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Gesuche um Zulassung zu diesem Unterrichtskursus sind, mit amtlichen Belegen versehen, bis längstens 20. Februar d. I. an „das Sekretariat derK. Centralstelle fürdieLandwirth- schaft in Stuttgart" einzusenden. Den Aufnahme-Gesuchen ist ferner ein Nachweis darüber beizufügen, ob Gemeinden, landwirthschaftliche Vereine oder andere Korporationen die Aufnahme des Bittstellers befürworten, sowie ob dieselben zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe in Aussicht gestellt haben.
Die Zutheilung zu den verschiedenen Kursen behält sich die Centralstelle vor und wird hiebei die Entfernung zwischen dem Wohnort des Bittstellers und dem einen oder anderen Ort des Kurses, soweit möglich in Betracht gezogen.
Die Bezirks- und die Gemeinde-Behörden, sowie die landwirthschaft- lichen Vereine werden auf diese Gelegenheit zur Heranbildung von Bezirksund Gemeinde-Baumwärtern besonders aufmerksam gemacht, mit dem Ersuchen, geeignete Persönlichkeiten zur Betheiligung an diesem Kurses zu veranlassen.
Stuttgart, den 3. Januar 1883. _ Werner.
Calw.
Bekanntmachung, betr. den Ausbruch der Maul- und
Klauenseuche.
In 16 Stallungen der Gemeinde Neuhengstett ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Den 16. Januar 1883. K. Oberamt.
__ Flaxland.
Calw.
An die Ortsvorsteher.
Nachdem in verschiedenen Orten des Bezirks die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist, werden nachfolgende Vorschriften zur genauen Nachachtung bekannt gemacht:
1) Das Weggeben der Milch von seuchekranken Thieren im rohen, ungekochten Zustande behufs unmittelbarer Anwendung zum Genuß für Menschen und Thiere ist verboten.
2) Häute von gefallenen oder getödteten kranken Thieren dürfen nur in vollkommen trockenem Zustande aus dem Seuchengehöft ausgeführt werden, sofern nicht die direkte Ablieferung derselben an die Gerberei erfolgt.
Rauhfutter und Stroh, welches nach dem Orte seiner Lagerung als Träger des Ansteckungsstoffes anzu;ehen ist, darf aus dem Seuchengehöfte nicht entfernt werden.
Dünger, welcher während des Auftretens der Seuche im Seuchenstall gelegen hat, darf auf solchen Wagen und auf solchen Grundstücken , welche von seuchefreien Wiederkäuern und Schweinen aus anderen Gehöften betreten werden, nicht abgefahren werden. Kann auf diese Weise die Abfuhr der Dünger nicht bewirkt werden, so darf dieselbe nur unter Einhaltung der für einen solchen Fall anzuordnenden polizeilichen Vorkehrungen erfolgen.
3) Der Besitzer od. dessen Vertreter ist anzuhalten, das Betreten des Seuchen- gehösts durch fremde Wiederkäuer oder Schweine nicht zu gestatten.
Den 16. Januar 1883. K. Oberamt.
___ Flaxland.
Calw.
Aufhebung einer Brückensperre.
Nachdem die Nagoldbrücke beim Oelenderle wieder hergestellt ist, wird die vom 29. v. M. verfügte Brückensperre wieder aufgehoben.
Den 17. Januar 1883. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Politische Nachrichten.
England.
London, 13. Jan. In Woolwich wurde heute die Bildsäule des Prinzen Louis Napoleon enthüllt. Sie ist das Werk des Grafen Gleichen und stellt den Prinzen in englischer Militäruniform dar. 25,000 Offiziere und Soldaten der englischen Armme steuerten zu den 4310 L. (86,200 , welche für die Errichtung des Denkmals einliefen, bei; es.
war der Zoll der Dankbarkeit der ritterichaftlichen Theilnahme des Prinzen an einem englischen Kriege. Der Prinz von Wales und seine Söhne, ferner die Herzöge von Edinburg und Cambridge, sowie Lord Wolseley, Sir F. Roberts und andere hohe Militärbeamten erschienen in Gala-Uniform, und der Prinz von Wales, welcher die Bildsäule enthüllte, machte in einer bewegten Ansprache besonders auf das unpolitische Gepräge des Festes aufmerksam. Auch wird der Verstorbene, als Freund der Engländer, einer allgemeinen wohlwollenden Beurtheilung stets gewiß sein, obgleich heute noch einzelne ultraradikale Blätter sich gegen den „Aufdringling" mit den Worten wehren: „Weshalb schloß er sich den Engländern bei ihrem Kriege gegen arme halbnackte Wilde an? Zum Frommen Frankreichs? Nein. Zum Frommen der Zulus? Nein. Einzig und allein, um für sich in Frankreich Reklame zu machen."
Stuttgart, 16. Januar.
Die gestrige Abendsitzung, die 5. der 2. Kammer, die erst um 6 Uhr stattfand, war ganz ohne Belang. Es wurde nur die Wahl zweier Kommissionen vorgenommen.
6. Sitzung der Kammer der Abgeordneten war heute wiederum durch Wahlen ausgefüllt. Nächste Sitzung: Morgen 11 Uhr. T.-O.: Wahl einer Landeskulturgesetzgebungskommission von 15 Mitgl. und wahrscheinlich Begründung und Beantwortung von Interpellationen. Donnerstag: Berichte der Legitimationskommission und gemeinschaftliche Sitzung beider zur Wahl des ständischen Ausschusses. Am Schluffe der heutigen Sitzung wurde der ständische Rechenschafts-Bericht durchgenommen; bot aber weniges Interesse. Bei §. 9, Verfügungen des Minister, des Innern, betr. die Vollziehung der neuen allgemeinen Bauordnung und betr. die Herstellung von Feuerungseinrichtungen, ergriff der Abg. Haug das Wort, um zu konstatiren, daß diese beiden Verfügungen die Hauptbeschwerden über Erschwerungen im Baugeschäft beseitigt haben, daß sie ein großer Fortschritt seien und daß er deßhalb dein Herrn Minister des Innern seinen verbindlichsten Dank sage. Bei § 13, Personal der Staatsschuldenzahlungskäffe wurden die Ziffern 3 und 5 der Staatsschuldenverwaltungskommission zugewiesen und auf Grund der Ziff. 6 und 7 den Buchhaltern Lutz II?, Hä- fele, Baur und Wächter die gebührenden Gehaltszulagen verwilligt.
Man versichert uns heute, daß es noch keineswegs sicher sei, daß die Vertagung am Donnerstag eintrete, möglicherweise könnte es auch Freitag werden.
Tages-Neuigkeiten«
Calw, 17. Jan. Am Montag Abend hielt Herr Rektor I>r. Müller den angekündigten Vortrag über die von Pfarrer Schleyer in Lizelstetten bei Constanz ausgearbeitete neue Weltsprache. Diese neue Sprache würde bei allgemeiner Einführung den internationalen Verkehr wesentlich erleichtern und wäre dies um so eher zu wünschen, als dieselbe unzweifelhaft in der Hälfte Zeit als alle anderen Sprachen richtig gelernt werden kann, da die unzähligen unregelmäßigen Conjugationen, Steigerungen rc. in dieser sorgfältig umgangen sind. Daß die Sprache in gebildeten Kreisen
Das junge Mädchen nahm eine kleine Scheere und zerschnitt mit zitternder Hand das Couvert.
Zwei Briefe sielen heraus. Der eine war an den Grafen von Ausleben adressirt und von der Hand ihres ermordeten Vaters geschrieben. Es war jener Brief, welchen der Forstmeister wenige Stunden vor seinem Tode geschrieben hatte. Der andere war von diesem selbst, worin derselbe, unter Berufung auf den beigelegten Brief des Forstmeisters, um die Erlaubniß bat, das Gräfliche Haus wieder betreten und seine Theilnahme an dem schweren Geschick der Familie bezeugen zu dürfen.
Georgine schluchzte laut auf und reichte beide Briefe der sie theilnahms- voll anblickenden Mutter hin. Diese las dieselben, und während ein leichtes Lächeln über ihre Züge glitt, griff sie nach der Klingel.
Der Diener trat ein.
„Wer brachte diesen Brief?" fragte die Mutter und auf ihrem Antlitz kämpfte Schmerz und Hoffnung und gab demselben einen eigenthümlichen Ausdruck.
Der Diener bemerkte es und glaubte, der Brief habe die Damen verletzt.
Er blickte verlegen zu Boden und stammelte, langsam zurücktretend:
„Gnädige Frau verzeihen, der Herr Graf haben allerdings ein halbes Jahr das Haus nicht betreten, ich wußte nicht, daß Sie auch keine Briefe von ihm annehmen wollten. Er bat mich so inständig, diesen Brief ja zu besorgen."
Die beiden Damen fuhren auf.
So ist er selbst hier gewesen?" fragte die Forstmeisterin, und ein freudiger Jubel klang aus ihren Worten, während die Tochter, alles um sich her vergessend, einen lauten Freudenschrei ausstieß.
„Ja, der Herr Graf waren selbst hier," versetzte der Diener erleichtert, denn er merkte nun, daß der Brief nicht unwillkommen gewesen war.
„Und wohin ist er gegangen, ist er noch hier?" fragte die Gräfin weiter, als fürchte sie der Graf könne schon über alle Berge sein.
„Er sagte, er wolle eine halbe Stunde in den Wald undgehen dann zurückkommen, um zu fragen, wie Sie den Brief ausgenommen hätten. Er wird nicht weit gegangen sein."
„Es ist gut," sagte die Forstmeisterin, ihre Gefühle bemeisternd, „wenn der Herr Graf zurückkehrt, wirst Du ihn sogleich melden."
Der Diener verbeugte und entfernte sich mit triumphirendem Gesichte.
Die Gräfin hatte sich wieder auf ihren Stuhl niedergelassen und wendete sich wieder zu ihrer Tochter, welche sich an das Fenster lehnte und unverwandt hinaus in den Wald blickte.
„Ich glaube, liebes Kind, wir werden uns nichts vergeben und sind es dem Herrn Grafen schuldig, wenn wir ihn um des traurigen Mißverständnisses willen, das ihn so plötzlich von uns trennte, um Verzeihung bitten, wie es Dein Vater gethan hat. Hat er doch dabei allein Recht gehabt und Dein — unser Wohl allein im Auge behalten.
Das Mädchen näherte sich ihrer Mutter und küßte ihr die Hand. Sie konnte das stürmische Klopfen ihres Herzens nicht mehr bemeistern, die Glut, welche auf ihre Wangen trat, mußte sie verrathen.
„Du hast Recht, theure Mama", sagte sie leise. „Ein so edler Mann, als Graf v. Ausleben, wird uns die peinliche Verlegenheit einer solchen Scene gewiß erleichtern."
Die Mutter streichelte freundlich das schöne Haar der Tochter.
„Ganz gewiß, meine Tochter", sagte sie mit leisem Kopfnicken. „Jetzt gehe und kleide dich ein wenig zu dem Empfang an."
Darauf hatte das Mädchen nur gewartet. Eiliger, als sie sonst zu Besuchen sich anzukleiden pflegte, begab sie sich aus dem Zimmer der Mutter in das ihrige. Allein, anstatt sich in eine reiche, geschmackvolle Robe zu kleiden, wie es wohl junge Damen sonst thun, wenn sie Herren empfangen, wählte sie ein einfaches schlichtes Gewand, eines von denjenigen, mit welchem sie früher so gern sich kleidete, wenn sie frei und ungebunden im Walde umherschweifte.
(Schluß folgt.)
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