Seite 6 Schwarzwald-Wacht
Freitag, den 15. September 193g
Arbeitszeit für Frauen und ZugenMe
Ter Rcichsarbeitsminister hat nähere Bestimmungen über die Dauer der Arbeitszeit für Frauen und Jugendliche getroffen. Jugendliche über 16 Jahre und Frauen dürfen in dringenden Fällen täglichbiszuzehn Stunden, jedoch nicht über 56 Stunden in der Woche hinaus beschäftigt werden. Diese Ausnahme gilt indes nicht für Frauen während der letzten drei Monate der Schwangerschaft und während der Stillzeit; sie gilt ferner mcht für gesundheitsgefährliche Arbeiten, für die eine besondere Rege- »lung der Arbeitszeit besteht. Die Arbeitszeit der Jugendlichen unter 16 Jahren darf in dringenden Fällen, einschließlich der Unterrichtszeit in einer Berufsschule bis zu zehn Stunden täglich, anher der Unterrichtszeit nicht über 48 Stunden in der Woche hinaus ausgedehnt werden.
Um den Frauen und Jugendlichen auch bei längerer Arbeitszeit nach Möglichkeit einen frühen Betriebsschlutz zu sichern, laßt die Anordnung eine Verkürzung der gesetzlichen Ruhepausen zu, wenn die Arbeit wiederholt durch Kurzpausen unterbrochen wird. Das Verbot, Arbeiterinnen und Jugendliche in der Nachtzeit zu beschäftigen, wird grundsätzlich aufrecht erhalten; eme allgemeine Ausnahme gilt jedoch für den Fall, daß diese in Früh- und Spät- fchichten in regelmäßigem Wechsel tätig sind. Die Anordnung läßt Ausnahmen von den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes über das freie Wochenende zu. Im Einzelfall können wei- tergchende Ausnahmen von den Gewcrbeaufsichts- ämtern genehmigt werden.
Nagold, 14. Septbr. Die Leitung des Amtsgerichts hat Landgerichtsdirektor Häffner übernommen, der seit einiger Zeit hier im Ruhestand lebte.
Heselbronu, 14. Scpt. Ein Altensteiger Lastzug fuhr abends in großer Schnelligkeit von Ett- mannsweiler herunter gegen den Gasthof zum „Hirsch". Als der Lastwagenführer sah, daß er die Kurve beim „Hirsch" nicht nehmen konnte, versuchte er das Sträßchen links hinaufzufahren, wobei er mit gewaltigem Stoß auf den „Hirsch" prallte. Dabei wurde das Hauseck stark beschädigt, so daß es gestützt werden mußte. Der Lastwagen blieb schwer beschädigt an der Unfall
stelle. Tie auf dem Lastwagen befindlichen Möbel wurden teilweise beschädigt. Der Schaden dürfte insgesamt etwa 6000 RM. betragen.
Herrcualb, 14. Sept. Ter Inhaber des Bernbacher Jagdbezirks, Hotelbesitzer Otto Kult, brachte eine starke Wildsau zur Strecke. Den Schwarzkitteln, die dort auf den Feldern ziemlich Schaden anrichten, wird von den Jägern scharf nachgegangen.
Würm, 14. Sept. In der Nacht zum Mittwoch fiel das landwirtschaftliche Anwesen von Ernst Gengenbach mit der Ernte einem Brand zum Opfer. Auch das Nachbarhaus wnrde in Mitleidenschaft gezogen; dort wurde der Dachstock vollkommen zerstört, und beim Löschen entstand erheblicher Wasserschaden. Das Vieh der brennenden Gebäude konnte gerettet werden. Der Gebäudeschaden am Anwesen Gengenbach beträgt 12 OM Mark.
Pforzheim, 14. Septbr. In den letzten Ta- en mußten mehrere Personen angczeigt und estraft werden, weil sie ihre Wohnungen nicht genügend verdunkelt hatten.
Die Fwanziernng des Krieges gesichert
Staatssekretär Reinhardt vom Nlichs- finanzministerium äußert sich in der „Deutschen Steuerzeitung' über die Finanzierung des Krieges. Das Steueraufkommen des Reiches, das 1S33 6,8 Milliarden betrug, werde im gegenwärtigen Rechnungsjahr 24 Milliarden erreichen. In dieser Entwicklung komme in aller Eindeutig- keit die Wucht zum Ausdruck, um die die Fi- Nanzkrast des Reiches unter national- sozialistischer Führung des Reiches stärker gewor- den sei. Wir würden auch die Finanzierung des uns aufgezwungenen Krieges meistern, wie lange er gegen den Willen Deutschlands auch etwa dauern sollte. Dieser zusätzliche Finanzbedars werde im wesentlichen durch die Maßnahmen der Kriegswirtschastsveroronung gedeckt, also die Kriegszuschläge zur Einkommensteuer, auf Tabak, Brer und Branntwein. Zur Mehreinkom- mensteuer. Bürgersteuer. Kirchen-, Gewerbe- und Vermögenssteuer werde ein Kriegszuschlag nicht erhoben. Die Mehreinkommensteuer werde mäh- rend des Krieges eine Art ..Kriegsgewinnstcuer" sein. Die Steuergutscheine werden, wenn der Kriea länaere Zeit dauern tollte, wakirtckein-
ircy avgelüst werden durch ein Finanzierungsver- fahreu, das mehr noch als das Steuergutschein- verfahren der Liquidität der Unternehmer ange- paßt sein werde. Maßnahmen, die geeignet sein könnten, den Wert des Geldes zu vermindern, würden nicht getroffen werden. Die Auslegung von Kriegsanleihen sei vorerst nicht be- absichtigt.
In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß nach einem Erlaß des Reichsministers der Kr iegsbeitrag der Gemeinden nicht auf bieSteuerpflichtigen abge wälzt werden darf; auch die Gemeinden müßten ihre gesamte Finanzkraft in den Dienst der alles überragenden Reichsnotwendigkeiten stellen.
Reichsbahn erstrebt geregelten Fahrplan
Wie Ministerialdirektor Dr.-Jng. h. c. Leibbrand vom Neichsverkehrsministerium mitteilt, haben die in allen Reichsbahndirektionen eingesetzten Transportbevollmächtigten dafür zu sorgen, daß insbesondere der Transport lcbens- wichtiger Güter bevorzugt abgefertigt wird und daß in der Versorgung der Städte keine Unterbrechungen eintreten. Die bedeutenden Fortschritte, die schon in der Wagenstellung für den Güterverkehr erreicht werden konnten, gehen daraus hervor, baß heute bereits wieder Kohlenzüge nach den befreundeten und neutralen Ländern laufen und die Einfuhr von Lebensmitteln aus dem Ausland in stetem Steigen begriffen ist. Trotz der ins Ungeheure gestiegenen Anforderungen ist die Reichsbahn bestrebt, mit der Zeit wieder einen geregelten Fahrplan aufzubauen, der auch vermehrten Bedürfnisten gerecht wird.
Os8 Neueste in Künre
I-etrto kreiKnissv aus aller iiVvIt
Neichsleiter Dr. Ley hat am Donnerstag früh von Berlin aus eine mehrtägige Fahrt zunächst nach dem Niederlausitzer Braunkohlengebiet und von dort über Breslau nach Oberschlesien angetreten. Die Fahrt gilt einem der wichtigsten Abschnitte der inneren Front, dem Bergbau.
Von der Front im Osten werden verwegene Husarenstücke deutscher Soldaten berichtet. Ein Ünterofsizier und ein Gefreiter fingen 180 Polen, ein Wachtmeister und zehn Mann erbeuteten 600 Gefangene und eine Regimentsfahne.
London hat für Holzwaren Höchstpreise festgesetzt, die so niedrig sind, daß fiir den schwedi- schen Holzexport sehr große Verluste entstehen, da die Preise unter den Herstellungskosten liegen. Wan rechnet damit, daß der schwedische Holzexport nach den englischen Wirtschaftsgebieten so gut wie völlig aufhöre« wird.
Reuter meldet, daß bei einer in Liverpool entstandenen Explosion mit nachfolgendem Brand über 30 Personen verletzt wurden, darunter verschiedene schwer.
Der bekannte amerikanische Publizist Oswald Garrison Willard schreibt ans Dublin, Eng. land werde sehr wenig Hilfe von Irland bekommen. Die Iren seien entschlossen, wenn auch i« Irland die Wehrpflicht eingefiihrt werden sollte, nicht zu marschiere», sondern auch den letzten Engländer ins Meer zu jagen.
Der demokratische Kongreß-Abgeordnete Borry unterrichtete seinen Rew-Aorker Wahlkreis dahin, daß er für einen Eintritt Amerikas in den Krieg nur dann stimmen werde, wenn Amerika tatsächlich angegriffen werde oder wenn die Monroe-Doktrin verletzt worden sei. Jeder vernünftige Mensch müsse aber zugeben, daß diese Gefahre« nicht vorhanden seien. Amerika Habs in Europa keine Interessen, die ein amerikanisches Blutvergießen wert wären.
Rotvrüfuns
für Regierungsbalireserevdare
Nach einer Verordnung des Reichsverkehrs» Ministers.kann die Große Staatsprüfung von den zum Kriegsdienst rinbcrusenen Regierungsbau- und Reichsbahnbaureferendaren als Notprüfung abgelegt werden, wenn sie bereits die bestimmungsgemäß vor der häuslichen Probearbeit liegenden Prüfungen abgeleistet haben. Die Notprü- sung besteht im allgemeinen nur in der zweitägigen mündlichen Prüfung.
NS. Prkffe Württemberg < 8 . m. b. H. — Gesamtleitung:
G. B o e g n e r, Stuttgart, Friedrlchstraße 13
Berlageletter und beranlwortlicher Schrlstlelter für den Gelamtinhalt der Schwarzwald-Wacht einschließlich Anzeigenteil Friedrich Hane Scheele, Calw.
Verlag: Schwarzwald-Wacht s. m. b. H. Lalw. Rotationsdruck: A. Oelschläger sche Buchdrucker«, Calw.
Amtliche öekanntmachungen
Weiterbenützung
von Kraftfahrzeugen
I. Nach einer Verordnung des Herrn Reichsvcrkehrsministers vom 6. September 1939 (NTBl. I, S. 16981 dürfen vom 2V. September an nur noch solche Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr tpilnehmen, die hiefür besonders gekennzeichnet find.
Voraussetzung für die besondere Kennzeichnung ist die Anerkennung eines öffentlichen Interesses von der Weiter« beniitzung des Fahrzeugs.
Ein solches kann anerkannt werden, wenn dem Halter des Fahrzeugs Aufgaben im Interesse der Landesverteidigung, auf dem Gebiete der Güterbeförderung und des öffentlichen Personenverkehrs oder zur Versorgung des deutschen Volkes mit Bedarfsgegenständen gestellt sind, die ohne Benützung eines Kraftwagens nicht erfüllt werden können.
Das öffentliche Interesse muß verneint werden, wenn der Hubraum eines Personenkraftwagens mehr als 2,5 Ltr. und derjenige eines Kraftrads mehr als 500 ccm beträgt.
II. Anträge auf die besondere Kennzeichnung für alle im Kreis Calw zugelassenen Kraftfahrzeuge sind sofort schriftlich an wich zu richten. Die Antragsteller erhalten dann alsbald Bescheid, ob ihrem Antrag stattgegeben oder ob er abgelehnt wird. Im ersteren Falle ^erfolgt gleichzeitig die Mitteilung, wo und wann das Fahrzeug zur Anbringung des Kennzeichens oorzusühren ist. Persönliche Borsprachen find zwecklos.
Dem Antrag ist beizusügen
s) bei beorderten oder feeigestellten Fahrzeugen der Beorderung»- oder Freistellungsbescheid;
d) bei Fahrzeugen, die von den Fahrbereitschaften für den Straßenverkehr, von wehrwirtschaftlich wichtigen Verkehrsunternehmen und vom öffentlichen Berufs- und sonstigen wichtigen Personenverkehr benötigt werden, eine Bescheinigung des Fahrbereilschafteleiters, welche die Notwendigkeit der Weiterbenützung bestätigt;
c) bei Fahrzeugen der gewerblichen Wirtschaft ein Zeugnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer, wonach der Betrieb der Ausrechterhaltung des Wirtschaftslebens dient und dieser hiezu des Fahrzeuges bedarf. Ein solches Zeugnis haben auch diejenigen Sefolgschaftsmitgliedcr derartiger Betriebe beizubringen, welche nur mit Hilfe eines Kraftfahrzeugs zu ihrer Arbeitsstätte gelangen können;
ck) bei Fahrzeugen, die von Betrieben der Ernährungs- und der Landwirtschaft benötigt werden, ein enisprechendes Zeugnis des Ernährungsamts Abteilung H — Kreisbaucrnschäst Calw - 7 ;
e) bei Fahrzeugen, die in der Holz- und Forstwirtschaft verwendet werden, eine Bescheinigung dos Forst- und Holzwirtschaftsamts, das beim Herrn Mürtt. Wirtschajlsininister in Stuttgart errichtet ist.
Calw, den 13. September 1939.
Ter Landrat: Tr. Haetzcle.
Stadt Caiiv
Selbstversorger,
die bezugsscheinpflichtige Lebensmittel erzeugen, sind nicht berechtigt. Milcherzeugnisse, Oele und Fette.Fleisch oder Fleischwaren und Milch zu beziehen. Sie haben die entsprechenden Abschnitte ihrer Ausweiskarten der Gemeindebehörde zurückzugeben.
Diese Vorschrift ist nicht von allen Selbstversorgern beachtet worden.
Ich erwarte restlos« sofortige Rückgabe der in Frage kommende« Ausweisabschnitte.
Calw, den 14. September 1939.
Der Bürgermeister.
2. D.: Burk, Beigeordneter!
Stadt Calw
Luftschutzmaßnahmen in Gebäuden
Ein Abdruck der 9. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz u. der ersten Ausführungsbestimmungen dazu wird in den nächsten Tagen jedem Haushaltungsvorstand zugehen.
Die darin enthaltenen Bestimmungen ». zeichnerischen Erläuterungen geben den Hausbesitzern zuverlässige Anhaltspunkte dafür, auf welche Weise in bestehenden Gebäuden behelfsmäßige Schutzräume herzurichten sind.
Mit den praktische« Arbeiten ist unverzüglich z« beginne«.
Verantwortlich für die Durchführung ist der Hauseigentümer. An den Arbeiten u. den entstehenden Kosten haben sich diejenigen, zu deren Schutz die Behelfsmaßnahmen bestimmt sind, zu beteiligen.
Ueber luftschutzmäßigea Berhalten
bei Fliegeralarm u. nach der Entwarnung sind in der 10. Durchführungsverordnung zum Luftschutz Vorschriften gegeben, die genau zu beachten sind. Auch von dieser Durchführungsverordnung wird den Haushaltungsoorständcn ein Abdruck unentgeltlich zugehen.
Die Druckschriften sind sorgfältig auszubewahren.
Ealw, den 14, September 1939
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde G ö h n e r.
E«W. Gotittdiensie
Sonntag, 17. September
8.15 Uhr: Wehrmachtsdckan Schübel.
9.00 Uhr: Probe des Kirchen- chors.
S.30 Uhr: Schüz. Ansprache von Prälat Lir. Schlat- ter-Ludwigsburg.
10.45 Uhr: Klnderkirche in der Kirche.
11,00 Uhr: Christenlehre Töchter.
17.00 Uhr: Abendmahlsfelrr in der Kirche. Ansprache Hermann.
Montag. 18. September
18.00 Uhr: Katechismusgottesdienst.
Donnerstag. 21. September
15.00 Uhr: Bibelstunde im Chor der Kirche.
Der im Gemeindeblatt angeklln-
digke Verkauf findet nicht statt.
ZonnkaF, 17. Keptembep.
Do. IpakUkömber-s
Oo, LSbeie-Oairo
Or. Illericle, Lr'mmers/elck
Gute, schöne
Aepfel
verkauft fortlaufend
Fr. Pfrommer Lederstr. 4S lll. St.
Bestellungen auf
Brechobst
nimmt entgegen. D. O.
2-ZiMilW-IlW
aus 1. Okt. in Umgebung'von Calw zu mieten gesucht.
Zu erfragen in der Geschästsst. ds. Blattes.
Zwei junge
Nutz- u. Fahrkühe
sowie zwei
Lärrferschweine
verkauft
Eugen Sehring, Gechingen
Mi a^e WeA stets /iat/
Ealw, 14. September 1939.
Todesanzeige—Danksagung
Fern ihrer Heimat ist unsere liebe, unvergeßliche Mutter
Katharina Weislogel
geb. Lacker
am 11. Sept. sanft entschlafen. Wir haben sie heute in aller Stille zur letzten Ruhe gebettet. Für die liebevolle Pflege im Kresskrankenhaus, sowie für die uns erwiesene Teilnahme und Blumenspenden danken wir herzlich, besonderenDank auch anHerrnPsarrerOthlschläger für seine lieben Worte.
Im Namen der Hinterbliebenen: Lisa Rex er, geb. Weislogel.
Ealw, 14. September 1939.
Todes-Anzeige
Mein lieber Mann, unser guter Väter und Großvater
Heinrich Hojer
durfte heute zur ewigen Ruhe eingehen.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen-:
Lina Hojer
Beerdigung Samstag, 16. September 1939 um '/,3 Uhr von der Friedhofkapellc aus.
dr.'L.'.'ikH