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Schriftleitung und Verlag Tübingen, Uhlandstraße2 Fernruf: 2141/ 42/ 43 Für unverlangte Manu- skripte keine Gewähr.. Kreisausgaben für Tutt- lingen, Freudenstadt, Ba- lingen, Hechingen, Mün- singen, Reutlingen, Horb, Calw und Tübingen a. N.
2. Jahrgang
SCHWÄBISCHES
TAGBLATT
Die Schwierigkeiten in der Ernährungslage
Dienstag, den 10. Dezember 1946
Restlose Ablieferung notwendig
Die Nationalisierung der wichtigsten Schlüsselindustrie muß auch bald in der französischen Zone erfolgen
BADEN- BADEN. Im Verlaufe der Presse- konferenz vom 6. Dezember gab Direktor Halff ausführliche Erklärungen über die auf der dritten Tagung der Ministerpräsidenten der Länder der französisch besetzten Zone be- handelten Themen ab. Neben der Erklärung des Herrn General Koenig, Commandant en Chef de la Zône Française d'occupation( siehe den Artikel ,, Neue Rechte, neue Pflichten" Schriftleitung) wurden auch Fragen wirtschaft- licher und sozialer Natur erörtert, die die deutsche Bevölkerung im höchsten Grade in- teressieren. Die hauptsächlichsten dieser Fra- gen sind:
I. Zusprechung und Uebergabe der Güter, die aus dem Besitz nationalsozialistischer Organi- sationen herrühren.
Nach Prüfung der verschiedenen durch die Länder gemachten Vorschläge hat Herr Ad- ministrateur, General Laffon, Maßnahmen getroffen, die im ersten Abwicklungsstadium der Zusprechungsaktion die materiellen, be- weglichen und unbeweglichen Güter erfassen. Die deutschen Behörden werden nun entspre- chende Gesetzestexte auszuarbeiten haben, die es dann ermöglichen, die Zusprechung dieser Güter vorzunehmen. Ausgenommen von die- ser Klasse von Gütern sind 1. diejenigen, die auf Konto des Wiederaufbaues und der Wie- dergutmachung den Allierten vorbehalten blei- ben; 2. das ehemalige Eigentum der Wehr- macht, das als Eigentum des zusammengebro- chenen Reiches gilt.
Auf Grund der ergangenen Maßnahmen wer- den nun die Länder auch in der Lage sein, das während des nationalsozialistischen Raubzuges weggenommene Eigentum den früheren Ei- gentümern, juristischen Personen oder Ge- meinschaften gemeinnützigen Charakters wie- der zurückzuerstatten. Dabei werden die Län- der diejenigen Güter, deren frühere Eigen- tümer nicht mehr bestehen, an solche Gemein- schaften abzutreten haben, deren gemeinnüt- zige Tätigkeit derjenigen des früheren Eigen- tümers gleichkommt oder ähnlich ist. Zum Beispiel werden die geraubten Güter der frü- heren Gewerkschaften nun den neuge- gründeten Gewerkschaften zugesprochen werden können. Die Liquidierung des national- sozialistischen Eigentums vollzieht sich also voll und ganz im Sinne der Vorschläge, die deutscherseits gemacht worden sind. Es wird dabei betont, daß dieser Vorgang nur der erste Teil der Wiedergutmachungsaktion gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus darstellt.
Im Rahmen dieser Wiedergutmachungsaktion wird auch die Rückerstattung der bei den Israeliten zwangsweise erhobenen Son- dersteuern in Höhe von einer Milliarde Mark erfolgen. Die französischen Behörden stehen diesem Vorhaben sehr günstig gegenüber. Die Regelung dieser besonderen Angelegenheit hängt jedoch von den finanziellen Möglichkei- ten der Länder ab. Sie wird zurzeit einer ge- nauen Prüfung unterzogen. Die ursprünglich projektierte Steuererleichterung zugunsten der Opfer des Nationalsozialismus ist inzwischen fallen gelassen worden, da man zu dem Schluß gekommen ist, daß sie das Prinzip der Gleich- heit vor dem Gesetz antasten würde.
II. Tabakpreise und deren soziale Rückschläge
Auf Grund der Vorschläge der Herren Mi- nisterpräsidenten über die Gestaltung der Ta- bakpreise und unter Berücksichtigung der so- zialen Auswirkungen, die die Erhöhung der Tabakpreise im Gefolge haben, hat Herr Ad- ministrateur Laffon bekanntgegeben, daß die Preise der Zigarren mit Wirkung vom 1. De- zember in gewissen Fällen bis zu 60 Prozent
gesenkt werden. Herr Administrateur Gene- ral Laffon hat desgleichen den Wunsch ge- äußert, die Tabakration der Arbeiter zu erhö- hen und darüber hinaus, sobald dies möglich sein wird, auch den deutschen Frauen wie- derum Tabak zuzuteilen.
III. Gemischter Ausschuß für Preiskontrolle
Dieser Ausfall muß vor allem durch eine rest- los und gewissenhaft durchgeführte Einsamm- lung der festgesetzten Auflagen ausgeglichen werden. Die in dieser Hinsicht erreichten Zif- fern sind nicht besonders erfreulich. Es wur- den an Kälbern nur 54 Prozent, an Schweinen nur 14 Prozent und an Schafen nur 31 Pro- zent der festgesetzten Auflagenmengen einge- bracht. Aehnlich liegen die Verhältnisse auch bei der Ablieferung von Weizen und Korn, be- sonders in Baden und Württemberg. Dabei muß unbedingt darauf hingewiesen werden, daß die Auflagemengen ja durch deutsche Be- hörden auf Grund der Statistiken über die rein deutschen Ertragsmöglichkeiten festgelegt französischen Behörden alles daran, um die worden sind. Dessen ungeachtet setzen die
Einfuhr
von Nahrungsmitteln zu steigern. Frankreich hat bis jetzt schon 30 000 Tonnen Kartoffeln, 3000 Tonnen Zucker in die fran- zösische Zone und 10 000 Tonnen Roggen für den französischen Sektor in Berlin eingeführt. Die Einfuhrzahlen an Hülsenfrüchten wurden bereits in der letzten Sitzung bekanntgegeben. Es wird noch einmal wiederholt, daß die ge- wissenhafte Pflichterfüllung des Bauern, das heißt des Produzenten, die allerbeste Gewähr dafür bietet, der jetzigen schwierigen Lage Herr zu werden. Die französischen Behörden machen ihrerseits zurzeit alle Anstrengungen, um in den Städten mit mehr als 20 000 Ein- wohnern und für die Belegschaften gewisser Fabriken die zusätzliche Verabfolgung einer gehaltvollen Suppe pro Tag und Kopf zu ver- wirklichen.
VI. Das Problem Kohle, Gas, Elektrizität Die Schwierigkeiten, die hinsichtlich des Hausbrandes und der Elektrizität für die In- dustrie zu bewältigen sind, wurden bereits in der letzten Versammlung gebührend beleuch- tet. Es muß heute diesbezüglich hinzugefügt werden, daß die Fabriken auf Grund des Man- gels an Kraftstrom nächstens während echt Tagen still gelegt werden müssen. Die Schließung der Fabriken, wovon allerdings die Hochöfen usw. ausgenommen sein werden,
dürfte voraussichtlich während der Weih nachts- und Neujahrstage gesche- hen. Um den Mangel an Hausbrand so gut als möglich zu mildern, hat Herr Administrateur General Laffon beschlossen, daß die Gru- benarbeiter der Saar im Laufe des Winters vier zusätzliche Arbeitstage leisten werden. Die Kohlenförderung, die während dieser vier Tage geleistet wird, soll ausschließlich der deutschen Zivilbevölkerung zugute kommen, deren Wohnsitz sich in waldarmem Gebiet be- findet. Erfreuliche Ziffern sind in der Gas- produktion zu verzeichnen. Die Gaspro- duktion ist vom Oktober 1945 bis Oktober 1946 um 100 Prozent gestiegen.
VII. Entnazifizierung
eingewilligt, die Entnazifizierungsmaßnahmen Herr Administrateur General Laffon hat der Länder durch eine allgemein gültige Ge- setzgebung zu vereinheitlichen.
Abschließend hat Herr Administrateur Ge- neral Laffon auf die in allen großen Demo- kratien
vorgenommene Nationalisie-
rung der Schlüsselindustrie hinge- wiesen. Er hat dabei die Ansicht zum Aus- druck gebracht, daß auf Grund der günstigen sozialen Auswirkungen dieser Nationalisierung die französisch besetzte Zone in diesem sozia- len Entwicklungsgang nicht zurückstehen dürfte.
Anschließend wurde von Colonel Lou- tre, Chef de la Section de Presse, folgende Erklärung gegeben: Unter Bezugnahme auf meine Erklärung, die ich anläßlich der Presse- konferenz vom 16. November abgegeben habe, möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Der Plan, die Säuberung des Journalistenstandes einem Ausschuß zu übertragen, der aus fünfzehn Mitgliedern Journalisten, Verlegern und Juristen, bestehen soll, ist keineswegs auf- gegeben worden. Er muß jedoch vor seiner Verwirklichung mit den Entscheidungen des Interalliierten Kontrollrates in Berlin in Ein- klang gebracht werden.
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Neue Rechte- neue Pflichten Die Befugnisse der Landesregieru ungen/ Erklärungen General Koenigs BADEN- BADEN. In Anwesenheit des Ad- ministrateur Géneral Laffon und der Dele- gués Superieurs hat der französische Ober- kommandierende in Deutschland, Armeegene- ral Koenig, am 4. Dezember um 15.30 Uhr gegenüber den Ministerpräsidenten des Staa- tes Rheinland- Pfalz und der Provinzen Ba- den und Württemberg folgende Erklärungen abgegeben:
halten lag einzig die Besorgnis zugrunde, dem ehrlichen Wunsch der Wählerschaft Rechnung zu tragen.
,, Die vorläufigen Regierungen von Rhein- land- Pfalz, Baden und Württemberg sind er- mächtigt, im Rahmen der Verordnungen vom 8. Oktober 1946 rechtskräftig Anordnungen bis zum Wiederinkrafttreten der Verfassungen dieser verschiedenen Länder zu erlassen.
In der Durchführung dieser Ermächtigung haben die deutschen Behörden die vom alliier- ten Kontrollrat erlassenen Vorschriften einzu- halten.
Gleichfalls wird von den genannten Behör- den kein Beschluß gefaßt werden dürfen, der im Gegensatz steht zu den Verordnungen und Anordnungen des General en chef français en Allemagne oder dès für die Militärregierung der Zone bestellten Administrateur General und im allgemeinen zur französischen Politik in der Besatzungszone, sowie zu den vom Com- mandant en chef oder in seinem Namen erlas- senen Befehlen."
Der Commandant en Chef Armee General
Koenig, hat die Bedeutung dieser Entscheidung hervorgehoben, die ganz der Politik der fran- zösischen Regierung entspricht.
Der General Commandant en Chef gab sei- ner Befriedigung darüber Ausdruck, daß die meisten von der französischen Militärverwal- tung provisorisch ernannten Regierungen von der Wählerschaft bestätigt wurden.
General Koenig kam anschließend auf die Schwierigkeiten der Lebensmittelversorgung zu sprechen, die in erster Linie der mangel- haften Einfuhr zuzuschreiben sind, und hob in diesem Zusammenhang hervor, daß mit den Schwierigkeiten, unter denen Deutschland ge- genwärtig zu leiden hat, die allermeisten Län- der der vom Krieg heimgesuchten Welt eben- falls zu kämpfen haben. Und ohne trügerische Versprechungen machen zu wollen, gab er dem festen Willen Frankreichs Ausdruck, die ge- genwärtig unzulänglichen Lieferungen von überseeischem Brotgetreide durch eine gestei- gerte Einfuhr anderer Waren zu ergänzen.
Am Dienstag dritter Wahlgang PARIS. Wie noch in einem Teil der Auflage in Nr. 97 des ,, Schwäbischen Tagblatts" ge- meldet werden konnte, hatten die Kommu- nisten wenige Minuten vor Beginn der Sitzung der Nationalversammlung vorigen Donnerstag
die Kandidatur von Thorez für den Minister- präsidenten zurückgezogen. Beim zweiten Wahl-- gang kandidierte deshalb nur Georg Bidault für die MRP. Doch gelang es ihm ebensowenig, schen Provinzregierungen bringt naturgemäß sich zu vereinigen. Da die Kommunisten, So- die erforderliche Zahl von 310 Stimmen auf
Die Gewährung neuer Rechte an die deut-
von selbst auch neue Pflichten mit sich.
1. Pflichten gegenüber dem Kontrollrat und
zialisten und eine bedeutende Fraktion der
Einzelpreis 20 Pfennig monatlicher Bezugspreis durch Träger 1.50 RM. durch die Post 1.74 RM. Anzeigenpreise: Gesamt- ausgabe und Kreisaus- gaben nach Preisliste. Chiffregebühr 1.- RM. Erscheinungstage: Dienstag und Freitag
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Nummer 98
Der Hort der Reaktion
Von Dr. G. Sigloch
In die schlimmsten Zeiten der Justiz- reaktion glauben wir uns zurückversetzt, wenn wir die Begründung des Freiburger Ur- teils gegen den Erzbergermörder lesen. Ein gesprochen oder wenigstens milder beurteilt Beschuldigter kann aus vielen Gründen frei- werden, und der von französischen Vorbildern nung gibt der Verteidigung Rechte, die man tief beeinflußte Text unserer Strafprozeßord-
heute
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nach so vielen Jahren der Schutz- losigkeit eifersüchtig gewahrt sehen möchte. Aber eines hätte nicht kommen dürfen: die Anwendung eines Nazigesetzes, das eigens zur Deckung von Gewalttaten und Morden der nazistischen ,, Erhebung" geschaffen war. Die Amnestieverordnung vom 21. März 1933 wird auf dem Gebiet der Justiz nur noch von zwei anderen Kundgebungen des Nazismus über- troffen: von dem Regierungsbeschluß vom
3. Juli 1934, der die Morde des 30. Juni, der sog. Röhm- Revolte, für ,, rechtens" erklärte und von jener fanatischen Rede Hitlers im Jahr 1942, in der er das oberste Richteramt über alle Sachen, die nicht nach seinem Wil- len abgeurteilt wurden, in Anspruch nahm!
Kein Akt des Unrechts und der Willkür eines Tyrannen schafft Recht, auch wenn er in das äußere Gewand eines Gesetzes gekleidet ist. Haben wir in den zwölf Jahren nicht erkannt, daß die Heuchelei einer der wichtigsten Regierungsgrundsätze war? Arbeitsbeschaffung nannte man die Aufrüstung, Volkswohlfahrt das Volksverderben, Volksaufklärung eine gleisnerische und lügnerische Propaganda! So kann auch niemals Gesetz sein, was dem na- türlichen und göttlichen Recht widerspricht. Der Grundsatz der Gleich- behandlung der Staatsbürger ist verletzt, wenn Mörder von rechts anders behandelt werden als andere kriminelle Mörder; sie sollen die gleiche Möglichkeit der Verteidi- gung haben, aber nicht mehr. Durch ein ,, Ge- erklären, ist ebenso unmöglich, wie daß setz" vom 3. Juli 1923 Unrecht für ,, rechtens" schwarz weiß oder ein Kreis viereckig sei.
Haben wir das alles bereits wieder verges- sen, obwohl schon das Gesetz Nr. 1 der Mili- tärregierung Deutschlands in Artikel II uns darüber belehren mußte, daß kein Rechtssatz angewandt werden dürfe, wenn Ungleichheit durch Begünstigung einer Person wegen ihrer Beziehung zum Nationalsozialismus herbeige- führt würde? Und bald nach der Eröffnung der Gerichte der französischen Zone hat ent- sprechend dem Kontrollratsgesetz Nr. 4 der Herr Generaladministrator Gerichtsverfassung und Prozeßgesetze nach dem Stand vom 30. Januar 1933 für anwendbar erklärt. Wer weiß, wie schwer es ist, in der Praxis diesen Gundsatz durchzusetzen, der würde eine Ge- neralklausel begrüßen, die auf allen Gebieten im Zweifel das Recht des Januar 1933 wieder herstelle. Ist doch die ganze Gesetz- gebung Hitlers verfassungswidrig, verderblich und ungültig gewesen.
Dabei müssen wir anerkennen, daß gerade die Gerichte in Tübingen bei alledem eine rühmliche Ausnahme machen. Die Zivilkam- mer des Landgerichts, über deren unbeugsame Haltung während der Nazizeit unter Mitwir- kung der damaligen Landgerichtsräte Schmid und Renner mir urkundliche Beweise vor- liegen, hat sich noch in den letzten Tagen zum Grundsatz der Gesetzesfassung vom Ja- nuar 1933 bekannt und die Strafkammer hat in Abkehr von den terroristischen Strafdro- hungen des Nazismus den§ 218 StGB. wieder
in der unter Brüning geltenden Fassung an- gewandt. Aber einzelne Rückfälle gibt es auch in unserer Zone, und ganz allgemein möchte man der Justiz, deren Mitglieder teilweise noch den schriftlichen Formelkram einer offe- nen mündlichen Erörterung der Miẞstände vorziehen, einen Hauch frischen, unbürokra- tischen, dem Leben zugewandten Geistes wün- schen.
densgang des Rechts, den wir hinter
Vergessen wir doch alle niemals den Lei- uns haben. Männer aller Parteien wurden von ihm betroffen, von den Kommunisten bis zu den Demokraten und dem Zentrum, ja bis zur kale Rechte alsbald das frevelhafte Wortspiel Deutschen Volkspartei; erfand doch die radi-
,, Stresemann Verwesemann". Im Jahr 1919
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Die Teilnahme an der Ueberwachung der gegenüber den französischen Behörden, deren Linksrepublikaner sich der Stimme enthalten wird Liebknecht, im Jahr 1921 Erzber-
Preise durch Delegierte der Arbeiter- und Frauenorganisationen, sowie von Mitgliedern der Verbrauchergenossenschaften hat seit der letzten Versammlung fast in allen Provinzen begonnen. Die französischen Behörden unter- stützten mit voller Kraft die Entwicklung die- ser Kontrollmöglichkeiten. Genaue Richtlinien in dieser Sache werden im Laufe des Monats an die Länder erteilt werden.
IV. Bodenreform
Laffon
Herr Administrateur General dringt darauf, daß die Länder ihre Vorschläge in dieser Angelegenheit unterbreiten. Die so- zialen Auswirkungen der Bodenreform sind besonders deshalb von Wichtigkeit, als sie ja, * und zwar in ganz bedeutendem Maße, die Ein- gliederung der zugeströmten Flüchtlinge in die
Wirtschaft erleichtern wird.
V. Die Ernährungslage Wie bereits früher mitgeteilt worden ist, sind die derzeitigen Schwierigkeiten in der Ernäh- rungslage, vor allem dem Ausfall des plan- mäßig vorgesehenen Imports zuzuschreiben.
Souveränität unverändert bleibt. Es darf kei- nerlei Entscheidung verwaltungsmäßiger, po- litischer oder wirtschaftlicher Art getroffen werden, die im Gegensatz steht zu der Poli- tik der französischen Regierung in der Be- Satzungszone oder zu den Anordnungen des
kommandierenden Generals oder zu den in seinem Namen erteilten Anordnungen.
2. Pflichten gegenüber der deutschen Bevöl- kerung durch peinlich genaue Respektierung der demokratischen Politik, die Frankreich einem sinnvollen Plan zufolge in seiner Zone durchführt.
Die Gewährung weiterer Freiheiten soll das gegenseitige Verständnis und das Vertrauen zwischen den Besatzungsbehörden und den deutschen Provinzialregierungen bei der Er- füllung der vor einem Jahr begonnenen ge-
meinsamen Arbeit erleichtern.
Armeegeneral Koenig hat den Ministerpräsi- denten seine Anerkennung ausgesprochen für die Ruhe und Ordnung, in denen sich die Wah- len abgewickelt haben.
Frankreich steht dem Wahlergebnis völlig unparteiisch gegenüber. Seinem neutralen Ver-
men.
hatten, brachte Bidault es lediglich auf 240 Stim- Eine neue Abstimmung erfolgt am heutigen
Dienstag.
Der Rat der Republik PARIS. Am Sonntag hatten die Wahlmän- ner, die am 24. November gewählt worden waren, 200 von den insgesamt 315,, Räten der Republik" namhaft zu machen. Um 23 Uhr gab das Innenministerium folgende Ergebnisse für die 200 Sitze bekannt auf Grund der Er- gebnisse aus 90 Departements: Danach haben erhalten: Kommunisten und URR.: Departe- mentslisten 32, Landeslisten 27, insgesamt 59; Sozialisten( SFIO.): Departementslisten 12, Lan- deslisten 24, insgesamt 36; Vereinigung der Linksparteien: Departementslisten 11, Landes- listen 12, insgesamt 23; MRP.: Departements- listen 54, Landeslisten 8, insgesamt 62; PRL.: Departementslisten 6, Landeslisten 2, insge- samt 8; Unabhängige Republikaner: Departe- mentslisten 10, Landeslisten 0; Verschiedene Kandidaten der Rechtsparteien, die sich kei- ner anderen Liste angeschlossen hatten: De- partementslisten 2, Landeslisten 0.
ger, im Jahr 1922 Rathenau ermordet, um 1923 bringt den offenen Aufruhr in Mün- chen. Im Frühjahr 1924 wird in Stuttgart Schmückle, der nazistische Kulturprophet, freigesprochen: er durfte ungestraft das Lan- destheater schmähen, weil dieses in einer Szene von Büchners ,, Dantons Tod" der Vorschrift des Dichters entsprechend die Mar- seillaise gespielt hatte. Der Pazifist Gumbel wird gleichzeitig in einer Lustnauer Saal- schlacht verhöhnt. Im Jahr 1930 darf Hitler trotz des Münchner Putsches vor dem Reichsgericht schwören, daß die NSDAP. nur legale Ziele verfolge. Der 20. Juli 1932 sieht den Staatsstreich Papens gegen die Preußen- regierung Braun- Severing und Jahr 1933 an reißt die Kette der Rechtsbrüche und Gewalttaten nicht mehr ab.
nur diese Namen zu nennen. Der November
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Es fallen die Kommunisten, dann verschwin- den die Sozialdemokraten. Weder vor dem geistlichen Rock, noch vor der Uniform der Generale machen die ,, Führer" und ihre Scher- gen Halt. Mit der Verfolgung der Juden be- ginnt, mit den Schrecken von Auschwitz und