tagte, wegen schwerster Bergehen gegen die Kriegswirtschaftsgesetze zu verantworten. Beide Brüder hatten aus niedriger Gewinnsucht nach der Einführung der Bszugsscheinpflicht Spinnstoffe weiter ver- kauft und sogar in einem Rundschreiben ihr« Vertreter aufgefordert, Bestellungen auch dann aufzunehmen, wenn keine Bezugscheine beigebracht werden könnten. Bis 22. November haben sie ins- gesamt 1183 Lieferungen im Werte von fast 45 000 Mark getätigt. Das Gericht verurteilte die beiden Volksschädlinge zu je sechs Jahren Zucht- Haus. -
Eisenbahnunglück in Belgien
Brüssel, 14. Jan. Im Industriegebiet de? Hcnnegaues fuhr nachts in Morage ein Güter- zua der Werkbahn auf einen mit Arbeitern besetzten Zug auf. Zwanzig Arbeiter wurden dabei verletzt, darunter zehn lebensgefährlich. Die Lokomotive des Eüterzuges entgleiste und wurde zertrümmert.
Strenge Kälte auch in Spanien Madrid, 14. Januar. In ganz Spanien herrscht starke Kälte, die weiter andauert. Die Gebirgspässe nach Avila, in denen der Schnee drei Meter hoch liegt, sind unpassierbar; in Avila selbst herrschen 10 Grad Kälte. Die Mittel
meer lüste bei Valencia wird von schweren Regcustürmen heimgesucht. Weite Küstenflächen und selbst die Vororte von Valencia sind überschwemmt. An der Atlantikküste wurden im Sturm bei Vigo zwei Fischer über Bord gespült, die ertranken.
38 000 Erdbebenopfer in der Türkei
Ankara, 14. Januar. Das Blatt „Cumhuriyet* meldet, daß die Zahl der Todesopfer der Erdbebenkatastrophe in der Türkei auf 38 000 ange- tvachsen ist. Es entfallen davon auf Ersingan IS 600. Siwas 11000, Totka 6300, Ordu 2000 und Giresun 1300 Tote. Die gesamte Türkei leidet unter einem erneuten Kälteeinbruch. Das Thermometer sank bis auf 30 Grad unter Null. Allerorts herrschen heftige Schneestürme.
Der deutsche Botschafter in Ankara hat der türkischen Regierung mitgeteilt, daß das deutsche Krankenhaus in Istanbul sämtliche leeren Betten zur Aufnahme Verletzter aus dem anatolische» Erdbebciigcbiet zur Verfügung stellt. Die türkische Negierung hat dieses Angebot mit Dank angeiwmmen. Ferner sind deutsche Transport« mit Medikamenten, .Verbandstoffen und chirurgischen Instrumenten in Istanbul eingctroffen.
Nach einer Mitteilung des Oberkommandos der Wehrmacht werden Wehrmachtsangehörige aufKraftposten kostenlos befördert. Als Fahrtausweis dient ein von der Vorgesetzten Dienststelle für die Kraftpost besonders auszustellender Wehrmachtsfahrschcin.
Eine Verordnung des Ministerratcs für die Neichsverteidigung stellt sicher, daß Beamtenstellen, die den Militäranwärtern, den Anwärtern des Neichsarbeitsdienstcs und den Versorgungsanwärtern des alten Rechtes Vorbehalten sind, für die Dauer des besonderen Ein satzcs der Wehrmacht nicht anderweitig mit Beamten besetzt werden dürfen. Diese Stellen bleiben vielmehr den berufenen Militäranwärtern usw. reserviert: sie dürfen nur vorläufig mit Angestellten oder Arbeitern besetzt werden. Die Besetzung mit einem Beamten kann der
Neichsinnenmiuister jedoch ausnahmsweise dann genehmigen, wenn es aus Gründen der Staats- -ficherheit geboten ist.
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Ab heute werden gewöhnliche Pakete und unversiegelte Wertpakete mit und ohne Nachnahme bis zum Gewicht von 5 Kilogramm zwischen dem bisherigen Reichsgebiet einschließlich des Gebietes der ehemaligen Freien Stadt Danzig sowie Ost» oberschlesien einerseits und den Postorten der eingegliederten Ostgebiete andererseits sowie innerhalb dieser Gebiete für den allgmeinen Verkehr zugelassen.
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DieVeräußerung bezugs- beschränkter Waren, insbesondere von Spinnstoffwaren, Schuhen und Besohlleder an Verbraucher ist ohne gleichzeitige Aushändigung einer Bezugskarte oder eines Bezugsscheines unwirksam und für Händler und Verbraucher strafbar. Als gültige Bescheinigungen über die Bezugsberechtigung find nur solche Bescheinigungen anzusehen, die von dem zuständigen Wirtschastsamt (Kartenausgabestell«) aus- gegeben sind. Diese Regelung gilt auch gegenüber Wehr machtsa n gehörigen. In besonderen Ausnahmssällen dürfen bei dringendem Bedarf (an Truppenteile und Dienststellen der Wehrmacht) bezugsbeschränkte Waren gegen Empfangsbescheinigungen, die von den Wehrmachtsdienststellen ausgestellt sind, abgegeben werden.
Durch eine Anordnung der Neichsstclle für Mineralöl wird bestimmt, daß nunmehr auch Petroleum für motorische Zwecke ebenso wie alle anderen flüssigen Kraftstöffc be - zugs scheinpflichtig ist. Zur Klarstellung wird hervorgchoben, daß die Bezugsi'cheinpflichk auch für die bisher unter der Bezeichnung „Tra k to r e n tr e i b st o f f" in den Handel gebrachten Mineralöle gilt.
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Bekanntmachung
Musterung
der Geburtsjahrgänge 1908 und 1999
Nach dem Wehrgefetz vom 21. Mai 1935 ist jeder deutsche Mann wehrpflichtig. Für die Musterung der Geburtsjahrgänge 1908 und 1909 wird nachstehendes bekanntgegebcn:
l. Gestellungspflicht
Der Gestellungspflicht unterliegen alle männlichen Personen deutscher Staatsangehörigkeit der Geburtsjahrgänge 1908 und 1909, die im Kreis Calw wohnhaft sind oder ihren dauernden Aufenthalt haben.
Es haben sich demnach die Angehörigen der Geburtsjahrgänge 1908 uekd 1909, auch die bereits früher im besonderen Verfahren gemusterten, zur Musterung zu stellen. Nicht zu melden haben sich diejenigen, die bereits militärisch ausgebildet wurden (Reserve I und H).
II. Ort und Zeit der Musterung Die Musterung im Kreis Calw findet wie folgt statt: in Herrenalb (Deutsche Volksschule)
am Montag, den 22. Januar 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Herrenalb, Neusatz, Bernbach, Tobel und Rotensol
um 10.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Loffenau: in Neuenbürg (Rathaus)
am Dienstag, den 23. Januar 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Neuenbürg, Waldrennach und Schwann; um 10.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Engelsbrand, Salmbach, Niebelsbach und Dennach;
um 13.30 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Arnbach, Conweiler, Gräfenhausen;
» am Mittwoch, den 24. Januar 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Birkenfeld (Jahrgang 1908);
um 10.30 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Feld- rennach;
um 13.30 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Birkenfeld (Jahrgang 1909) und Ottenhausen; in Wildbad (Neue Volksschule) *
am Donnerstag, den 25. Januar 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Wildbad;
um 13.30 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Calmbach,
am Freitag, drn 26. Januar 1840 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde
Schömberg;
um 10.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Aichelberg, Höfen, Langenbrandt und Cnz- klösterle;
in Altensteig (Rathaus)
am Montag, den 29. Januar 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde
Altensteig;
um 10.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Berneck, Beuren und Spielberg; um 13.30 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Egenhaulen, Simmersfeld, Aichhalden, Ueber- berg, Wenden, Wart, Hornberg, Martinsmoos, Ettmansweiler, Gaugenwald und Zwerenberg; in Nagold (Rathaus)
am Dienstag, den 30. Januar 1940
um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Nagold
um 13.30 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Ebershardt, Rohrdorf, Emmingen, Oberschwandorf, Unierschwandorf mid Effringen;
am Mittwoch, den 31. Januar 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Mindersbach, Walddorf, Ebhausen, Pfrondorf, Rotfelden;
um 10.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Wildberg, Sulz, Beihingen, Gültlingcn, Schönnbronn und Haiterbach; in Calw (Rathaus)
am Donnerstag, den 1. Februar 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Calw (Jahrgang 1908);
um 10.30 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Calw (Jahrgang 1909) und Agenbach; um 13.30 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Sommenhardt, Ottenbronn, Oberkollbach, Oberkollwangen, Rötenbach, Simmozheim, Jgelsloch, Neuweiler, Breitenberg und Oberreichenbach;
am Freitag, den 2. Februar 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Hirsau, Altburg, Neuhengstett;
um 10.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Althengstett und Gechingen;
um 13.30 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden Ostelsheim, Bad Teinach, Zavelstein, Würzbach und Deckenpfronn;
am Montag, den 5. Februar 1940 um 8.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinde
Stammheim;
um 10.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Holzbronn, Neubulach, Altbulach, Liebelsberg, Oberhaugstett, Dachtel, Schmieh und Emberg; in Bad Liebenzell (Evgl. Gemeindehaus)
am Dienstag, den 6. Februar 1940 um 84l0 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Bad Liebenzell, Beinberg, Möttlingen, Mona- kam, Unterhaugstett, Unterlengenhardt und Bieselsberg;
nm 10.00 Uhr für die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Grunbach, Kapfenhardt, Maisenbach, Ober-' lengenhardt, Schwarzenberg, Unterreichenbach/
Die Dienstpflichtigen sind verpflichtet, sich pünktlich zu den festgesetzten Musterungszeitcn zu stelle^. s
Wer durch Krankheit an der Gestellung verhindert ist, Hai darüber ein ärztliches Zeugnis vorzulcgen. Völlig Untaugliche ^ (Geisteskranke, Krüppel usw.) können auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses von der Gestellungspflicht befreit werden. Anträge sind sofort unter Beifügung des ärztlichen Zeugnisses bei mir einzurecchen.
Die Dienstpflichtigen haben sauber gewaschen (gebadet), mit geschnittenem Haar und mit sauberer Wäsche zu erscheinen.
Sport- oder Badehose ist mitzubringen.
Vor der ärztlichen Untersuchung besteht Rauch- und Alkoholverbot.
Entschädigung für etwaige Fahrtauslagen bei An- und Abfahrt zu dem Musterungslokal oder für Lohnausfall oder dgl. werden nicht gewährt.
M. Mitzubringende Urkunden und Nachweise.
Zur Musterung haben die Dienstpflichtigen mitzubringen:
») das Arbeitsbuch,
d) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote), c) Wehrpässe, sofern sie im Besitz der Dienstpflichtigen sind. Dienstpflichtige mit Sehfehlern haben das Brillenrezept mitzubringen und dem HilfSarzt unaufgefordert vorzulegen.
IV. Strafbestimmungen.
Während der Musterung unterliegen die Dienstpflichtigen der Disziplinarstrafgcwalt des Wehrbezirkskommandeurs bezw. dessen Stellvertreters.
Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht zur festgesetzten Uhrzeit Nachkommen oder den sonstigen Vorschriften über die Musterung zuwiderhandeln, werden, soweit nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft bestraft. Auch werden sie mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur sofortigen Gestellung angehalten Werden.
Calw, den 15. Januar 1940.
Der Landrat
Dr. Haegele
Calw, 13. Januar 1940.
Todesanzeige
Gott, der Herr über Leben und Tod, hat meinen lieben, herzensguten Mann, unfern Bruder, Schwager und Onkel
Georg Eifenhardt
Kusermeister
nach schwerem Leiden für mich allzufrüh zu sich heim geholt
In tiefer Trauer
Die Gattin: Gottliebin Eisenhardt grb. Fischer mit Hinterbliebenen
Beerdigung Dienstag, 16. Januar, mittags '/,2 Uhr von der Friedhoskapelle aus
Annahmestellen in:
Lnlvr: Limite 8ctinei<ler, dtocle- unci KurrvarengesckLkt, Laclstr. 3 Lack IckedenLkU: Karl iiöuüler, Kirctistr. 30
HltdenKstetl: Kalb. Nmmermsnn >Vve.
LackDeinnck: tleinrick 2«veclrk, häsnuksklurvaren
G> NS -Reikhskriegerbund W Knegerkamerlldslhllft EM
Unser Kamerad
Georg Cisenhardt
Kiifermeister
ist gestorben.
Die Kameraden beteiligen sich an der Beerdigung am Dienstag um '/-LUHr.
Abmarsch am Lokal um 1 Uhr. Der Kameradschastsskihrer
Nur wer täglich
seine Oeimalreitung liest, hat direkten Anschluss an da; Weltgeschehen, varum lesen auch 5ie die Lchwarrwald-Wacht strelranitsdlatt tür den Kreis Oalw.