Amts- unä IntekkigenMatt für äen Kezirk
Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Die EinrückungSgebühr beträgt 9 L für die vier- spaltige Zeile oder deren Raum.
Donnerstag, den 18 . Januar L88L
Abonnementspreis halbjährlich 1 «ck 80 durch die Post bezogen im Bezirk 2 30 L, sonst in ganz
Württemberg 2 70 L.
Amtkicüe Keüanntmackiungen.
Calw.
An die Ortsvorsteher.
Die Ortsvorsteher werden auf die in Nr. 10 des Staatsanzeigers veröffentlichten Vorschriften über die Behandlung von Gesuchen um Aufnahme in das Armenbad (Catharinenstift) in Wildbad zur genauen Nachachtung hiemit hingewiesen.
Etwaige Gesuche sind vor dem 9. März d. I. hier einzureichen.
Den 16. Januar 1883. K. Oberamt.
_ F laxlan d ._
Calw.
Bekanntmachung.
Die Betheiligten wie die Ortsbehörden werden hiemit auf die nachfolgende Bekanntmachung der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins ausdrücklich aufmerksam gemacht.
Den 16. Januar 1883. K. Oberamt.
Flaxland.
Bekanntmachung der Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins, betreffend die Unterstützung der bedürftigen Üeberschweunnungs- beschiidigten in Württemberg.
Nachdem Seine Majestät der Deutsche Kaiser als Beihilfe zur Linderung des augenblicklichen Nothstandes in den durch Ueber- schwemmungen heimgesuchten deutschen Gebieten den Betrag von 600,000 aus dein Allerhöchsten Dispositionsfonds bei der Reichshauptkaffe zu bewilligen geruht haben, ist hievon durch das Reichsschatzamt für die im Königreich Württemberg durch Ueberschwemmung Beschädigten der Betrag von 20,000 ^ an die Centralleitung des Wohlthätigkeitsvereins mit dem Wunsche übermittelt worden, daß die Verwendung dieser Spende sich sofort ermöglichen lasten möchte.
Wir machen dies mit dem Anfügen bekannt, daß die Unterstützungsgesuche für bedürftige Württembergische Ueberschwemmte mit dem erforderlichen Nachweis über die Größe ihres Schadens sowie über ihre Vermögensver- hältniffe und über ihre Bedürftigkeit zu versehen, und durch die K. gemeinschaftlichen Oberämter mit eingehender gutachtlicher Aeußerung noch im Laufe des Monats Januar an die Centralleitung einzusenden sind.
Stuttgart, den 13. Januar 1883. Köstlin.
Bekanntmachung der K. Centralstelle für die Landwirthschaft, betreffend die Abhaltung von Nnterrichtskursen über Obstbaumzucht.
Im kommenden Frühjahr wird wieder ein Unterrichtskursus über Obstbaumzucht in Hohenheim und sofern nicht alle Theilnehmer dort Raum finden, auch an der K. Weinbauschule in Weinsberg, sowie eventuell bei Baumschulbesitzer Roll in Amlishagen abgehalten. Derselbe wird in Hohenheim von Garten-Inspektor Schüle, in Weinsberg von Oekonomierath Mühlhäuser und in Amlishagen von dem Sachverständigen der Centralstelle: Schultheiß Roll, geleitet.
Hiebei erhalten die Theilnehmer nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht, sondern auch eine geeignete praktische Unterweisung über die Zucht und Pflege der Obstbäume. Zu dem Ende sind dieselben verpflichtet, nach Anweisung des Leiters des Kurses in der Baumschule und den Baumgütern der betreffenden Lehranstalt beziehungsweise Gutswirthschaft die entsprechenden Arbeiten zu verrichten, um die Erziehung junger Obstbäume, die Veredlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Bäume praktisch zu erlernen.
Die Dauer des Kurses ist auf zehn Wochen — acht Wochen im Frühjahr und zwei Wochen im Sommer — festgesetzt.
Der Unterricht ist unentgeldlich; für Kost und Wohnung aber haben die Theilnehmer selbst zu sorgen.
Außerdem haben dieselben das etwa bei dem Unterricht nothwendige Buch, die erforderlichen Hefte, sowie ein Veredlungsmeffer, ein Gartenmesser und eine Baumsäge anzuschaffen, was am Ort des Kurses selbst geschehen kann.
Die Gesammtkosten für den Besuch des Kurses dürften nach Abzug der Arbeitsvergütung noch 110 bis 125 betragen.
Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbeitrag bis zu 50 in Aussicht gestellt werden. Das Gesuch um diesen Beitrag ist mit dem Zu lassungsgesuch anzubringen und die Bedürftigkeit durch ein obrigkeitliches Zeugniß zu bescheinigen, welches jedoch, bestimmt gefaßt und auch über die Vermögensverhältniffe der Eltern des Bewerbers Aufschluß geben soll. Später eingebrachte Beitragsgesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. j
Für ihre Arbeit erhalten die Theilnehmer nach Ablauf der ersten 14 Tage eine tägliche Vergütung von 35 Pfennig.
Bedingungen der Zulassung sind: zurückgelegtes siebenzehntes Lebensjahr, ordentliche Schulbildung, gutes Prädikat, Uebung in ländlichen Arbeiten. Vorkenntniffe in der Obst-Baumzucht begründen einen Vorzug.
sLUttkLloN. (Nachdruck verboten).
Der Forstmeister von Hohenerbfeld.
Criminal-Novelle von Wilhelm Braunau.
(Fortsetzung.)
Auf den Straßen der Kreisstadt, welche von dem Kriminalgefängnch nach dem Bahnhof führten, regte sich ein emsiges Leben.
Gruppen von Menschen, in halblauter Unterhaltung begriffen, standen auf den Trottoirs und in der Fahrstraße und blickten ungeduldig in der Richtung hin, welche nach dem Kriminalgefängniß führte. Allein die Ungeduld der hier Harrenden blieb unbefriedigt.
Der Transport des verurtheilten Barons v. Jlmenstein, welcher seinem Straforte zugeführt werden sollte, wurde von der Behörde weislich bis auf den Abend gespart, da man Ansammlungen von Menschen und thätliche Kundgebungen gegen den Gefangenen allzusehr befürchtete. So hatten sich denn die Gruppen der Neugierigen fast sämmtlich verlaufen und die Gaslaternen der Straßen begannen sich in das hereinbrechende Zwielicht zu mischen, als ein verschlossener Wagen, meist andere, als die kürzesten Wege verfolgend, durch die Straßen sauste und nach kurzer Fahrt hinter dem schnell geschloffenen Thore des Bahnhofs verschwand.
Drei Männer stiegen aus. Das leise Klirren einer Kette ließ er- rathen, daß der mittlere große Mann ein schwerer Verbrecher, ein gefährlicher Gefangener sein müsse. Die Lokomotive zeigte durch ihr «pfeifendes Geräusch, daß ihre Dampfkraft die äußerste Spannkraft besitze. Die drei Männer traten auf den geöffneten Wagenschlag eines Wagens zu, der in- struirte Zugführer ließ, während der erste das Coupö schon betreten hatte und der Gefangene eben den Fuß hineinsetzte, sein schrilles Pfeifen ertönen. Der Dritte wollte folgen. Da zog der mittlere den Fuß schnell zurück, warf mit einer geschickten Wendung die Thür des Wagens zu und versetzte
dem hinter ihm stehenden Beamten einen so mächtigen Stoß mit den gefesselten Fäusten, daß derselbe rücklings zu Boden stürzte. Ehe der betroffene Zugführer den verwegenen Menschen erfassen, oder der im Coupö Eingesperrte die Thür öffnen konnte, glitt der Flüchtling, lautlos und gewandt wie eine Katze, an dem Perron hinab, um zwischen den Rädern des Wagens hindurch das Freie zu gewinnen. Im gleichen Augenblicke hatte die Lokomotive, auf das Zeichen des Zugführers hin, den ersten Ruck gethan, welcher die wenigen Wagen des Eilzuges erschütterte. Der Fliehende erhielt einen Stoß und stürzte, und ehe auf das Zeichen des entsetzten Zugführers der Zug wieder zum Stehen gebracht werden konnte, hatten die langsam sich vorwärts bewegenden Räder den Liegenden erreicht. Ein fürchterlicher, markerschütternder Schrei ertönte, das Rad des Wagens hatte den Mörder des Grafen von Hohenerbfeld zermalmt und getödtet.
*
11 .
In dem Jagdschlösse saß die Wittwe des Forstmeisters mit ihrer Tochter bei einer leichten Handarbeit, als ein Diener einen versiegelten Brief auf den Tisch legte und sich schweigend entfernte.
„Wieder eine traurige Beileidsbezeugung," sprach die Mutter seufzend und blickte nur halb nach dem Briefe. „Eine jede derselben erhöht nur meinen Kummer, anstatt ihn zu lindern. Es scheint, als ob wir durch die unglückliche Verlobung gefeit feien, daß Niemand uns besuchen will und alle ihr Beileid uns nur schriftlich bezeugen. Ich mag den Brief gar nicht lesen."
Die junge Gräfin hatte ebenfalls einen Blick auf denselben geworfen und erröthete tief. Sie glaubte eine ihr wohlbekannte Handschrift erkannt zu haben.
„Darf ich den Brief öffnen, liebe Mama?" fragte sie zögerd.
„Du magst es thun, mein Kind," antwortete die Mutter, ihr kummer volles Gesicht nach dem Fenster wendend.