Leite 6 Schwarzwald-Wacht

Montag, den 27. März 193A

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NSDAP . Ortsgruppe Calw. Der Orts- rnppenleiter. Der Volksbund Deutsche /riegsgräberfürsorgc veranstaltet morgen Dienstag, NM 20 Uhr im Badische» Hof eine Weihestunde, an der sich die Parteimitglieder mit Ungehörigen beteiligen. Ich erwarte, daß sümttiche Parteigenossen, die es irgend wie Möglich machen können, erscheinen. Anzug: Unifor in.

NS.-Frauenjchast Deutsches Frauenwerk Ortsgruppe Calw. Die Ortsfrau en- schaftsleite rin. Tie Blockmütter werden gebeten, sich am Dienstag, den 28. März um 17 Uhr im Geschäftszimmer der NTB- zu einer wichtigen Besprechung einzufinden. Zu der am 28. März um 20 Uhr imBad. Hof" statt­findendenWeihestunde" des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge sind wir herzlich eingelade«. Am Freitag, 31. März findet uni 20 Uhr im HotelWaldhorn" unser Ge­meinschaftsabend statt.

NSG.Kraft durch Freude", Kreisdienst­

stelle Hirsau. DerKreiswart. Ich bitte die Ortswarte bis spätestens 31. März 1939 Mel­dung hierher zu machen, welche Veranstal­tungen im Monat Mai ds. Js. durchgeführt werden, damit wir diese im Mitteilungsheft Unser Feierabend" bekannt geben können.

NSG.Kraft durch Freude", Kreisdienst- stelle Hirsau- Der Kreis wart. Der Gau- reserent des AmtsSchönheit der Arbeit" kommt in nächster Zeit in den Kreis Calw. Wir bitten die Betriebssichrer, sofern sie sich mit demselben besprechen wollen, uns bis spä­testens 29. März Mitteilung hierher zu geben. Die Beratung erfolgt unentgeltlich.

NSG.Kraft durch Freude", Kreisdienst­stelle Hirsau. Der Kreiswart. Das Jah­resprogrammheft über Urlanbssahrten ist er­schienen und zum Preis von 20 Pf. bei den KoF.-Otts- und Betriebswarten sowie den be­kannten Borverkaufsstellen zu beziehen-

NSDAP., Hitler-Jugend. Ban» Schwarz­wald (401). Iungbannfüh rer. Die Fehde­teilnehmer fahren am 6. April 1939 gemeinsam von Horb in ihre Heimatorte mit dem Zug zurück. Auch die Fähnlein, die mit dem Fahr­rad in die Fehde kommen, fahren mit dem Zug zurück.

Wieder Zuchtoiehversteigerurrg in Herrenberg

Die Fleckviehzuchtverbände für den sülchgau mch für das WÜrttembergische Unterland ver­anstalteten am Freitag in der Tierzuchthalle in Herrenberg eine Zuchtviehversteigerung. Am Vortag ging die übliche Sonderkörung voraus- Gemeldet waren 139 Farren, von denen 1.18 der Körkommiffion vorgeführt wurden- Ausgesprochene Spitzenfarren fehlten diesmal, dafür war der Gesamtdurchschnitt recht zufrie­denstellend- Von den 113 Farren mußten 38 abgekört werden. Für die Zuchtwertklaffe I wurde keiner würdig befunden. In h«- Zucht- tyertklasse ll kamen 8 Stück und in Zuchtwert­klasse IU 67 Stück.

Zur Versteigerung waren insgesamt 75 Far­ren vorgeführt. Davon wechselten 61 ihren Be­sitzer, während die restlichen 14 Farren mangels genügendeni Angebot nicht abgegeben wurden. Der Gesamtdurchschnittspreis aller Farren in beiden Weltklassen betrüg 975 RM., der Durchschnittspreis in Znchtwertklasse III nur 854 RM-

Nach den Farren kamen noch einige Kalbin- nen zur Versteigerung. Für diese wurden 680 bis 780 RM. bezahlt. Der Gesamtumsatz für

Farren und Kalbinnen bezifferte sich auf 61770 RM. Unter den Käufern befindet sich die Gemeinde Altbulach, welche den Farren Panther 89" zu einem annehmbaren Preis erwarb.

Amtliche Sekanntmachungen

Stadt Calw.

Versteuerung der Hunde

auf 1. April 1939.

1. Für alle Hunde, di« über drei Monate alt sind und ihren Standort in Calw haben, ist eine jährliche, am 1. April 1939 im vollen Betrag fällige Steuer zu entrichten.

Die jährliche ordentliche Hundesteuer für die Stadt Calw be­trägt

für jeden ersten Hund 30 RM.

für jeden zweiten Hund desselben Steuerpflich­tigen oder der Steuerpflichtigen desselben Haushalts 50 RM.

kür ieden dritten, und weiteren Hund des­selben Steuerpflichtigen oder der Steuer­pflichtigen desselben Haushalts. 80 RM.

Die Hundesteuer ist an die Stadtkasse, Rathaus, Zimmer 6, zu entrichten- Den Steuerpflichtigen wird bargeldlose Zahlung (Konto Nr. 148 b. d. Kreissparkasse, Nr. 11169 b. PSchA. Stuttgart und Nr. 923 b. d. Calwer Bank) empfohlen.

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Vertag: 3<r1nvLr2Vs16-IVLekt 6.m.b.3. Oativ. Nnls-tionsclruck:

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einer Rate länger als 8 Tage über diese Termine hinaus im Rück stand, so fällt für ihn dir Vergünstigung ratenweiser Bezahlung weg.

2. Steuerpflichtig für das ganze Rechnungsjahr 1939 ist der, der den Hund am 1. April 1939 hält. Ist der Hundehalter nicht zu- gleich Eigentümer des Hundes, so hastet diesrr als Gesamtschuld­ner.

Tie Steuer ist im ganzen Betrage auch dann zu zahlen, wenn die Hundehaltung nach dem Beginn des Rechnungsjahrs (im Laufe d?s Rechnungsjahrs, wenn auch schon kurz nach dem 1. April 1939) anshört. Daran ändert die Zulassung ratenweifer Be­zahlung der Hundesteuer ans 1. April und 1. Juli mit je der Hälfte nichts.

3. Wer einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies spä­testens binnen zwei Wochen nach dem Beginn der Hundehaltung (oder der Erreichung des steuerpflichtigen Alters des Hundes) dem Stadt. Steueramt änzuzeigen.

4. Wer die Abmeldung eines bis 31. März 1939 versteuerten, am 1. April 1939 aber nicht mehr gehaltenen Hundes beim Stadt. Steueramt länger als bis 15. April 1939 unterläßt, hat die Steuer für das neue Rechnungsjahr fortznzahlen- Tie Hundehaliung muß aufgegeben sein, bevor sie abgemeldet wird.

, 5. Kann die Steuer für einen Hund nicht beigetrieben werden, so ist die Ttadtkasse zur sofortigen Wegnahme des Hundes be­rechtigt.

6. Di« Unterlassung rechtzeitiger Anmeldung der Hundehaltung wird streng bestraft. Bei Steuerhinterziehung ist der Höchstbetrag der Geldstrafe unbeschränkt. Neben der Geldstrafe kann auf Ge­fängnis erkannt werden. Die gefährdete oder hinterzogene Steuer wird unabhängig von der Bestrafung eingezogen.

Calw, den 24. März 1939.

Der Bürgermeister der Stadt Calw

Stadt Calw.

Aufforderung

zur Zahlung der Grundsteuer einschließlich Gebände- entschuldungssteuer.

An den Grundsteuer- usw. Schuldigkeiten für das Rechnungs­jahr 1938 war bis 15. März d. I. das letzte Jahreszwölftel zur Zahlung verfallen.

Solange die Jahressteuerjchuld für das Rechnungsjahr 1938 noch nicht festgestellr ist, sind Vorauszahlungen noch der zuletzt festgestellten Jahresstenerschuidigkeit zu leisten.

Die Steuerpflichtigen werden um sofortige möglichst bar­geldlose Zahlung ersucht(Kto Nr. 148 b. d. Kreissparkasse: Nr. 11169 b. PSchA. Stuttgart u. N. 923 b. d. Calwer Bank).

Bei bargeldloser Zahlung ist stets das Buchungszeichen s. Anforderungszettel anzugeben.

Bei Zahlungsverzug mutz der gesetzliche Säumniszuschlag von 2 v. H. des Rückstandes berechnet werden.

Bei jeder Barzahlung sind die Steuer-(Ansorderungs-)Zettel mitzubringen.

Calw, den 24. März 1939.

Ter Bürgermeister der Stadt Calw.

Stadtkaffe.

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In der Stadtkirche in Calw, am Palm­sonntag, den 2. NprII, nachm. 4 Uhr.

Kinreisänger: Mets SlmMnger, Küss sieller. Mer! Lsrih, Helmut Stahl, fr. Oölrel.

Leitung: LH. Lsitenberger.

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H-m tKittivoch, clen 29. lKSrr 1939, nachmittags 2 Uhr, kinciet !m .gallischen Not' unser«

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statt. Die Vertreter llsr Sekörllen, llie öörgermeistsr, llie Lekr- kerrn, llie Hngehärigen llsr Lcküier unll llie preunlle ller Schul« verllen rum Lesuck herrlich eingeiallen.

Der Schulleiter: Der Kreishandwerksmeister:

I. V. Wöhr

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' In der 78. ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Marz 1989 wurde die Verteilung eines Gewinnan­teils von 6H auf die von den Mitgliedern einbezahlten Stammgnthaben beschlossen, welcher sofort auszahlbar ist. Soweit der Geschäftsanteil eines Mitglieds noch nicht voll einbezahlt ist, wird der Gewinnanteil gemäß 8 19 des Gen.-Ges., dem Geschäftsguthaben des Mit­glieds zugeschrieben. Denjenigen Mitgliedern, welche ihren Geschäftsanteil voll einbezahlt haben und eine laufende Rechnung oder ein Sparkonto bei uns unter­halten, wird der Gewinnanteil gutgeschrieben. Eine b-sondere Benachrichtigung hierüber an die Genossen erfolgt nicht.

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