Schwarzwalö-Macht
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Calw im Schwarzwalb
Donnerslaq. den 14. September 1939
Nr. 215
Deutschlands Abwehrmaßnahmen
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Dmtfche TeWpm LLteichts^ LsMbses / Der Führer in Lodz
Berlin. 13. September. In Deutschland ist setzt die von der britischen Negierung verkündete Liste der Güter bekannt geworden, die England als Konterbande behandeln will, d. h. also, die Liste der Güter, die England sich anmaßl. durch seine Kriegsschisse als Seebeute überall ausbringen zu lassen. Jedes Schiss einer srcinden Nation, das deutsche Güter an Bord hat, wird in Zukunst von britischen Schissen versenkt oder geraubt werden.
Die Auszählung der Güter selbst ist jo, umfassend. das; es sich hier um ein Dokument skrupelloser Rechtsverletzung und echt britischen Zynismus, handelt. Es stellt gleichzeitig einen Beweis maßloser Grausamkeit englischer KriegSsührung dar. die sich den von zwei britischen Agenten des Teeret Service angestisteten teuflischen Mordtaten in Bromberg würdig an die Seite stellt.
Zur Erklärung der nachstehend veröfjenlUchlen ! Liste diene folgendes: Nach allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen gelten im Seekrieg als Konterbande nur Güter und Gegenstände, die unmittelbar der Rüstung der kriegführenden Streilkräfte dienen. Im übrigen fallen andere Waren hierunter insoweit, als sie erwiesenermaßen für den Gebrauch der seindlichen Armee bestimmt sind. Ein Blick in die englische Liste zeigt, daß sich England in seiner Seekricgssührung über all diese völkerrechtlichen Schranken hinivegsetzt und nunmehr gewillt ist. zu den Methoden der reinen Seeräuberei zurückzukehren.
Die Liste enthält eine große Anzahl von Gegenständen. die England zur Scebeute machen will die für den Gebrauch der Z i v > l b e v o l k e r u n g bestimmt sind. So sollen z. B. alle Arten von Nahrungs, und Futtermitteln a! Bekleidnngs- artikel sowie alle zu ihrer Erzeugung und Herstellung dienenden Gegenstände Konterbande sein. Von irgendeiner Beschränkung ist in keiner Weise die Rede. Das heißt also. England verkündet hiermit in aller Form die Hungerblockade gegen die Frauen und Kinder aller europäischen Länder.
Es maßt sich das Recht an. die Nahrungs, und Futtermittel, die Europa nicht genügend zum Unterhalt und zur Ernährung seiner Gesamt-
Rumänien Mt neutral
Hofminister Cigurtu bei Hermann Göring
Berlin, 14. Sepk. Der rumänische Hofmini- ster Cigurtu wurde in Berlin von Generalfcld- niarschall Göring empfangen, um der Reichsregierung folgende Neutralitätserklärung zu überreichen :
Seine Majestät der König Karol von Rumänien hatte die Mitglieder des Königlichen Rat- kollcgiums für den 6. September. 16. Uhr, zu einer Sitzung zusammenberufcn.
Nach Abhörung der Berichte des Ministerpräsidenten, welcher gleichzeitig Minister für nationale Verteidigung ist, und des Außenministers über die außenpolitische Haltung der rumänischen Negierung angesichts der gegenwärtigen internationalen Ereignisse genehmigte der Rat einstimmig die bisher durchgcführtc diplomatische Aktion, sowie die zur Verteidigung der Grenzen getroffenen militärischen Maßnahmen.
Der Rat hat einstimmig den Beschluß gefaßt, die Regeln der Neutralität strengstens zu beobachte», welche durch die internationale» Abkommen gegenüber den im gegenwärtigen Konflikt kricgssührcndcn Staaten fcstgelcgt sind.
Rumänien weiß, daß es in einem Kriege nichts zu gewinnen hat und beschreitet den Weg seiner nationalen Interessen. Wenn trotz dieser Neutralitätserklärungen heute wieder Mobilisierungsmaßnahmen erlassen werden, so offensichtlich nur aus dem Grunde, um sich an den Grenzen von Ereignissen nicht überraschen zu lassen, wie sie mit dem Massenübertritt polnischer Flüchtlinge bereits akut geworden sind.
bevölkerung und zur Fütterung seines Vieh- beswiibes proönziere» kann unb bisher von Ueber- see impvrliereii mußte, zu kontrolliere» und zu beschlagnahmen, b. h. also England will in Zukunft Ländern wie Italien. Spanien. Jugoslawien, Griechenland, Holland, den skandinavischen Staaien den baltischen Staaten usiv. diktieren, was sie essen dürfen und was nicht, welche Kleiber sie tragen dürfen und welche nicht, wieviel Vieh sie sich Hallen dürfen usiv. Da aber von sulchen Maßnahmen in erster Lime die Frauen. Mütter Kinder und Greise betrvjsen werden, so bedeuten die angetüiidgnen britischen Maßnahmen einen Kampf ohne Erbarmen und die Unlerernührung und das Verhungern der heranwachl-nden europäischen Jugend, sowie das baldige Absterbe» aller allen Leute.
Tic englische Regierung, die in echt englischer Heuchelei sich sonst bei jeder Gelegenheit den Anschein zu geben versucht, als ob ihr an einer möglichst humanen KriegSsührung gelegen sei, zeigt hier ihr wahres Gesicht, denn sie trifft mit Vielem Enn-chlnh n»r die Schwachen. Die Widerstandskraft des kämpfenden deutschen Volkes wird hierdurch in keiner Weise bet rossen. Deutschland, das im Weltkrieg viereinhalb Jahre unter wesentlich ungünstigeren Umständen kämpfte und dann unter einer anderen Negierung trotzdem de» Weltkrieg gewonnen hätte, geht henke mit ganz anderen Reserven und Möglichkeiten m diesen Krieg, als 1911. Es steht ihm vor allem nach der Niederschlagung Polens der gesamte
Berlin, l3. September. Die Reichsregierung hat in dem Bestreben, den friedlichen Scchandcl soweit irgend angängig zu schonen, in der Deutschen Prisenvrduuug dom 28. August nur diejenigen für das feindliche Gebiet oder für die feindliche Streitmacht bestimmten Gegenstände und Stoffe zum unbedingten Banngut erklärt, die unmittcloar der Land-, See- oder Lustrüstung dienen. Nachdem die britische Negierung jedoch eine Liste des unbedingten Banngutes ausgestellt hat, die weit über diesen Rahmen hinausgeht, sieht sich di« Reichsregierung gezwungen, den Kreis des unbedingten Banngutes ebenfalls zu erweitern.
Die Reichsregterung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel l
AIS Banngut (unbedingtes Banngut) werden folgende Gegenständ« und Stoffe angesehen, wenn sie für das feindlich« Gebiet oder für die feindliche Streitmacht bestimmt sind:
1. Massen jeder Art. ihr« Bestandteile und ihr Zubehör.
2. Munition und Munitionsteile, Bomben, Torpedos, Minen und aiidere Arten von Geschossen; die für das Abschicßen oder Abwerfen dieser Geschosse bestimmten Vorrichtungen; Pulver und Sprcngstossc einschließlich Sprengkapseln un-> Zündmittel.
3. Kriegsschiffe aller Art, ihre Bestandteile und ihr Zubehör.
4. Kriegsluftsahrzeuge aller Art, ihre Bestandteile und ihr Zubehör; Flugzcugmotoren.
5. Kampfwagen, Panzerkrastwagen und Panzerzüge, Panzerplatten jeder Art.
K. Chemische Kampfstoffe; die zu ihrem Abschie- ßcn oder Abblasen bestimmten Vorrichtungen und Maschinen.
7. Militärische Klcidungs- und Ausrüstungs- gcgcnstände.
8. Nachrichten-, Signal- und militärische Beleuchtungsmittel und ihre Bestandteile.
9. Transport- und Verkehrsmittel und ihre Bestandteile; Zug-, Last- und Reittiere.
1V. Treib- und Heizstosse aller Art, Schmieröle.
11. Gold. Silber, Zahlungsmittel. Schuldurkunden.
12. Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Stoffe zur Herstellung oder zum Gebrauch der in den Ziffern l bis 11 genannten Gegenstände und Erzeugnisse.
Osten nicht als Feind gegenüber, sondern als Freund und Lieferant zur Seite. Was die deutsche Widerstandskraft anbetrifft, so wird.also die englische Maßnahme in wahrstem Sinne des Wortes ein Schlag ins Wasser sein.
Anders l»gt es mit dem Handel der neutralen Länder. Dieser legale Handel wird durch bas englische Vorgehen nunmehr vernichtet. Wenn wir uns der Gewaltmethoden erinnern, deren sich England über den Wortlaut solcher Verordnungen hinaus im Weltkrieg bediente, so besteht bei uns kein Zweifel, daß das wirtschaftliche Leben der Neutralen durch diese englischen Seeränbcrmethodcn allmählich erdrosselt werden wird. Es bleibt die Frage offen, ob die Großmächte und sonstigen neutralen Staaten sich diese britischen Unverschämtheiten auf die Dauer gefallen lassen.
Was Deutschland anbetrifft, so nimmt es den Kamps aus. Bisher hat die Reichsregierung durch ihre Prijcnordnnng sich in der Seekriegsführung streng an die geltenden Nechts- «egein gehakten. Dieser Zustand ist nun durch den englischen Bötkerrechtsbruch hinfällig. Die Neichsregiernng ist gezwungen. Gleiches mit Gleichem zu vergelten, und hat daher ihre bis- herige Prisenordnnng entsprechend geändert.
Die nun auch von diesen deutschen Gegenmaßnahmen betroffenen neutralen Länder aber wissen eindeutig, wer für diese von Deutschland nicht gewollte Entwicklung die alleinige Verantwortung trägt: England.
Artikel 2
Artikel 1 dieses Gesetzes wird Artikel 22 Absatz l der Priscnordnung.
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Führerhauptquarticr, den 12. Sept. 1939.
Der Führer und Reichskanzler (gez.) Adolf Hitler
Der Ches des Oberkommandos der Wehrmacht lgez.) Keitel
Der Neichsminister des Auswärtigen (gez.) von Ribbentrop
Der Reichsminister der Justiz lgez.) Dr. Gürtner
Bekanntmachung über bedingtes Banngut
Berlin, 13. September. Nachdem die britische Regierung eine Liste bedingten Banngutes ausgestellt und in diese Lebensmittel und andere lebenswichtige Güter ausgenommen hat, sicht sich die Reichsregterung gezwungen, nunmehr auch ihrerseits entsprechend zu verfahren.
Es wird daher folgendes bekannt gemacht: Als Banngut lbedingtcs Banngut) werden unter den Voraussetzungen des Artikels 24 der Prisenordnung vom 28. August 1939 folgende Gegenstände und Stoffe angesehen:
Nahrungsmittel lrinschlietzlich lebende Tiere). Gcnußmittel. Futtermittel und Kleidung; Gegenstände und Stoffe, die zu ihrer Herstellung gebraucht werden.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 14. September 1939 in Kraft.
Berlin, den 12. September 1939.
Der Ches des Oberkommandos der Wehrmacht lgez.) Keitel
Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine lgez.) Naeder
Der Reichsminister des Auswärtigen lgez.) von Ribbentrop
Der Reichsminister der Justiz lg°z ) Dr. Gürtner
LnLs/sni/s
England hat den Blockadekrieg eröffnet. In einer königlichen Proklamation wurdet alle die Waren und Gegenstände aufgeführt, die Großbritannien willkürlich auf die Kon- terbandenliste setzte. Die britischen Heuchler haben sich keineswegs daraus beschränkt, nur kriegswichtige Stoffe aufzuführen, sondern sie sind ganz nach den probaten, un Weltkrieg erprobten Rezepten verfahren und betrachten demzufolge auch Lebensmittel als Konterbande. In anderen Worten: die englische Regierung, die angeblich nur gegen den „Hitlerismus" kämpft, versucht das deutsche Volk mit den gleichen niederträchtigen Methoden auszuhungern wie 1914 bis 1918. Wir haben aller diesmal die Gewißheit. daß dieser Versuch scheitern wird und Hermann Göring hat in seiner großen Rede die Gründe dargelegt, aus denen sich die Unzulänglichkeit der britischen Blockademaßnahmen er- gibt.
Wenn jetzt Deutschland seinerseits dazu übergegangen ist. eine Konterbandenliste herauszngeben, so folgt es damit dem von seiner Führung proklamierten Grundsatz, jede feindliche Herausforderung mit den gleichen Waffen zu beantworten. .LLenn sie den Krieg haben wollen, so können sie ihn haben. Sie können ihn sogar in jeder Form haben, die sie wünschen." Vielleicht hat man in England auch dieses Wort als „nazisti. scheu Bluff" betrachtet und geglaubt, Deutschland werde es bei der einfachen Ankündigung von Gegenmaßnahmen bewenden lassen. Die Aufstellung der deutschen Konterbandenliste berichtigte diesen Verhängnis- vollen Irrtum.
Noch abgründiger aber würde die Enttäuschung sein, wenn Downingstreet nach Bekanntwerden des deutschen Gegenschlages dem Volke die Meinung suggerieren wollte, das Vorgehen Deutschlands sei praktisch be- deutungslos und würde im großen und ganzen nichts an den bereits bestehenden Ver- hältnissen ändern. Nur zu bald würde die englische Oeffenlichkeit in diesem Falle erken- nen, daß Deutschland auch auf diesem Gebiete eine sehr scharfe Klinge schlägt. Eng- land glaubt sich dank seiner Flotte unverwundbar. Dallei ist erwiesen, daß die insulare Lage des Landes zahlreiche empfindliche Stellen aufweist. Neutrale Beobachter haben ausgerechnet, daß sich England aus eigenen Mitteln und unter Heranziehung aller verfügbaren Vorräte genau 17 Tage ernähren könnte. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein in der ..N e u e n Z ü r i ch e r Zei - tnng" erschienener Aussatz, der die britische Nahrungsmittelversorgung untersucht und feststellt, daß der heimischen Landwirtschaft die entscheidende Hauptrolle in der Sicherung der Ernährung zuialle, daß trotz der deutlichen Lehre des letzten Weltkrieges, in dem die Eigenerzeugung fieberhaft künstlich gefördert werden mußte, die englische Landwirtschaft immer bis in die allerletzte Jahre hinein vernachlässigt worden sei. Verglicl>en mit dem letzten Kriegsende ist die Ackerbanfläche um 25 v. H. zurückgegangen. Bei Weizen beträgt der Rückgang im Vergleich zu 1918 27 v. H.. bei Gerste 40 v. H.. llei Haier 48 v. H.. bei Kartoffeln 23 v. H. usw. Einzig die Tauerweidenfläche hat sich gegenüber 1918 erhöht und damit der Bestand an Rindvieh und auch an Schweinen. Das bedenkliche an dieser Zunahme an Rindvieh >eS
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