Schwarzwalö-Macht

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Calw im Schwarzwalb

Donnerslaq. den 14. September 1939

Nr. 215

Deutschlands Abwehrmaßnahmen

Einser OeZenkieb aut Ln^1anä8!k6rreekl8>vi6riA6 KonlerdanctenliZw/Ver^e^atti^unA cler neulrslen Zlaaten Dnversetiämw LinmiLekun^ in clen ^VelttiÄnäel / ^Virct 8iek6ie ^/elt LnZlLn68 Leeräubere; Zekallen 1L886Q?

Dmtfche TeWpm LLteichts^ LsMbses / Der Führer in Lodz

Berlin. 13. September. In Deutschland ist setzt die von der britischen Negierung verkündete Liste der Güter bekannt geworden, die Eng­land als Konterbande behandeln will, d. h. also, die Liste der Güter, die England sich anmaßl. durch seine Kriegsschisse als Seebeute überall ausbringen zu lassen. Jedes Schiss einer srcinden Nation, das deutsche Güter an Bord hat, wird in Zukunst von britischen Schissen versenkt oder geraubt werden.

Die Auszählung der Güter selbst ist jo, um­fassend. das; es sich hier um ein Dokument skrupel­loser Rechtsverletzung und echt britischen Zynis­mus, handelt. Es stellt gleichzeitig einen Beweis maßloser Grausamkeit englischer KriegSsührung dar. die sich den von zwei britischen Agenten des Teeret Service angestisteten teuflischen Mordtaten in Bromberg würdig an die Seite stellt.

Zur Erklärung der nachstehend veröfjenlUchlen ! Liste diene folgendes: Nach allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen gelten im Seekrieg als Konter­bande nur Güter und Gegenstände, die unmittel­bar der Rüstung der kriegführenden Streilkräfte dienen. Im übrigen fallen andere Waren hier­unter insoweit, als sie erwiesenermaßen für den Gebrauch der seindlichen Armee bestimmt sind. Ein Blick in die englische Liste zeigt, daß sich England in seiner Seekricgssührung über all diese völkerrechtlichen Schranken hinivegsetzt und nun­mehr gewillt ist. zu den Methoden der reinen Seeräuberei zurückzukehren.

Die Liste enthält eine große Anzahl von Gegen­ständen. die England zur Scebeute machen will die für den Gebrauch der Z i v > l b e v o l k e r u n g bestimmt sind. So sollen z. B. alle Arten von Nahrungs, und Futtermitteln a! Bekleidnngs- artikel sowie alle zu ihrer Erzeugung und Her­stellung dienenden Gegenstände Konterbande sein. Von irgendeiner Beschränkung ist in keiner Weise die Rede. Das heißt also. England verkündet hiermit in aller Form die Hungerblockade gegen die Frauen und Kinder aller europäischen Länder.

Es maßt sich das Recht an. die Nahrungs, und Futtermittel, die Europa nicht genügend zum Unterhalt und zur Ernährung seiner Gesamt-

Rumänien Mt neutral

Hofminister Cigurtu bei Hermann Göring

Berlin, 14. Sepk. Der rumänische Hofmini- ster Cigurtu wurde in Berlin von Generalfcld- niarschall Göring empfangen, um der Reichsregie­rung folgende Neutralitätserklärung zu überrei­chen :

Seine Majestät der König Karol von Ru­mänien hatte die Mitglieder des Königlichen Rat- kollcgiums für den 6. September. 16. Uhr, zu einer Sitzung zusammenberufcn.

Nach Abhörung der Berichte des Ministerpräsi­denten, welcher gleichzeitig Minister für natio­nale Verteidigung ist, und des Außenministers über die außenpolitische Haltung der rumänischen Negierung angesichts der gegenwärtigen inter­nationalen Ereignisse genehmigte der Rat ein­stimmig die bisher durchgcführtc diplomatische Aktion, sowie die zur Verteidigung der Grenzen getroffenen militärischen Maßnahmen.

Der Rat hat einstimmig den Beschluß gefaßt, die Regeln der Neutralität strengstens zu beob­achte», welche durch die internationale» Abkom­men gegenüber den im gegenwärtigen Konflikt kricgssührcndcn Staaten fcstgelcgt sind.

Rumänien weiß, daß es in einem Kriege nichts zu gewinnen hat und beschreitet den Weg seiner nationalen Interessen. Wenn trotz dieser Neutralitätserklärungen heute wieder Mobilisierungsmaßnahmen erlassen werden, so offensichtlich nur aus dem Grunde, um sich an den Grenzen von Ereignissen nicht überraschen zu lassen, wie sie mit dem Massenübertritt polnischer Flüchtlinge be­reits akut geworden sind.

bevölkerung und zur Fütterung seines Vieh- beswiibes proönziere» kann unb bisher von Ueber- see impvrliereii mußte, zu kontrolliere» und zu beschlagnahmen, b. h. also England will in Zu­kunft Ländern wie Italien. Spanien. Jugosla­wien, Griechenland, Holland, den skandinavischen Staaien den baltischen Staaten usiv. diktieren, was sie essen dürfen und was nicht, welche Klei­ber sie tragen dürfen und welche nicht, wieviel Vieh sie sich Hallen dürfen usiv. Da aber von sulchen Maßnahmen in erster Lime die Frauen. Mütter Kinder und Greise betrvjsen werden, so bedeuten die angetüiidgnen britischen Maßnahmen einen Kampf ohne Erbarmen und die Unlerernührung und das Verhun­gern der heranwachl-nden europäischen Jugend, sowie das baldige Absterbe» aller allen Leute.

Tic englische Regierung, die in echt englischer Heuchelei sich sonst bei jeder Gelegenheit den An­schein zu geben versucht, als ob ihr an einer möglichst humanen KriegSsührung gelegen sei, zeigt hier ihr wahres Gesicht, denn sie trifft mit Vielem Enn-chlnh n»r die Schwachen. Die Wider­standskraft des kämpfenden deutschen Volkes wird hierdurch in keiner Weise bet rossen. Deutschland, das im Weltkrieg viereinhalb Jahre unter wesentlich ungünstigeren Umständen kämpfte und dann unter einer anderen Negierung trotz­dem de» Weltkrieg gewonnen hätte, geht henke mit ganz anderen Reserven und Möglichkeiten m diesen Krieg, als 1911. Es steht ihm vor allem nach der Niederschlagung Polens der gesamte

Berlin, l3. September. Die Reichsregierung hat in dem Bestreben, den friedlichen Scchandcl soweit irgend angängig zu schonen, in der Deut­schen Prisenvrduuug dom 28. August nur die­jenigen für das feindliche Gebiet oder für die feindliche Streitmacht bestimmten Gegenstände und Stoffe zum unbedingten Banngut erklärt, die unmittcloar der Land-, See- oder Lustrüstung die­nen. Nachdem die britische Negierung jedoch eine Liste des unbedingten Banngutes ausgestellt hat, die weit über diesen Rahmen hinausgeht, sieht sich di« Reichsregierung gezwungen, den Kreis des unbedingten Banngutes ebenfalls zu er­weitern.

Die Reichsregterung hat daher das folgende Ge­setz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel l

AIS Banngut (unbedingtes Banngut) werden folgende Gegenständ« und Stoffe angesehen, wenn sie für das feindlich« Gebiet oder für die feind­liche Streitmacht bestimmt sind:

1. Massen jeder Art. ihr« Bestandteile und ihr Zubehör.

2. Munition und Munitionsteile, Bomben, Tor­pedos, Minen und aiidere Arten von Geschos­sen; die für das Abschicßen oder Abwerfen dieser Geschosse bestimmten Vorrichtungen; Pulver und Sprcngstossc einschließlich Spreng­kapseln un-> Zündmittel.

3. Kriegsschiffe aller Art, ihre Bestandteile und ihr Zubehör.

4. Kriegsluftsahrzeuge aller Art, ihre Bestand­teile und ihr Zubehör; Flugzcugmotoren.

5. Kampfwagen, Panzerkrastwagen und Panzer­züge, Panzerplatten jeder Art.

K. Chemische Kampfstoffe; die zu ihrem Abschie- ßcn oder Abblasen bestimmten Vorrichtungen und Maschinen.

7. Militärische Klcidungs- und Ausrüstungs- gcgcnstände.

8. Nachrichten-, Signal- und militärische Be­leuchtungsmittel und ihre Bestandteile.

9. Transport- und Verkehrsmittel und ihre Be­standteile; Zug-, Last- und Reittiere.

1V. Treib- und Heizstosse aller Art, Schmieröle.

11. Gold. Silber, Zahlungsmittel. Schuldurkunden.

12. Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Stoffe zur Herstellung oder zum Gebrauch der in den Ziffern l bis 11 genannten Gegenstände und Erzeugnisse.

Osten nicht als Feind gegenüber, sondern als Freund und Lieferant zur Seite. Was die deut­sche Widerstandskraft anbetrifft, so wird.also die englische Maßnahme in wahrstem Sinne des Wortes ein Schlag ins Wasser sein.

Anders l»gt es mit dem Handel der neu­tralen Länder. Dieser legale Handel wird durch bas englische Vorgehen nunmehr vernichtet. Wenn wir uns der Gewaltmethoden erinnern, deren sich England über den Wortlaut solcher Verordnungen hinaus im Weltkrieg bediente, so besteht bei uns kein Zweifel, daß das wirtschaft­liche Leben der Neutralen durch diese englischen Seeränbcrmethodcn allmählich erdrosselt werden wird. Es bleibt die Frage offen, ob die Groß­mächte und sonstigen neutralen Staaten sich diese britischen Unverschämtheiten auf die Dauer ge­fallen lassen.

Was Deutschland anbetrifft, so nimmt es den Kamps aus. Bisher hat die Reichs­regierung durch ihre Prijcnordnnng sich in der Seekriegsführung streng an die geltenden Nechts- «egein gehakten. Dieser Zustand ist nun durch den englischen Bötkerrechtsbruch hinfällig. Die Neichsregiernng ist gezwungen. Gleiches mit Gleichem zu vergelten, und hat daher ihre bis- herige Prisenordnnng entsprechend geändert.

Die nun auch von diesen deutschen Gegenmaß­nahmen betroffenen neutralen Länder aber wis­sen eindeutig, wer für diese von Deutschland nicht gewollte Entwicklung die alleinige Ver­antwortung trägt: England.

Artikel 2

Artikel 1 dieses Gesetzes wird Artikel 22 Absatz l der Priscnordnung.

Artikel 3

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Führerhauptquarticr, den 12. Sept. 1939.

Der Führer und Reichskanzler (gez.) Adolf Hitler

Der Ches des Oberkommandos der Wehrmacht lgez.) Keitel

Der Neichsminister des Auswärtigen (gez.) von Ribbentrop

Der Reichsminister der Justiz lgez.) Dr. Gürtner

Bekanntmachung über bedingtes Banngut

Berlin, 13. September. Nachdem die bri­tische Regierung eine Liste bedingten Banngutes ausgestellt und in diese Lebensmittel und andere lebenswichtige Güter ausgenommen hat, sicht sich die Reichsregterung gezwungen, nunmehr auch ihrerseits entsprechend zu verfahren.

Es wird daher folgendes bekannt gemacht: Als Banngut lbedingtcs Banngut) werden unter den Voraussetzungen des Artikels 24 der Prisenord­nung vom 28. August 1939 folgende Gegenstände und Stoffe angesehen:

Nahrungsmittel lrinschlietzlich lebende Tiere). Gcnußmittel. Futtermittel und Kleidung; Gegen­stände und Stoffe, die zu ihrer Herstellung ge­braucht werden.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 14. Sep­tember 1939 in Kraft.

Berlin, den 12. September 1939.

Der Ches des Oberkommandos der Wehrmacht lgez.) Keitel

Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine lgez.) Naeder

Der Reichsminister des Auswärtigen lgez.) von Ribbentrop

Der Reichsminister der Justiz lg°z ) Dr. Gürtner

LnLs/sni/s

England hat den Blockadekrieg eröffnet. In einer königlichen Proklamation wurdet alle die Waren und Gegenstände aufgeführt, die Großbritannien willkürlich auf die Kon- terbandenliste setzte. Die britischen Heuchler haben sich keineswegs daraus beschränkt, nur kriegswichtige Stoffe aufzuführen, son­dern sie sind ganz nach den probaten, un Weltkrieg erprobten Rezepten verfahren und betrachten demzufolge auch Lebensmittel als Konterbande. In anderen Worten: die eng­lische Regierung, die angeblich nur gegen denHitlerismus" kämpft, versucht das deutsche Volk mit den gleichen niederträch­tigen Methoden auszuhungern wie 1914 bis 1918. Wir haben aller diesmal die Gewiß­heit. daß dieser Versuch scheitern wird und Hermann Göring hat in seiner gro­ßen Rede die Gründe dargelegt, aus denen sich die Unzulänglichkeit der bri­tischen Blockademaßnahmen er- gibt.

Wenn jetzt Deutschland seinerseits dazu übergegangen ist. eine Konterbandenliste herauszngeben, so folgt es damit dem von seiner Führung proklamierten Grundsatz, jede feindliche Herausforderung mit den gleichen Waffen zu beantworten. .LLenn sie den Krieg haben wollen, so können sie ihn haben. Sie können ihn sogar in jeder Form haben, die sie wünschen." Vielleicht hat man in England auch dieses Wort alsnazisti. scheu Bluff" betrachtet und geglaubt, Deutsch­land werde es bei der einfachen Ankündi­gung von Gegenmaßnahmen bewenden las­sen. Die Aufstellung der deutschen Konter­bandenliste berichtigte diesen Verhängnis- vollen Irrtum.

Noch abgründiger aber würde die Ent­täuschung sein, wenn Downingstreet nach Be­kanntwerden des deutschen Gegenschlages dem Volke die Meinung suggerieren wollte, das Vorgehen Deutschlands sei praktisch be- deutungslos und würde im großen und gan­zen nichts an den bereits bestehenden Ver- hältnissen ändern. Nur zu bald würde die englische Oeffenlichkeit in diesem Falle erken- nen, daß Deutschland auch auf diesem Ge­biete eine sehr scharfe Klinge schlägt. Eng- land glaubt sich dank seiner Flotte unver­wundbar. Dallei ist erwiesen, daß die insu­lare Lage des Landes zahlreiche empfindliche Stellen aufweist. Neutrale Beobachter haben ausgerechnet, daß sich England aus eigenen Mitteln und unter Heranziehung aller ver­fügbaren Vorräte genau 17 Tage ernähren könnte. Interessant ist in diesem Zusammen­hang ein in der ..N e u e n Z ü r i ch e r Zei - tnng" erschienener Aussatz, der die britische Nahrungsmittelversorgung untersucht und feststellt, daß der heimischen Landwirtschaft die entscheidende Hauptrolle in der Siche­rung der Ernährung zuialle, daß trotz der deutlichen Lehre des letzten Weltkrieges, in dem die Eigenerzeugung fieberhaft künstlich gefördert werden mußte, die englische Land­wirtschaft immer bis in die allerletzte Jahre hinein vernachlässigt worden sei. Verglicl>en mit dem letzten Kriegsende ist die Ackerban­fläche um 25 v. H. zurückgegangen. Bei Wei­zen beträgt der Rückgang im Vergleich zu 1918 27 v. H.. bei Gerste 40 v. H.. llei Haier 48 v. H.. bei Kartoffeln 23 v. H. usw. Ein­zig die Tauerweidenfläche hat sich gegenüber 1918 erhöht und damit der Bestand an Rind­vieh und auch an Schweinen. Das bedenk­liche an dieser Zunahme an Rindvieh >eS

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