Dr. Stresemarm über seine Außenpolitik.

Berli«, 1. Jan. Reichsaußenminister Dr. Stresemann gibt in der ..Zeit" in eiNWnJahresende" überschriebenen Artikel einen Ueberblick über die Außenpolitik des ver­gangenen Jahres, in dem er sich besonders mit der Kritik an der von ihm geführten Außenpolitik auseinandersetzt. Dr. Stresemann schreibt u. a.: Die deutsche Außenpolitik hat ihre Ziele nicht geändert. Es ist eine völlige Verken­nung der Tatsachen, wenn man davon spricht, daß sie neuerdings den Weg der Proteste beschritten hätte und von dem Weg der Verständigung abgewichen wäre Mir ist nichts bekannt von einer solchen Politik der Proteste. Die ganez Arbeit der letzten Zeit, namentlich auf wirtschaft­lichem Gebiet, zeigt vielmehr Deutschlands Verständigungs­willen, in Besitz seiner handelspolitischen Freiheit oleich- zeitig die Grundlage zu schaffen für ein handelspolitisches Hand in Handgehen mit den Staaten, die bisher im Besitz der einseitigen Meistbegünstioung waren. In die Hand derer, die in den nächsten Wochen auf Seiten der Alliierten die Entscheidung über das Schicksal deutschen Landes zu treffen haben, ist eine Verantwortung gelegt, die weit über den Einzelfall hinausgeht und die Frage der Befriedung Europas im weitesten Umfange mit in sich begreift. Man hat der deutschen Außenpolitik Untätigkeit in der Räu­mungsfrage vorpeworfen. Völlig zu Unrecht, es ist nicht richtig, daß die Schwierigkeiten der Räumung der Kölner Zone bereits auf der Londoner Konferenz von französischer und englischer Seite in gemeinsamen Besprechungen mit den deutschen Delegierten angeschnitten worden sind. Rich­tig ist, daß über diese Frage mit dem englischen Premier­minister Macdonald gesprochen wurde und daß damals wie heute von englischer Seite der Standpunkt vertreten wurde, daß dem Bericht der interalliierten Militärkontroll­kommission eine besondere Bedeutung für die Entscheidung der Mächte zukommen würde. Wie die ..Vossische Zeitung" zu der Auffassung kommt, daß in der Zwischenzeit in dieser Räumungsfrage nichts geschehen sei. ist unerfindlich. Sie hat im Mittelpunkt der dirlomatischen Arbeit gestanden, sie konnte aber so lange praktisch gegenüber den Alliierten nicht ausgenutzt werden, als diese auf dem Standpunkt standen, daß sie den Bericht der Militärkontrollkommission obwarten müßten, ehe sie ihrerseits zu einer Entscheidung kommen könnten. Wie seltsam ist weiter die Auffassung, daß der Frage der Polizei vom Auswärtigen Amt eine zu geringe Bedeutung beioelegt worden sei. Diese Frage der Notwendigkeit der Schutzpolizei ist von dem Außenmini­ster und vom Auswärtigen Amt so oft sich irgend Gelegen­heit dazu bot. gegenüber der anderen Seite betont worden. Wenn diese Verhandlungen in ein akutes Stadium treten, können sie nur von einer verhand1un"sföhi"en deutschen Regierung geführt werden. Die Beschlüsse der Reichstaas- fraktionen lallen vorläufig keinen Ausweg offen für eine den Verhältnissen entsprechende, auf Fraktionen aufgebaute Mehrheits- oder Minderheitsregierung. Trotzdem muß die Regierungsbildung ohne Verzug in die Hand genommen werden. Wenn der Weg der Zusammenfassung der Frak­tionen nicht gelingt, muß der Gedanke der Zusammenfas­sung aller staatsbeiabenden bürgerlichen Kräfte auf ande­rem Weoe baldigst in die Tat umoesetzt werden. Die Kämpfe, die auf außenpolitischem Gebiet sich dann ergeben werden, müssen geführt werden vom ganzen Volk.

Kleine politische Nachrichten

Wiederbeginn der Besatzungsschikanen.

Mülheim, 31. Dez. Wie die Kontrollverwaltung in Mülheim a. d Ruhr mitteilt, ist die Befreiung der An­meldepflicht von Versammlungen von der Besatzungsbe- hörde wieder aufgehoben worden. Alle Versammlungen politische oder nichtpolitische, müssen drei Tage vorher an- gemeldet werden.

Lohnsragen im Bergbau.

Bochum. 31. Dez. Das Ueberarbeitszeitab- kommmen, dessen Kündigung bei den verschiedenen Lohnverhandlungen aus taktischen Gründen seitens der vier Bergarbeiterverbände bis zum 1. Januar 1925 noch nicht abgebrochen worden war. ist nunmehr von den Arbeit­nehmern zum 28. Februar gekündigt worden. Auch der Lohntarif im Bergbau ist, wie der Gewerkveretn christlicher Bergarbeiter mitteilt, von den Arbeitnehmerorganisatio, non zum 15. Januar gekündigt worden.

Kleine Chronik.

Aussehenerregende Berhaftungen.

Ilvan Kutisker, ein aus Litauen stammender Finanz­mann kleinen Herkommens, hat durch kürzlich aufgedeckte schwindelhafte Transaktionen di« Preußische Staatsbank um beträchtliche Summen geschädigt. Die Untersuchungen der Staatsanwälte haben nun zu einer großen Anzahl von Verhaftungen geführt, welche in der Berliner Bankwelt das allergrößte Aufsehen erreaen. Unter den Verhafteten ! befindet sich der höchste Beamte der preußi'chen Staats bank, Direktor Rühe, dem fortgesetzte Untreue vorgeworsen wird, außer ihm wurde noch der Direktor von der Kredit- und Handelsbank, der Oberinspektor Blodow, ein früherer Inspektor der Staatsbank namens Kersten, sowie schließlich der zweite Cohn Kutiskers, Mar Kutisker. in das isklizei- gesängnis eingeliesert- Die Verhafteten stehen im Ver­dacht, sich teils der aktiven, teils der passiven Bestechungs­beihilfe schuldig gemacht zu haben. Obwohl noch zahlreiche Verhaftungen in Aussicht stehen, haben die Staatsanwälte die Untersuchung soweit gefördert, daß man bis Mitte Januar mit der Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens rechnen kann. Eine wesentliche Rolle in diesem Prozeß wird der frühere Präsident der Staatsbank, v. Dombois, spielen, dann aber auch der preuß. Finanzminister v. Rich­ter, der letzten Endes die Verantwortung für den ganzen Skandal trägt, weil er es anscheinend unterlassen hat, die seinem Ressort angeschlossene Staatsbank einer sich perio­disch wiederholenden scharfen Kontrolle zu unterziehen.

Noch immer Unwetter in England.

London, 31. Dez. Stürmisches Unwetter richtete in den letzten 24 Stunden in England erneut große Verheerungen an. Hunderte von Telephon- und Telegraphenverbindun- gen find unterbrochen. Von den 14 Telephonkabeln, die

Amtliche Bekanntmachung.

Es besteht Veranlassung, die beteiligten Arbeitgeber auf die wesentlichsten Arbeitszeitbestimmungen für Be­triebe mit 10 und mehr Arbeitern hinzuweifen:

l. Klnder unter 14 Jahren, die nicht mehr zum Besuch der Volksschule verpflichtet sind.

sj Höchstarbeitszeit: 6 Std. täglich (8 135 Abs. 2 der Gew.-Oft-

b) Vorgeschriebene Pause: bei mehr als 4stünd. Arb.-Zt. mindestens i/b Std. (Ziff. V Abs. 3 der Arb.-Zt.-A.-Oft ll. Junge Leute zwischen 14 und 18 Jahren.

a) Höchstarbeitszeit: 1. normal 48 Std. wöchent- l i ch (Arb.-Zt.-V.-O. 8 1). oder auf Grund bes Rege­lung durch Tarif (8 61 2. bis zu 60 Std. wöchentlich weibl. bis zu 58 Std.. oder auf Grund bes. Regelung durchschriftl. Genehmi­gung des Eewerberats 3. entsprechend dieser Genehmigung, jedoch keinesfalls über 10 Stunden täglich (8 135 Abs. 3 der Eerw-Oft weibl. Samstags und vor Festtagen 8 Std.

b) Vorgeschriebene Pausen: Beschäftigungszeit 46 Std.: mindestens i/s St d-, 68 Std.: 2 mal )4 oder imal 14 Std. sZiff. V Abs. 3 der Arb.-Zt.-A.-Oft. über 8 Std-: 14 ft- 1 ft- 14 2 td. (8 136 Abs. 1 der Gew.-Oft, Arbeiterinnen mit Hauswesen auf Antrag 14 ft- 114 ft- 14 Std. (8 137 Abs. 5 der Gew.-Oft. Kürzung oder Wegfall der Pausen mit schrifU. Ge­nehmigung des Gewerberats möglich (8 139 Abs. 2 der Gew.-Oft.

o) Ausschluß von der Beschäftigung in der Zeit von 8 Uhr weibl. Samstags und vor Festtagen von

5 Uhr abends bis 6 Uhr morgens: minde­stens llstündige ununterbrochene Ruhe­zeit (8 136 Abs. 1 u.3 der Gew.-Oft.

Hl. Weibliche Arbeiter über 18 Jahre, s) Höchstarbeitszeit wfe Lei llrft

mit der Beschränkung, daß durchTarif eine höch­stens 58 ständige Wochenarbeitszeit vereinbart werden darf (8 137 Abs. 2 der Gew.-Oft. d) Borgeschriebene Pausen: Beschäitigimqszrit 4 6Std.: mindestens St.: 6 8 Std.: 2 mal « oder I mal ., Std. (Ziff. V Abs. 3 der Arb.-Zl.-A.-Oft, über 8 Std.:

1 Eld., für Arbeiterinnen mit Hauswesen auf Antrag 1'/. Std. G 137 Abs. 3 und 5 der Gew.-O'.

Kürzung oder Wegfall der Pausen mit schriftl. Ee- nehmmi'N" ^es Eewerberats möglich (8 139 Abs. 2 der Eew -Oft.

o) Aussch t der Beschäftigung in der Zeit von 8 Uhr Samstags und vor Festtagen von 5 Uhr abendsbis6Uhrmorgens. bei doppelschichti­gem Betrieb von lO Ubr abends (auch Samstags) bis

6 Uhr morgens l8 137 Abs. 1 der Eew.-O.: Ziff. V Abs. 1 der Arb.-Zt.-A.-Oft: mindestens llstündi­ge ununterbr ochene Ruhezeit <8 137 Abs. 4 der Gew.-Oft.

IV. Männliche Arbeiter über 18 Jahre.

In der Regel wird eine länger als 48stündiae Wochen- arbeitszeft durch Tarif vereinbart fein. Längere als lOstiindi-e tägliche Arbeitszeit ist jedoch auch für diese Arbeitergruppe ohne Genehmigung nicht zulässig (8 9 Abs. 1 der Arb.-Zt.-V.-Oft.

Anmcrkungen. i. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für Regelfälle: längere Arbeitszeit sUeberstundenf ist inbesondere noch auf Grund der 88 24 und 10 der Arb.- Zt.-V.-O. möglich. Wenn vom Arbeitgeber Einwendun­gen erhoben werden, deren Berechtigung von der Orts­polizeibehörde nicht ohne weiteres nachaepriift werden kann, ist Anfrage beim Oberamt erforderlich

2. Da, wo die Arbeitszeit durch Tarif geregelt ist (Ve- triebsvereinba runden" oelten nicht als Tarife), muß eine Abschrift der die Arbeitszeit regelnden Bestimmungen an einer in die Augen fallenden Stelle im Betrieb ausgehängt sein (Ausf.Oest. zur Arb.-Zt. V.-O., zu 8 6 Abs. 2).

3. Wegen des Ineinandergreisens der Arb.-Zt-A--O. und der Ärb.-Zt.-V.-O. s. 8 14 der letzteren.

4. Abkürzungen:

») Gew.-O. Gewerbeordnung.

bf Arb.-Zt.-A-O. Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter, vom 23.11./17.12.18, R.G.Bl- S. 1334/1436.

o) Arb.-Zt.-V.-O.Verordnung über die Arbeitszeit, vom 21. 12. 23. R.G.Bl. l S. 1249 ck) Nusf.-Bcst. Ausfiihrunqsbcstimmungen vom 17.4.24 R.G.Bl. I S. 416.

Die Orts-oli-eibehörden sind angewiesen, die Einhal­tung dieser Vorschriften durch die Arbeitgeber zu über­wachen und regelmäßige Revisionen in den betr- gewerb­lichen Anlagen vorzunehmen.

Ealw. den 20. Dez. 192-1. Oberamt: Vögel, A.D.

oondon mit Paris verbinden, find zur Zeit nur 2 im Be-

eb. Die Schnellzüge in Richtung Easton-Tarlisle-Schott- g verkehren infolge der Ueberschwemmungen nur mit mehrstündigen Verspätungen. Die Themse ist weiter im Steigen begriffen.

Petersburg unter Wasser.

Die Sowjetzeitungen berichten über eine Riesenüberschwem­mung, die Petersburg-Leningrad betroffen hat. In den letzten Tagen trat in Petersburg ein Wettersturz ein. Die kalten, frostigen Tage sind vorüber und haben einem ausgesprochenen Frühlinoswetter Platz gemacht. Die Temperatur betrögt jetzt ft- 5° R. Ein derartig rapider Wetterwechsel wurde von der Petersburger meteorologischen Station bloß im Jahre 1872 beobachtet, wo die Temperatur ft- 2° R. erreichte. Das Tau­wetter rief einen Eisbruch bei der Finnischen Brücke hervor. Heber Nacht stieg das Wasser der Newa um 314 Zentimeter und Petersburg-Leningrad mutz wieder die Schrecken der Ileber- schwemmung. die es erst vor kurzem durchgemacht hat, erneut durchleben. Viele Fabriken, Industrieunternehmungen und Werk­stätten, die dicht an der Newa liegen stehen unter Wasser. Im Rayon der Newski-Schiffbaugesellschaft stieg das Wasser vier Fuß hoch und überschwemmte die Fabrik. Da das Wasser weiter im Steigen begriffen ist, wurden von der Peter-Paul- Festung Kanonensignale abgegeben, die die Petersburger Be­völkerung auf die kommende Gefahr aufmerksam machen und ihr die Möglichkeit geben sollen, ihr Hab und Gut rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.

Aus Stadt und Land.

Calw, den 2. Januar 1924» 1S24/192S.

Sylvester. Der letzten Stunden des Altjahres wurde m verschiedener Weise gedacht. In den Kirchen wurden zu Ehren des scheidenden Jahres feierliche Gottesdienste gehalten und ein Rückblick auf das Jahr 1924 gegeben. Ueber unsere Stadl ging bas Echo gelöster Böller, in den dunklen Winkeln und Ecken krachtenFrösche", gen Himmel stiegen feurige Schlangen und Raketen; in den Gastwirtschaften wurde neben Glühwein und süßenBerlinern" gebobbert um beinahe wagenrädergrotze Bre­zeln. Um )412 Uhr belebte sich der Marktplatz, in vielen Häu­sern erstrahlte zum letzten Male der Christbaum in seinem herr­lichen Lichterglanz. So nahm 1924 von uns aus ewig Abschied.

Neujahr. Kaum war uns die Ankunft des neuen Jahres durch den ersten 12-Uhr-Schlag verkündet, so läutete» alle Glocken und trugen ihre ehernen Töne in die stille Nacht hinein. Wäl,- rend dem üblichen Händedrücken und Glückwünschen spielte die Stadtmusik vom Turme 3 Berse nach der Melodi» des Chorals: Nun laßt uns gehen und treten". Dann schärte Herr Haupt- lehrcr Grab die singenden Vereine um sich und ließ uns in stimmungsvoller Weise vonWachet auf, ruft uns die Stimme" 2 Verse, vonLobe den Herrn" 3 Verse hören. Schon war auch wieder die Musik vom Turm gestiegen und beendigte die Feier mit dem ChoralBefiehl Du Deine Wege" in welchen di« trotz des strömenden Regens erschienene große Menschenmasse einstimmte und in feierlich-ernster Stimmung den Play verließ. An dieser Stelle sei den singenden Vereinen herzlicher Dank gesagt: ist dock durch das Absingen einiger Choräle in der Neujahrsnacht dem früher üblichen Lärmen und Gejohle end­gültig ein Riegel vorgeschoben. V.

Erleichterungen des deutschen Zahlungsverkehrs «ach dem Auslande.

Bekanntlich ist das mit der Deviftngesetzgebuna in engem Zusammenhang stehende Kapitalfluchtgefttz vom 26. Januar i923 ein befristetes Gesetz, welches in seinem ^chlußparagraphen 26 bestimmt. d:ß es mit dem Ablauf des 24. Dezember außer Kraft trete. Grundsätzlich war darin ausgesprochen, daß Wertpapiere und Zahlungsmit­tel. die auf inländische oder ausländische Währung lauten, nur durch Vermittlung von Danken nach dem Auslands hin versandt oder überbrachi werden dürfen und die danut betrauten Lanken solche Aufträge nur ausführen dürfen, wenn der einzelne Auftraggeber eine Erklärung aussüllt, die mit einem Genehmigungsvermerk des Finanzamtes versehen ist An die Stelle des Genehmigungsvermerkes des Finanzamtes im Einzelsall konnte für alle Gewerbe­betriebe, die regelmäßig Zahlungen nach dem Auslands machen müssen, eine Kapitalfluchtbescheinigung der zustän­digen Handelskammer treten. Wie wir von maßgebender Stelle hören, wird das Kapitalfluchtgesetz über d'e Dauer des 31. Dezember 1924 hinaus nur in beschränk­tem Umfange aufrechterhalten. Während die Bestimmungen der Paragraphen 10 ff. die die Zulassung von Bankunternehmen zum Depot- und Depositenverkehr regeln, aufrechterhaltcn bleiben, fällt der Bankvermitt­lungszwang bei der Ueberfendung von Zahlungsmitteln und Wertpapieren nach dem Auslande hin für die Zukunft weg. Es sind also demgemäß bei der Versendung von Zahlungsmitteln nach dem Auslände weder im Einzelfall der Genehmigungsvermerk des zuständigen Finänzämt-s noch bei regelmäßig notwendiger Versendung von Zah­lungsmitteln nach dem Auslande eine Kapitalfluchtbc- scheinigung der Handelskammer notwendig. Ebenso wie die Deoisenbesck-einigung der Handelskammer oder die Ge­nehmigung des Finanzamtes zum Devisenkauf im Inlands ist also jetzt von Beginn des neuen Kalenderjahres ab auch die Versendung von Zahlungsmitteln nach dem Anstande hin behördlich keiner Kontrolle mehr unterworfen. Alle diejenigen Firmen, also die regelmäßig Zahlunpen nach dom Auslande hin machen müssen, sind ab 1 Januar 1926 nicht mehr gehabten, eine besondere Kapitalsluchtbescheini­gung bei der zuständigen Handelskammer zu beantragen. Etzt deutsches Obst!

Die Marktlage für Inlandsobst war im Monat De­zember in Deutschland allgemein im Verhältnis zu dem Bedarf der Festtage wenig günstig. Die Marktberichte klag­ten ununterbrochen über die starke Konkurrenz des Aus­landsobstes. Nur Auslandsware. und zwar die teuerste, ist gesucht, hieß es da und dort. Das ist eine betrübliche Erscheinung, die der einheimische Obstbau mit Recht als durch unsere Wirtschrfts- und Handelspolitik unterstützt, ja hervorgerufen, bezeichnet- Die Regierung müßte gerade gegenteilig handeln, nämlich durch Förderung und Be­lehrung dazu beitragen, daß der Konsum deutscher Erzeug­nisse gehoben wird. Ganz allgemein müßte mehr Propa­ganda für die heimatlichen Erzeugnisse gemacht werden. Durch sorgfältigste Behandlung und Pflege unseres Obstes müßte eine Besserung der Erzeugnisse weiterhin angestrebt werden. Eine gleichmäßigere Verpackung einzuführen, wäre ebenfalls eine Aufgabe, die sich lohnte. Vor allem aber sollte die Allgemeinheit an das deutsche Obst denken. Ist es auch teilweise gegenüber der farbenfrohen, schon äußer­lich einladenden Auslandsware unansehnlich, es steht ihr jedenfalls in Nährwert und Wohlgeschmack nicht nach. Es ist aber auch ein Gebot deutscher wirtschaftlicher Selbst­erhaltung, wenn dazu aufgefordert wird: Eßt deutsches Obst!

Wetter für Samstag und Sonntag.

Nach Borüberzug der nördlichen Depression hat der östliche Hochdruck wieder Einflug gewonnen, doch drohen neue Störungen. Für Samstag und Sonntag ist deshalb weiterhin unbestän­diges, mäßig kaltes und zeitweise bedecktes Wetter zu erwarten.

Die gesetzliche Miete im Januar.

Stuttgart, ZO. Dez. Durch eine Verfügung des Mini­steriums des Innern beträgt die gesetzliche Miete mit Wii> kung vom 1. Januar ab ,5 Proz. der Frredensmiete für Wohn räume, als Rente aus dem in dem Hause an­gelegten Eigenkapital, als Entgelt für die Verwaltungs­tätigkeit sowie als Ersatz für laufende und große Instand­setzungsarbeiten Statt der Umlage der Betriebskosten (mit Ausnahme der Verwaltungskosten) kann der Vermieter 25 Proz. der Friedensmiete in Eoldmark ohne Einzelnach. weis vom Mieter verlangen. Stellt sich dieser Pauschsatz nach den durchschnittlichen Verhältnissen einer Gemeinde als zu niedrig heraus, so kann er durch Beschluß des Ge­meinderates bis aus 30 Proz. erhöht werden. Der von« Mieter zu entrichtende Betrag ist also 7 0 Proz. bezm.